Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 16.05.1995 - 2 U 114/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 34; BGB § 839
Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbäumen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verkehrssicherungspflicht; Ast; Fahrbahn; Straße; Geschwindigkeit; Amtspflicht; Warnschild; Landstraße
- baumpruefung.de (Leitsatz)
Überragende Äste
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1995, 1051
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Rostock, 10.06.2004 - 1 U 168/02
Vertrauen des Verkehrs auf Luftraumfreiheit bis zur höchstzulässigen Fahrzeughöhe
Nach anerkannter Rechtsprechung kann aus der Vorschrift des § 32 Abs. 1 Ziff. 2 StVZO, nach der die höchstzulässige Fahrzeughöhe 4 m beträgt, nicht gefolgert werden, daß der Luftraum über der Fahrbahn schlechthin bis zur Höhe von 4 m überall frei sein müsse (vgl. BGH, VersR 1968, 72; OLG Dresden, VersR 1997, 336; OLG Brandenburg, VersR 1995, 1051; OLG Köln, VersR 1991, 1265; OLG Schleswig, VersR 1994, 359; OLG Hamm, VersR 1995, 1206; Senatsurteil vom 28.09.2000 - 1 U 63/99).Hier ist ihnen zumutbar, entsprechend langsam zu fahren, erforderlichenfalls zur Mitte oder auf die Gegenfahrbahn auszuweichen oder - wenn dies nicht möglich ist - das Fahrzeug anzuhalten (OLG Brandenburg, VersR 1995, 1051).
- OLG Jena, 29.09.2004 - 4 U 1116/03
Zur Haftung einer Gemeinde
Die in dieser Regelung festgesetzte Höhenbegrenzung für Fahrzeuge auf 4 m betrifft nur eine zulassungsrechtliche Bauvorschrift und besagt nicht, dass der Luftraum über einer Straße in jedem Fall bis zu dieser Höhe frei von Hindernissen - und damit auch von Baumstämmen und Ästen - gehalten werden muss (vgl. OLG Köln, VersR 1992, 1370 - 1371; OLG Celle, OLGR 1998, 63 - 64; OLG Naumburg, DAR 1998, 18 - 19; OLG Schleswig, VersR 1994, 359; OLG Dresden, VersR 1997, 336 - 337; OLG Brandenburg, VersR 1995, 1051 - 1052; OLG Rostock, OLGR 1996, 303; OLG Hamm, VersR 1995, 1206 - 1207; LG Osnabrück, Urteil v. 03.02.2003, Az. 1 O 3106/02). - OLG Celle, 28.05.2003 - 9 U 23/03
Beschädigung eines LKW-Aufbaus durch in den Straßenraum ragende Baumteile; …
b) Das Maß der vom Verkehrssicherungspflichtigen einzuhaltenden Sorgfalt zum Schutz vor einem in das Luftraumprofil der Straße hinein ragenden Baumteil ist im Einzelfall und vor allem anhand folgender Kriterien (OLG Brandenburg, VersR 1995, 1051 f;… Senat a. a. O.) zu bestimmen: .
- OLG Naumburg, 23.11.1999 - 9 U 19/99
Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht hinsichtlich in den Luftraum über der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 2 U 7/01
Schadenersatz; Amtspflichtverletzung; Staatshaftung; Verkehrssicherungspflicht; …
Gefährlich sind solche Stellen, an denen wegen der nicht ohne weiteres oder nicht rechtzeitig erkennbaren Beschaffenheit der Straße die Möglichkeit eines Unfalles auch dann naheliegt, wenn der jeweilige Straßenbenutzer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt walten läßt (Senat, OLGR 1995, S. 172). - LG Osnabrück, 03.02.2003 - 1 O 3106/02
Amtshaftung wegen der Kollision eines Fahrzeugs mit erhöhtem Fahrzeugaufbau und …
Die in dieser Regelung festgesetzte Höhenbegrenzung der Fahrzeuge auf 4 Meter betrifft eine zulassungsrechtliche Bauvorschrift und besagt nicht, dass der Luftraum über einer Straße in jedem Fall bis zu dieser Höhe frei von Hindernissen - und damit auch von Baumstämmen und Ästen - gehalten werden muss (BGH VersR 1968, 72; OLG Schleswig VersR 1994, 359; OLG Naumburg VRS 100, 261; OLG Köln VersR 1991, 1265; OLG Brandenburg VersR 1995, 1051; OLG Dresden VersR 1997, 336; OLG Naumburg DAR 1998, 18). - AG Rastatt, 18.12.2012 - 16 C 152/12
Verkehrsunfall auf Baumarktgelände - Hinweispflichten eines Baumarktbetreibers
Vom Verkehrssicherungspflichtigen kann nicht verlangt werden, dass die Straße völlig gefahrlos ist; der Pflichtige muss in geeigneter und in objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den sorgfältigen Benutzer nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht einzurichten vermag (vgl. Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 16.05.1995, 2 U 114/94 m. w. Nachw.).
Rechtsprechung
OLG München, 03.05.1995 - 7 U 6148/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)
HGB § 87 a; HGB § 87; HGB § 89 b; HGB § 89; HGB § 128; HGB § 161
Provisions- und Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - rechtsportal.de
HGB §§ 87a 89b Abs. 1 Nr. 1
Provisionsanspruch des Handelsvertreters, für die im Ausland gefertigten Waren keine Einfuhrquoten mehr zur Verfügung stehen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Handelsvertreter; Provisionsanspruch; Einfuhrquoten; Berechnung des Ausgleichsanspruchs
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
AA des HV, Bekleidungsvertreter, Textilvertreter, Provisionsanspruch bei Nichtausführung des Geschäfts, Verteilung der Geschäftsrisiken zwischen U und HV, Verteilung des Provisionsrisikos im Auslandsgeschäft, Ausschöpfung der Ausfuhrquoten im China-Importgeschäft, ...
