Rechtsprechung
KG, 24.07.2008 - 12 U 142/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Zur Haftung bei einem Unfall eines grob verkehrswidrig überholenden Radfahrers mit einem anfahrenden Linienbus
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linienbusses mit einem überholenden Radfahrer nach dessen Einscheren nach Abschluss des Überholvorgangs
- Judicialis
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Verkehrswidrig überholender Radfahrer haftet für Verkehrsunfall mit anfahrenden Bus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linienbusses mit einem überholenden Radfahrer nach dessen Einscheren nach Abschluss des Überholvorgangs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Auch Radfahrer müssen beim Überholen vorsichtig sein!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Riskantes Überholen eines Radfahrers vor anfahrendem Bus
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Radfahrer haftet bei Unfall an Bushaltestelle
- busradar.de (Kurzinformation)
Radfahrer dürfen anfahrenden Linienbus nicht überholen
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Radfahrer haftet bei Unfall an Bushaltestelle
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Radfahrer trägt alleinige Schuld bei Unfall mit anfahrendem Bus - Öffentliche Verkehrsmittel haben beim Anfahren und Einordnen Vorrang
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.06.2007 - 24 O 337/06
- KG, 24.07.2008 - 12 U 142/07
Papierfundstellen
- MDR 2008, 1391
- NZV 2009, 237
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Celle, 10.11.2021 - 14 U 96/21
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Kriterien für eine …
Erst wenn der Fahrer eines an einer Haltestelle haltenden Linienbusses bewiesen hat, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme seines Vorrechts vorgelegen haben, entfällt der Vorrang des fließenden Verkehrs und mit ihm der Anscheinsbeweis, der auf einen Verstoß gegen die in § 10 StVO normierten Sorgfaltsanforderungen schließen lässt (entgegen KG Berlin in den Entscheidungen vom 24. Juli 2008 - 12 U 142/07 - und vom 1.11.2018 - 22 U 128/17, juris; sowie LG Saarbrücken…, Urteil vom 05. April 2012 - 13 S 209/11, Rn. 13, juris).Dies hat zur Folge, dass der Anscheinsbeweis, der auf einen Verstoß gegen die in § 10 StVO normierten Sorgfaltsanforderungen schließen lässt, bis zur Betätigung eines Fahrtrichtungsanzeigers durch den Fahrer eines Linienomnibusses, auch gegenüber diesem gilt, wenn sich in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Einfahren eine Kollision mit dem fließenden Verkehr ereignet (a.A. KG Berlin in den Entscheidungen vom 24. Juli 2008 - 12 U 142/07 - und vom 1.11.2018 - 22 U 128/17, juris; sowie LG Saarbrücken…, Urteil vom 05. April 2012 - 13 S 209/11, Rn. 13, juris, wonach keinem der Fahrer ein Verstoß nachgewiesen werden könne, was eine hälftige Schadensteilung nach sich ziehe).
Die gleiche Beweislastverteilung hat das Kammergericht bereits in der Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 12 U 142/07 -, Rn. 9, juris, vorgenommen.
- KG, 01.11.2018 - 22 U 128/17
Haftung bei Verkehrsunfall im gleichgerichteten Verkehr auf einer mehrspurigen …
Insoweit streitet - anders als im Rahmen von § 10 StVO - mangels gesteigerter Sorgfaltspflicht des Busfahrers, des Beklagten zu 1., nicht der Beweis des ersten Anscheins zugunsten der Klägerin ( KG, Beschluss vom 24.7.2008 - 12 U 142/07 - NZV 2009, 237, 237 f. [(2)(a)(1)] = juris Rn. 8;… Spelz in: Freymann/Wellner, JurisPK-StrVerkR, 1. Aufl., § 20 StVO Rn. 39 ). - LG Saarbrücken, 27.04.2018 - 13 S 165/17
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines aus einem Betriebsgelände …
Diese Bushaltebucht stellt nämlich einen neben der Straße liegenden anderen Straßenteil im Sinne des § 10 Satz 1 StVO dar (vgl. OLG Düsseldorf, Zfs 1990, 402; KG, Zfs 2009, 140; Kammer, Urteil vom 05.04.2012 - 13 S 209/11, NZV 2013, 35;… Scholten aaO Rn. 33), mithin einen Bereich, der nicht zum eigentlichen Einmündungsbereich nach § 8 StVO gehört. - OLG Frankfurt, 09.09.2014 - 16 U 63/14
Haftungsverteilung bei Kollision eines von einer Haltestelle anfahrenden …
Diese Vorschrift schützt nicht den vom Straßenrand aus anfahrenden Verkehrsteilnehmer, für den § 10 StVO gilt (OLG München, Urteil vom 17.12.2010, 10 U 2926/10 = zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 24.7.2008, 12 U 142/07 = NZV 2009, 237).
