Rechtsprechung
   OLG Jena, 06.04.2005 - 4 U 965/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3669
OLG Jena, 06.04.2005 - 4 U 965/04 (https://dejure.org/2005,3669)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.04.2005 - 4 U 965/04 (https://dejure.org/2005,3669)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. April 2005 - 4 U 965/04 (https://dejure.org/2005,3669)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3669) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 12 StVO, 839 BGB, Art. 34 GG
    Zur Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme und einer Schadensersatzpflicht bei Beschädigung des abgeschleppten Fahrzeugs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur durchgängigen Freihaltung von Behindertenparkplätzen für Fahrzeuge behinderter Fahrer; Bedeutung der Dauer des verbotswidrigen Parkens im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme; Kostentragungspflicht bei einer rechtmäßigen ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Schadensersatz bei Beschädigung eines Pkw nach verbotswidrigem Parken auf Behindertenparkplatz.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Abschleppen: Beschädigung des Pkw nach verbotswidrigem Parken auf Behindertenparkplatz

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Abschleppen: Beschädigung des Pkw nach verbotswidrigem Parken auf Behindertenparkplatz

  • Judicialis

    StVO § 12; ; BGB § 839; ; GG Art. 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 12; BGB § 839; GG Art. 34
    Zur Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme und einer Schadensersatzpflicht bei Beschädigung des abgeschleppten Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 12 StVO, 839 BGB, Art. 34 GG
    Zur Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme und einer Schadensersatzpflicht bei Beschädigung des abgeschleppten Fahrzeugs

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Beschädigung des Fahrzeugs beim Umsetzen - Haftung

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Kommunen haften nicht für Schäden nach Abstellen des Fahrzeugs bei Abschleppfirma

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2005, 506
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Auszug aus OLG Jena, 06.04.2005 - 4 U 965/04
    Nach § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB streitet die (Eigentums)Vermutung allerdings hier für den Kläger, denn diese gilt auch für solche Kfz-Besitzer, die das Fahrzeug als Eigenbesitzer nutzen (vgl. BGH NJW 2004, 217).
  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 153/78

    Rechtsnatur von Bebauungsplänen

    Auszug aus OLG Jena, 06.04.2005 - 4 U 965/04
    Nur insoweit handelt ein privates Abschleppunternehmen als unselbständiger Verwaltungshelfer und damit als "verlängerter Arm" des Hoheitsträgers und kann auch nur für diesen Vorgang wegen der engen Weisungsgebundenheit als dessen "Werkzeug" angesehen werden (Werkzeugtheorie des BGH; vgl. in WM 1973, 390; in NJW 1980, 1679 und insbesondere BGH NVZ 1993, 223).
  • OLG Hamm, 25.10.2000 - 11 U 65/00

    Amtspflichtverletzung bei Beschädigung eines Fahrzeuges während der Verwahrung

    Auszug aus OLG Jena, 06.04.2005 - 4 U 965/04
    Für Schäden, die an dem abgeschleppten Fahrzeug während der (anschließenden) Verwahrung auf dem Gelände des Abschleppunternehmens entstehen, haftet der Hoheitsträger dagegen nicht (vgl. OLG Hamm NJW 2001, 375).
  • OVG Hamburg, 14.07.1994 - Bf VII 14/94

    Halteverbotszone; Einrichtung einer Halteverbotszone; Kostenerstattung;

    Auszug aus OLG Jena, 06.04.2005 - 4 U 965/04
    Daher sind die reinen Abschleppkosten vom Kläger als dem Handlungsstörer selbst zu tragen (vgl. hierzu Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 12 Rz. 65 m.w.Nw.; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 18. Aufl., Rz. 96 mit Hinweis auf OVG Hamburg VRS 89, 68).
  • BGH, 11.01.1973 - III ZR 186/71

    Schadensersatz infolge Vornahme einer Amtspflichtverletzung - Verschütten eines

    Auszug aus OLG Jena, 06.04.2005 - 4 U 965/04
    Nur insoweit handelt ein privates Abschleppunternehmen als unselbständiger Verwaltungshelfer und damit als "verlängerter Arm" des Hoheitsträgers und kann auch nur für diesen Vorgang wegen der engen Weisungsgebundenheit als dessen "Werkzeug" angesehen werden (Werkzeugtheorie des BGH; vgl. in WM 1973, 390; in NJW 1980, 1679 und insbesondere BGH NVZ 1993, 223).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.01.2005 - 5 U 96/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7932
OLG Köln, 12.01.2005 - 5 U 96/03 (https://dejure.org/2005,7932)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.01.2005 - 5 U 96/03 (https://dejure.org/2005,7932)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 5 U 96/03 (https://dejure.org/2005,7932)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7932) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Fehlbehandlung der Zähne; Vorliegen eines Verstoßes gegen bewährte zahnärztliche Behandlungsregeln; Beweislastumkehr bei Annahme eines groben Behandlungsfehlers; Voraussetzungen für eine Unterbrechung des ...

