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   OLG Düsseldorf, 11.11.1997 - 24 U 216/96   

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OLG Düsseldorf, 11.11.1997 - 24 U 216/96 (https://dejure.org/1997,5315)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.11.1997 - 24 U 216/96 (https://dejure.org/1997,5315)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. November 1997 - 24 U 216/96 (https://dejure.org/1997,5315)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 22/07

    Gewerberaummiete: Angemessene Frist für die Abrechnung vorausgezahlter

    In Rechtsprechung und Literatur war schon in der Vergangenheit überwiegend angenommen worden, dass auch für die Geschäftsraummiete eine entsprechende Frist gilt (OLG Hamburg NJW-RR 1989, 82; OLG Düsseldorf ZMR 1998, 219; OLG Düsseldorf Grundeigentum 2005, 303; OLG Frankfurt NZM 2000, 186; Langenberg Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete 5. Aufl. G IV Rdn. 67; Schmidt-Futterer/Langenberg Mietrecht 9. Aufl. § 556 BGB Rdn. 447; Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht-, und Leasingrechts 10. Aufl. Rdn. 531; Lindner-Figura/Oprée/Stellmann/Beyerle Geschäftsraummiete 2. Aufl. Kap. 11 Rdn. 143; Sternel Mietrecht aktuell 4. Aufl. V Rdn. 366, 367; Fritz Gewerberaummietrecht 4. Aufl. Rdn. 137 a; Staudinger/Weitemeyer [Neubearbeitung 2006] § 556 BGB Rdn. 104; Schmid ZMR 2002, 727, 731).
  • BGH, 14.09.2000 - III ZR 211/99

    Eintritt des Berechtigten in bestehende Mietverhältnisse

    Letzteres wäre jedenfalls dann zu bejahen, wenn man mit einer verbreiteten Auffassung in Anlehnung an § 20 Abs. 3 Satz 4 der Neubaumietenverordnung 1970 in der Neufassung vom 12. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2203) dem Vermieter eine generelle Abrechnungsfrist von zwölf Monaten zubilligen würde (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 1998, 219; Langenberg, NZM 1999, 52, 57).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2001 - 24 U 168/00

    Rechte des Mieters bei unterlassener Nebenkostenabrechnung

    Für den Zeitraum bis Ende 1999 hätte die Klägerin mit Ablauf des Jahres 2000 abrechnen müssen, nämlich ein Jahr nach dem Ende des Abrechnungszeitraums - hier mangels anderer Regelungen: des Kalenderjahres - (vgl. Senat OLGR 1998, 94 = ZMR 1998, 219).
  • KG, 14.02.2002 - 8 U 8203/00

    Ausübung der Minderung des Mietzinses; Möglichkeit zur Vereinbarung eines

    Dieses Recht auf Vorschuss entfällt erst mit Ablauf des auf die Abrechnungsperiode folgenden Jahres (ebenso (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 94; 2000, 218; OLG Hamburg, MDR 1989, 162).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2006 - 10 U 169/05

    Zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Pauschales Bestreiten einzelner Positionen der

    Für eine Anwendung der vor dem Hintergrund der besonderen Schutzwürdigkeit des sozialen Wohnraummieters erlassenen Norm (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 1998, 219) besteht im Bereich der Gewerberaummiete kein Bedarf.
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2009 - 24 U 163/08

    Formeller Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten durch den Vermieter;

    Deshalb kann der Mieter nach Eintritt der Abrechnungsreife und unterbleibender Abrechnung bei fortbestehendem Mietverhältnis zwar künftige Vorauszahlungen auf die Nebenkosten, nicht aber die "Grundmiete" zurückbehalten (vgl. BGH NJW 2006, 2552, 2553; Senat ZMR 1998, 219) und bei beendetem Mietverhältnis zwar die Vorauszahlungen auf die Nebenkosten, nicht aber die "Grundmiete" zurückfordern (vgl. BGH NJW 2005, 1499, 1500; Senat, ZMR 2008, 708 f).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2009 - 24 U 160/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung einer Betriebskostennachzahlung

