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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.12.2006 - 13 U 51/2006   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1109
OLG Stuttgart, 21.12.2006 - 13 U 51/2006 (https://dejure.org/2006,1109)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.12.2006 - 13 U 51/2006 (https://dejure.org/2006,1109)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 13 U 51/2006 (https://dejure.org/2006,1109)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Geschäftsraummiete: Mietminderung wegen Quantität und Qualität des Besucherverkehrs der Mitmieter sowie wegen der Aufhebung der Zugangskontrolle

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietminderung wegen erhöhtem Pubklikumsverkehr eines Mitmieters gewerblicher Räume; Erfordernis einer Mängelanzeige durch den Mieter bei Kenntnis des Mangels durch den Rechtsnachfolger des Vermieters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Quantität und Qualität des Besucherverkehrs bei Mitmietern und Aufhebung der Zugangskontrolle bei Vermietung hochpreisiger Gewerberäume als Mietmangel (hier: Job-Center, Schuldner- und Suchtberatungstelle)

  • Judicialis

    BGB 536

  • ra.de
  • RA Kotz

    Mitmieterbesucherverkehr - Mietminderung wegen Sachmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 536
    Mietminderung wegen Besucherverkehr der Mitmieter eines Bürogebäudes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietminderung bei sich verschlechternder Mieterstruktur?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Oberlandesgericht Stuttgart (Pressemitteilung)

    Recht zur Mietminderung bei sich verschlechternder Mieterstruktur

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Besucheransturm - Mietminderung?

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Mietminderung bei sich verschlechternder Mieterstruktur; Mietrecht

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Falscher Mieter: Recht zur Mietminderung bei sich verschlechternder Mieterstruktur

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Besucherverkehr mit Hartz IV-Abteilung als Minderungsgrund

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Recht zur Mietminderung bei sich verschlechternder Mieterstruktur

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Besuchermassen bei der Agentur für Arbeit: Darf der gewerbliche Mitmieter mindern? (IMR 2007, 44)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2007, 163
  • NZM 2009, 136 (Ls.)
  • ZMR 2007, 272
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 248/04

    Streitwert einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2006 - 13 U 51/06
    Die Entscheidung über die Streitwerte beruht auf §§ 48 Abs. 1, 42 Abs. 5 Satz 1 GKG i.V.m. § 9 ZPO (BGH NZM 2005, Seite 519; OLG Stuttgart NJW-RR 1997, Seite 1303).
  • LG Berlin, 21.07.1995 - 64 S 84/95

    Mietminderung bei Betrieb eines Bordells in der Erdgeschosswohnung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2006 - 13 U 51/06
    Allein die Möglichkeit von Belästigungen und Gefahren, die von diesem Personenkreis ausgehen, rechtfertigt eine Minderung (LG Berlin NJW-RR 1996, 264).
  • OLG Stuttgart, 07.02.1997 - 13 W 3/97

    Gegenstandswert bei Klage auf künftige Mietzahlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2006 - 13 U 51/06
    Die Entscheidung über die Streitwerte beruht auf §§ 48 Abs. 1, 42 Abs. 5 Satz 1 GKG i.V.m. § 9 ZPO (BGH NZM 2005, Seite 519; OLG Stuttgart NJW-RR 1997, Seite 1303).
  • BGH, 16.03.1994 - VIII ZR 246/92

    Remissionsrecht aus einem Auslieferungsvertrag - Beziehung zu zwei Verlagen als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2006 - 13 U 51/06
    Entgegen der Auffassung der Klägerin steht auch die Regelung in § 404 BGB der Feststellungswiderklage nicht entgegen (BGH NJW-RR 1994, Seite 880).
  • KG, 12.06.2001 - 1 W 178/01

    Kosten bei vorangegangenem Mahnverfahren - Vollzug der Abgabe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2006 - 13 U 51/06
    Sie kann hierzu nicht auf ein gesondertes Verfahren verwiesen werden (vgl. KGR 2001, Seite 119).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2014 - 24 U 119/13

