Rechtsprechung
BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen die Höhe der Vergütung für einen Berufsbetreuer; Anspruch eines Vereins auf Aufwendungsersatz und Vergütung für die Tätigkeit seines Betreuers; Bemessung nach der Vergütung für einen selbstständigen Betreuer; Zeitaufwand, berufliche Qualifikation, ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Vergütung für die Tätigkeit des Vereinsbetreuers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 1908e, 1836 Abs. 1
Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Vereinsvergütung aus Vermögen
Verfahrensgang
- AG München - 711 XVII 5983/92
- LG München I, 06.06.1994 - 13 T 1687/94
- BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 692
- Rpfleger 1995, 504
- BayObLGZ 1994 Nr. 8
- BayObLGZ 1995, 35
Wird zitiert von ... (56) Neu Zitiert selbst (17)
- BayObLG, 16.09.1993 - 3Z BR 158/93
Betreuer; Aufwendungen; Festsetzung; Vergütung; Vermögende Betreuer; Stundensatz; …
Auszug aus BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
Gibt es solche Vergleichsbeträge nicht, kann auf die Honorierung ähnlicher Berufsgruppen mit gleicher Ausbildung zurückgegriffen werden (BayObLGZ 1993, 323/324; OLG Schleswig MDR 1994, 1048/1049).Gegebenenfalls ist, wie dargelegt, auf die Honorierung vergleichbarer Berufsgruppen zurückzugreifen (BayObLGZ 1993, 323/324).
Die für die Vergütung des anwaltlichen Berufspflegers/betreuers entwickelten Grundsätze hat der Senat auch auf den nichtanwaltlichen Berufsbetreuer erstreckt (BayObLGZ 1993, 323).
Sie gelten beim vermögenden Betreuten nicht; sie können allenfalls eine Mindestvergütung darstellen, aber die Vergütung nach § 1836 Abs. 1 BGB nicht nach oben begrenzen (BayObLGZ 1992, 151; 1993, 323/324; ebenso OLG Braunschweig Nds.RPfl. 1994, 46;… Erman/Holzhauer BGB 9. Aufl. § 1836 Rn. 18).
- BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 16/92
Bedenken gegen die Wirksamkeit der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
Die Vergütung muß über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar für einen Berufspfleger bringen (BayObLGZ 1992, 151; BayObLG Rpfleger 1992, 297/298; BayObLG JurBüro 1993, 49/50 Senatsbeschlüsse vom 18.3.1993 Report BayObLG 1993, 46 [LS]; und vom 1.4.1993 3Z BR 43/93; vgl. auch Barth/Wagenitz FamRZ 1994, 71/74; Franzen NJW 1993, 438).Die Vergütung muß über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar für einen Berufsbetreuer erbringen (vgl. BayObLGZ 1992, 151/154 f. m.w.Nachw.).
Sie gelten beim vermögenden Betreuten nicht; sie können allenfalls eine Mindestvergütung darstellen, aber die Vergütung nach § 1836 Abs. 1 BGB nicht nach oben begrenzen (BayObLGZ 1992, 151; 1993, 323/324; ebenso OLG Braunschweig Nds.RPfl. 1994, 46;… Erman/Holzhauer BGB 9. Aufl. § 1836 Rn. 18).
- OLG Schleswig, 01.08.1994 - 2 W 118/93
Einzelbetreuer; Berufsbetreuer; Abgrenzung; Zahl der Betreuungen ; Vergütung ; …
Auszug aus BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
Gibt es solche Vergleichsbeträge nicht, kann auf die Honorierung ähnlicher Berufsgruppen mit gleicher Ausbildung zurückgegriffen werden (BayObLGZ 1993, 323/324; OLG Schleswig MDR 1994, 1048/1049).Eine konkrete, auf die Praxis des jeweiligen Betreuers abgestellte Berechnung, hat sich schon wegen des mit ihr verbundenen Aufwands als nicht praktikabel erwiesen (vgl. auch OLG Schleswig, MDR 1994, 1048 /1049).
- BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 80/92
Verwirkung des Beschwerderechts im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 1836 …
Auszug aus BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
Die Vergütung muß über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar für einen Berufspfleger bringen (BayObLGZ 1992, 151; BayObLG Rpfleger 1992, 297/298; BayObLG JurBüro 1993, 49/50 Senatsbeschlüsse vom 18.3.1993 Report BayObLG 1993, 46 [LS]; und vom 1.4.1993 3Z BR 43/93; vgl. auch Barth/Wagenitz FamRZ 1994, 71/74; Franzen NJW 1993, 438).Für die Festlegung des Stundensatzes steht dem Tatrichter ein Schätzungsermessen zu, weil § 287 ZPO entsprechend anzuwenden ist (BayObLG JurBüro 1993, 49).
- BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75
Berufsvormund
Auszug aus BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
Dabei ist an den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Vergütung des Berufsvormunds und -pflegers aufgestellt hat (BVerfGE 54, 251 , Leitsatz 2 und S. 275) festzuhalten. - BayObLG, 06.11.1986 - BReg. 3 Z 79/86
Berechnung der Vergütung eines Gebrechlichkeitspfleger
Auszug aus BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
Im Verfahren über die Bewilligung der Vergütung ist eine Änderung der angefochtenen Entscheidung zum Nachteil des Beschwerdeführers (reformatio in peius) nicht zulässig (vgl. BayObLGZ 1990, 184/188 = JurBüro 1990, 1638; ebenso schon BayObLG Beschluß vom 6.11.1986 BReg. 3 Z 79/86 - insoweit nicht in BayObLGZ 1986, 448; KG NJW-RR 1987, 5 und Rpfleger 1990, 164). - LAG Köln, 13.07.1992 - 14 Sa 507/91
Behördenbetreuer; Amtsvormund; Eingruppierung; Vergütungsgruppe
Auszug aus BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
In der Rechtsprechung finden sich öfter Angaben über die Kosten oder Stundensätze eines Vereinsbetreuers (vgl. z.B. LG Aurich Nds.RPfl. 1994, 74/75: Lohnkosten von 58, 58 DM, Gesamtkosten von 75, 75 DM; LG Gießen BtPrax 1993, 107 : Kosten für hinreichend qualifizierte Mitarbeiter zwischen 75 und 82 DM zuzüglich Mehrwertsteuer; AG Uelzen FamRZ 1992, 1349 : Stundensatz für freiberufliche Sozialarbeiter über 56, 29 DM [diese Entscheidung wurde allerdings durch LG Lüneburg FamRZ 1993, 1232 aufgehoben]; vgl. auch LG Köln ZfJ 1993, 50 zur Frage der Eingruppierung eines Amtsbetreuers in BAT III). - BayObLG, 21.06.1990 - BReg. 3 Z 58/90
Auszug aus BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
Im Verfahren über die Bewilligung der Vergütung ist eine Änderung der angefochtenen Entscheidung zum Nachteil des Beschwerdeführers (reformatio in peius) nicht zulässig (vgl. BayObLGZ 1990, 184/188 = JurBüro 1990, 1638; ebenso schon BayObLG Beschluß vom 6.11.1986 BReg. 3 Z 79/86 - insoweit nicht in BayObLGZ 1986, 448; KG NJW-RR 1987, 5 und Rpfleger 1990, 164). - BayObLG, 27.02.1992 - BReg. 3 Z 164/91
Auszug aus BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
Die Vergütung muß über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar für einen Berufspfleger bringen (BayObLGZ 1992, 151; BayObLG Rpfleger 1992, 297/298; BayObLG JurBüro 1993, 49/50 Senatsbeschlüsse vom 18.3.1993 Report BayObLG 1993, 46 [LS]; und vom 1.4.1993 3Z BR 43/93; vgl. auch Barth/Wagenitz FamRZ 1994, 71/74; Franzen NJW 1993, 438). - OLG Köln, 13.12.1993 - 26 WF 152/93
Prozeßkostenhilfe; Entscheidung; Scheidungsverfahren; Steigerung der …
Auszug aus BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
Die Vergütung muß über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar für einen Berufspfleger bringen (BayObLGZ 1992, 151; BayObLG Rpfleger 1992, 297/298; BayObLG JurBüro 1993, 49/50 Senatsbeschlüsse vom 18.3.1993 Report BayObLG 1993, 46 [LS]; und vom 1.4.1993 3Z BR 43/93; vgl. auch Barth/Wagenitz FamRZ 1994, 71/74; Franzen NJW 1993, 438). - LG Lüneburg, 24.09.1992 - 10 T 37/92
- KG, 13.06.1986 - 1 W 5768/84
Freiwillige Gerichtsbarkeit; Schlechterstellung; Verbot; Beschwerdeführer; …
- AG Uelzen, 12.06.1992 - 3 XVII J 1
- LG Gießen, 29.09.1992 - 7 T 302/92
- BayObLG, 26.11.1992 - 3Z BR 114/92
Vergütung eines Rechtsanwaltes als Pfleger
- KG, 07.11.1989 - 1 W 4145/89
- BayObLG, 01.04.1993 - 3Z BR 43/93
- KG, 18.07.1996 - 1 W 445/96
Festsetzung einer Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsanspruch als bestellter …
Für die Bemessung der Vergütung ist allerdings nicht auf die konkret entstandenen Bürokosten des Betreuers abzustellen, sondern auf die Kosten, die ein Berufsbetreuer mit entsprechender beruflicher Qualifikation üblicherweise für ein Büro mittleren Zuschnitts aufwenden muß (BayObLGZ 1995, 35/39; OLG Schleswig FamRZ 1995, 46/47).Denn es erscheint nicht sachgerecht, den Betreuten mit Kosten zu belasten, die dadurch entstehen, daß der Betreuer ein besonders aufwendiges Büro unterhält (BayObLGZ 1995, 35, 39/40).
