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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 3 Ws 732/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1050
OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 3 Ws 732/94 (https://dejure.org/1994,1050)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.11.1994 - 3 Ws 732/94 (https://dejure.org/1994,1050)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. November 1994 - 3 Ws 732/94 (https://dejure.org/1994,1050)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsfolgenentscheidung; Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf; Bewährungsstrafe; Mitwirkung eines Verteidigers; Berufungshauptverhandlung; Begrenzte Verteidigungsfähigkeit; Drogenabhängiger; Rückfall in früheres Suchtverhalten

Papierfundstellen

  • StV 1995, 628
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Zweibrücken, 14.02.1985 - 1 Ss 259/84

    Revision aufgrund Sachbeschwerde und Verfahrensrüge; Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 3 Ws 732/94
    Ob diese Entscheidung im pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden liegt (so BGHSt 6, 199; NJW 1953, 116; OLG Düsseldorf AnwBl. 1984, 262; KG StV 1983, 186 ; Loewe-Rosenberg/Lüderssen StPO , 24. Aufl., § 141 Rdnr. 55) oder ob dem Vorsitzenden bei der Anwendung der in § 140 Abs. 2 StPO enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (so OLG Hamm NStZ 1982, 298 ; OLG Köln NJW 1972, 1432; OLG Stuttgart Justiz 1964, 316 NStZ 1981, 490 ; OLG Zweibrücken NStZ 1986, 135 ; Loewe-Rosenberg-Lüderssen a.a.0.

    Demgegenüber wird jedoch in neueren obergerichtlichen Entscheidungen (OLG Karlsruhe NStZ 91, 505; Bay0bLG StV 1993, 180 ; StV 1985, 447 ; OLG Hamm StV 1993, 180 ; KG …

    1 St 125/82">StV 1982, 412; StV 1983, 186 ; StV 1985, 448 ; OLG Nürnberg StV 1987, 191 ; OLG Zweibrücken NStZ 1986, 135 ) und in der Kommentarliteratur (Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.0. § 140 Rdnr. 23; KK-Laufhüttte a.a.0. § 140 Rdnr. 21; Loewe-Rosenberg-Lüderssen a.a.O. § 140 Rdnr. 45 jeweils m.w.N.) in der Regel die Schwere der Tat im Sinne von § 140 Abs. 2 StPO für gegeben erachtet, wenn eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr oder mehr ohne Bewährung zu erwarten ist.

    Ob ein Verteidiger zu bestellen ist, hänge vielmehr darüberhinaus auch von der Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten, die sich nach seiner Persönlichkeit und Umständen des Falles richtet, und von den sonstigen Auswirkungen der Gefahr der Verhängung von einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr oder mehr ohne Bewährung ab (vgl. KG StV 1985, 449; OLG Zweibrücken NStZ 1986, 135 ; OLG Karlsruhe NStZ 1991, 505; OLG Hamm StV 1993, 180 , BayObLG StV 1993, 180 ).

  • OLG Karlsruhe, 04.03.1991 - 3 Ss 201/90

    Verteidigung; Notwendige; Strafaussetzung; Widerruf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 3 Ws 732/94
    Demgegenüber wird jedoch in neueren obergerichtlichen Entscheidungen (OLG Karlsruhe NStZ 91, 505; Bay0bLG StV 1993, 180 ; StV 1985, 447 ; OLG Hamm StV 1993, 180 ; KG …

    Ob ein Verteidiger zu bestellen ist, hänge vielmehr darüberhinaus auch von der Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten, die sich nach seiner Persönlichkeit und Umständen des Falles richtet, und von den sonstigen Auswirkungen der Gefahr der Verhängung von einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr oder mehr ohne Bewährung ab (vgl. KG StV 1985, 449; OLG Zweibrücken NStZ 1986, 135 ; OLG Karlsruhe NStZ 1991, 505; OLG Hamm StV 1993, 180 , BayObLG StV 1993, 180 ).

