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   BayObLG, 05.11.1982 - BReg. 3 Z 92/82   

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BayObLG, 05.11.1982 - BReg. 3 Z 92/82 (https://dejure.org/1982,2812)
BayObLG, Entscheidung vom 05.11.1982 - BReg. 3 Z 92/82 (https://dejure.org/1982,2812)
BayObLG, Entscheidung vom 05. November 1982 - BReg. 3 Z 92/82 (https://dejure.org/1982,2812)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 9 c; GG Art. 9 Abs. 1; BGB § 138
    Zum Prüfungsrecht des Registergerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anmeldung einer Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister; Pflicht zur Verzinsung des Abfindungsguthabens eines ausscheidenden Gesellschafters; Materielles Prüfungsrecht des Registergerichts bei der Eintragung einer Gesellschaft; Eine Abfindung unter dem ...

  • Wolters Kluwer

    Anmeldung einer Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister; Pflicht zur Verzinsung des Abfindungsguthabens eines ausscheidenden Gesellschafters; Materielles Prüfungsrecht des Registergerichts bei der Eintragung einer Gesellschaft; Eine Abfindung unter dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1983, 57
  • MDR 1983, 407
  • Rpfleger 1983, 14
  • BayObLGZ 1982, 368
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.06.1975 - II ZB 12/73

    Einziehung eines Geschäftsanteils

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1982 - BReg. 3 Z 92/82
    Die heute überwiegende Auffassung kann wie folgt zusammengefaßt werden (vgl. BGHZ 32, 151/156 [= DNotZ 1960, 331 ]; 65, 22/27 [= MittBayNot 1975, 265]; BGH WPM 1977, 1276/1277 f. [= DNotZ 1978, 560 ]; Baumbach/Hueck Einf.

    Die Pfändung erfaßt den Pfandgegenstand nämlich nur mit dem Inhalt, den er in der Hand des Schuldners selbst hat; der Geschäftsanteil des verschuldeten Gesellschafters ist aufgrund der für alle Gesellschafter geltenden Vertragsordnung von vornherein mit dieser Belastung entstanden; die Pfändung kann dem Gläubiger nicht eine bessere Rechtsstellung verschaffen als der Gesellschafter sie hat (BGH NJW 75, 1835 = BGHZ 65, 22 [= MittBayNot 1975, 265]; LG Hamburg, DNotZ 64, 110 ; OLG Karlsruhe, GmbH-Rundschau 1967, 214; OLG Hamburg, GmbH-Rundschau 1970, 202; Schilling/Zutt in Hachenburg, GmbHG, 7. Aufl., Anh. § 15 Rz 91; Hohner in Hachenburg a.a.O., § 34 Rz 13 m.w.N.; Sudhoff, Gesellschaftsrecht der GmbH, 5. Aufl. S. 427, 429; Priester, GmbH-Rundschau 1976, 5; Sachs, GmbH-Rundschau 1976, 60; anderer Ansicht: RGZ 142, 373 bis 379 für den Fall einer entschädigungslosen Einziehung).

    Nur soweit eine Satzungsbestimmung eigens darauf angelegt ist, das Pfändungspfandrecht eines Vollstreckungsgläubigers zu vereiteln, ist sie unzulässig (BGH NJW 1975, 1835, 1836).

    Die ungünstige Bewertung ist nicht nur für den Fall der Pfändung des Geschäftsanteils durch den Gläubiger eines Gesellschafters vorgesehen, sie greift auch im vergleichbaren Fall des Ausschlusses eines Gesellschafters aus wichtigem Grunde ein; damit entfällt für die Gesellschaft ein Anreiz zu Manipulationen zugunsten ihres Gesellschafters unter Aushöhlung der Gläubigerrechte (BGH NJW 1975, 1835, 1837 [= MittBayNot 1975, 265 ]).

  • BGH, 19.09.1977 - II ZR 11/76

    Einziehung eines Geschäftsanteils aus in der Person des Gesellschafters liegendem

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1982 - BReg. 3 Z 92/82
    Die heute überwiegende Auffassung kann wie folgt zusammengefaßt werden (vgl. BGHZ 32, 151/156 [= DNotZ 1960, 331 ]; 65, 22/27 [= MittBayNot 1975, 265]; BGH WPM 1977, 1276/1277 f. [= DNotZ 1978, 560 ]; Baumbach/Hueck Einf.