    a) Richtig ist allerdings, dass bei unterbliebener oder formell unwirksamer (und nicht bloß inhaltlich unrichtiger) Betriebskostenabrechnung (vgl. zur Abgrenzung BGH NJW 2009, 283 f sub II.1a; NJW 2008, 2258 jew. m. w. Nachw.; Senat ZMR 2003, 569; Blank NZM 2008, 745, 748 f; Schmid DWW 2009, 50 ff) der Mieter mangels Fälligkeit der Forderung weder eine Betriebskostennachzahlung schuldet (vgl. BGH NJW 1991, 836, 837 sub III.3c,bb) noch (bei fortbestehendem Mietverhältnis) verpflichtet ist, künftige Betriebskostenvorauszahlungen zu entrichten, vielmehr solche gemäß § 273 BGB Zug um Zug gegen Erteilung einer formell wirksamen Abrechnung zurückbehalten kann (Senat ZMR 1998, 219; vgl. auch BGH NJW 2006, 2552, 2553 sub II.1b,aa zur Wohnraummiete).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2004 - 24 U 92/04

    Zur Verwirklichung eines Anspruches auf Nebenkosten und zur Abrechnung von

    Es bedarf hier nicht der Erörterung, ob dies bereits im Laufe einer neuen Abrechnungsperiode notwendig war, aber dies musste jedenfalls zeitnah geschehen, was in Anlehnung an die obergerichtliche Rechtsprechung zur Notwendigkeit einer Abrechnung spätestens ein Jahr nach Ablauf einer Abrechnungsmethode (vgl. Senat ZMR 1998, 219; OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, ZMR 2000, 287 und Überblick bei Palandt/Weidenkaff, BGB, 63. Aufl., § 535 Rdnr. 94 f.) hier Ende des Jahres 1998 der Fall war.
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2009 - 10 U 62/09

    Geltendmachung von mietvertraglichen Ansprüchen durch den früheren Eigentümer

    Mit Eintritt der Abrechnungsreife, die ungeachtet der hier nicht anwendbaren Regelung des § 556 Abs. 3 BGB auch bei gewerblichen Mietverhältnissen regelmäßig ein Jahr nach Ablauf des Zeitraums eintritt, für den die Vorauszahlungen bestimmt waren (vgl. Senat, Urt. v. 8.6.2006, I-10 U 159/05; Urt. v. 27.1.2005, I-10 U 105/04; OLG Rostock, Urt. v. 12.3.2007, NJOZ 2007, 4177 = OLGR 2007, 726 - 3 U 67/06; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.11.1997, OLGR Düsseldorf 1998, 94 = ZMR 1998, 219; OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 23.4.1999, ZMR 1999, 628; OLG Hamburg, Beschl. v. 2.11.1988, NJW-RR 1989, 82), geht der Anspruch des Vermieters auf Zahlung der vereinbarten Vorauszahlungen unter.
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - 24 U 117/03

    Umfang der Verpflichtung des Mieters zur Entrichtung von Betriebskosten bzw.

    Vereinbarte Vorschüsse braucht der Mieter trotz des eingetretenen Zahlungsverzuges nicht mehr zu zahlen, weil Nebenkostenvorauszahlungen ihrem Zweck entsprechend dem Vermieter lediglich vorübergehend eine Vorfinanzierung seiner Aufwendungen ersparen sollen (Senat ZMR 1998, 219; OLG Düsseldorf - 10. ZS - ZMR 2000, 287 ff).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 24 U 85/04

    Zur Kündigung eines Mietvertrages wegen einer Treuepflichtsverletzung des

  • OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 24 U 85/05

    Kündigung des Mietvertrags wegen erheblicher Treupflichtverletzung des Vermieters

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2005 - 24 U 42/05

    Recht, zur Vernehmung eines Zeugen einen Dolmetscher heranzuziehen;

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2005 - 10 U 105/04

    Kein Anspruch auf Nebenkostenvorauszahlungen bei nichtigem Pachtvertrag

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2007 - 10 U 24/07

    Pachtrecht - Aufrechnungsverbot beim Anspruch auf Rückzahlung der Kaution

  • KG, 30.09.2002 - 8 U 67/01

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vermieter: Pflicht zur Mietzinszahlung an

