Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.08.1993 - 20 W 336/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3913
OLG Frankfurt, 30.08.1993 - 20 W 336/93 (https://dejure.org/1993,3913)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.08.1993 - 20 W 336/93 (https://dejure.org/1993,3913)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. August 1993 - 20 W 336/93 (https://dejure.org/1993,3913)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Beibringung eines Erbscheins zum Nachweis der Rechtsnachfolge eines Kommanditisten; Ausreichen eines nur für Grundbuchzwecke erteilten Erbscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beweiskraft eines nur für Grundbuchzwecke erteilten Erbscheins

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 10
  • DB 1993, 2173
  • Rpfleger 1994, 67
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 20 W 28/16

    Anforderungen des § 8 Abs. 3 Satz 1 GmbHG

    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist dabei nur das in den angefochtenen Zwischenverfügungen des Registergerichts und von der Beschwerde alleine angegriffene Eintragungshindernis nicht aber die Entscheidung über die Anmeldung selbst (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 30.08.1993, Az. 20 W 336/93, BayObLG, Beschluss vom 13.07.1983, Az. BReg 3 Z 122/83 in BayObLGZ 1983, 176 ff, 178).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 20 W 160/13

    Sicherung der Kapitalaufbringung bei Formwechsel nach § 220 Abs. 1 UmwG

    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist dabei nur die von der Rechtspflegerin des Registergerichts in den angefochtenen "Zwischenverfügungen" und der Nichtabhilfeentscheidung vertretene, einer Eintragung derzeit angeblich entgegenstehende Auffassung über ein noch nicht erledigtes Eintragungshindernis, nicht aber die Entscheidung über die Anmeldung selbst (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 30.08.1993, Az. 20 W 336/93, zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 13.07.1983, Az. BReg 3 Z 122/83 in BayObLGZ 1983, 176 ff, 178).
  • KG, 30.05.2000 - 1 W 931/99

    Tod eines Kommanditisten und Eintritt des Erben in Gesellschaft -

    3 Z 122/82">BayObLGZ 1983, 176/179; OLG Hamm Rpfleger 1986, 139; OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1994, 10; Keidel/Schmatz/Stöber, a.a.O. Rdn. 20; Schlegelberger/Hildebrandt/Steckhahn, a.a.O. § 12 Rdn. 18 f.; Staub/Hüffer, HGB, 4. Aufl., § 12 Rdn. 25 f.).
  • OLG Köln, 09.09.2004 - 2 Wx 22/04

    Nachweis der Rechtsnachfolge für Kommanditisten durch Erbschein auch bei

    Denn die gerichtliche Prüfung der Erbfolge fällt nach allgemeiner Meinung in den Kompetenzbereich des Nachlaßgerichts, das hierüber im Erbscheinsverfahren nach den dort geltenden Bestimmungen zu befinden hat (z.B. BayObLGZ 1983, 176 [179]; KG, FGPrax 2000, 249 [250]; KG, FGPrax 2003, 42; OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 10; OLG Hamburg, NJW 1966, 986; OLG Hamm, Rpfleger 1986, 139; Keidel/Krafka/Willer, Registerrecht, 6. Auflage 2003, Rn 128 ff.; Baumbach/Hopt, HGB, 31. Auflage 2003, § 12 Rn 5; MünchKomm/Bokelmann, a.a.O., § 12 Rn 40; MünchKomm/Grunewald, HGB, 2002, § 162 Rn 14).
  • OLG Frankfurt, 27.02.2014 - 20 W 548/11

    Handelsregister: Fortdauer einer Untervollmacht

    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist nur das in der angefochtenen Zwischenverfügung und der Nichtabhilfeentscheidung vom 30.11.2011 bezeichnete, nach Ansicht des Registergerichts noch nicht erledigte Hindernis - Vornahme der Anmeldung auch durch sämtliche übrigen Kommanditisten der Beschwerdeführerin, an der es bislang deswegen fehle, weil die Herrn E erteilte Untervollmacht mit Erlöschen der Hauptvollmacht der B AG aufgrund deren Löschung wegen Vermögenslosigkeit weggefallen sei -, nicht aber die Entscheidung über die Anmeldung selbst (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 30.08.1993, Az. 20 W 336/93, BayObLG, Beschluss vom 13.07.1983, Az. BReg 3 Z 122/83 in BayObLGZ 1983, 176 ff, 178).
  • KG, 07.06.2010 - 1 W 140/09