    Die Tatsache, daß beim Entziehungsentgelt die stillen Reserven der Beschwerdeführerin unbewertet bleiben sollen, läßt nicht den Schluß zu, daß die Gesellschafter mit dieser Regelung die Rechte eines Pfändungspfandgläubigers beeinträchtigen wollten (vgl. OLG Hamburg, GmbH-Rundschau 1970, 202; OLG Frankfurt, NJW 1978, 328 [= MittBayNot 1978, 164 ]; BGH NJW 1977, 2315, 2317 [= DNotZ 1978, 560], jedoch ohne nähere Begründung; Schmidt in Hachenburg GmbHG, 6. Aufl., § 34 Anm. 6 und Schilling, ebenda, § 15 Anh. 1 Anm. 17; Sudhoff, a.a.O. S. 429; zweifelnd Ulmer in Hachenburg, GmbHG, 7. Aufl., Anh. § 34 Rz 38, Priester, a.a.O., S. 5, 8 ff.; Sachs a.a.O. S. 60).

  • BGH, 29.05.1978 - II ZR 52/77

    Nichtigkeit einer Abfindungsklausel - Begriff der Buchwertabfindung - Anspruch

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1982 - BReg. 3 Z 92/82
    Es hat sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.5.1978 ( BB 1978, 1333 = NJW 1979, 104 [= DNotZ 1979, 41 ]; vgl. hierzu Ulmer NJW 1979, 81, Flume NJW 1979, 902 , Esch NJW 1979, 1390 , Schilling ZGR 1979, 419 sowie Huber ZGR 1980, 177 ) berufen.
  • BGH, 11.04.1979 - IV ZR 77/78

    Getrenntleben bei Hilfeleistungen zu Gunsten eines hilfebedürftigen Ehegatten

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1982 - BReg. 3 Z 92/82
    Es hat sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.5.1978 ( BB 1978, 1333 = NJW 1979, 104 [= DNotZ 1979, 41 ]; vgl. hierzu Ulmer NJW 1979, 81, Flume NJW 1979, 902 , Esch NJW 1979, 1390 , Schilling ZGR 1979, 419 sowie Huber ZGR 1980, 177 ) berufen.
  • BayObLG, 28.01.1982 - BReg. 1 Z 126/81

    Befreiung eines Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1982 - BReg. 3 Z 92/82
    Die Ansicht des Rechtsbeschwerdeführers, wonach dem Registergericht jegliches materielles Prüfungsrecht deshalb abzusprechen sei, -weil der Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung im Handelsregister nicht eingetragen werde (vgl. BayObLGZ 1982, 41 /44 [= MittBayNot 1982, 79 /80]), läßt sich somit mit der geltenden Rechtslage nicht in Einklang bringen.
  • OLG Hamburg, 23.09.1982 - 2 W 34/81

    Anteilsbewertung in Gesellschaftsverträgen

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1982 - BReg. 3 Z 92/82
    (Leitsatz nicht amtlich) OLG Hamburg, Beschluß vom 23.9.1982 - 2 W 34/81 - Aus dem Tatbestand: Die Beschwerdeführerin meldete mit Schreiben vom 14.1.1981 die am selben Tage beschlossene Änderung des § 7 des Gesellschaftsvertrages zur Eintragung in das Handelsregister an.
  • OLG Köln, 01.07.1981 - 2 Wx 31/81

    Prüfungsrecht des Registergerichts

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1982 - BReg. 3 Z 92/82
    1967, 232 und Die Justiz 1980, 354/355; OLG Köln Rpfleger 1981, 405 [= MittBayNot 1982, 40 ]; HachenburglUlmer Rdnr. 8, Scholz/Winter Rdnr. 3, je zu § 10 GmbHG ; Scho/z/Fischer GmbH-Gesetz 9. Aufl. § 9 c Anm. 1) oder weil die Regelung einen möglichen Konflikt nicht interessengerecht zu lösen imstande sein wird (Scholz/Winter aaO).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1982 - BReg. 3 Z 92/82
    Auch ihnen steht Satzungsautonomie zu, das heißt das Recht, ihre Angelegenheiten selbst zu ordnen und zu gestalten (vgl. BVerfGE 50, 290 /354; Maunz/Dürig/Scholz Rdnr. 84, v. Münch GG 2. Aufl. Rdnr. 19, je zu Art. 9 GG ).
  • BGH, 07.04.1960 - II ZR 69/58

