Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 28.01.1999 - C-77/97   

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https://dejure.org/1999,1968
EuGH, 28.01.1999 - C-77/97 (https://dejure.org/1999,1968)
EuGH, Entscheidung vom 28.01.1999 - C-77/97 (https://dejure.org/1999,1968)
EuGH, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - C-77/97 (https://dejure.org/1999,1968)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Auslegung des Artikels 30 EG-Vertrag und der Richtlinie 76/768/EWG des Rates - Kosmetische Mittel - Nationale Rechtsvorschriften, die Beschränkungen für die Werbung vorsehen

  • Europäischer Gerichtshof

    Unilever

  • EU-Kommission PDF

    Unilever

    Richtlinie 76/768 des Rates, Artikel 6 Absatz 3
    Rechtsangleichung - Kosmetische Mittel - Verpackung und Etikettierung - Richtlinie 76/768 - Maßnahmen gegen Werbung für kosmetische Mittel, die Merkmale vortäuscht, die diese Mittel nicht besitzen - Geltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - Regelung, die die ...

  • EU-Kommission

    Unilever

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Artikels 30 EG-Vertrag und der Richtlinie 76/768/EWG des Rates ; Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel ; Nationale Rechtsvorschriften, die Beschränkungen für die Werbung vorsehen

  • Judicialis

    Richtlinie 76/768/EWG Art. 6 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 76/768/EWG Art. 6 Abs. 3
    Rechtsangleichung - Kosmetische Mittel - Verpackung und Etikettierung - Richtlinie 76/768 - Maßnahmen gegen Werbung für kosmetische Mittel, die Merkmale vortäuscht, die diese Mittel nicht besitzen - Geltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - Regelung, die die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    DIE ÖSTERREICHISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE VERMARKTUNG KOSMETISCHER MITTEL VERSTOSSEN GEGEN GEMEINSCHAFTSRECHT

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Handelsgerichts Wien - Auslegung des Artikels 30 EG-Vertrag und der Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel - Nationale Rechtsvorschriften, die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1999, I-431
  • GRUR Int. 1999, 349
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 23.11.1989 - 150/88

    Parfümerie-Fabrik 4711 / Provide

    Auszug aus EuGH, 28.01.1999 - C-77/97
    Es ist daran zu erinnern, daß die Richtlinie 76/768 eine abschließende Harmonisierung der nationalen Bestimmungen über die Verpackung und Etikettierung kosmetischer Mittel herbeigeführt hat (Urteil vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-150/88, Parfümeriefabrik 4711, Slg. 1989, 3891, Randnr. 28, und das sogenannte "Clinique"-Urteil vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb, Slg. 1994, I-317, Randnr. 11).
  • EuGH, 02.02.1994 - C-315/92

    Verband Sozialer Wettbewerb / Clinique Laboratories und Estée Lauder

    Auszug aus EuGH, 28.01.1999 - C-77/97
    Es ist daran zu erinnern, daß die Richtlinie 76/768 eine abschließende Harmonisierung der nationalen Bestimmungen über die Verpackung und Etikettierung kosmetischer Mittel herbeigeführt hat (Urteil vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-150/88, Parfümeriefabrik 4711, Slg. 1989, 3891, Randnr. 28, und das sogenannte "Clinique"-Urteil vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb, Slg. 1994, I-317, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2002 - C-221/00

    Kommission / Österreich

    Der Gerichtshof hat sich dazu bereits 1999 im Urteil Unilever geäußert(3).

    Dass Artikel 15 Absatz 2 der Richtlinie 79/112 ein generelles Verbot wie das vorliegende nicht rechtfertige, werde durch das Urteil Unilever(15) bestätigt, in dem es um die gleiche österreichische Regelung in Bezug auf kosmetische Mittel gegangen sei.

    So könnten etwa gezielte Kontrollen auf dem Markt durchgeführt werden, um die Waren festzustellen, bei denen Angaben geeignet erschienen, den Verbraucher zu täuschen, wie der Gerichtshof im Urteil Unilever(17) bereits ausgeführt habe.

    3: - Urteil vom 28. Januar 1999 in der Rechtssache C-77/97 (Unilever, Slg. 1999, I-431).

    44: - Entsprechend der Regelung in Artikel 6 Buchstabe a der Richtlinie 84/450; so auch der Gerichtshof im Urteil Unilever (angeführt in Fußnote 3, Randnrn. 34 und 35).

