Rechtsprechung
BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 3185/09 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung von Art 9 Abs 3 oder grundrechtgleicher Rechte durch arbeitsgerichtliche Entscheidungen, die gewerkschaftlichen Aufruf zu einer streikbegleitenden "Flashmob-Aktion" für zulässig halten
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 9 Abs 3 GG, Art 20 Abs 2 S 2 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 9 Abs 3 oder grundrechtgleicher Rechte durch arbeitsgerichtliche Entscheidungen, die gewerkschaftlichen Aufruf zu einer streikbegleitenden "Flashmob-Aktion" für zulässig halten - IWW
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde bzgl. der Rechtmäßigkeit von streikbegleitenden Flashmob-Aktionen im Einzelhandel
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Flashmob ist verfassungsmäßiges Arbeitskampfmittel
- arbeitsrecht-hessen.de
Flashmob ist verfassungsmäßiges Arbeitskampfmittel
- hensche.de
Flashmob, Streik
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 9 Abs 3 oder grundrechtgleicher Rechte durch arbeitsgerichtliche Entscheidungen, die gewerkschaftlichen Aufruf zu einer streikbegleitenden "Flashmob-Aktion" für zulässig halten
- ra.de
- kanzlei-scharrer.de (Kurzinformation und Volltext)
Flashmob als Arbeitskampfmaßnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsbeschwerde bzgl. der Rechtmäßigkeit von streikbegleitenden Flashmob-Aktionen im Einzelhandel
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Gewerkschaftlicher Aufruf zu ?Flashmob-Aktion? im Einzelhandel zulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (21)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gewerkschaftlichen Aufruf zu einer "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel
- internet-law.de (Kurzinformation)
Flashmob-Aktion kann im Arbeitskampf zulässig sein
- beck-blog (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerde in Sachen Flashmob vor dem BVerfG erfolglos
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Flashmob-Aktion kann im Arbeitskampf zulässig sein
- verfassungsblog.de (Kurzinformation)
Arbeitskampfrecht: Karlsruhe und Straßburg wollen sich nicht einmischen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Arbeitskampf mittels Gewerkschafts-Flashmob
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Gewerkschaftlicher Aufruf zu einer "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel
- lto.de (Kurzinformation)
BVerfG zu Flashmob-Streik - Arbeitskampf 2.0
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Streikbegleitende Flashmob-Aktionen der Gewerkschaften sind zulässig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gewerkschaftlichen Aufruf zu einer "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Bundesverfassungsgericht erlaubt "Flashmob"-Aktion im Arbeitskampf
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
"Flashmobs" als Streikaktionen zulässig
- nwb.de (Kurzmitteilung)
"Flashmob-Aktion" zulässig
- handelsblatt.com (Pressebericht, 09.04.2014)
Streik 2.0: "Flashmobs" im Arbeitskampf sind erlaubt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" rechtmäßig
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerde gegen Flashmob-Aktionen gescheitert
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Flashmob-Aktion ist rechtmäßig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gewerkschaft darf zu Flashmob-Aktion aufrufen
- ar-law.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Flashmob gegen Streikbrecher - unkonventionelle Aktionen gebilligt
- juraforum.de (Kurzinformation)
Verdi-Flashmobs im Einzelhandel zulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen den gewerkschaftlichen Aufruf zu einer "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel erfolglos - Bundesverfassungsgericht erklärt Flashmobs während eines Streiks im Einzelhandel für generell zulässig
Besprechungen u.ä. (2)
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)
Der "Flashmob" als Mittel im Arbeitskampf
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 9 Abs. 3, Art. 20 Abs. 2 S. 2, Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 28, 51 EuGRCh
Gewerkschaftlicher Aufruf zu einer Flashmob-Aktion als zulässiges Arbeitskampfmittel
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 01.04.2008 - 34 Ca 2402/08
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.09.2008 - 5 Sa 967/08
- BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08
- BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 3185/09
Papierfundstellen
- NJW 2014, 1874
- NZA 2014, 493
- NJ 2014, 302
- DB 2014, 956
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (22)
- BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85
Aussperrung
Auszug aus BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 3185/09
Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung im Sinne des § 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG, denn die Maßstäbe zur Beurteilung von Arbeitskämpfen, die sich aus Art. 9 Abs. 3 GG ergeben, sind geklärt (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 88, 103 ; 92, 365 ).Dies gilt auch für die Frage nach der Kompetenz des Bundesarbeitsgerichts zur Fortentwicklung des Arbeitskampfrechts (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 88, 103 ).
