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   BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06   

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BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06 (https://dejure.org/2007,1957)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2007 - 9 AZR 417/06 (https://dejure.org/2007,1957)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2007 - 9 AZR 417/06 (https://dejure.org/2007,1957)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Stellenpool - Versetzung

  • openjur.de

    Stellenpool; Versetzung; ordnungsgemäße Zuordnung des Arbeitnehmers zum Personalüberhang; Berliner "Verwaltungsreform- und Beschäftigungssicherungsvereinbarung 2000"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtschutzbedürfnis für eine gegen eine "Versetzung" zum Zentralen Personalüberhangmanagement (Stellenpool) erhobenen Feststellungsklage; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Versetzung im arbeitsrechtlichen Sinn; Notwendigkeit eines Wechsels des Tätigkeitsbereichs ...

  • Judicialis

    StPG vom 9. Dezember 2003 (GVBl. S. 589) § 1; ; StPG vom 9. Dezember 2003 (GVBl. S. 589) § 3; ; StPG vom 9. Dezember 2003 (GVBl. S. 589) § 7; ; ZPO § ... 256; ; PersVG Berlin § 5; ; PersVG Berlin § 74; ; PersVG Berlin § 99c; ; BGB § 315; ; BGB § 328; ; GewO § 106; ; TVG § 1; ; TVG § 2; ; BetrVG § 95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsinteresse; Versetzung; Stellenpool

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 549
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 571/05

    Stellenpool - Versetzung - Mitwirkung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06
    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr. vgl. Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - aaO).

    a) Dies ist der Fall, wenn über die Wirksamkeit einer vom Arbeitgeber unter Berufung auf sein Direktionsrecht getroffenen Maßnahme, zB eine Versetzung, gestritten wird (st. Rspr. Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - aaO; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - aaO).

    der Art, des Ortes oder des Umfanges der Tätigkeit verbunden ist (Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164 mwN).

    Mit der "Versetzung" eines Beschäftigten zum Zentralen Personalüberhangmanagement (Stellenpool) ändert sich noch nicht die Art, der Ort oder der Umfang seiner bisherigen Tätigkeit, wenn mit dieser "Versetzung" nicht gleichzeitig eine andere Tätigkeit zugewiesen wird, sondern er auf seinem bisherigen Arbeitsplatz verbleibt (Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - aaO).

    Diese ist schon deshalb erforderlich, weil die Klägerin nicht mehr in der gleichen Interessenlage wie vorher ist, sondern unter Umständen ihre Teilnahme an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen notwendig werden kann (Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Die personelle Zusammensetzung eines anderen Personalrats als desjenigen, den die Klägerin mitgewählt hat, kann zu anderen Entscheidungen führen (Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 123/05

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06
    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr. vgl. Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - aaO).

    a) Dies ist der Fall, wenn über die Wirksamkeit einer vom Arbeitgeber unter Berufung auf sein Direktionsrecht getroffenen Maßnahme, zB eine Versetzung, gestritten wird (st. Rspr. Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - aaO; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - aaO).

    Diese ist schon deshalb erforderlich, weil die Klägerin nicht mehr in der gleichen Interessenlage wie vorher ist, sondern unter Umständen ihre Teilnahme an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen notwendig werden kann (Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Die personelle Zusammensetzung eines anderen Personalrats als desjenigen, den die Klägerin mitgewählt hat, kann zu anderen Entscheidungen führen (Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 27. Oktober 2005 (- 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90) die Zuordnung zum Personalüberhang nicht als eine Frage des Direktionsrechts betrachtet, da der Arbeitsort und die auszuübende Tätigkeit durch die Zuordnung durch das beklagte Land nicht geändert werde.

  • BAG, 12.04.1984 - 2 AZR 348/82
    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06
    Auch für öffentliche Arbeitgeber kann eine solche Selbstbindung eintreten (allgemeine Meinung; vgl. BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - BAGE 105, 161; 12. April 1984 - 2 AZR 348/82 -).
  • BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04

    Sozialauswahl und Auswahlrichtlinie

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06
    Entscheidend ist lediglich, dass dem Arbeitgeber nach Anwendung dieser Richtlinien noch ein auf den Einzelfall zugeschnittener Entscheidungsspielraum verbleibt (so zu § 95 BetrVG: BAG 26. Juli 2005 - 1 ABR 29/04 - BAGE 115, 239; 27. Oktober 1992 - 1 ABR 4/92 - BAGE 71, 259).
  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06
    Diese Entscheidung des Landesgesetzgebers ist durch die Gerichte für Arbeitssachen nur begrenzt nachprüfbar, nämlich darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (st. Rspr. vgl. BAG 23. November 2004 - 2 AZR 38/04 -BAGE 112, 361 mwN).
  • BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 67/02