    Verwertbarkeit eines Protokolls über die richterliche Augenscheinseinnahme einer

    Es wird vertreten, dass ein auf Zahlung rückständigen Mietzinses in Anspruch genommener Mieter trotz Beschränkung seines Minderungsrechts auf unstreitige oder gerichtlich festgestellte Fälle sogleich im Wege der Feststellungswiderklage geltend machen kann, dass ihm hinsichtlich der mit der Klage geforderten Mietzinsansprüche Gegenansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung zustehen; er kann hierzu nicht auf ein gesondertes Verfahren verwiesen werden (OLG Stuttgart v. 21.12.2006, 13 U 51/06, juris, Rn. 51).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.03.2007 - 23 W 31/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3044
OLG Celle, 20.03.2007 - 23 W 31/07 (https://dejure.org/2007,3044)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.03.2007 - 23 W 31/07 (https://dejure.org/2007,3044)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. März 2007 - 23 W 31/07 (https://dejure.org/2007,3044)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Umfang des Vergütungsanspruchs eines auswärtigen Rechtsanwalts aus Prozeßkostenhilfe bei fehlender Beschränkung auf die Kosten eines ortsansässigen Anwalts im Beiordnungsbeschluss

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 121 Abs. 3 ZPO; § 46 Abs. 1 RVG; § 48 Abs. 1 RVG
    Vergütung der Terminreisekosten eines im Prozesskostenhilfeverfahren beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts im Falle der fehlenden Beschränkung der Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts; Bestimmung des Umfangs des Vergütungsanspruchs

  • Wolters Kluwer

    Vergütung der Terminreisekosten eines im Prozesskostenhilfeverfahren beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts im Falle der fehlenden Beschränkung der Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts; Bestimmung des Umfangs des Vergütungsanspruchs

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 121 Abs. 3; ; RVG § 46 Abs. 1; ; RVG § 48 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Kostenfestsetzung - Terminsreisekosten des beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 865
  • MDR 2007, 865 (Volltext mit amtl. LS)
  • FamRZ 2008, 162
  • Rpfleger 2007, 402
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2007 - 23 W 31/07
    Daran hat die Entscheidung des 11. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 10.10.2006, XI ZB 1/06, NJW 2006, 3783 f., nichts geändert.

    Mit Verfügung vom 1. Dezember 2006 lehnte der Urkundsbeamte des Landgerichts diesen Vergütungsantrag unter Bezugnahme auf § 121 Abs. 3 ZPO und die Entscheidung des 11. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. Oktober 2006, XI ZB 1/06, juris = AGS 2007, 16 ff. = NJW 2006, 3783 f., ab.

    Auch der Beschluss des 11. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs vom 10. Oktober 2006 (a.a.O) rechtfertigt eine einschränkende Auslegung des Beiordnungsbeschlusses nicht.

  • OLG Koblenz, 25.07.2001 - 14 W 525/01
    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2007 - 23 W 31/07
    Da vorliegend der Beiordnungs- und Bewilligungsbeschluss vom 17. Januar 2006 eine das Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO umsetzende Beschränkung nicht enthält, sind zugunsten des Antragstellers auch die weiteren mit Antrag vom 23. November 2006 geltend gemachten Reisekosten festzusetzen (so die h.M., u.a. KG Berlin a.a.O.; OLG Oldenburg FamRZ 2004, 706 f.; OLG München Rpfl. 2002, 159 f.; OLG Koblenz MDR 2002, 175; Göttlich/Mümmler, RVG, 2. Aufl., Prozesskostenhilfe, 9.2.2; Hartung/Römermann/Schons, RVG, Rn. 52 zu § 55; von Eicken/Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt u. a., RVG, 17. Aufl., Rn. 30d zu § 46).

    Wollte man dies mit Blick auf das Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO anders sehen, liefe dies - überspitzt formuliert - darauf hinaus, "jede gerichtliche Fehlentscheidung durch Auslegung in ihr Gegenteil zu verkehren," weil Gerichte regelmäßig gesetzeskonform entscheiden wollen (OLG Koblenz JurBüro 2002, 84).