    Da der Widerruf der ausgesetzten Freiheitsstrafe wegen einer in der Bewährungszeit begangenen Straftat (nämlich dem hier verfahrensgegenständlichen Delikt) wesentlich davon abhängt, ob der Angeklagte in dem neuen Verfahren zu einer Bewährungsstrafe oder zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wird, verleiht jedenfalls diese absehbare Auswirkung der Rechtsfolgenentscheidung ihr das in § 140 Abs. 2 StPO vorausgesetzte Gewicht und macht die Mitwirkung eines Verteidigers in der Berufungshauptverhandlung notwendig (OLG Hamburg StV 1989, 521 ; OLG Karlsruhe NStZ 1991, 505, 506; vgl. auch OLG Hamm StV 1993, 180 und Müller NStZ 1990, 376 sowie Temming StV 1992, 221, 222).

  • OLG Köln, 16.05.1972 - Ss 75/72
    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 3 Ws 732/94
    Ob diese Entscheidung im pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden liegt (so BGHSt 6, 199; NJW 1953, 116; OLG Düsseldorf AnwBl. 1984, 262; KG StV 1983, 186 ; Loewe-Rosenberg/Lüderssen StPO , 24. Aufl., § 141 Rdnr. 55) oder ob dem Vorsitzenden bei der Anwendung der in § 140 Abs. 2 StPO enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (so OLG Hamm NStZ 1982, 298 ; OLG Köln NJW 1972, 1432; OLG Stuttgart Justiz 1964, 316 NStZ 1981, 490 ; OLG Zweibrücken NStZ 1986, 135 ; Loewe-Rosenberg-Lüderssen a.a.0.

    Teilweise werden nur Freiheitsstrafen von 2 Jahren und mehr für ausreichend erachtet (vgl. OLG Celle StV 1985, 184; OLG Stuttgart NStZ 1981, 490 ; OLG Köln NJW 1972, 1432; OLG Hamm NStZ 1982, 298 ); teilweise wird die Mitwirkung eines Verteidigers bei einer Straferwartung von 1 Jahr und 6 Monate in der Regel für geboten erachtet (Bay0bLG DAR 1990, 367 ), die Straferwartung von lediglich 1 Jahr dagegen nicht für ausreichend angesehen (vgl BayObLG DAR 1983, 251; OLG Hamburg NJW 1978, 1172; OLG Koblenz VRs 69, 293; OLG Stuttgart Justiz 1964, 316).

  • OLG Hamm, 10.02.1982 - 3 Ss 183/82

    Gebotenheit der Bestellung eines Verteidigers durch den Vorsitzenden wegen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 3 Ws 732/94
    Ob diese Entscheidung im pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden liegt (so BGHSt 6, 199; NJW 1953, 116; OLG Düsseldorf AnwBl. 1984, 262; KG StV 1983, 186 ; Loewe-Rosenberg/Lüderssen StPO , 24. Aufl., § 141 Rdnr. 55) oder ob dem Vorsitzenden bei der Anwendung der in § 140 Abs. 2 StPO enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (so OLG Hamm NStZ 1982, 298 ; OLG Köln NJW 1972, 1432; OLG Stuttgart Justiz 1964, 316 NStZ 1981, 490 ; OLG Zweibrücken NStZ 1986, 135 ; Loewe-Rosenberg-Lüderssen a.a.0.

    Teilweise werden nur Freiheitsstrafen von 2 Jahren und mehr für ausreichend erachtet (vgl. OLG Celle StV 1985, 184; OLG Stuttgart NStZ 1981, 490 ; OLG Köln NJW 1972, 1432; OLG Hamm NStZ 1982, 298 ); teilweise wird die Mitwirkung eines Verteidigers bei einer Straferwartung von 1 Jahr und 6 Monate in der Regel für geboten erachtet (Bay0bLG DAR 1990, 367 ), die Straferwartung von lediglich 1 Jahr dagegen nicht für ausreichend angesehen (vgl BayObLG DAR 1983, 251; OLG Hamburg NJW 1978, 1172; OLG Koblenz VRs 69, 293; OLG Stuttgart Justiz 1964, 316).

  • KG, 23.12.1982 - Ss 101/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 3 Ws 732/94
    Ob diese Entscheidung im pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden liegt (so BGHSt 6, 199; NJW 1953, 116; OLG Düsseldorf AnwBl. 1984, 262; KG StV 1983, 186 ; Loewe-Rosenberg/Lüderssen StPO , 24. Aufl., § 141 Rdnr. 55) oder ob dem Vorsitzenden bei der Anwendung der in § 140 Abs. 2 StPO enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (so OLG Hamm NStZ 1982, 298 ; OLG Köln NJW 1972, 1432; OLG Stuttgart Justiz 1964, 316 NStZ 1981, 490 ; OLG Zweibrücken NStZ 1986, 135 ; Loewe-Rosenberg-Lüderssen a.a.0.