Er ist auch nicht auf die traditionell anerkannten Formen des Streiks und der Aussperrung beschränkt, denn es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass allein diese Arbeitskampfmittel in ihrer historischen Ausprägung vom Verfassungsgeber als Ausdruck eines prästabilen Gleichgewichts angesehen worden wären (vgl. BVerfGE 84, 212 ).
Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit bedarf allerdings der Ausgestaltung durch die Rechtsordnung, soweit es die Beziehungen zwischen Trägern widerstreitender Interessen zum Gegenstand hat (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 88, 103 ; 92, 365 ).
Umstrittene Arbeitskampfmaßnahmen werden unter dem Gesichtspunkt der Proportionalität überprüft; durch den Einsatz von Arbeitskampfmaßnahmen soll kein einseitiges Übergewicht bei Tarifverhandlungen entstehen (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 92, 365 ).
Die Orientierung des Bundesarbeitsgerichts am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist insofern nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 92, 365 ; entsprechend BAG, Großer Senat, Beschluss vom 21. April 1971 - GS 1/68 -, juris, sowie EGMR, Enerji Yapi-Yol Sen v. Türkei…, Urteil vom 21. April 2009, Nr. 68959/01, - NZA 2010, S. 1423, §§ 24, 32).
Soweit es um das Verhältnis der Parteien des Arbeitskampfes als gleichgeordnete Grundrechtsträger geht, muss diese Ausformung nicht zwingend durch gesetzliche Regelungen erfolgen (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 88, 103 m.w.N.).
Sie müssen bei unzureichenden gesetzlichen Vorgaben mit den anerkannten Methoden der Rechtsfindung aus den bestehenden Rechtsgrundlagen ableiten, was im Einzelfall gilt (vgl. BVerfGE 84, 212 ).
- BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86
Kurzarbeitergeld
Auszug aus BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 3185/09
Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung im Sinne des § 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG, denn die Maßstäbe zur Beurteilung von Arbeitskämpfen, die sich aus Art. 9 Abs. 3 GG ergeben, sind geklärt (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 88, 103 ; 92, 365 ).Dies folgt aus der Bedeutung des Art. 9 Abs. 3 GG als Freiheitsrecht der Koalitionen und aus der Staatsferne der Koalitionsfreiheit (vgl. BVerfGE 92, 365 m.w.N.).
Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit bedarf allerdings der Ausgestaltung durch die Rechtsordnung, soweit es die Beziehungen zwischen Trägern widerstreitender Interessen zum Gegenstand hat (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 88, 103 ; 92, 365 ).
Sie sind auch insoweit vor staatlicher Einflussnahme geschützt, als sie zum Austragen ihrer Interessengegensätze Kampfmittel mit beträchtlichen Auswirkungen auf den Gegner und die Allgemeinheit einsetzen (vgl. BVerfGE 88, 103 ; 92, 365 ).
Das Grundgesetz schreibt nicht vor, wie die gegensätzlichen Grundrechtspositionen im Einzelnen abzugrenzen sind; es verlangt keine Optimierung der Kampfbedingungen (vgl. BVerfGE 92, 365 ).
Umstrittene Arbeitskampfmaßnahmen werden unter dem Gesichtspunkt der Proportionalität überprüft; durch den Einsatz von Arbeitskampfmaßnahmen soll kein einseitiges Übergewicht bei Tarifverhandlungen entstehen (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 92, 365 ).