  • OLG Brandenburg, 20.01.2000 - 9 WF 189/99

    Einschränkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts; Beiordnung eines

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2007 - 23 W 31/07
    In der Rechtsprechung (u.a. OLG Naumburg MDR 2002, 177; OLG Brandenburg JurBüro 2000, 481 f.) ist vor Einführung des RVG allerdings aus § 126 Abs. 1 S.2 BRAGO a.F. abgeleitet worden, dass sich bereits aus dieser Norm selbst - also unmittelbar aus dem Gesetz - die Beschränkung der Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts ergebe, so dass es eines entsprechenden Ausspruchs im Beiordnungs- und Bewilligungsbeschluss gar nicht bedürfe.
  • OLG Oldenburg, 16.10.2003 - 12 WF 100/03

    Prozesskostenhilfebewilligung: Erstattung der Mehrkosten eines nicht beim

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2007 - 23 W 31/07
    Da vorliegend der Beiordnungs- und Bewilligungsbeschluss vom 17. Januar 2006 eine das Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO umsetzende Beschränkung nicht enthält, sind zugunsten des Antragstellers auch die weiteren mit Antrag vom 23. November 2006 geltend gemachten Reisekosten festzusetzen (so die h.M., u.a. KG Berlin a.a.O.; OLG Oldenburg FamRZ 2004, 706 f.; OLG München Rpfl. 2002, 159 f.; OLG Koblenz MDR 2002, 175; Göttlich/Mümmler, RVG, 2. Aufl., Prozesskostenhilfe, 9.2.2; Hartung/Römermann/Schons, RVG, Rn. 52 zu § 55; von Eicken/Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt u. a., RVG, 17. Aufl., Rn. 30d zu § 46).
  • OLG Naumburg, 16.05.2001 - 14 WF 49/01

    Familiensachen - Reisekosten des nicht ortansässigen Anwalts - Einschränkung der

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2007 - 23 W 31/07
    In der Rechtsprechung (u.a. OLG Naumburg MDR 2002, 177; OLG Brandenburg JurBüro 2000, 481 f.) ist vor Einführung des RVG allerdings aus § 126 Abs. 1 S.2 BRAGO a.F. abgeleitet worden, dass sich bereits aus dieser Norm selbst - also unmittelbar aus dem Gesetz - die Beschränkung der Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts ergebe, so dass es eines entsprechenden Ausspruchs im Beiordnungs- und Bewilligungsbeschluss gar nicht bedürfe.
  • KG, 29.08.2003 - 1 W 185/03

    Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des auswärtigen, beim Gericht nicht

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2007 - 23 W 31/07
    Es kommt nicht darauf an, ob die Beauftragung des auswärtigen Anwalts notwendig im Sinne des § 91 Abs. 2 S.1 ZPO war; vielmehr bestimmt sich der Umfang des Vergütungsanspruchs gemäß § 48 Abs. 1 RVG nach dem die Prozesskostenhilfe bewilligenden und die Beiordnung aussprechenden Beschluss (vgl. KG Berlin MDR 2004, 474 f., zur insoweit nicht geänderten Rechtslage unter Geltung von §§ 122, 126 BRAGO; Hartmann, KostG, 36. Aufl., Rn. 5 zu § 48 RVG).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 33/07

    PKH: Sperrwirkung des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nur im Umfang der Beiordnung des

    Im Vergütungsfestsetzungsverfahren ist der Beiordnungs- und Bewilligungsbeschluss als Kostengrundentscheidung bindend und einer materiell-rechtlichen Überprüfung grundsätzlich entzogen (vgl. OLG Celle MDR 2007, 865; Zöller-Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 121 Rn. 42).
  • OLG Naumburg, 15.07.2008 - 8 WF 111/08

    Anwaltsvergütung: Beiordnung ohne den Zusatz "zu den Bedingungen eines

    Ist nämlich die Aufnahme des Zusatzes "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" im Rahmen der Beiordnung unter Verstoß gegen das Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO unterblieben, so ist für die Festsetzung der Vergütung nach § 48 Abs. 1 RVG allein der Inhalt des Prozesskostenhilfebewilligungsbeschlusses maßgeblich, und es sind auch Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld zu Gunsten des nicht am Ort des Prozessgerichts zugelassenen Rechtsanwalts festzusetzen (OLG Celle FamRZ 2008, 162 unter Berufung auf die h. M.; OLG Brandenburg, Beschl. v. 01.04.2008 - 6 W 203/07 - zitiert nach "juris").
  • OLG Nürnberg, 25.10.2007 - 7 WF 1336/07

