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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2017 - 1 StR 570/16   

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https://dejure.org/2017,5104
BGH, 25.01.2017 - 1 StR 570/16 (https://dejure.org/2017,5104)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2017 - 1 StR 570/16 (https://dejure.org/2017,5104)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - 1 StR 570/16 (https://dejure.org/2017,5104)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § § 51 Abs. 1 BZRG; § 70 StGB; § 174c StGB; § 46 Abs. 3 StGB
    Vorhalte- und Verwertungsverbot für aus dem Bundeszentralregister getilgte Vorstrafen (Anwendbarkeit auf die Anordnung von Maßregeln); Berufsverbot (Voraussetzungen: Gesamtwürdigung der Tat und des Täters); sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 StGB, § 70 StGB, § 174c StGB, § 51 Abs 1 BZRG
    Strafzumessung wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisse: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; Vorhalte- und Verwertungsverbots für Vorstrafen bei der Anordnung eines Berufsverbots

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 46 Abs. 3 StGB, § 174c StGB, § 145c StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 70 StGB, § 51 Abs. 1 BZRG, § 52 BZRG, § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG, § 52 Abs. 1 Nr. 2 BZRG, § 66 StGB

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Schuldsprüche wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses; Schutz "des hohen Berufsethos der Heilberufe und des öffentlichen Interesses an einem funktionierenden Gesundheitswesen"; Anordnung eines ...

  • rewis.io

    Strafzumessung wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisse: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; Vorhalte- und Verwertungsverbots für Vorstrafen bei der Anordnung eines Berufsverbots

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Schuldsprüche wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses; Schutz "des hohen Berufsethos der Heilberufe und des öffentlichen Interesses an einem funktionierenden Gesundheitswesen"; Anordnung eines ...

  • rechtsportal.de

    Aufhebung der Schuldsprüche wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses; Schutz "des hohen Berufsethos der Heilberufe und des öffentlichen Interesses an einem funktionierenden Gesundheitswesen"; Anordnung eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Strafzumessung wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisse: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; Vorhalte- und Verwertungsverbots für Vorstrafen bei der Anordnung eines Berufsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufsverbot - als Maßregel der Besserung und Sicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tilgungsreife Vorverurteilungen - und die Anordnung einer Maßregel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 234
  • StV 2018, 219
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.10.2015 - 3 StR 382/15

    Strafzumessung bei Kindesmissbrauch: Strafschärfende Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 1 StR 570/16
    Das Vorhalte- und Verwertungsverbot der Eintragung im Register bedeutet einen Schutz des Angeklagten auch in den Fällen, in denen seine frühere Verurteilung auf andere Weise als durch eine Registerauskunft bekannt wird, etwa durch Mitteilungen von dritter Seite - wie hier durch die Zeugenaussage der Kriminalbeamtin (UA S. 89) - oder den Angeklagten selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 3 StR 382/15, NStZ 2016, 468; Urteil vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 428/11, NStZ-RR 2012, 143, 144 mwN).

    Dieses Vorhalte- und Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für die Strafzumessung; danach darf eine getilgte oder tilgungsreife Vorstrafe nicht zum Nachteil des Angeklagten, insbesondere nicht strafschärfend berücksichtigt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Oktober 2015 - 3 StR 382/15, NStZ 2016, 468 mwN).

    Das Vorhalte- und Verwertungsverbot tilgungsreifer Bestrafungen und der zugrundeliegenden Taten gilt aber grundsätzlich auch für die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung, sofern nicht eine der in § 52 BZRG aufgeführten Ausnahmen gegeben ist (BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2015 - 3 StR 382/15, NStZ 2016, 468; vom 28. August 2012 - 3 StR 309/12, BGHSt 57, 300, 302 ff. und vom 21. August 2012 - 4 StR 247/12 - NStZ-RR 2013, 84), und damit auch für das hier maßgebliche Berufsverbot gemäß § 70 StGB.

  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12

    Berufsverbot (Voraussetzungen: insbesondere bei erstmaliger Straffälligkeit);

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 1 StR 570/16
    Es darf daher nur verhängt werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter auch in Zukunft den Beruf, dessen Ausübung ihm verboten werden soll, zur Verübung erheblicher Straftaten missbrauchen wird (BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, StV 2013, 699 mwN).