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 313 a Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Zahnarzt, Einbringen parapulpärer Stifte, Kein Anspruch auf Zahlung fiktiver Heilbehandlungskosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fiktiver Schadensersatz - Personenschaden - Schadensersatz - Schadensminderung - Schadenspositionen - Schmerzensgeld

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zahnarztpfusch - Heilbehandlungskosten werden prinzipiell nur nachträglich ersetzt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.01.1986 - VI ZR 48/85

    Kosten einer kosmetischen Operation

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2005 - 5 U 96/03
    Im Bereich der Personenschäden sind die zur Wiederherstellung der Gesundheit erforderlichen Kosten vielmehr zweckgebunden und unterliegen nicht der Dispositionsfreiheit des Geschädigten (OLG Köln, OLGR 2000, 170 f. unter Hinweis auf BGHZ 97, 14 ff. = NJW 1986, 1538).

    Ob ein Patient jedenfalls dann, wenn er die konkrete Absicht hat, eine bestimmte Behandlung durchführen zu lassen, den dazu erforderlichen Geldbetrag auch schon vor der Vornahme der Maßnahmen beanspruchen kann (vgl. insoweit BGHZ 97, 14, 19 f.), bedarf hier keiner Entscheidung.

  • BGH, 06.05.2003 - VI ZR 259/02

    Einstandspflicht des erstbehandelnden Arztes für Behandlungsfehler bei aufgrund

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2005 - 5 U 96/03
    Vielmehr wird der Kausalzusammenhang ganz ausnahmsweise nur dann unterbrochen, wenn entweder eine Behandlung einer Krankheit in Rede steht, die mit der Erstbehandlung in keinem inneren Zusammenhang steht - das ist hier nicht der Fall -, oder wenn der die Zweitschädigung herbeiführende Arzt in außergewöhnlich hohem Maße die an ein gewissenhaftes ärztliches Verhalten zu stellenden Anforderungen außer acht gelassen hat und derart gegen alle ärztlichen Regeln und Erfahrungen verstoßen hat, dass der eingetretene Schaden seinem Handeln haftungsrechtlich-wertend allein zugeordnet werden muss (BGH, NJW 1989, 767, 768 und VersR 2003, 1128, 1130; OLG Köln, Urt. v. 11. Juni 2003 - 5 U 192/02).
  • BGH, 20.09.1988 - VI ZR 37/88

    Sorgfaltspflichten eines Arztes; Haftung für ärztliche Kunstfehler bei

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2005 - 5 U 96/03
    Vielmehr wird der Kausalzusammenhang ganz ausnahmsweise nur dann unterbrochen, wenn entweder eine Behandlung einer Krankheit in Rede steht, die mit der Erstbehandlung in keinem inneren Zusammenhang steht - das ist hier nicht der Fall -, oder wenn der die Zweitschädigung herbeiführende Arzt in außergewöhnlich hohem Maße die an ein gewissenhaftes ärztliches Verhalten zu stellenden Anforderungen außer acht gelassen hat und derart gegen alle ärztlichen Regeln und Erfahrungen verstoßen hat, dass der eingetretene Schaden seinem Handeln haftungsrechtlich-wertend allein zugeordnet werden muss (BGH, NJW 1989, 767, 768 und VersR 2003, 1128, 1130; OLG Köln, Urt. v. 11. Juni 2003 - 5 U 192/02).
  • OLG Köln, 28.04.1993 - 27 U 144/92

    Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Verstoßes gegen die Regeln der ärztlichen

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2005 - 5 U 96/03
    Hierzu müssten besondere Umstände hinzutreten (vgl. insoweit OLG Köln, VersR 1992, 610, 612 und OLG Hamm, VersR 1994, 987, 989), für die aber nichts dargetan ist.
  • OLG Hamm, 05.11.1990 - 3 U 179/87

    Aufklärung über Infektionsrisiko bei Injektion in ein Gelenk

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2005 - 5 U 96/03
    Hierzu müssten besondere Umstände hinzutreten (vgl. insoweit OLG Köln, VersR 1992, 610, 612 und OLG Hamm, VersR 1994, 987, 989), für die aber nichts dargetan ist.
  • SG Osnabrück, 04.11.2005 - S 5 U 192/02
    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2005 - 5 U 96/03
    Vielmehr wird der Kausalzusammenhang ganz ausnahmsweise nur dann unterbrochen, wenn entweder eine Behandlung einer Krankheit in Rede steht, die mit der Erstbehandlung in keinem inneren Zusammenhang steht - das ist hier nicht der Fall -, oder wenn der die Zweitschädigung herbeiführende Arzt in außergewöhnlich hohem Maße die an ein gewissenhaftes ärztliches Verhalten zu stellenden Anforderungen außer acht gelassen hat und derart gegen alle ärztlichen Regeln und Erfahrungen verstoßen hat, dass der eingetretene Schaden seinem Handeln haftungsrechtlich-wertend allein zugeordnet werden muss (BGH, NJW 1989, 767, 768 und VersR 2003, 1128, 1130; OLG Köln, Urt. v. 11. Juni 2003 - 5 U 192/02).
  • OLG Köln, 01.03.2006 - 5 U 148/04

