Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.07.1998 - 19 U 50/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3238
OLG Köln, 17.07.1998 - 19 U 50/98 (https://dejure.org/1998,3238)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.07.1998 - 19 U 50/98 (https://dejure.org/1998,3238)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Juli 1998 - 19 U 50/98 (https://dejure.org/1998,3238)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Antrag BGB-Gesellschafter Leistung einstweilige Verfügung Leistungsverfügung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 829, 916 ff, 936 ff; BGB § 705 ff
    Antrag BGB-Gesellschafter Leistung einstweilige Verfügung Leistungsverfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pfändung einer nicht dem Schuldner zustehenden Forderung aufgrund einer Pfändungsverfügung; Prozessfähigkeit eines Vertragschließenden/BGB-Gesellschafters bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtet auf Schadensersatz wegen Verletzung der ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 705 ff.; ZPO § 829 §§ 916 ff. § § 936 ff.
    Antrag eines BGB -Gesellschafters auf Leistung an ihn im einstweiligen Verfügungsverfahren (Leistungsverfügung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 2131
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Rostock, 26.06.1996 - 6 U 395/96

    Zulässigkeit von sogenannten Befriedigungsverfügungen im einstweiligen

    Auszug aus OLG Köln, 17.07.1998 - 19 U 50/98
    Ob ein drohender Konkursantrag und die damit verbundene existenzielle Gefährdung der Verfügungsklägerin gemessen daran einen Verfügungsgrund darstellen kann (vgl. insoweit OLG Rostock MDR 1996, 1183) kann hier dahingestellt bleiben, da die Verfügungsklägerin einen derartigen Verfügungsgrund schon nicht glaubhaft gemacht hat.

    Diesen könnte man, wenn überhaupt, wie das OLG Rostock dies getan hat (MDR 1996, 1183), bei einer existentiellen Gefährdung der Verfügungsklägerin bejahen.

  • RG, 09.11.1908 - VI 661/07

    Ist ein Gesellschafter berechtigt, eine zum Gesellschaftsvermögen gehörige

    Auszug aus OLG Köln, 17.07.1998 - 19 U 50/98
    Diese bilden gemeinsam mit der Verfügungsklägerin und der W. eine BGB-Gesellschaft; die angebliche Forderung steht ihnen daher gemeinsam zu (siehe zu einem vergleichbaren Fall: OLG Hamm NJW-RR 1988, 1119; BGH WM 1983, 555; BGH NJW 1995, 1355, RGZ 70, 32).
  • OLG Hamm, 01.07.1987 - 8 U 55/83
    Auszug aus OLG Köln, 17.07.1998 - 19 U 50/98
    Diese bilden gemeinsam mit der Verfügungsklägerin und der W. eine BGB-Gesellschaft; die angebliche Forderung steht ihnen daher gemeinsam zu (siehe zu einem vergleichbaren Fall: OLG Hamm NJW-RR 1988, 1119; BGH WM 1983, 555; BGH NJW 1995, 1355, RGZ 70, 32).
  • OLG Köln, 01.10.1999 - 19 U 219/98

    Auskunfts- und Rechenschaftspflichten bei Verstoß gegen das RBeratG

    In dem einstweiligen Verfügungsverfahren LG K. - 21 O 38/98 = OLG K. 19 U 50/98 - hat die Klägerin den Beklagten auf Zahlung eines Betrages von 554.428,60 DM an die Stadt K. im Wege der einstweiligen Verfügung in Anspruch genommen.

    Die hiergegen gerichtete Berufung hat der Senat mit Urteil vom 17.07.1998 zurückgewiesen (19 U 50/98).

    Wie der Senat schon in seiner Entscheidung vom 17.07.1998 im einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen den Parteien - 19 U 50/98 OLG K. - ausgeführt hat, sind aber durch diesen (gewollten) eigenständigen Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Klägerin und dem Beklagten keine weitergehenden Rechte und Pflichten, als in der Liquidationsvereinbarung geregelt, für den Beklagten begründet worden.

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 17.07.1998 - 19 U 50/98 - ausgeführt hat, bilden die beteiligten Gläubigerbanken, die Klägerin sowie die beteiligten Mitglieder der Familie Wi. eine BGB-Gesellschaft mit dem gemeinschaftlich verfolgten Ziel der außergerichtlichen stillen Liquidation der Klägerin.