    Einziehung eines Geschäftsanteils

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1982 - BReg. 3 Z 92/82
    Die heute überwiegende Auffassung kann wie folgt zusammengefaßt werden (vgl. BGHZ 32, 151/156 [= DNotZ 1960, 331 ]; 65, 22/27 [= MittBayNot 1975, 265]; BGH WPM 1977, 1276/1277 f. [= DNotZ 1978, 560 ]; Baumbach/Hueck Einf.
  • BGH, 04.07.1977 - II ZB 4/77

    Eintritt einer GmbH in eine offene Handelsgesellschaft - Unzulässigkeit der

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1982 - BReg. 3 Z 92/82
    (3) Bei dieser Sach- und Rechtslage braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob eine etwaige Nichtigkeit einzelner Satzungsbestimmungen die sofortige Zurückweisung der Anmeldung rechtfertigen könnte (BayObLG 1, 508 = OLGE 2, 516; OLG Hamburg DNotZ 1950, 427 ; LG Mannheim BB 1957 448 und 492; Barz in GroßKomm. AktG 3. Aufl. Anm. 2, Kraft in Kölner Kommentar zum AktG Rdnr. 6, je zu § 38) oder ob es auf die Bedeutung der in Rede stehenden nichtigen Einzelbestimmung für die GmbH und ihre Gesellschafter ankommt (KG HRR 1937 Nr. 1108; Hachenburg/Ulmer Rdnr. 12, Scholz/Winter Rdnr. 3, je zu § 10 GmbHG ; vgl. auch BGH NJW 1977, 1879 /1880 [= MittBayNot 1977, 193 ]).
  • OLG Frankfurt, 09.09.1977 - 20 W 702/76
  • RG, 08.12.1933 - II 52/33

    Kann durch die Satzung einer Gesellschaft mbH. rechtswirksam bestimmt werden, daß

  • OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 22 U 3/09

    Zulässigkeit einer Abfindungsbeschränkung im Falle des Ausscheidens eines

    Das BayObLG hat eine Abfindungsregelung für wirksam gehalten, die keine Verzinsung des Abfindungsguthabens bei einer Fälligkeit in spätestens sechs Jahren vorsah (GmbHR 1983, 270 f.).
  • BayObLG, 23.12.1998 - 3Z BR 257/98

    Bestellung besonderer Vertreter durch den Vorstand eines eingetragenen Vereins

    Eine Prüfung im Hinblick auf die Zweckmäßigkeit der Satzung findet nicht statt, da zum Kernbereich der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG ) auch die Vereinsautonomie gehört, also das von § 25 BGB angesprochene Recht des Vereins, seine Angelegenheiten selbst zu ordnen und zu gestalten (vgl. BayObLGZ 1982, 368/373).
  • BayObLG, 30.08.1983 - BReg. 3 Z 116/83

    Verneinung der gesetzlichen Bestellunghindernisse in der Versicherung eines

    Der anmeldepflichtige Geschäftsführer (§ 67 Abs. 1 GmbHG ) ist zur Einlegung der weiteren Beschwerde schon deshalb befugt, weil seine Erstbeschwerde ohne Erfolg geblieben ist (§ 29 Abs. 4 i.V.m. § 20 FGG ; vgl. BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1982, 368/370).

    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens in beiden Instanzen ist nur das in der Zwischenverfügung bezeichnete, noch nicht erledigte Eintragungshindernis - Inhalt der Versicherung eines Liquidators -, nicht aber die Entscheidung über die Anmeldung selbst (BayObLGZ 1979, 458/459; 1982, 368/370).