    Nachweis der Rechtsnachfolge von Todes wegen in einen Kommanditanteil im

    Denn die gerichtliche Prüfung der Erbfolge fällt i in den Kompetenzbereich des Nachlassgerichts, das hierüber im Erbscheinsverfahren nach den dort geltenden Bestimmungen zu befinden hat (allg. Ansicht; Senat in NJW-RR 2000, 1704/1705 m.w.N.; OLG Köln, Rpfleger 2005, 43 f.; OLG Hamburg, NJW 1966, 986; BayObLG, Rpfleger 1977, 321 und Z 1983, 176/179; OLG Hamm, Rpfleger 1986, 139; OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 10).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.05.1992 - 23 W 202/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2925
OLG Hamm, 25.05.1992 - 23 W 202/92 (https://dejure.org/1992,2925)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.05.1992 - 23 W 202/92 (https://dejure.org/1992,2925)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Mai 1992 - 23 W 202/92 (https://dejure.org/1992,2925)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GKG § 58 Abs. 2 S. 2
    Erstattung geleisteter Gerichtskostenvorschüsse bei Prozesskostenhilfebewilligung für den unterlegenen Gegner

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 1 O 414/88
  • OLG Hamm, 25.05.1992 - 23 W 202/92

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 104
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Düsseldorf, 31.08.1999 - 10 WF 26/99

    Erstattung gezahlter Gerichtskosten bei Obsiegen gegen eine

    Dementsprechend soll eine Befreiung von der Zweitschuldnerhaftung nach dieser Vorschrift für die bereits entrichteten Gebühren, Auslagen und Vorschüsse ausgeschlossen sein mit der Folge der insoweit bestehenden Rückgriffsmöglichkeit des obsiegenden Kl gegen den als PKH-Partei unterlegenen Bekl (Senat Rpfleger 1978, 464 = JurBüro 1978, 1702 = KostRspr. GKG § 58 Nr. 11; Senat JurBüro 1994, 109 = FamRZ 1995, 494; OLG Oldenburg JurBüro 1998, 654; OLG Zweibrücken JurBüro 1998, 595; OLG Koblenz JurBüro 1998, 368; OLG Nürnberg FamRZ 1997, 755; OLG Braunschweig MDR 1997, 1071; OLG Hamm JurBüro 1994, 679, OLG Hamburg JurBüro 1984, 894; OLG Köln Rpfleger 1981, 243; OLG München JurBüro 1979, 871; OLG Frankfurt MDR 1978, 413; KG JurBüro 1978, 1702; OLG Bamberg JurBüro 1978, 1362, Oestreich/Winter/Hellstab, Kommentar zum GKG, § 58, Anm. 16; anderer Ansicht: OLG Hamm NJW 1977, 2081; Markl/Meyer, Kommentar zum GKG, 3. Aufl., § 58, Rdnr. 27; Lappe Kommentar zum GKG, 58, Rdnr. 9; Wax in Münchener Kommentar zur ZPO, § 122, Rdnr. 29; Bork in Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 21. Aufl., § 123 Rdnr. 5; Zöller/Philippi, Kommentar zur ZPO, 21. Aufl., § 122, Rdnr. 25).
  • BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 2055/97

    Zur Tragung von Gerichtskosten durch unterlegene Partei, der Prozesskostenhilfe

    Diese Auslegung entspricht einer gefestigten Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Rpfleger 1989, S. 376; OLG Hamm, MDR 1994, S. 104; OLG Düsseldorf, MDR 1997, S. 106 f.).
  • OLG Nürnberg, 16.11.1995 - 7 WF 3462/95

    Haftung eines Kostenschuldners bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für den