  • OLG Düsseldorf, 15.11.2000 - U (Kart) 40/00

    Begründetheit einer einstweiligen Verfügung auf Zulassung zu einer Messe

    Jener muß so dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruchs angewiesen sein oder ihm müssen so erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen, daß ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zumutbar ist (Senat, NJW-RR 1996, 123, 124; KG, WuW/E OLG 4628, 4630 - Berlin-Ausgabe des Gongs; OLG Köln, OLG Report 1999, 42, 43; OLG München, OLG Report 1996, 136; Grunsky in Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 21. Aufl., vor § 935 IV Rdz. 55; Heinze in MüKo, Kommentar zur ZPO, § 935 Rdz. 184 a.E.; Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 2. Aufl., Vorbemerkung zu § 935 Rdz. 22; M. Huber in Musielak, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, § 940 Rdz. 14; vgl. zum Meinungsstand auch: Dunkl in Dunkl/Moeller/Baur/Feldmeier, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl., Abschnitt H Rdz. 73).
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Rechtsprechung
   OLG München, 19.08.1998 - 12 WF 995/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5768
OLG München, 19.08.1998 - 12 WF 995/98 (https://dejure.org/1998,5768)
OLG München, Entscheidung vom 19.08.1998 - 12 WF 995/98 (https://dejure.org/1998,5768)
OLG München, Entscheidung vom 19. August 1998 - 12 WF 995/98 (https://dejure.org/1998,5768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 303
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.07.2007 - XII ZA 11/07

    Einsatz eines nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe erlangten Vermögens für die

    Anderes gelte nur dann, wenn die Partei bereits bei Verfahrensbeginn überschuldet gewesen sei und den Kapitalzufluss zur Deckung dieser Schulden verwendet habe (OLG Schleswig SchlHA 1984, 128; OLG Celle JurBüro 1990, 1192; OLG Bamberg [7. Senat für Familiensachen] JurBüro 1990, 760 und JurBüro 1990, 1306; OLG München FamRZ 1999, 303; OLG Bamberg FamRZ 1999, 996, 997 und OLG Schleswig FamRZ 2000, 760).
  • OLG Schleswig, 22.07.1999 - 15 WF 106/99
    Entgegen der vom Ast. zitierten Ansicht des OLG Bamberg (FamRZ 1995, 1590) besteht kein Vertrauensschutz für eine Partei dahingehend, dass sie die gewährte staatliche Prozesskostenhilfe behalten darf, wenn sich ihre Verhältnisse innerhalb des Zeitraums des § 120 I ZPO ändern (so auch OLG München, NJW-RR 1999, 578 = FamRZ 1999, 303).

    Demnach ist es der bedürftigen Partei zuzumuten, den Erlös aus der Veräußerung des Familienheims auch dann für die Prozesskosten einzusetzen, wenn von dem Erlös eine neue Wohnung angeschafft wird (OLG Schleswig, SchlHA 1984, 128; OLG Celle, JurBüro 1990, 1191; OLG München, FamRZ 1999, 303).

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2000 - 9 W 74/00

    Prozesskostenhilfe - Abänderungsverfahren - Anordnung sofortiger Zahlung der

    Aus § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG läßt sich nicht ableiten, dass aus Schonvermögen stammende Gelder ebenfalls geschütztes Vermögen sind (vgl. BSHG Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 15. Aufl., § 88 Rdnr. 55; vgl. auch OLG München FamRZ 1999, S. 303; OLG Köln MDR 1996, S. 197; OLG Stuttgart FamRZ 1996, S. 873; abweichend und großzügiger OLG Bamberg FamRZ 1995, S. 1590; zum Streitstand auch Zöller/Philippi, 21. Aufl. § 115 Rdnr. 54, § 120 Rdnr. 25; Musielak, ZPO, § 120 Rdnr. 17).
  • OLG Stuttgart, 20.03.2007 - 8 WF 23/07