  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 6/93

    Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen in einer nicht ordnungsgemäß

    Die Eintragung eines nichtigen Beschlusses in das Handelsregister ist unzulässig (vgl. BayObLGZ 1982, 368/371; Keidel/Winkler FGG 13.Aufl. § 127 Rn. 13 m.w.Nachw.; Scholz/Karsten Schmidt GmbHG 7.Aufl. § 45 Rn. 83, Rowedder/Koppensteiner GmbHG 2.Aufl. § 47 Rn. 92, Hachenburg/Raiser Anh. § 47 Rn. 84, je m.w.Nachw.; W.Vogel Gesellschafterbeschlüsse und Gesellschafterversammlung 2.Aufl. S.210; vgl. auch Baums Eintragung und Löschung von Gesellschafterbeschlüssen 1981, S.51 f.).
  • OLG Hamm, 18.12.1995 - 15 W 413/95

    Übernahme von Geschäftsanteilen einer GmbH durch eine Gesellschaft bürgerlichen

    Die Anmeldung einer Satzungsänderung zur Eintragung ins Handelsregister hat das Registergericht zu prüfen, ob die geänderten Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages wegen Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften oder allgemeine Grundsätze des Gesellschaftsrechts nichtig sind (vgl. BayObLGZ 1982, 368, 371).
  • OLG Karlsruhe, 12.10.1993 - 11 Wx 48/93
    Bei der Anmeldung einer GmbH hat das Registergericht die Rechtswirksamkeit des Gesellschaftsvertrages zu prüfen (BayObLGZ 1982, 368).
  • BayObLG, 08.02.1985 - BReg. 3 Z 12/85

    Zum Prüfungsrecht des Registerrichters

    Eine über die Rechtskontrolle hinausgehende Zweckmäßigkeitskontrolle griffe in unzulässiger Weise in die Satzungsgestaltungsfreiheit ein, die der Gesellschaft in Art. 9 Abs. 1 GG als Grundrecht garantiert ist (BayObLGZ 1982, 368 [hier: II (220) 276 a-b]).
  • BayObLG, 21.05.1987 - BReg. 3 Z 81/87
    Das Registergericht hat bei der Anmeldung einer GmbH die Rechtswirksamkeit des Gesellschaftsvertrags zu prüfen (BayObLGZ 1982, 368).
  • BayObLG, 12.03.1984 - BReg. 3 Z 27/84

    Keine Beschwerde gegen Eintragung im Handelsregister

    Die Beteiligten zu 1) bis 3) sind zur Einlegung der weiteren Beschwerde schon deshalb berechtigt, weil das Landgericht ihre Erstbeschwerden zurückgewiesen hat (§ 29 Abs. 4, § 20 FGG ; vgl. BGHZ 31, 92 /95 sowie BayObLGZ 1982, 368/370).
  • LG Köln, 27.12.1983 - 11 T 366/83

    Kenntlichmachung der Zusammengehörigkeit von Abgeschlossenheitsbescheinigung und

    Die beteiligten Anmelder sind auch zur Einlegung der weiteren Beschwerde befugt, weil ihre Erstbeschwerde ohne Erfolg geblieben ist (§ 29 Abs. 4 i.V.m. § 20 FGG ; vgl. BGHZ 31, 92, 95; BayObLGZ 1982, 368, 370).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3100
BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82 (https://dejure.org/1982,3100)
BayObLG, Entscheidung vom 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82 (https://dejure.org/1982,3100)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Oktober 1982 - BReg. 2 Z 35/82 (https://dejure.org/1982,3100)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentümer; Einbau; Bauliche Veränderung; Dachgeschoß; Dachfenster; Fenster; Umbau; Zustimmung; Eigentümergemeinschaft; Verwalter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München II - 6 T 1474/81
  • BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 134
  • Rpfleger 1983, 14
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82
    Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG können bauliche Veränderungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, nicht gemäß § 21 Abs. 4 WEG verlangt werden, bedürfen also - mit Ausnahme der in § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG geregelten Fälle - der Zustimmung aller Eigentümer (BGHZ 73, 196/198; BayObLGZ 1974, 269/272; BayObLG NJW 1981, 690; Senatsbeschluß vom 6.4.1982 BReg. 2 Z 41/81).

    Die Zustimmung eines Eigentümers ist nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG insoweit nicht erforderlich, als durch die Veränderung seine Rechte nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, ihm also kein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BGHZ 73, 196/201; BayObLGZ 1977, 89/90 f.; 1982, 69/75; BayObLG NJW 1981, 690 f.; KG WPM 1972, 708/709; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/173 f.).