    1 St 125/82">StV 1982, 412; StV 1983, 186 ; StV 1985, 448 ; OLG Nürnberg StV 1987, 191 ; OLG Zweibrücken NStZ 1986, 135 ) und in der Kommentarliteratur (Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.0. § 140 Rdnr. 23; KK-Laufhüttte a.a.0. § 140 Rdnr. 21; Loewe-Rosenberg-Lüderssen a.a.O. § 140 Rdnr. 45 jeweils m.w.N.) in der Regel die Schwere der Tat im Sinne von § 140 Abs. 2 StPO für gegeben erachtet, wenn eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr oder mehr ohne Bewährung zu erwarten ist.

  • BGH, 29.06.1954 - 5 StR 207/54
    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 3 Ws 732/94
    Ob diese Entscheidung im pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden liegt (so BGHSt 6, 199; NJW 1953, 116; OLG Düsseldorf AnwBl. 1984, 262; KG StV 1983, 186 ; Loewe-Rosenberg/Lüderssen StPO , 24. Aufl., § 141 Rdnr. 55) oder ob dem Vorsitzenden bei der Anwendung der in § 140 Abs. 2 StPO enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (so OLG Hamm NStZ 1982, 298 ; OLG Köln NJW 1972, 1432; OLG Stuttgart Justiz 1964, 316 NStZ 1981, 490 ; OLG Zweibrücken NStZ 1986, 135 ; Loewe-Rosenberg-Lüderssen a.a.0.

    Die Schwere der Tat beurteilt sich vor allem nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung (BGHSt 6, 199; Senat StV 1983, 497; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.0.

  • OLG Stuttgart, 12.08.1981 - 1 Ss 615/81
    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 3 Ws 732/94
    Ob diese Entscheidung im pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden liegt (so BGHSt 6, 199; NJW 1953, 116; OLG Düsseldorf AnwBl. 1984, 262; KG StV 1983, 186 ; Loewe-Rosenberg/Lüderssen StPO , 24. Aufl., § 141 Rdnr. 55) oder ob dem Vorsitzenden bei der Anwendung der in § 140 Abs. 2 StPO enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (so OLG Hamm NStZ 1982, 298 ; OLG Köln NJW 1972, 1432; OLG Stuttgart Justiz 1964, 316 NStZ 1981, 490 ; OLG Zweibrücken NStZ 1986, 135 ; Loewe-Rosenberg-Lüderssen a.a.0.

    Teilweise werden nur Freiheitsstrafen von 2 Jahren und mehr für ausreichend erachtet (vgl. OLG Celle StV 1985, 184; OLG Stuttgart NStZ 1981, 490 ; OLG Köln NJW 1972, 1432; OLG Hamm NStZ 1982, 298 ); teilweise wird die Mitwirkung eines Verteidigers bei einer Straferwartung von 1 Jahr und 6 Monate in der Regel für geboten erachtet (Bay0bLG DAR 1990, 367 ), die Straferwartung von lediglich 1 Jahr dagegen nicht für ausreichend angesehen (vgl BayObLG DAR 1983, 251; OLG Hamburg NJW 1978, 1172; OLG Koblenz VRs 69, 293; OLG Stuttgart Justiz 1964, 316).