    46: - Urteil Unilever, angeführt in Fußnote 3. In der noch anhängigen Rechtssache Linhart, angeführt in Fußnote 3, ist der Gerichtshof mit einem Ersuchen des Verwaltungsgerichtshofs um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit eines Verbots der Angabe "dermatologisch getestet" bei Seife und Shampoo mit dem Gemeinschaftsrecht befasst.

    47: - Treffend die Umschreibung im Urteil vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-220/98 (Estée Lauder, Slg. 2000, I-117), das wie das Urteil Unilever (angeführt in Fußnote 3), kosmetische Mittel betrifft und wo der Gerichtshof in Randnr. 27 auf das Urteil vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-210/96 (Gut Springenheide und Tusky, Slg. 1998, I-4657) verweist, in dem es um Lebensmittel (Eier) ging.

  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 23/07

    Vorbeugen mit Coffein!

    b) Die Regelung des § 27 Abs. 1 LFGB ist zudem richtlinienkonform in diesem Sinne auszulegen, weil die Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel für diese Mittel - im vorliegenden Fall Haarbehandlungsmittel (vgl. Art. 1 Abs. 1 und 2 i.V. mit Anhang I der Richtlinie) - eine abschließende Harmonisierung der nationalen Vorschriften über die Verpackung, die Etikettierung sowie die Werbung herbeigeführt hat (vgl. EuGH, Urt. v. 2.2.1995 - C-315/92, Slg. 1994, I-317 = GRUR 1994, 303 Tz. 11 = WRP 1994, 380 - Clinique; Urt. v. 28.1.1999 - C-77/97, Slg. 1999, I-431 = GRUR Int. 1999, 349 Tz. 24 = WRP 1999, 311 - Unilever ./. SmithKline Beecham; Urt. v. 13.1.2000 - C-220/98, Slg. 2000, I-117 = GRUR Int. 2000, 354 Tz. 23 = WRP 2000, 289 - Lifting Creme; Urt. v. 24.10.2002 - C-99/01, Slg. 2002, I-9375 = ZLR 2003, 63 Tz. 17 - Linhart und Biffl).
  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

    Die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Durchführung dieser Bestimmung zu ergreifen haben, müssen jedoch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (vgl. insbesondere Urteil Clinique, Randnr. 16, und Urteil vom 28. Januar 1999 in der Rechtssache C-77/97, Unilever, Slg. 1999, I-431, Randnr. 27).
  • EuGH, 24.10.2002 - C-99/01

    Linhart und Biffl

    Die Beschwerdeführer machen in den gegen diese Bescheide beim Verwaltungsgerichtshof erhobenen Beschwerden geltend, dass das geltende nationale Recht, auf dem diese Bescheide beruhten, gegen das Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Richtlinie 78/768, und die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie insbesondere aus dem Urteil vom 28. Januar 1999 in der Rechtssache C-77/97 (Unilever, Slg. 1999, I-431) hervorgehe, verstoße.

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 76/768 eine abschließende Harmonisierung der nationalen Bestimmungen über die Verpackung und Etikettierung kosmetischer Mittel herbeigeführt hat (insbesondere Urteile Unilever, Randnr. 24, und vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-220/98, Estée Lauder, Slg. 2000, I-117, Randnr. 23).

    Die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Durchführung von Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 76/768 zu ergreifen haben, müssen jedoch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (vgl. u. a. Urteile Unilever, Randnr. 27, und Estée Lauder, Randnr. 26).

    Daher stellt, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, die Zulassungspflichtigkeit nach § 9 Absatz 3 LMG ein ungerechtfertigtes Hindernis für den freien Verkehr mit dem betreffenden Erzeugnis dar (Urteil Unilever, Randnr. 34).