    Prozesskostenhilfe: Nachträgliche Anordnung einer einmaligen Zahlung der

    Eine Prozesspartei, der nach Prozessbeginn ihre Prozesskostenschuld bekannt sei, dürfe später erlangtes Vermögen nicht vorrangig zum Immobilienerwerb - also zur Vermögensbildung - nutzen (OLG München FamRZ 99, 303; OLG Schleswig FamRZ 00, 760; ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, u.a. Beschluss vom 2.10.2003, AZ 8 W 426/03 und vom 21.12.2006, 8 WF 106/05; offen gelassen von Kalthoener / Büttner, 4. Aufl., RN 338).
  • OLG Köln, 09.04.2001 - 11 W 3/01

    Schicksal der PKH-Bewilligung nach Zufluss erheblicher Mittel

    Ein unbedingter Vorrang der Deckung der Verfahrenkosten besteht nicht (anders etwa OLG München FamRZ 1999, 303 f.; Wax in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2.Aufl., § 120 Rn. 18, § 115 Rn. 65).
  • OLG Bamberg, 23.12.1998 - 2 WF 180/98

    Möglichkeit der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach

    Die Vorschrift rechtfertigt es nicht, daß eine Partei ihr zufließende Gelder zur Finanzierung eines erst während des Rechtsstreits angeschafften Hauses verwendet (vgl. hierzu auch OLG München EzFamR aktuell; Beschl. v. 19.8.1998 ? 12 WF 995/98, OLGR München 1999, 42).
  • OLG Frankfurt, 19.11.2001 - 5 WF 215/01

    PKH, Änderung der Bewilligung, wirtschaftl. Voraussetzung

    Ist der Betrag nicht mehr vorhanden, ist zu prüfen, ob die Leistungsunfähigkeit unberechtigterweise herbeigeführt worden ist (vgl. dazu BGH a.a.O.; OLG München FamRZ 1999, 303; Senat Beschluss vom 17.4.1996 - 5 WF 234/95; Beschluss vom 16.6.1997 - 5 WF 158/96; Zöller a.a.O. Rn. 72).
  • LG Osnabrück, 16.07.2013 - 5 T 385/13

    Möglichkeit der Änderung einer Prozesskostenhilfeentscheidung (hier: Widerruf der

    Soweit einer Partei bekannt ist, dass Kosten für einen Rechtsstreit anfallen, hat sie einen angemessenen Teil des zugeflossenen Kapitals hierfür zurückzuhalten (OLG München, FamRZ 1999, 303 ).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2003 - 5 WF 264/00
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine Partei Vorsorge für eventuelle Kostennachzahlungen treffen muss, wenn ihr bekannt ist, dass Kosten für einen Rechtsstreit anfallen, sie dann einen angemessenen Teil des zugeflossenen Kapitals hierfür zurückzubehalten hat, da im Hinblick auf die Regelung des § 120 ZPO kein Vertrauensschutz innerhalb von vier Jahren nach Beendigung des Verfahrens besteht, das sie die staatlich gewährte Sozialleistung behalten darf, wenn sich die Verhältnisse innerhalb des Zeitraums so ändern, dass die Kosten von der Partei selbst getragen werden könnte und eine Ausnahme nur zu machen ist, wenn die Partei das Vermögen in billigenswerter Weise verwertete (vgl. dazu Zimmermann Prozesskostenhilfe in Familiensachen 2. Aufl. Rn.446, Wachs in Münchner Kommentar ZPO 2. Aufl. § 120 Rn. 18 OLG München FamRZ 1999, 303, OLG Brandenburg FamRZ 1997 1543, 0LG Bamberg FamRZ 95 1590).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.03.1998 - 12 U 237/97   

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https://dejure.org/1998,10391
OLG Karlsruhe, 19.03.1998 - 12 U 237/97 (https://dejure.org/1998,10391)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.03.1998 - 12 U 237/97 (https://dejure.org/1998,10391)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. März 1998 - 12 U 237/97 (https://dejure.org/1998,10391)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Schadenersatzanspruch wegen des Nichtabschlusses einer Kfz-Kaskoversicherung im Zusammenhang mit der Beschaffung roter Überführungskennzeichen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 433; BGB § 622; StVZO § 28
    Zusage eines roten Nummernschildes allein begründet keine Kaskoversicherungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 779
  • VersR 1999, 857
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.11.1998 - 13 W 12/98   