  • OLG Hamburg, 31.01.1978 - 1 Ws 42/78
    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 3 Ws 732/94
    Teilweise werden nur Freiheitsstrafen von 2 Jahren und mehr für ausreichend erachtet (vgl. OLG Celle StV 1985, 184; OLG Stuttgart NStZ 1981, 490 ; OLG Köln NJW 1972, 1432; OLG Hamm NStZ 1982, 298 ); teilweise wird die Mitwirkung eines Verteidigers bei einer Straferwartung von 1 Jahr und 6 Monate in der Regel für geboten erachtet (Bay0bLG DAR 1990, 367 ), die Straferwartung von lediglich 1 Jahr dagegen nicht für ausreichend angesehen (vgl BayObLG DAR 1983, 251; OLG Hamburg NJW 1978, 1172; OLG Koblenz VRs 69, 293; OLG Stuttgart Justiz 1964, 316).
  • OLG Frankfurt, 18.04.1985 - 3 Ws 305/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 3 Ws 732/94
    Ob ein Verteidiger zu bestellen ist, hänge vielmehr darüberhinaus auch von der Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten, die sich nach seiner Persönlichkeit und Umständen des Falles richtet, und von den sonstigen Auswirkungen der Gefahr der Verhängung von einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr oder mehr ohne Bewährung ab (vgl. KG StV 1985, 449; OLG Zweibrücken NStZ 1986, 135 ; OLG Karlsruhe NStZ 1991, 505; OLG Hamm StV 1993, 180 , BayObLG StV 1993, 180 ).
  • KG, 16.07.1985 - 4 Ws 170/85

    Bestellung; Verteidiger; Angeklagter; Verteidigungsfähigkeit; Sprachkenntnisse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 3 Ws 732/94
    1 St 125/82">StV 1982, 412; StV 1983, 186 ; StV 1985, 448 ; OLG Nürnberg StV 1987, 191 ; OLG Zweibrücken NStZ 1986, 135 ) und in der Kommentarliteratur (Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.0. § 140 Rdnr. 23; KK-Laufhüttte a.a.0. § 140 Rdnr. 21; Loewe-Rosenberg-Lüderssen a.a.O. § 140 Rdnr. 45 jeweils m.w.N.) in der Regel die Schwere der Tat im Sinne von § 140 Abs. 2 StPO für gegeben erachtet, wenn eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr oder mehr ohne Bewährung zu erwarten ist.
  • OLG Celle, 05.02.1985 - 2 Ws 26/85
  • OLG Celle, 26.05.1988 - 3 Ws 158/88
  • BGH, 28.10.1952 - 2 StR 435/52
  • OLG Hamburg, 15.02.1984 - 1 Ss 84/83

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

  • OLG Nürnberg, 14.01.1987 - Ws 58/87

    Zeitpunkt der Hauptverhandlung; Haftdauer; Notwendige Verteidigung; Beiordnung

  • OLG Hamburg, 19.10.1988 - 1 Ws 234/88
  • OLG Frankfurt, 29.04.1991 - 3 Ss 334/90
  • BGH, 25.11.1981 - 2 StR 685/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit

  • OLG Koblenz, 21.05.1985 - 1 Ws 304/85

    Zu einem Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers; Beurteilung der Schwere

  • BayObLG, 15.06.1982 - RReg. 1 St 125/82

    Vernehmung; Vernehmungsunfähigkeit; Zeuge; Verhörperson; Beweismittel; Urkunde;

  • OLG Hamm, 26.09.1996 - 3 Ss 1079/96

    Durchführung der Hauptverhandlung ohne den zum Termin nicht erschienenen

    Diese Bestimmung räumt dem Vorsitzenden zwar einen Beurteilungsspielraum ein; diesem sind jedoch durch den unbestimmten Rechtsbegriff der "Schwere der Tat" Grenzen gesteckt (OLG Hamm, NStZ 1982, 298; OLG Köln, StV 1991, 151; vgl. zum Meinungsstand auch OLG Frankfurt/Main, StV 1995, 628, 629).

    Deshalb unterliegt zumindest die Frage, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff der "Schwere der Tat" verkannt, ob er insoweit den richtigen Wertmaßstab angewandt hat, der Überprüfung durch das Revisionsgericht (OLG Köln, StV 1991, 151; OLG Frankfurt/Main, StV 1995, 628, 629, jeweils m.w.N.).

    Die Schwere der Tat beurteilt sich vor allem nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung (OLG Hamm, NStZ 1982, 298; BayObLG, NJW 1995, 2738; OLG Frankfurt/Main, StV 1995, 628, 629; KK-Laufhütte, a.a.O., § 140 Rdnr. 21; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rdnr. 23, jeweils m.w.N.).

    Zu berücksichtigen sind aber auch die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten sowie sonstige schwerwiegende Nachteile, die der Angeklagte infolge der Verurteilung zu gegenwärtigen hat (OLG Frankfurt/Main, StV 1995, 628, 629; OLG Hamm, NStZ 1982, 298; OLG Köln StV 1991, 150 f).