  • EuGH, 15.07.2004 - C-239/02

    Douwe Egberts

    42 Solche Restrisiken für die Gesundheit lassen sich nämlich durch weniger beschränkende Maßnahmen vermeiden, insbesondere durch die Verpflichtung des Herstellers oder des Vertreibers des betreffenden Erzeugnisses, in Zweifelsfällen die Richtigkeit der Tatsachenbehauptungen auf der Etikettierung nachzuweisen (Urteile vom 28. Januar 1999 in der Rechtssache C-77/97, Unilever, Slg. 1999, I-431, Randnr. 35, sowie Sterbenz und Haug, Randnr. 38).
  • EuGH, 23.01.2003 - C-421/00

    Sterbenz

    Überdies hat der Gerichtshof in ähnlichen, Angaben auf der Verpackung bestimmter kosmetischer Mittel betreffenden Rechtssachen, in denen sich die österreichischen Behörden ebenfalls auf den Schutz der Gesundheit der Verbraucher und den Schutz vor Täuschung beriefen, entschieden, dass die Zulassungspflichtigkeit nach § 9 Absatz 3 LMG ein ungerechtfertigtes Hindernis für den freien Verkehr mit dem betreffenden Erzeugnis darstellt (Urteile vom 28. Januar 1999 in der Rechtssache C-77/97, Unilever, Slg. 1999, I-431, Randnr. 34, und Linhart und Biffl, Randnr. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003 - C-239/02

    Douwe Egberts

    20 - Vgl. Urteil vom 28. Januar 1999 in der Rechtssache C-77/97 (Unilever, Slg. 1999, I-431, Randnr. 33).

    21 - Urteil Unilever (angeführt in Fußnote 20, Randnr. 35).

  • EuGH, 23.01.2003 - C-221/00

    Kommission / Österreich

    Solche Restrisiken für die Gesundheit lassen sich nämlich durch weniger beschränkende Maßnahmen vermeiden, so insbesondere die Verpflichtung des Herstellers oder des Vertreibers des betreffenden Erzeugnisses, in Zweifelsfällen die Richtigkeit der auf der Etikettierung enthaltenen Tatsachenbehauptungen nachzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Januar 1999 in der Rechtssache C-77/97, Unilever, Slg. 1999, I-431, Randnr. 35).

    Überdies hat der Gerichtshof in ähnlichen, Angaben auf der Verpackung bestimmter kosmetischer Mittel betreffenden Rechtssachen, in denen sich die österreichischen Behörden ebenfalls auf den Schutz der Gesundheit der Verbraucher und den Schutz vor Täuschung beriefen, entschieden, dass die Zulassungspflichtigkeit nach § 9 Absatz 3 LMG ein ungerechtfertigtes Hindernis für den freien Verkehr mit dem betreffenden Erzeugnis darstellt (Urteile Unilever, Randnr. 34, und Linhart und Biffl, Randnr. 45).

  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 27/07

    Irreführende Werbung für ein kosmetisches Mittel: Behauptung der Wirksamkeit von

    b) Die Regelung des § 27 Abs. 1 LFGB ist zudem richtlinienkonform in diesem Sinne auszulegen, weil die Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel für diese Mittel - im vorliegenden Fall Haarbehandlungsmittel (vgl. Art. 1 Abs. 1 und 2 i.V. mit Anhang I der Richtlinie) - eine abschließende Harmonisierung der nationalen Vorschriften über die Verpackung, die Etikettierung sowie die Werbung herbeigeführt hat (vgl. EuGH, Urt. v. 2.2.1995 - C-315/92, Slg. 1994, I-317 = GRUR 1994, 303 Tz. 11 = WRP 1994, 380 - Clinique; Urt. v. 28.1.1999 - C-77/97, Slg. 1999, I-431 = GRUR Int. 1999, 349 Tz. 24 = WRP 1999, 311 - Unilever ./. SmithKline Beecham; Urt. v. 13.1.2000 - C-220/98, Slg. 2000, I-117 = GRUR Int. 2000, 354 Tz. 23 = WRP 2000, 289 - Lifting Creme; Urt. v. 24.10.2002 - C-99/01, Slg. 2002, I-9375 = ZLR 2003, 63 Tz. 17 - Linhart und Biffl).
  • EuGH, 24.01.2008 - C-257/06

    Roby Profumi - Art. 28 EG - Richtlinie 76/768/EWG - Schutz der Gesundheit -

    Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 76/768 eine abschließende Harmonisierung der nationalen Bestimmungen über die Verpackung und Etikettierung kosmetischer Mittel herbeigeführt hat (vgl. u. a. Urteile vom 28. Januar 1999, Unilever, C-77/97, Slg. 1999, I-431, Randnr. 24, vom 13. Januar 2000, Estée Lauder, C-220/98, Slg. 2000, I-117, Randnr. 23, und vom 24. Oktober 2002, Linhart und Biffl, C-99/01, Slg. 2002, I-9375, Randnr. 17).