    Voraussetzung hierfür ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, StV 2013, 699; Beschluss vom 2. August 1978 - StB 171/78, BGHSt 28, 84, 85 f.; Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66, 67).

  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 309/12

    Eintragungen im Bundeszentralregister (Verwertungsverbot bei Einträgen aus

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 1 StR 570/16
    Das Vorhalte- und Verwertungsverbot tilgungsreifer Bestrafungen und der zugrundeliegenden Taten gilt aber grundsätzlich auch für die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung, sofern nicht eine der in § 52 BZRG aufgeführten Ausnahmen gegeben ist (BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2015 - 3 StR 382/15, NStZ 2016, 468; vom 28. August 2012 - 3 StR 309/12, BGHSt 57, 300, 302 ff. und vom 21. August 2012 - 4 StR 247/12 - NStZ-RR 2013, 84), und damit auch für das hier maßgebliche Berufsverbot gemäß § 70 StGB.

    Da ein Gutachten zum Bestehen eines Hanges im Sinne von § 66 StGB und einer darauf beruhenden Gefährlichkeit eines Angeklagten kein Gutachten über den Geisteszustand im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ist (BGH, Beschlüsse vom 22. Dezember 2015 - 2 StR 207/15, NStZ-RR 2016, 120 und vom 28. August 2012 - 3 StR 309/12, BGHSt 57, 300, 302 ff.), kann für ein Berufsverbot gemäß § 70 StGB nichts anderes gelten.

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 B 109.13

    Verwertung einer getilgten oder tilgungsreifen Verurteilung für

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 1 StR 570/16
    § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG greift als ebenfalls eng auszulegende Ausnahmevorschrift nur dann ein, wenn der Betroffene den Zugang zu einer bestimmten Betätigung oder die Aufhebung einer die Ausübung eines Berufs oder Gewerbes untersagenden Entscheidung beantragt; die Regelung gilt damit aber gerade nicht für Maßnahmen, welche die betreffenden Betätigungen beenden (BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - 2 B 109/13) und damit auch nicht - wie hier - im Fall einer Anordnung eines Berufsverbots nach § 70 StGB.
  • BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81

    Revision wegen Ausschluss der Öffentlichkeit von der Verhandlung - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 1 StR 570/16
    Voraussetzung hierfür ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, StV 2013, 699; Beschluss vom 2. August 1978 - StB 171/78, BGHSt 28, 84, 85 f.; Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66, 67).
  • Drs-Bund, 24.08.1995 - BT-Drs 13/2203
    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 1 StR 570/16
    Der Tatbestand schützt aber auch "das hohe Berufsethos der Heilberufe und das öffentliche Interesse an einem funktionierenden Gesundheitswesen' (BT-Drucks. 13/2203, S. 5), so dass dieses dem gesetzlichen Tatbestand zu Grunde liegende Merkmal bei der Strafzumessung nicht nochmals zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden durfte.
  • BGH, 02.08.1978 - StB 171/78

    Rechtsanwalt: Vorläufiges Berufsverbot nach § 132a StPO; Verhältnis zur

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 1 StR 570/16
    Voraussetzung hierfür ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, StV 2013, 699; Beschluss vom 2. August 1978 - StB 171/78, BGHSt 28, 84, 85 f.; Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66, 67).
  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16

    Freispruch eines psychiatrischen Gutachters vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 1 StR 570/16
    Zwar dient § 174c StGB in erster Linie dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Situationen, in denen dieses Rechtsgut aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der durch Krankheit oder Behinderung belasteten Rechtsgutsträger und der Eigenart von Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsverhältnissen typischer Weise besonders gefährdet ist (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16, NJW 2016, 2965 mwN).
  • BGH, 22.12.2015 - 2 StR 207/15

    Beweisverwertungsverbot für im Bundeszentralregister bereits getilgte

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 1 StR 570/16
    Da ein Gutachten zum Bestehen eines Hanges im Sinne von § 66 StGB und einer darauf beruhenden Gefährlichkeit eines Angeklagten kein Gutachten über den Geisteszustand im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ist (BGH, Beschlüsse vom 22. Dezember 2015 - 2 StR 207/15, NStZ-RR 2016, 120 und vom 28. August 2012 - 3 StR 309/12, BGHSt 57, 300, 302 ff.), kann für ein Berufsverbot gemäß § 70 StGB nichts anderes gelten.
  • BGH, 08.12.2011 - 4 StR 428/11

