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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 28.07.2008 - Ss 266/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17624
OLG Oldenburg, 28.07.2008 - Ss 266/08 (https://dejure.org/2008,17624)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.07.2008 - Ss 266/08 (https://dejure.org/2008,17624)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - Ss 266/08 (https://dejure.org/2008,17624)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Diebstahl geringwertiger Sachen: Freiheitsstrafe bei einem Bagatelldelikt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 46 Abs. 1 S. 1 StGB; § 248a StGB
    Strafzumessung im Rahmen von Bagatelldelikten; Gewichtung des Handlungsunwertes im Rahmen der Strafzumessung bei Bagatelldelikten; Schuldangemessenheit des Ausspruches einer Freiheitsstrafe über der gesetzlichen Mindeststrafe von einem Monat im Rahmen von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafzumessung im Rahmen von Bagatelldelikten; Gewichtung des Handlungsunwertes im Rahmen der Strafzumessung bei Bagatelldelikten; Schuldangemessenheit des Ausspruches einer Freiheitsstrafe über der gesetzlichen Mindeststrafe von einem Monat im Rahmen von ...

  • Judicialis

    StGB § 38 Abs. 2; ; StGB § 46; ; StGB § 248a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2008, 323
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05

    Übermaßverbot: Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.07.2008 - Ss 266/08
    Diese Entscheidung, die im Ergebnis in Einklang steht mit den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart (NJW 2006, 1222), Celle (NStZ-RR 2004, 142), Hamburg (OLGSt StGB § 47 Nr. 8) und Braunschweig (NStZ-RR 2002, 75), bezog sich auf einen Diebstahl mit einer erstrebten Tatbeute im Wert von rund 5 EUR, mithin auf einen ausgesprochenen Bagatelldiebstahl, nämlich auf einen Diebstahl, der hinsichtlich des Wertes des Diebesgutes innerhalb der Gruppe der Diebstähle geringwertiger Sachen im Sinne von § 248a StGB, für die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine obere Wertgrenze von 30 EUR gilt (vgl. Senatsbeschluss vom 13.01.2005, NStZ-RR 2005, 111), dem untersten Bereich angehört.
  • OLG Celle, 18.08.2003 - 22 Ss 101/03

    Änderung eines Rechtsfolgenausspruches durch das Revisionsgericht; Ermessen über

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.07.2008 - Ss 266/08
    Diese Entscheidung, die im Ergebnis in Einklang steht mit den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart (NJW 2006, 1222), Celle (NStZ-RR 2004, 142), Hamburg (OLGSt StGB § 47 Nr. 8) und Braunschweig (NStZ-RR 2002, 75), bezog sich auf einen Diebstahl mit einer erstrebten Tatbeute im Wert von rund 5 EUR, mithin auf einen ausgesprochenen Bagatelldiebstahl, nämlich auf einen Diebstahl, der hinsichtlich des Wertes des Diebesgutes innerhalb der Gruppe der Diebstähle geringwertiger Sachen im Sinne von § 248a StGB, für die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine obere Wertgrenze von 30 EUR gilt (vgl. Senatsbeschluss vom 13.01.2005, NStZ-RR 2005, 111), dem untersten Bereich angehört.
  • OLG Oldenburg, 13.01.2005 - Ss 426/04

    30 Euro; 50 DM; Bagatellfall; Bagatellgrenze; Diebstahl; Euro-Umstellung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.07.2008 - Ss 266/08
    Diese Entscheidung, die im Ergebnis in Einklang steht mit den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart (NJW 2006, 1222), Celle (NStZ-RR 2004, 142), Hamburg (OLGSt StGB § 47 Nr. 8) und Braunschweig (NStZ-RR 2002, 75), bezog sich auf einen Diebstahl mit einer erstrebten Tatbeute im Wert von rund 5 EUR, mithin auf einen ausgesprochenen Bagatelldiebstahl, nämlich auf einen Diebstahl, der hinsichtlich des Wertes des Diebesgutes innerhalb der Gruppe der Diebstähle geringwertiger Sachen im Sinne von § 248a StGB, für die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine obere Wertgrenze von 30 EUR gilt (vgl. Senatsbeschluss vom 13.01.2005, NStZ-RR 2005, 111), dem untersten Bereich angehört.
  • OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14

    Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig

    Das Oberlandesgericht Oldenburg (Beschl. v. 28.07.2008 - Ss 266/08 - juris) hat bei einem Diebstahl von Lebensmitteln im Wert von fünf Euro ebenfalls eine über dem gesetzlichen Mindestmaß liegende Freiheitsstrafe ebenfalls für "schlechthin unangemessen" erachtet und die Regel aufgestellt, dass eine Freiheitsstrafe über dem gesetzlichen Mindestmaß nur dann in Betracht kommt, wenn der Wert der Tatbeute über einem Drittel der Geringwertigkeitsgrenze von (seinerzeit) 30 Euro, also über 10 Euro liege.
  • OLG Hamm, 28.05.2009 - 2 Ss 200/09

    Strafzumessung; allgemeine Anforderungen; Widerruf von Strafaussetzung

    Wie die Generalstaatsanwaltschaft bereits zutreffend ausgeführt hat, ist ein drohender Widerruf einer ausgesetzten Freiheitsstrafe in anderer Sache als "Wirkung" im Sinne des § 46 Abs. 1 S. 2 StGB bei der Strafzumessung zu berücksichtigen und grundsätzlich ausdrücklich zu erörtern (OLG Hamburg, NStZ-RR 2004, 72, 73; OLG Oldenburg, Beschluss vom 28. Juli 2008 - Ss 266/08 -, zitiert nach juris Rn. 14).

    Nur bei Gelegenheits- und Bagatelltaten kann sich eine andere Bewertung ergeben (OLG Düsseldorf, StV 1983, 338), wobei der Senat der Auffassung zuneigt, ein Bagatelldelikt in diesem Sinne nur bis zur Grenze von 1/3 des Höchstwertes der Geringwertigkeit im Sinne des § 248 a StGB anzunehmen (vergleiche dazu: OLG Oldenburg, Beschluss vom 28. Juli 2008 - 9 Ss 266/08 -, zitiert nach juris Rn. 10, 11, 12 mit weiteren Nachweisen), ohne dass dies vorliegend vom Senat zu entscheiden wäre.

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2010 - 3 RVs 117/10

    Anforderungen an einen Eröffnungsbeschluss; Erörterungsmangel im Zusammenhang mit

    Zu diesen Wirkungen gehört nach herrschender - und auch vom Senat in ständiger Rechtsprechung vertretener - Meinung der wegen der Verurteilung drohende Widerruf einer ausgesetzten Freiheitsstrafe in anderer Sache (sog. "Kumulationswirkung" - vgl. zuletzt Senat , Beschlüsse vom 24. Juni 2010 - III-3 RVs 74/10, vom 7. Juni 2010 - III-3 RVs 72/10, vom 14. April 2010 - III-3 RVs 48/10, vom 13. April 2010 - III-3 RVs 46/10; BGH StV 1996, 26, 27; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 374; NStZ-RR 2010, 202; OLG Karlsruhe , Beschluss vom 14. April 2003 - 3 Ss 54/03; OLG Hamburg , Beschluss vom 11. August 2003 - II-56/03 1 Ss 77/03; OLG Stuttgart , Beschluss vom 9. Februar 2006 - 1 Ss 575/05; OLG Oldenburg , Beschluss vom 28. Juli 2008 - Ss 266/08).
  • OLG Oldenburg, 13.07.2010 - 1 Ss 91/10

    Umfang der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch mit dem

    Dabei wird die Kammer auch zu berücksichtigen haben, dass Freiheitsstrafen von jeweils 2 Monaten - wie vom Schöffengericht verhängt - für den Diebstahl von Gegenständen im Wert von 4, 00 EUR bzw. 8,84 EUR (Fälle 9. und 10.) und für die Unterschlagung von DVDs im Wert von 9, 30 EUR (Fall 2.) das Maß schuldgerechter Strafe überschreiten (vgl. Senatbeschlüsse v. 05.06.2008, Ss 187/08, StraFo 2008, 297; v. 28.07.2008, Ss 266/08, NdsRpfl 2008, 347).
  • OLG Oldenburg, 29.08.2017 - 1 Ss 172/17