    Die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Durchführung des Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 76/768 zu ergreifen haben, müssen jedoch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (vgl. in diesem Sinne Urteile Unilever, Randnr. 27, Estée Lauder, Randnr. 26, sowie Linhart und Biffl, Randnr. 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-316/22

    Gabel Industria Tessile und Canavesi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 288

  • EuGH, 05.02.2004 - C-270/02

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-288/99

    VauDe Sport

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2002 - C-421/00

    Sterbenz

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-3/99

    Ruwet

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-667/19

    A.M. (Étiquetage des produits cosmétiques) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1998 - C-77/97   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.07.1998 - C-77/97 (https://dejure.org/1998,18469)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Juli 1998 - C-77/97 (https://dejure.org/1998,18469)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Österreichische Unilever GmbH gegen Smithkline Beecham Markenartikel GmbH.

    Auslegung des Artikels 30 EG-Vertrag und der Richtlinie 76/768/EWG des Rates - Kosmetische Mittel - Nationale Rechtsvorschriften, die Beschränkungen für die Werbung vorsehen

  • Europäischer Gerichtshof

    Österreichische Unilever

    Freier Warenverkehr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1999, I-431
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 02.02.1994 - C-315/92

    Verband Sozialer Wettbewerb / Clinique Laboratories und Estée Lauder

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1998 - C-77/97
    54 Es läßt sich jedoch geltend machen, daß der Gerichtshof durch das Urteil Verband Sozialer Wettbewerb, bei dem es sich auch um die neueste Entscheidung zur Auslegung der hier einschlägigen Vorschriften handelt, sein im Urteil Parfümeriefabrik 4711 erreichtes Ergebnis in Frage stelle.

    Der Gerichtshof machte mit anderen Worten durch das Urteil Verband Sozialer Wettbewerb zu Recht klar, daß der Gesetzgeber beim Ergreifen nationaler Maßnahmen zur Durchführung der Vorschriften der Richtlinie, durch die der Bereich der Etikettierung und der Verpackung kosmetischer Mittel umfassend harmonisiert wird, nicht von der Verpflichtung zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und zur Entscheidung für die den freien Warenverkehr am wenigsten beeinträchtigende Beschränkung befreit ist.

    (12) - Urteile vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89 (SARPP, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8) und vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92 (Verband Sozialer Wettbewerb, Slg. 1994, I-317, Randnr. 7).

    (33) - Außerdem kommt es nur in Ausnahmefällen vor, daß der Sachverhalt für den Gerichtshof klar und eindeutig feststeht, so daß er ein Erzeugnis der geeigneten gemeinschaftsrechtlichen Definition zuordnen kann; so geschehen ist dies z. B. in dem in Fußnote 12 angeführten Urteil in der Rechtssache C-315/92, auf das ich in der folgenden Nummer meiner Schlußanträge näher eingehen werde.

    (44) - Urteil Verband Sozialer Wettbewerb (angeführt in Fußnote 12, Randnr. 11).

  • EuGH, 20.05.1992 - C-290/90

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1998 - C-77/97
    Wie es im Urteil C-290/90 (Kommission/Deutschland) heißt, "obliegt es ... den nationalen Behörden unter gerichtlicher Kontrolle, für jedes Erzeugnis festzustellen, ob es ein Arzneimittel ist oder nicht, wobei sie alle seine Merkmale, insbesondere seine Zusammensetzung, seine pharmakologischen Eigenschaften ..., die Modalitäten seiner Anwendung, den Umfang seiner Verbreitung, seine Bekanntheit bei den Verbrauchern und die Gefahren, die seine Verwendung mit sich bringen kann, zu berücksichtigen haben"(25).

    Urteil des Gerichtshofes vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-290/90 (Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-3317) über den Handel mit aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführten Spüllösungen für die Augen.

    (20) - Urteil Kommission/Deutschland, angeführt in Fußnote 14 (Randnr. 16).

    (25) - Urteil Kommission/Deutschland, angeführt in Fußnote 14 (Randnr. 17).