  • KG, 07.10.2002 - 8 U 139/01

    Versagung einer Gaststättenerlaubnis als Mangel vermieteter Gaststättenräume

  • OLG Düsseldorf, 12.11.2004 - 24 U 92/04

    Verwirkung einer Nebenkostennachorderung eines Vermieters

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2001 - 24 U 168/00

    Richtiger Abrechnungszeitpunkt für Nebenkosten; Ausschluss des

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 11.12.1996 - 2 U 169/96   

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https://dejure.org/1996,5446
OLG Oldenburg, 11.12.1996 - 2 U 169/96 (https://dejure.org/1996,5446)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11.12.1996 - 2 U 169/96 (https://dejure.org/1996,5446)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 1996 - 2 U 169/96 (https://dejure.org/1996,5446)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 3 LuftBO; § 32 Abs. 2 LuftBO; § 32 Abs. 4 LuftBO; § 55 LuftBO; § 6 Abs. 1 VVG; § 6 Abs. 2 VVG; § 4 AKB-Lu
    Erforderliche Flugbesatzung für Flüge nach Instrumentenflugregeln; Vorliegen einer Risikobegrenzung; Entbehrlichkeit der Kündigung des Versicherungsvertrages bei völliger Zerstörung der Versicherungssache; Einstehenmüssen für das Verhalten eines Dritten bei Überlassung ...

  • reise-recht-wiki.de

    Entschädigung bei Flugzeugabsturz

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB-Lu § 4 Abs. 2; LuftBO § 32 Abs. 2 bis 4; LuftBO § 55 S. 4; VVG § 6 Abs. 1; VVG § 2; VVG § 61
    Absturz eines Passagierflugzeugs bei Flug nach Instrumentenflugregeln

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderliche Flugbesatzung für Flüge nach Instrumentenflugregeln; Vorliegen einer Risikobegrenzung; Entbehrlichkeit der Kündigung des Versicherungsvertrages bei völliger Zerstörung der Versicherungssache; Einstehenmüssen für das Verhalten eines Dritten bei Überlassung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 388
  • VersR 1998, 839
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.12.1996 - 2 U 169/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 122, 250 = NJW 1993, 1862 = VersR 1993, 828 = VVGE § 6 VVG Nr. 22) ist Repräsentant, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, auf Grund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist.

    Liegen diese Voraussetzungen vor, braucht für die Haftung des Versicherungsnehmers nicht noch hinzuzutreten, dass der Dritte auch Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag wahrzunehmen hat (BGHZ 122, 250 = NJW 1993, 1862 = VersR 1993, 828 = VVGE § 6 VVG Nr. 22).

  • BGH, 20.06.1963 - II ZR 199/61

    Haftung des Versicherers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.12.1996 - 2 U 169/96
    Eine solche Haftung kommt dann in Betracht, wenn der Versicherungsagent, der erkennt, dass sich der Versicherungsnehmer über einen wesentlichen Punkt des Versicherungsvertrages unrichtige Vorstellungen macht, nicht seiner Verpflichtung nachkommt, diese richtig zu stellen (BGHZ 40, 22, 24) [BGH 20.06.1963 - II ZR 199/61] .
  • BGH, 31.01.1990 - IV ZR 227/88

    Versicherungsvertragsrecht: Abgrenzung zwischen Obliegenheit und Risikobegrenzung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.12.1996 - 2 U 169/96
    Wird von vornherein nur ausschnittsweise Deckung gewährt und nicht ein angegebener Versicherungsschutz wegen nachlässigen Verhaltens wieder entzogen, so handelt es sich um eine Risikobegrenzung (vgl. BGH VersR 1990, 482 = NJW-RR 1990, 465 = VVGE § 6 VVG Nr. 16; BGH NJW 1987, 191, 192 = VVGE § 1 AVBR Nr. 1).
  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 232/84

    Annahme einer Risikobeschreibung in der Reisegepäckversicherung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.12.1996 - 2 U 169/96
    Wird von vornherein nur ausschnittsweise Deckung gewährt und nicht ein angegebener Versicherungsschutz wegen nachlässigen Verhaltens wieder entzogen, so handelt es sich um eine Risikobegrenzung (vgl. BGH VersR 1990, 482 = NJW-RR 1990, 465 = VVGE § 6 VVG Nr. 16; BGH NJW 1987, 191, 192 = VVGE § 1 AVBR Nr. 1).
  • BGH, 18.12.1980 - IVa ZR 34/80