Die Orientierung des Bundesarbeitsgerichts am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist insofern nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 92, 365 ; entsprechend BAG, Großer Senat, Beschluss vom 21. April 1971 - GS 1/68 -, juris, sowie EGMR, Enerji Yapi-Yol Sen v. Türkei…, Urteil vom 21. April 2009, Nr. 68959/01, - NZA 2010, S. 1423, §§ 24, 32).
- BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85
Streikeinsatz von Beamten
Auszug aus BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 3185/09
Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung im Sinne des § 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG, denn die Maßstäbe zur Beurteilung von Arbeitskämpfen, die sich aus Art. 9 Abs. 3 GG ergeben, sind geklärt (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 88, 103 ; 92, 365 ).Dies gilt auch für die Frage nach der Kompetenz des Bundesarbeitsgerichts zur Fortentwicklung des Arbeitskampfrechts (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 88, 103 ).
Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit bedarf allerdings der Ausgestaltung durch die Rechtsordnung, soweit es die Beziehungen zwischen Trägern widerstreitender Interessen zum Gegenstand hat (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 88, 103 ; 92, 365 ).
Sie sind auch insoweit vor staatlicher Einflussnahme geschützt, als sie zum Austragen ihrer Interessengegensätze Kampfmittel mit beträchtlichen Auswirkungen auf den Gegner und die Allgemeinheit einsetzen (vgl. BVerfGE 88, 103 ; 92, 365 ).
Soweit es um das Verhältnis der Parteien des Arbeitskampfes als gleichgeordnete Grundrechtsträger geht, muss diese Ausformung nicht zwingend durch gesetzliche Regelungen erfolgen (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 88, 103 m.w.N.).
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
Auszug aus BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 3185/09
Der Grundsatz der Bestimmtheit verlangt von der Gesetzgebung, Tatbestände so präzise zu formulieren, dass von einer Norm Adressierte ihr Handeln kalkulieren können, weil die Folgen der Regelung für sie voraussehbar und berechenbar sind (vgl. BVerfGE 78, 205 ; 84, 133 ).Rechtsnormen brauchen allerdings nur so bestimmt zu sein, wie dies nach der Eigenart der zu regelnden Sachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 205 ; 84, 133 ), weshalb auch unbestimmte Rechtsbegriffe oder auslegungsfähige Generalklauseln zulässig sind (vgl. BVerfGE 31, 255 ; 110, 33 ).
- BAG, 21.04.1971 - GS 1/68
Arbeitskampfmaßnahmen
Auszug aus BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 3185/09
Die Orientierung des Bundesarbeitsgerichts am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist insofern nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 92, 365 ; entsprechend BAG, Großer Senat, Beschluss vom 21. April 1971 - GS 1/68 -, juris, sowie EGMR, Enerji Yapi-Yol Sen v. Türkei…, Urteil vom 21. April 2009, Nr. 68959/01, - NZA 2010, S. 1423, §§ 24, 32).Auch nach der Rechtsprechung des Großen Senats gibt es eine "Kampffreiheit" bei der Wahl der Mittel des Arbeitskampfes und es gilt der Grundsatz der Waffengleichheit als Kampfparität (vgl. BAG…, Beschluss vom 28. Januar 1955 - GS 1/54 -, juris, Rn. 65); maßgeblich ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BAG, Beschluss vom 21. April 1971 - GS 1/68 -, juris, Rn. 62 ff.), der auch die vorliegende Entscheidung trägt.
- BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84
Schatzregal der Länder
Auszug aus BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 3185/09
Der Grundsatz der Bestimmtheit verlangt von der Gesetzgebung, Tatbestände so präzise zu formulieren, dass von einer Norm Adressierte ihr Handeln kalkulieren können, weil die Folgen der Regelung für sie voraussehbar und berechenbar sind (vgl. BVerfGE 78, 205 ; 84, 133 ).Rechtsnormen brauchen allerdings nur so bestimmt zu sein, wie dies nach der Eigenart der zu regelnden Sachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 205 ; 84, 133 ), weshalb auch unbestimmte Rechtsbegriffe oder auslegungsfähige Generalklauseln zulässig sind (vgl. BVerfGE 31, 255 ; 110, 33 ).
