Weitere Entscheidung unten: BAG, 23.04.2008

Rechtsprechung
   BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,184
BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05 (https://dejure.org/2007,184)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2007 - 9 AZR 612/05 (https://dejure.org/2007,184)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 (https://dejure.org/2007,184)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Datenschutzbeauftragter - Bestellung - Widerruf

  • openjur.de

    Datenschutzbeauftragter; Bestellung; Widerruf

  • Telemedicus

    Bestellung und Widerruf eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Veränderung des Inhalts eines Arbeitsvertrages durch die Bestellung eines Arbeitnehmers Datenschutzbeauftragten durch den Arbeitgeber; Notwendigkeit einer Teilkündigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Sonderaufgabe für einen wirksamen Widerruf der Bestellung zum ...

  • adresshandel-und-recht.de
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Datenschutzbeauftragter Abberufung nur bei gleichzeitiger Teilkündigung

  • bag-urteil.com

    Datenschutzbeauftragter - Bestellung - Widerruf

  • datenschutz.eu

    Abbestellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • hensche.de

    Datenschutzbeauftragter, Arbeitsvertrag, Kündigung: Teilkündigung, Teilkündigung, Vertragsänderung

  • Judicialis

    BDSG § 4f Abs. 1; ; BDSG § 4f Abs. 2; ; BDSG § 4f Abs. 3; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 626; ; BAT-O § 4; ; ZPO § 261 Abs. 3; ; ZPO § 322 Abs. 1

  • kanzlei.biz

    Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDSG § 4f Abs. 1 Satz 1; BGB § 626
    Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung zum Datenschutzbeauftragten setzt arbeitsvertragliche Vereinbarung voraus und ist nicht von Direktionsrecht erfasst ? Widerruf in entsprechender Anwendung des § 626 BGB bei gleichzeitiger Teilkündigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Sonderaufgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Datenschutzrecht: Arbeitsrecht: Die Bestellung zum beauftragten für den Datenschutz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung eines Datenschutzbeauftragten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragen

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 4f Abs. 3 BDSG
    Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • beck.de (Kurzinformation)

    Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • beck.de (Leitsatz)

    Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Datenschutzbeauftragte - Widerruf der Bestellung - Kürzung der Zusatzvergütung

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Datenschutzbeauftragte - Widerruf der Bestellung - Kürzung der Zusatzvergütung

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Datenschutzbeauftragte - Widerruf der Bestellung - Kürzung der Zusatzvergütung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Leitsatz)

    Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten nur mit Teilkündigung - BAG stärkt Position betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Besprechungen u.ä. (2)

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Die Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz wird nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst, sondern erfordert eine Vertragsänderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 121, 369
  • NJW 2007, 2507
  • MDR 2007, 961
  • NZA 2007, 563
  • MMR 2007, 582
  • BB 2007, 1115
  • DB 2007, 1198
  • NZA-RR 2008, 515 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 21/97

    Keine Kontrolle des Gesamtbetriebsrats durch den betrieblichen

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05
    Außerdem ist der Arbeitgeber berechtigt, die Amtsausübung des Datenschutzbeauftragten zu überwachen (BAG 11. November 1997 - 1 ABR 21/97 - BAGE 87, 64).
  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05
    Die Auslegung solcher Erklärungen ist vom Revisionsgericht nur eingeschränkt dahin zu überprüfen, ob die Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen worden sind (Senat 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - EzA BGB § 615 Nr. 108; 22. September 1992 - 9 AZR 385/91 - AP BGB § 117 Nr. 2 = EzA BGB § 117 Nr. 3).
  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05
    Die Teilkündigung darf allerdings nicht zu einer Umgehung von zwingenden Kündigungsvorschriften führen (BAG 12. Dezember 1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314).
  • BAG, 22.03.1994 - 1 ABR 51/93

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei Versetzung eines

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05
    Wird der Datenschutzbeauftragte als Arbeitnehmer beschäftigt, tritt diese Tätigkeit regelmäßig dem Inhalt des Arbeitsvertrages hinzu (vgl. BAG 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - BAGE 76, 184).
  • BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01

    Betriebliche Übung in einem privatisierten Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (18. September 2002 - 1 AZR 477/01 -BAGE 102, 351; 17. Dezember 1997 - 5 AZR 178/97 - 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 -BAGE 52, 33) sind Vereinbarungen über den Kern des Arbeitsverhältnisses, dh.
  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (18. September 2002 - 1 AZR 477/01 -BAGE 102, 351; 17. Dezember 1997 - 5 AZR 178/97 - 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 -BAGE 52, 33) sind Vereinbarungen über den Kern des Arbeitsverhältnisses, dh.
  • BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 509/89

    Teilkündigung eines Chefarztvertrages

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05
    Sie wird als Gestaltungsmittel anerkannt, wenn ein Gesamtvertragsverhältnis sich aus mehreren Teilverträgen zusammensetzt und diese Teilverträge nach dem Gesamtbild des Vertrages jeweils für sich als selbständig lösbar aufgefasst werden müssen (BAG 14. November 1990 - 5 AZR 509/89 - BAGE 66, 214).
  • BGH, 15.06.1982 - VI ZR 179/80