    Befristeter Arbeitsvertrag - Einstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06
    Auch für öffentliche Arbeitgeber kann eine solche Selbstbindung eintreten (allgemeine Meinung; vgl. BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - BAGE 105, 161; 12. April 1984 - 2 AZR 348/82 -).
  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in den neuen Bundesländern

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06
    Eine solche Selbstbindung hat der Erste Senat in seiner Entscheidung vom 28. April 1992 (- 1 ABR 68/91 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 10) für den Fall bejaht, dass ein Arbeitgeber in einer Gesamtbetriebsvereinbarung Arbeitsbedingungen auch für Arbeitnehmer geregelt hatte, die nicht dem Geltungsbereich dieser Gesamtbetriebsvereinbarung unterfielen.
  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 4/92

    Zulässigkeit von Punktsystemen bei Auswahlrichtlinien für Versetzungen -

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06
    Entscheidend ist lediglich, dass dem Arbeitgeber nach Anwendung dieser Richtlinien noch ein auf den Einzelfall zugeschnittener Entscheidungsspielraum verbleibt (so zu § 95 BetrVG: BAG 26. Juli 2005 - 1 ABR 29/04 - BAGE 115, 239; 27. Oktober 1992 - 1 ABR 4/92 - BAGE 71, 259).
  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 113/89

    Vollstreckung eines Grundstückskaufvertrages betreffend ein landwirtschaftliches

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06
    Kommen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht und bestehen 51 keine Anhaltspunkte dafür, welche Regelung die Parteien getroffen hätten, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten, scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung aus (allgemeine Meinung; vgl. BGH 30. März 1990 - V ZR 113/89 - BGHZ 111, 110).
  • LAG Berlin, 25.01.2006 - 4 Sa 1243/05
    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 25. Januar 2006 - 4 Sa 1243/05 - aufgehoben.
  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12

    Versetzung - Auswahl beim sog. Entfristungsüberhang

    Die Klägerin war nicht etwa wegen der Verlagerung einer Stelle oder des Wegfalls von Aufgaben einem "Stellenpool" zugeordnet worden (vgl. zu Voraussetzungen und Wirkungen zB BAG 1. Juni 2011 - 7 AZR 117/10 -; 13. März 2007 - 9 AZR 417/06 -) .
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08

    Altersdiskriminierung - Punkteschema

    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr., vgl. Senat 21. Juli 2009 - 9 AZR 279/08 - Rn. 18; 13. März 2007 - 9 AZR 417/06 - Rn. 24, NZA-RR 2007, 549, jeweils mwN).

    Dies ist der Fall, wenn über die Wirksamkeit einer vom Arbeitgeber unter Berufung auf sein Direktionsrecht getroffenen Maßnahme, zB eine Versetzung oder Umsetzung, gestritten wird (st. Rspr. Senat 13. März 2007 - 9 AZR 417/06 - Rn. 25 mwN zu einer Versetzung, aaO; BAG 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 - zu I der Gründe, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 14 zu einer Umsetzung).

  • LAG Düsseldorf, 22.10.2013 - 16 Sa 622/13

    Versetzung in Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb

    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr., BAG v. 15.05.2012, 3 AZR 11/10, juris; BAG v. 10.02.2009, 3 AZR 653/07, Rn. 12, EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 6; BAG v. 13.03.2007, 9 AZR 417/06, juris; BAG v. 15.08.2006, 9 AZR 571/05, BAGE 119, 181).

    Eine wesentliche Änderung liegt bereits vor, wenn eine Maßnahme dazu führt, dass der Arbeitnehmer nicht mehr der gleichen Interessenlage wie zuvor ausgesetzt ist, sondern unter Umständen die Teilnahme an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen notwendig werden kann (BAG v. 13.03.2007, 9 AZR 417/06, juris; BAG v. 15.08.2006, 9 AZR 571/05, BAGE 119, 181; BAG v. 27.10.2005, 6 AZR 123/05, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Der Kläger hat auch ein Interesse an der alsbaldigen Feststellung der Rechtmäßigkeit seiner "Versetzung" zum M.E.C. Dies ergibt sich bereits daraus, dass ein Arbeitnehmer Klarheit darüber haben muss, ob eine gegebenenfalls von einer Qualifizierungseinheit ihm gegenüber - zu einem späteren Zeitpunktausgesprochene Maßnahme überhaupt Wirkung entfalten kann (BAG v. 13.03.2007, 9 AZR 417/06, juris).

    Danach fehlt es an einer "Versetzung", wenn sich weder die Art, der Ort oder der Umfang der bisherigen Tätigkeit ändern, da mit dieser "Versetzung" nicht gleichzeitig eine andere Tätigkeit zugewiesen wird, sondern der Arbeitnehmer auf seinem bisherigen Arbeitsplatz verbleibt (BAG v. 13.03.2007, 9 AZR 417/06, juris; BAG v. 15.08.2006, 9 AZR 571/05, juris).

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