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Rechtsprechung
   BGH, 12.08.2020 - XII ZB 204/20   

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https://dejure.org/2020,25448
BGH, 12.08.2020 - XII ZB 204/20 (https://dejure.org/2020,25448)
BGH, Entscheidung vom 12.08.2020 - XII ZB 204/20 (https://dejure.org/2020,25448)
BGH, Entscheidung vom 12. August 2020 - XII ZB 204/20 (https://dejure.org/2020,25448)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit um die Verlängerung und Erweiterung einer Betreuung; Erneute Durchführung einer Anhörung bei mündlicher Gutachtenerstattung im Anhörungstermin

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Anhörungspflicht des Betroffenen nach Erstattung des Sachverständigengutachtens; erneute Anhörung bei mündlich erstattetem Gutachten im Anhörungstermin

  • rabüro.de

    Zur Anhörungspflicht des Betroffenen nach Erstattung des Sachverständigengutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 68 Abs. 3 S. 2; FamFG § 278 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de

    FamFG § 68 Abs. 3 S. 2; FamFG § 278 Abs. 1 S. 1
    Rechtsstreit um die Verlängerung und Erweiterung einer Betreuung; Erneute Durchführung einer Anhörung bei mündlicher Gutachtenerstattung im Anhörungstermin

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungsverfahren: Anhörungspflicht des Betroffenen nach Erstattung des Sachverständigengutachtens; erneute Anhörung bei mündlich erstattetem Gutachten im Anhörungstermin

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren - und die Anhörung des Betroffenen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anhörung des Betroffenen nach Bekanntgabe des Gutachtens

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung der Betroffenen im Betreuungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1268
  • MDR 2021, 118
  • FGPrax 2021, 19
  • FamRZ 2020, 1770
  • Rpfleger 2021, 29
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.07.2019 - XII ZB 62/19

    Notwendige Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens; Feststellung der

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - XII ZB 204/20
    Die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen ist grundsätzlich durchzuführen, nachdem ihm das nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten rechtzeitig bekanntgegeben worden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019 - XII ZB 62/19, FamRZ 2019, 1648).

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, ist die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen daher grundsätzlich durchzuführen, nachdem das nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Mai 2020 - XII ZB 6/20 - juris Rn. 7; vom 3. Juli 2019 - XII ZB 62/19 - FamRZ 2019, 1648 Rn. 13 mwN und vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387 Rn. 6 mwN).

  • BGH, 27.05.2020 - XII ZB 582/19

    Begutachtung des Betroffenen durch den Sachverständigen während der Anhörung und

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - XII ZB 204/20
    Denn auch dann hatte die Betroffene nicht die Möglichkeit, sich mit dem schriftlichen Gutachten auseinanderzusetzen und entsprechende Einwendungen zu formulieren (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Mai 2020 - XII ZB 582/19 - juris Rn. 7).
  • BGH, 06.04.2016 - XII ZB 397/15

    Betreuungsverfahren: Überlassung des Sachverständigengutachtens erst in der

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - XII ZB 204/20
    Auch wenn ein Sachverständiger sein Gutachten ausnahmsweise im Anhörungstermin mündlich erstattet hat, ist sicherzustellen, dass der Betroffene ausreichend Zeit hat, von dessen Inhalt Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern (vgl. Senatsbeschluss vom 6. April 2016 - XII ZB 397/15 - FamRZ 2016, 1148 Rn. 11 f.).
  • BGH, 21.11.2018 - XII ZB 57/18

    Möglichkeit des Beschwerdegerichts vom Absehen einer erneuten Anhörung des

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - XII ZB 204/20
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, ist die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen daher grundsätzlich durchzuführen, nachdem das nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Mai 2020 - XII ZB 6/20 - juris Rn. 7; vom 3. Juli 2019 - XII ZB 62/19 - FamRZ 2019, 1648 Rn. 13 mwN und vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 06.05.2020 - XII ZB 6/20

