Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.11.2005

Rechtsprechung
   BGH, 07.09.2005 - VIII ZR 24/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1263
BGH, 07.09.2005 - VIII ZR 24/05 (https://dejure.org/2005,1263)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2005 - VIII ZR 24/05 (https://dejure.org/2005,1263)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2005 - VIII ZR 24/05 (https://dejure.org/2005,1263)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung: Nichtzahlung der Miete wegen Ungewißheit über den Vermieter; Außerordentliche Kündigung wegen Verzug mit der Mietzinszahlung; Voraussetzungen für den Verzugseintritt; Ungewissheit über den Gläubiger der Mietverpflichtung bei Tod des Vermieters

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Nachweis der Vermietereigenschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietzahlung nach Tod des Vermieters ohne Gewißheit über zukünftigen Gläubiger; fristlose Kündigung wg. Zahlungsverzugs

  • Judicialis

    BGB § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a; ; BGB § 573 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzug des Mieters mit den Mietzahlungen bei Tod des Vermieters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tod des Vermieters: Mieter muss nicht Rechtsnachfolger ermitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine Mietzahlung bei fehlenden Vermieterdaten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tod des Vermieters und Unkenntnis des neuen Gläubigers

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Verschulden bei Zahlungsverzug des Mieters; Mietrecht

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Nichtzahlen von Miete nach dem Tod des Vermieters

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Tod des Vermieters kann Nichtzahlung der Miete entschuldigen

  • baurechtsexperte.de (Kurzinformation)

    Mietzahlungen bei Eigentümerwechsel

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Mietzahlungen bei Tod des Vermieters

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tod des Vermieters und Zahlung der Miete: Neuer Vermieter muss seine Rechtsstellung nachweisen - Zur Gläubigerstellung der Erben des Vermieters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 51
  • MDR 2006, 438
  • NZM 2006, 11
  • ZMR 2006, 26
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.02.1973 - VIII ZR 205/71
    Auszug aus BGH, 07.09.2005 - VIII ZR 24/05
    Solange das nicht geschieht und der Schuldner auch nicht auf andere Weise Sicherheit darüber gewinnt, wer Rechtsnachfolger seines Gläubigers geworden ist, unterbleibt die Leistung infolge eines Umstands, den er nicht zu vertreten hat (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 286 Rdnr. 40; zu § 285 BGB a.F.: Senat, Urteil vom 7. Februar 1973 - VIII ZR 205/71, WM 1973, 386, 387 = LM § 581 Nr. 35).
  • BGH, 21.01.2015 - VIII ZR 51/14

    Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts

    Diese Vermieterstellung behielt sie auch nach der unter Nießbrauchvorbehalt (§§ 1068, 1030 BGB) erfolgten schenkweisen Überlassung des Grundstücks an die Beklagte (vgl. Senatsurteil vom 7. September 2005 - VIII ZR 24/05, NJW 2006, 51 Rn. 13).
  • AG Stuttgart, 30.03.2021 - 35 C 5509/19

    Mietminderungsrecht bei Bettwanzenbefall; Zahlungsverzug nach Vermieterwechsel

    Der Mieter kann daher - ebenso wie im Falle eines Wechsels in der Empfangszuständigkeit auf Grund von Gesamtrechtsnachfolge (vgl. dazu BGH, NJW 2006, 51) - verlangen, dass der neue Vermieter ihm seine Gläubigerberechtigung nachvollziehbar und hinreichend darlegt (vgl. BGH, NJW 2006, 51 juris Rn. 10, 13, 15; vgl. auch BeckOGK-BGB/Mehle, § 543 Rn. 186 mwN [Stand: 01.01.2021]).
  • BGH, 27.11.2009 - LwZR 12/08

    Übergang des Kündigungsrechts eines nach der Beendigung eines Nießbrauchs in

    Das gilt in gleicher Weise, wenn, wie hier, der ursprüngliche Vertragsabschluss durch den Eigentümer erfolgt ist und dieser später das Eigentum unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs auf einen Dritten überträgt, weil in einem solchen Fall der Nießbrauchsberechtigte (weiterhin) Verpächter ist (BGH, Urt. v. 7. September 2005, VIII ZR 24/05, NJW 2006, 51, 52).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2008 - 24 U 84/08

    Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter nach Veräußerung des Grundstücks unter

    Sie wird nicht berührt, denn die Grundstücksübertragung unter gleichzeitigem Vorbehalt des Nießbrauchs führt keinen Vermieterwechsel herbei (§ 566 Abs. 1 BGB; vgl. hierzu BGH NJW 2006, 51; Senat ZMR 2003, 570 ff.; Palandt/Weidenkaff, BGB, 67. Auflage, § 566 Rn. 4; ders./Bassenge, § 1030 Rn. 4).
  • OLG München, 21.10.2019 - 7 U 3659/19