    Die in der Rechtsprechung herrschende Meinung legt den Wortlaut "geltend gemacht" sehr einschränkend dahin aus, daß nur noch nicht eingezahlte Gerichtskosten, Auslagen etc. unter das Verbot, den Zweitschuldner in Anspruch zu nehmen (§ 58 Abs. 2 S. 2 GKG ), fallen (vgl. BGH AnwBl. 1990, 46 = Rpfleger 1989, 376; OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 109 , m. Anm. Mümmler; OLG Hamm, MDR 1994, 104 ; JurBüro 1992, 809; OLG Bamberg, JurBüro 1985, 577; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG , Stand 1995, § 58 Rn 7, 15 u. 16).
  • OLG Köln, 14.09.2000 - 17 W 192/00
    Eine an Art. 3 Abs. 1 GG orientierte Auslegung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG schließt es grundsätzlich aus, bei der Kostenfestsetzung eine Erstattungspflicht der unbemittelten Partei für Gerichtskosten anzunehmen, so wie dies - früher - vielfach vertreten worden ist (vgl. KG OLGR 1998, 35; OLG Braunschweig MDR 1997, 1071; OLG Düsseldorf MDR 1997, 106; OLG Hamm MDR 1994, 104 - jew. m.w.N. -).
  • OLG München, 08.01.1997 - 11 WF 1237/96

    Keine Verrechnung nichtgeschuldeter Vorschüsse nach Erlaß der Kostenentscheidung

    Die hilfsbedürftige Partei kann sich hier regelmäßig nicht auf § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG berufen, weil diese Vorschrift sich nach der ganz überwiegenden Auffassung nicht auf Gebühren oder Auslagen bezieht, die vor dem Zeitpunkt der gerichtlichen Kostenentscheidung (erst danach gibt es den Entscheidungsschuldner nach § 54 Nr. 1 GKG , an den § 58 Abs. 2 anknüpft) bezahlt worden sind (vgl. Senat, JurBüro 1980, 1424 = Rpfleger 1980, 394 = MDR 1990, 855 = AnwBl. 1980, 376; Senatsbeschluß vom 10.10.1995 - 11 W 2412/95 - OLG Koblenz, Rpfleger 1987, 333 ; OLG Hamm, MDR 1994, 104 ; Markl/Meyer, GKG , 3. Aufl., Rdnr. 27 zu § 58).
  • OLG Bremen, 12.11.1997 - 4 WF 87/97

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung ; Geltendmachung

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.03.1993 - 23 W 53/93, 23 W 54/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6125
OLG Hamm, 04.03.1993 - 23 W 53/93, 23 W 54/93 (https://dejure.org/1993,6125)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.03.1993 - 23 W 53/93, 23 W 54/93 (https://dejure.org/1993,6125)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. März 1993 - 23 W 53/93, 23 W 54/93 (https://dejure.org/1993,6125)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 91 Abs. 1; BRAGO § 6 Abs. 3
    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Vertretung mehrerer Streitgenossen mit unterschiedlichem Prozessergebnis

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 3 O 503/91
  • OLG Hamm, 04.03.1993 - 23 W 53/93, 23 W 54/93
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZB 100/02

    Kostenerstattung bei Vertretung von Streitgenossen durch einen gemeinschaftlichen

    Diese Ansicht wird - teilweise gestützt auf weitere, vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg in dem angefochtenen Beschluß wiedergegebene Argumente - von verschiedenen Obergerichten vertreten (z.B. OLG Bamberg, JurBüro 1988, 1182 und 1689, JurBüro 1994, 476; OLG Hamm, MDR 1994, 102; OLG Oldenburg, JurBüro 1988, 484).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2002 - 10 W 107/02

    Zum Kostenerstattungsanspruch des obsiegenden Streitgenossen

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach der nach der Kostengrundentscheidung erstattungsberechtigte Streitgenosse unabhängig von einer tatsächlichen Zahlung der Kostenschuld Erstattung der vollen Anwaltskosten verlangen kann (vgl. Senat JurBüro 1993, 355; Beschluss vom 02.11.1993 - 10 W 136-142/93 OLGR 1994, 60; JurBüro 1973, 220; OLG Hamm MDR 1994, 102 f; Rpfleger 1995, 181 f).