  • EuGH, 30.11.1983 - 227/82

    Van Bennekom

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1998 - C-77/97
    Aus diesem Grund wird in dem angeführten Urteil Van Bennekom ausgeführt, daß die Richtlinie "dadurch, daß sie sich in der ersten gemeinschaftsrechtlichen Definition des Arzneimittels auf das Kriterium der $Bezeichnung" des Erzeugnisses stützt, nicht nur die Arzneimittel erfassen soll, die tatsächlich therapeutische oder medizinische Wirkung haben, sondern auch die Erzeugnisse, die nicht ausreichend wirksam sind oder die nicht die Wirkung haben, die der Verbraucher nach ihrer Bezeichnung von ihnen erwarten darf.

    Urteil des Gerichtshofes vom 30. November 1983 in der Rechtssache 227/82 (Van Bennekom, Slg. 1983, 3883), das den Handel mit Gesundheitsnahrung, Vitaminen und Mineralerzeugnissen betrifft;.

    (26) - Urteil Van Bennekom, angeführt in Fußnote 14 (Randnr. 18; Hervorhebung von mir).

    (30) - Daher überläßt der Gerichtshof in den Urteilen Van Bennekom, Upjohn, Delattre, Monteil und Samanni sowie Ter Voort, angeführt in den Fußnoten 9 und 14, die endgültige Entscheidung im Anschluß an die Feststellung, daß die zu beurteilenden Erzeugnisse möglicherweise unter den gemeinschaftsrechtlichen Arzneimittelbegriff fallen, wenn entsprechende in Artikel 1 der Richtlinie 65/65 enthaltene Voraussetzungen vorliegen, dem nationalen Gericht.

  • EuGH, 21.03.1991 - C-60/89

    Strafverfahren gegen Monteil und Samanni

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1998 - C-77/97
    Urteil des Gerichtshofes vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-60/89 (Monteil und Samanni, Slg. 1991, I-1547) über den Handel mit 70%igem modifiziertem Alkohol und 2%igem Eosin;.

    (16) - Dieser Sinn wurde Artikel 1 Nummer 2 der Richtlinie 65/65/EWG durch die in Fußnote 14 angeführten Urteile Monteil und Samanni, Ter Voort und Kommission/Deutschland beigemessen.

    Vgl. auch die in Fußnote 14 angeführten Urteile Monteil und Samanni (Randnrn. 27 f.) und Delattre (Randnrn. 28 f.).

  • EuGH, 28.10.1992 - C-219/91

    Strafverfahren gegen Ter Voort

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1998 - C-77/97
    Urteil vom 28. Oktober 1992 in der Rechtssache C-219/91 (Ter Voort, Slg. 1992, I-5485) über den Handel mit getrockneten Pflanzen für Tees, die als Mittel mit therapeutischen Eigenschaften oder als Ergänzungen zu Arzneimitteln dargestellt wurden;.

    (22) - Vgl. das in Fußnote 9 angeführte Urteil Upjohn (Randnr. 16) und das in Fußnote 14 angeführte Urteil Ter Voort (Randnr. 16).

    (27) - Urteil Ter Voort, angeführt in Fußnote 14 (Randnr. 26).

  • EuGH, 21.03.1991 - 369/88

    Strafverfahren gegen Delattre

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1998 - C-77/97
    Dafür scheint sich auch der Gerichtshof in seiner Auslegung zu entscheiden, wie sich aus dem angeführten Urteil Delattre ergibt.

    29 Ein typisches Beispiel für die kombinierte Anwendung der Kriterien der äußeren Form und des "Durchschnittsverbrauchers" ist das Urteil Delattre.

    Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-369/88 (Delattre, Slg. 1991, I-1487) über den Handel mit Mitteln zum Abmagern, zur Erleichterung der Verdauung, zur Förderung eines guten Blutkreislaufs, zur Bekämpfung von Juckreiz, Müdigkeit und Gelenkschmerzen sowie für Methoden für das Einstellen des Rauchens;.

  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1998 - C-77/97
    In anderen Fällen hat der Gerichtshof jedoch die Ansicht vertreten, daß konkrete Beschränkungen der Förderung und der Werbung lediglich "Methoden der Absatzförderung" in dem Sinn bedeuten, der diesem Begriff durch das Urteil Keck und Mithouard beigelegt wurde; sie fielen daher nicht unter Artikel 30 EG-Vertrag.

    Diese Regelungen fallen daher nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 30 EWG-Vertrag" (Urteil vom 24. November 1993 in den Rechtssachen C-267/91 und C-268/91, Keck und Mithouard, Slg. 1993, I-6097, Randnrn.