    Zurückweisung einer Kündigungserklärung wegen fehlender Vorlage einer

    Zur Frage des Vertretenmüssens des Mietrückstands wendet die Klägervertreterin im Schriftsatz vom 16.10.2019 im Wesentlichen ein, dass das vom Senat im Hinweisbeschluss vom 12.09.2019 in Bezug genommene Urteil des BGH vom 07.09.2015 - VIII ZR 24/05 nicht auf den streitgegenständlichen Fall übertragbar sei.
  • LG Berlin, 27.07.2021 - 65 S 264/20

    Wohnraummiete: Überwälzung der Pflicht zur fachgerechten Ausführung von

    In einem solchen Fall ist es der Nießbrauchberechtigte, dem die Mieten gemäß §§ 1030, 1068 BGB als Nutzungen gebühren, weiterhin Vermieter und die Zahlungen sind an ihn zu leisten (BGH, Urt. v. 07.09.2005 - VIII ZR 24/05, juris Rn. 13).
  • OLG Hamm, 24.08.2016 - 30 U 61/16

    Erbbaurecht; Vermieterwechsel; Zahlung an den bisherigen Vermieter;

    Ebenso, wie es bei einem Wechsel auf Gläubigerseite Sache der Gläubiger ist, den Schuldner über den Gläubigerwechsel zu unterrichten (vgl. BGH NJW 2006, 51; MüKo/Ernst, BGB, 7. Aufl., § 286 Rn. 110), ist es entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin, wie das Landgericht vollkommen zu Recht angenommen hat, auch Sache der Gläubiger, dem Schuldner alle zur (rechtzeitigen) Leistung erforderlichen Informationen, also auch die Bankverbindung des neuen Gläubigers, zukommen zu lassen und nicht Obliegenheit des Schuldners, diese durch Nachfragen beim neuen oder alten Gläubiger oder gar Recherchen mittels Telefonbüchern etc. zu erforschen.
  • AG Brandenburg, 28.09.2018 - 31 C 183/17

    Anforderungen an Mietzahlung durch Hinterlegung

    Wenn ein Mieter nämlich keine Gewissheit darüber erlangen kann, wer der konkrete Gläubiger seiner Mietverpflichtungen geworden ist - die Person des Gläubigers also ungewiss ist -, unterbleiben seine Mietzahlungen nämlich infolge eines Umstands, den er nicht zu vertreten hat ( BGH , Urteil vom 07.09.2005, Az.: VIII ZR 24/05, u.a. in: NJW 2006, Seiten 51 f.; OLG Hamm , Beschluss vom 24.08.2016, Az.: 30 U 61/16, u.a. in: BeckRS 2016, Nr. 125773 ).
  • FG Münster, 16.12.2016 - 4 K 2628/14

    Steuerliche Anerkennung von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung;

    Vielmehr bleibt der nämliche Mietvertrag auch zivilrechtlich bestehen; kraft Gesetzes verbleibt er zunächst beim Nießbraucher und wird mit Nießbrauchsende auf den Eigentümer übergeleitet (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. September 2005 VIII ZR 24/05 NJW 2006, 51 sowie §§ 1059d, 566 BGB; §§ 1056, 566 BGB).
  • LG Verden, 20.02.2009 - 1 T 176/08
    Der Klägerin ist zwar zuzustimmen, dass der Eigentümer, der eine vermietete Sache unter Nießbrauchsvorbehalt für sich veräußert, Vermieter bleibt (Palandt-Bassenge, BGB, § 1030 Rn. 4, BGH NJW 2006, 51).
  • LG Aachen, 18.02.2021 - 2 S 244/19

    Bei Veräußerung unter gleichzeitiger Einräumung eines Nießbrauchs bleibt

  • AG Hamburg-Altona, 30.12.2015 - 319a C 83/15

    Fristlose Mietvertragskündigung: Rechtmitteleinlegung gegen Einstellungsbescheid

  • AG Ansbach, 16.08.2018 - 2 C 1600/17

    Darlegung von Mietmängeln im Mietprozess - Zurückbehaltungsrecht an

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Rechtsprechung
   BGH, 02.11.2005 - VIII ZR 52/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2686
BGH, 02.11.2005 - VIII ZR 52/05 (https://dejure.org/2005,2686)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2005 - VIII ZR 52/05 (https://dejure.org/2005,2686)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2005 - VIII ZR 52/05 (https://dejure.org/2005,2686)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stillschweigende Änderung von Mietnebenkostenvereinbarungen möglich? (IBR 2006, 1158)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 154
  • NZM 2006, 11
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 146/03

    Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten

    Auszug aus BGH, 02.11.2005 - VIII ZR 52/05
    Es ist allgemein anerkannt, dass vertragliche Vereinbarungen stillschweigend durch schlüssiges Verhalten getroffen werden können (vgl. Senat, Urteil vom 7. April 2004 - VIII ZR 146/03, NJW-RR 2004, 877, unter II 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 97/74