    Aufhebung des Strafausspruchs wegen unvertretbar hoher Strafzumessung

    Insoweit verweist der Senat auf seine Ausführungen in seiner Entscheidung vom 28. Juli 2008 (Ss 266/08 - bei juris), die zwar einen Diebstahl einer geringwertigen Sache zum Gegenstand hatte, deren tragende Grundsätze aber auch für diesen Grenzwert überschreitende Schäden Geltung beanspruchen müssen.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.06.2008 - 32 Ss 77/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8378
OLG Celle, 18.06.2008 - 32 Ss 77/08 (https://dejure.org/2008,8378)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.06.2008 - 32 Ss 77/08 (https://dejure.org/2008,8378)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 32 Ss 77/08 (https://dejure.org/2008,8378)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Geldstrafe neben Freiheitsstrafe und Verfall

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 41 StGB; § 47 StGB; § 73 Abs. 1 S. 2 StGB; § 73a StGB; § 74a Nr. 1 StGB
    Erlass eines Strafbefehls wegen Kennzeichenverletzung; Verhältnis zwischen der neben einer Freiheitsstrafe verhängten Geldstrafe; Anordnung des Verfalls von Wertersatz; Wirksamkeit der Beschränkung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl

  • Wolters Kluwer

    Erlass eines Strafbefehls wegen Kennzeichenverletzung; Verhältnis zwischen der neben einer Freiheitsstrafe verhängten Geldstrafe; Anordnung des Verfalls von Wertersatz; Wirksamkeit der Beschränkung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl

  • Judicialis

    StGB § 41; ; StGB § 41 S. 2; ; StGB § 47; ; StGB §§ 73 ff.; ; StGB § 73 Abs. 1 S. 2; ; StGB § 73 a; ; StGB § 74 a Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Geldstrafe und Verfall bzw. Verfall von Wertersatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 711
  • StV 2008, 587
  • StV 2008, 587 (Volltext mit red. LS)
  • StRR 2008, 323
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 89/83

    Bereicherung - Unmittelbarer Vermögensvorteil - Anderweitiger Vermögensvorteil -

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2008 - 32 Ss 77/08
    Bei § 41 StGB handelt es sich um eine Ausnahmeregelung, die wegen der Kumulation mit der Freiheitsstrafe negative Auswirkungen auf die angestrebte Resozialisierung des Täters haben kann (vgl. BGHSt 26, 325, 330; BGHSt 32, 60, 85 f.; MünchKommStGB/Radtke, Band 1, 2003, § 41 Rn. 6).

    Wird daher bei objektiv eingetretener Bereicherung des Täters der Verfall oder der Verfall von Wertersatz angeordnet und die Bereicherung des Täters auf diese Weise abgeschöpft, bleibt für § 41 StGB kein Raum mehr (MünchKommStGB/Radtke § 41 Rn 9 a.E; ebenso Albrecht, in Nomos Kommentar zum StGB, 2. Aufl., § 41 Rn 6; unklar BGHSt 32, 60, 63 f.).

  • OLG Düsseldorf, 09.10.1996 - 2 Ss 313/96
    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2008 - 32 Ss 77/08
    Zwar ist auch in Bezug auf einen Einspruch gegen einen Strafbefehl grundsätzlich eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch möglich (BayObLG NJW 2003, 2397; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 113, 114; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., 2007, § 410 Rn. 4).

    Dementsprechend ist eine Beschränkung des Einspruchs - wie bei einer entsprechend beschränkten Berufung auch - auf den Rechtsfolgenausspruch nicht wirksam, wenn die Feststellungen zum Schuldspruch so unzulänglich und lückenhaft sind, dass sie keine ausreichende Grundlage für eine Prüfung des Rechtsfolgenausspruchs bieten (BayObLG DAR 2004, 282; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 113; Meyer-Goßner § 410 Rn. 5).

  • BGH, 28.04.1976 - 3 StR 8/76

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2008 - 32 Ss 77/08
    Bei § 41 StGB handelt es sich um eine Ausnahmeregelung, die wegen der Kumulation mit der Freiheitsstrafe negative Auswirkungen auf die angestrebte Resozialisierung des Täters haben kann (vgl. BGHSt 26, 325, 330; BGHSt 32, 60, 85 f.; MünchKommStGB/Radtke, Band 1, 2003, § 41 Rn. 6).
  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 306/92

    Feststellung des Gesamtvorsatzes bei langjähriger betrügerischer quartalsweiser

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2008 - 32 Ss 77/08
    So lassen die Einkommensverhältnisse des Angeklagten, die die Kammer auf monatliche Leistungen in Höhe von 325,- EUR festgestellt hat, die Verhängung einer kumulativen Geldstrafe allenfalls unter engen Voraussetzungen zu (BGHR StGB § 41 Bereicherung 1).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 1St RR 13/03

    Unwirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2008 - 32 Ss 77/08
    Zwar ist auch in Bezug auf einen Einspruch gegen einen Strafbefehl grundsätzlich eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch möglich (BayObLG NJW 2003, 2397; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 113, 114; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., 2007, § 410 Rn. 4).
  • BayObLG, 18.11.2003 - 2St RR 163/03
    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2008 - 32 Ss 77/08
    Dementsprechend ist eine Beschränkung des Einspruchs - wie bei einer entsprechend beschränkten Berufung auch - auf den Rechtsfolgenausspruch nicht wirksam, wenn die Feststellungen zum Schuldspruch so unzulänglich und lückenhaft sind, dass sie keine ausreichende Grundlage für eine Prüfung des Rechtsfolgenausspruchs bieten (BayObLG DAR 2004, 282; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 113; Meyer-Goßner § 410 Rn. 5).
  • OLG Dresden, 05.02.2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14

    Wirksamkeit der Beschränkung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf die

    Aus diesem Grund ist vom Revisionsgericht, wenn das Amtsgericht wegen der vom Einspruchsführer erklärten Beschränkung sich nur mit einzelnen Teilen des Strafbefehls befasst hat, auch nachzuprüfen, ob und inwieweit der Einspruch rechtswirksam auf diese Teile beschränkt ist und eine Teilrechtskraft des Strafbefehls tatsächlich eingetreten ist (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, Einl. Rdnr. 145; OLG Celle NStZ 2008, 711; für den Fall der Beschränkung einer Berufung vgl. OLG Dresden NStZ-RR 2015, 10).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.05.2008 - 1 ARs 21/08 (Ausl)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14703
OLG Celle, 20.05.2008 - 1 ARs 21/08 (Ausl) (https://dejure.org/2008,14703)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.05.2008 - 1 ARs 21/08 (Ausl) (https://dejure.org/2008,14703)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 1 ARs 21/08 (Ausl) (https://dejure.org/2008,14703)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auslieferung zur Strafverfolgung wegen Besitzes kleinerer Mengen sog. weicher Drogen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafverfolgung wegen des Besitzes nur kleinerer Mengen sog. weicher Drogen (sieben Hanfsetzlinge) bei nach dem Recht des ersuchenden Staates zu erwartender lebenslanger Freiheitsstrafe

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafverfolgung wegen des Besitzes nur kleinerer Mengen sog. weicher Drogen (sieben Hanfsetzlinge) bei nach dem Recht des ersuchenden Staates zu erwartender lebenslanger Freiheitsstrafe

  • Judicialis

    IRG § 10 Abs. 2; ; IRG § 15 Abs. 2; ; IRG § 73

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 15 Abs. 2, 73 IRG
    Keine Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Griechenland zur Strafverfolgung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 312 (Ls.)
  • StV 2008, 431
  • StV 2008, 431 (Volltext mit amtl. LS)
  • StRR 2008, 323
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2008 - 1 ARs 21/08
    Die Auslieferung darf indessen nicht gewährt werden, wenn den Verfolgten in dem ersuchenden Staat, auch wenn nach dessen Rechtsordnung - was vom ersuchten Staat grundsätzlich hinzunehmen und nicht zu hinterfragen ist - Betäubungsmittelstraftaten besonders hart verfolgt werden, eine Strafe erwartet, die nach den Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung unter jedem denkbaren Gesichtspunkt als unangemessen hart oder unerträglich schwer erscheint (BVerfG JZ 2004, 141; OLG Karlsruhe, StV 1997, 368; OLG Zweibrücken, StV 1996, 105; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl., § 73 Rn. 60 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.03.1994 - 2 BvR 2037/93