    Strafzumessung bei Sexualdelikten zulasten von Kindern (mangelnde psychische oder

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 1 StR 570/16
    Das Vorhalte- und Verwertungsverbot der Eintragung im Register bedeutet einen Schutz des Angeklagten auch in den Fällen, in denen seine frühere Verurteilung auf andere Weise als durch eine Registerauskunft bekannt wird, etwa durch Mitteilungen von dritter Seite - wie hier durch die Zeugenaussage der Kriminalbeamtin (UA S. 89) - oder den Angeklagten selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 3 StR 382/15, NStZ 2016, 468; Urteil vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 428/11, NStZ-RR 2012, 143, 144 mwN).
  • BGH, 21.08.2012 - 4 StR 247/12

    Anordnung der Sicherheitsverwahrung (Einbeziehung bereits getilgter

  • BGH, 12.05.1975 - AnwSt (R) 8/74

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 02.02.2021 - 4 StR 364/19

    Sexuelle Handlung bei gynäkologischen Untersuchungen, die heimlich zu sexuellen

    Soweit angenommen wird, dass durch § 174c StGB zudem das hohe Berufsethos der Heilberufe und das öffentliche Interesse an einem funktionierenden Gesundheitswesen geschützt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 570/16, StraFo 2017, 116; offen gelassen in BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 669/10, BGHSt 56, 226, 231), trifft dies auf Vorsorgeuntersuchungen ebenfalls zu.
  • BGH, 09.10.2018 - 1 StR 418/18

    Berufsverbot (Gefahr künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen:

    Voraussetzung hierfür ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 570/16, Rn. 8, StV 2018, 219 und Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, Rn. 6, StV 2013, 699, jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 27.09.2022 - 5 RVs 60/22

    Sexueller Missbrauch; Behandlungsverhältnis; erforderliche Feststellungen;

    In den Blick zu nehmen ist diesbezüglich, dass § 174c StGB dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Situationen dient, in denen dieses Rechtsgut aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der durch Krankheit oder Behinderung belasteten Rechtsgutsträger und der Eigenart von Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsverhältnissen typischer Weise besonders gefährdet ist (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 570/16 -, Rn. 4, juris).
  • BGH, 19.11.2019 - 1 StR 364/19

    Berufsverbot (Missbrauch von Beruf oder Gewerbe bzw. Verletzung der mit dem Beruf

    Das Berufsverbot ist ein schwerwiegender Eingriff, mit dem die Allgemeinheit oder auch nur ein bestimmter Personenkreis vor weiterer Gefährdung geschützt werden sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 570/16 Rn. 8 mwN).
  • OLG Hamm, 24.09.2019 - 4 RVs 93/19

    Missbrauch eines Behandlungsverhältnisses; Einverständnis

    Zwar dürfen auch solche Strafzumessungstatsachen nicht berücksichtigt werden, die für die Durchführung der Tat typisch bzw. Anlass für die Schaffung der Strafnorm waren (vgl. etwa: BGH, Beschl. v. 25.01.2017 - 1 StR 570/16 - juris; BGH, Urt. v. 18.07.1984 - 3 StR 184/84 - juris).
  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 329/21

    Strafzumessung (Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen: erforderliche

    bb) Die zu den Vorstrafen getroffenen Feststellungen erweisen sich auch insoweit als unzureichend, als der Senat auf die Sachrüge hin zu prüfen hat, ob das Tatgericht ein in Betracht kommendes Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG im Hinblick auf die ausländischen Verurteilungen missachtet hat (BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2015 - 3 StR 382/15 Rn. 4 ff.; vom 25. Januar 2017 - 1 StR 570/16 Rn. 9 ff.; a.A. BGH, Beschluss vom 16. September 2020 - 5 StR 314/20 Rn. 4; Mosbacher, StraFo 2021, 312, 318 f., der freilich übersieht, dass das Tatgericht die strafschärfende Berücksichtigung von Vorstrafen umfassend und rechtsfehlerfrei darzulegen hat).
  • BGH, 23.06.2020 - 5 StR 601/19