    Zahnarzthaftung - Beweislastumkehr bei unterlassener Röntgenkotrolle nach

    Prozesszinsen auf den eingeklagten Betrag von 5.500,- EUR stehen der Klägerin gemäß § 291 Satz 1 BGB erst ab dem Zeitpunkt, zu dem sie die Rechnung des Nachbehandlers Dr. S. in den Rechtsstreit eingeführt hat, zu, denn erst dies hat die Fälligkeit des auf den Ersatz der Kosten der Nachbehandlung gerichteten Anspruchs begründet; einen Vorschussanspruch hatte die Klägerin nicht (vgl. OLG Köln, OLGR 2005, 159).
  • OLG Naumburg, 25.06.2009 - 1 U 27/09

    Haftung des Zahnarztes wegen unterbliebener Beseitigung eines Zahnengstandes im

    Vor der Durchführung der Nachbehandlung sind Kosten noch nicht entstanden, d.h. es fehlt (noch) an einer vermögenswirksamen Maßnahme (a.a.O., Rn. 16; ebenso: OLG Köln Urteil vom 12.1.2005 - 5 U 96/03 - z.B. GesR 2005, 266 [hier: zitiert nach juris, Rn. 13]).
  • OLG Köln, 21.11.2011 - 5 U 109/11

    Umfang des Schadensersatzes wegen ärztlicher Behandlungsfehler

    Insbesondere steht der Klägerin der mit ihrem Hauptantrag nach wie vor geltend gemachte Anspruch auf Zahlung von 4.444,08 Euro als Eigenanteil für eine dem Heil- und Kostenplan der Zahnärztin X. entsprechende Zahnbehandlung schon deshalb nicht zu, weil es in Arzthaftungsstreitigkeiten auch in Bezug auf Zahnbehandlungen eine Klage auf Vorschuss von Kosten einer noch durchzuführenden Nachbehandlung grundsätzlich nicht gibt [vgl. hierzu etwa: BGHZ 97, 14, Juris-Rn. 14; OLG Köln, OLGR 2005, 159, Juris-Rn. 13; OLG Köln, VersR 2000, 1021, Juris-Rn. 3, 8], und weil die Klägerin nach wie vor nicht vorgetragen hat, dass sie mit der Behandlung insoweit tatsächlich bereits begonnen hat.
  • OLG München, 26.03.2009 - 1 U 4878/07

    Krankenhaus- bzw. Therapeutenhaftung: Anspruch auf Zahlung eines

    Soweit das OLG Köln wiederholt grundsätzliche rechtliche Bedenken gegen die Zuerkennung von künftigen Heilbehandlungskosten in Form eines Kostenvorschusses mit dem Hinweis geäußert hat, eine solche Vorschusszahlung sei dem Schadensersatzrecht fremd (vgl. OLG Köln vom 19.05.1999, Az. 5 U 247/98 und vom 12.01.2005, Az. 5 U 96/03), interpretiert der Senat die Rechtsprechung des BGH anders.
  • LG Freiburg, 08.01.2007 - 2 O 575/03

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen fehlerhafter zahnärztlicher

    Das Gericht folgt insoweit der Rechtsprechung des OLG Köln (OLGR Köln 2005, 159), wonach grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz fiktiver, also tatsächlich noch nicht entstandener Heilbehandlungskosten, besteht.
  • LG Köln, 08.09.2009 - 3 O 251/09

    Ansprüche wegen einer fehlerhaften zahnärztlichen Behandlung

    Im Übrigen kann die Antragstellerin, weder im Wege der Zahlung noch der Freistellung, die Kosten einer nur geplanten Nachbehandlung geltend machen (vgl. BGH, Urt. v. 14.1. 1986 - VI ZR 48/85 - NJW 1986, 1538; OLG Köln, Urt. v. 19.5. 1999 - 5 U 247/98 - OLGR Köln 2000, 169-171; Urt. v. 12.1. 2005 - 5 U 96/03 - OLGR Köln, 2005, 159).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3777
BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04 (https://dejure.org/2004,3777)
BayObLG, Entscheidung vom 29.09.2004 - 3Z BR 163/04 (https://dejure.org/2004,3777)
BayObLG, Entscheidung vom 29. September 2004 - 3Z BR 163/04 (https://dejure.org/2004,3777)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3777) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungsersatz und Vergütungsersatz eines Berufsbetreuers für bestimmte Tätigkeiten; Folgen von pflichtwidrigen Handeln auf den Aufwendungsersatz und auf die Vergütung ; Definition des pflichtwidrigen Handelns; Bestimmung der Höhe der Vergütung; Bedeutung der ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des Berufsbetreuers, Betreuerergütung, Grundsatz der Selbständigkeit, Nutzung moderner Kommunikationsmittel