    Rechtsschutz gegen die Bestellung eines Betreuers; Anforderungen an den Inhalt

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - XII ZB 204/20
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, ist die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen daher grundsätzlich durchzuführen, nachdem das nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Mai 2020 - XII ZB 6/20 - juris Rn. 7; vom 3. Juli 2019 - XII ZB 62/19 - FamRZ 2019, 1648 Rn. 13 mwN und vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 12.02.2020 - XII ZB 179/19

    Pflicht zur Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen; Verletzung des

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - XII ZB 204/20
    Wird das Gutachten dem Betroffenen nicht ausgehändigt, verletzt das Verfahren ihn in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19 - FamRZ 2020, 786 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 04.12.2019 - XII ZB 392/19

    Anhörung des Betroffenen erneut persönlich vor der Entscheidung bei Einholung

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - XII ZB 204/20
    Dies setzt jedoch voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 392/19 - NJW 2020, 852 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 153/20

    Betreuungssache: Voraussetzungen für das Absehen von der Bekanntgabe eines

    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - XII ZB 204/20 - juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 10.03.2021 - XII ZB 462/20

    Die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen ist

    Die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen ist grundsätzlich durchzuführen, nachdem ihm das nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten rechtzeitig bekanntgegeben worden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - XII ZB 204/20 - FamRZ 2020, 1770).

    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - XII ZB 204/20 - FamRZ 2020, 1770 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 183/20

    Verwertung des Sachverständigengutachtens durch das Amtsgericht als

    Diesen Anforderungen genügt das amtsgerichtliche Verfahren nicht, weil das Sachverständigengutachten der Betroffenen erst in der am Tag des Beschlusserlasses erfolgten persönlichen Anhörung vom 26. Februar 2020 ausgehändigt worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. August 2020 - XII ZB 204/20 - juris Rn. 12 f. und vom 6. April 2016 - XII ZB 397/15 - FamRZ 2016, 1148 Rn. 11 f.).
  • BGH, 09.02.2022 - XII ZB 159/21

    Unterbringungsverfahren in Baden-Württemberg: Mündliche Erstattung des

    Kann oder will sich der Betroffene im Anhörungstermin nach einem Hinweis des Gerichts auf die Möglichkeit einer Stellungnahmefrist hierzu nicht abschließend äußern, ist ihm gegebenenfalls das Protokoll der mündlichen Gutachtenerstattung zu übersenden und seine Anhörung erneut durchzuführen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - XII ZB 204/20, FamRZ 2020, 1770).

    Kann oder will sich der Betroffene im Anhörungstermin nach einem Hinweis des Gerichts auf die Möglichkeit einer Stellungnahmefrist hierzu nicht abschließend äußern, ist ihm gegebenenfalls das Protokoll der mündlichen Gutachtenerstattung zu übersenden und seine Anhörung erneut durchzuführen (Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - XII ZB 204/20 - FamRZ 2020, 1770 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 06.10.2021 - XII ZB 290/21

    Die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen ist

    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - XII ZB 204/20 - FamRZ 2020, 1770 Rn. 11 mwN).

    Die Zurückverweisung gibt dem Landgericht nicht nur Gelegenheit, die zeitlich nach erfolgter Bekanntgabe des Gutachtens notwendige Anhörung nachzuholen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - XII ZB 204/20 - FamRZ 2020, 1770 Rn. 11 mwN), sondern auch die weiteren von der Rechtsbeschwerde vorgebrachten Rügen zu berücksichtigen.