Auch ist die konkrete Ermittlung der Bürounkosten des einzelnen Betreuers wegen des damit verbundenen Aufwandes wenig praktikabel (vgl. dazu BayObLGZ 1995, 35, 39/40; OLG Schleswig FamRZ 1995, 46/47).
Denn sonst wäre eine berufsmäßige Ausübung des Betreueramtes, von deren Notwendigkeit auch das Betreuungsgesetz ausgeht, nicht möglich (BayObLGZ 1992, 151/156; 1993, 323/324; 1995, 35/39; OLG Schleswig FamRZ 1995, 46).
Welches Honorar angemessen ist, ist gemäß § 1836 Abs. 2 Satz 2 BGB nach den Umständen des Einzelfalles zu bestimmen, insbesondere den Honoraren, die üblicherweise in der Berufsgruppe, der der Betreuer angehört, bezahlt werden (BayObLGZ 1993, 323/324; 1995, 35/39).
- BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 297/95
Bemessung der Vergütung eines Betreuers
Für die Schätzung der Kosten eines Berufsbetreuers für ein Büro mittleren Zuschnitts (vgl. BayObLGZ 1995, 35) kann auf Modellrechnungen bezüglich des Unkostenanteils am Gesamtumsatz von Rechtsanwaltskanzleien oder auf die vom Statistischen Bundesamt ermittelten Zahlen für Einzelpraxen von Rechtsanwälte ohne Einzelpraxen für Fachanwälte zurückgegriffen werden.«.Hinzuzurechnen ist ein Risikozuschlag für freie Berufe (BayObLGZ 1993, 323, 324; 1995, 35, 38).
Abzustellen ist in diesem Zusammenhang nicht auf die konkret entstehenden Bürokosten des Betreuers, sondern auf die Kosten, die Berufsbetreuer üblicherweise für ein Büro mittleren Zuschnitts aufwenden (BayObLGZ 1995, 35, 39 f.).
Nicht zu beanstanden ist, daß das Landgericht sich zur Schätzung des Stundensatzes (ohne Bürokosten) an die Einkünfte eines angestellten Sozialpädagogen der Vergütungsgruppe BAT IV b (vgl. BayObLGZ 1995, 35; BAG BB 1996; LG München I BtPrax 1996, 30 ) angelehnt hat.
Für die Bemessung des Stundensatzes ist nicht auf die konkret entstehenden Bürokosten des Betreuers abzustellen, sondern auf die Kosten, die Berufsbetreuer üblicherweise für ein Büro mittleren Zuschnitts aufwenden (BayObLGZ 1995, 35).
- BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97
Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins
Es möchte von der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 1. Februar 1995 (FamRZ 1995, 692 ff.) und der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Juli 1995 (BtPrax 1995, 183) abweichen, die zwar die "konkreten Personalkosten oder konkreten allgemeinen Verwaltungskosten" des Betreuungsvereins außer acht lassen, aber den Vergütungsanspruch eines Betreuungsvereins nach denselben Maßstäben wie bei einem selbständigen Berufsbetreuer bemessen und in die Berechnung des Stundensatzes allgemeine Kosten einbeziehen, die üblicherweise für ein Büro mittleren Zuschnitts aufgewendet werden.Die vom Bayerischen Obersten Landesgericht in seiner Entscheidung vom 1. Februar 1995 (aaO S. 693) getroffene Differenzierung dürfte auch in der praktischen Handhabung auf Schwierigkeiten stoßen.
- BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 279/96
Vergütung des Rechtsanwaltes bei Betreuung des nicht mittellosen Betreuten
b) Bei einem Berufsbetreuer bemißt sich die Vergütung nach dem Zeitaufwand und einem angemessenen Stundensatz (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1995, 35/38; BayObLG FamRZ 1996, 1173/1174).c) Bei der Schätzung des Stundensatzes (zur entsprechenden Anwendbarkeit von § 287 ZPO vgl. BayObLGZ 1995, 35/41; BayObLG JurBüro 1993, 49) kann sich das Gericht an die Honorare anlehnen, die allgemein in der Berufsgruppe, welcher der Betreuer angehört, bezahlt werden.
Die in § 1836 Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB angeführten Beträge stellen insoweit lediglich das Mindestmaß der Vergütung dar, begrenzen diese jedoch nicht nach oben (vgl. BayObLGZ 1995, 35; 1996, 37/39; KG BtPrax 1996, 184/186).
Nach dieser wird die Angemessenheit der Vergütung von Berufsbetreuern nämlich von den Honoraren bestimmt, die allgemein in der Berufsgruppe bezahlt werden, der der Betreuer angehört (BayObLGZ 1993, 323/324; 1995, 35; 1996, 37/39), hier also den Honoraren von Rechtsanwälten im allgemeinen.
- LG Aachen, 10.07.2000 - 10 XVIII 2383 ( vgl. KG BtPrax 1996, 184, 186; BayObLGZ 1995, 35, 39; OLG Schleswig FamRZ 1995, 46; OLG Frankfurt FamRZ 1994, 1333).