  • Judicialis

    BGB § 1835; ; BGB § 1836

  • rechtsportal.de

    BGB § 1835 § 1836
    Aufwendungsersatz und Vergütung des Berufsbetreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Vergütung für pflichtwidriges Handeln

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Was darf ein Betreuer für Bankbesuche berechnen? - "Berufsbetreuer müssen effizient und kostengünstig vorgehen"

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 156
  • FamRZ 2005, 550
  • Rpfleger 2005, 139
  • BayObLGZ 2004, 274
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 05.11.2003 - 3Z BR 215/03

    Aufrechterhaltung eines Mietverhältnisses durch den Betreuer trotz Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04
    Eine Pflichtwidrigkeit liegt unter anderem vor, wenn der Betreuer den Rahmen dessen, was ein vernünftiger Mensch für zweckmäßig oder vertretbar hält, verletzt, wenn er also den ihm gegebenen Spielraum überschreitet oder missbraucht, z.B. sich von unsachlichen Erwägungen leiten lässt (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 69).

    Dagegen ist die Frage, ob der Betreuer den Zeitaufwand für erforderlich halten durfte (vgl. § 670 BGB), ebenso wie die Frage der Pflichtwidrigkeit seines Handelns (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 69), eine im Verfahren der weiteren Beschwerde nachprüfbare Rechtsfrage.

  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01

    Betreuung für einen Ausländer - Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04
    Es kommt deshalb für die Beantwortung der Frage, ob eine Tätigkeit nach Art und Umfang zu vergüten ist, auch nach dem seit 1.1.1999 geltenden Recht darauf an, ob sie der Betreuer, unter Berücksichtigung der von ihm zu erwartenden Fähigkeiten und Kenntnisse, aus seiner Sicht zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 2001, 324/327, BayObLG BtPrax 2003, 130 m.w.N., § 670 BGB; zum früheren Recht BayObLGZ 1996, 47).

    Dem Tatrichter ist allerdings ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das im Verfahren der weiteren Beschwerde nur einer beschränkten Nachprüfung unterliegt (vgl. BayObLGZ 2001, 324/327), insbesondere dahin, ob der Tatrichter von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwider laufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BayObLG BtPrax 2003, 129).

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04
    Dem ist dadurch Rechnung zu tragen, dass der erforderliche Zeitaufwand mit den entsprechenden Stundensätzen abgegolten wird (BGH NJW 2000, 3709/3712).
  • BayObLG, 03.09.2003 - 3Z BR 113/03

    Vertretung durch einen Notar bei Stellung eines Löschungsantrags -

    Auszug aus BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04
    Jedenfalls hat das Amtsgericht die sofortige Beschwerde ausdrücklich und, wenngleich in der unterschriebenen Rechtsmittelbelehrung, in ausreichender Form (vgl. BayObLGZ 2003, 221) zugelassen.
  • BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 209/02

    Voraussetzungen des Vorbescheids im vormundschaftsgerichtlichen

    Auszug aus BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04
    Dem Tatrichter ist allerdings ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das im Verfahren der weiteren Beschwerde nur einer beschränkten Nachprüfung unterliegt (vgl. BayObLGZ 2001, 324/327), insbesondere dahin, ob der Tatrichter von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwider laufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BayObLG BtPrax 2003, 129).
  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 219/02

    Kostenerstattung für wöchentliche Besuche des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04
    Es kommt deshalb für die Beantwortung der Frage, ob eine Tätigkeit nach Art und Umfang zu vergüten ist, auch nach dem seit 1.1.1999 geltenden Recht darauf an, ob sie der Betreuer, unter Berücksichtigung der von ihm zu erwartenden Fähigkeiten und Kenntnisse, aus seiner Sicht zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 2001, 324/327, BayObLG BtPrax 2003, 130 m.w.N., § 670 BGB; zum früheren Recht BayObLGZ 1996, 47).
  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04
    Es kommt deshalb für die Beantwortung der Frage, ob eine Tätigkeit nach Art und Umfang zu vergüten ist, auch nach dem seit 1.1.1999 geltenden Recht darauf an, ob sie der Betreuer, unter Berücksichtigung der von ihm zu erwartenden Fähigkeiten und Kenntnisse, aus seiner Sicht zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 2001, 324/327, BayObLG BtPrax 2003, 130 m.w.N., § 670 BGB; zum früheren Recht BayObLGZ 1996, 47).
  • LG Koblenz, 09.07.2001 - 2 T 402/01
    Auszug aus BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04
    Bankgeschäfte sind auf das notwendige Maß zu beschränken; zeitgemäße Kommunikationsmittel sind, soweit tunlich, zu benützen (vgl. LG Koblenz JurBüro 2001, 602; AG Betzdorf FamRZ 2000, 981; AG Koblenz FamRZ 2003, 1872/1873).
  • AG Koblenz, 10.06.2003 - 2 M XVII 190/00