    Bei welcher Straferwartung ein Fall der notwendigen Verteidigung zu bejahen ist, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwar nicht ganz einheitlich beurteilt, jedoch wird nach heute überwiegender und zutreffender Ansicht jedenfalls bei einer Straferwartung von mindestens einem Jahr ohne Strafaussetzung zur Bewährung ein Fall der notwendigen Verteidigung im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO bejaht (OLG Braunschweig, StV 1996, 6; BayObLG, NJW 1995, 2738; OLG Frankfurt/Main, StV 1995, 628, 629; OLG Hamm, StV 1993 180; OLG Köln, StV 1991, 151, jeweils m.w.N.).

  • OLG Dresden, 01.07.2005 - 2 Ss 173/05

    Verteidigung; Strafaussetzung; Revision

    aa) Nach dieser Vorschrift ist einem Angeklagten zunächst wegen der "Schwere der Tat" ein Pflichtverteidiger beizuordnen, wobei sich diese Beurteilung nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte vor allem an der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung orientiert (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O. § 140 Rdnr. 23 f.; OLG Frankfurt StV 1995, 628 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 17.10.2000 - 3 Ss 102/00

    Notwendige Verteidigung

    Auch ist zu berücksichtigen, ob dem Angeklagten im Falle einer Verurteilung weitere Nachteile, wie etwa der Widerruf von Strafaussetzungen (OLG Köln, StV 1993, 402 ; StV 1998, 645 ; KG, StV 1994, 287 ; OLG Frankfurt, StV 1995, 628 ff.) oder die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (OLG Karlsruhe, Die Justiz 1993, 201 f.), drohen.
  • OLG Hamm, 19.01.2001 - 2 Ss 133/00

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers, Verfahrensrüge, ausreichende Begründung,

    Nach dieser Vorschrift ist einem Angeklagten zunächst wegen der "Schwere der Tat" ein Pflichtverteidiger beizuordnen, wobei sich diese Beurteilung nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte vor allem an der zu erwartenden Rechtsfolgentscheidung orientiert (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Auflage, § 140 Rdnr. 23 f; OLG Frankfurt StV 1995, 628 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 1 Ss 109/05

    Revisionsrügen im Strafverfahren: Unbegründetheit der Verfahrensrüge einer

    aa) Nach dieser Vorschrift ist einem Angeklagten u.a. wegen der "Schwere der Tat" ein Pflichtverteidiger beizuordnen, wobei sich diese Beurteilung nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte vor allem an der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung orientiert (vgl. Meyer-Goßner, aaO. § 140 Rdnr. 23 f.; OLG Frankfurt StV 1995, 628 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 1 Ss 90/07

    Notwendige Verteidigung: Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen der Schwere

    Nach dieser Vorschrift ist einem Angeklagten u. a. wegen der "Schwere der Tat" ein Pflichtverteidiger beizuordnen, wobei sich die Beurteilung hierfür nach ständiger Rechtssprechung der Obergerichte vor allem an der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung orientiert (vgl. Meyer-Goßner StPO 50. Auflage 2007, § 140 Rdnr. 23 f.; OLG Frankfurt StV 1995, S. 628 m. w. N.) Die "Schwere der Tat" im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO beurteilt sich vorrangig nach der Höhe der Strafe, die der Angeklagte in dem jeweiligen Strafverfahren zu erwarten hat; die Grenze ist etwa bei einem Jahr Freiheitsstrafe zu ziehen (vgl. BGHSt 6, S. 199; OLG Hamm NStZ-RR 2001, S. 107, 108; OLG Hamm VRS 100, S. 307; OLG Stuttgart, StraFo 2001, S. 205; OLG Köln StV 2003, S. 65; OLG Frankfurt a. a. O.).
  • OLG Hamm, 04.03.1998 - 2 Ss 201/98