Welches Honorar angemessen ist, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu bestimmen, insbesondere unter Berücksichtigung der Honorare , die üblicherweise in der Berufsgruppe, der der Betreuer angehört, bezahlt werden ( BayObLGZ 1993, 323, 324; 1995, 35, 39; KG BtPrax 1996, 184, 186; OLG Köln MDR 1997, 652).
( vgl. zur alten Rechtslage: BayObLG FamRZ 1995, 692, 694; BtPrax 1996, 104, 105; KGBtPrax 1996, 184, 185, 186; OLG Schlewig FamRZ 1995, 46, 47 sowie zur Rechtslage nach dem 1.1.1999: Beschluß der Kammer vom 15.2.2000 - 3 T 193/99 - mit weiteren Nachweisen).
Nach einer weiteren Entscheidung des BayObLG (FamRZ 1995, 692, 694 f.) ist bei einem selbständigen Berufsbetreuer mit der Qualifikation einesw Dipl. Sozialpädagogen der Stundensatz jedenfalls unter 100,- DM anzunehmen.
- BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 96/98
Vergütungsfähigkeit von Zeitaufwand für Tätigkeiten, die nicht auf Hilfskräfte zu …
Dem Betreuer muß deshalb eine im Sinn von § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB angemessene Vergütung bewilligt werden (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB ; vgl. BayObLGZ 1997, 146/147; 1996, 37 ff. und 47 ff.; 1995, 35 ff.; KG BtPrax 1996, 184).Bei der Bemessung des Stundensatzes sind zwar die Kosten, die Berufsbetreuer üblicherweise für ein Büro mittleren Zuschnitts aufwenden, zu berücksichtigen (BayObLGZ 1995, 35/39).
- BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung
Die Vergütung muß über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar für einen Berufsbetreuer erbringen (BayObLGZ 1995, 35, 39).Der Grundsatz des Verbots der Schlechterstellung, der auch im Vergütungsverfahren gilt (vgl. BayObLGZ 1995, 35, 37; 1990, 184, 188) hindert den Senat zu überprüfen, ob nicht ein höherer Stundensatz für die Betreuerin angemessen wäre.
- LG Berlin, 20.11.1998 - 87 T 394/97 Allerdings ist das Ermessen des Vormundschaftsgerichts, wie das KG (BtPrax 1996, 184) in Anlehnung an die Rechtsprechung des BayObLG (vgl. FamRZ 1995, 692; FamRZ 1996, 1166) und unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. OLGZ 1981, 176) entschieden hat, bei einem Betreuer, dem Betreuungen in einem Umfang übertragen worden sind, daß er sie nur im Rahmen seiner Berufsausübung führen kann (Berufsbetreuer im Sinne des § 1836 Abs. 2 S. 1 BGB ), dahin gebunden, daß ihm für die von ihm entfalteten Tätigkeiten zwingend eine Vergütung zu bewilligen ist, deren Angemessenheit sich nach dem plausibel und nachvollziehbar dargelegten Zeitaufwand und den Honoraren, die allgemein in der Berufsgruppe, welcher der Betreuer angehört, bezahlt werden, bestimmt.
Bei der Bemessung des Stundensatzes sind alle Bürokosten des Betreuers einschließlich Personalkosten und Mehrwertsteuer zu berücksichtigen; dabei ist jedoch nicht auf die konkret entstehenden Bürokosten des Betreuers abzustellen, sondern auf die Kosten, die ein Berufsbetreuer üblicherweise für ein Büro mittleren Zuschnitts aufwenden muß, schon weil es nicht sachgerecht erscheint, die Vergütung des Betreuers entsprechend höher zu bemessen, wenn er ein besonders aufwendiges Büro unterhält (…vgl. KG aaO.; BayObLG FamRZ 1997, 578; FamRZ 1996, 1166; 1168; 1171; FamRZ 1995, 692).
Eine aus den niedrigen Vergütungen nach § 1836 Abs. 2 BGB folgende Erhöhung der Vergütung bei vermögenden Betreuten ist von § 1836 Abs. 1 BGB , der die BewiIligung einer angemessenen Vergütung vorsieht, nicht gedeckt (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 692).
- BayObLG, 27.12.1996 - 3Z BR 266/96 d) Bei der Schätzung des Stundensatzes (zur entsprechenden Anwendbarkeit von § 287 ZPO vgl. BayObLGZ 1995, 35/41; BayObLG JurBüro 1993, 49) kann sich das Gericht an die Honorare anlehnen, die allgemein in der Berufsgruppe, welcher der Betreuer angehört, bezahlt werden.
Die in § 1836 Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB angeführten Beträge stellen insoweit lediglich das Mindestmaß der Vergütung dar, begrenzen diese jedoch nicht nach oben (vgl. BayObLGZ 1995, 35; 1996, 37/39; KG BtPrax 1996, 184/186).
Nach dieser wird die Angemessenheit der Vergütung von Berufsbetreuern nämlich von den Honoraren bestimmt, die allgemein in der Berufsgruppe bezahlt werden, der der Betreuer angehört (BayObLGZ 1993, 323/324; 1995, 35; 1996, 37/39), hier also den Honoraren von Rechtsanwälten im allgemeinen.
- OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 131/05
(Vergütung des Nachlassverwalters: Erhöhung der Mindestsätze für Nachlasspfleger …
Hat nämlich gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts, durch die die Vergütung eines Nachlasspflegers festgesetzt worden ist, nur dieser ein Rechtsmittel eingelegt, so ist eine Änderung der Entscheidung zum Nachteil des Pflegers nicht zulässig (BayObLGZ 1990, 184/188 = FamRZ 1990, 1396; BayObLGZ 1995, 35/37 = FamRZ 1995, 692; BayObLG FamRZ 1997, 185/186). - BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95
Zeitaufwand eines Betreuers
- BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
Umfang der Beschwerde bei nicht eindeutiger Beschwerdebegründung
- BayObLG, 27.02.1996 - 3Z BR 341/95
Bemessung der Betreuervergütung
- BayObLG, 21.02.1996 - 1Z BR 29/96
Erbrecht; Vergütung des Nachlaßpflegers - Beschwerde - Verbot der reformatio in …
- BayObLG, 26.10.1998 - 3Z BR 243/98
Angemessenene Vergütung eines Betreuers eines Betreuten mit erheblichem Vermögen
- BayObLG, 07.02.1996 - 3Z BR 319/95
Zeitaufwand eines Betreuers zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner …
- OLG Frankfurt, 20.07.1995 - 20 W 245/95
Mindestvergütung; Vermögender Betreuter; Vereinsbetreuer; Betreuungsverein; …
- OLG Karlsruhe, 07.05.1998 - 4 W 31/98
- BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 237/00
Aufwendungsersatz eines Berufsbetreuers eines mittellosen Betreuten
- LG München I, 31.05.1996 - 13 T 2975/96
- BayObLG, 23.08.1995 - 3Z BR 125/95
Reformatio in peius bei Festsetzung der Betreuervergütung
- AG Starnberg, 28.09.1999 - XVII 262/97
Anforderungen an die Vergütung eines Betreuers; Einwendungen gegen den …
- LG München I, 24.07.1995 - 13 T 9945/95
- OLG Köln, 28.10.1998 - 16 Wx 153/98
Vergütung eines Diplomrechtspflegers als Berufsbetreuer
- OLG Brandenburg, 14.08.2001 - 9 WF 118/01
Aufgaben und Vergütung des Verfahrenspflegers eines Kindes
- BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99
Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des …
- BayObLG, 16.03.1998 - 3Z BR 373/97
Vergütung eines Betreuers, der nicht Berufsbetreuer ist
- OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 9 WF 176/01
Verfahrenspfleger: Zuständigkeitsbereich und Aufwendungsersatz
- BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
Härteausgleich bei Betreuung nicht mittelloser Betroffener - Verzinsung der …
- OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 132/05
Vergütung eines Nachlassverwalters gleich der eines Nachlasspflegers; …
- BayObLG, 01.02.2001 - 3Z BR 34/01
Vergütung eines Betreuers, der nachträglich die Voraussetzungen eines …
- BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98
Zulässigkeit der Vergütung eines Betreuers aus dem Vermögen des Betroffenen
- BayObLG, 21.06.2001 - 3Z BR 173/01
Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen
- OLG Köln, 20.10.1998 - 16 Wx 153/98
Vergütung eines Diplomrechtspflegers als Berufsbetreuer
- BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 14/98
Bindung an eine rechtsfehlerfreie Schätzung des Zeitaufwands des Betreuers durch …
- BayObLG, 23.08.1995 - 3Z BR 104/95
Vergütung eines Rechtsanwalts als Betreuer eines vermögenden Betreuten
- OLG Köln, 25.07.1997 - 16 Wx 176/97
Geltendmachung von materiellrechtlichen Einwendungen gegen den Vergütungsanspruch …
- BayObLG, 09.11.1995 - 3Z BR 223/95
Zeitpunkt zur Feststellung der Mittellosigkeit
- BayObLG, 05.10.1995 - 3Z BR 105/95
Wichtiger Grund für Entlassung eines Betreuers
- BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 15/98
Unzulässigkeit eines neuen Sachantrages im Rechtsbeschwerdeverfahren; …
- OLG Oldenburg, 16.07.1997 - 5 W 76/97
Bestellung und Vergütung eines Vereinsbetreuers
- OLG Düsseldorf, 18.03.1997 - 25 Wx 37/96
- AG Augsburg, 22.11.1996 - XVII 110/96
- BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 176/95
Vergütung eines Rechtsanwalts als Betreuer eines vermögenden Betreuten
- BayObLG, 20.07.1995 - 3Z BR 203/94
Versterben eines Betroffenen, nachdem er weitere Beschwerde eingelegt hatte
- AG Starnberg, 17.04.2001 - XVII 163/97
130 DM bei Verwaltung eines großen Vermögens
- BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 352/96
Vergütung des Betreuers bei mehreren Qualifikationen - Sozialpädagoge und …
- OLG Zweibrücken, 11.11.1996 - 3 W 183/96
- BayObLG, 21.03.1996 - 3Z BR 45/96
Zuständigkeit für Beschwerden gegen Verfügungen des ein Betreuungsverfahren …
- BayObLG, 10.08.1995 - 3Z BR 118/95
Amtsermittlungsgrundsatz bei Festsetzung der angemessenen Betreuervergütung
- BayObLG, 17.06.1999 - 3Z BR 88/99
Anspruch eines Betreuers auf Erstattung von Mehrwertsteuer
- BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 362/96
Vergütung des Rechtsanwalts als Berufsbetreuer
- BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 325/96
- AG Starnberg, 04.07.1996 - XVII 286/92
- BayObLG, 08.07.1998 - 3Z BR 163/98
Festlegung eines Stundensatzes für einen nicht mittellosen Betroffenen
- LG Zwickau, 26.09.1995 - 6 T 194/95
Rechtsprechung
OLG Köln, 14.06.1995 - 2 Wx 21/95 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit zur Abfassung einer letztwilligen Verfügung in einem an ein Gericht gerichteten Schriftsatz; Auslegung einer letzwilligen Verfügung nach § 2084 BGB a.F. erst nach Auslegung einer Erklärung als letztwillige Verfügung nach § 133 BGB a.F.