    Vergütung und Erstattung von Auslagen für einen Betreuer; Pflicht eines

    Auszug aus BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04
    Bankgeschäfte sind auf das notwendige Maß zu beschränken; zeitgemäße Kommunikationsmittel sind, soweit tunlich, zu benützen (vgl. LG Koblenz JurBüro 2001, 602; AG Betzdorf FamRZ 2000, 981; AG Koblenz FamRZ 2003, 1872/1873).
  • AG Betzdorf, 13.12.1999 - 6 XVII H 120

    Kontoauszüge selber abholen

    Auszug aus BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04
    Bankgeschäfte sind auf das notwendige Maß zu beschränken; zeitgemäße Kommunikationsmittel sind, soweit tunlich, zu benützen (vgl. LG Koblenz JurBüro 2001, 602; AG Betzdorf FamRZ 2000, 981; AG Koblenz FamRZ 2003, 1872/1873).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 11.11.2004 - 5 UF 40/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4161
OLG Bremen, 11.11.2004 - 5 UF 40/04 (https://dejure.org/2004,4161)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11.11.2004 - 5 UF 40/04 (https://dejure.org/2004,4161)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11. November 2004 - 5 UF 40/04 (https://dejure.org/2004,4161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Grundsicherung; Deckung des Unterhaltsbedarfs durch eine Grundsicherungsrente; Einsatz von Einkommen und Vermögen; Beeinflussung des Anspruchs nach dem Grundsicherungsgesetz (GSiG) durch Unterhaltsansprüche; Anrechnung einer ...

  • Judicialis

    BGB § 1361; ; GSiG § 1; ; GSiG § 2

  • RA Kotz

    Trennungsunterhalt - Berücksichtigung von bezogener Grundsicherungsrente

  • rechtsportal.de

    BGB § 1361; GSiG § 1; GSiG § 2
    Wegfall des Unterhaltsanspruchs in Höhe der von einem getrenntlebenden Ehegatten bezogenen Grundsicherungsrente

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Unterhalt - Grundsicherung für Erwerbsgeminderte beim Ehegattenunterhalt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1526
  • FamRZ 2005, 801
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.03.1999 - XII ZR 139/97

    Unterhaltsrechtliche Behandlung der Sozialhilfe bei Anrechnung fiktiver Einkünfte

    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.2004 - 5 UF 40/04
    In einen solchen Fall habe der BGH (FamRZ 1999, 843, 847) einen Unterhaltsanspruch des Berechtigten bejaht, und zwar ohne jegliche Korrekturmöglichkeit nach § 242 BGB für den Zeitraum ab Zustellung der Klagschrift.
  • OLG Zweibrücken, 27.06.2003 - 2 UF 151/02

    Berufung in Unterhaltssachen: Versäumung der Anschließungsfrist; Verbot der

    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.2004 - 5 UF 40/04
    Das OLG Zweibrücken hat in seiner Entscheidung vom 27.06.2003 (FamRZ 2003, 1850, 1852) die Ansicht vertreten, eine gezahlte Grundsicherungsrente sei nicht bedarfsmindernd anzusetzen und nicht auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen.
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -Einkommenseinsatz

    Der Unterhaltsbedarf eines voll erwerbsgeminderten volljährigen Kindes wird vorrangig durch die Grundsicherung gedeckt, die als Einkommen im Sinne des Unterhaltsrechts gilt und daher in diesem Umfang die Unterhaltspflicht der Eltern zum Erlöschen bringt (vgl OLG Hamm, Urteil vom 1.10.2003 - 8 UF 62/03 - FamRZ 2004, 1061, sowie vom 30.1.2004 - 11 WF 207/03 - FamRZ 2004, 1807; Klinkhammer, FamRZ 2003, 1793, 1795; Düsseldorfer Leitlinien zum Unterhaltsrecht, Stand 1.7.2004, Ziffer 2.9, FamRZ 2003, 1250 f; Unterhaltsleitlinien des OLG Köln, Stand 1.7.2003, FamRZ 2003, 1361, Ziffer 2.9; OLG Bremen, Urteil vom 11.11.2004 - 5 UF 40/04 - FamRZ 2005, 801; OLG Nürnberg, Urteil vom 21.4.2004 - 11 UF 2470/03 - FamRz 2004, 1988 f; Wendt, RdLH 2006, 107; BVerwG NJW 2004, 2541 f).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/05 R

    Anspruch auf Sozialhilfe, Zuordnung des Kindergeldes bei volljährigem behinderten