    Vergütung des beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts - Reisekosten zur

    Da im vorliegenden Fall der Prozesskostenhilfe bewilligende Beschluss vom 15.11.2006 eine das Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO beachtende Beschränkung etwa in der Weise, dass die Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts erfolgt, nicht enthält, sind grundsätzlich auch die Reisekosten des beigeordneten auswärtigen Rechtsanwaltes festzusetzen (in diesem Sinne etwa auch OLG Celle vom 20.3.2007, Az. 23 W 31/07 m. w. N. sowie OLG Oldenburg, FamRZ 2004, 706).
  • OLG Brandenburg, 01.04.2008 - 6 W 203/07

    Gebühren und Auslagen des auswärtigen Prozesskostenhilfeanwalts

    22 Diese nach Ansicht der Landeskasse nunmehr entstandenen Gesetzeslücke kann nicht durch entsprechende Heranziehung des § 121 Abs. 3 ZPO ausgefüllt werden (so auch OLG Celle, RPfl 2007, 402).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - 4 WF 219/07

    Zur Unzulässigkeit eines Beschlusses eines Amtsgerichts in einer PKH-Sache

    Im diesem Zusammenhang weist der Senat jedoch aus gegebenem Anlass auf den Beschluss des OLG Celle vom 20. März 2007 (23 W 31/07) hin.
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 28/07

    Gebühren und Auslagen eines beigeordneten Rechtsanwalts: Bindungswirkung einer

    Deshalb kommt auch eine Überprüfung der Einschränkung "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts" nicht in Betracht (vgl. OLG Celle MDR 2007, 865; OLG München MDR 2000, 1455f; Gerold/Schmidt-von Eicken/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., § 55 Rn. 17 iVm § 46 Rn. 30 d).
  • LAG München, 10.02.2022 - 6 Ta 244/21

    PKH; Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwaltes

    Auch bei - nach dem Beschlusstenor - nicht eingeschränkter Prozesskostenhilfebewilligung gilt die Einschränkung unmittelbar nach dieser Vorschrift, dass die Rechtsanwaltsbeiordnung nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes erfolgt (LAG München v. 27.10.2009 - 6 Ta 359/09, n.v.; v. 12.6. 2007 - 10 Ta 229/05, juris m.w.N.; LAG München v. 20.2. 2002 - 10 Ta 325/00, MDR 2002 1277; OLG Naumburg v. 30.8.2001 - 13 WF 220/01; OLG Celle v. 14.4.2000 - 18 WF 90/00 und 18 WF 91/00, MDR 2000, 1038; nur ausnahmsweise OLG Dresden v. 1.10.2008 - 8 W 958/08, JurBüro 2009, 368; OLG Koblenz v. 17.7.2014 - 7 W 355/14, FamRZ 2015, 433; Groß, a.a.O., § 46 RVG Rz. 3; a.M. LAG Berlin-Brandenburg v. 1.10.2008 - 17 Ta (Kost) 6081/08, LAGE § 121 ZPO 2002 Nr. 3; OLG Brandenburg v. 1.4.2008 - 6 W 203/07, MDR 2009, 175; v. 1.10.2008 - 13 WF 68/08, juris; OLG Braunschweig v. 24.2.2005 - 2 W 283/04, OLGR Braunschweig 2005, 290, zu § 126 Abs. 1 Satz 2 BRAGO; OLG Celle v. 20.3.2007 - 23 W 31/07, FamRZ 2008, 162; KG v. 11.11.2010 - 19 WF 180/10, JurBüro 2011, 94; Thomas/Putzo/Seiler, a.a.O., § 121 Rz. 7).
  • OLG Frankfurt, 24.04.2013 - 4 WF 102/13

    Keine Einschränkung der Verfahrenskostenhilfe "zu kostenrechtlichen Bedingungen

    Denn von einem stillschweigenden Verzicht auf etwaige Mehrkosten seitens der außerbezirklichen Rechtsanwälte kann nach Neufassung von § 121 Abs. 3 ZPO zum 01.06.2007 kann nicht mehr ausgegangen werden (Zöller-Geimer, § 121 ZPO, Rz. 13 mit Verweis auf OLG Celle, MDR 2007, 865 und OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 1236).
  • OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 13 WF 68/08

