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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.03.1998 - 16 Wx 309/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4327
OLG Köln, 06.03.1998 - 16 Wx 309/97 (https://dejure.org/1998,4327)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.03.1998 - 16 Wx 309/97 (https://dejure.org/1998,4327)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. März 1998 - 16 Wx 309/97 (https://dejure.org/1998,4327)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Änderung der Nutzungsregelung für Kfz-Stellplätze

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    WEG § 15 ABS. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines stillschweigend aufgrund langjähriger faktischer Nutzung mit Billigung aller Wohnungseigentümer eingeräumten schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts; Neuordnung der Nutzung von Gemeinschaftsgaragen und Kfz-Stellplätzen; Erwerb eines dinglichen, im ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestandskraft; schuldrechtliches Sondernutzungsrecht; Sondernutzungsrecht; Aufhebung; Kfz- Stellplatz; dingliches Sondernutzungsrecht

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 1
    Änderung der Nutzungsregelung für Kfz-Stellplätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 967
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.1998 - 16 Wx 309/97
    Es ist anerkannt, daß durch eine Vereinbarung aller WE i.S. des § 1o Abs. 1 S. 2 WEG ein Teil des gemeinschaftlichen Eigentums zur alleinigen Nutzung unter Ausschluß der anderen WE vom Mitgebrauch (Sondernutzung) einem oder mehreren WE überlassen werden kann (Senat, NJW-RR 92, 598; Beschlüsse vom 26.4.96 = WuM 97, 59 = WE 97, 197, und vom 8.1.97 = OLGReport 97, 234; BayObLG NJW-RR 92, 81, 83; Weitnauer/Lüke WEG § 15 Rdnr. 23, 25 mwN).
  • OLG Köln, 26.04.1996 - 16 Wx 56/96

    Überlassung von Gemeinschaftseigentum an einen Wohnungseigentümer zur

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.1998 - 16 Wx 309/97
    Es ist anerkannt, daß durch eine Vereinbarung aller WE i.S. des § 1o Abs. 1 S. 2 WEG ein Teil des gemeinschaftlichen Eigentums zur alleinigen Nutzung unter Ausschluß der anderen WE vom Mitgebrauch (Sondernutzung) einem oder mehreren WE überlassen werden kann (Senat, NJW-RR 92, 598; Beschlüsse vom 26.4.96 = WuM 97, 59 = WE 97, 197, und vom 8.1.97 = OLGReport 97, 234; BayObLG NJW-RR 92, 81, 83; Weitnauer/Lüke WEG § 15 Rdnr. 23, 25 mwN).
  • OLG Köln, 27.09.1991 - 16 Wx 60/91

    Nachträgliche Einräumung eines Sondernutzungsrechtes nur durch Vereinbarung gem.

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.1998 - 16 Wx 309/97
    Es ist anerkannt, daß durch eine Vereinbarung aller WE i.S. des § 1o Abs. 1 S. 2 WEG ein Teil des gemeinschaftlichen Eigentums zur alleinigen Nutzung unter Ausschluß der anderen WE vom Mitgebrauch (Sondernutzung) einem oder mehreren WE überlassen werden kann (Senat, NJW-RR 92, 598; Beschlüsse vom 26.4.96 = WuM 97, 59 = WE 97, 197, und vom 8.1.97 = OLGReport 97, 234; BayObLG NJW-RR 92, 81, 83; Weitnauer/Lüke WEG § 15 Rdnr. 23, 25 mwN).
  • OLG Frankfurt, 11.03.1985 - 20 W 152/84

    Vereinbarung der Wohnnutzung und Zustimmungspflicht für die gewerbliche Nutzung;

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.1998 - 16 Wx 309/97
    Die Einräumung eines dinglichen Sondernutzungsrechts, das den Vorteil hat, daß es unentziehbar ist und auf einen Rechtsnachfolger übergeht, führt zum Ausschluß der übrigen Miteigentümer von der Befugnis zum Mitgebrauch und stellt daher eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums i.S. des § 877 BGB dar (BGH NJW 84, 24o9 = JZ 84, 1114; BayObLG DNotZ 9o, 383; OLG Frankfurt OLGZ 86, 38).
  • BGH, 21.10.1983 - V ZR 121/82

    Zur Beurkundungspflicht von Zusatzvereinbarungen

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.1998 - 16 Wx 309/97
    Eine solche das Gemeinschaftsverhältnis gestaltende Vereinbarung ist als schuldrechtlicher Vertrag formlos gültig (BGH NJW 84, 612; BayObLG DWE 93, 168) und gewährt dem begünstigten Wohnungseigentümer einen Rechtsanspruch gegen die übrigen auf Gewährung des ausschließlichen Gebrauchs.
  • OLG Köln, 05.03.1997 - 16 Wx 279/96

    Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.1998 - 16 Wx 309/97
    Sie bedarf deshalb der Mitwirkung aller Wohnungseigentümer, die die Eintragung des Sondernutzungsrechts im Grundbuch auch gemäß § 19 GBO bewilligen müssen, und kann danach grundsätzlich nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung i.S. des § 1o WEG erfolgen (Senat im Beschluß vom 5.3.97 - 16 Wx 279/96 = NJW-RR 97, 1442 = DWE 97, 126 mwN sowie im Beschluß vom 23.1.95 - 16 Wx 2o2/94), an der es hier ersichtlich fehlt.
  • OLG Köln, 08.01.1997 - 16 Wx 319/96

    Stillschweigende bindende Gebrauchregelung für die Nutzung von Kfz-Stellplätzen

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.1998 - 16 Wx 309/97
    Jedenfalls seien die in dem Beschluß geregelten Nutzungsberechtigungen in der Folgezeit von sämtlichen Miteigentümern anerkannt und in die Praxis umgesetzt worden, so daß die Antragsteller - was der Senat in einer anderen Sache mit Beschluß vom 8.1.97 - 16 Wx 319/96 entschieden habe - an die bestehenden Nutzungsverhältnisse sowohl aus dem Gesichtspunkt der stillschweigend getroffenen Vereinbarung als auch aus dem Gesichtspunkt der Verwirkung gebunden seien, zumal sie selbst den ihnen zugeteilten Stellplatz bereits seit 1978 nutzen.
  • OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 7/01

    WEG : Erlöschen eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts

    Angesichts der Tatsache, dass sich damit anhand von Urkunden weitgehend Einigungen der jeweiligen Miteigentümer über die Einräumung oder Übertragung von Sondernutzungsrechten feststellen lassen und diese ohne weiteres den Schluss zulassen, dass die Rechte den Beteiligten zu 1. insgesamt in dem von ihnen dargelegten Umfang eingeräumt sind, kann es auch offen bleiben, ob angesichts des Beschlusses des BGH vom 13.09.2000 - V ZB 14/00 - (NJW 2000, 3643 = NZM 2000, 1187 = ZfIR 2000, 884 = MDR 2001, 80 = ZMR 2001, 119) an der bisherigen Rechtsprechung des Senats festgehalten werden kann, dass Sondernutzungsrechte auch durch eine einvernehmliche jahrlange Übung begründet werden können, (vgl. dazu z. B. OLG Köln OLGR 1998, 194 = NZM 1998, 967 = ZMR 1998, 520; Schuschke a.a.O. S. 243 m. weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 25.02.1998 - 5 W 263/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6272
OLG Oldenburg, 25.02.1998 - 5 W 263/97 (https://dejure.org/1998,6272)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.02.1998 - 5 W 263/97 (https://dejure.org/1998,6272)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. Februar 1998 - 5 W 263/97 (https://dejure.org/1998,6272)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 18 FGG; § 20 FGG; § 60 Abs. 1 Nr. 3 FGG; § 1797 Abs. 2 BGB; § 1915 BGB; § 1886 BGB
    Beendigung einer Nachlasspflegschaft bei Erledigung nur eines wesentlichen Teils des Wirkungskreises; Abgrenzung von Beendigung der Pflegschaft und Entlassung eines Pflegers; Anfechtung der Übertragung aller Geschäfte auf andere

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beendigung einer Nachlasspflegschaft bei Erledigung nur eines wesentlichen Teils des Wirkungskreises; Abgrenzung von Beendigung der Pflegschaft und Entlassung eines Pflegers; Anfechtung der Übertragung aller Geschäfte auf andere

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1918, § 1960, § 1775, § 1797; FGG § 18, § 60

Papierfundstellen

  • FGPrax 1998, 108
  • FamRZ 1999, 813
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 23.12.1982 - BReg. 1 Z 105/82

    Gefährdung; Kindesvermögen; Entziehung; Vermögenssorge; Vermietung; Verpachtung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.1998 - 5 W 263/97
    Danach ist eine Entlassung des Beteiligten zu 1. im Hinblick auf seine pflichtgemäße Tätigkeit, die zu Beanstandungen keinen Anlass gegeben hat, nur möglich, wenn durch die Fortsetzung seiner Pflegertätigkeit eine objektive Gefährdung des Erbeninteresses bestünde, die auch durch weniger einschneidende Maßnahmen nicht gebannt würde (BayObLG RPfleger 1983, 108).
  • BGH, 30.03.1955 - IV ZB 23/55

    Zwangsunterbringung durch Vormund

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.1998 - 5 W 263/97
    Der Pfleger übt ein Amt auf privatrechtlicher Grundlage aus (BGHZ 17, 115 [BGH 30.03.1955 - IV ZB 23/55] ), das durch eine besondere Selbstständigkeit geprägt ist; diese selbstständige Stellung des Pflegers kommt auch in §§ 1915, 1837 BGB zum Ausdruck, wonach der Pfleger Weisungen des Vormundschaftsgerichts nicht entgegenzunehmen hat, wenn die zu treffende Maßregel sich im Rahmen der Zweckmäßigkeit hält und ihre Vornahme oder Unterlassung keine Pflichtwidrigkeit des Vormundes enthält (vgl. BGH a.a.O.).
  • RG, 30.03.1936 - IV B 7/36