    Unter einem Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (BayObLGZ 1979, 267/272; 1982, 69/75; BayObLG NJW 1981, 690/691), so z.B. auch eine - nicht ganz geringfügige - Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks (Störung der Harmonie) einer Wohnanlage (BGHZ 73, 196/202; BayObLGZ 1975, 177/183; 1982, 69/75 m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81

    Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum;

    Auszug aus BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82
    Die Zustimmung eines Eigentümers ist nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG insoweit nicht erforderlich, als durch die Veränderung seine Rechte nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, ihm also kein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BGHZ 73, 196/201; BayObLGZ 1977, 89/90 f.; 1982, 69/75; BayObLG NJW 1981, 690 f.; KG WPM 1972, 708/709; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/173 f.).

    Unter einem Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (BayObLGZ 1979, 267/272; 1982, 69/75; BayObLG NJW 1981, 690/691), so z.B. auch eine - nicht ganz geringfügige - Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks (Störung der Harmonie) einer Wohnanlage (BGHZ 73, 196/202; BayObLGZ 1975, 177/183; 1982, 69/75 m.w.Nachw.).

    b) Die Rechtsbeschwerde stellt nicht in Abrede, daß es sich bei dem Einbau des neuen Dachfensters sowie der Vergrößerung und Umgestaltung der beiden Giebelfenster in der Westfassade des Anwesens um über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung hinausgehende - nur den Zwecken der Antragstellerin dienende - bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums (vgl. § 5 WEG , § 3 TE) handeln würde (vgl. BayObLGZ 1975, 177/181; 1982, 69/74 f.; Senatsbeschluß vom 6.4.1982, w.o.).

  • BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 2 Z 74/79

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Beschluß; Instandhaltung; Instandsetzung;

    Auszug aus BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82
    Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG können bauliche Veränderungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, nicht gemäß § 21 Abs. 4 WEG verlangt werden, bedürfen also - mit Ausnahme der in § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG geregelten Fälle - der Zustimmung aller Eigentümer (BGHZ 73, 196/198; BayObLGZ 1974, 269/272; BayObLG NJW 1981, 690; Senatsbeschluß vom 6.4.1982 BReg. 2 Z 41/81).

    Die Zustimmung eines Eigentümers ist nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG insoweit nicht erforderlich, als durch die Veränderung seine Rechte nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, ihm also kein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BGHZ 73, 196/201; BayObLGZ 1977, 89/90 f.; 1982, 69/75; BayObLG NJW 1981, 690 f.; KG WPM 1972, 708/709; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/173 f.).

    Unter einem Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (BayObLGZ 1979, 267/272; 1982, 69/75; BayObLG NJW 1981, 690/691), so z.B. auch eine - nicht ganz geringfügige - Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks (Störung der Harmonie) einer Wohnanlage (BGHZ 73, 196/202; BayObLGZ 1975, 177/183; 1982, 69/75 m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 14.05.1975 - BReg. 2 Z 23/75

    Eigentum; Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Beseitigung; Plattenbelag; Belag;

    Auszug aus BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82
    Unter einem Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (BayObLGZ 1979, 267/272; 1982, 69/75; BayObLG NJW 1981, 690/691), so z.B. auch eine - nicht ganz geringfügige - Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks (Störung der Harmonie) einer Wohnanlage (BGHZ 73, 196/202; BayObLGZ 1975, 177/183; 1982, 69/75 m.w.Nachw.).

    b) Die Rechtsbeschwerde stellt nicht in Abrede, daß es sich bei dem Einbau des neuen Dachfensters sowie der Vergrößerung und Umgestaltung der beiden Giebelfenster in der Westfassade des Anwesens um über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung hinausgehende - nur den Zwecken der Antragstellerin dienende - bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums (vgl. § 5 WEG , § 3 TE) handeln würde (vgl. BayObLGZ 1975, 177/181; 1982, 69/74 f.; Senatsbeschluß vom 6.4.1982, w.o.).

