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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 15 AR 35/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3904
OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 15 AR 35/03 (https://dejure.org/2003,3904)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.10.2003 - 15 AR 35/03 (https://dejure.org/2003,3904)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - 15 AR 35/03 (https://dejure.org/2003,3904)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Insolvenzgerichts; Art und Umfang der Ermittlungen im pflichtgemäßem Ermessen; Bindungswirkung eines unter örtlicher Unzuständigkeit erlassenen Verweisungsbeschluss des Insolvenzgerichts; Möglichkeit einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des örtlich zuständigen Insolvenzgerichts - Zuständigkeitserschleichung durch missbräuchlichen Verweisungsantrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1476
  • NZI 2004, 262
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 09.08.1999 - 2 W 116/99

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts - Geschäftsführerwohnsitz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 15 AR 35/03
    Es erscheint zumindest vertretbar, wenn das Amtsgericht Pforzheim aufgrund dieser Informationen - insbesondere im Hinblick auf die angegebenen Abwicklungsmaßnahmen - eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit der Schuldnerin in Berlin angenommen hat (vgl. zur bindenden Wirkung von Verweisungen im Insolvenzverfahren in ähnlichen Fällen OLG Schleswig, NJW-RR 2000, 349; Ganter in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung a.a.O., § 3 InsO Rn. 28).
  • OLG Karlsruhe, 30.05.2005 - 15 AR 8/05

    Insolvenzverfahrenseröffnung: Bestimmung des örtlich zuständigen

    Denn aus den oben angeführten Gründen erscheint es auf jeden Fall vertretbar - und daher nicht willkürlich -, wenn das Amtsgericht Heidelberg die Voraussetzungen einer Zuständigkeitserschleichung nicht bejaht hat (vgl. hierzu auch Senat, NZI 2004, 262; anders die abweichende Rechtsprechung der oben zitierten Oberlandesgerichte).

    cc) Eine Verpflichtung des Insolvenzgerichts, in jedem Fall einer "gewerblichen Firmenbestattung" weitere eigene Ermittlungen zur Frage der Zuständigkeit durchzuführen, gibt es nach Auffassung des Senats nicht (vgl. Senat, NZI 2004, 262; anders BayObLG, NJW-RR 2004, 986, 987; BayObLG NZI 2004, 90, 91; OLG Celle, NZI 2004, 258, 259; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184, 185; OLG Schleswig, NZI 2004, 264).

  • OLG Stuttgart, 08.01.2009 - 8 AR 32/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindung an den Verweisungsbeschluss eines

    cc) Andererseits ist die Ansicht, dass auch eine solche Abwicklungstätigkeit - ggf unter Fortführung der Geschäftsbücher - als "wirtschaftliche Tätigkeit" angesehen werden kann (vgl. BGHZ 132, 195 zum früheren Recht), zumindest als vertretbar qualifiziert worden, so dass eine Verweisung an das Insolvenzgericht am Abwicklungsort als bindend erachtet wurde (z. B. OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; anders NZI 2004, 260; OLG Frankfurt NZI 2000, 523; OLG Naumburg InVo 2000, 12 sowie die Beschlüsse des OLG Karlsruhe - 15 AR 35/03 - vom 16.10.2003, des OLG Brandenburg - 1 AR 60/03 - vom 8.8.2003 und des OLG Schleswig - 2 W 117/03 - vom 28.7.2003; anders NZI 2004, 264).
  • OLG Stuttgart, 27.11.2003 - 8 AR 16/03

    Insolvenzverfahren: Verweisungsantrag wegen Verlegung der Abwicklungstätigkeit

    cc) Andererseits ist die Ansicht, dass auch eine solche Abwicklungstätigkeit - ggf unter Fortführung der Geschäftsbücher - als "wirtschaftliche Tätigkeit" angesehen werden kann (vgl. BGHZ 132, 195 zum früheren Recht), zumindest als vertretbar qualifiziert worden, so dass eine Verweisung an das Insolvenzgericht am Abwicklungsort entgegen der überwiegend vertretenen Meinung als bindend erachtet wurde (zB OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; OLG Frankfurt NZI 2000, 523; OLG Naumburg InVo 2000, 12 sowie die - gleichfalls die Salida GmbH betreffenden - Beschlüsse des OLG Karlsruhe - 15 AR 35/03 - vom 16.10.2003, des OLG Brandenburg - 1 AR 60/03 - vom 8.8.2003 und des OLG Schleswig - 2 W 117/03 - vom 28.7.2003).
  • LG Bonn, 13.01.2012 - 6 T 83/11

    Notwendigkeit des Vorliegens von Abwicklungstätigkeiten von einigem Gewicht im

    Andererseits ist die Ansicht, dass auch eine solche Abwicklungstätigkeitggf unter Fortführung der Geschäftsbücher - als "wirtschaftliche Tätigkeit" angesehen werden kann (vgl. BGHZ 132, 195 zum früheren Recht), zumindest als vertretbar qualifiziert worden, so dass jedenfalls eine Verweisung an das Insolvenzgericht am Abwicklungsort als bindend erachtet wurde (z. B. OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; anders NZI 2004, 260; OLG Frankfurt NZI 2000, 523; OLG Naumburg InVo 2000, 12 sowie die Beschlüsse des OLG Karlsruhe - 15 AR 35/03 - vom 16.10.2003, des OLG Brandenburg - 1 AR 60/03 - vom 8.8.2003 und des OLG Schleswig - 2 W 117/03 - vom 28.7.2003; anders NZI 2004, 264).
  • KG, 02.04.2009 - 2 AR 10/09