  • BGH, 28.10.2020 - XII ZB 353/20

    Persönliche Anhörung im Betreuungsverfahren zur Sicherung des Anspruchs des

    Dies setzt jedoch voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 12. August 2020 - XII ZB 204/20 - juris Rn. 9 und vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 392/19 - NJW 2020, 852 Rn. 5 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.07.2020 - XII ZB 228/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23568
BGH, 22.07.2020 - XII ZB 228/20 (https://dejure.org/2020,23568)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2020 - XII ZB 228/20 (https://dejure.org/2020,23568)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2020 - XII ZB 228/20 (https://dejure.org/2020,23568)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 1896 BGB, § ... 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 278 Abs. 1 Satz 1, 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 276 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 26 FamFG, § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhaftigkeit der Anhörung eines Betreuten im Betreuungsverfahren ohne Möglichkeit zur Teilnahme des Verfahrenspflegers an dem Termin

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Erneute Anhörung des Betroffenen nach Erstattung des schriftlichen Gutachtens; Pflicht der Teilnahme des Verfahrenspflegers im Anhörungstermin

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Fehlerhaftigkeit der Anhörung eines Betreuten im Betreuungsverfahren ohne Möglichkeit zur Teilnahme des Verfahrenspflegers an dem Termin

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungsverfahren: Erneute Anhörung des Betroffenen nach Erstattung des schriftlichen Gutachtens; Pflicht der Teilnahme des Verfahrenspflegers im Anhörungstermin

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuungsverfahren - und die Anhörung ohne Verfahrenspfleger

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuungsverfahren - und die Begutachtung während der Anhörung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuungsverfahren: Erneute Anhörung des Betroffenen nach Erstattung des schriftlichen ...

  • Bt-Recht (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Teilnahme eines Verfahrenspflegers an Anhörung in Betreuungsverfahren erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 77
  • MDR 2020, 1200
  • FamRZ 2020, 1671
  • Rpfleger 2021, 29
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.05.2020 - XII ZB 582/19

    Begutachtung des Betroffenen durch den Sachverständigen während der Anhörung und

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - XII ZB 228/20
    Dazu ist ihm dieses rechtzeitig vor dem neuen Anhörungstermin zu überlassen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. Mai 2020 - XII ZB 582/19).

    Diesen Zweck kann die Anhörung regelmäßig nur dann erfüllen, wenn das Sachverständigengutachten dem Betroffenen rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen wurde, um ihm Gelegenheit zu geben, sich zu diesem und den sich hieraus ergebenden Umständen zu äußern (Senatsbeschluss vom 27. Mai 2020 - XII ZB 582/19 - juris Rn. 6 mwN).

    Schon aus diesem Grund hätte das Landgericht die Anhörung gemäß §§ 278 Abs. 1 Satz 1, 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG wiederholen müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Mai 2020 - XII ZB 582/19 - juris Rn. 7).

  • BGH, 15.05.2019 - XII ZB 57/19

    Verfahrensfehlerhaftigkeit der Anhörung eines Betroffenen im Betreuungsverfahren

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - XII ZB 228/20
    Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19, FamRZ 2019, 1356).

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 358/16

    Betreuungsgerichtliches Unterbringungsverfahren: Beauftragung der Mitglieder der

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - XII ZB 228/20
    Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Anhörung durch den beauftragten Richter nur in ihrem objektiven Ertrag und als dessen persönlicher Eindruck verwertet werden darf (Senatsbeschluss vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16 - FamRZ 2017, 996 Rn. 12 mwN).
  • OLG Schleswig, 01.09.2009 - 2 W 100/09

    Voraussetzungen für die Einrichtung einer Betreuung

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - XII ZB 228/20
    Soweit sich das Landgericht den Ausführungen des Sachverständigen angeschlossen hat, wonach es sich bei einer paranoiden Persönlichkeitsstörung um keine Krankheit oder Behinderung i.S.d. § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB handelt, überzeugt dies nicht (vgl. etwa BayObLG FamRZ 2004, 657, 658 f. und OLGR Schleswig 2009, 956).
  • BayObLG, 17.12.2003 - 3Z BR 202/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Betreuerbestellung nach Aufhebung einer