  • BayObLG, 20.06.1974 - BReg. 2 Z 22/74

    Anbringen einer Treppe an einer Wohnung einer Eigentümergemeinschaft ohne

    Auszug aus BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82
    Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG können bauliche Veränderungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, nicht gemäß § 21 Abs. 4 WEG verlangt werden, bedürfen also - mit Ausnahme der in § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG geregelten Fälle - der Zustimmung aller Eigentümer (BGHZ 73, 196/198; BayObLGZ 1974, 269/272; BayObLG NJW 1981, 690; Senatsbeschluß vom 6.4.1982 BReg. 2 Z 41/81).
  • BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Voraussetzungen für die

    Auszug aus BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82
    Von einer Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten war angesichts der zweifelhaft gewesenen Rechtslage - entsprechend dem in Wohnungseigentumssachen ohnehin geltenden Grundsatz (BayObLGZ 1965, 283/290; 1981, 21/29; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 74/75) - abzusehen.
  • BayObLG, 19.07.1978 - BReg. 2 Z 1/78
    Auszug aus BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82
    Die Tatsache der für den geplanten Aus- und Umbau erteilten öffentlich-rechtlichen Baugenehmigung vermag an dem gefundenen Ergebnis nichts zu ändern, da diese nicht in das zwischen den Beteiligten hinsichtlich der Wohnanlage bestehende privatrechtliche Rechtsverhältnis eingreift (vgl. Art. 74 Abs. 6 BayBO; BayObLG Beschluß vom 6.4.1982, w.o.; BayObLGZ 1978, 214/218 hinsichtlich einer Gaststättenkonzession und Senatsbeschluß vom 13.7.1982 BReg. 2 Z 66/81 bezüglich einer staatlich genehmigten Amateur-Funkanlage; Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. § 22 RdNr. 54).
  • BayObLG, 01.04.1977 - BReg. 2 Z 57/76

    Pflicht eines Miteigentümers zur Tragung der Anschaffungskosten sowie den

    Auszug aus BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82
    Die Zustimmung eines Eigentümers ist nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG insoweit nicht erforderlich, als durch die Veränderung seine Rechte nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, ihm also kein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BGHZ 73, 196/201; BayObLGZ 1977, 89/90 f.; 1982, 69/75; BayObLG NJW 1981, 690 f.; KG WPM 1972, 708/709; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/173 f.).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.1978 - 3 W 14/77
    Auszug aus BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82
    Die Zustimmung eines Eigentümers ist nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG insoweit nicht erforderlich, als durch die Veränderung seine Rechte nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, ihm also kein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BGHZ 73, 196/201; BayObLGZ 1977, 89/90 f.; 1982, 69/75; BayObLG NJW 1981, 690 f.; KG WPM 1972, 708/709; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/173 f.).
  • OLG Frankfurt, 17.08.1979 - 20 W 357/79
    Auszug aus BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82
    Von einer Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten war angesichts der zweifelhaft gewesenen Rechtslage - entsprechend dem in Wohnungseigentumssachen ohnehin geltenden Grundsatz (BayObLGZ 1965, 283/290; 1981, 21/29; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 74/75) - abzusehen.
  • BayObLG, 03.08.1979 - BReg. 2 Z 24/78
  • BayObLG, 13.07.1982 - 2 Z 66/81
  • BayObLG, 06.04.1982 - BReg. 2 Z 41/81
  • BayObLG, 09.04.1998 - 2Z BR 164/97

    Zustimmung zu einer baulichen Veränderung

    Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erteilung der erforderlichen Zustimmung zu einer baulichen Veränderung (vgl. BayObLG Rpfleger 1983, 14 [LS]; Staudinger/Bub Rn.47, Weitnauer/Lüke WEG 8.Aufl. Rn.13, jeweils zu § 22 WEG ).
  • BayObLG, 04.06.1985 - BReg. 2 Z 106/84

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Eigentümergemeinschaft; Einbau; Toilette;

    Die Möglichkeit einer intensiveren Bewohnung des Dachraumes des Antragstellers bedeutet in der Verhältnismäßig kleinen Wohnanlage mit nur 15 Wohnungen für die Antragsgegner eine nicht nur geringfügige Beeinträchtigung (vgl. BayObLG MDR 1983, 134; Senatsbeschluß vom 13.7.1984 BReg. 2 Z 70/83).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.07.1982 - 2 Z 77/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,8807
BayObLG, 23.07.1982 - 2 Z 77/81 (https://dejure.org/1982,8807)
BayObLG, Entscheidung vom 23.07.1982 - 2 Z 77/81 (https://dejure.org/1982,8807)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Juli 1982 - 2 Z 77/81 (https://dejure.org/1982,8807)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1983, 14
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Rechtsprechung
   BayObLG, 06.07.1982 - BReg. 3 Z 49/82   