    Der Unterhaltsbedarf eines voll erwerbsgeminderten volljährigen Kindes wird vorrangig durch die Grundsicherung gedeckt, die als Einkommen im Sinne des Unterhaltsrechts gilt und daher in diesem Umfang die Unterhaltspflicht der Eltern zum Erlöschen bringt (vgl OLG Hamm, Urteile vom 1.10.2003 - 8 UF 62/03 - FamRZ 2004, 1061, sowie Beschluss vom 30.1.2004 - 11 WF 207/03 -, FamRZ 2004, 1807; Klinkhammer, FamRZ 2003, 1793, 1795; Düsseldorfer Leitlinien zum Unterhaltsrecht, Stand 1.7.2004, Ziffer 2.9, FamRZ 2003, 1250 f; Unterhaltsleitlinien des OLG Köln, Stand 1.7.2003, FamRZ 2003, 1361, Ziffer 2.9; OLG Bremen, Urteil vom 11.11.2004 - 5 UF 40/04 - FamRZ 2005, 801; OLG Nürnberg, Urteil vom 21.4.2004 - 11 UF 2470/03 - FamRZ 2004, 1988 f; Wendt, RdLH 2006, 107; BVerwG NJW 2004, 2541 f).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/05 R

    Anspruch auf Sozialhilfe, Zuordnung des Kindergeldes bei volljährigem behinderten

    Der Unterhaltsbedarf eines voll erwerbsgeminderten volljährigen Kindes wird vorrangig durch die Grundsicherung gedeckt, die als Einkommen im Sinne des Unterhaltsrechts gilt und daher in diesem Umfang die Unterhaltspflicht der Eltern zum Erlöschen bringt (vgl OLG Hamm, Urteil vom 1.10.2003 - 8 UF 62/03 - FamRZ 2004, 1061, sowie Beschluss vom 30.1.2004 - 11 WF 207/03 - FamRZ 2004, 1807; Klinkhammer, FamRZ 2003, 1793, 1795; Düsseldorfer Leitlinien zum Unterhaltsrecht, Stand 1.7.2004, Ziffer 2.9, FamRZ 2003, 1250 f; Unterhaltsleitlinien des OLG Köln, Stand 1.7.2003, FamRZ 2003, 1361, Ziffer 2.9; OLG Bremen, Urteil vom 11.11.2004 - 5 UF 40/04 - FamRZ 2005, 801; OLG Nürnberg, Urteil vom 21.4.2004 - 11 UF 2470/03 - FamRZ 2004, 1988 f; Wendt, RdLH 2006, 107; BVerwG NJW 2004, 2541 f).
  • OLG Hamm, 20.07.2005 - 12 UF 180/04

    Anrechnung von Leistungen nach dem GSiG auf den Bedarf

    Demgegenüber ist nach OLG Bremen (FamRZ 2005, 801) die Grundsicherungsrente als bedarfsdeckend zu berücksichtigen.
  • OLG Köln, 16.01.2006 - 4 UF 114/05

    Berücksichtigungsfähigkeit eines Anspruchs auf Leistungen nach dem

    Der Senat schließt sich daher der Auffassung an, dass den Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz bedarfsdeckende Wirkung zukommt (vgl. Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Auflage, § 1 Rdn. 467; Klinkhammer FamRZ 2003, 1793; OLG Oldenburg FamRZ 2004, 295; OLG Hamm FamRZ 2004, 1061; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 1988; Brandenburgisches OLG v. 11. März 2004 Aktenzeichen 10 UF 176/03; OLG Bremen FamRZ 2005, 801; vgl. auch Ziffer 2.9 der Unterhaltsleitlinien des OLG Köln).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 13.10.2004 - 1 U 19/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8337
OLG Zweibrücken, 13.10.2004 - 1 U 19/04 (https://dejure.org/2004,8337)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.10.2004 - 1 U 19/04 (https://dejure.org/2004,8337)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - 1 U 19/04 (https://dejure.org/2004,8337)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8337) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Berufung bei Unzulässigkeit der Klage; Klage über die Vergütung aus einem Anstellungsvertrag als Vorstandsvorsitzender eines Fußballvereins; Vertretung einer juristischen Person (Verein) im Berufungsverfahren; Wirksamkeit einer außerordentlichen ...

  • Judicialis

    ZPO § 156; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 525

  • rechtsportal.de

    ZPO § 156; ZPO § 296a; ZPO § 525
    Zur prozessgemäßen Vertretung einer Gesellschaft bei einer fristlosen Kündigung des Verstandsvorsitzenden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Friedrich gegen 1. FC Kaiserslautern - Auch 2. Halbzeit für den Club

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.04.1991 - II ZR 151/90

    Gerichtliche Vertretung der Aktiengesellschaft gegenüber ausgeschiedenen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.10.2004 - 1 U 19/04
    Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ist es unerheblich, ob im Einzelfall die Gefahr besteht, dass die Gesellschaft - etwa wegen möglicher Rücksichtnahme oder Interessenkollision - von dem Vorstand nicht sachgerecht vertreten wird; es kommt vielmehr allein auf eine typisierende Betrachtung an (vgl. BGH NJW 1989, 2055; DB 1990, 930; DB 1991, 1216; NJW 1995, 1750; ZIP 1997, 1108; BAG E98, 196 = NJW 2002, 1444).