    Die vorherrschende Ansicht gibt dem obsiegenden Streitgenossen gegen den Prozessgegner allerdings nur einen Erstattungsanspruch in Höhe der auf ihn im Innenverhältnis entfallenden, nach Kopfteilen zu berechnenden Kosten (vgl. OLG Dresden NJW-RR 1999, 293 f mwN; OLG Bamberg FamRZ 1996, 886; OLG München MDR 1994, 215; Rpfleger 1995, 519; OLG Koblenz MDR 1994, 102; OLG Karlsruhe Rpfleger 1994, 316; Musielak, ZPO, 3. Aufl., § 91 Rn. 69 mwN; Zöller-Herget, ZPO, 22. Aufl., § 91 Rn. 13 Stichwort "Streitgenossen").

    Während die Ausnahme für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des anderen Streitgenossen wohl nicht in Streit steht, gehen die Meinungen darüber auseinander, ob weitergehende Ausnahmen, etwa interne Vereinbarungen der Streitgenossen, zu berücksichtigen sind (vgl. OLG München Rpfleger 1995, 519 mwN; OLG Koblenz MDR 1994, 102).

  • OLG Hamm, 28.06.2001 - 23 W 134/01

    Sich überschneidender Parteiwechsel; Einbeziehung der Erhöhungsgebühr;

    Ein Ausgleich nach Kopfteilen findet nicht statt (vgl. zur an § 6 Abs. 3 Satz 1 BRAGO orientierten Höhe des Erstattungsanspruchs der Streitgenossen zum Beispiel Senatsbeschlüsse vom 29.08.1994 - 23 W 194/94 - in JurBüro 1995, 137 und vom 04.03.1993 - 23 W 54/93 - in JurBüro 1994, 420).
  • OLG Hamm, 26.06.2001 - 23 W 134/01

    eine Angelegenheit bei sich überschneidendem Parteiwechsel; Einbeziehung der

    Ein Ausgleich nach Kopfteilen findet nicht statt (vgl. zur an § 6 Abs. 3 Satz 1 BRAGO orientierten Höhe des Erstattungsauspruchs der Streitgenossen zum Beispiel Senatsbeschlüsse vom 29.08.1994 - 23 W 194/94 - in JurBüro 1995, 137 und vom 04.03.1993 - 23 W 54/93 - in JurBüro 1994, 420).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.01.1993 - 23 W 504/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7324
OLG Hamm, 11.01.1993 - 23 W 504/92 (https://dejure.org/1993,7324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.01.1993 - 23 W 504/92 (https://dejure.org/1993,7324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Januar 1993 - 23 W 504/92 (https://dejure.org/1993,7324)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO § 23
    Entstehen der Vergleichsgebühr bei den Prozessbevollmächtigten des Streithelfers bei Abschluss eines Vergleichs zwischen den Hauptparteien

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 23 O 269/91
  • OLG Hamm, 11.01.1993 - 23 W 504/92
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 22.11.2023 - 6 W 111/23
    Geht der Inhalt einer Kostenregelung nicht über die gesetzliche Regelung der §§ 101, 98 ZPO hinaus, wonach die durch eine Nebenintervention verursachten Kosten dem Gegner der Hauptpartei aufzuerlegen sind, soweit er nach den Vorschriften der §§ 91 bis 98 ZPO die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, liegt eine Einigung im gebührenrechtlichen Sinne hingegen nicht vor (OLG Hamm, Beschluss vom 11.01.1993 - 23 W 504/92, juris Rn. 15; KG, Beschluss vom 26.02.2007 - 1 W 469/06, juris Rn. 2), denn ein solcher Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers würde auch dann bestehen, wenn die Hauptparteien keine Kostenregelung bezüglich des Nebenintervenienten in den Vergleich aufgenommen hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 08.09.2011 - VII ZB 24/09, juris Rn. 5 mwN).
  • OLG Hamm, 28.06.2001 - 23 W 213/01

    Vergleichsgebühr für Streithelfer bei Vergleich zwischen Parteien;