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https://dejure.org/1982,3463
BayObLG, 06.07.1982 - BReg. 3 Z 49/82 (https://dejure.org/1982,3463)
BayObLG, Entscheidung vom 06.07.1982 - BReg. 3 Z 49/82 (https://dejure.org/1982,3463)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Juli 1982 - BReg. 3 Z 49/82 (https://dejure.org/1982,3463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 1030
  • Rpfleger 1983, 14
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 3 Z 67/87

    Beschwerde; Beanstandung; Zurückweisung; Anmeldung; Handelsregister

    Wird - wie hier ein solcher Antrag zurückgewiesen, so sind bei mehreren Geschäftsführern nur alle gemeinsam zur Beschwerde berechtigt (§ 20 Abs. 2 FGG ), da mit der Beschwerde der Eintragungsantrag weiterverfolgt wird (BayObLG Rpfleger 1977, 321 und MDR 1982, 1030).

    In nur vertretungsberechtigter Zahl konnten zwei Geschäftsführer die Beschwerde nicht einlegen, weil diese ein Weiterbetreiben des Eintragungsantrags darstellte (BayObLG Rpfleger 1977, 321 und MDR 1982, 1030), der bei der Anmeldung einer Kapitalerhöhung das Zusammenwirken aller Geschäftsführer erfordert (§ 78 Halbs.2 GmbHG ).

    Kann ein Rechtsmittel nur von allen Geschäftsführern gemeinschaftlich eingelegt werden (§ 20 Abs. 2 FGG ), so bewirkt die Rechtsmitteleinlegung von nur zwei Geschäftsführern grundsätzlich die Unzulässigkeit des Rechtsmittels (BayObLG MDR 1982, 1030; BayObLGZ 1985, 272/273; 1986, 289/291 - zum Vereinsrecht - Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12.Aufl. § 20 RdNr.55; Jansen FGG 2.Aufl. § 128 RdNrn. 9, 33).

  • OLG München, 07.07.2009 - 31 Wx 115/08

    Testamentsvollstreckung: Befugnis des Abwicklungsvollstreckers zur Anmeldung

    Nach der Rechtsprechung können mehrere anmeldepflichtige Gesellschafter (§§ 161, 108 HGB) hinsichtlich der ihnen obliegenden Anmeldung auch ihr Beschwerderecht nur gemeinsam ausüben (BayObLG MDR 1982, 1030 m.w.N.; Rpfleger 1977, 321; Jansen/Briesemeister FGG 3. Aufl. § 20 Rn. 72; Krafka/Willer Registerrecht 7. Aufl. Rn. 2455).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.07.1982 - 2 Z 55/81   

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https://dejure.org/1982,8811
BayObLG, 12.07.1982 - 2 Z 55/81 (https://dejure.org/1982,8811)
BayObLG, Entscheidung vom 12.07.1982 - 2 Z 55/81 (https://dejure.org/1982,8811)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Juli 1982 - 2 Z 55/81 (https://dejure.org/1982,8811)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1983, 14
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.11.1982 - BReg. 3 Z 32/82   

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https://dejure.org/1982,5432
BayObLG, 18.11.1982 - BReg. 3 Z 32/82 (https://dejure.org/1982,5432)
BayObLG, Entscheidung vom 18.11.1982 - BReg. 3 Z 32/82 (https://dejure.org/1982,5432)
BayObLG, Entscheidung vom 18. November 1982 - BReg. 3 Z 32/82 (https://dejure.org/1982,5432)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1983, 14
  • Rpfleger 1983, 73
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.06.1979 - IX ZR 69/75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 18.11.1982 - BReg. 3 Z 32/82
    Ist nach diesen Grundsätzen die Firma im Handelsregister zu Unrecht gelöscht, so kann die unzutreffende Löschung, die ihrerseits eine Eintragung darstellt, nach FGG § 142 wiederum gelöscht und die Firma als noch in Liquidation befindlich wieder eingetragen werden (Vergleiche BGH, 1979-06-21, IX ZR 69/75, LM Nr. 1 zu § 157 HGB, NJW 1979, 1987).Ist nach diesen Grundsätzen die Firma im Handelsregister zu Unrecht gelöscht, so kann die unzutreffende Löschung, die ihrerseits eine Eintragung darstellt, nach FGG § 142 wiederum gelöscht und die Firma als noch in Liquidation befindlich wieder eingetragen werden (Vergleiche BGH, 1979-06-21, IX ZR 69/75, LM Nr. 1 zu § 157 HGB = NJW 1979, 1987).
  • OLG Zweibrücken, 24.09.2001 - 3 W 201/01