    Vergütungsanspruch eines beigeordneten Rechtsanwalts: Anspruch auf Reisekosten,

    Es kommt nicht darauf an, ob die Beauftragung des auswärtigen Anwalts notwendig im Sinne des § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO war; vielmehr bestimmt sich der Umfang des Vergütungsanspruchs gemäß § 48 Abs. 1 RVG nach dem die Prozesskostenhilfe bewilligenden und die Beiordnung aussprechenden Beschluss (KG MDR 2004, 474 f.; OLG München, FamRZ 2004, 967, OLG Celle, Rpfleger 2007, 402; BAG Rpfleger 2007, 83; Hartmann, KostG, 38. Aufl., Rn. 5; a.A LAG Mü vom 12.06.2007 -10 Ta 229/05 - zitiert nach Juris -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2008 - 17 Ta 6081/08

    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts ohne Einschränkung i. S. d. § 121 Abs.

    Welche Vergütung dem beigeordneten Rechtsanwalt aus der Landeskasse zu zahlen ist, bestimmt sich vielmehr ausschließlich nach dem Prozesskostenhilfebeschluss und der in diesem Zusammenhang erfolgten Beiordnung, § 48 RVG (OLG Celle, Beschluss vom 20. März 2007 - 23 W 31/07 - MDR 2007, 865 m.w.N.).
  • LAG Thüringen, 06.08.2007 - 1 Ta 92/07

    Möglichkeit einer Beschränkung der durch Einschaltung eines auswärtigen

  • OLG Frankfurt, 22.03.2011 - 4 WF 43/11

    Keine Beschränkung der Anwaltsbeiordnung auf die "kostenrechtlichen Bedingungen

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 16.01.2007 - 4 W 12/07 - 4   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9524
OLG Saarbrücken, 16.01.2007 - 4 W 12/07 - 4 (https://dejure.org/2007,9524)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.01.2007 - 4 W 12/07 - 4 (https://dejure.org/2007,9524)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 4 W 12/07 - 4 (https://dejure.org/2007,9524)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung des Klagegrundes zur Erfolgsaussichtsprüfung; Unbeachtlichkeit eines Beweisantritts "ins Blaue hinein"

  • Wolters Kluwer

    Unbeachtlichkeit eines Beweisantrittes; Umfang der Darlegungslast der Parteien

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 138 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 Satz 1 § 138 Abs. 1
    Versagung von Prozesskostenhilfe bei unzureichend dargelegtem Provisionsanspruch

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Beweisantritt "ins Blaue"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2007 - 4 W 12/07
    Der Vorwurf, die Prozesspartei habe aufs Geratewohl ins Blaue hinein vorgetragen, betrifft im Schwerpunkt beweisrechtliche Grundsätze: Nach richtiger Auffassung ist ein Beweisantritt nicht beachtlich, wenn der Beweisführer das Vorliegen des zu beweisenden Sachverhalts ohne greifbare Anhaltspunkte gewissermaßen willkürlich in die Erkenntnis des Gerichts stellen will, um sich im Wege der Ausforschung erst nach Durchführung einer Beweisaufnahme die zur Stützung des Klageantrags erforderlichen Kenntnisse zu verschaffen (BGH, Urt. v. 27.5.2003 - IX ZR 283/99, MDR 2003, 1365, 1366; Urt. v. 25.4.1995 - VI ZR 178/94, NJW 1995, 2111, 2112; Urt. v. 4.3.1991 - II ZR 90/90, NJW 1991, 2707, 2709; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., vor § 284 Rdnr. 5; MünchKomm(ZPO)/Prütting, 2. Aufl., § 284 Rdnr. 74; Musielak/Foerste, ZPO, 5. Aufl., § 284 Rdnr. 17 ff.; Kiethe MDR 2003, 1326).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2007 - 4 W 12/07
    Der Vorwurf, die Prozesspartei habe aufs Geratewohl ins Blaue hinein vorgetragen, betrifft im Schwerpunkt beweisrechtliche Grundsätze: Nach richtiger Auffassung ist ein Beweisantritt nicht beachtlich, wenn der Beweisführer das Vorliegen des zu beweisenden Sachverhalts ohne greifbare Anhaltspunkte gewissermaßen willkürlich in die Erkenntnis des Gerichts stellen will, um sich im Wege der Ausforschung erst nach Durchführung einer Beweisaufnahme die zur Stützung des Klageantrags erforderlichen Kenntnisse zu verschaffen (BGH, Urt. v. 27.5.2003 - IX ZR 283/99, MDR 2003, 1365, 1366; Urt. v. 25.4.1995 - VI ZR 178/94, NJW 1995, 2111, 2112; Urt. v. 4.3.1991 - II ZR 90/90, NJW 1991, 2707, 2709; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., vor § 284 Rdnr. 5; MünchKomm(ZPO)/Prütting, 2. Aufl., § 284 Rdnr. 74; Musielak/Foerste, ZPO, 5. Aufl., § 284 Rdnr. 17 ff.; Kiethe MDR 2003, 1326).
  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 283/99