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https://dejure.org/1998,10284
OLG Brandenburg, 25.11.1998 - 13 W 12/98 (https://dejure.org/1998,10284)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.11.1998 - 13 W 12/98 (https://dejure.org/1998,10284)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. November 1998 - 13 W 12/98 (https://dejure.org/1998,10284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung des persönlichen Erscheinens zur Sachaufklärung durch ein Gericht; Unentschuldigtes Fernbleiben von der Verhandlung; Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen eine nicht erschienene Partei; Notwendigkeit der Unterschrift aller mitwirkenden ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 508
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 20.01.2004 - 12 W 25/04
    Nach der Rechtsprechung soll von der Maßnahme nur zu-rückhaltend Gebrauch gemacht werden (vgl. OLG Celle OLG-Report Celle 1995, 63 f.; OLG Köln OLG-Report Köln 1997, 69; OLG Naumburg JurBüro 1999, 155 f.; Mu-sielak/Stadler, ZPO, 3. Aufl., § 141 Rn. 13).

    Will das Gericht gegen die Partei ein Ordnungsgeld festsetzen, so muss es in diesem Sinne begründen, warum es dies unter pflichtgemäßer Abwägung aller Gesichtspunkte des Für und Wider für erforderlich hält (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - 6 W 683/02 ; OLG Köln NJW-RR 1992, 827 [OLG Köln 25.09.1991 - 19 W 35/91] ; OLG Naum-burg JurBüro 1999, 155 f.; LAG Bremen MDR 1993, 1007 [OLG Köln 29.07.1993 - 2 W 73/92] ).

    Eine Kostenentscheidung ist bei Beschlüssen im Beschwerdeverfahren, mit denen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes aufgehoben wird, nicht veranlasst, weil diese Kosten zu den Verfahrenskosten zählen und deshalb von den Parteien entsprechend der Kostenverteilung in der Endentscheidung über die Hauptsache zu tragen sind (vgl. OLG Jena Beschluss vom 18. Dezember 2002 - 6 W 683/02 ; OLG Naumburg JurBüro 1999, 155, 156).

  • OLG Köln, 02.05.2001 - 2 W 56/01

    Beschwerdebefugnis eines am Insolvenzverfahren nicht beteiligten Dritten

    Eine analoge Anwendung der StPO bzw. des § 46 OWiG auf andere Rechtsgebiete verbietet sich bereits wegen der unterschiedlichen Ausgestaltung der für die verschiedenen Verfahren geltenden Kostenregelungen (Senat, OLGR 1997, 102 [103] mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung und Literatur; OLG Brandenburg, MDR 1999, 508 jeweils für das Beschwerdeverfahren gegen einen Ordnungsgeldbeschluß).
  • OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 24 W 65/06

    Mündliche Verhandlung: Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die nicht

    Die Kosten, die im Verfahren nach § 141 Abs. 3 ZPO entstehen, sind nicht anders "unregelmäßige" Kosten des Zivilverfahrens, als es die mit der - nicht in jedem Zivilprozess notwendig werdenden - Beweisaufnahme verbundenen Kosten sind, vor allem kein andersartigen Kosten als die, die im Verfahren gegen einen nichterschienenen Zeugen nach §§ 380, 381 ZPO entstehen; für diese Kosten verweist § 7 Abs. 1 JVEG auf die allgemeinen Vorschriften (OLG Brandenburg MDR 1999, 508; 2001, 411).
  • OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 24 W 66/06

    Mündliche Verhandlung: Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die nicht

    Die Kosten, die im Verfahren nach § 141 Abs. 3 ZPO entstehen, sind nicht anders "unregelmäßige" Kosten des Zivilverfahrens, als es die mit der - nicht in jedem Zivilprozess notwendig werdenden - Beweisaufnahme verbundenen Kosten sind, vor allem kein andersartigen Kosten als die, die im Verfahren gegen einen nichterschienenen Zeugen nach §§ 380, 381 ZPO entstehen; für diese Kosten verweist § 7 Abs. 1 JVEG auf die allgemeinen Vorschriften (OLG Brandenburg MDR 1999, 508; 2001, 411).
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