Rechtsprechung
LAG Brandenburg, 13.06.2003 - 5 Sa 490/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung von Mutterschutzlohn für die Zeit eines ärztlich attestierten Beschäftigungsverbotes; Beweislast für ein Beschäftigungsverbot aus gesundheitlichen Gründen; Notwendige Angaben eines Attestes zur Begründung eines Beschäfigungsverbotes; Wegfall des ...
- Judicialis
BGB § 247; ; MuSchG § ... 3 Abs. 1; ; MuSchG § 3 Abs. 2; ; MuSchG § 4; ; MuSchG § 11 Abs. 1; ; MuSchG § 11 Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2 lit. b); ; ArbGG § 64 Abs. 6 Satz 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 286; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweislast für Zahlung von Mutterschutzlohn bei ärztlichem Beschäftigungsverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Cottbus, 04.07.2002 - 3 Ca 806/02
- LAG Brandenburg, 13.06.2003 - 5 Sa 490/02
Papierfundstellen
- NZA-RR 2005, 67
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 21.03.2001 - 5 AZR 352/99
Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots
Auszug aus LAG Brandenburg, 13.06.2003 - 5 Sa 490/02
Das ärztliche Zeugnis ist für das Beschäftigungsverbot konstitutiv (…vgl. BAG, Urt. v. 01.10.1997 - 5 AZR 685/96 - juris; Urt. v. 21.03.2001 - 5 AZR 352/99 - juris).Auch die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts, dem Arbeitgeber werde es regelmäßig nicht gelingen, das Beschäftigungsverbot vor Beginn der Schutzfristen gem. § 3 Abs. 2 MuSchG zu Fall zu bringen (BAG, Urt. v. 21.03.2001 - 5 AZR 352/99 - II.6 d.Gr.), sind nur in diesem Zusammenhang von Bedeutung.
2.2.2.4 Auf die Frage, ob die Verweigerung einer weiteren Untersuchung auf Veranlassung des Arbeitgebers den Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung ebenfalls erschüttern kann (vgl. BAG, Urt. v. 21.03.2001 5 AZR 352/99 - II.5. d.Gr. m.w.N.), kommt es vorliegend nicht an.
- BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 753/00
Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot
Auszug aus LAG Brandenburg, 13.06.2003 - 5 Sa 490/02
Dieser alleinige Ursachenzusammenhang ist regelmäßig für die Zeit nicht gegeben, in der die Schwangere arbeitsunfähig krank ist (vgl. BAG, Urt. v. 13.02.2002 - 5 AZR 753/00 - juris).Es ist dann ihre Sache, die Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, aufgrund derer ein Beschäftigungsverbot gleichwohl bestand (vgl. BAG Urt. v. 13.02.2002 - 5 AZR 753/00 - I. 7. d.Gr., m.w.N.).
- BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 365/99
Zuweisung einer Ersatztätigkeit bei Beschäftigungsverbot
Auszug aus LAG Brandenburg, 13.06.2003 - 5 Sa 490/02
Anders als in den Fällen, in denen die nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Tätigkeit nach § 4 MuSchG verboten ist, wie beispielsweise als Röntgenassistentin oder Flugbegleiterin (vgl. BAG Urt. v. 15.11.2000 - 5 AZR 365/99 - …und Urt. v. 22.04.1998 - 5 AZR 478/97) geht es hier nicht um die Zuweisung einer anderen, zumutbaren Tätigkeit, deren Verweigerung zum Wegfall des Vergütungsanspruchs führen kann. - BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96
Mutterschutzlohn und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Auszug aus LAG Brandenburg, 13.06.2003 - 5 Sa 490/02
Das ärztliche Zeugnis ist für das Beschäftigungsverbot konstitutiv (vgl. BAG, Urt. v. 01.10.1997 - 5 AZR 685/96 - juris;… Urt. v. 21.03.2001 - 5 AZR 352/99 - juris). - BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 478/97
Zumutbare Ersatztätigkeit einer schwangeren Flugbegleiterin
Auszug aus LAG Brandenburg, 13.06.2003 - 5 Sa 490/02
Anders als in den Fällen, in denen die nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Tätigkeit nach § 4 MuSchG verboten ist, wie beispielsweise als Röntgenassistentin oder Flugbegleiterin (…vgl. BAG Urt. v. 15.11.2000 - 5 AZR 365/99 - und Urt. v. 22.04.1998 - 5 AZR 478/97) geht es hier nicht um die Zuweisung einer anderen, zumutbaren Tätigkeit, deren Verweigerung zum Wegfall des Vergütungsanspruchs führen kann.
- LAG Hamm, 10.10.2006 - 9 Sa 1557/05
Beweiswert eines ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbots
Das Arbeitsgericht habe insbesondere die vorgetragene Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Brandenburg (NZA-RR 2005, S. 67 ff) nicht berücksichtigt, wonach einer ärztlichen Bescheinigung nach Äußerung entsprechender Zweifel des Arbeitgebers kein erhöhter Beweiswert mehr zukomme, wenn sich nicht ersehen lasse, aufgrund welcher konkreten Arbeitsbedingungen das Verbot ausgesprochen worden sei.Maßgeblich ist allein der individuelle Gesundheitszustand der am konkreten Arbeitsplatz beschäftigten Arbeitnehmerin (LAG Brandenburg, Urteil vom 16.03.2003, 5 Sa 490/02, NZA-RR 2005, S. 67 ff zu 2.1. der Gründe unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).