    Daraus lässt sich nicht ableiten, dass der Aufsichtsrat als Organ auf den Prozess Einfluss genommen hat (vgl. BGH DB 1991, 1216 zu Äußerungen eines Aufsichtsratsvorsitzenden).

    Das Verbot der reformatio in peius steht der Abweisung der Klage als unzulässig nicht entgegen (vgl. z.B. BGH DB 1991, 1216).

  • BGH, 27.03.1995 - II ZR 140/93

    Aufnahme eines in der Revisionsinstanz unterbrochenen Rechtsstreits durch den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.10.2004 - 1 U 19/04
    Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ist es unerheblich, ob im Einzelfall die Gefahr besteht, dass die Gesellschaft - etwa wegen möglicher Rücksichtnahme oder Interessenkollision - von dem Vorstand nicht sachgerecht vertreten wird; es kommt vielmehr allein auf eine typisierende Betrachtung an (vgl. BGH NJW 1989, 2055; DB 1990, 930; DB 1991, 1216; NJW 1995, 1750; ZIP 1997, 1108; BAG E98, 196 = NJW 2002, 1444).

    Die ursprünglich vorgesehene Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses über den 25.08.2002 hinaus bis zum 31.12.2002 sowie die in der Aufsichtsratssitzung vom 22.08.2002 beschlossene und in der Aktennotiz vom 23.08.2002 festgehaltene Zahlung von 100.000,-- EUR "für anfallende Versicherungs- und sonstige Kosten, die mit dem vorzeitigen Ausscheiden" des Klägers aus dem Anstellungsvertrag mit einer ursprünglichen Laufzeit bis zum 31.12.2003 verbunden seien, dienten erkennbar seiner sozialen Absicherung (vgl. BGH NJW 1995, 1750).

  • BGH, 13.02.1989 - II ZR 209/88

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen ein ausgeschiedenes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.10.2004 - 1 U 19/04
    Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ist es unerheblich, ob im Einzelfall die Gefahr besteht, dass die Gesellschaft - etwa wegen möglicher Rücksichtnahme oder Interessenkollision - von dem Vorstand nicht sachgerecht vertreten wird; es kommt vielmehr allein auf eine typisierende Betrachtung an (vgl. BGH NJW 1989, 2055; DB 1990, 930; DB 1991, 1216; NJW 1995, 1750; ZIP 1997, 1108; BAG E98, 196 = NJW 2002, 1444).

    Eine Heilung des Vertretungsmangels infolge rückwirkender Genehmigung der ganzen Prozessführung (vgl. dazu z.B. BGH NJW 1989, 2055; Musielak-Weth ZPO 3. Aufl. § 56 Nr. 10) durch den dafür zuständigen Aufsichtsrat des Beklagten ist nicht erfolgt und nach dem Vorbringen des Beklagten im Berufungsverfahren auch nicht (mehr) zu erwarten.

  • BGH, 05.03.1990 - II ZR 86/89

    Vertretung einer GmbH mit fakultativen Aufsichtsrat

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.10.2004 - 1 U 19/04
    Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ist es unerheblich, ob im Einzelfall die Gefahr besteht, dass die Gesellschaft - etwa wegen möglicher Rücksichtnahme oder Interessenkollision - von dem Vorstand nicht sachgerecht vertreten wird; es kommt vielmehr allein auf eine typisierende Betrachtung an (vgl. BGH NJW 1989, 2055; DB 1990, 930; DB 1991, 1216; NJW 1995, 1750; ZIP 1997, 1108; BAG E98, 196 = NJW 2002, 1444).

    d) Die Versagung der Genehmigung der Prozessführung des Vorstands durch den Aufsichtsrat ist grundsätzlich nicht treuwidrig (vgl. BGH DB 1990, 930 und 1991, 1276).

  • BGH, 28.04.1997 - II ZR 282/95

    Vertretung einer Aktiengesellschaft in einem Rechtsstreit um die Erfüllung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.10.2004 - 1 U 19/04
    Der Vertretungsmangel ist von Amts wegen in jeder Verfahrenslage zu berücksichtigen (vgl. § 56 ZPO - z.B. BGH ZIP 1997, 1108; NJW 2000, 290 = BGHZ 143, 124).

    Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ist es unerheblich, ob im Einzelfall die Gefahr besteht, dass die Gesellschaft - etwa wegen möglicher Rücksichtnahme oder Interessenkollision - von dem Vorstand nicht sachgerecht vertreten wird; es kommt vielmehr allein auf eine typisierende Betrachtung an (vgl. BGH NJW 1989, 2055; DB 1990, 930; DB 1991, 1216; NJW 1995, 1750; ZIP 1997, 1108; BAG E98, 196 = NJW 2002, 1444).

