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   EuGH, 26.03.1987 - 45/86   

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https://dejure.org/1987,185
EuGH, 26.03.1987 - 45/86 (https://dejure.org/1987,185)
EuGH, Entscheidung vom 26.03.1987 - 45/86 (https://dejure.org/1987,185)
EuGH, Entscheidung vom 26. März 1987 - 45/86 (https://dejure.org/1987,185)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Rat

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 190
    1 . HANDLUNGEN DER ORGANE - BEGRÜNDUNGSPFLICHT - UMFANG - BEZUGNAHME AUF DIE RECHTSGRUNDLAGE EINES RECHTSAKTS

  • EU-Kommission

    Kommission / Rat

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Nichtigerklärung von Verordnung Nr. 3599/85 und Verordnung Nr. 3600/85 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG); Unterscheidung zwischen der Klagebefugnis der Gemeinschaftsorgane und Mitgliedstaaten einerseits und der Klagebefugnis ...

  • opinioiuris.de

    Allgemeines Präferenzsystem I

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 3599/85 vom 17. Dezember 1985; ; Verordnung (EWG) Nr. 3600/85 vom 17. Dezember 1985; ; EWG-Vertrag Art. 173; ; EWG-Vertrag Art. 190; ; EWG-Vertrag Art. 113; ; EWG-Vertrag Art. 235

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. HANDLUNGEN DER ORGANE - BEGRÜNDUNGSPFLICHT - UMFANG - BEZUGNAHME AUF DIE RECHTSGRUNDLAGE EINES RECHTSAKTS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Allgemeine Zollpräferenzen - Nichtigkeitsklage - Rechtsgrundlage - Pflicht zur Begründung der Gemeinschaftsrechtsakte.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 1493
  • NJW 1987, 3073
 
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Wird zitiert von ... (109)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 04.10.1979 - Gutachten 1/78

    Internationales Naturkautschukübereinkommen. - 1. INTERNATIONALE ABKOMMEN -

    Auszug aus EuGH, 26.03.1987 - 45/86
    EINE SO VERSTANDENE "HANDELSPOLITIK" WÄRE DAZU VERURTEILT, ALLMÄHLICH BEDEUTUNGSLOS ZU WERDEN ( GUTACHTEN 1/78 VOM 4.*OKTOBER 1979, SLG . 1979, 2871 ).
  • EuGH, 11.11.1975 - Gutachten 1/75

    1. VÖLKERRECHTLICHE ABKOMMEN - ABSCHLUSS DURCH DIE EWG - VORHERIGES GUTACHTEN DES

    Auszug aus EuGH, 26.03.1987 - 45/86
    16 WIE DER GERICHTSHOF BEREITS FESTGESTELLT HAT, HAT DER BEGRIFF DER HANDELSPOLITIK DEN GLEICHEN INHALT, OB ER NUN AUF DIE INTERNATIONALE BETÄTIGUNG EINES STAATES ODER DIE DER GEMEINSCHAFT ANGEWENDET WIRD ( GUTACHTEN 1/75 VOM 11 . NOVEMBER 1975, SLG . 1355 ).
  • BVerfG, 30.07.2019 - 2 BvR 1685/14

    Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht

    Soweit der EuGH dabei auf die sogenannte implied-powers-Lehre zurückgreift (vgl. EuGH, Urteil vom 29. November 1956, Fédération Charbonnière de Belgique/Hohe Behörde, C-8/55, Slg. 1955, I-302 ; Urteil vom 15. Juli 1960, Regierung der Italienischen Republik/Hohe Behörde, C-20/59, Slg. 1960, I-687 ; Urteil vom 31. März 1971, Kommission/Rat, C-22/70, Slg. 1971, I-264 ; Urteil vom 26. März 1987, Kommission/Rat, C-45/86, Slg. 1987, I-1517 ; Urteil vom 13. September 2005, Kommission/Rat, C-176/03, Slg. 2005, I-7907 ; Urteil vom 23. Oktober 2007, Kommission/Rat, C-440/05, Slg. 2007, I-9128 ; Urteil vom 6. März 2018, Slowakische Republik/Achmea BV, C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 34; Gutachten 2/94 vom 28. März 1996, EMRK-Beitritt, Slg. 1996, I-1783 ; Gutachten 2/13 vom 18. Dezember 2014, EMRK-Beitritt, EU:C:2014:2454, Rn. 173), lässt sich auf diese Weise die Inanspruchnahme von Vollzugsaufgaben nur in engen Grenzen rechtfertigen, nämlich dann, wenn die Regelung über die Einrichtung der Agentur mit Blick auf den gesamten Rechtsakt als Annex erscheint und ihre Errichtung für die Anwendung der zu erlassenden Regelung notwendig ist.
  • EuGH, 15.11.1994 - Gutachten 1/94

    1 Völkerrechtliche Verträge - Abschluß - Vorheriges Gutachten des Gerichtshofes -

    Da die Gewährung allgemeiner Präferenzen, wie der Gerichtshof entschieden hat (vgl. Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86, Kommission/Rat, ,Allgemeine Zollpräferenzen", Slg. 1987, 1493, Randnr. 21), eine handelspolitische Maßnahme ist, ist es auch deren Aussetzung.
  • EuGH, 11.06.1991 - C-300/89

    Kommission / Rat

    10 Vorab ist darauf hinzuweisen, daß im Rahmen des Zuständigkeitssystems der Gemeinschaft die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts nicht allein davon abhängen kann, welches nach der Überzeugung eines Organs das angestrebte Ziel ist, sondern sich auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände gründen muß (Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86, Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493, Randnr. 11).

    17 Wie der Gerichtshof in dem Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 165/87 (Kommission/Rat, Slg. 1988, 5545, Randnr. 11) entschieden hat, ist ein Organ, wenn seine Zuständigkeit auf zwei Vertragsbestimmungen beruht, verpflichtet, die entsprechenden Rechtsakte auf der Grundlage dieser beiden Bestimmungen zu erlassen.

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