Verfahrensgang
- LG München I - 10 HKO 16506/89
- OLG München, 03.05.1995 - 7 U 6148/93
Papierfundstellen
- VersR 1996, 1010
- BB 1995, 1559
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 19.02.1991 - 14 U 125/89
Provisionsanspruch eines Handelsvertreters für Syrien; Reexportvereinbarung über …
Auszug aus OLG München, 03.05.1995 - 7 U 6148/93
So ist anerkannt, daß eine vom Unternehmer nicht zu vertretenden Unmöglichkeit dann nicht vorliegt, wenn er nicht mit ausreichender Sicherheit mit Beschaffung der zu verkaufenden Ware rechnen durfte (vgl. BGH DB 59, 940, LAG Düsseldorf DB 60, 813; LAG Bremen DB 60, 1212; OLG Frankfurt WM 91, 867, 870). - BGH, 13.07.1959 - II ZR 189/57
Nichtausführung des Geschäfts, Unzumutbarkeit der Geschäftsausführung, …
Auszug aus OLG München, 03.05.1995 - 7 U 6148/93
So ist anerkannt, daß eine vom Unternehmer nicht zu vertretenden Unmöglichkeit dann nicht vorliegt, wenn er nicht mit ausreichender Sicherheit mit Beschaffung der zu verkaufenden Ware rechnen durfte (vgl. BGH DB 59, 940, LAG Düsseldorf DB 60, 813; LAG Bremen DB 60, 1212; OLG Frankfurt WM 91, 867, 870). - LAG Düsseldorf, 20.05.1960 - 8 (3) Sa 437/59
Provisionsanspruch des HV bei fehlender Geschäftsausführung, Lieferfähigkeit des …
Auszug aus OLG München, 03.05.1995 - 7 U 6148/93
So ist anerkannt, daß eine vom Unternehmer nicht zu vertretenden Unmöglichkeit dann nicht vorliegt, wenn er nicht mit ausreichender Sicherheit mit Beschaffung der zu verkaufenden Ware rechnen durfte (vgl. BGH DB 59, 940, LAG Düsseldorf DB 60, 813; LAG Bremen DB 60, 1212; OLG Frankfurt WM 91, 867, 870). - LAG Bremen, 05.07.1960 - II Sa 130/59
Handelsvertretervertragurkunde; Vertragsurkunde; Vermutung; Vollständigkeit; …
Auszug aus OLG München, 03.05.1995 - 7 U 6148/93
So ist anerkannt, daß eine vom Unternehmer nicht zu vertretenden Unmöglichkeit dann nicht vorliegt, wenn er nicht mit ausreichender Sicherheit mit Beschaffung der zu verkaufenden Ware rechnen durfte (vgl. BGH DB 59, 940, LAG Düsseldorf DB 60, 813; LAG Bremen DB 60, 1212; OLG Frankfurt WM 91, 867, 870).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 10.03.1995 - 17 U 130/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Gesellschaftsrecht: Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Falschangaben zur Zahlung der Stammeinlage, Zahlungsanspruch gegen einen Gesellschafter wegen der Verkürzung von Sicherheiten durch Stammeinlagezahlung in der Krise
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Gesellschafterhaftung für die Kapitalaufbringung und aufgrund eigenkapitalersetzender Gesellschaftersicherheit
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 30
- WM 1995, 1024
Wird zitiert von ...
- LG Aachen, 03.03.2015 - 10 O 193/08
Forderungsanspruch eines Insolvenzverwalters über das Vermögen einer Firma …
Zu der aus einer objektiven ex-ante-Sicht ( BGHZ 119, 201, 207 = NJW 1992, 2891 ; BGH GmbHR 1997, 501, 502 f ) zu bestimmenden Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft im Zeitpunkt der Gewährung oder des "Stehenlassens" des Kredits hat sich in Rechtsprechung und Schrifttum die Abgrenzung durchgesetzt, die darauf abstellt, ob die GmbH von dritter Seite zu marktüblichen Konditionen noch einen Kredit hätte erlangen bzw. vernünftigerweise erwarten können (BGHZ 76, 326 = NJW 1980, 1524 ; BGHZ 81, 311 = NJW 1982, 383 ; BGHZ 81, 365, 367 = NJW 1982, 386 ; BGHZ 105, 168, 175 = NJW 1988, 3143 ; BGH NJW 1992, 1764, 1765 ; ZIP 1995, 23, 25 = NJW 1995, 457 ; NJW 1998, 1143 = ZIP 1998, 243 ; ZIP 1999, 1524 ; OLG Köln, GmbHR 2000, 1202 ff; OLG Düsseldorf GmbHR 1995, 582 ; Baumbach/Hueck/Fastrich Rn 48; Lutter/Hommelhoff in Lutter/Hommelhoff Rn 18 f; Ulmer/Habersack Rn 61 ff; Scholz/Schmidt Rn 38, Goette Kapitalaufbringung und Kapitalschutz in der GmbH, 2. Aufl 2004, S 90 ff).