    Treuwidrigkeitseinwand gegenüber vereinbarter Schriftform

    Auszug aus BGH, 02.11.2005 - VIII ZR 52/05
    Die Schriftformklausel in § 16 des Mietvertrags steht der Wirksamkeit der Vereinbarung nicht entgegen, wenn die Parteien die Geltung des mündlich Vereinbarten gewollt haben (vgl. BGHZ 66, 378, 380 f.); dies ist auf der Grundlage der Feststellungen des Berufungsgerichts hier anzunehmen.
  • BGH, 31.05.2006 - VIII ZR 159/05

    Umlegung der Betriebskosten bei Leerstand von Wohnungen

    Rechtsfehlerfrei ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass die Parteien durch die jahrelang einvernehmlich praktizierte Art und Weise der Abrechnung stillschweigend vereinbart haben, dass die Betriebskosten (mit Ausnahme der Kosten für Heizung und Warmwasser) nach dem Anteil der Fläche der Mietwohnung an der Gesamtwohnfläche umzulegen sind (vgl. Senatsurteil vom 7. April 2004 - VIII ZR 146/03, NJW-RR 2004, 877 unter II 2 b; Senatsbeschluss vom 2. November 2005 - VIII ZR 52/05, NJW-RR 2006, 134 m.w.Nachw.); davon geht auch die Revision aus.
  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 152/12

    Verkehrslärm und Mietminderung

    Der vertraglich geschuldete Zustand bestimmt sich in erster Linie nach den Beschaffenheitsvereinbarungen der Mietvertragsparteien (Senatsurteile vom 23. September 2009 - VIII ZR 300/08, NJW 2010, 1133 Rn. 11; vom 17. Juni 2009 - VIII ZR 131/08, NJW 2009, 2442 Rn. 9; vom 6. Oktober 2004 - VIII ZR 355/03, NJW 2005, 218 unter II 1), die auch durch schlüssiges Verhalten (konkludent) getroffen werden können (Senatsurteil vom 23. September 2009 - VIII ZR 300/08, aaO Rn. 14; Senatsbeschluss vom 2. November 2006 - VIII ZR 52/05, WuM 2005, 774 Rn. 2).
  • BGH, 23.09.2009 - VIII ZR 300/08

    Begründung eines Mietmangels durch Geräuschimmissionen von Zuluftleitungen und

    Zwar können mietvertragliche Abreden auch stillschweigend durch schlüssiges Verhalten getroffen werden (Senatsbeschluss vom 2. November 2005 - VIII ZR 52/05, WuM 2005, 774).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2007 - 24 U 204/06

    Zur Nebenkostenabrechnung in Mietverträgen - Einzelabrechnungen als Einheit -

    Bei mehrjähriger Zahlung billigte der Bundesgerichtshof zwar die tatrichterliche Annahme einer konkludenten Vertragsänderung (BGH in BGHReport 2006, 1150; NJW-RR 2006, 154; NJW-RR 2004, 877; NZM 2000, 961; Wolf/Eckert/Ball, a.a.O., Rn. 478).
  • OLG Frankfurt, 30.12.2010 - 2 U 141/10

    Nebenkostenabrechnung bei Gewerberaummietverträgen: Ausschlussfrist für

    Hieran fehlt es jedoch Bei mehrjähriger Zahlung billigte der Bundesgerichtshof die tatrichterliche Annahme einer konkludenten Vertragsänderung (BGH in BGH-Report 2006, 1150; NJW-RR 2006, 154; NJW-RR 2004, 877; NZM 2000, 961).
  • AG Köln, 14.05.2008 - 220 C 422/07

    Konkludente Vereinbarung der Parteien eines Mietvertrages über die Umlage

    Der VIII. Zivilsenat selbst hat seine Entscheidung aus dem Jahre 2004 ein Jahr später noch einmal bestätigt, indem er sie zur Begründung dafür herangezogen hat, dass die Parteien auch den Umlageschlüssel für die Betriebskosten durch schlüssiges Verhalten konkludent vereinbaren könnten (BGH, Beschl. v. 02.11.2005, Az.: VIII ZR 52/05, juris, Rn. 2).
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 24/09

    HEROS-Komplex

    Der Vertragsänderung steht die in Ziff. 6 des Rahmenvertrags vereinbarte Schriftformklausel nicht entgegen, weil die Parteien entsprechend den vorstehenden Ausführungen die Geltung des mündlich Vereinbarten wollten (vgl. BGH NJW-RR 2006, 154. BGH NJW 2006, 138).
  • OLG Dresden, 24.07.2007 - 5 U 489/07

    Betriebspflicht; Einkaufszentrum; Ankermieter

    Daher kommt auch eine konkludente Änderung des Vertrages nach Maßgabe der Rechtsprechung des BGH bei der Abrechnung von nicht umgelegten Betriebskosten und deren wiederholter Begleichung durch den Mieter nicht in Betracht (vgl. BGH NZM 2006, 11; BGH NZM 2004, 418).
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