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05
    Die Rechtskraft eines Feststellungsurteils lässt die spätere Berücksichtigung von Einwendungen, die das Bestehen des festgestellten Anspruchs betreffen und sich auf Tatsachen stützen, die schon zur Zeit der letzten Tatsachenverhandlung vorgelegen haben, nicht zu (vgl. BGH 15. Juni 1982 - VI ZR 179/80 - NJW 1982, 2257).
  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 385/91

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen bei Scheingeschäft

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05
    Die Auslegung solcher Erklärungen ist vom Revisionsgericht nur eingeschränkt dahin zu überprüfen, ob die Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen worden sind (Senat 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - EzA BGB § 615 Nr. 108; 22. September 1992 - 9 AZR 385/91 - AP BGB § 117 Nr. 2 = EzA BGB § 117 Nr. 3).
  • LAG Sachsen, 08.07.2005 - 3 Sa 861/04

    Konkludente Vertragsänderung bei Bestellung des Arbeitnehmers zum

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Juli 2005 - 3 Sa 861/04 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Niedersachsen, 16.06.2003 - 8 Sa 1968/02

    Kein eigenständiger Kündigungsschutz für den Datenschutzbeauftragten

  • BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 178/97
  • LAG Düsseldorf, 10.09.2014 - 12 Sa 505/14

    Beendigung alternierender Telearbeit

    Es fehlt nämlich aufgrund der unwirksamen Beendigungsmöglichkeit nach dem Gesamtbild des Vertrags gerade daran, dass die EV Telearbeit 2005 für sich selbständig lösbar sein soll (zu dieser Anforderung für die Teilkündigung BAG 13.03.2007 - 9 AZR 612/05, AP Nr. 1 zu § 4f BDSG Rn. 30).
  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09

    Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung

    Nur ausnahmsweise können Teilkündigungen zulässig sein, wenn dem einen Vertragspartner das Recht hierzu eingeräumt wurde und kein zwingender Kündigungsschutz umgangen wird (vgl. BAG 14. November 1990 - 2 AZR 509/89 - aaO; 6. November 2007 - 1 AZR 826/06 - Rn. 25 ff., BAGE 124, 314; 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 - Rn. 30, BAGE 121, 369) .

    Davon ist die vertragliche Grundlage zu trennen, nach der sich der Beauftragte für den Datenschutz schuldrechtlich verpflichtet, diese Aufgabe zu übernehmen (siehe auch BAG 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 - Rn. 21, BAGE 121, 369; Gehlhaar NZA 2010, 373, 375) .

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07

    Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall

    Allerdings kann in der Zustimmung des Beauftragten zu seiner Bestellung eine gleichzeitige Änderung des Arbeitsvertrags liegen, die dann auch entsprechende arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitnehmers begründet (zum Datenschutzbeauftragten vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 - BAGE 121, 369, 373).
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Rechtsprechung
   BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,599
BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06 (https://dejure.org/2008,599)
BAG, Entscheidung vom 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06 (https://dejure.org/2008,599)
BAG, Entscheidung vom 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06 (https://dejure.org/2008,599)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Kündigungsschutz - Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • openjur.de

    Kündigungsschutz; Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kündigungsschutz - Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer auf verhaltensbedingte und personenbedingte Gründe gestützten ordentlichen Kündigung; Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen; Umfang der Darlegungslast eines Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozess ...

  • bag-urteil.com

    Kündigungsschutz - Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • Betriebs-Berater

    Unterlassenes betriebliches Eingliederungsmanagement bei Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; SGB IX § 84 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    SGB IX § 84 Abs. 2; KSchG § 1
    Kündigungsschutz - Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen: Unterlassenes betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX führt dann zu erhöhter Darlegungslast des Arbeitgebers hinsichtlich fehlender Beschäftigungsmöglichkeit, wenn Durchführung des BEM ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Entbehrlichkeit des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nur bei Nachweis der Aussichtslosigkeit

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Entbehrlichkeit des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nur bei Nachweis der Aussichtslosigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1431 (Ls.)
  • BB 2008, 2409
  • DB 2008, 2091
  • JR 2009, 483
  • NZA-RR 2008, 515
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06
    Die vom Landesarbeitsgericht zur kündigungsrechtlichen Bedeutung des sog. Betrieblichen Eingliederungs-Managements (BEM) (§ 84 Abs. 2 SGB IX) vertretene Auffassung entspricht zwar in weiten Teilen den vom Senat erstmals in seiner Entscheidung vom 12. Juli 2007 (- 2 AZR 716/06 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 28 = EzA SGB IX § 84 Nr. 3) niedergelegten Grundsätzen.

    (1) Der Senat hat in der Entscheidung vom 12. Juli 2007 (- 2 AZR 716/06 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 28 = EzA SGB IX § 84 Nr. 3) festgehalten, dass eine Kündigung entsprechend dem das ganze Kündigungsrecht beherrschenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unverhältnismäßig und damit rechtsunwirksam ist, wenn sie durch andere mildere Mittel vermieden werden kann, dh., wenn die Kündigung nicht zur Beseitigung der betrieblichen Beeinträchtigungen bzw. der eingetretenen Vertragsstörung geeignet oder nicht erforderlich ist.