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - XII ZB 228/20
    Soweit sich das Landgericht den Ausführungen des Sachverständigen angeschlossen hat, wonach es sich bei einer paranoiden Persönlichkeitsstörung um keine Krankheit oder Behinderung i.S.d. § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB handelt, überzeugt dies nicht (vgl. etwa BayObLG FamRZ 2004, 657, 658 f. und OLGR Schleswig 2009, 956).
  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur

    In derartigen Fällen kommt daher ein Absehen des Beschwerdegerichts von der persönlichen Anhörung gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nicht in Betracht (vgl. auch Senatsbeschluss vom 22. Juli 2020 - XII ZB 228/20 - MDR 2020, 1200 Rn. 9).

    Unbeschadet dessen, dass die Voraussetzungen für ein rechtlich zulässiges Tätigwerden des beauftragten Richters hier mit Blick auf den im Rahmen der Beschwerdeentscheidung verwerteten persönlichen Eindruck des Gerichts vom Betroffenen nicht vorgelegen haben (vgl. dazu etwa Senatsbeschlüsse vom 22. Juli 2020 - XII ZB 228/20 - MDR 2020, 1200 Rn. 14 mwN; vom 11. Juli 2018 - XII ZB 72/18 - FamRZ 2018, 1594 Rn. 3 mwN und vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 136/16 - FamRZ 2017, 478 Rn. 6 mwN), fanden aber beide Anhörungen vor Eingang des schriftlichen Sachverständigengutachtens statt.

  • BGH, 20.12.2023 - XII ZB 514/21

    Verwertung der Anhörung weiterhin in ihrem objektiven Ertrag bei Mitwirkung von

    In diesem Fall ist jedoch zu beachten, dass die Anhörung durch den beauftragten Richter nur als dessen persönlicher Eindruck und nur in ihrem objektiven Ertrag durch die Kammer verwertet werden darf (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. März 2023 - XII ZB 285/22 - FamRZ 2023, 1062 Rn. 14 mwN und vom 22. Juli 2020 - XII ZB 228/20 - FamRZ 2020, 1671 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 07.10.2020 - XII ZB 349/20

    Anhörung eines Betroffenen im Betreuungsverfahren ohne Gelegenheit der Teilnahme

    Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. Juli 2020 - XII ZB 228/20, juris).

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 22. Juli 2020 - XII ZB 228/20 - juris Rn. 11 mwN).

  • BGH, 28.10.2020 - XII ZB 353/20

    Persönliche Anhörung im Betreuungsverfahren zur Sicherung des Anspruchs des

    Diesen Zweck kann sie regelmäßig nur dann erfüllen, wenn das Sachverständigengutachten dem Betroffenen rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen wurde, um diesem Gelegenheit zu geben, sich zu dem Sachverständigengutachten und den sich hieraus ergebenden Umständen zu äußern (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 22. Juli 2020 -XII ZB 228/20, MDR 2020, 1200 und vom 3. Juli 2019 - XII ZB 62/19, FamRZ 2019, 1648).

    Diesen Zweck kann sie regelmäßig nur dann erfüllen, wenn das Sachverständigengutachten dem im Betreuungsverfahren gemäß § 275 FamFG verfahrensfähigen Betroffenen rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen wurde, um ihm Gelegenheit zu geben, sich zu dem Sachverständigengutachten und den sich hieraus ergebenden Umständen zu äußern (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 22. Juli 2020 - XII ZB 228/20 - MDR 2020, 1200 Rn. 8 mwN und vom 3. Juli 2019 - XII ZB 62/19 - FamRZ 2019, 1648 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22

    Sicherung des Anspruchs eines Betroffenen auf rechtliches Gehör durch die

    In derartigen Fällen kommt daher ein Absehen des Beschwerdegerichts von der persönlichen Anhörung gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 227, 161 = FamRZ 2021, 138 Rn. 18 mwN und vom 22. Juli 2020 - XII ZB 228/20 - FamRZ 2020, 1671 Rn. 8 f. mwN).
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