Rechtsprechung
   BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94   

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https://dejure.org/1995,1830
BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94 (https://dejure.org/1995,1830)
BayObLG, Entscheidung vom 01.02.1995 - 3Z BR 186/94 (https://dejure.org/1995,1830)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Februar 1995 - 3Z BR 186/94 (https://dejure.org/1995,1830)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Höhe der Vergütung für einen Berufsbetreuer; Anspruch eines Vereins auf Aufwendungsersatz und Vergütung für die Tätigkeit seines Betreuers; Bemessung nach der Vergütung für einen selbstständigen Betreuer; Zeitaufwand, berufliche Qualifikation, ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung für die Tätigkeit des Vereinsbetreuers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1908e, 1836 Abs. 1
    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 692
  • Rpfleger 1995, 504
  • BayObLGZ 1994 Nr. 8
  • BayObLGZ 1995, 35
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 16.09.1993 - 3Z BR 158/93

    Betreuer; Aufwendungen; Festsetzung; Vergütung; Vermögende Betreuer; Stundensatz;

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
    Gibt es solche Vergleichsbeträge nicht, kann auf die Honorierung ähnlicher Berufsgruppen mit gleicher Ausbildung zurückgegriffen werden (BayObLGZ 1993, 323/324; OLG Schleswig MDR 1994, 1048/1049).

    Gegebenenfalls ist, wie dargelegt, auf die Honorierung vergleichbarer Berufsgruppen zurückzugreifen (BayObLGZ 1993, 323/324).

    Die für die Vergütung des anwaltlichen Berufspflegers/betreuers entwickelten Grundsätze hat der Senat auch auf den nichtanwaltlichen Berufsbetreuer erstreckt (BayObLGZ 1993, 323).

    Sie gelten beim vermögenden Betreuten nicht; sie können allenfalls eine Mindestvergütung darstellen, aber die Vergütung nach § 1836 Abs. 1 BGB nicht nach oben begrenzen (BayObLGZ 1992, 151; 1993, 323/324; ebenso OLG Braunschweig Nds.RPfl. 1994, 46; Erman/Holzhauer BGB 9. Aufl. § 1836 Rn. 18).

  • BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 16/92

    Bedenken gegen die Wirksamkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
    Die Vergütung muß über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar für einen Berufspfleger bringen (BayObLGZ 1992, 151; BayObLG Rpfleger 1992, 297/298; BayObLG JurBüro 1993, 49/50 Senatsbeschlüsse vom 18.3.1993 Report BayObLG 1993, 46 [LS]; und vom 1.4.1993 3Z BR 43/93; vgl. auch Barth/Wagenitz FamRZ 1994, 71/74; Franzen NJW 1993, 438).

    Die Vergütung muß über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar für einen Berufsbetreuer erbringen (vgl. BayObLGZ 1992, 151/154 f. m.w.Nachw.).

    Sie gelten beim vermögenden Betreuten nicht; sie können allenfalls eine Mindestvergütung darstellen, aber die Vergütung nach § 1836 Abs. 1 BGB nicht nach oben begrenzen (BayObLGZ 1992, 151; 1993, 323/324; ebenso OLG Braunschweig Nds.RPfl. 1994, 46; Erman/Holzhauer BGB 9. Aufl. § 1836 Rn. 18).

  • OLG Schleswig, 01.08.1994 - 2 W 118/93

    Einzelbetreuer; Berufsbetreuer; Abgrenzung; Zahl der Betreuungen ; Vergütung ;

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
    Gibt es solche Vergleichsbeträge nicht, kann auf die Honorierung ähnlicher Berufsgruppen mit gleicher Ausbildung zurückgegriffen werden (BayObLGZ 1993, 323/324; OLG Schleswig MDR 1994, 1048/1049).

    Eine konkrete, auf die Praxis des jeweiligen Betreuers abgestellte Berechnung, hat sich schon wegen des mit ihr verbundenen Aufwands als nicht praktikabel erwiesen (vgl. auch OLG Schleswig, MDR 1994, 1048 /1049).

  • KG, 18.07.1996 - 1 W 445/96

    Festsetzung einer Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsanspruch als bestellter

    Für die Bemessung der Vergütung ist allerdings nicht auf die konkret entstandenen Bürokosten des Betreuers abzustellen, sondern auf die Kosten, die ein Berufsbetreuer mit entsprechender beruflicher Qualifikation üblicherweise für ein Büro mittleren Zuschnitts aufwenden muß (BayObLGZ 1995, 35/39; OLG Schleswig FamRZ 1995, 46/47).