    Enteignung als Auflösungsgrund einer Personenhandelsgesellschaft

    Danach kann die Löschung einer Firma im Handelsregister auch gelöscht und die frühere Eintragung wieder hergestellt werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Firma, weil noch abzuwickelndes Gesellschaftsvermögen vorhanden ist, in Wirklichkeit nicht erloschen und daher im Handelsregister zu Unrecht gelöscht worden ist (vgl. BGH NJW 1979, 1987; BayObLGZ 1978, 353, 355; BayObLG BB 1983, 82 = Rpfleger 1983, 73).

    Da die Eintragung der Löschung einer Firma im Handelsregister nur rechtsbekundende, nicht rechtserzeugende Wirkung hat, erlischt sie nicht schon mit der Löschung, sondern erst im Augenblick der tatsächlichen Beendigung der Liquidation oder einer das gesamte Gesellschaftsvermögen umfassenden anderen Art der Auseinandersetzung (vgl. BGH NJW 1979, 1987; BayObLG BB 1983, 82 = Rpfleger 1983, 73 sowie NJW-RR 2000, 1348).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.07.1982 - 2 Z 66/81   

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https://dejure.org/1982,14288
BayObLG, 13.07.1982 - 2 Z 66/81 (https://dejure.org/1982,14288)
BayObLG, Entscheidung vom 13.07.1982 - 2 Z 66/81 (https://dejure.org/1982,14288)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Juli 1982 - 2 Z 66/81 (https://dejure.org/1982,14288)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1983, 14
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84

    Änderung, Ergänzung oder Ersetzung einer durch Eigentümerbeschluss getroffenen

    Dabei ist nach § 139 BGB zu beurteilen, ob der Eigentümerbeschluß ganz oder nur teilweise für ungültig zu erklären ist, also teilweise aufrechterhalten bleiben kann (BayObLG WEM 1982, 33/34; Senatsbeschluß vom 13.7.1982 BReg. 2 Z 66/81; vgl. auch BayObLG Rpfleger 1979, 265).
  • BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82

    Wohnungseigentümer; Einbau; Bauliche Veränderung; Dachgeschoß; Dachfenster;

    Die Tatsache der für den geplanten Aus- und Umbau erteilten öffentlich-rechtlichen Baugenehmigung vermag an dem gefundenen Ergebnis nichts zu ändern, da diese nicht in das zwischen den Beteiligten hinsichtlich der Wohnanlage bestehende privatrechtliche Rechtsverhältnis eingreift (vgl. Art. 74 Abs. 6 BayBO; BayObLG Beschluß vom 6.4.1982, w.o.; BayObLGZ 1978, 214/218 hinsichtlich einer Gaststättenkonzession und Senatsbeschluß vom 13.7.1982 BReg. 2 Z 66/81 bezüglich einer staatlich genehmigten Amateur-Funkanlage; Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. § 22 RdNr. 54).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.07.1982 - BReg. 1 Z 91/81   

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https://dejure.org/1982,8335
BayObLG, 23.07.1982 - BReg. 1 Z 91/81 (https://dejure.org/1982,8335)
BayObLG, Entscheidung vom 23.07.1982 - BReg. 1 Z 91/81 (https://dejure.org/1982,8335)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Juli 1982 - BReg. 1 Z 91/81 (https://dejure.org/1982,8335)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1983, 14
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Rechtsprechung
   BayObLG, 26.08.1982 - 2 Z 53/82   

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https://dejure.org/1982,7435
BayObLG, 26.08.1982 - 2 Z 53/82 (https://dejure.org/1982,7435)
BayObLG, Entscheidung vom 26.08.1982 - 2 Z 53/82 (https://dejure.org/1982,7435)
BayObLG, Entscheidung vom 26. August 1982 - 2 Z 53/82 (https://dejure.org/1982,7435)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1983, 14
 
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Wird zitiert von ...

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