    Korrektur des Rücktrittshorizonts (unbeendeter/beendeter Versuch; körperliche

    Der Senat hebt die Feststellungen in diesen Fällen insgesamt auf, um dem neu zur Entscheidung berufenen Schwurgericht auf umfassend neuer Grundlage eine in sich widerspruchsfreie Entscheidung zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 570/16; KKStPO/Gericke, 8. Aufl., § 353 Rn. 2).
  • LG München I, 30.11.2021 - 29 KLs 231 Js 203332/18

    Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Nichtauskehrung vereinnahmter

    Ein Berufsverbot ist ein schwerwiegender Eingriff, mit dem die Allgemeinheit, sei es auch nur ein bestimmter Personenkreis, vor weiterer Gefährdung geschützt werden soll (BGH, B. v. 19.11.2019, 1 StR 364/19, Rn. 8; BGH, B. v. 25.01.2017, 1 StR 570/16 Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.2019 - 2 StR 337/19

    Betrug (Konkurrenzen: mehrere Vermögensverfügungen infolge derselben

    Voraussetzung hierfür ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 1 StR 418/18, NStZ 2019, 273, 274; Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 570/16, Rn. 8; Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, Rn. 6 jeweils mwN).
  • BGH, 22.06.2023 - 2 StR 144/23

    Gefährlichkeitsprognose beim Berufsverbot

    Voraussetzung hierfür ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten das Tatgericht zu der Überzeugung führt, dass die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 2 StR 337/19, juris Rn. 9; BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2018 - 1 StR 418/18, NStZ 2019, 273 Rn. 8; vom 25. Januar 2017 - 1 StR 570/16, juris Rn. 8; Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, juris Rn. 6, jew. mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2018 - 11 S 87/17

    Verwertung eines im Strafprozess gegenüber dem Strafgericht abgegebenen

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Rechtsprechung
   BGH, 07.06.2017 - 4 StR 186/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22166
BGH, 07.06.2017 - 4 StR 186/17 (https://dejure.org/2017,22166)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2017 - 4 StR 186/17 (https://dejure.org/2017,22166)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 4 StR 186/17 (https://dejure.org/2017,22166)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 StGB, § 176 StGB, § 176a StGB
    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot beim schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes: Straferhöhende Wertung des Altersgefälles zwischen Täter und Opfer

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 46 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Strafrahmens für die Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes; Berücksichtigung des Bestehens eines Altersgefälles zwischen Täter und Opfer bei der Strafzumessung; Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot

  • rewis.io

    Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung des Altersgefälles zwischen Täter und Opfer bei sexuellem Missbrauch eines Kindes

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Bestimmung des Strafrahmens für die Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes; Berücksichtigung des Bestehens eines Altersgefälles zwischen Täter und Opfer bei der Strafzumessung; Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 46 Abs. 3
    Bestimmung des Strafrahmens für die Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes; Berücksichtigung des Bestehens eines Altersgefälles zwischen Täter und Opfer bei der Strafzumessung; Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Das "Altersgefälle" beim sexuellen Missbrauch: Doppelverwertungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 234
  • StV 2018, 219 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.04.2005 - 4 StR 95/05

    (Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern (Rechtsgut der ungestörten

    Auszug aus BGH, 07.06.2017 - 4 StR 186/17
    Allenfalls in einer geringen Altersdifferenz zwischen einem (jugendlichen oder heranwachsenden) Täter und einem kindlichen Opfer kann ein strafzumessungsrechtlicher Sonderfall liegen, dem indes strafmildernde Wirkung zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2016 - 2 StR 9/16, juris Rn. 5 und vom 5. April 2005 - 4 StR 95/15, StV 2005, 387 jeweils mwN; vgl. insbesondere auch BTDrucks. 13/8567 S. 32, 81; 15/350 S. 18).' Zwar war der Angeklagte nicht nur deutlich älter als die Geschädigten, er nahm auch eine Vaterstellung mit entsprechender Autorität ihnen gegenüber ein.
  • BGH, 25.02.2016 - 2 StR 9/16

