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   BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 2266/06   

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https://dejure.org/2006,5504
BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 2266/06 (https://dejure.org/2006,5504)
BVerfG, Entscheidung vom 25.09.2006 - 1 BvR 2266/06 (https://dejure.org/2006,5504)
BVerfG, Entscheidung vom 25. September 2006 - 1 BvR 2266/06 (https://dejure.org/2006,5504)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend den Umgang mit einer Suizidandrohung im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum; Vorliegen der Voraussetzungen einer Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 765 a Zivilprozessordnung (ZPO) als Frage des einfachen ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 321 a; ; ZPO § 765 a; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 522 Abs. 2; BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2 § 92
    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung bei Suizidalität des Schuldners

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zwangsversteigerung auch bei latenter Suizidgefahr

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwangsversteigerung trotz Selbsttötungsdrohung! (IMR 2007, 134)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1869 (Ls.)
  • NJW-RR 2007, 228
  • NZM 2007, 87
  • FamRZ 2007, 107
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 2266/06
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt (vgl. BVerfGE 52, 214 ).

    Diese haben aber das Verfassungsrecht und die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte zu beachten; ob dies geschehen ist, hat das Bundesverfassungsgericht zu überprüfen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 52, 214 ).

    Dabei ist insbesondere zu bedenken, dass die Gefährdung von Grundrechten, deren erhebliche Beeinträchtigung durch einen staatlichen Eingriff zu besorgen ist, in besonderen Fällen einer Grundrechtsverletzung gleich zu achten sein kann (vgl. BVerfGE 52, 214 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, NJW 1998, S. 295 ).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 2266/06
    Danach war das Landgericht lediglich verpflichtet, den Vortrag der Beschwerdeführerin zur Kenntnis zu nehmen und inhaltlich auszuwerten, nicht aber dazu, ihrer Rechtsansicht zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 87, 1 ).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 2266/06
    Danach war das Landgericht lediglich verpflichtet, den Vortrag der Beschwerdeführerin zur Kenntnis zu nehmen und inhaltlich auszuwerten, nicht aber dazu, ihrer Rechtsansicht zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 87, 1 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 2266/06
    Diese haben aber das Verfassungsrecht und die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte zu beachten; ob dies geschehen ist, hat das Bundesverfassungsgericht zu überprüfen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 52, 214 ).
  • BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Versagung von Räumungsschutz nach ZPO §

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 2266/06
    Zwar bestünde keine rechtliche Verpflichtung des Sohnes, allein aus diesem Grund einen gemeinsamen Haushalt mit seiner Mutter zu begründen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 1 BvR 224/05 -, NZM 2005, S. 657 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 2266/06
    Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 2266/06
    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, die Würdigung der Beweisaufnahme und die tatsächlichen Feststellungen der Gerichte zu überprüfen, es sei denn, es läge eine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts oder ein Verstoß gegen das allgemeine Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG vor (vgl. BVerfGE 4, 294 ; 34, 384, ).
  • BVerfG, 08.09.1997 - 1 BvR 1147/97

    Räumungsschutz bei Gesundheits- und Lebensgefahr

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 2266/06
    Dabei ist insbesondere zu bedenken, dass die Gefährdung von Grundrechten, deren erhebliche Beeinträchtigung durch einen staatlichen Eingriff zu besorgen ist, in besonderen Fällen einer Grundrechtsverletzung gleich zu achten sein kann (vgl. BVerfGE 52, 214 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, NJW 1998, S. 295 ).
  • BVerfG, 05.10.1955 - 1 BvR 103/52

    Versetzung in den Ruhestand nach Art. 132 GG

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 2266/06
    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, die Würdigung der Beweisaufnahme und die tatsächlichen Feststellungen der Gerichte zu überprüfen, es sei denn, es läge eine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts oder ein Verstoß gegen das allgemeine Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG vor (vgl. BVerfGE 4, 294 ; 34, 384, ).
  • BGH, 17.08.2011 - V ZB 128/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Statthaftigkeit einer gesetzeswidrig zugelassenen

    d) Schließlich lässt auch die - von dem Beschwerdegericht vor dem Hintergrund des nicht vollkommen auszuschließenden Restrisikos einer Verschlechterung des Krankheitsverlaufs vorgenommene - Abwägung zwischen einer Gefährdung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit und den berechtigten Interessen der Gläubiger und der Ersteher (vgl. BVerfG, NZM 2005, 657, 658 und NJW-RR 2007, 228, 229) keinen Rechtsfehler erkennen.

    In einem solchen Notfall darf von einer helfenden Unterstützung der minderjährigen bei den Schuldnern lebenden Tochter durch ihre Eltern ausgegangen werden (vgl. BVerfG, NJW-RR 2007, 228, 229), die im Übrigen nach ihrem eigenen Vorbringen für die Aufnahme der Tochter zur stationären Behandlung im Universitätsklinikum A.       gesorgt haben.

  • BVerfG, 05.11.2007 - 1 BvR 2246/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Einstellung der Räumungsvollstreckung

    Das Landgericht ist aufgrund der vorliegenden ärztlichen Stellungnahmen davon ausgegangen, dass die Beschwerdeführerin im Falle der Räumung akut selbstmordgefährdet ist und dass keine medizinische Behandlung zu einer Veränderung dieses Zustands führen kann (vgl. demgegenüber zu einem Fall, in dem die Möglichkeit einer stationären Akut-Behandlung noch bestand: BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2006 - 1 BvR 2266/06 -, NJW-RR 2007, S. 228).
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