Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.04.1999 - 4 W 48/99   

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https://dejure.org/1999,13544
OLG Celle, 13.04.1999 - 4 W 48/99 (https://dejure.org/1999,13544)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.04.1999 - 4 W 48/99 (https://dejure.org/1999,13544)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. April 1999 - 4 W 48/99 (https://dejure.org/1999,13544)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 851 Abs. 1 ZPO; § 399 BGB; § 851b ZPO
    Zweckgebundenheit der Mietnebenkostenforderung; Unpfändbarkeit von Mietnebenkostenforderungen des Vermieters gegenüber dem Mieter; Schutz des Mieters vor Pfändungsmaßnahmen Dritter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweckgebundenheit der Mietnebenkostenforderung; Unpfändbarkeit von Mietnebenkostenforderungen des Vermieters gegenüber dem Mieter; Schutz des Mieters vor Pfändungsmaßnahmen Dritter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unpfändbarkeit von Betriebskostenzahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietnebenkosten sind unpfändbar für Dritte! (IMR 2014, 1141)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 460
  • ZMR 1999, 697
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Halle, 02.06.2003 - 5 B 16/03
    Nach überwiegender Auffassung, der sich die Kammer anschließt, handelt es sich bei den umgelegten und deshalb als Mietnebenkosten gesondert ausgeworfenen Bewirtschaftungskosten um zweckgebundene unpfändbare Forderungen, die nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung pfändbar sind ( OLG Celle, Beschl. v. 13. April 1999 - 4 W 48/99 - NJW-RR 2000, 460 [OLG Celle 13.04.1999 - 4 W 48/99] [461], m.w.N.; Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., RdNr. 221; a.A.: Schmid, ZMR 2000, 144).

    Die Zweckgebundenheit und damit die Unpfändbarkeit ergibt sich bereits aus dem Sinn und Zweck der Zahlung von Nebenkosten an den Vermieter, die in der Regel nicht Bestandteil des Mietzinses sind, sondern regelmäßig für bestimmte Ausgabenarten gesondert vereinbart werden; sie sind in der Weise zweckgebunden, dass sie nur zur Abgeltung der ausdrücklich vereinbarten Nebenkosten bestimmt sind (OLG Celle, Beschl. v. 13. April 1999, a.a.O.).

    Der Mieter muss davor geschützt werden, einerseits aufgrund seiner mietvertraglichen Bindung diese Mietnebenkosten an den Vermieter zu zahlen, andererseits aber der Gefahr ausgesetzt zu werden, dass der Vermieter aufgrund einer Gläubigerpfändung diese Beträge nicht an die Versorgungsunternehmen weiterleiten kann und diese aufgrund von Zahlungsrückständen des Vermieters die Versorgung des Hauses einstellen, falls der Mieter die Zahlungen nicht nochmals selbst an das Versorgungsunternehmen leistet (OLG Celle, Beschl. v. 13. April 1999, a.a.O.).

  • LG Lüneburg, 30.01.2013 - 6 S 117/12

    Abtretung von Nebenkostenforderung für Heizung und Warmwasser durch einen

    Das Amtsgericht verweist außerdem auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 13.4.1999 (Az: 4 W 48/99).

    Die zitierte Entscheidung des OLG Celle vom 13.4.1999 (4 W 48/99) lasse diesen Schluss nicht zu.

  • AG Chemnitz, 01.06.2010 - 15 C 932/09

    Wohnungseigentum

    Die Zahlungen auf Nietnebenkosten werden regelmäßig für bestimmte Ausgabenarten vereinbart, die in den Mietverträgen im Einzelnen aufgeführt werden müssen, um eine Zahlungspflicht des Mieters begründen zu können (OLG Celle, Urteil vom 13.04.1999 - 4 W 48/99 Rnr. 13).
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   OLG Köln, 22.04.1998 - 13 U 110/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4674
OLG Köln, 22.04.1998 - 13 U 110/97 (https://dejure.org/1998,4674)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.04.1998 - 13 U 110/97 (https://dejure.org/1998,4674)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. April 1998 - 13 U 110/97 (https://dejure.org/1998,4674)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 459 § 469 § 470 Satz 2
    Wandelung eines Neuwagenkaufs wegen Mängeln an Telefonanlage, Radio oder CD-Wechsler

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 15.12.1995 - 22 U 138/95

    Umfang des Schadensersatzanspruches nach § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.1998 - 13 U 110/97
    Nebensache ist dagegen eine Sache, die für sich allein ohne die mitverkaufte (Haupt)Sache in ihrem Wert beeinträchtigt oder für den gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht tauglich ist (vgl. dazu Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 27.10.1995, OLGR 1996, 53 m.w.N., dort für das Verhältnis Pkw / Alarmanlage).
  • OLG Köln, 27.04.1993 - 9 U 160/91

