Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 20.12.2010

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 419 - 421/10, 3 Ws 419/10, 3 Ws 420/10, 3 Ws 421/10, III-3 Ws 419 - 421/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7030
OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 419 - 421/10, 3 Ws 419/10, 3 Ws 420/10, 3 Ws 421/10, III-3 Ws 419 - 421/10 (https://dejure.org/2010,7030)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.09.2010 - 3 Ws 419 - 421/10, 3 Ws 419/10, 3 Ws 420/10, 3 Ws 421/10, III-3 Ws 419 - 421/10 (https://dejure.org/2010,7030)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. September 2010 - 3 Ws 419 - 421/10, 3 Ws 419/10, 3 Ws 420/10, 3 Ws 421/10, III-3 Ws 419 - 421/10 (https://dejure.org/2010,7030)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 311 Abs. 2; ZPO § 418
    Postzustellungsurkunde Zustellungsgegenstand Geschäftszeichen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Zustellung; Unvollständigkeit bezüglich der Geschäftszeichen auf der Zustellungsurkunde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 418
    Wirksamkeit einer Zustellung; Unvollständigkeit bezüglich der Geschäftszeichen auf der Zustellungsurkunde

  • rechtsportal.de

    ZPO § 418
    Wirksamkeit einer Zustellung; Unvollständigkeit bezüglich der Geschäftszeichen auf der Zustellungsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Detmold - 4 StVK 108/08
  • OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 419 - 421/10, 3 Ws 419/10, 3 Ws 420/10, 3 Ws 421/10, III-3 Ws 419 - 421/10

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 210
  • StRR 2011, 42
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 15.11.2005 - 1 Ss 316/04

    Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 419/10
    Bei der vom Postzusteller ausgefertigten Postzustellungsurkunde handelt es sich um eine öffentliche Urkunde i.S. des § 418 ZPO, deren Beweiskraft so weit reicht, wie gewährleistet ist, dass die zur Beurkundung berufene Amtsperson die Tatsachen selbst verwirklicht oder aufgrund eigener Wahrnehmungen zutreffend festgestellt hat (vgl. BGH, NJW 2004, S. 2386; OLG Jena, NJOZ 2006, S. 844).

    Bekundet wird vom Postbediensteten folglich nur die persönliche Übergabe der zuzustellenden Postsendung (Briefumschlag) an den Betroffenen und die Identität der Bezeichnung auf der Postsendung und der Postzustellungsurkunde, aber gerade nicht die Übereinstimmung zwischen der zuzustellenden Postsendung auf der Postzustellungsurkunde mit dem Inhalt des Briefumschlags, denn dieser ist ihm nicht bekannt (OLG Jena, NJOZ 2006, S. 844; siehe auch OLG Stuttgart, BeckRS 2010, 21523).

    Ob auch die Angaben des Sachbearbeiters der Geschäftsstelle in dem Geschäftsnummernfeld eine eigenständige öffentliche Urkunde i.S. des § 418 ZPO darstellen und damit den Nachweis darüber führen, welche Entscheidungen oder Schriftstücke in den zu verschließenden Briefumschlag eingelegt worden sind, wird nicht einheitlich beurteilt (zustimmend insoweit Niedersächsisches FG, DStRE 2005, S. 114 m.w.N.; a.A. OLG Jena, NJOZ 2006, S. 844).

    Dieser sei, da er die niedergeschriebene Erklärung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle darstelle, dass die Verfügung des Tatrichters ausgeführt wurde - entsprechend etwa dem gerichtlichen Eingangsstempel (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 30.10.1997 - VII ZB 19/97) - als öffentliche Urkunde i. S. d. § 418 ZPO anzusehen (so OLG Jena, NJOZ 2006, S. 844).

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03

    Beweiswirkung der Zustellungsurkunde über die Ersatzzustellung; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 419/10
    Bei der vom Postzusteller ausgefertigten Postzustellungsurkunde handelt es sich um eine öffentliche Urkunde i.S. des § 418 ZPO, deren Beweiskraft so weit reicht, wie gewährleistet ist, dass die zur Beurkundung berufene Amtsperson die Tatsachen selbst verwirklicht oder aufgrund eigener Wahrnehmungen zutreffend festgestellt hat (vgl. BGH, NJW 2004, S. 2386; OLG Jena, NJOZ 2006, S. 844).
  • BGH, 30.10.1997 - VII ZB 19/97