- mwn.de
Brieftestament: Vorliegen von Testierwillen; Auslegung nach § 133 BGB, nicht § 2084 BGB
- Prof. Dr. Lorenz
Brieftestament: Vorliegen von Testierwillen; Auslegung nach § 133 BGB, nicht § 2084 BGB
- rechtsportal.de
BGB §§ 133, 2084
Brieftestament in einem Schriftsatz an das Gericht - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 04.04.1995 - 11 T 298/94
- OLG Köln, 14.06.1995 - 2 Wx 21/95
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 1301
- Rpfleger 1995, 504
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 08.01.1993 - 2 Wx 45/92
Auslegungsbedürftigkeit eines Testaments zur Bestimmung einer Erbeinsetzung oder …
Auszug aus OLG Köln, 14.06.1995 - 2 Wx 21/95
Diese Auslegung des Schreibens ist naheliegend und möglich und somit nicht rechtsfehlerhaft, denn auch die Auslegung gemäß § 133 BGB ist nur eingeschränkt auf Rechtsfehler nachprüfbar (vgl. Senat FamRZ 1989, 549 (550); FamRZ 1993, 735 m.w.N.). - OLG Köln, 05.12.1988 - 2 Wx 49/88
Auslegung eines Testaments
Auszug aus OLG Köln, 14.06.1995 - 2 Wx 21/95
Diese Auslegung des Schreibens ist naheliegend und möglich und somit nicht rechtsfehlerhaft, denn auch die Auslegung gemäß § 133 BGB ist nur eingeschränkt auf Rechtsfehler nachprüfbar (vgl. Senat FamRZ 1989, 549 (550); FamRZ 1993, 735 m.w.N.).
- BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98
Handschriftliche Vollmacht als bloße Ankündigung
Ob ein solcher ernstlicher Testierwille vorgelegen hat, ist im Weg der Auslegung (§ 133 BGB ) unter Berücksichtigung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu beurteilen (…vgl. zu allem BayObLGZ 1970, 173/178 und 1982, 59/64, BayObLG FamRZ 1989, 1124/1125, Palandt/Edenhofer BGB 57. Aufl. § 2247 Rn. 2; siehe auch OLG Köln FamRZ 1995, 1301 ).
Rechtsprechung
LG Oldenburg, 20.09.1994 - 8 T 516/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 70b FGG; § 1835 BGB; § 1836 BGB; § 1 Abs. 2 BRAGO; § 112 Abs. 4 BRAGO; § 118 BRAGO; § 92 Abs. 1 S. 1 KostO; § 114 ZPO
Unmittelbarer Erstattungsanspruch des bestellten anwaltlichen Verfahrenspflegers gegen die Staatskasse bei Aufwendungsersatzanspruch gegen den Betroffenen ; Erstattungsanspruch bei Feststellung der Mittellosigkeit des Betroffenen; Entsprechende Anwendung der im ... - Wolters Kluwer
Unmittelbarer Erstattungsanspruch des bestellten anwaltlichen Verfahrenspflegers gegen die Staatskasse bei Aufwendungsersatzanspruch gegen den Betroffenen ; Erstattungsanspruch bei Feststellung der Mittellosigkeit des Betroffenen; Entsprechende Anwendung der im ...