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 3185/09
Die Gerichte sind aufgrund des aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Justizgewährleistungsanspruchs verpflichtet, wirkungsvollen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 107, 395 ). - EGMR, 21.04.2009 - 68959/01
Streikverbot für Staatsdiener: Gewerkschaften sehen volles Streikrecht für Beamte …
Auszug aus BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 3185/09
Die Orientierung des Bundesarbeitsgerichts am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist insofern nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 92, 365 ; entsprechend BAG, Großer Senat, Beschluss vom 21. April 1971 - GS 1/68 -, juris, sowie EGMR, Enerji Yapi-Yol Sen v. Türkei, Urteil vom 21. April 2009, Nr. 68959/01, - NZA 2010, S. 1423, §§ 24, 32). - BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92
Mitgliederwerbung II
Auszug aus BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 3185/09
Der Schutz ist nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung nicht etwa von vornherein auf den Bereich des Unerlässlichen beschränkt, sondern erstreckt sich auf alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen (vgl. BVerfGE 93, 352 ; zudem BVerfGE 94, 268 ; 100, 271 ; 103, 293 m.w.N.). - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92
Zollkriminalamt
Auszug aus BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 3185/09
Rechtsnormen brauchen allerdings nur so bestimmt zu sein, wie dies nach der Eigenart der zu regelnden Sachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 205 ; 84, 133 ), weshalb auch unbestimmte Rechtsbegriffe oder auslegungsfähige Generalklauseln zulässig sind (vgl. BVerfGE 31, 255 ; 110, 33 ). - BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Rechenschaftsbericht
- BAG, 28.01.1955 - GS 1/54
Grundsätze für die rechtliche Bewertung eines Arbeitskampfes
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97
Urlaubsanrechnung
- BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89
Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
- BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86
Wissenschaftliches Personal
- BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03
Verfassungsmäßigkeit von ZPO § 543 Abs 2 - Entscheidung des BGH über …
- BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93
Lohnabstandsklausel
- BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66
Private Tonbandvervielfältigungen
- BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53
Tatsachenfeststellung
- BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60
Bayerische Feiertage
- BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63
S-Urteil des Bundesfinanzhofes
- BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12
Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß
Entscheidend für die Zugehörigkeit zum Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG ist vielmehr, dass es sich um gewerkschaftlich getragene, auf Tarifverhandlungen bezogene Aktionen handelt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2014 - 1 BvR 3185/09 -, juris, Rn. 26 ff.). - BSG, 19.04.2016 - B 1 KR 33/15 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung für Krankenhausbehandlung - …
Mag eine besondere Ausprägung des Grundsatzes der Waffengleichheit trotz genuin ungleicher Waffen der Kontrahenten noch als "Kampfparität" im Arbeitskampfrecht verwendbar sein (vgl Art. 9 Abs. 3 GG; hierzu zB BAGE 1, 291 und BVerfG NJW 2014, 1874 RdNr 36) , so verliert es bei einer weiteren Ausweitung - etwa auf Mittel zum Ausgleich ungleicher Machtverhältnisse (vgl Bartholomeyczik, AcP 166 , 30, 65 ff) - völlig an Substanz . - BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17
Arbeitskampf - Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel
(2) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert eine Würdigung, ob ein Kampfmittel zur Erreichung eines rechtmäßigen Kampfziels geeignet und erforderlich ist und bezogen auf das Kampfziel angemessen (proportional) eingesetzt wird (BVerfG 26. März 2014 - 1 BvR 3185/09 - Rn. 25 mwN) .