    Denn es erscheint nicht sachgerecht, den Betreuten mit Kosten zu belasten, die dadurch entstehen, daß der Betreuer ein besonders aufwendiges Büro unterhält (BayObLGZ 1995, 35, 39/40).

    Auch ist die konkrete Ermittlung der Bürounkosten des einzelnen Betreuers wegen des damit verbundenen Aufwandes wenig praktikabel (vgl. dazu BayObLGZ 1995, 35, 39/40; OLG Schleswig FamRZ 1995, 46/47).

    Denn sonst wäre eine berufsmäßige Ausübung des Betreueramtes, von deren Notwendigkeit auch das Betreuungsgesetz ausgeht, nicht möglich (BayObLGZ 1992, 151/156; 1993, 323/324; 1995, 35/39; OLG Schleswig FamRZ 1995, 46).

    Welches Honorar angemessen ist, ist gemäß § 1836 Abs. 2 Satz 2 BGB nach den Umständen des Einzelfalles zu bestimmen, insbesondere den Honoraren, die üblicherweise in der Berufsgruppe, der der Betreuer angehört, bezahlt werden (BayObLGZ 1993, 323/324; 1995, 35/39).

  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 297/95

    Bemessung der Vergütung eines Betreuers

    Für die Schätzung der Kosten eines Berufsbetreuers für ein Büro mittleren Zuschnitts (vgl. BayObLGZ 1995, 35) kann auf Modellrechnungen bezüglich des Unkostenanteils am Gesamtumsatz von Rechtsanwaltskanzleien oder auf die vom Statistischen Bundesamt ermittelten Zahlen für Einzelpraxen von Rechtsanwälte ohne Einzelpraxen für Fachanwälte zurückgegriffen werden.«.

    Hinzuzurechnen ist ein Risikozuschlag für freie Berufe (BayObLGZ 1993, 323, 324; 1995, 35, 38).

    Abzustellen ist in diesem Zusammenhang nicht auf die konkret entstehenden Bürokosten des Betreuers, sondern auf die Kosten, die Berufsbetreuer üblicherweise für ein Büro mittleren Zuschnitts aufwenden (BayObLGZ 1995, 35, 39 f.).

    Nicht zu beanstanden ist, daß das Landgericht sich zur Schätzung des Stundensatzes (ohne Bürokosten) an die Einkünfte eines angestellten Sozialpädagogen der Vergütungsgruppe BAT IV b (vgl. BayObLGZ 1995, 35; BAG BB 1996; LG München I BtPrax 1996, 30 ) angelehnt hat.

    Für die Bemessung des Stundensatzes ist nicht auf die konkret entstehenden Bürokosten des Betreuers abzustellen, sondern auf die Kosten, die Berufsbetreuer üblicherweise für ein Büro mittleren Zuschnitts aufwenden (BayObLGZ 1995, 35).

  • BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97

    Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins

    Es möchte von der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 1. Februar 1995 (FamRZ 1995, 692 ff.) und der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Juli 1995 (BtPrax 1995, 183) abweichen, die zwar die "konkreten Personalkosten oder konkreten allgemeinen Verwaltungskosten" des Betreuungsvereins außer acht lassen, aber den Vergütungsanspruch eines Betreuungsvereins nach denselben Maßstäben wie bei einem selbständigen Berufsbetreuer bemessen und in die Berechnung des Stundensatzes allgemeine Kosten einbeziehen, die üblicherweise für ein Büro mittleren Zuschnitts aufgewendet werden.

    Die vom Bayerischen Obersten Landesgericht in seiner Entscheidung vom 1. Februar 1995 (aaO S. 693) getroffene Differenzierung dürfte auch in der praktischen Handhabung auf Schwierigkeiten stoßen.