    Entbehrlichkeit der Kündigung für den Eintritt der Leistungsfreiheit des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.12.1996 - 2 U 169/96
    Eine Kündigung zum Erhalt der Leistungsfreiheit ist nicht erforderlich, wenn das Interesse dauernd und vollständig weggefallen ist (BGH VersR 1981, 186 = VVGE § 6 VVG Nr. 10, m.w.N.).
  • BGH, 17.12.1964 - II ZR 17/63

    Verursachung eines schweren Verkehrsunfalls mit einem Pkw mit rotem Nummernschild

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.12.1996 - 2 U 169/96
    Zwar hat der BGH in Fällen der Überlassung von Kraftfahrzeugen an einen Fahrer ausgesprochen, dass die Überlassung der Obhut über die versicherte Sache kein allgemein gültiges Merkmal für die Frage darstelle, ob der Versicherungsnehmer für das Verhalten eines Dritten einzustehen habe (BGH VersR 1965, 149 [BGH 17.12.1964 - II ZR 17/63] unter IV).
  • BGH, 14.05.2014 - IV ZR 288/12

    Haftpflichtversicherungsschutz für Folgen des Unfalls bei Flugschau in Eisenach

    HVB, nach der der Luftfahrtbetrieb, soweit gesetzlich vorgeschrieben, behördlich genehmigt sein muss, als sekundäre Risikobegrenzung angesehen (Urteil vom 31. Januar 1990 - IV ZR 227/88, VersR 1990, 482 unter 2 a); in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist dies auch für das Vorliegen der notwendigen Erlaubnisse und Berechtigungen des Luftfahrzeugführers im Zeitpunkt des Schadenereignisses angenommen worden (OLG Stuttgart VersR 2011, 1559; OLG Celle VersR 2010, 1637; OLG Oldenburg VersR 1998, 839).
  • LG Köln, 16.03.2011 - 20 O 234/10

    Bei der Unterscheidung zwischen einer Risikobegrenzung und einer Obliegenheit

    Die Kammer folgt insoweit der ganz herrschenden Meinung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (bspw. BGH, VersR 2008, 1107, VersR 1990, 484, OLG Celle, VersR 2010, 1637, OLG Oldenburg, VersR 1998, 839), dass es bei der Unterscheidung zwischen einer Risikobegrenzung und einer Obliegenheit nicht entscheidend auf Wortlaut und Stellung einer Versicherungsklausel ankommt, sondern der materielle Inhalt der einzelnen Klausel maßgebend ist.

    Dass auch der BGH dieser Auffassung ist, zeigt im Übrigen die Tatsache, dass er die Revision der Klägerin gegen die Entscheidung des OLG Oldenburg durch Beschluss vom 12.11.1997 (IV ZR 4/97) nicht angenommen hat (Anmerkung der Redaktion, VersR 1998, 839).

  • OLG Hamm, 26.04.2013 - 20 U 201/12

    Inhaber einer Fallschirmsportschule kann Versicherungsschutz für verunfallten

    Repräsentant kann nur sein, wer befugt ist, selbständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutendem Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln (Risikoverwaltung) (vgl. nur BGH, ZfSch 2003, 411, Juris-Rn. 14; OLG Oldenburg, VersR 1998, 839; Prölls/Martin/Prölls, VVG 28. Aufl. 2010, § 28, Rn. 65).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2001 - 7 U 214/99

    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässiges Suchen nach einem

    Das Suchen nach heruntergefallenen Gegenständen während der Fahrt ist ein grob fahrlässiges Verhalten i.S. des § 61 VVG, da die Gefahr eines Unfalles nahe liegt (vgl. OLG Stuttgart, r+s 99, 56; OLG Jena VersR 98, 839; OLG Frankfurt VersR 96, 446; Stiefel-Hofmann, AKB, 17. Aufl. Rn 27 zu § 61 VVG m.w.N.).
  • BGH, 09.06.2004 - IV ZR 454/02

    Zulassungsgründe der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ; Rechtliche

