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   BAG, 24.11.2005 - 8 AZR 1/05   

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https://dejure.org/2005,1123
BAG, 24.11.2005 - 8 AZR 1/05 (https://dejure.org/2005,1123)
BAG, Entscheidung vom 24.11.2005 - 8 AZR 1/05 (https://dejure.org/2005,1123)
BAG, Entscheidung vom 24. November 2005 - 8 AZR 1/05 (https://dejure.org/2005,1123)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz im Zusammenhang mit der Insolvenz einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft; Grundsätze der Eigenhaftung von Vertretern und ähnlichen Personen; Grundsätzlich haftender Personenkreis im Falle von Verschulden bei Vertragsschluss; Gesichtspunkte ...

  • Judicialis

    BGB § 276 Verschulden bei Vertragsabschluss; ; BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 264a; ; GmbHG § 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz - Schadensersatz wegen fehlenden Hinweises auf das Insolvenzrisiko für Ansprüche gegen eine Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft; Eigenhaftung von Vertretern, Vermittlern und Sachwaltern; Prospekthaftung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft: Keine persönliche Haftung der Gesellschafter und des Geschäftsführers einer GmbH für den Verlust des Eigenanteils der Arbeitnehmer im Insolvenzfall ? Andere Beurteilung nur bei Vorliegen eines besonderen Haftungsgrunds nach den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung für Ansprüche gegen eine insolvente Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Haftung für Ansprüche gegen eine insolvente Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 965
  • NZA 2006, 914
  • DB 2006, 956
  • NZG 2006, 597 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 41/03

    Haftung der Muttergesellschaft einer Anlagevermittlerin für in Anspruch

    Auszug aus BAG, 24.11.2005 - 8 AZR 1/05
    Ausnahmsweise kann allerdings der für einen Beteiligten auftretende Vertreter, Vermittler oder Sachwalter selbst auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn er in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat oder wenn er ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse am Abschluss des Geschäfts hatte (BGH st. Rspr., zB 24. Mai 2005 - IX ZR 114/01 - NJW-RR 2005, 1137, zu II 1 a der Gründe; 4. Mai 2004 - XI ZR 41/03 - NJW-RR 2005, 23, 25, zu II 2 b der Gründe, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Die Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens durch den Sachwalter setzt in jedem Fall voraus, dass er entweder an den Vertragsverhandlungen selbst beteiligt ist oder im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit einem Anspruch auf Vertrauen hervortritt (BGH 4. Mai 2004 - XI ZR 41/03 - NJW-RR 2005, 23, 25, zu II 2 b der Gründe mwN).

    Die Prospekthaftung geht davon aus, dass der Emissionsprospekt die einzige Informationsquelle des Anlegers ist (BGH st. Rspr., zB 4. Mai 2004 - XI ZR 41/03 - NJW-RR 2005, 23, 25, zu II 2 b der Gründe mwN).

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 114/01

    Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Konkursverwalters für eine nicht

    Auszug aus BAG, 24.11.2005 - 8 AZR 1/05
    Ausnahmsweise kann allerdings der für einen Beteiligten auftretende Vertreter, Vermittler oder Sachwalter selbst auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn er in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat oder wenn er ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse am Abschluss des Geschäfts hatte (BGH st. Rspr., zB 24. Mai 2005 - IX ZR 114/01 - NJW-RR 2005, 1137, zu II 1 a der Gründe; 4. Mai 2004 - XI ZR 41/03 - NJW-RR 2005, 23, 25, zu II 2 b der Gründe, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Dabei reicht der allgemeine Hinweis auf die bei ihm vorhandene Sachkunde nicht aus, vielmehr muss der Vertreter über das allgemeine Verhandlungsvertrauen hinaus eine zusätzliche, von ihm persönlich ausgehende Gewähr für die Seriosität und die Erfüllung des Geschäfts bieten (BGH 17. Juni 1991 - II ZR 171/90 - NJW-RR 1991, 1241 f., zu 2 c der Gründe mwN; zuletzt 24. Mai 2005 - IX ZR 114/01 - NJW-RR 2005, 1137, zu II 1 a der Gründe).