    Sicherungsübereignung Zubehör Autotelefon Anfechtung Konkurs Bestimmung

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.1998 - 13 U 110/97
    Dies wird bereits aus der zeitlich getrennten schriftlichen Bestellung von Auto und Telefon durch den Kläger, sowie daran deutlich, daß das Telefon von der Beklagten - unstreitig - erst nach Auslieferung des Pkws an den Kläger eingebaut und zwischenzeitlich gegen eine Ersatzanlage ausgetauscht worden war (vgl. dazu auch OLG Köln NJW-RR 1994, 51, 52).
  • OLG Karlsruhe, 05.09.2001 - 1 U 42/01

    Wandlungsbefugnis des Neuwagenkäufers bei einer mangelhaften Navigationsanlage

    Stellt man darauf ab, dass eine Hauptsache ihren Wert und ihre Tauglichkeit für den gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch auch dann behält, wenn die mitverkaufte Nebensache von ihr getrennt wird, während eine Nebensache für sich alleine ohne die mitverkaufte Hauptsache in ihrem Wert beeinträchtigt oder für den gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht tauglich ist (OLG Köln OLGR 1999, 276; OLG Düsseldorf NZV 1996, 196; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Auflage, Rdn. 693), so ergibt sich, dass das Fahrzeug des Klägers auch ohne die Navigationsanlage weder in seinem Wert noch in seiner Gebrauchstauglichkeit gemindert ist.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.04.1999 - 7 U 87/98   

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https://dejure.org/1999,11415
OLG Frankfurt, 14.04.1999 - 7 U 87/98 (https://dejure.org/1999,11415)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.04.1999 - 7 U 87/98 (https://dejure.org/1999,11415)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. April 1999 - 7 U 87/98 (https://dejure.org/1999,11415)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nachweis der Zurechnungsunfähigkeit bei Fahrtantritt

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; BGB § 827 S. 2
    Keine generelle Unzurechnungsfähigkeit bei BAK von über 3,0 ‰

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 883
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 225/10

    Zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit

    cc) Dabei stellt eine Blutalkoholkonzentration ab 3, 00 Promille lediglich ein Anzeichen für Schuldunfähigkeit dar (vgl. OLG Frankfurt VersR 2000, 883; OLG Köln VersR 1995, 205; OLG Hamm VersR 1992, 818 f.; Halm/Kreuter/Schwab/Stomper, AKB 2008 Rn. 1310).
  • OLG Köln, 13.01.2010 - 11 U 159/09

    Formularmäßige Beschränkung einer aus Anlass der Anmietung eines Kfz vereinbarten

    Der Umstand, dass er zum Unfallzeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von über 3 Promille aufwies, genügt hierfür nicht (OLG Köln VersR 1995, 2005; OLG Frankfurt r+s 2000, 364).
  • LG Kassel, 23.02.2017 - 1 S 290/16
    Diese Tendenz lässt sich auch in der Rechtsprechung der Obergerichte beobachten, die selbst bei BAK-Werten von 3, 00 ? und mehr Zurechnung bejahen (vgl. OLG Hamm NVersZ 2000 524, 525 (BAK-Wert von 2, 96 ?); OLG Hamm RuS 1997 103, 104 (BAK-Wert von 2, 3 bis 3, 3 ?); OLG Köln RuS 1995 406, 407 (BAK-Wert von 2, 93 ?); OLG Frankfurt VersR 2000 883 (BAK-Wert von 3, 00 ?)).

    Vorliegend fehlt es - ungeachtet dessen, dass der Kläger pauschal ohne ausreichende Anknüpfungstatsachen darzulegen, einen BAK-Wert von über 2, 5 ? behauptet, wobei selbst ein BAK-Wert von 3, 0 bis 3, 3 ? einen Schluss auf eine vom Versicherungsnehmer zu beweisende Unzurechnungsfähigkeit (vgl. Langheid/Rixecker, a. a. O., VVG § 103, Rn. 5 m. w. N.) der versicherten Person noch nicht zulässt - an weiteren sonstigen Indizien im Verhalten und äußerlich wahrnehmbaren Zustand des Betroffenen, welche noch hinzukommen müssten (vgl. OLG Frankfurt VersR 2000, 883).

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   OLG München, 04.12.1998 - 21 U 5451/98   

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https://dejure.org/1998,12253
OLG München, 04.12.1998 - 21 U 5451/98 (https://dejure.org/1998,12253)
OLG München, Entscheidung vom 04.12.1998 - 21 U 5451/98 (https://dejure.org/1998,12253)
OLG München, Entscheidung vom 04. Dezember 1998 - 21 U 5451/98 (https://dejure.org/1998,12253)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1 § 1004
    Untersagung der Veröffentlichung eines Flugblatts gegen die Evangelisch-Lutherische Kirche

Verfahrensgang

  • LG München I - 9 O 10168/98
  • OLG München, 04.12.1998 - 21 U 5451/98
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