    Die behauptete Divergenz zwischen dem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (VersR 1998, 839) und dem Berufungsurteil (VersR 2002, 1507) besteht nicht.
  • OLG Celle, 11.02.2010 - 8 U 125/09

    Zur Frage der Einhaltung der versicherungsrechtlichen Klagefrist

    Ergänzend wird auf das Urteil des OLG Oldenburg vom 11. Dezember 1996 (2 U 169/96) verwiesen.
  • OLG Stuttgart, 23.04.2009 - 7 U 220/08

    Luftkasko-Versicherung: Einschränkung des Versicherungsschutzes bei fehlender

    (c) Bei seiner Abgrenzung zwischen Risikobeschränkung und (verhüllter) Obliegenheit sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit dem BGH, Urteil vom 31.1.1990 - IV ZR 227/88 und dem OLG Oldenburg, Urt. vom 11.12.1996 - 2 U 169/96, wobei entgegenstehende Entscheidungen nicht ersichtlich sind.
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Rechtsprechung
   OLG München, 21.08.1997 - 6 U 5813/96   

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https://dejure.org/1997,10526
OLG München, 21.08.1997 - 6 U 5813/96 (https://dejure.org/1997,10526)
OLG München, Entscheidung vom 21.08.1997 - 6 U 5813/96 (https://dejure.org/1997,10526)
OLG München, Entscheidung vom 21. August 1997 - 6 U 5813/96 (https://dejure.org/1997,10526)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JurPC

    § 1 UWG
    Loseblattsammlungen

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs juristischer Studienhilfen in einer zur unauffälligen Einordnung der Hilfen in zugelassenen Sammlungen geeigneten Aufmachung ; Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs; Förderung des Unterschleifs (Täuschungsversuchs) bei ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Juristische Schemata

  • rechtsanwaltmoebius.de

    Juristische Schemata, Aufbauschemata, Loseblatt-Sammlung, Unterschleif, Spicken

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • blogspot.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    1. juristisches Staatsexamen: Die erfolgreiche Verwendung unerlaubter Hilfsmittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 1998, 69
  • afp 1998, 626
 
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 10.06.1997 - 6 WF 73/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10710
OLG Zweibrücken, 10.06.1997 - 6 WF 73/97 (https://dejure.org/1997,10710)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.06.1997 - 6 WF 73/97 (https://dejure.org/1997,10710)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. Juni 1997 - 6 WF 73/97 (https://dejure.org/1997,10710)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1548
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 09.09.1997 - 3 U 3710/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9886
OLG Nürnberg, 09.09.1997 - 3 U 3710/96 (https://dejure.org/1997,9886)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09.09.1997 - 3 U 3710/96 (https://dejure.org/1997,9886)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09. September 1997 - 3 U 3710/96 (https://dejure.org/1997,9886)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    UWG § 3
    Irreführende Werbung für ein Kraftfahrzeug mit dem Hinweis "Tageszulassung"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Regensburg - O 1411/96
  • OLG Nürnberg, 09.09.1997 - 3 U 3710/96

Papierfundstellen

  • ZMR 1998, 219
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.12.1991 - I ZR 63/90

    Vorgetäuschter Vermittlungsauftrag - Täuschung; Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.09.1997 - 3 U 3710/96
    Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen (GRUR 1992, S. 171; NJW-RR 94, S. 362) ausgeführt, daß es irreführend sei, auf dem deutschen Markt Kraftfahrzeuge anzubieten, die gegenüber gleichnamigen für diesen Markt hergestellten Modellen in wesentlichen Ausrüstungs- und Ausstattungsmerkmalen abweichen, sofern nicht unübersehbar auf die geringerwertige Ausrüstung hingewiesen wird.
  • BGH, 28.10.1993 - I ZR 247/91

    Importwerbung - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.09.1997 - 3 U 3710/96
    Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen (GRUR 1992, S. 171; NJW-RR 94, S. 362) ausgeführt, daß es irreführend sei, auf dem deutschen Markt Kraftfahrzeuge anzubieten, die gegenüber gleichnamigen für diesen Markt hergestellten Modellen in wesentlichen Ausrüstungs- und Ausstattungsmerkmalen abweichen, sofern nicht unübersehbar auf die geringerwertige Ausrüstung hingewiesen wird.
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