Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.09.1998

Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1999 - 4 StR 491/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3731
BGH, 23.11.1999 - 4 StR 491/99 (https://dejure.org/1999,3731)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1999 - 4 StR 491/99 (https://dejure.org/1999,3731)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1999 - 4 StR 491/99 (https://dejure.org/1999,3731)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 259 StGB; § 16 Abs. 1 StGB
    Hehlerei; Darlegungsvoraussetzungen des Bedingten Vorsatzes (dolus eventualis); Fahrlässigkeit

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Waren - Betrugstat - Hehlerei - Bereicherungsabsicht - Gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Vortat - Bedingter Vorsatz - Erwerb von Sachen Tatbestandsverwirklichung - Billigend in Kauf nehmen - Abfindung - Bewußte Fahrlässigkeit - Mitangeklagter - Auflösung ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 106
  • StV 2000, 258
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 23.11.1999 - 4 StR 491/99
    Erforderlich ist vielmehr, daß der Täter die als möglich und nicht ganz fernliegend erkannte Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abfindet; anderenfalls kommt nur (bewußte) Fahrlässigkeit in Betracht (vgl. BGHSt 36, 1, 9/10 m.w.N.), die jedoch für die Verwirklichung des Tatbestands des § 259 StGB nicht ausreicht.
  • BGH, 02.02.1983 - 2 StR 682/82

    Annahme einer versuchten Hehlerei bei Vorliegen eines bedingten Vorsatzes

    Auszug aus BGH, 23.11.1999 - 4 StR 491/99
    Daß die Angeklagten insoweit zumindest bedingt vorsätzlich (vgl. BGH NStZ 1983, 264) handelten, hat das Landgericht nicht dargetan:.
  • LG Karlsruhe, 28.09.2007 - Ns 84 Js 5040/07

    Hehlerei bei Versteigerung in eBay: Kauf eines Navigationsgeräts bei eBay;

    Erforderlich ist vielmehr die Feststellung, der Angeklagte habe die als möglich und nicht ganz fernliegend erkannte Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf genommen oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abgefunden (BGH NStZ-RR 2000, 106).
  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 364/12

    Subjektive Voraussetzungen der Hehlerei (kein Ausreichen des Bewusstseins, dass

    Der Tatbestand der Hehlerei setzt neben der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern, den zumindest bedingten Vorsatz des Täters unter anderem dahin voraus, dass die Sache durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete Vortat erlangt ist (BGH, Beschluss vom 23. November 1999 - 4 StR 491/99, NStZ-RR 2000, 106).
  • BGH, 23.09.2015 - 4 StR 54/15

    Hehlerei (Vorsatz bzgl. der Vortat: Anforderungen an die tatrichterliche

    Der Tatrichter muss aber in den Urteilsgründen darlegen, auf welcher Grundlage er sich die Überzeugung davon verschafft hat, dass der Täter es als möglich und nicht ganz fernliegend erkannt und sich wenigstens damit abgefunden hat, dass die jeweiligen Gegenstände durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete Vortat erlangt wurden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. November 1999 - 4 StR 491/99, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 6; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12, NStZ-RR 2013, 78).
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 OLG 2 Ss 81/20

    Anforderungen an den Nachweis des Hehlereivorsatzes

    (a) Die Strafkammer hat dabei zutreffend erkannt, dass hinsichtlich der deliktischen Herkunft der Tatgegenstände ein "für Möglichhalten" oder ein "sich Aufdrängen für den Täter" allein für die Annahme bedingt vorsätzlichen Verhaltens nicht ausreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 23.11.1999 - 4 StR 491/99, juris, Rn. 6; Walter in LK-StGB, 12. Aufl. 2010, § 259 Rn. 73; Maier in MünchKomm-StGB, 4. Aufl., § 259 Rn.128).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.1998 - 5 StR 404/98   

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https://dejure.org/1998,5801
BGH, 17.09.1998 - 5 StR 404/98 (https://dejure.org/1998,5801)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1998 - 5 StR 404/98 (https://dejure.org/1998,5801)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1998 - 5 StR 404/98 (https://dejure.org/1998,5801)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung von Sicherungsverwahrung - Vereinbarkeit der Anordnung einer zusätzlichen zweiten Sicherungsverwahrung zu einer teilweise vollstreckten ersten Sicherungsverwahrung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 66

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 258
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 292/95

    Weitere Maßregel - Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 17.09.1998 - 5 StR 404/98
    Solches war hier jedoch unerläßlich (vgl. BGH StV 1996, 541; NStZ-RR 1997, 2; NStZ-RR 1998, 135).

    Danach erscheint es nicht von vornherein ausgeschlossen, daß sich der - wenngleich durch die bisherigen Strafverbüßungen bislang nicht beeindruckte - nunmehr 53jährige Angeklagte, der die Taten vor Anordnung der ersten Sicherungsverwahrung begangen hat, jedenfalls durch einen langjährigen Vollzug der ersten Sicherungsverwahrung ausreichend beeindrucken läßt (vgl. BGH StV 1996, 541).

  • BGH, 31.07.1997 - 4 StR 339/97

    Formelle Voraussetzungen einer Sicherheitsverwahrung - Vereinbarkeit einer

    Auszug aus BGH, 17.09.1998 - 5 StR 404/98
    Solches war hier jedoch unerläßlich (vgl. BGH StV 1996, 541; NStZ-RR 1997, 2; NStZ-RR 1998, 135).
  • BGH, 20.06.1996 - 4 StR 281/96

    Anordnung zweiter Sicherungsverwahrung - Keine zeitliche Begrenzung -

    Auszug aus BGH, 17.09.1998 - 5 StR 404/98
    Solches war hier jedoch unerläßlich (vgl. BGH StV 1996, 541; NStZ-RR 1997, 2; NStZ-RR 1998, 135).
  • BGH, 18.10.2018 - 3 StR 37/18

    Lückenhafte Beweiswürdigung (revisionsgerichtlicher Prüfungsumfang;

    Dabei hat das Landgericht auch dem für den Ausspruch einer zweiten Sicherungsverwahrung in besonderem Maße geltenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hinreichend Rechnung getragen, indem es die Regelung des § 67d StGB in den Blick genommen hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17. September 1998 - 5 StR 404/98, juris Rn. 3 f.).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2018 - 2 Ws 329/17

    Maßregelvollstreckungssache: Vollstreckung mehrfacher Anordnungen der

    Bei der Berechnung der Frist des § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB ist deshalb auf die Dauer des Vollzugs der jeweiligen Unterbringungsanordnung abzustellen, was vorliegend zur Anwendung eines unterschiedlichen rechtlichen Maßstabs bei der Fortdauerprüfung führt (für die mehrfache Anordnung der Sicherungsverwahrung ebenso EGMR a.a.O., OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Koblenz a.a.O., LG Marburg a.a.O.); allerdings sind eine weitere Unterbringungsanordnung und die damit verbundene Unterbringungsdauer bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen sind (vgl. BGH StV 2000, 258; OLG Koblenz a.a.O.).
  • BGH, 09.01.2013 - 1 StR 558/12

    Hinweispflicht; Anordnung der Sicherheitsverwahrung (noch nicht erledigte

    Ebenso wenig ist der Hinweispflicht durch die Verlesung eines früheren Urteils des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 25. März 2008, durch das bereits eine Sicherungsverwahrung gegen den Angeklagten angeordnet war, Genüge getan: Die wiederholte Verhängung der Maßregel der Sicherungsverwahrung ist zwar möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 1998 - 5 StR 404/98, StV 2000, 258), aber keinesfalls zwingend.
  • BGH, 22.10.2013 - 1 StR 210/13

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose:

    Die erneute Verhängung der Maßregel der Sicherungsverwahrung bleibt nämlich auch dann möglich, wenn diese bereits durch ein früheres Urteil angeordnet war, aber noch nicht vollständig erledigt ist (BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2013 - 1 StR 558/12, NStZ-RR 2013, 256; vom 17. September 1998 - 5 StR 404/98, StV 2000, 258; vom 31. Juli 1997 - 4 StR 339/97, NStZ-RR 1998, 135; Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 292/95, StV 1996, 541).
  • OLG Braunschweig, 09.02.2022 - 1 Ws 284/21

    Mehrfach angeordnete Unterbringung in psychiatrisches Krankenhaus;

    Allerdings sind eine weitere Unterbringungsanordnung und die damit verbundene Unterbringungsdauer bei der Gefährlichkeitsprognose (BGH, Urteil vom 21. April 2021, 1 StR 447/20, juris, Rn. 25 [Anordnung der Maßregel nach vorangegangener ausländischer Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus]) und bei der (allgemeinen) Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen (bei mehrfacher Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: OLG Karlsruhe, a.a.O.; bei mehrfacher Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: BGH, Beschluss vom 17. September 1998, 5 StR 404/98, juris, Rn. 4; OLG Koblenz a.a.O.).
  • BayObLG, 22.06.2004 - 5St RR 121/04
    In Bezug auf die erneute Anordnung der Unterbringungen sowohl nach § 63 als auch nach § 66 StGB hat er indes darauf hingewiesen, dass neben den in solchen Fällen ohnehin - etwa zur Gefährlichkeit des Angeklagten - zu beachtenden Besonderheiten (vgl. BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 4, § 63 Gefährlichkeit 26; BGH NStZ 2002, 590/591; BGH NStZ-RR 2002, 331 ) auch zu prüfen sei, ob diese im Hinblick auf eine frühere Verhängung der Maßregel bzw. den zu erwartenden Widerruf ihrer Aussetzung zur Bewährung den Grundsätzen des § 62 StGB entspreche (BGH NStZ-RR 1997, 2 ; 1998, 135; BGH StV 2000, 258 ).
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