    Zuständigkeitsbestimmung für ein Insolvenzverfahren: Fehlende Bindungswirkung

    Der Senat hatte die Sache nicht gemäß § 36 Abs. 3 ZPO im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 16. Oktober 2003 - 15 AR 35/03 - (OLGR 2004, 336) dem Bundesgerichtshof vorzulegen.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 01.03.2004 - Not 3/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8790
OLG Celle, 01.03.2004 - Not 3/04 (https://dejure.org/2004,8790)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.03.2004 - Not 3/04 (https://dejure.org/2004,8790)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. März 2004 - Not 3/04 (https://dejure.org/2004,8790)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verbot der Mitwirkung als Notar: Beurkundung eines von dem Vater des Notars als Makler vermittelten Grundstückskaufvertrages

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 BeurkG; § 97 BNotO ; § 26 NDO; § 96 BNotO; § 32 Abs. 2 NDO; § 311b BGB
    Eröffnung eines disziplinarischen Vorermittlungsverfahrens gegen einen Notar ; Beurkundungsverstöße eines Notars; Mitwirkung eines Notars an Beurkundungen von Grundstücksgeschäften Verwandter; Angelegenheit einer Person om Beurkundungsrecht; Beteiligung eines Notars als ...

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung eines disziplinarischen Vorermittlungsverfahrens gegen einen Notar ; Beurkundungsverstöße eines Notars; Mitwirkung eines Notars an Beurkundungen von Grundstücksgeschäften Verwandter; Angelegenheit einer Person om Beurkundungsrecht; Beteiligung eines Notars als ...

  • Judicialis

    BeurkG § 3; ; BeurkG § 3 Abs. 1 Nr. 3; ; BeurkG § 3 Abs. 1 Nr. 4; ; BNotO § 96; ; BNotO § 97; ; NDO § 26; ; NDO § 32 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Mitwirkung des Notars bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags in der Angelegenheit einer verwandten Person

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Mitwirkungsverbot bei Grundstücks-Kaufverträgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.05.1984 - V ZR 13/83

    Mitwirkung eines Anwaltsnotars an der Beurkundung eines Kaufvertrages mit

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.2004 - Not 3/04
    Insofern habe bereits der Bundesgerichtshof (Urteil vom 25. Mai 1984, NJW 1985, S. 2027 f.) ausgeführt, dass eine Mitwirkung des Notars ausgeschlossen ist, wenn eine Provisionsabrede getroffen worden und der Grundstückskaufvertrag als rechtliche Bedingung für das Entstehen der Provisionsforderung zu qualifizieren sei.

    Zwar enthält § 3 BeurkG eine "SollVorschrift" (vgl. etwa BGH NJW 1985, 2027; s. a. Keidel/Winkler, Beurkundungsgesetz, 14. Aufl., § 3 Rdn. 10).

    In dem auch vom Antragsteller herangezogenen Fall, der der Entscheidung vom 25. Mai 1984 zugrunde liegt (NJW 1985, 2027 f. = DNotZ 1985, 231), handelte es sich um eine eigene Angelegenheit des Notars, da er selbst als Vermittler am Erlös des zu beurkundenden Geschäfts beteiligt war.

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.04.2004 - 4 U 50/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8081
OLG Celle, 14.04.2004 - 4 U 50/04 (https://dejure.org/2004,8081)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.04.2004 - 4 U 50/04 (https://dejure.org/2004,8081)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. April 2004 - 4 U 50/04 (https://dejure.org/2004,8081)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Berufungsrücknahme: Unzulässigkeit nach Hinausgabe eines Verwerfungsbeschlusses

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rücknahme der Berufung nach Hinausgabe des Beschlusses über die Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig; Instanzbeendende Wirkung der Entscheidung; Bedeutung des Eintritts der Rechtskraft des Verwerfungsbeschlusses

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme der Berufung nach Hinausgabe des Beschlusses über die Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig; Instanzbeendende Wirkung der Entscheidung; Bedeutung des Eintritts der Rechtskraft des Verwerfungsbeschlusses

  • Judicialis

    ZPO § 516 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 516 Abs. 1
    Zur Rücknahme der Berufung nach Hinausgabe des Beschlusses über die Verwerfung des Rechtsmittels

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Verspätete Rücknahme der Berufung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.11.1991 - V ZB 12/91

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen eine die Berufung verwerfenden

    Auszug aus OLG Celle, 14.04.2004 - 4 U 50/04
    Zwar konnte nach § 515 a. F. ZPO die Berufung bis zum Eintritt der Rechtskraft des Berufungsurteils und insbesondere auch noch nach Verwerfung der unzulässigen Berufung zurückgenommen werden, solange die Verwerfungsentscheidung noch nicht rechtkräftig geworden war (vgl. BGH BGHR ZPO § 515 Abs. 2 Berufungsverwerfung 1; Musielak, ZPO, 3. Aufl. § 516 Rn. 8).
  • BGH, 30.03.2006 - III ZB 123/05

    Zurücknahme der Berufung nach Verkündung eines Versäumnisurteils

    Es genügt vielmehr vor allem auch ein nach § 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO nur zuzustellender Beschluss über die Verwerfung des Rechtsmittels nach § 522 Abs. 1 ZPO (so zutreffend OLG Celle OLG-Report 2004, 336).
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