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   OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 159/02   

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https://dejure.org/2003,6889
OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 159/02 (https://dejure.org/2003,6889)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2003 - 19 U 159/02 (https://dejure.org/2003,6889)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2003 - 19 U 159/02 (https://dejure.org/2003,6889)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietvertrag einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Qualifizierung des Innenverhältnisses als Gesamtschuldverhältnis; Trennung der Lebensgemeinschaft; Alleinige Weiternutzung der Wohnung durch einen Partner; Vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses; Konkludente ...

  • Judicialis

    BGB § 426; ; BGB § 426 I 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 II Nr. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 709 Satz 2; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 426 Abs. 1 S. 1 § 242
    Änderungen der Ausgleichspflicht im Innenverhältnis für eine von Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam angemietete Wohnung bei Auszug eines Partners

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausgleichspflicht bei Auszug aus gemeinsam angemieteter Wohnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 32
  • FamRZ 2003, 1839 (Ls.)
  • OLG-Report Köln 2003, 199
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 24.10.1997 - 22 U 43/97

    Haftung des Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach Beendigung der

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 159/02
    Dann aber war er fortan verpflichtet, den Mietzins alleine zu tragen (s. OLG Düsseldorf DRsp. 1998/1290, Rn. 9 = FamRZ 1998, 739, 740 = NJW-RR 1998, 658 f.; vgl. auch SchlHOLG OLGR 1998, 357).
  • OLG München, 25.03.1998 - 7 U 4926/97

    Kaufvertrag über Geschäftsanteile einer GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 159/02
    Dann aber war er fortan verpflichtet, den Mietzins alleine zu tragen (s. OLG Düsseldorf DRsp. 1998/1290, Rn. 9 = FamRZ 1998, 739, 740 = NJW-RR 1998, 658 f.; vgl. auch SchlHOLG OLGR 1998, 357).
  • OLG Köln, 09.11.2006 - 8 U 42/06

    Steuerberaterhonorarfoderung; Formerfordernis; eingescannte Unterschrift

    Zwar gibt es in der Rechtsprechung - worauf der Beklagte zutreffend hinweist - Beispielsfälle aus dem Bereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, in denen der eine Partner nach der Beendigung der Lebensgemeinschaft und dem Auszug des anderen Partners die ursprünglich an beide vermietete Wohnung monatelang allein weiterbenutzt und dadurch objektiv zum Ausdruck gebracht hat, dass er die Wohnung unabhängig von dem Auszug des Partners weiter behalten wolle; in solchen Fällen kann der in der Wohnung verbliebene Lebenspartner unter Umständen gehalten sein, im Innenverhältnis zu seinem früheren Lebenspartner den gesamten Mietzins für die vormals gemeinsame Wohnung allein tragen zu müssen (vgl. OLG Köln, OLGR Köln 2003, 199, 200; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 658, 659).
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