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.06.1995 - 2 Wx 21/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2789
OLG Köln, 14.06.1995 - 2 Wx 21/95 (https://dejure.org/1995,2789)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.06.1995 - 2 Wx 21/95 (https://dejure.org/1995,2789)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Juni 1995 - 2 Wx 21/95 (https://dejure.org/1995,2789)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1301
  • Rpfleger 1995, 504
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 08.01.1993 - 2 Wx 45/92

    Auslegungsbedürftigkeit eines Testaments zur Bestimmung einer Erbeinsetzung oder

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.1995 - 2 Wx 21/95
    Diese Auslegung des Schreibens ist naheliegend und möglich und somit nicht rechtsfehlerhaft, denn auch die Auslegung gemäß § 133 BGB ist nur eingeschränkt auf Rechtsfehler nachprüfbar (vgl. Senat FamRZ 1989, 549 (550); FamRZ 1993, 735 m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.12.1988 - 2 Wx 49/88

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.1995 - 2 Wx 21/95
    Diese Auslegung des Schreibens ist naheliegend und möglich und somit nicht rechtsfehlerhaft, denn auch die Auslegung gemäß § 133 BGB ist nur eingeschränkt auf Rechtsfehler nachprüfbar (vgl. Senat FamRZ 1989, 549 (550); FamRZ 1993, 735 m.w.N.).
  • BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98

    Handschriftliche Vollmacht als bloße Ankündigung

    Ob ein solcher ernstlicher Testierwille vorgelegen hat, ist im Weg der Auslegung (§ 133 BGB ) unter Berücksichtigung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu beurteilen (vgl. zu allem BayObLGZ 1970, 173/178 und 1982, 59/64, BayObLG FamRZ 1989, 1124/1125, Palandt/Edenhofer BGB 57. Aufl. § 2247 Rn. 2; siehe auch OLG Köln FamRZ 1995, 1301 ).
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Rechtsprechung
   LG Oldenburg, 20.09.1994 - 8 T 516/94   

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https://dejure.org/1994,5427
LG Oldenburg, 20.09.1994 - 8 T 516/94 (https://dejure.org/1994,5427)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 20.09.1994 - 8 T 516/94 (https://dejure.org/1994,5427)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 20. September 1994 - 8 T 516/94 (https://dejure.org/1994,5427)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 70b FGG; § 1835 BGB; § 1836 BGB; § 1 Abs. 2 BRAGO; § 112 Abs. 4 BRAGO; § 118 BRAGO; § 92 Abs. 1 S. 1 KostO; § 114 ZPO
    Unmittelbarer Erstattungsanspruch des bestellten anwaltlichen Verfahrenspflegers gegen die Staatskasse bei Aufwendungsersatzanspruch gegen den Betroffenen ; Erstattungsanspruch bei Feststellung der Mittellosigkeit des Betroffenen; Entsprechende Anwendung der im ...

  • Wolters Kluwer

    Unmittelbarer Erstattungsanspruch des bestellten anwaltlichen Verfahrenspflegers gegen die Staatskasse bei Aufwendungsersatzanspruch gegen den Betroffenen ; Erstattungsanspruch bei Feststellung der Mittellosigkeit des Betroffenen; Entsprechende Anwendung der im ...

  • Bt-Recht

    Begriff der Mittellosigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 494
  • Rpfleger 1995, 504
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 13.12.1993 - 26 WF 152/93

    Prozeßkostenhilfe; Entscheidung; Scheidungsverfahren; Steigerung der

    Auszug aus LG Oldenburg, 20.09.1994 - 8 T 516/94
    Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung der Kammer hat der Verfahrenspfleger lediglich einen Aufwendungsersatzanspruch nach §§ 1835, 1836 BGB in Verbindung mit einer analogen Anwendung des § 112 Abs. 4 BRAGO (grundlegende Entscheidung der Kammer vom 27.10.1992 8 T 852/92; Barth/Wagenitz, Unentgeltlichkeit und Vergütung im neuen Betreuungsrecht, FamRZ 1994, S. 71 ff m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 20.02.1990 - 9 T 146/90
    Auszug aus LG Oldenburg, 20.09.1994 - 8 T 516/94
    Es handelt sich um eine subsidiäre Entschädigung für den kraft, seiner staatsbürgerlichen Pflicht in Anspruch genommenen Vormund bzw. Verfahrenspfleger (vgl. LG Frankfurt/M. FamRZ 1990, S. 1036 [LG Frankfurt am Main 20.02.1990 - 2 T 146/90] ; LG Göttingen, Nds. Rpfl. 1994, S. 249).
  • LG Oldenburg, 27.10.1992 - 8 T 852/92
    Auszug aus LG Oldenburg, 20.09.1994 - 8 T 516/94
    Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung der Kammer hat der Verfahrenspfleger lediglich einen Aufwendungsersatzanspruch nach §§ 1835, 1836 BGB in Verbindung mit einer analogen Anwendung des § 112 Abs. 4 BRAGO (grundlegende Entscheidung der Kammer vom 27.10.1992 8 T 852/92; Barth/Wagenitz, Unentgeltlichkeit und Vergütung im neuen Betreuungsrecht, FamRZ 1994, S. 71 ff m.w.N.).
  • BayObLG, 07.06.1995 - 3Z BR 39/95