Rechtsprechung
KG, 09.06.2008 - 12 U 90/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Fehlerhaftes Einfahren in die Autobahn und Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes durch einen auffahrenden Lkw
- IWW
- Wolters Kluwer
Verschuldenszumessung bei einem Auffahrunfall zwischen zwei LKW durch starkes Abbremsen wegen eines auf die Autobahn einfahrenden PKW; Bewertung des Nichteinhaltens des gebotenen Sicherheitsabstandes durch den auffahrenden Lkw
- Judicialis
StVO § 4 Abs. 1; ; StVO § 18 Abs. 3; ; ZPO § 265 Abs. 2 S. 1; ; VVG § 67; ; VVG § 86
- rechtsportal.de
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 4 Abs. 1
Haftungsverteilung bei Auffahren durch ein zu starkem Abbremsen gezwungenes Fahrzeug - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Autobahn: Einfahrender Pkw muss Rücksicht auf fließenden Verkehr nehmen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Auffahrunfall nach Behinderung an Autobahneinfahrt
- streifler.de (Kurzinformation)
Verkehrsrecht: Autobahn: Einfahrender Pkw muss Rücksicht auf fließenden Verkehr nehmen
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Wer andere zum bremsen zwingt, muss zahlen
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Wer andere zum bremsen zwingt, muss zahlen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 12.02.2007 - 58 O 253/06
- KG, 09.06.2008 - 12 U 90/07
Papierfundstellen
- MDR 2008, 1269
- NZV 2009, 237 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.04.1982 - VI ZR 152/80
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf dem rechten Fahrstreifen einer Autobahn …
Auszug aus KG, 09.06.2008 - 12 U 90/07
Allerdings kann nicht davon ausgegangen werden, das allein aus der Tatsache, dass es in örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Einfahren eines Verkehrsteilnehmers in die Bundesautobahn zu einem Unfall zwischen einem vorfahrtberechtigten Autobahnbenutzer und einem Dritten gekommen ist, von einem Anscheinsbeweis dahin auszugehen ist, dass dieser Unfall durch den Betrieb des Einfahrenden verursacht worden ist (Senat, Urteil vom 29. April 1999, - 12 U 1297/98 - , NZV 2000, 43; siehe auch BGH, Urteil vom 6. April 1992 - VI ZR 152/80 -, NJW 1982, 1595). - OLG Naumburg, 15.09.2006 - 10 U 16/06
Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile an Kollision beim Einfädeln …
Auszug aus KG, 09.06.2008 - 12 U 90/07
Für eine Zurechnung ist es grundsätzlich erforderlich, dass die Fahrweise des in Anspruch genommenen oder eine von dem Betrieb seines Fahrzeugs typischerweise ausgehende Gefahr zu dem Entstehen des Unfalls beigetragen hat (OLG Naumburg, Urteil vom 15. September 2006 - 10 U 16/06 -, NZV 2008, 25). - KG, 14.06.2007 - 12 U 98/06
Haftung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtverletzung des in die Autobahn Einfahrenden
Auszug aus KG, 09.06.2008 - 12 U 90/07
Eine solche liegt vor, wenn der durchgehende Verkehr abbremsen muss und es ihm nicht gefahrlos möglich ist, auf den Überholstreifen auszuweichen (…vgl. Senat, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 12 U 98/06 -). - KG, 29.04.1999 - 12 U 1297/98
Einfahren in die Autobahn
Auszug aus KG, 09.06.2008 - 12 U 90/07
Allerdings kann nicht davon ausgegangen werden, das allein aus der Tatsache, dass es in örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Einfahren eines Verkehrsteilnehmers in die Bundesautobahn zu einem Unfall zwischen einem vorfahrtberechtigten Autobahnbenutzer und einem Dritten gekommen ist, von einem Anscheinsbeweis dahin auszugehen ist, dass dieser Unfall durch den Betrieb des Einfahrenden verursacht worden ist (Senat, Urteil vom 29. April 1999, - 12 U 1297/98 - , NZV 2000, 43; siehe auch BGH, Urteil vom 6. April 1992 - VI ZR 152/80 -, NJW 1982, 1595). - OLG Koblenz, 18.01.1993 - 12 U 1821/91
Haftungsverteilung bei Kollision zweier LKW beim Auffahren auf die Autobahn
Auszug aus KG, 09.06.2008 - 12 U 90/07
Der auf eine Bundesautobahn (BAB) einfahrende Kraftfahrer ist gegenüber dem durchfahrenden Verkehr grundsätzlich wartepflichtig und darf nur so fahren, dass er diesen nicht gefährdet oder behindert (OLG Koblenz, Urteil vom 18. Januar 1993 - 12 U 182/91 -, VersR 1994, 361).