    Sprungrevision, Aufhebung, notwendige Verteidigung, 10 Monate, Schwere der Tat,

    Die "Schwere der Tat" beurteilt sich nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte (vgl. u.a. OLG Frankfurt StV 1995, 628 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; siehe auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 140 Rn. 23 f.; sowie Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 1997, Rn. 601 ff.) vor allem nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung, nämlich ob die zu erwartende Rechtsfolge einschneidend für den Angeklagten ist (vgl. u.a. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.; siehe auch OLG Hamm StV 1993, 180; sowie u.a. die Beschlüsse des Senats vom 21. Februar 1995 - 2 Ss 136/95, vom 11. September 1995 - 2 Ss 1018/95, sowie vom 26. März 1997 - 2 Ss 308/97 - ZAP EN-Nr. 523/97 - und vom 24. Juni 1997 - 2 Ws 213/97 - ZAP EN-Nr. 689/97 = wistra 1997, 318).
  • OLG Hamm, 18.01.2001 - 2 Ss 1243/00

    Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat, Schwierigkeit der Sache,

    Die "Schwere der Tat" beurteilt sich nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte (vgl. u.a. OLG Frankfurt StV 1995, 628 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; siehe auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 140 Rn. 23 f.; sowie Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 2. Aufl., Rn. 601 ff.; die o.a. Senatsentscheidung und außerdem Senat in wistra 1997, 318) vor allem nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung, nämlich ob die zu erwartende Rechtsfolge einschneidend für den Angeklagten ist (vgl. u.a. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.; siehe auch OLG Hamm StV 1993, 180; sowie u.a. noch die Beschlüsse des Senats vom 21. Februar 1995 - 2 Ss 136/95 - und vom 11. September 1995 - 2 Ss 1018/95).
  • OLG Frankfurt, 23.03.1995 - 3 Ws 211/95

    Aufhebung der Bestellung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger;

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  • LG Fulda, 09.10.2008 - 2 Qs 88/08

    Pflichtverteidigung: Notwendigkeit der Beiordnung bei einer zu erwartenden

    Gemäß § 140 Abs. 2 StPO ist einem Angeklagten oder Angeschuldigten wegen der "Schwere der Tat" ein Pflichtverteidiger beizuordnen, wobei sich die Beurteilung hierfür nach ständiger Rechtssprechung der Obergerichte vor allem an der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung orientiert (vgl. Meyer-Goßner, StPO 50. Auflage 2007, § 140 Rdnr. 23 f.; OLG Frankfurt StV 1995, S. 628 m. w. N.) Die "Schwere der Tat" im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO beurteilt sich vorrangig nach der Höhe der Strafe, die der Angeklagte in dem jeweiligen Strafverfahren zu erwarten hat; die Grenze ist etwa bei einem Jahr Freiheitsstrafe zu ziehen (vgl. BGHSt 6, S. 199; OLG Hamm NStZ-RR 2001, S. 107, 108; OLG Hamm VRS 100, S. 307; OLG Stuttgart, StraFo 2001, S. 205; OLG Köln StV 2003, S. 65; OLG Frankfurt a. a. O.; jeweils zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 14.06.2005 - 1 Ss 171/05

    Beurteilung der Schwere der Tat nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung;

  • OLG Koblenz, 11.02.2003 - 2 Ws 10/03

    notwendige Verteidigung, Schwere der Tat, Tatschwere

  • OLG Naumburg, 27.11.1996 - 2 Ss 307/96

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers in der Regel bei einer Straferwartung von

  • OLG Hamburg, 09.07.1998 - 1 Ws 123/98

    Strafprozeßrecht: Pflichtverteidigerbestellung wegen Schwere der Tat

  • LG Stralsund, 02.02.2021 - 26 Qs 4/21

    Pflichtverteidiger, Schwere der Tat, Strafhöhe, Gesamtstrafe

  • LG München I, 17.06.2008 - 18 Qs 38/08

    Pflichtverteidigung: Beurteilung der Schwere der Tat

  • OLG Hamm, 31.08.1999 - 4 Ss 938/99

    Hauptverhandlung ohne Verteidiger, notwendige Verteidigung, Schwere der Tat,

  • OLG Hamm, 26.08.1999 - 4 Ws 299/99

    Pflichtverteidiger, notwendige Verteidigung, Verteidiger für das

  • OLG Hamm, 24.08.1999 - 4 Ws 290/99

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers, notwendige Verteidigung, drohender

  • OLG Hamm, 12.03.1998 - 3 Ws 103/98

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers, Schwere der Tat, Unfähigkeit zur