  • BGH, 17.06.1991 - II ZR 171/90

    Eigenhaftung des Vertreters; Verschulden bei der Anbahnung von

    Auszug aus BAG, 24.11.2005 - 8 AZR 1/05
    Dabei reicht der allgemeine Hinweis auf die bei ihm vorhandene Sachkunde nicht aus, vielmehr muss der Vertreter über das allgemeine Verhandlungsvertrauen hinaus eine zusätzliche, von ihm persönlich ausgehende Gewähr für die Seriosität und die Erfüllung des Geschäfts bieten (BGH 17. Juni 1991 - II ZR 171/90 - NJW-RR 1991, 1241 f., zu 2 c der Gründe mwN; zuletzt 24. Mai 2005 - IX ZR 114/01 - NJW-RR 2005, 1137, zu II 1 a der Gründe).

    Erforderlich ist eine so enge Beziehung zum Vertragsgegenstand, dass der Verhandelnde gleichsam in eigener Sache tätig wird, so dass er als wirtschaftlicher Herr des Geschäfts anzusehen ist (BGH 17. Juni 1991 - II ZR 171/90 - NJW-RR 1991, 1241 f., zu 2 b der Gründe mwN; 29. Januar 1997 - VIII ZR 356/95 - NJW 1997, 1233, zu II 2 a der Gründe; 5. Oktober 2001 - V ZR 275/00 - NJW 2002, 208, zu II 4 c der Gründe).

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

    Auszug aus BAG, 24.11.2005 - 8 AZR 1/05
    Dabei wird es sich im Allgemeinen um Erklärungen im Vorfeld einer Garantiezusage handeln (BGH 6. Juni 1994 - II ZR 292/91 - BGHZ 126, 181, zu I 2 b der Gründe).
  • BGH, 29.01.1997 - VIII ZR 356/95

    Eigenhaftung eines Kraftfahrzeughändlers

    Auszug aus BAG, 24.11.2005 - 8 AZR 1/05
    Erforderlich ist eine so enge Beziehung zum Vertragsgegenstand, dass der Verhandelnde gleichsam in eigener Sache tätig wird, so dass er als wirtschaftlicher Herr des Geschäfts anzusehen ist (BGH 17. Juni 1991 - II ZR 171/90 - NJW-RR 1991, 1241 f., zu 2 b der Gründe mwN; 29. Januar 1997 - VIII ZR 356/95 - NJW 1997, 1233, zu II 2 a der Gründe; 5. Oktober 2001 - V ZR 275/00 - NJW 2002, 208, zu II 4 c der Gründe).
  • BGH, 05.10.2001 - V ZR 275/00

    Zusicherung von Mieterträgen bei freiwilliger Versteigerung eines Grundstücks

    Auszug aus BAG, 24.11.2005 - 8 AZR 1/05
    Erforderlich ist eine so enge Beziehung zum Vertragsgegenstand, dass der Verhandelnde gleichsam in eigener Sache tätig wird, so dass er als wirtschaftlicher Herr des Geschäfts anzusehen ist (BGH 17. Juni 1991 - II ZR 171/90 - NJW-RR 1991, 1241 f., zu 2 b der Gründe mwN; 29. Januar 1997 - VIII ZR 356/95 - NJW 1997, 1233, zu II 2 a der Gründe; 5. Oktober 2001 - V ZR 275/00 - NJW 2002, 208, zu II 4 c der Gründe).
  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 80/91

    Eigenhaftung eines Vertreters

    Auszug aus BAG, 24.11.2005 - 8 AZR 1/05
    Voraussetzung ist, dass der Vertreter dem anderen Teil eine zusätzliche, gerade von ihm persönlich ausgehende Gewähr für die Seriosität und die Erfüllung des Geschäfts oder für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erklärungen, die für den Willensentschluss des anderen Teils bedeutsam gewesen sind, geboten oder wenn der Vertreter dem anderen Teil in zurechenbarer Weise den Eindruck vermittelt hat, er werde persönlich mit seiner Sachkunde die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäfts selbst dann gewährleisten, wenn der andere Teil dem Geschäftsherrn nicht oder nur wenig vertraut oder sein Verhandlungsvertrauen sich als nicht gerechtfertigt erweist (BGH 29. Januar 1992 - VIII ZR 80/91 - NJW-RR 1992, 605 f., zu I 4 a der Gründe mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BAG, 24.11.2005 - 8 AZR 2/05

    Haftung bei Insolvenz einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft

    Auszug aus BAG, 24.11.2005 - 8 AZR 1/05
    Hinweis des Senats: vgl. Parallelsache Senat 24. November 2005 - 8 AZR 2/05 -.
  • LAG Nürnberg, 17.11.2004 - 4 Sa 55/04
    Auszug aus BAG, 24.11.2005 - 8 AZR 1/05
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 17. November 2004 - 4 Sa 55/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 30.03.2023 - 8 AZR 120/22