- BGH, 29.07.2014 - II ZR 243/13
Austritt aus einem Arbeitgeberverband: Unwirksamkeit einer …
Denn Art. 9 Abs. 3 GG schützt in seiner Ausprägung als individuelles Freiheitsrecht den Einzelnen in seiner Freiheit, eine Koalition zu gründen, ihr beizutreten, ihr fernzubleiben, aber auch sie zu verlassen (BVerfGE 50, 290, 367; 64, 208, 213; BVerfG, NZA 2014, 493).Das Doppelgrundrecht des Art. 9 Abs. 3 GG schützt zugleich aber auch die Koalition in ihrem Bestand und ihrer organisatorischen Ausgestaltung (BVerfG, NZA 2014, 493; BVerfGE 93, 352, 357).
- BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 719/19
Verfassungsbeschwerden gegen Streikmaßnahmen auf dem Betriebsgelände der …
Umgekehrt folgt daher hier aus der Möglichkeit, den Parkplatz zu nutzen, auch nicht, dass das Hausrecht nicht mehr als Mittel zur Verfügung stünde, Arbeitskampfmaßnahmen abzuwehren (wie in den Flashmob-Fällen, BAG, Urteil vom 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2014 - 1 BvR 3185/09 -). - BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen tarifvertragliche Differenzierungsklausel
Zwar kann Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt sein, wenn eine Vorlage an den Großen Senat eines Bundesgerichts willkürlich unterbleibt (vgl. BVerfGE 3, 359 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2014 - 1 BvR 3185/09 -, www.bverfg.de, Rn. 34). - LAG Schleswig-Holstein, 13.10.2021 - 6 Sa 337/20
Elektronischer Rechtsverkehr, Nutzungspflicht (aktive), Nutzungspflicht …
(aaaa) Wie bereits oben (II 2. a)) dargelegt, verlangt der gemäß Art. 20 Abs. 3 GG iVm. Art. 2 Abs. 1 GG aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Justizgewährungsanspruch, einer Partei den Zugang zu einer gerichtlichen Entscheidung nicht in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise zu erschweren (vgl. BVerfG 26.3.2014 - 1 BvR 3185/09 - Rn. 39;… BAG 12.5.2010 - 2 AZR 544/08 - Rn. 37). - VG Düsseldorf, 27.08.2015 - 6 K 2793/13
Tariftreuegesetz im ÖPNV verfassungswidrig
vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 -, juris Rn. 33 (= BVerfGE 84, 212-232), vom 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 -, juris Rn. 70 (= BVerfGE 116, 202-228), und vom 26. März 2014 - 1 BvR 3185/09 -, juris Rn. 23 (= NZA 2014, 493-496); Bauer, in: Dreier (Hrsg.), Grundgesetz.vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 1995 - 1 BvR 601/92 -, juris Rn. 20 (= BVerfGE 93, 352-361), vom 24. April 1996 - 1 BvR 712/86 -, juris Rn. 101 (= BVerfGE 94, 268-297), und vom 26. März 2014 - 1 BvR 3185/09 -, juris Rn. 23 (= NZA 2014, 493-496); BAG, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 1 ABR 31/12 -, juris Rn. 36 (= NZA 2014, 319-323); Linsenmaier, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 15. Aufl. 2015, GG Art. 9 Rn. 31.
- BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 48/12 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Anspruch der Krankenkasse auf Herausgabe von …
Mag eine besondere Ausprägung des Grundsatzes der Waffengleichheit trotz genuin ungleicher Waffen der Kontrahenten noch als "Kampfparität" im Arbeitskampfrecht verwendbar sein (vgl Art. 9 Abs. 3 GG; hierzu zB BAGE 1, 291 und BVerfG NJW 2014, 1874 RdNr 36), so verliert es bei einer weiteren Ausweitung - etwa auf Mittel zum Ausgleich ungleicher Machtverhältnisse (vgl Batholomeyczik, AcP 166 , 30 ff, 65 ff) - völlig an Substanz . - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2018 - 13 A 1328/15
Vereinbarkeit der im Land Nordrhein-Westfalen verlangten Tariftreue bei der …
vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, BVerfGE 146, 71 = juris, Rn. 130 ff., Beschlüsse vom 26. März 2014 - 1 BvR 3185/09 -, NJW 2014, 1874 (1875) = juris, Rn. 23, vom 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 -, BVerfGE 116, 202 (217 ff.) = juris, Rn. 64 ff., vom 3. April 2001 - 1 BvL 32/97 -, BVerfGE 103, 293 (304) = juris, Rn. 42, und vom 27. April 1999 - 1 BvR 2203/93 -, BVerfGE 100, 271 (282) = juris, Rn. 49.vgl. ohne ausdrückliche Zitierung von Art. 19 Abs. 3 GG etwa BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, BVerfGE 146, 71 = juris, Rn. 130, Beschlüsse vom 26. März 2014 - 1 BvR 3185/09 -, NJW 2014, 1874 (1875) = juris, Rn. 23, vom 3. April 2001 - 1 BvL 32/97 -, BVerfGE 103, 293 (304) = juris, Rn. 42, und vom 27. April 1999 - 1 BvR 2203/93 -, BVerfGE 100, 271 (282) = juris, Rn. 49; Bauer, in: Dreier, Grundgesetz, Bd. 1, 3. Auflage 2013, Art. 9 Rn. 69; Jarass, in: ders./ Pieroth, Grundgesetz, 14. Auflage 2016, Art. 9 Rn. 44; a.A.: Höfling, in: Sachs, Grundgesetz, 7. Auflage 2014, Art. 9 Rn. 120; Kemper, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Grundgesetz, Bd. 1, 6. Auflage 2010, Art. 9 Rn. 178; Scholz, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Loseblattsammlung, Stand: 78. Lieferung September 2016, Art. 9 Rn. 170.
- BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 24/22
Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht
- LAG Schleswig-Holstein, 15.07.2021 - 5 Sa 8/21
Elektronischer Rechtsverkehr, ERV-Nutzungspflicht, Elektronische Einreichung, …
- BVerfG, 24.10.2019 - 1 BvR 887/17
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen disziplinarrechtliche Sanktion eines …
- LAG Hamm, 16.12.2014 - 12 Sa 1020/14
Zutrittsrecht der Gewerkschaft zum Betrieb zur Mitgliederwerbung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2016 - 10 A 1574/14
Anspruch auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids zur Erweiterung …
- LAG Niedersachsen, 18.05.2017 - 7 Sa 815/16
Unverhältnismäßige Höhe einer Streikbruchprämie bei um ein Vielfaches höherer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 10 D 23/15
Zwingende erforderliche Festsetzung der Grundflächenzahl oder der Grundfläche der …
- LAG Hamm, 22.01.2015 - 17 Sa 1617/14
Zurückweisung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen unterbliebener …
- LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 14 Sa 190/21
Elektronisches Dokument; Einbettung von Schriftarten
- BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 79/22
Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht
- BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 78/22
Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht
- ArbG Braunschweig, 02.06.2016 - 6 Ca 529/15
Verhältnismäßigkeit einer Streikbruchprämie in Höhe von 200,00 EUR pro Streiktag …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2015 - 10 D 115/12
Möglichkeit einer Verletzung des Rechts auf gerechte Abwägung von privaten …
- VG Düsseldorf, 09.07.2015 - 15 L 2301/15
Sonntagsarbeit bei Post und DHL nicht erlaubt
- VG Düsseldorf, 09.07.2015 - 15 L 2312/15
Sonntagsarbeit bei Post und DHL nicht erlaubt
- OLG Koblenz, 07.06.2022 - 4 OLG 4 Ss 67/22
Geeignetheit des Dateiformats übermittelter elektronischer Dokumente für die …
- LAG Thüringen, 14.12.2021 - 1 Sa 127/20
Kampfrisiko - Streikfolge - Kampfmaßnahme - arbeitskampfbedingte …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2016 - 10 D 94/14
Grundsatz der Bestimmtheit von textlichen Festsetzungen i.R.v. Vorkehrungen zum …