  • OLG Hamm, 12.12.1996 - 3 Ss 1459/96
  • OLG Hamm, 03.08.2000 - 4 Ss 657/00

    Aufhebung, notwendige Verteidigung, Verhandlung ohne Verteidiger, mehr als ein

  • OLG Hamm, 23.03.1999 - 5 Ss 223/99

    Notwendige Verteidigung, Pflichtverteidiger, Aufhebung, Schwere der Tat, Folgen

  • OLG Hamm, 05.11.1998 - 3 Ss 1216/98

    Aufhebung, notwendige Verteidigung, Straferwartung ab einem Jahr ohne Bewährung,

  • OLG Hamm, 06.04.2000 - 4 Ss 356/00

    Notwendige Verteidigung, Pflichtverteidigung wegen Schwere der Tat,

  • OLG Hamm, 26.08.1999 - 4 Ws 303/99

    Notwendige Verteidigung, Pflichtverteidiger, Schwere der Tat, Folgen der Tat

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Rechtsprechung
   BGH, 03.05.1995 - 2 StR 139/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4074
BGH, 03.05.1995 - 2 StR 139/95 (https://dejure.org/1995,4074)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1995 - 2 StR 139/95 (https://dejure.org/1995,4074)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1995 - 2 StR 139/95 (https://dejure.org/1995,4074)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Raub - Gewaltanwendung - Brutalität - Lebenslange Freiheitsstrafe - Gefährlichkeit der Gewalthandlung - Bedingter Tötungsvorsatz - Vorsatz - Vergewaltigung mit Todesfolge - Fahrlässigkeit - Totschlag - Raub mit Todesfolge - Schwerer Raub

  • rechtsportal.de

    StGB § 15, § 212, § 251, § 177 Abs. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 511
  • StV 1995, 628 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.1987 - 4 StR 539/87

    Straftaten gegen das Leben: Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - 2 StR 139/95
    Das versteht sich indes nicht von selbst, wie schon die Unterscheidung des Gesetzes zwischen vorsätzlicher Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung mittels einer "das Leben gefährdenden Behandlung" (§ 223 a StGB) verdeutlicht (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 10).

    Der Schluß von der Gefährlichkeit der Gewalthandlung auf den bedingten Tötungsvorsatz ist nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle die Umstände einbezieht, die eine derartige Folgerung in Frage zu stellen vermögen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 9, 10).

  • BGH, 26.05.1987 - 1 StR 170/87

    Straftaten gegen das Lebens: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - 2 StR 139/95
    Allerdings liegt bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen, wie sie im vorliegenden Falle gegeben sind, der Schluß nahe, daß der Täter mit der Möglichkeit gerechnet hat, das Opfer könne dabei zu Tode kommen, und - weil er gleichwohl handelt - einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 8 m.w.N.).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 261/87

    Wirkungen einer durch Wut erheblich verminderten Hemmungsfähigkeit auf das

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - 2 StR 139/95
    Der Schluß von der Gefährlichkeit der Gewalthandlung auf den bedingten Tötungsvorsatz ist nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle die Umstände einbezieht, die eine derartige Folgerung in Frage zu stellen vermögen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 9, 10).
  • BVerwG, 25.09.2007 - 2 WD 19.06

    Vorsatz; bedingter Vorsatz; Besitz kinderpornographischer Dateien;

    Neben Entscheidungen, die im Sinne der Billigungstheorie für den dolus eventualis ein Billigen, also Gutheißen der möglichen Tatbestandsverwirklichung verlangten (BGH NJW 1968, 660; BGH VRS 36, 20), fänden sich andere, die bedingten Vorsatz dann bejahten, wenn der Täter mit der Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung gerechnet habe (BGH VRS 4, 56; BGH NJW 53, 152; BGH StV 1995, 511).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.08.1995 - StB 46/95   

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https://dejure.org/1995,5525
BGH, 04.08.1995 - StB 46/95 (https://dejure.org/1995,5525)
BGH, Entscheidung vom 04.08.1995 - StB 46/95 (https://dejure.org/1995,5525)
BGH, Entscheidung vom 04. August 1995 - StB 46/95 (https://dejure.org/1995,5525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 628
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85
    Auszug aus BGH, 04.08.1995 - StB 46/95
    § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO ist wegen seines Ausnahmecharakters eng auszulegen (BGHSt 34, 34, 35).
  • BGH, 10.03.2021 - StB 32/20