- Bt-Recht
Begriff der Mittellosigkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 494
- Rpfleger 1995, 504
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 13.12.1993 - 26 WF 152/93
Prozeßkostenhilfe; Entscheidung; Scheidungsverfahren; Steigerung der …
Auszug aus LG Oldenburg, 20.09.1994 - 8 T 516/94
Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung der Kammer hat der Verfahrenspfleger lediglich einen Aufwendungsersatzanspruch nach §§ 1835, 1836 BGB in Verbindung mit einer analogen Anwendung des § 112 Abs. 4 BRAGO (grundlegende Entscheidung der Kammer vom 27.10.1992 8 T 852/92; Barth/Wagenitz, Unentgeltlichkeit und Vergütung im neuen Betreuungsrecht, FamRZ 1994, S. 71 ff m.w.N.). - LG Frankfurt/Main, 20.02.1990 - 9 T 146/90
Auszug aus LG Oldenburg, 20.09.1994 - 8 T 516/94
Es handelt sich um eine subsidiäre Entschädigung für den kraft, seiner staatsbürgerlichen Pflicht in Anspruch genommenen Vormund bzw. Verfahrenspfleger (vgl. LG Frankfurt/M. FamRZ 1990, S. 1036 [LG Frankfurt am Main 20.02.1990 - 2 T 146/90] ;… LG Göttingen, Nds. Rpfl. 1994, S. 249). - LG Oldenburg, 27.10.1992 - 8 T 852/92
Auszug aus LG Oldenburg, 20.09.1994 - 8 T 516/94
Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung der Kammer hat der Verfahrenspfleger lediglich einen Aufwendungsersatzanspruch nach §§ 1835, 1836 BGB in Verbindung mit einer analogen Anwendung des § 112 Abs. 4 BRAGO (grundlegende Entscheidung der Kammer vom 27.10.1992 8 T 852/92;… Barth/Wagenitz, Unentgeltlichkeit und Vergütung im neuen Betreuungsrecht, FamRZ 1994, S. 71 ff m.w.N.).
- BayObLG, 07.06.1995 - 3Z BR 39/95
Mittellosigkeit eines Betreuten
Das LG Oldenburg (FamRZ 1995, 494 ) nimmt Mittellosigkeit an, wenn das Vermögen des Betreuten entsprechend § 92 Abs. 1 S. 1 KostO den Betrag von 50 000 DM nicht erreicht und sein Einkommen unterhalb des Dreifachen des für ihn nach der Tabelle des § 114 ZPO maßgebenden Betrages bleibt; auch der Heidelberger Kommentar (…§§ 1835 - 1836a BGB Rn. 55) befürwortet, die Mittellosigkeit in Anlehnung an die Maßstäbe des.Es stellt einen wesentlichen Unterschied dar, ob jemand auf Kosten des Staates einen Prozeß führen will oder ob er für seine Lebensführung einer Betreuung bedarf und der Staat für insoweit anfallende Unkosten herangezogen wird (vgl. auch LG Oldenburg FamRZ 1995, 494 /495).
Rechtsprechung
LG Koblenz, 20.01.1995 - 2 T 700/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 233
- Rpfleger 1995, 504
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Mainz, 19.10.1993 - 8 T 300/93
Auszug aus LG Koblenz, 20.01.1995 - 2 T 700/94
Auf diesem Hintergrund läßt sich der durchweg - überwiegend allerdings ohne nähere Begründung - vertretene Standpunkt (vgl. LG Mainz, Rpfleger 1994, S. 111 mit weiteren Nachweisen), daß der Anspruch auf Aufwandsentschädigung gem. § 1836 a BGB mit dem Ablauf von 3 Monaten nach Fälligkeit, d. h. nach Ablauf jeweils eines Jahres, erstmals 1 Jahr nach Bestellung zum Betreuer, erlischt, nach Meinung der Kammer nicht halten.
- LG Oldenburg, 15.04.1997 - 8 T 388/97
Beschwerde des Bezirksrevisors gegen pauschale Aufwandsentschädigung des …
Die Kammer wird deshalb künftig davon ausgehen, daß Ansprüche des Betreuers gemäß § 1836 a BGB erst 3 Monate nach Beendigung der Tätigkeit erlöschen (so auch LG Koblenz, BtPrax 1995, 148;… LG Hildesheim a.a.O.; LG Köln 6 T 499/95; LG Stuttgart 10 T 156/95; LG Hannover FamRZ 1995, 1377 [LG Hannover 03.11.1994 - 20 T 75/94] ; Zimmermann, Rechtspfleger 1996, 9 m.w.Nachw.).
Rechtsprechung
LG Koblenz, 26.04.1994 - 2 T 200/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bt-Recht (Leitsatz)
Aufrundung auf volle Stunden, letzte Stunde des Abrechnungszeitraums
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 691
- Rpfleger 1995, 504
Rechtsprechung
LG Münster, 19.01.1995 - 5 T 60/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 248
- Rpfleger 1995, 504
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Ingolstadt, 02.02.1994 - 1 T 137/94
Auszug aus LG Münster, 19.01.1995 - 5 T 60/95
Von verschiedenen Landgerichten (u. a. LG Ingolstadt, Beschluß vom 2. Februar 1994, 1 T 137/94 , RPfl 1994/354) wird jedoch die Auffassung vertreten, daß die pauschale Aufwandsentschädigung nach § 1836 a BGB nicht verlangt werden kann von einem Kind, für das ein Elternteil als Betreuer tätig ist.
- BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96
Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung …
Da der Zweck der gesetzlichen Neuregelung zum Vergütungs- und Aufwandsentschädigungsanspruch dahin ging, "die Rechtsstellung auch derjenigen Personen zu starken, denen keine Vergütung gewahrt werden kann, also der ehrenamtlichen Betreuungspersonen für mittellose Betroffene" (…BT-Drucks. 11/4528 S. 112, BayObLG aaO.), würde es der gesetzlichen Neuregelung zuwiderlaufen, wenn ausgerechnet der vornehmlich gewünschten Betreuergruppe, nämlich den nahen Angehörigen, der Anspruch auf die pauschale Aufwandsentschädigung nicht zustehen sollte (vgl. im einzelnen Bienwald aaO., LG Kaiserslautern FamRZ 1995, 52, LG Münster FamRZ 1996, 248, LG Wuppertal JurBüro 1995, 603, LG Göttingen JurBüro 1995, 602 und BayObLG FamRZ 1996, 247 sowie Jürgens, Betreuungsrecht § 1836a Rdn. 4, Hellmann, BtPrax 1995, 158, 164, Dammrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. 1995 § 1836a Rdn. 7, Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1836a Rdn. 1). - BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 262/95
Aufwandsentschädigung für einen Betreuer, der auch Elternteil des Betreuten ist
(2) Bejaht wird ein Anspruch auf Aufwandsentschädigung für Betreuer, die zugleich ein Elternteil des Betreuten sind, von den Landgerichten Kaiserslautern (BtPrax 1994, 34 ), Würzburg (Rpfleger 1995, 108 ), Göttingen (NdsRpfl 1995, 211) und Münster (BtPrax 1995, 111 ) sowie von Damrau (…Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 1836a BGB Rn. 7), Diederichsen (…Palandt/Diederichsen BGB 54. Aufl. § 1836a Rn. 1), Hellmann (BtPrax 1995, 158/164) sowie Bienwald (FamRZ 1995, 463 ff). - LG Bochum, 23.06.1999 - 7 T 372/99 An veröffentlichter Rechtsprechung konnte die Kammer hierzu lediglich zwei Entscheidungen heranziehen, von denen das Landgericht Münster (BtPrax 1995, 111, 112) eine Quotelung vornahm, während das Landgericht Passau (BtPrax 1996, 33, 34) für den gesamten Abrechnungszeitraum die (erhöhte) Pauschale - beide Entscheidungen ohne nähere Begründung - bewilligte.
Rechtsprechung
LG Koblenz, 19.12.1994 - 2 T 706/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bestellung eines Pflegers für ein Unterbringungsverfahren; Vergütung eines Verfahrenspflegers; Ehrenamtlichkeit eines Verfahrenspflegeramtes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bt-Recht (Leitsatz)
Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers in Unterbringungssachen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 1286
- Rpfleger 1995, 504
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG München I, 13.08.1992 - 13 T 11862/92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Duisburg, 14.10.1992 - 2 T 224/92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Rechtsprechung
LG Würzburg, 16.02.1995 - 3 T 288/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bt-Recht (Leitsatz)
Begriff des Berufsbetreuers
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1995, 504
Rechtsprechung
LG Stendal, 03.05.1995 - 22 T 172/94 |
Rechtsprechung
LG Göttingen, 29.12.1994 - 5 T 198/94 |
Rechtsprechung
LG Ingolstadt, 08.05.1995 - 1 T 506/95 |
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 17.01.1995 - 2/28 T 113/94 |
Rechtsprechung
LG Frankenthal, 20.01.1995 - 1 T 490/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1995, 504
Rechtsprechung
LG Koblenz, 16.08.1994 - 2 T 555/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht (Leitsatz)
Vergütung bei Beschränkung auf Kontrollbesuche
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 690 (Ls.)
- Rpfleger 1995, 504
Wird zitiert von ...
- OLG Oldenburg, 16.07.1997 - 5 W 76/97
Bestellung und Vergütung eines Vereinsbetreuers
Es ist aber anerkannt, dass eine solche umfassende Pflege eine Erleichterung der Betreuung bedeuten und eine Minderung der Vergütung bedingen kann (vgl. nur Palandt/Diederichsen, BGB, 56. Aufl., § 1836 Rz. 7, unter Hinweis auf LG Koblenz, FamRZ 1995, 690 [LG Koblenz 16.08.1994 - 2 T 555/94] ).
Rechtsprechung
LG Würzburg, 30.01.1995 - 3 T 144/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bt-Recht (Leitsatz)
Erlöschen des Aufwandsentschädigungsanspruchs
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1995, 504
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 13.03.2001 - 12 W 3/01
Vormund; Vergütung ; Betreuung ; Aufwandsentschädigung ; Geringfügige …
1995, 211; LG Würzburg, Rpfleger 1995, 504), gibt es im Gesetz keine hinreichenden Anhaltspunkte.
Rechtsprechung
LG Trier, 23.12.1994 - 5 T 80/94 |