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Strafzumessung: geringer

    Auszug aus BGH, 07.06.2017 - 4 StR 186/17
    Allenfalls in einer geringen Altersdifferenz zwischen einem (jugendlichen oder heranwachsenden) Täter und einem kindlichen Opfer kann ein strafzumessungsrechtlicher Sonderfall liegen, dem indes strafmildernde Wirkung zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2016 - 2 StR 9/16, juris Rn. 5 und vom 5. April 2005 - 4 StR 95/15, StV 2005, 387 jeweils mwN; vgl. insbesondere auch BTDrucks. 13/8567 S. 32, 81; 15/350 S. 18).' Zwar war der Angeklagte nicht nur deutlich älter als die Geschädigten, er nahm auch eine Vaterstellung mit entsprechender Autorität ihnen gegenüber ein.
  • Drs-Bund, 24.09.1997 - BT-Drs 13/8567
    Auszug aus BGH, 07.06.2017 - 4 StR 186/17
    Allenfalls in einer geringen Altersdifferenz zwischen einem (jugendlichen oder heranwachsenden) Täter und einem kindlichen Opfer kann ein strafzumessungsrechtlicher Sonderfall liegen, dem indes strafmildernde Wirkung zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2016 - 2 StR 9/16, juris Rn. 5 und vom 5. April 2005 - 4 StR 95/15, StV 2005, 387 jeweils mwN; vgl. insbesondere auch BTDrucks. 13/8567 S. 32, 81; 15/350 S. 18).' Zwar war der Angeklagte nicht nur deutlich älter als die Geschädigten, er nahm auch eine Vaterstellung mit entsprechender Autorität ihnen gegenüber ein.
  • BGH, 04.05.2022 - 6 StR 542/21

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Schutzzweck der §§ 176 ff. StGB:

    Soweit die Revision ein Eingehen auf den signifikanten Altersunterschied zwischen dem Angeklagten und der Nebenklägerin vermisst, ist darauf hinzuweisen, dass das Bestehen eines Altersgefälles zwischen Täter und Opfer im Schutzzweck der §§ 176 ff. StGB angelegt ist und daher jedenfalls in einem Fall wie dem vorliegenden keinen bestimmenden Strafschärfungsgrund darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2017 - 4 StR 186/17; vom 24. November 2021 - 2 StR 207/21).
  • BGH, 12.02.2020 - 2 StR 5/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Verbot der Doppelverwertung); sexueller Übergriff

    Diese Erwägungen decken sich mit den Überlegungen, die den Gesetzgeber veranlasst haben, solche Taten überhaupt unter Strafe zu stellen (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 StR 186/17, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 6; vgl. auch Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 703 f.; LK-StGB/Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 260, 264 mwN).
  • BGH, 24.11.2021 - 2 StR 207/21

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (minder schwerer Fall: Altersgefälle;

    Das Bestehen eines Altersgefälles zwischen Täter und Opfer als solches ist in dem Schutzzweck des Tatbestandes des sexuellen Missbrauchs eines Kindes und der Schutzaltersgrenze von 14 Jahren angelegt; allenfalls in einer geringen Altersdifferenz zwischen einem (jugendlichen oder heranwachsenden) Täter und einem kindlichen Opfer kann ein strafzumessungsrechtlicher Sonderfall liegen, dem indes strafmildernde Wirkung zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 StR 186/17 Rn. 3).
  • BGH, 21.11.2019 - 4 StR 500/19

    Rücktritt (Freiwilligkeit); Grundsätze der Strafzumessung

    Eine nicht unerhebliche Höhe dieses Altersgefälles ist für Taten des sexuellen Missbrauchs eines Kindes zumindest typisch (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 StR 186/17 mwN).
  • BGH, 07.07.2017 - 4 StR 211/17

    Strafschärfende Erwägung eines relativ großen Altersunterschiedes zwischen dem

    Zwar begegnet die strafschärfende Erwägung eines relativ großen Altersunterschiedes zwischen dem Angeklagten und der Nebenklägerin rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 StR 186/17 Rn. 3).
  • OLG Hamm, 17.09.2019 - 4 RVs 75/19