    BGH trifft erste Entscheidung zum Urteil im sog. NSU-Verfahren

    Mit denjenigen Fallgruppen, für die der Senat eine analoge Anwendung bislang im engsten Rahmen für möglich erachtet hat, weil sie besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen, namentlich das Grundrecht auf die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG), eingreifen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 171: Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung; vom 3. Mai 1989 - StB 15 u. 16/89, BGHSt 36, 192, 195: Anordnung der Erzwingungshaft [zu § 304 Abs. 5 StPO]; vom 4. August 1995 - StB 46/95, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Untersuchung 1: mit längerdauernder Unterbringung verbundene Anordnung nach § 81a StPO), ist die Kosten- und Auslagenfolge nicht vergleichbar (s. BGH, Beschluss vom 5. November 1999 - StB 1/99, aaO; ferner - zur Kostenauferlegung nach § 145 Abs. 4 StPO - BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - StB 22/19, juris Rn. 4).
  • BGH, 05.04.2018 - StB 2/18

    Beschwerde gegen die Anordnung körperlicher Untersuchungen (Unzulässigkeit; keine

    Eine analoge Anwendung des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO käme allenfalls in Betracht, wenn diese Maßnahmen in gleicher Weise wie die in dieser Ausnahmevorschrift in Nr. 1 genannten Freiheitsentziehungen der Verhaftung und Unterbringung eingreifen würden (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 1995 - StB 46/95, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Untersuchung 1).

    Freilich wäre auch insoweit die Unzulässigkeit einer hiergegen gerichteten Beschwerde offensichtlich (§ 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 1 StPO; dazu BGH, Beschluss vom 4. August 1995 - StB 46/95, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Untersuchung 1).

  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Mit denjenigen Fallgestaltungen, für die der Senat eine analoge Anwendung bislang im engsten Rahmen für möglich erachtet hat, weil sie besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen (vgl. BGHSt 30, 168, 171 - Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung; BGHSt 36, 192, 195 - zu § 305 Abs. 5 StPO, Anordnung der Erzwingungshaft; BGHR StPO § 304 IV Untersuchung 1 - mit längerdauernder Unterbringung verbundene Anordnung nach § 81 a StPO), ist die Auslagenentscheidung nicht vergleichbar.
  • BGH, 13.10.2015 - StB 10/15

    Kein Rechtsmittel gegen sitzungspolizeiliche Maßnahme des Vorsitzenden am im

    Er hat § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO bisher aber nur in solchen Fällen analog angewendet, in denen die angegriffenen Entscheidungen - insbesondere im Hinblick auf die durch sie beeinträchtigten Rechtspositionen - mit den im Katalog dieser Vorschrift genannten vergleichbar gewesen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 170f.; Beschluss vom 3. Mai 1989 - StB 15 und 16/89, BGHSt 36, 192, 195f.; auch BGH, Beschluss vom 4. August 1995 -StB 46/95, StV 1995, 628).
  • BGH, 13.10.2015 - StB 11/15

    10 AZR 63/14

    Er hat § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO bisher aber nur in solchen Fällen analog angewendet, in denen die angegriffenen Entscheidungen - insbesondere im Hinblick auf die durch sie beeinträchtigten Rechtspositionen - mit den im Katalog dieser Vorschrift genannten vergleichbar gewesen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 170 f.; Beschluss vom 3. Mai 1989 - StB 15 und 16/89, BGHSt 36, 192, 195 f.; auch BGH, Beschluss vom 4. August 1995 - StB 46/95, StV 1995, 628).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.08.1995 - 3 StE 6/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,16654
BGH, 04.08.1995 - 3 StE 6/94 (https://dejure.org/1995,16654)
BGH, Entscheidung vom 04.08.1995 - 3 StE 6/94 (https://dejure.org/1995,16654)
BGH, Entscheidung vom 04. August 1995 - 3 StE 6/94 (https://dejure.org/1995,16654)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstinstanzlicher Beschluß - Beschwerde gegen Unterbringung - Beschwerdemöglichkeit

Papierfundstellen

  • StV 1995, 628
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Köln, 14.12.2004 - 107-5/04
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 StE 6/94 - 4 (4) - verurteilte den Angeklagten am 26.06.1996 wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.
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