    Mindestlohn - GmbH-Geschäftsführer - Durchgriffshaftung

    Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet deshalb nur dann persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, wenn ein besonderer Haftungsgrund gegeben ist (st. Rspr., zB BAG 23. Februar 2016 - 9 AZR 293/15 - Rn. 14, BAGE 154, 162; 23. Februar 2010 - 9 AZR 44/09 - Rn. 22, BAGE 133, 213; 24. November 2005 - 8 AZR 1/05 - Rn. 20) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 16 Sa 530/09

    Deliktischer Schadenersatz wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines

    Die Geschäftsführer einer GmbH haften für deren Verbindlichkeiten nur dann persönlich, wenn ein besonderer Haftungsgrund gegeben ist (vgl. BAG, Urteil vom 24. November 2005 - 8 AZR 1/05 - zitiert nach juris, dort Rz. 20).

    Die Geschäftsführer einer GmbH haften für deren Verbindlichkeiten nur dann persönlich, wenn ein besonderer Haftungsgrund gegeben ist (vgl. BAG, Urteil vom 24. November 2005 - 8 AZR 1/05 - zitiert nach juris, dort Rz. 20).

    Die Geschäftsführer einer GmbH haften für deren Verbindlichkeiten nur dann persönlich, wenn ein besonderer Haftungsgrund gegeben ist (vgl. BAG, Urteil vom 24. November 2005 - 8 AZR 1/05 - zitiert nach juris, dort Rz. 20).

    Die Geschäftsführer einer GmbH haften für deren Verbindlichkeiten nur dann persönlich, wenn ein besonderer Haftungsgrund gegeben ist (vgl. BAG, Urteil vom 24. November 2005 - 8 AZR 1/05 - zitiert nach juris, dort Rz. 20).

    Die Geschäftsführer einer GmbH haften für deren Verbindlichkeiten nur dann persönlich, wenn ein besonderer Haftungsgrund gegeben ist (vgl. BAG, Urteil vom 24. November 2005 - 8 AZR 1/05 - zitiert nach juris, dort Rz. 20).

  • BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 44/09

    Altersteilzeit - Insolvenz - Geschäftsführerhaftung

    GmbH-Geschäftsführer trifft nur ausnahmsweise eine Eigenhaftung, wenn es einen besonderen Haftungsgrund gibt (st. Rspr., vgl. zB Senat 21. November 2006 - 9 AZR 206/06 - Rn. 21 mwN, AP ATG § 8a Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 5; BAG 24. November 2005 - 8 AZR 1/05 - Rn. 20, EzA BGB 2002 § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 2).
  • BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 568/05

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei dem Erwerb

    Die Beurteilung der Wirksamkeit richtet sich nach dem Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Fassung vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001, da sie vor dem 1. Januar 2002 vereinbart wurde und der Schadenseintritt ebenfalls vor diesem Zeitpunkt stattfand (vgl. Senat 29. September 2005 - 8 AZR 573/04 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 35 = EzA BGB 2002 § 611 Einstellungsanspruch Nr. 1; 14. Juli 2005 - 8 AZR 300/04 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 242 Nr. 1; 24. November 2005 - 8 AZR 1/05 - EzA BGB 2002 § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 2).
  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 206/06

    Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

    b) Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nur dann persönlich, wenn ein besonderer Haftungsgrund gegeben ist (BAG 24. November 2005 - 8 AZR 1/05 - EzA BGB 2002 § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 2).
  • BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 45/13

    Insolvenz - persönliche Haftung von Organmitgliedern für nicht zur Auszahlung

    Die Voraussetzungen für einen Anspruch nach § 311 Abs. 3 iVm. § 241 Abs. 2 BGB richten sich nach den Grundsätzen, die die zivil- und arbeitsgerichtliche Rechtsprechung für die sogenannte Sachwalterhaftung aufgestellt hat (vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 220/10 -; 13. Februar 2007 - 9 AZR 106/06 -; 24. November 2005 - 8 AZR 1/05 -) .

    Es sind keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass die beklagten Geschäftsführer hierauf in irgendeiner Weise Einfluss genommen hätten oder von dem konkreten Vertragsschluss mit dem Kläger auch nur Kenntnis gehabt hätten (vgl. BAG 24. November 2005 - 8 AZR 1/05 - Rn. 26; BGH 4. Mai 2004 - XI ZR 41/03 - Rn. 27) .

  • BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 293/15

    Altersteilzeit - Insolvenzsicherung - Organhaftung

    Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet für deren Verbindlichkeiten deshalb nur dann persönlich, wenn ein besonderer Haftungsgrund gegeben ist (st. Rspr., vgl. zB BAG 23. Februar 2010 - 9 AZR 44/09 - Rn. 22, BAGE 133, 213; 21. November 2006 - 9 AZR 206/06 - Rn. 20; 24. November 2005 - 8 AZR 1/05 - Rn. 20) .
  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 106/06

    Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

    Geschäftsführer einer GmbH haften für deren Verbindlichkeiten nur dann persönlich, wenn ein besonderer Haftungsgrund gegeben ist (BAG 24. November 2005 - 8 AZR 1/05 - EzA BGB 2002 § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 2).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2006 - 2 Sa 420/06

    Persönliche Haftung der Geschäftsführer einer GmbH

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. BAG, Urteil vom 24.11.2005 - 8 AZR 1/05 - NZA 2006, 914 ff.), der die Kammer folgt, sind vertragliche Ansprüche gegen den Vertragspartner, in der Regel also gegen die Gesellschaft zu richten.

    Ein solcher ergibt sich etwa aus den Grundsätzen der Eigenhaftung von Vermittlern, Vertretern oder Sachwaltern (vgl. BAG, Urteil vom 24.11.2005 - 8 AZR 1/05 - NZA 2006, 914 ff. m.w.N.).

    Danach kann der für einen Beteiligten auftretende Vertreter, Vermittler oder Sachwalter selbst auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn er in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat oder wenn er ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse am Abschluss des Geschäfts hatte und damit einen eigenständigen Schuldgrund gesetzt hat (vgl. BAG, Urteil vom 24.11.2005 - 8 AZR 1/05 - NZA 2006, 914 ff. unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 24.05.2005 - IX ZR 114/01 - NJW-RR 2005, 1137 f.; vgl. auch Zöllner/Noack, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Auflage 2006, § 43 Rn. 70 ff.).

  • BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 436/04

    Persönliche Haftung - unterbliebene Sicherung - Wertguthaben

    Geschäftsführer einer GmbH haften nur dann persönlich, wenn ein besonderer Haftungsgrund gegeben ist (vgl. BAG 24. November 2005 - 8 AZR 1/05 -).
  • LAG Düsseldorf, 28.08.2012 - 8 Sa 1346/11

    Inanspruchnahme der GmbH-Geschäftsführer auf Zahlung von Arbeitsentgelt wegen

  • BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 71/09

    Altersteilzeit - Insolvenz - Organhaftung

  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 106/05

    Haftung bei Verschweigen der Insolvenzreife

  • LAG München, 29.06.2006 - 3 Sa 14/06

    Betriebsvereinbarung, normative Wirkung

  • BAG, 30.03.2023 - 8 AZR 199/22

    Schadensersatz wegen unterlassener Zahlung eines Arbeitsentgelts in Höhe des

  • LAG Köln, 14.02.2023 - 6 Sa 584/22

    Haftung; Geschäftsführer; UG; Ausbildungsverhältnis

  • LAG Hamm, 28.01.2008 - 2 Ta 363/07

    Rechtsweg: Eine Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft kann eine Sozialeinrichtung

  • LAG München, 29.06.2006 - 3 Sa 59/06

    Betriebsvereinbarung, normative Wirkung

  • LAG Hamm, 21.01.2008 - 2 Ta 363/07

    Rechtsweg: Eine Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft kann eine Sozialeinrichtung

  • LAG München, 22.06.2006 - 4 Sa 158/06

    Abfindungsanspruch

  • LAG München, 22.06.2006 - 4 Sa 161/06

    Abfindungsanspruch

  • BAG, 24.11.2005 - 8 AZR 2/05

    Haftung bei Insolvenz einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft

  • LAG München, 21.09.2006 - 3 Sa 532/06

    Betriebsvereinbarung, normative Wirkung

  • LAG München, 19.07.2007 - 3 Sa 729/06

    Betriebsvereinbarung, normative Wirkung

  • LAG München, 22.06.2006 - 4 Sa 141/06

    Abfindungsanspruch

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2020 - L 2 BA 85/19
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