    Doppelverwertungsverbot; Vertrauen; Untreue

    Das Verbot der Doppelverwertung erfasst über den Wortlaut des § 46 Abs. 3 StGB hinaus auch solche Umstände, die - ohne Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes zu sein - gerade den gesetzgeberischen Anlass für seine Schaffung bildeten oder für die Tat typisch sind (BGH, Beschl. v. 07.06.2017 - 4 StR 186/17 = BeckRS 2017, 115077).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.03.2017 - 4 StR 526/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11744
BGH, 29.03.2017 - 4 StR 526/16 (https://dejure.org/2017,11744)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2017 - 4 StR 526/16 (https://dejure.org/2017,11744)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2017 - 4 StR 526/16 (https://dejure.org/2017,11744)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 StGB, § 176a Abs 2 Nr 1 StGB

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 46 Abs. 3 StGB, § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Doppelverwertungsverbot durch Verwertung der Verwirklichung der Qualifikation als strafschärfend (hier: Eindringen in den Körper der Geschädigten); Strafzumessung hinsichtlich des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

  • rewis.io

    Strafzumessung bei schwerem Kindesmissbrauch: Verletzung des Doppelverwertungsverbots bei strafschärfender Berücksichtigung eines Qualifikationsmerkmals

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Doppelverwertungsverbot durch Verwertung der Verwirklichung der Qualifikation als strafschärfend (hier: Eindringen in den Körper der Geschädigten); Strafzumessung hinsichtlich des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

  • rechtsportal.de

    Doppelverwertungsverbot durch Verwertung der Verwirklichung der Qualifikation als strafschärfend (hier: Eindringen in den Körper der Geschädigten); Strafzumessung hinsichtlich des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 234
  • StV 2018, 219 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.05.2014 - 4 StR 88/14

    Aufrechterhaltung eines rechtswidrig zugemessenen Rechtsfolgenausspruchs wegen

    Auszug aus BGH, 29.03.2017 - 4 StR 526/16
    Damit hat es die Verwirklichung der Qualifikation in § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB strafschärfend verwertet und das in § 46 Abs. 3 StGB normierte Doppelverwertungsverbot verletzt (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 4 StR 88/14, BGHR StPO § 354 Abs. 1a Anwendungsbereich 10).
  • BGH, 17.11.2016 - 3 StR 342/15

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Berücksichtigung des Abstands

    Auszug aus BGH, 29.03.2017 - 4 StR 526/16
    Soweit das Landgericht hingegen den Zeitablauf nach der Tatbegehung gewürdigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2016 - 3 StR 342/15, NStZ-RR 2017, 103, 104), schließt der Senat ein bestimmendes Gewicht dieser Erwägungen zu Lasten des Angeklagten aus.
  • BGH, 17.01.2024 - 4 StR 316/23

    Gerichtlicher Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; Schwerer sexueller

    Damit hat sie die Verwirklichung der Qualifikation des § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB aF strafschärfend verwertet und gegen das in § 46 Abs. 3 StGB normierte Doppelverwertungsverbot verstoßen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2017 - 4 StR 526/16, juris Rn. 2).
  • BGH, 24.08.2021 - 3 StR 193/21

    Öffentlichkeitsmaxime (fehlerhafte Hinweise zu Terminen auf Internetseite des

    Soweit sie sich auf ein Eindringen in den Körper bezieht, wird die Verwirklichung des Qualifikationstatbestands des § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB strafschärfend gewertet und das in § 46 Abs. 3 StGB normierte Doppelverwertungsverbot verletzt (s. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 5 StR 269/12, NStZ-RR 2012, 306; vom 6. Mai 2014 - 4 StR 88/14, BGHR StPO § 354 Abs. 1a Anwendungsbereich 10; vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 440/14, juris Rn. 4; vom 29. März 2017 - 4 StR 526/16, juris Rn. 2).
  • BGH, 06.04.2022 - 6 StR 478/21

    Keine strafschärfende Verwertung der Verwirklichung der Qualifikation (Grundsätze

    Hierin liegt ein Verstoß gegen das in § 46 Abs. 3 StGB normierte Doppelverwertungsverbot (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2011 - 2 StR 274/11, juris Rn. 4; vom 19. Juni 2012 -5 StR 269/12, NStZ-RR 2012, 306; vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 416/15, juris Rn. 10; vom 29. März 2017 - 4 StR 526/16, juris Rn. 2; MüKo-StGB/Renzikowski, 4. Aufl., § 176a Rn. 48; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 691)." Dem tritt der Senat bei.
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