    Steht dem Nachlaßverwalter gegen den Beschluß des Nachlaßgerichts, durch den die

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.1998 - 5 W 263/97
    Der Zulässigkeit der Beschwerde steht - entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts - auch nicht eine fehlende Beschwer gemäß § 20 FGG entgegen, denn der Pfleger wird durch seine Entlassung aus seinem Amt - anders als bei der Aufhebung der Pflegschaft insgesamt (RGZ 151, 57; MK- Leipold BGB 3. Aufl. § 1960 Rdn. 73) - in seiner verfahrensrechtlichen Stellung, die er durch die Bestellung ( §§ 1960, 1915, 1789 BGB ) erhält, im Sinne des § 20 FGG beeinträchtigt (so auch KG OLGZ 1971, 196; MK- Schwab BGB 3. Aufl. § 1915 Rdn. 18).
  • KG, 11.09.1970 - 1 W 11262/70
    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.1998 - 5 W 263/97
    Der Zulässigkeit der Beschwerde steht - entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts - auch nicht eine fehlende Beschwer gemäß § 20 FGG entgegen, denn der Pfleger wird durch seine Entlassung aus seinem Amt - anders als bei der Aufhebung der Pflegschaft insgesamt (RGZ 151, 57; MK- Leipold BGB 3. Aufl. § 1960 Rdn. 73) - in seiner verfahrensrechtlichen Stellung, die er durch die Bestellung ( §§ 1960, 1915, 1789 BGB ) erhält, im Sinne des § 20 FGG beeinträchtigt (so auch KG OLGZ 1971, 196; MK- Schwab BGB 3. Aufl. § 1915 Rdn. 18).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2021 - 21 W 145/21

    Anfechtung Entlassung als Nachlasspfleger

    Zudem ist der Beteiligten zu 1) als Nachlasspfleger gegen seine Entlassung beschwerdebefugt (vgl. OLG Oldenburg FGPrax 1998, 108; Palandt/Weidlich, BGB, 2021, § 1960 Rn. 19).

    Die bereits erfolgte Bestellung des Beteiligten zu 2) steht der Zulässigkeit der Beschwerde schon deshalb nicht entgegen, weil die zeitgleiche Tätigkeit mehrerer Nachlasspfleger möglich ist (vgl. bspw. OLG Oldenburg, Beschluss vom 25. Februar 1998 - 5 W 263/97).

  • OLG Frankfurt, 17.11.2004 - 20 W 387/04

    Nachlasspflegerentlassung: Entlassungsgrund der Gefährdung von Erbeninteressen

    Die bloße Zweckerreichung führt noch nicht zur Beendigung der Nachlasspflegschaft (vgl. OLG Oldenburg FGPrax 1998, 108).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.10.1997 - 6 W 97/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,12775
OLG Karlsruhe, 02.10.1997 - 6 W 97/97 (https://dejure.org/1997,12775)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.10.1997 - 6 W 97/97 (https://dejure.org/1997,12775)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Oktober 1997 - 6 W 97/97 (https://dejure.org/1997,12775)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 93 § 99 Abs. 2 § 924 § 929 Abs. 2 § 936
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in einem eine einstweilige Verfügung aufhebenden Urteil; Kostenentscheidung bei Versäumung der Vollziehungsfrist

Verfahrensgang

  • LG Mannheim - 7 O 228/97
  • OLG Karlsruhe, 02.10.1997 - 6 W 97/97
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 01.04.2020 - 6 W 34/20

    Ordungsgemäße Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

    Die Kosten sind daher der Antragstellerin aufzuerlegen (vgl. OLG Karlsruhe, WRP 1998, 330; Köhler/Bornkamm, UWG, 38. Aufl., § 12 Rn. 3.68).
  • OLG Stuttgart, 10.03.2015 - 12 U 144/14

    Aufhebung einer einstweiligen Verfügung: Kostenentscheidung im

    Ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO setzt im Aufhebungsverfahren nach § 927 ZPO außer dem Verzicht auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung und Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung auch die Übernahme der Kosten des Verfügungsverfahrens voraus, wenn der Aufhebungskläger im Aufhebungsverfahren eine entsprechende Kostenregelung - wie hier (s.o.) - hätte erreichen können (vgl. OLG Karlsruhe WRP 1996, 120; vgl. auch OLG Karlsruhe WRP 1998, 330; Zöller/Herget, a.a.O., § 93 ZPO Rn. 6 "einstweilige Verfügung" m.w.N.).
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