    Auslieferung wegen Betäubungsmittelhandels nach Griechenland bei drohender

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2008 - 1 ARs 21/08
    Denn eine Auslieferung bei Drohen einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht letztlich nicht zu beanstanden, wenn und soweit es sich um sog. harte Drogen in zudem großer Menge handelt (BVerfG NJW 1994, 2884 [lebenslange Freiheitsstrafe wegen Einfuhr von 3 kg Kokain]; BGH NStZ 1993, 547; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 180) und wenn nach dem Recht des ersuchenden Staats trotz lebenslanger Freiheitsstrafe die Möglichkeit einer vorzeitigen Strafaussetzung vorgesehen ist (vgl. Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner a.a.O., Rn. 60 a).
  • BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93

    Zulässigkeit einer Auslieferung bei höherer Haftstrafe im Ausland als in

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2008 - 1 ARs 21/08
    Denn eine Auslieferung bei Drohen einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht letztlich nicht zu beanstanden, wenn und soweit es sich um sog. harte Drogen in zudem großer Menge handelt (BVerfG NJW 1994, 2884 [lebenslange Freiheitsstrafe wegen Einfuhr von 3 kg Kokain]; BGH NStZ 1993, 547; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 180) und wenn nach dem Recht des ersuchenden Staats trotz lebenslanger Freiheitsstrafe die Möglichkeit einer vorzeitigen Strafaussetzung vorgesehen ist (vgl. Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner a.a.O., Rn. 60 a).
  • OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ausl 63/01

    Auslieferung zur Strafvollstreckung in die Türkei: Unzulässigkeit der

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2008 - 1 ARs 21/08
    Denn eine Auslieferung bei Drohen einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht letztlich nicht zu beanstanden, wenn und soweit es sich um sog. harte Drogen in zudem großer Menge handelt (BVerfG NJW 1994, 2884 [lebenslange Freiheitsstrafe wegen Einfuhr von 3 kg Kokain]; BGH NStZ 1993, 547; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 180) und wenn nach dem Recht des ersuchenden Staats trotz lebenslanger Freiheitsstrafe die Möglichkeit einer vorzeitigen Strafaussetzung vorgesehen ist (vgl. Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner a.a.O., Rn. 60 a).
  • OLG Zweibrücken, 25.10.1995 - 1 Ausl 2/95
    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2008 - 1 ARs 21/08
    Die Auslieferung darf indessen nicht gewährt werden, wenn den Verfolgten in dem ersuchenden Staat, auch wenn nach dessen Rechtsordnung - was vom ersuchten Staat grundsätzlich hinzunehmen und nicht zu hinterfragen ist - Betäubungsmittelstraftaten besonders hart verfolgt werden, eine Strafe erwartet, die nach den Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung unter jedem denkbaren Gesichtspunkt als unangemessen hart oder unerträglich schwer erscheint (BVerfG JZ 2004, 141; OLG Karlsruhe, StV 1997, 368; OLG Zweibrücken, StV 1996, 105; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl., § 73 Rn. 60 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 1 AK 8/96
    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2008 - 1 ARs 21/08
    Die Auslieferung darf indessen nicht gewährt werden, wenn den Verfolgten in dem ersuchenden Staat, auch wenn nach dessen Rechtsordnung - was vom ersuchten Staat grundsätzlich hinzunehmen und nicht zu hinterfragen ist - Betäubungsmittelstraftaten besonders hart verfolgt werden, eine Strafe erwartet, die nach den Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung unter jedem denkbaren Gesichtspunkt als unangemessen hart oder unerträglich schwer erscheint (BVerfG JZ 2004, 141; OLG Karlsruhe, StV 1997, 368; OLG Zweibrücken, StV 1996, 105; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl., § 73 Rn. 60 m.w.N.).
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