    Mittellosigkeit eines Betreuten

    Das LG Oldenburg (FamRZ 1995, 494 ) nimmt Mittellosigkeit an, wenn das Vermögen des Betreuten entsprechend § 92 Abs. 1 S. 1 KostO den Betrag von 50 000 DM nicht erreicht und sein Einkommen unterhalb des Dreifachen des für ihn nach der Tabelle des § 114 ZPO maßgebenden Betrages bleibt; auch der Heidelberger Kommentar (§§ 1835 - 1836a BGB Rn. 55) befürwortet, die Mittellosigkeit in Anlehnung an die Maßstäbe des.

    Es stellt einen wesentlichen Unterschied dar, ob jemand auf Kosten des Staates einen Prozeß führen will oder ob er für seine Lebensführung einer Betreuung bedarf und der Staat für insoweit anfallende Unkosten herangezogen wird (vgl. auch LG Oldenburg FamRZ 1995, 494 /495).

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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 20.01.1995 - 2 T 700/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8357
LG Koblenz, 20.01.1995 - 2 T 700/94 (https://dejure.org/1995,8357)
LG Koblenz, Entscheidung vom 20.01.1995 - 2 T 700/94 (https://dejure.org/1995,8357)
LG Koblenz, Entscheidung vom 20. Januar 1995 - 2 T 700/94 (https://dejure.org/1995,8357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Beginn der Ausschlußfrist des § 15 II ZSEG erst mit Beendigung der Tätigkeit des Betreuers.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 233
  • Rpfleger 1995, 504
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Mainz, 19.10.1993 - 8 T 300/93
    Auszug aus LG Koblenz, 20.01.1995 - 2 T 700/94
    Auf diesem Hintergrund läßt sich der durchweg - überwiegend allerdings ohne nähere Begründung - vertretene Standpunkt (vgl. LG Mainz, Rpfleger 1994, S. 111 mit weiteren Nachweisen), daß der Anspruch auf Aufwandsentschädigung gem. § 1836 a BGB mit dem Ablauf von 3 Monaten nach Fälligkeit, d. h. nach Ablauf jeweils eines Jahres, erstmals 1 Jahr nach Bestellung zum Betreuer, erlischt, nach Meinung der Kammer nicht halten.
  • LG Oldenburg, 15.04.1997 - 8 T 388/97

    Beschwerde des Bezirksrevisors gegen pauschale Aufwandsentschädigung des

    Die Kammer wird deshalb künftig davon ausgehen, daß Ansprüche des Betreuers gemäß § 1836 a BGB erst 3 Monate nach Beendigung der Tätigkeit erlöschen (so auch LG Koblenz, BtPrax 1995, 148; LG Hildesheim a.a.O.; LG Köln 6 T 499/95; LG Stuttgart 10 T 156/95; LG Hannover FamRZ 1995, 1377 [LG Hannover 03.11.1994 - 20 T 75/94] ; Zimmermann, Rechtspfleger 1996, 9 m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 26.04.1994 - 2 T 200/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7237
LG Koblenz, 26.04.1994 - 2 T 200/94 (https://dejure.org/1994,7237)
LG Koblenz, Entscheidung vom 26.04.1994 - 2 T 200/94 (https://dejure.org/1994,7237)
LG Koblenz, Entscheidung vom 26. April 1994 - 2 T 200/94 (https://dejure.org/1994,7237)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Aufrundung auf volle Stunden, letzte Stunde des Abrechnungszeitraums

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1836 Abs. 2, § 1835 Abs. 4; ZSEG § 2 Abs. 2

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 691
  • Rpfleger 1995, 504
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Rechtsprechung
   LG Münster, 19.01.1995 - 5 T 60/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7697
LG Münster, 19.01.1995 - 5 T 60/95 (https://dejure.org/1995,7697)
LG Münster, Entscheidung vom 19.01.1995 - 5 T 60/95 (https://dejure.org/1995,7697)
LG Münster, Entscheidung vom 19. Januar 1995 - 5 T 60/95 (https://dejure.org/1995,7697)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Pauschale Aufwandsentschädigung und Unterhaltspflicht, Eltern, Ausschlußfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 248
  • Rpfleger 1995, 504
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Ingolstadt, 02.02.1994 - 1 T 137/94
    Auszug aus LG Münster, 19.01.1995 - 5 T 60/95
    Von verschiedenen Landgerichten (u. a. LG Ingolstadt, Beschluß vom 2. Februar 1994, 1 T 137/94 , RPfl 1994/354) wird jedoch die Auffassung vertreten, daß die pauschale Aufwandsentschädigung nach § 1836 a BGB nicht verlangt werden kann von einem Kind, für das ein Elternteil als Betreuer tätig ist.
  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96

    Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung

    Da der Zweck der gesetzlichen Neuregelung zum Vergütungs- und Aufwandsentschädigungsanspruch dahin ging, "die Rechtsstellung auch derjenigen Personen zu starken, denen keine Vergütung gewahrt werden kann, also der ehrenamtlichen Betreuungspersonen für mittellose Betroffene" (BT-Drucks. 11/4528 S. 112, BayObLG aaO.), würde es der gesetzlichen Neuregelung zuwiderlaufen, wenn ausgerechnet der vornehmlich gewünschten Betreuergruppe, nämlich den nahen Angehörigen, der Anspruch auf die pauschale Aufwandsentschädigung nicht zustehen sollte (vgl. im einzelnen Bienwald aaO., LG Kaiserslautern FamRZ 1995, 52, LG Münster FamRZ 1996, 248, LG Wuppertal JurBüro 1995, 603, LG Göttingen JurBüro 1995, 602 und BayObLG FamRZ 1996, 247 sowie Jürgens, Betreuungsrecht § 1836a Rdn. 4, Hellmann, BtPrax 1995, 158, 164, Dammrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. 1995 § 1836a Rdn. 7, Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1836a Rdn. 1).
  • BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 262/95

    Aufwandsentschädigung für einen Betreuer, der auch Elternteil des Betreuten ist

    (2) Bejaht wird ein Anspruch auf Aufwandsentschädigung für Betreuer, die zugleich ein Elternteil des Betreuten sind, von den Landgerichten Kaiserslautern (BtPrax 1994, 34 ), Würzburg (Rpfleger 1995, 108 ), Göttingen (NdsRpfl 1995, 211) und Münster (BtPrax 1995, 111 ) sowie von Damrau (Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 1836a BGB Rn. 7), Diederichsen (Palandt/Diederichsen BGB 54. Aufl. § 1836a Rn. 1), Hellmann (BtPrax 1995, 158/164) sowie Bienwald (FamRZ 1995, 463 ff).
  • LG Bochum, 23.06.1999 - 7 T 372/99
    An veröffentlichter Rechtsprechung konnte die Kammer hierzu lediglich zwei Entscheidungen heranziehen, von denen das Landgericht Münster (BtPrax 1995, 111, 112) eine Quotelung vornahm, während das Landgericht Passau (BtPrax 1996, 33, 34) für den gesamten Abrechnungszeitraum die (erhöhte) Pauschale - beide Entscheidungen ohne nähere Begründung - bewilligte.
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 19.12.1994 - 2 T 706/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4931
LG Koblenz, 19.12.1994 - 2 T 706/94 (https://dejure.org/1994,4931)
LG Koblenz, Entscheidung vom 19.12.1994 - 2 T 706/94 (https://dejure.org/1994,4931)
LG Koblenz, Entscheidung vom 19. Dezember 1994 - 2 T 706/94 (https://dejure.org/1994,4931)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Pflegers für ein Unterbringungsverfahren; Vergütung eines Verfahrenspflegers; Ehrenamtlichkeit eines Verfahrenspflegeramtes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers in Unterbringungssachen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1286
  • Rpfleger 1995, 504
 
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Rechtsprechung
   LG Würzburg, 16.02.1995 - 3 T 288/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,15087
LG Würzburg, 16.02.1995 - 3 T 288/95 (https://dejure.org/1995,15087)
LG Würzburg, Entscheidung vom 16.02.1995 - 3 T 288/95 (https://dejure.org/1995,15087)
LG Würzburg, Entscheidung vom 16. Februar 1995 - 3 T 288/95 (https://dejure.org/1995,15087)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 504
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Rechtsprechung
   LG Stendal, 03.05.1995 - 22 T 172/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,22415
LG Stendal, 03.05.1995 - 22 T 172/94 (https://dejure.org/1995,22415)
LG Stendal, Entscheidung vom 03.05.1995 - 22 T 172/94 (https://dejure.org/1995,22415)
LG Stendal, Entscheidung vom 03. Mai 1995 - 22 T 172/94 (https://dejure.org/1995,22415)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 504
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Rechtsprechung
   LG Göttingen, 29.12.1994 - 5 T 198/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,22936
LG Göttingen, 29.12.1994 - 5 T 198/94 (https://dejure.org/1994,22936)
LG Göttingen, Entscheidung vom 29.12.1994 - 5 T 198/94 (https://dejure.org/1994,22936)
LG Göttingen, Entscheidung vom 29. Dezember 1994 - 5 T 198/94 (https://dejure.org/1994,22936)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vergütung bei Rehabilitätsfürsorge, Vermögenssorge