    Es bedarf vielmehr eines umfassenderen konkreten Sachvortrags des Arbeitgebers zu einem nicht mehr möglichen Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisher innegehabten Arbeitsplatz einerseits und zu der Frage, warum andererseits eine leidensgerechte Anpassung und Veränderung ausgeschlossen ist oder der Arbeitnehmer nicht auf einem (alternativen) anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit eingesetzt werden könne (BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - AP KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 28 = EzA SGB IX § 84 Nr. 3).

  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat zur Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen entwickelt hat (vgl. insbesondere 12. Dezember 1996 - 2 AZR 7/96 - EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 41; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50; 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 41 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 52; zuletzt 8. November 2007 - 2 AZR 292/06 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 29 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 54).
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06
    (2) Für die Darlegungslast im Kündigungsschutzprozess hat der Senat aus § 84 Abs. 2 SGB IX abgeleitet - und so hat es auch das Landesarbeitsgericht gesehen -, dass der Arbeitgeber, wenn er kein BEM durchgeführt hat, sich durch seine dem Gesetz widersprechende Untätigkeit keine darlegungs- und beweisrechtlichen Vorteile verschaffen darf (siehe zu § 81 SGB IX: BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - BAGE 116, 121).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des

    Auszug aus BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat zur Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen entwickelt hat (vgl. insbesondere 12. Dezember 1996 - 2 AZR 7/96 - EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 41; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50; 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 41 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 52; zuletzt 8. November 2007 - 2 AZR 292/06 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 29 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 54).
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 292/06

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit

    Auszug aus BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat zur Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen entwickelt hat (vgl. insbesondere 12. Dezember 1996 - 2 AZR 7/96 - EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 41; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50; 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 41 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 52; zuletzt 8. November 2007 - 2 AZR 292/06 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 29 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 54).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 514/04

    Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06
    Lediglich insoweit weicht die Auffassung des Landesarbeitsgerichts von der des Senats ab, als der Senat dem Arbeitgeber, der ein Betriebliches Eingliederungsmanagement unterlassen hat, die Darlegung gestattet, dass ein solches Verfahren, zB aus gesundheitlichen Gründen (vgl. 24. November 2005 - 2 AZR 514/04 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 51) nicht zu einer Beschäftigungsmöglichkeit geführt hätte.
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 244/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06
    Eine Beendigungskündigung ist nur dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat, er werde die geänderten Arbeitsbedingungen im Fall des Ausspruchs einer Änderungskündigung nicht, auch nicht unter dem Vorbehalt ihrer sozialen Rechtfertigung annehmen (BAG 21. April 2005 - 2 AZR 244/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 80 = EzA KSchG § 2 Nr. 52).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat zur Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen entwickelt hat (vgl. insbesondere 12. Dezember 1996 - 2 AZR 7/96 - EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 41; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50; 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 41 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 52; zuletzt 8. November 2007 - 2 AZR 292/06 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 29 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 54).
  • LAG Niedersachsen, 25.10.2006 - 6 Sa 974/05

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten oder

    Auszug aus BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06
    Auf die Revision der Beklagten wird das am 25. Oktober 2006 verkündete Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen - 6 Sa 974/05 - aufgehoben.
  • BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 7/96

    Kündigung: Kündigung wegen häufiger Krankheitszeiten - Abwarten des Heilverlaufs

    Auszug aus BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat zur Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen entwickelt hat (vgl. insbesondere 12. Dezember 1996 - 2 AZR 7/96 - EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 41; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50; 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 41 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 52; zuletzt 8. November 2007 - 2 AZR 292/06 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 29 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 54).
  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

    Ist dies der Fall, ist im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung zu prüfen, ob diese Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen - dritte Stufe (BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11, BAGE 135, 361; 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06 - Rn. 18) .
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Es muss hinzukommen, dass überhaupt Möglichkeiten einer alternativen (Weiter-) Beschäftigung bestanden haben, die eine Kündigung vermieden hätten (Senat 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06 - Rn. 27, EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 55; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 41 f., BAGE 123, 234).

    b) Hat der Arbeitgeber entgegen seiner gesetzlichen Pflicht überhaupt kein BEM durchgeführt, darf er sich dadurch keine darlegungs- und beweisrechtlichen Vorteile verschaffen können (Senat 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06 - Rn. 26, EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 55; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 44, BAGE 123, 234).

    Liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen vor, so ist in einem letzten Schritt im Rahmen der nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG gebotenen Interessenabwägung zu prüfen, ob diese Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen (vgl. zum Ganzen: Senat 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06 - Rn. 18, EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 55; 8. November 2007 - 2 AZR 292/06 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 29 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 54).

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 170/10

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches

    Mit seiner Hilfe können aber solche milderen Mittel, zB die Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder die Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen auf einem anderen - ggf. durch Umsetzungen "freizumachenden" - Arbeitsplatz erkannt und entwickelt werden (vgl. Senat 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 18, AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 48 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 56; 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06 - Rn. 25, EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 55; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 41, BAGE 123, 234) .
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