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   OLG Hamburg, 24.04.1996 - 2 Ws 82/96   

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https://dejure.org/1996,4864
OLG Hamburg, 24.04.1996 - 2 Ws 82/96 (https://dejure.org/1996,4864)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.04.1996 - 2 Ws 82/96 (https://dejure.org/1996,4864)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. April 1996 - 2 Ws 82/96 (https://dejure.org/1996,4864)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 731
  • StV 1996, 418
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • AG Bingen, 11.08.2009 - 3113 Js 17555/09

    Beleidigung durch sexuelle oder sexualbezogene Handlungen und Belästigungen

    Hinreichender Tatverdacht nach § 203 StPO ist anzunehmen, wenn die vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist (BGHSt 23, 304, 306; OLG Koblenz NJW 1994, 1887; OLG Hamburg StV 1996, 418; KG NJW 1997, 69; KK/Tolksdorf, StPO, 5. Aufl., § 203 Rdnr. 2; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 203 Rdnr. 2).
  • AG Bingen, 02.09.2009 - 3227 Js 15836/09

    Voraussetzungen einer Bedrohung

    Hinreichender Tatverdacht nach § 203 StPO ist anzunehmen, wenn die vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung de  Angeschuldigten wahrscheinlich ist (BGHSt 23, 304, 306; OLG Koblenz NJW 1994, 1887; OLG Hamburg StV 1996, 418; KG NJW 1997, 69; KK/Tolksdorf, StPO,  5. Aufl., § 203 Rdnr. 2; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 203 Rdnr. 2).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04

    Steuerstrafverfahren - Anklage gegen einen Finanzbeamten: Eröffnung des

    Im Übrigen berührt die Vorverlagerung der Überzeugungsbildung in das Zwischenverfahren den Verfassungsgrundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), da gemäß § 76 Abs. 1 GVG die Schöffen zur Entscheidung über die Schuldfrage im Sinne einer Überzeugungsbildung nach § 261 StPO in der Hauptverhandlung mitberufen sind (vgl. ebenso OLG Hamburg StV 1996, 418).
  • AG Worms, 14.12.2016 - 1 Ds 3200 Js 28464/16

    Annahme des hinreichenden Tatverdachts bzgl. Wahrscheinlichkeit der Verurteilung

    Hinreichender Tatverdacht nach § 203 StPO ist anzunehmen, wenn die vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist (BGHSt 23, 304, 306; OLG Koblenz NJW 1994, 1887; OLG Hamburg StV 1996, 418; KG NJW 1997, 69; KK/Tolksdorf, StPO, 7. Aufl., § 203 Rn. 2; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 203 Rn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 3 Ws 302/05

    Rechtsbehelf gegen die Ablehnung der Eröffnung der Hauptverhandlung;

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  • OLG Hamm, 14.06.2007 - 4 Ws 149/07
    Das ist der Fall, wenn bei vorläufiger Tatbewertung für die Verurteilung des Angeschuldigten eine solche Wahrscheinlichkeit besteht, dass es einer Entscheidung durch das erkennende Gericht bedarf ( BGHSt 23, 304, 306; OLG Hamburg, StV 1996, 418; Tolksdorf, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 203 Rn. 2).
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