  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 27/98

    Kündigung der Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH durch den Aufsichtsrat

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.10.2004 - 1 U 19/04
    Darüber hinausgehende Anhaltspunkte für die Annahme, der Aufsichtsrat des Beklagten sei mit dem Prozessverlauf einverstanden - z.B. weil er unstreitig über das Verfahren unterrichtet war, sich aktiv damit befasste, Vergleichsmöglichkeiten prüfte und dem Prozessbevollmächtigten Weisungen erteilte (vgl. dazu BGH ZIP 1999, 1669) - hatte der Kläger nicht.
  • BGH, 21.01.1991 - II ZR 144/90

    Abschluß und Lösung des Anstellungsvertrages mit einem Vorstandsmitglied im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.10.2004 - 1 U 19/04
    In derartigen Auseinandersetzungen zwischen einer juristischen Person und einem (ehemaligen) Vorstand wird die Gesellschaft nicht - wie ansonsten üblich - vom Vorstand sondern von dem Organ (außergerichtlich und gerichtlich) vertreten, das für die Bestellung und Abberufung des Vorstands zuständig ist (für den eingetragenen Verein vgl.: BGHZ 113, 237).
  • BGH, 09.01.1996 - VI ZR 94/95

    Pflicht des Klägers zum Nachweis der Prozeßfähigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.10.2004 - 1 U 19/04
    a) Eine ausdrückliche Genehmigung behauptet der Kläger - der in der mündlichen Verhandlung vom 16. Juni 2004 auf seine (objektive) Beweislast (vgl. z. B. BGH NJW 1996, 1059) hingewiesen worden ist - nicht.
  • BGH, 10.01.2000 - II ZR 251/98

    Organstellung des Vorstandsmitglieds einer Sparkasse nach einer Fusion

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.10.2004 - 1 U 19/04
    Abgesehen davon hat er eine derartige Umwandlung seines freien Dienstverhältnisses als Vorstandsvorsitzender in ein Arbeitsverhältnis (vgl. dazu BGH ZIP 2000, 508) nicht schlüssig dargetan.
  • BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 142/00

    Vertretung einer Aktiengesellschaft im Arbeitsgerichtsprozeß

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.10.2004 - 1 U 19/04
    Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ist es unerheblich, ob im Einzelfall die Gefahr besteht, dass die Gesellschaft - etwa wegen möglicher Rücksichtnahme oder Interessenkollision - von dem Vorstand nicht sachgerecht vertreten wird; es kommt vielmehr allein auf eine typisierende Betrachtung an (vgl. BGH NJW 1989, 2055; DB 1990, 930; DB 1991, 1216; NJW 1995, 1750; ZIP 1997, 1108; BAG E98, 196 = NJW 2002, 1444).
  • OLG Köln, 02.03.2018 - 1 U 50/17

    Zeitliche Grenzen der Maßgeblichkeit des Stifterwillens für die Auslegung der

    In Auseinandersetzungen zwischen einer juristischen Person und einem Vorstand wird die Gesellschaft nicht vom Vorstand, sondern von dem Organ gerichtlich und außergerichtlich vertreten, das für die Bestellung und Abberufung des Vorstandes zuständig ist, wobei das nicht nur gegenüber noch im Amt befindlichen Mitgliedern des Vorstandes, sondern, soweit der Streit im Zusammenhang mit der früheren Vorstandstätigkeit steht, in gleicher Weise gegenüber bereits aus dem Amt geschiedenen Angehörigen dieses Personenkreises gilt (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1991 - II ZR 151/90, ZIP 1991, 796, zitiert juris Rn. 5; vom 28. April 1997 - II ZR 282/95, ZIP 1997, 1108, zitiert juris Rn. 7; OLG Zweibrücken, Urteil vom 13. Oktober 2004 - 1 U 19/04, OLGR 2005, 146, zitiert juris Rn. 31).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2016 - 4 U 60/15

    Ordnungsgemäße Vertretung einer Gewerkschaft im Prozess

    Die durch Satzung begründete Zuständigkeit des Organ eines Vereins für das Dienstverhältnis eines Vorstandsmitglieds erstreckt sich auch auf die gerichtliche Vertretung gegenüber einem aktuellen oder ehemaligen Vorstandsmitglied und ist nicht davon abhängig, ob das Anstellungsverhältnis beendet ist (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 13.10.2004, 1 U 19/04, Rn. 31; Otto, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 01.09.2020 - 4 U 46/19

    Außerordentliche Kündigung des stellvertretenden Bundesvorsitzenden einer

    ... Die durch Satzung begründete Zuständigkeit des Organs eines Vereins für das Dienstverhältnis eines Vorstandsmitglieds ... ist nicht davon abhängig, ob das Anstellungsverhältnis beendet ist (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 13.10.2004, 1 U 19/04, Rn. 31; Otto, a.a.O.).".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht