Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.04.2011

Rechtsprechung
   BGH, 25.05.2011 - 2 StR 585/10   

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https://dejure.org/2011,8466
BGH, 25.05.2011 - 2 StR 585/10 (https://dejure.org/2011,8466)
BGH, Entscheidung vom 25.05.2011 - 2 StR 585/10 (https://dejure.org/2011,8466)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 2 StR 585/10 (https://dejure.org/2011,8466)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 78 StPO; § 21 StGB; § 20 StGB; § 66 StGB; § 2 Abs. 6 StGB; Art. 316e Abs. 2 EGStGB
    Anforderungen an den Sachverständigenbeweis bei der Schuldfähigkeitsbegutachtung (höchstpersönliche Exploration; Beweiswürdigung bei Sachverständigengutachten); Meistbegünstigungsgrundsatz bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung (neuer Deliktsgruppenkatalog)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 StPO
    Strafverfahren: Pflicht des Sachverständigen zur persönlichen Gutachtenerstattung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Pflicht des Sachverständigen zur persönlichen Gutachtenerstattung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Pflicht des Sachverständigen zur persönlichen Gutachtenerstattung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen muss soweit möglich eine Exploration des Probanden durch den Sachverständigen einschließen; Erforderlichkeit einer Exploration des Probanden durch den Sachverständigen im Falle eines Gutachtens eines psychatrischen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gibt es ein Delegationsrecht des Sachverständigen?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen muss soweit möglich eine Exploration des Probanden durch den Sachverständigen einschließen; Erforderlichkeit einer Exploration des Probanden durch den Sachverständigen im Falle eines Gutachtens eines psychatrischen ...

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Beauftragter Gutachter ungleich Hilfskraft

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Ärztlicher Gutachter muss Straftäter selbst untersuchen

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Beauftragter Gutachter ungleich Hilfskraft

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Gerichtlich bestellter Sachverständiger hat die Pflicht zur persönlichen Gutachtenerstattung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 791
  • NStZ 2012, 103
  • StV 2011, 709
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter;

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 2 StR 585/10
    Das Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen muss - jedenfalls soweit dies überhaupt möglich ist (vgl. BGHSt 44, 26, 32) - eine Exploration des Probanden durch den Sachverständigen einschließen.
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 2 StR 585/10
    Der Tatrichter hat aber das Gutachten eigenverantwortlich zu bewerten (vgl. BGHSt 7, 238, 239; Schnoor aaO S. 162 ff.) und "weiterzuverarbeiten" (Schmid aaO S. 534 ff.).
  • BGH, 12.01.2011 - 2 StR 642/10

    Einschränkung der Sicherungsverwahrung durch das Gesetz zur Neuordnung des Rechts

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 2 StR 585/10
    Gemäß Art. 316e Abs. 2 EGStGB ist das neue Gesetz für vor seinem Inkrafttreten begangene und noch nicht rechtskräftig abgeurteilte Taten maßgeblich, wenn es gegenüber der bisherigen Rechtslage milder ist (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 2 StR 642/10).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Ein Delegationsverbot besteht nur, soweit durch Heranziehung anderer Personen die Verantwortung des Sachverständigen für das Gutachten in Frage gestellt wird (vgl. BGH NStZ 2012, 103).

    Ein Sachverständiger darf bei der Vorbereitung seines Gutachtens (z.B. Materialsammlung) geeignete Hilfskräfte hinzuziehen, soweit dadurch seine persönliche Verantwortung für das Gutachten gewahrt bleibt (vgl. statt vieler: BVerwG NVwZ 1993, 771; BGH NStZ 2012, 103).

  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Allerdings ist die Grenze der erlaubten Mitarbeit - mit der Folge der Unverwertbarkeit des Gutachtens - überschritten, wenn aus Art und Umfang der Mitarbeit eines Dritten gefolgert werden kann, der beauftragte Sachverständige habe seine das Gutachten prägenden und regelmäßig in einem unverzichtbaren Kern von ihm selbst zu erbringenden Zentralaufgaben nicht selbst wahrgenommen, sondern delegiert (vgl. BGH, NStZ 2012, 103; ferner BSG, Beschl. vom 30.01.2006 - B 2 Z 358/05 B -, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 18.05.2022 - 5 Ks 102 Js 2876/20

    Wegfall des Vergütungsanspruchs des psychiatrischen Sachverständigen bei

    Aufgrund der Pflicht zur persönlichen Gutachtenerstattung besteht jedoch ein Delegationsverbot, soweit durch Heranziehung anderer Personen die Verantwortung des Sachverständigen für das Gutachten in Frage gestellt wird (BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - 2 StR 585/10; Löwe-Rosenberg, 27. Auflage 2017, StPO, § 73 Rn. 6).

    Die Durchführung der Exploration als Kernstück des Gutachtens darf daher nicht an eine Hilfsperson delegiert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - 2 StR 585/10; BSG, Beschluss vom 18.09.2003 - B 9 VU 2/03 B; OLG Köln, Beschluss vom 20.07.2011 - 17 W 129/11; MüKoStGB, 4. Auflage 2020, § 20 StGB Rn. 171; Nedopil/Müller, Forensische Psychiatrie, 4. Auflage 2012, S. 407).

    Dies umfasst jedoch nicht den Bereich der Exploration als zentrale Untersuchungsmethode (ausdrücklich für den Bereich der Schuldfähigkeitsbegutachtung: BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - 2 StR 585/10).

  • LG Nürnberg-Fürth, 15.05.2022 - 5 Ks 102 Js 2876/20

    Wegfall des Vergütungsanspruchs eines Sachverständigen

    Aufgrund der Pflicht zur persönlichen Gutachtenerstattung besteht jedoch ein Delegationsverbot, soweit durch Heranziehung anderer Personen die Verantwortung des Sachverständigen für das Gutachten in Frage gestellt wird (BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - 2 StR 585/10; Löwe-Rosenberg, 27. Auflage 2017, StPO, § 73 Rn. 6).

    Die Durchführung der Exploration als Kernstück des Gutachtens darf daher nicht an eine Hilfsperson delegiert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - 2 StR 585/10; BSG, Beschluss vom 18.09.2003 - B 9 VU 2/03 B; OLG Köln, Beschluss vom 20.07.2011 - 17 W 129/11; MüKoStGB, 4. Auflage 2020, § 20 StGB Rn. 171; Nedopil/Müller, Forensische Psychiatrie, 4. Auflage 2012, S. 407).

    Dies umfasst jedoch nicht den Bereich der Exploration als zentrale Untersuchungsmethode (ausdrücklich für den Bereich der Schuldfähigkeitsbegutachtung: BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - 2 StR 585/10).

  • BGH, 17.12.2019 - 2 StR 419/19

    Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung (Zulässigkeit der

    Der Tatrichter hat das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen eigenverantwortlich zu bewerten und weiterzuverarbeiten; er muss sich mit Hilfe des Sachverständigengutachtens selbst sachkundig machen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 2 StR 585/10, NStZ 2012, 103).
  • FG Münster, 18.08.2022 - 8 K 3186/21

    Berücksichtigen von Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für sein häusliches

    Bereits die Möglichkeit, ein Gutachten auch ohne Exploration zu verfassen - die wegen der Freiwilligkeit der Teilnahme des Probanden an der Exploration stets besteht (zur Möglichkeit der Verweigerung der Exploration BGH, Urteil vom 12.02.1998, 1 StR 588/97, BGHSt 44, 26; vgl. BGH, Beschluss vom 25.05.2011, 2 StR 585/10, juris) -, ist jedoch ein starkes Indiz dafür, dass sie der eigentlichen Tätigkeit, dem Treffen und Begründen der Prognoseentscheidung, nicht gleichwertig ist.

    Zwar ist dies bei psychiatrischen Gerichtsgutachten zur Feststellung der Schuldfähigkeit der Fall (vgl. Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 25.05.2011, 2 StR 585/10, juris; vgl. § 407a Abs. 3 Zivilprozessordnung).

  • BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11

    Vorsätzlicher Diebstahl als schweres Dienstvergehen eines Soldaten i.R.d.

    (1) Anders als von der Verteidigung behauptet, bestand nicht deshalb ein Beweisverwertungsverbot bezüglich des von Prof. Dr. B. erstatteten Gutachtens, weil dieser nicht der Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Erstattung des Gutachtens nachgekommen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 2 StR 585/10 - NStZ 2012, 103 f.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.06.2021 - 5 Ks 102 Js 2876/20

    Sachverständigengutachten - Zur (Un-)Zulässigkeit der Delegation auf

    Aufgrund der Pflicht zur persönlichen Gutachtenerstattung besteht jedoch ein Delegationsverbot, soweit durch Heranziehung anderer Personen die Verantwortung des Sachverständigen für das Gutachten in Frage gestellt wird (BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - 2 StR 585/10; Löwe-Rosenberg, 27. Auflage 2017, StPO, § 73 Rn. 6).
  • OLG München, 12.10.2020 - 20 U 358/20

    Zur Unwirksamkeit von Grundstückskaufverträgen wegen einer Geschäftsunfähigkeit

    Die von den Klägern zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 25. Mai 2011, 2 StR 585/10, juris) dazu, dass ein Sachverständiger ununterbrochen bei der Exploration anwesend sein müsse, betrifft die Anforderungen an die Erstellung eines Gutachtens über die Beurteilung der Schuldfähigkeit in einem Strafverfahren.
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Rechtsprechung
   BGH, 06.04.2011 - 2 StR 73/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23096
BGH, 06.04.2011 - 2 StR 73/11 (https://dejure.org/2011,23096)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2011 - 2 StR 73/11 (https://dejure.org/2011,23096)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2011 - 2 StR 73/11 (https://dejure.org/2011,23096)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 Abs 1 S 1 StPO
    Strafverfahren: Sachverständigenablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • Wolters Kluwer

    Für Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit reicht dessen bloße Nichtoffenlegung einer Erkenntnisquelle nicht aus; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Sachverständigen wegen Nichtoffenlegung von Erkenntnisquellen im Gutachten

  • rewis.io

    Strafverfahren: Sachverständigenablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Sachverständigenablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsportal.de

    StPO § 74 Abs. 1 S. 1; StPO § 80
    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Sachverständigen wegen Nichtoffenlegung von Erkenntnisquellen im Gutachten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 98
  • StV 2011, 709
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.03.1994 - 2 StR 67/94

    Sachverständiger - Gutachten - Unwahrheit - Behauptung - Arzt - Rücksprache -

    Auszug aus BGH, 06.04.2011 - 2 StR 73/11
    Bewusst falsche Angaben des Sachverständigen über Ermittlungen vor oder bei Erstellung des Gutachtens können zwar grundsätzlich einen solchen Verstoß begründen (vgl. BGH NStZ 1994, 388); die bloße Nichtoffenlegung einer Erkenntnisquelle, wie sie das Landgericht dem Sachverständigen vorwirft, reicht hierfür aber nicht aus.
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 75/90

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Sachverständigen - Maßstab bei

    Auszug aus BGH, 06.04.2011 - 2 StR 73/11
    Hierbei ist das Revisionsgericht an die vom Tatrichter festgestellten Tatsachen gebunden und kann keine eigenen Feststellungen treffen (vgl. etwa BGHR StPO § 74 Ablehnungsgrund 2).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Die Besorgnis der Befangenheit setzt daher Umstände voraus, die auf eine innere Haltung des Sachverständigen hinweisen, die seine Neutralität, Distanz und Unparteilichkeit störend beeinflussen könnte (vgl. BGH NJW 1961, 2069; StV 2011, 709, 710).

    Mangelnde Sachkunde, inhaltliche Unzulänglichkeiten, handwerkliche formale Fehler oder Lückenhaftigkeit rechtfertigen für sich allein nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit, weil diese Umstände nicht die Unparteilichkeit des Sachverständigen betreffen und die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit kein Mittel zur Fehlerkontrolle ist (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1555; StV 2011, 709, 710; OLG Stuttgart BeckRS 2015, 08496; OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat] BeckRS 2016, 06352).

    Während grobe, insbesondere objektiv willkürliche oder auf Missachtung grundlegender Verfahrensrechte von Verfahrensbeteiligten beruhende Verstöße gegen Verfahrensrecht die Ablehnung eines Sachverständigen rechtfertigen können, ist dies bei sonstigen formalen Fehlern ohne zusätzliche Umstände nicht der Fall (vgl. BGH BeckRS 2011, 14038).

  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Ohne Bedeutung ist es, ob der Sachverständige wirklich befangen ist; es kommt nur darauf an, ob verständigerweise ein Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit gerechtfertigt erscheint und ob dem vernünftige, jedem unbeteiligten Dritten einleuchtende Gründe zugrunde liegen (BGH, BeckRS 2011, 14038; Senge, in: KK-StPO, 7. Aufl., § 74 Rn. 4 mit weiteren Nachweisen; Eisenberg, NStZ 2006, 368, 370).

    Gründe für die Annahme einer Befangenheit können sich insbesondere aus solchen Umständen ergeben, die auf eine innere Haltung des Sachverständigen hinweisen, die seine Neutralität, Distanz und Unparteilichkeit störend beeinflussen könnte (BGH, BeckRS 2011, 14038).

  • AG Meißen, 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14

    Nichtgeeignetheit der Einseitensensormessung ESO ES 3.0

    Dafür müssen vernünftige Gründe vorgebracht werden, die jedem unbeteiligten Dritten einleuchten (BGHSt 21, 334, 331; StraFo 2011, 274; Meyer-Goßner, StPO 56. Auflage § 74 Rdn. 4, m. w. Nachw.) und vom Standpunkt des Ablehnenden aus verständigerweise ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen gerechtfertigt erscheinen lassen (BGHSt 8, 144, 145; 8, 226, 223; Meyer-Goßner, a.a.O. § 74 Rdn. 4).
  • OLG Rostock, 06.01.2015 - 20 RR 108/14

    Ablehnung eines Sachverständigen im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit

    Steht danach fest, dass die Sachverständige bei der Untersuchung des Kindes deren Zeugnisverweigerungsrecht zumindest objektiv grob missachtet hat, ist dies ein Umstand, der aus Sicht des Angeklagten die Besorgnis ihrer Befangenheit zu begründen vermag (vgl. BGH StraFo 2011, 274, Rdz. 8 in juris unter Hinweis auf KK-Fischer, StPO 6. Aufl. § 24 Rn. 14).
  • BGH, 27.05.2014 - 2 StR 428/13

    Aufrechterhaltung von Feststellungen nach Aufhebung des Urteils durch das

    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat mit Beschluss vom 6. April 2011 - 2 StR 73/11 (StV 2011, 709) dieses Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  • OLG Rostock, 06.01.2015 - 126 Js 16621/12

    Befangenheit eines Sachverständigen bei Nichtbeachtung der Aussageunwilligkeit

    Steht danach fest, dass die Sachverständige bei der Untersuchung des Kindes deren Zeugnisverweigerungsrecht zumindest objektiv grob missachtet hat, ist dies ein Umstand, der aus Sicht des Angeklagten die Besorgnis ihrer Befangenheit zu begründen vermag (vgl. BGH StraFo 2011, 274, Rdz. 8 in juris unter Hinweis auf KK-Fischer, StPO 6. Aufl. § 24 Rn. 14).
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