  • EuGH, 05.05.1993 - C-246/91

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1998 - C-77/97
    (39) - Diese Feststellung ergibt sich im Umkehrschluß aus den Urteilen des Gerichtshofes vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-150/88 (Parfümeriefabrik 4711, Slg. 1989, 3891, Randnr. 29), vom 5. Mai 1993 in der Rechtssache C-246/91 (Kommission/Frankreich, Slg. 1993, I-2289, Randnr. 7) und Verband Sozialer Wettbewerb (angeführt in Fußnote 12, Randnr. 11).

    (43) - Urteil Kommission/Frankreich (angeführt in Fußnote 39, Randnr. 7).

  • EuGH, 09.02.1995 - C-412/93

    Leclerc-Siplec / TF1 und M6

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1998 - C-77/97
    Die Keck-und-Mithouard-Rechtsprechung wandte der Gerichtshof zur Prüfung der Vereinbarkeit nationaler Vorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht an, durch die erstens die Werbung außerhalb der Apotheke für apothekenübliche Waren (Urteil vom 15. Dezember 1993 in der Rechtssache C-292/92, Hünermund, Slg. 1993, I-6787), zweitens die Ausstrahlung von Fernsehwerbemitteilungen durch Fernsehgesellschaften zugunsten des Wirtschaftssektors des Vertriebs (Urteil vom 9. Februar 1995 in der Rechtssache C-412/93, Leclerc-Siplec, Slg. 1995, I-179) und drittens an Kinder im Alter unter 12 Jahren gerichtete Werbesendungen (Urteil vom 9. Juli 1997 in den Rechtssachen C-34/95 bis C-36/95, De Agostini und TV-Shop, Slg. 1997, I-3843) verboten wurden.

    Entsprechend wurde in dem in Fußnote 52 angeführten Urteil Leclerc-Siplec entschieden, daß eine durch Gesetz oder Verordnung getroffene Maßnahme, die die Fernsehwerbung im Sektor des Vertriebs verbietet, den innergemeinschaftlichen Handel nicht beeinträchtigt.

  • EuGH, 25.07.1991 - C-1/90

    Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivia / Departamento de Sanidad y

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1998 - C-77/97
    Zunächst wurde entschieden, daß eine nationale Regelung, durch die bestimmte Formen der Werbung und bestimmte Methoden der Absatzförderung beschränkt oder verboten werden, obwohl sie die Einfuhren nicht unmittelbar beeinflußt, ihrer Natur nach geeignet sein kann, das Einfuhrvolumen zu beschränken, weil sie die Absatzmöglichkeiten für die eingeführten Erzeugnisse beeinträchtigt; sie könne daher selbst dann ein Einfuhrhindernis darstellen und damit unter Artikel 30 EG-Vertrag fallen, wenn sie unterschiedslos für inländische und eingeführte Erzeugnisse gelte (Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81, Oosthoek's Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575, Randnr. 15, vom 16. Mai 1989 in der Rechtssache 382/87, Buet u. a., Slg. 1989, 1235, Randnr. 7, vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-362/88, INNO, Slg. 1990, I-667, Randnr. 7, vom 25. Juli 1991 in den Rechtssachen C-1/90 und C-176/90, Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivía, Slg. 1991, I-4151, Randnr. 10, und in der Rechtssache Yves Rocher, angeführt in Fußnote 48, Randnr. 10).
  • EuGH, 15.12.1993 - C-292/92

    Hünermund u.a. / Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

  • EuGH, 18.05.1993 - C-126/91

    Schutzverband gegen Unwesen i.d. Wirtschaft / Rocher

  • EuGH, 11.11.1997 - C-349/95

    Loendersloot

  • EuGH, 09.07.1997 - C-34/95

    De Agostini

  • EuGH, 06.07.1995 - C-470/93

    Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln / Mars

  • EuGH, 15.12.1982 - 286/81

    Oosthoek

  • EuGH, 16.05.1989 - 382/87

    Buet u.a. / Ministère public

  • EuGH, 23.11.1989 - 150/88

    Parfümerie-Fabrik 4711 / Provide

  • EuGH, 07.03.1990 - 362/88

    GB-INNO-BM / Confédération du Commerce Luxembourgeois

  • EuGH, 12.12.1990 - C-241/89

    SARPP / Chambre syndicale des raffineurs und conditionneurs de sucre de France

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