    Es genügt auch nicht, wenn der Rechtsanwalt des Streithelfers bei dem Vergleich der Parteien mitgewirkt hat (siehe Senatsbeschlüsse in JurBüro 1975, 913, OLG-Report 1993, 300 und JurBüro 1995, 81; von Eicken in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl., § 23 Rdn. 28; Fraunholz in Riedel/Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 23 Rdn. 18; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 23 BRAGO Rdn. 76).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.1995 - 11 W 185/95
    Für den Prozeßbevollmächtigten der Streithelferin entsteht eine Vergleichsgebühr vielmehr nur dann, wenn dieser Vergleich auch einen seiner Auftraggeberin zuzurechnenden Gegenstand im Verhältnis zu einer der beiden Prozeßparteien regelt (OLG Hamm, JurBüro 1994, 426 = JurBüro 1995, 81 m. Anm. Mümmler und ausführlichen Nachweisen zur - soweit ersichtlich einhelligen - Ansicht in Literatur und Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.04.1993 - 23 W 628/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,12035
OLG Hamm, 29.04.1993 - 23 W 628/91 (https://dejure.org/1993,12035)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.04.1993 - 23 W 628/91 (https://dejure.org/1993,12035)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. April 1993 - 23 W 628/91 (https://dejure.org/1993,12035)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anwaltsgebühren im Widerspruchsverfahren vor Anrufung der Kammer für Baulandsachen

Verfahrensgang

  • LG Detmold - 3 O (Baul) 12/89
  • OLG Hamm, 29.04.1993 - 23 W 628/91
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Rechtsprechung
   OLG München, 24.03.1993 - 30 U 860/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7654
OLG München, 24.03.1993 - 30 U 860/92 (https://dejure.org/1993,7654)
OLG München, Entscheidung vom 24.03.1993 - 30 U 860/92 (https://dejure.org/1993,7654)
OLG München, Entscheidung vom 24. März 1993 - 30 U 860/92 (https://dejure.org/1993,7654)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286
    Verwertung eines kriminalpolizeilichen Ermittlungsbericht darf im Zivilprozeß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Augsburg - 6 O 1391/92
  • OLG München, 24.03.1993 - 30 U 860/92
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.1959 - VI ZR 222/58

    Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels

    Auszug aus OLG München, 24.03.1993 - 30 U 860/92
    Beide Parteien sind beschwert, weil ihre Anträge auf Sachentscheidung gerichtet waren (vgl. BGHZ 31, 358/361).
  • BGH, 09.05.1989 - VI ZR 268/88

    Voraussetzungen der Abweichung von einem Sachverständigengutachten; Nachweis der

    Auszug aus OLG München, 24.03.1993 - 30 U 860/92
    Es handelt jedoch, sofern es seine eigene Sachkunde nicht hinreichend darlegt, ermessensfehlerhaft, wenn es dem Sachverständigen nicht die Möglichkeit zur Ergänzung und mündlichen Erläuterung seines Gutachtens gibt (BGH, NJW 1981, 2578; MDR 1989, 902 ).
  • BGH, 19.12.1969 - VI ZR 128/68

    Beweispflichtige Partei - Urkundenbeweis - Vernehmungsprotokolle - Zeuge

    Auszug aus OLG München, 24.03.1993 - 30 U 860/92
    Zwar ist es grundsätzlich zulässig, Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten aus einem Ermittlungsverfahren im Wege des Urkundenbeweises im Zivilprozeß zu verwerten (BGH VersR 1970, 322).
  • BGH, 05.06.1981 - V ZR 11/80

    Abweichen von Sachverständigengutachten - Richterliche Zweifel -

    Auszug aus OLG München, 24.03.1993 - 30 U 860/92
    Es handelt jedoch, sofern es seine eigene Sachkunde nicht hinreichend darlegt, ermessensfehlerhaft, wenn es dem Sachverständigen nicht die Möglichkeit zur Ergänzung und mündlichen Erläuterung seines Gutachtens gibt (BGH, NJW 1981, 2578; MDR 1989, 902 ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.06.1993 - 11 U 39/93   

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OLG Köln, 18.06.1993 - 11 U 39/93 (https://dejure.org/1993,18829)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.06.1993 - 11 U 39/93 (https://dejure.org/1993,18829)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Juni 1993 - 11 U 39/93 (https://dejure.org/1993,18829)
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   OLG Köln, 14.06.1993 - 13 W 26/93   

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OLG Köln, Entscheidung vom 14.06.1993 - 13 W 26/93 (https://dejure.org/1993,16415)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Juni 1993 - 13 W 26/93 (https://dejure.org/1993,16415)
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