    Beweis des Zeitpunkts des Eingangs eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 419/10
    Dieser sei, da er die niedergeschriebene Erklärung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle darstelle, dass die Verfügung des Tatrichters ausgeführt wurde - entsprechend etwa dem gerichtlichen Eingangsstempel (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 30.10.1997 - VII ZB 19/97) - als öffentliche Urkunde i. S. d. § 418 ZPO anzusehen (so OLG Jena, NJOZ 2006, S. 844).
  • OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 62/99

    Unterbrechung der Verjährung bei Nichtbetreiben des Mahnverfahrens

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 419/10
    Durch ihn werde die Handlung einer Behörde nicht nur für den innerdienstlichen Gebrauch, sondern für jeden Aktennutzer beurkundet und dadurch der volle Beweis dafür begründet, dass die richterliche Verfügung ausgeführt wurde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.02.2000 - 4 U 62/99).
  • OLG Stuttgart, 10.08.2010 - 2 Ws 107/10

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Glaubhaftmachung des Unterbleibens einer

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 419/10
    Bekundet wird vom Postbediensteten folglich nur die persönliche Übergabe der zuzustellenden Postsendung (Briefumschlag) an den Betroffenen und die Identität der Bezeichnung auf der Postsendung und der Postzustellungsurkunde, aber gerade nicht die Übereinstimmung zwischen der zuzustellenden Postsendung auf der Postzustellungsurkunde mit dem Inhalt des Briefumschlags, denn dieser ist ihm nicht bekannt (OLG Jena, NJOZ 2006, S. 844; siehe auch OLG Stuttgart, BeckRS 2010, 21523).
  • FG Niedersachsen, 13.09.2004 - 11 V 322/04

    Anspruch auf Herabsetzung der Einkommensteuer; Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 419/10
    Ob auch die Angaben des Sachbearbeiters der Geschäftsstelle in dem Geschäftsnummernfeld eine eigenständige öffentliche Urkunde i.S. des § 418 ZPO darstellen und damit den Nachweis darüber führen, welche Entscheidungen oder Schriftstücke in den zu verschließenden Briefumschlag eingelegt worden sind, wird nicht einheitlich beurteilt (zustimmend insoweit Niedersächsisches FG, DStRE 2005, S. 114 m.w.N.; a.A. OLG Jena, NJOZ 2006, S. 844).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.12.2010 - 1 Ws 611/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12039
OLG Celle, 20.12.2010 - 1 Ws 611/10 (https://dejure.org/2010,12039)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.12.2010 - 1 Ws 611/10 (https://dejure.org/2010,12039)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - 1 Ws 611/10 (https://dejure.org/2010,12039)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Strafvollstreckung: Nachträgliche Verkürzung der Bewährungszeit und Straferlass bei vollständiger Verbüßung der Freiheitsstrafe in Sicherungshaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 453c StPO; § 56a Abs. 2 S. 1 StGB; § 56f StGB; § 56g StGB
    Erledigung der laufenden Bewährung durch Vollzug der Sicherungshaft aufgrund einer Anrechnung zur vollständigen Verbüßung der Freiheitsstrafe; Erlass der Strafe bei nachträglicher Verkürzung der Bewährungszeit bis zum Entscheidungszeitpunkt i.R.d. ...

  • Wolters Kluwer

    Erledigung der laufenden Bewährung durch Vollzug der Sicherungshaft aufgrund einer Anrechnung zur vollständigen Verbüßung der Freiheitsstrafe; Erlass der Strafe bei nachträglicher Verkürzung der Bewährungszeit bis zum Entscheidungszeitpunkt i.R.d. ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 453c Abs. 2 S. 1
    Rechtsfolgen des Vollzugs von Sicherungshaft; Erledigung der laufenden Bewährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 122
  • StRR 2011, 42
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der angeordneten Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2010 - 1 Ws 611/10
    Grundsätzlich ist in der Rechtsprechung geklärt, dass eine Strafaussetzung zur Bewährung in einem Urteil nicht in Betracht kommt, wenn die verhängte Strafe auf Grund von Anrechnung bereits als voll verbüßt anzusehen ist (vgl. BGHSt 31, 25).

    Dass dem Verurteilten mangels zu verbüßender Reststrafe ein Widerruf der Strafaussetzung nicht mehr droht (vgl. BGHSt 31, 25 (28)), ändert nichts an der staatlich ihm aufgegebenen Anordnung, bestimmte Weisungen erfüllen zu müssen.

    Denn ein Widerruf setzt voraus, dass im Zeitpunkt seines Erlasses ein noch zu verbüßender Strafrest vorhanden sein muss (vgl. BGHSt 31, 25 (28)).

  • BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01

    Auferlegung der notwendigen Auslagen des Nebenklägers (vom Zulassungsgrund

    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2010 - 1 Ws 611/10
    Geschieht die Anordnung einer Strafaussetzung gleichwohl, beschwert diese den Verurteilten und kann im Wege des Rechtsmittels angefochten werden (vgl. BGH NJW 2002, 1356; NJW 1961, 612).
  • OLG Köln, 10.06.1999 - 2 Ws 272/99
    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2010 - 1 Ws 611/10
    Unterbleibt diese Anfechtung indessen, lässt sich dieser Rechtsfehler gleichwohl nicht durch den Erlass der Strafe vor Ablauf der Bewährungszeit korrigieren (vgl. OLG Köln, NStZ 1999, 534).
  • OLG München, 28.11.1960 - 11 W 1311/60
    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2010 - 1 Ws 611/10
    Geschieht die Anordnung einer Strafaussetzung gleichwohl, beschwert diese den Verurteilten und kann im Wege des Rechtsmittels angefochten werden (vgl. BGH NJW 2002, 1356; NJW 1961, 612).
  • OLG Celle, 20.06.2019 - 2 Ws 154/19

    Kein Erfordernis der Einholung eines Prognosegutachtens für Anordnung der

    Dies ist zu bejahen, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. hierzu KK-StPO/Appl, 7. Auflage 2013, § 453 Rn. 13; OLG Celle NStZ-RR 2011, 122-123, juris Rn. 5; OLG Bamberg StV 2012, 737-740, juris Rn. 13).
  • KG, 20.12.2013 - 2 Ws 541/13

    Führungsaufsicht: Nachträgliche Änderung der Dauer der Unterstellung unter

    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; Senat, Beschlüsse vom 12. Januar 2012 - 2 Ws 11/12 -, 11. August 2011 - 2 Ws 290/11 -, 23. Februar 2011 - 2 Ws 42/11 -, 28. Oktober 2008 - 2 Ws 524/08 - und 1. September 2008 - 2 Ws 426/08 - ferner - jeweils zu Entscheidungen nach §§ 56a ff. StGB - OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2006, 327; OLG Celle NStZ-RR 2011, 122; OLG Jena NStZ 2006, 39; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 89; NStZ-RR 2004, 362; Appl in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 453 Rdnr. 13; Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl., § 453 Rdn. 12).
  • KG, 10.08.2018 - 5 Ws 126/18

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen einer Anordnung des Entfallens der Maßregel;

    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; KG, Beschlüsse vom 12. Januar 2012 - 2 Ws 11/12 -, 11. August 2011 - 2 Ws 290/11 -, 23. Februar 2011 - 2 Ws 42/11 -, 28. Oktober 2008 - 2 Ws 524/08 - und 1. September 2008 - 2 Ws 426/08 - ferner - jeweils zu Entscheidungen nach §§ 56a ff. StGB - OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2006, 327; OLG Celle NStZ-RR 2011, 122; OLG Jena NStZ 2006, 39; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 89; Appl in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 453 Rdnr. 13; Meyer-Goßner, StPO 61. Aufl., § 453 Rdn. 12).
  • KG, 22.01.2014 - 2 Ws 14/14

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit eines Aufenthaltsverbots

    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; Senat, Beschlüsse vom 12. Januar 2012 - 2 Ws 11/12 -, 11. August 2011 - 2 Ws 290/11 -, 23. Februar 2011 - 2 Ws 42/11 -, 28. Oktober 2008 - 2 Ws 524/08 - und 1. September 2008 - 2 Ws 426/08 - ferner - jeweils zu Entscheidungen nach §§ 56a ff. StGB - OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2006, 327; OLG Celle NStZ-RR 2011, 122; OLG Jena NStZ 2006, 39; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 89; Appl in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 453 Rdnr. 13; Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl., § 453 Rdn. 12).
  • KG, 18.12.2014 - 5 Ws 57/14

    Bedeutung der Anhörung des Sachverständigen für Anordnungen nach §§ 56a ff. StGB

    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2006, 327; OLG Celle NStZ-RR 2011, 122; OLG Jena NStZ 2006, 39; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 89; Appl in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 453 Rdn. 13; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., § 453 Rdn. 12; ferner - jeweils zu Entscheidungen nach §§ 68a ff. StGB - OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; KG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 Ws 14/14 - m.w.N.).
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