    Bürgschaft - Freier Willensentschluß / Handeln aus emotionaler Verbundenheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2007 - 4 W 12/07
    Der Vorwurf, die Prozesspartei habe aufs Geratewohl ins Blaue hinein vorgetragen, betrifft im Schwerpunkt beweisrechtliche Grundsätze: Nach richtiger Auffassung ist ein Beweisantritt nicht beachtlich, wenn der Beweisführer das Vorliegen des zu beweisenden Sachverhalts ohne greifbare Anhaltspunkte gewissermaßen willkürlich in die Erkenntnis des Gerichts stellen will, um sich im Wege der Ausforschung erst nach Durchführung einer Beweisaufnahme die zur Stützung des Klageantrags erforderlichen Kenntnisse zu verschaffen (BGH, Urt. v. 27.5.2003 - IX ZR 283/99, MDR 2003, 1365, 1366; Urt. v. 25.4.1995 - VI ZR 178/94, NJW 1995, 2111, 2112; Urt. v. 4.3.1991 - II ZR 90/90, NJW 1991, 2707, 2709; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., vor § 284 Rdnr. 5; MünchKomm(ZPO)/Prütting, 2. Aufl., § 284 Rdnr. 74; Musielak/Foerste, ZPO, 5. Aufl., § 284 Rdnr. 17 ff.; Kiethe MDR 2003, 1326).
  • BGH, 04.03.1991 - II ZR 90/90

    Ausschluß von Teilmitgliedern aus einer Gewerkschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2007 - 4 W 12/07
    Der Vorwurf, die Prozesspartei habe aufs Geratewohl ins Blaue hinein vorgetragen, betrifft im Schwerpunkt beweisrechtliche Grundsätze: Nach richtiger Auffassung ist ein Beweisantritt nicht beachtlich, wenn der Beweisführer das Vorliegen des zu beweisenden Sachverhalts ohne greifbare Anhaltspunkte gewissermaßen willkürlich in die Erkenntnis des Gerichts stellen will, um sich im Wege der Ausforschung erst nach Durchführung einer Beweisaufnahme die zur Stützung des Klageantrags erforderlichen Kenntnisse zu verschaffen (BGH, Urt. v. 27.5.2003 - IX ZR 283/99, MDR 2003, 1365, 1366; Urt. v. 25.4.1995 - VI ZR 178/94, NJW 1995, 2111, 2112; Urt. v. 4.3.1991 - II ZR 90/90, NJW 1991, 2707, 2709; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., vor § 284 Rdnr. 5; MünchKomm(ZPO)/Prütting, 2. Aufl., § 284 Rdnr. 74; Musielak/Foerste, ZPO, 5. Aufl., § 284 Rdnr. 17 ff.; Kiethe MDR 2003, 1326).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2020 - 11 W 10/19

    Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag wegen behaupteter Berufsunfähigkeit

    Erfolgt ein Beweisantritt gewissermaßen "ins Blaue hinein" um durch Ausforschung die für ein schlüssiges Klagevorbringen erforderlichen Tatsachen erst zu gewinnen, so ist er unerheblich; dies kann bereits im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren berücksichtigt werden (vgl. OLG Saarbrücken, OLGR 2007, S. 423).
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