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 504
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Rechtsprechung
   LG Ingolstadt, 08.05.1995 - 1 T 506/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,24866
LG Ingolstadt, 08.05.1995 - 1 T 506/95 (https://dejure.org/1995,24866)
LG Ingolstadt, Entscheidung vom 08.05.1995 - 1 T 506/95 (https://dejure.org/1995,24866)
LG Ingolstadt, Entscheidung vom 08. Mai 1995 - 1 T 506/95 (https://dejure.org/1995,24866)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vergütung des Berufsbetreuers, Mehrwertsteuer

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 504
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 17.01.1995 - 2/28 T 113/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,28895
LG Frankfurt/Main, 17.01.1995 - 2/28 T 113/94 (https://dejure.org/1995,28895)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.01.1995 - 2/28 T 113/94 (https://dejure.org/1995,28895)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. Januar 1995 - 2/28 T 113/94 (https://dejure.org/1995,28895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers in Betreuungssachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 504
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Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 20.01.1995 - 1 T 490/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12741
LG Frankenthal, 20.01.1995 - 1 T 490/94 (https://dejure.org/1995,12741)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 20.01.1995 - 1 T 490/94 (https://dejure.org/1995,12741)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 20. Januar 1995 - 1 T 490/94 (https://dejure.org/1995,12741)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vergütung für Tätigkeit nach dem Tode des Betreuten, Zeitaufwand und Auslagen, Tod des Betreuten, keine Vergütung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1893 Abs. 1, § 1698b, § 1835, § 1836

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 504
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 16.08.1994 - 2 T 555/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12396
LG Koblenz, 16.08.1994 - 2 T 555/94 (https://dejure.org/1994,12396)
LG Koblenz, Entscheidung vom 16.08.1994 - 2 T 555/94 (https://dejure.org/1994,12396)
LG Koblenz, Entscheidung vom 16. August 1994 - 2 T 555/94 (https://dejure.org/1994,12396)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vergütung bei Beschränkung auf Kontrollbesuche

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 690 (Ls.)
  • Rpfleger 1995, 504
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Oldenburg, 16.07.1997 - 5 W 76/97

    Bestellung und Vergütung eines Vereinsbetreuers

    Es ist aber anerkannt, dass eine solche umfassende Pflege eine Erleichterung der Betreuung bedeuten und eine Minderung der Vergütung bedingen kann (vgl. nur Palandt/Diederichsen, BGB, 56. Aufl., § 1836 Rz. 7, unter Hinweis auf LG Koblenz, FamRZ 1995, 690 [LG Koblenz 16.08.1994 - 2 T 555/94] ).
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Rechtsprechung
   LG Würzburg, 30.01.1995 - 3 T 144/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11456
LG Würzburg, 30.01.1995 - 3 T 144/95 (https://dejure.org/1995,11456)
LG Würzburg, Entscheidung vom 30.01.1995 - 3 T 144/95 (https://dejure.org/1995,11456)
LG Würzburg, Entscheidung vom 30. Januar 1995 - 3 T 144/95 (https://dejure.org/1995,11456)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 504
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 13.03.2001 - 12 W 3/01

    Vormund; Vergütung ; Betreuung ; Aufwandsentschädigung ; Geringfügige

    1995, 211; LG Würzburg, Rpfleger 1995, 504), gibt es im Gesetz keine hinreichenden Anhaltspunkte.
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Rechtsprechung
   LG Trier, 23.12.1994 - 5 T 80/94   

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https://dejure.org/1994,23910
LG Trier, 23.12.1994 - 5 T 80/94 (https://dejure.org/1994,23910)
LG Trier, Entscheidung vom 23.12.1994 - 5 T 80/94 (https://dejure.org/1994,23910)
LG Trier, Entscheidung vom 23. Dezember 1994 - 5 T 80/94 (https://dejure.org/1994,23910)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vergütung des Berufsbetreuers, unterdurchschnittlich schwieriger Fall

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 504
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