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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.2016 - 1 StR 285/16   

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https://dejure.org/2016,31348
BGH, 14.07.2016 - 1 StR 285/16 (https://dejure.org/2016,31348)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2016 - 1 StR 285/16 (https://dejure.org/2016,31348)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16 (https://dejure.org/2016,31348)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 21 StGB, § 20 StGB, § 63 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit bei der Anordnung seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rewis.io

    Strafurteil: Notwendige Feststellungen zur Schuldunfähigkeit wegen einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit bei der Anordnung seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de

    StGB § 20 ; StGB § 21 ; StGB § 63
    Berücksichtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit bei der Anordnung seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrere Stufen zur Schuldunfähigkeit

Papierfundstellen

  • StV 2019, 235 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15

    Rechtsfehlerhafte Ausführungen zur Schuldfähigkeit (Wiedergabe der wesentlichen

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - 1 StR 285/16
    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135 f. und vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 417/12, NStZ-RR 2013, 145, 146).

    Das gilt besonders dann, wenn es um die Beurteilung kaum messbarer, objektiv schwer darstellbarer Befunde und Ergebnisse geht, wie es bei einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung' der Fall ist (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 StR 547/15, NStZ-RR 2016, 135 mwN).

  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 417/12

    Nachstellung (unbefugtes Nachstellen; schwerwiegende Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - 1 StR 285/16
    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135 f. und vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 417/12, NStZ-RR 2013, 145, 146).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - 1 StR 285/16
    Zwar ist das Landgericht zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die beim Angeklagten durch den Sachverständigen diagnostizierte kombinierte Persönlichkeitsstörung nur dann unter das vierte Merkmal des § 20 StGB, der "schweren anderen seelischen Abartigkeit', eingeordnet werden kann, wenn diese nach ihrem Ausprägungsgrad Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit hat, es also im Alltag außerhalb des angeklagten Delikts zu Einschränkungen des beruflichen und sozialen Handlungsvermögens gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 4 StR 120/12, StraFo 2012, 275 und Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 f. jeweils mwN).
  • BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: Grad der

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - 1 StR 285/16
    a) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (BGH, Urteil vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319 und Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519 jeweils mwN).
  • BGH, 01.07.2015 - 2 StR 137/15

    Verminderte Schuldfähigkeit (zweistufige Prüfung des fehlenden Hemmungsvermögens)

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - 1 StR 285/16
    a) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (BGH, Urteil vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319 und Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519 jeweils mwN).
  • BGH, 23.02.2016 - 3 StR 547/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei kaum

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - 1 StR 285/16
    Das gilt besonders dann, wenn es um die Beurteilung kaum messbarer, objektiv schwer darstellbarer Befunde und Ergebnisse geht, wie es bei einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung' der Fall ist (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 StR 547/15, NStZ-RR 2016, 135 mwN).
  • BGH, 09.05.2012 - 4 StR 120/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellungsanforderungen

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - 1 StR 285/16
    Zwar ist das Landgericht zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die beim Angeklagten durch den Sachverständigen diagnostizierte kombinierte Persönlichkeitsstörung nur dann unter das vierte Merkmal des § 20 StGB, der "schweren anderen seelischen Abartigkeit', eingeordnet werden kann, wenn diese nach ihrem Ausprägungsgrad Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit hat, es also im Alltag außerhalb des angeklagten Delikts zu Einschränkungen des beruflichen und sozialen Handlungsvermögens gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 4 StR 120/12, StraFo 2012, 275 und Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 f. jeweils mwN).
  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 627/16

    Versuchte Anstiftung (Einordnung der beabsichtigten Tat als Verbrechen:

    Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16; Urteil vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319 und Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519 jeweils mwN).
  • BGH, 17.11.2020 - 4 StR 390/20

    Öffentlichkeitsgrundsatz (Verlassen der häuslichen Unterkunft zur Teilnahme an

    (1) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16; Urteil vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319 und Urteil vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519 jeweils mwN).
  • BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

    a) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (BGH, Beschlüsse vom 11. April 2018 - 4 StR 446/17 Rn. 7 und vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16; Urteile vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320 Rn. 17 und vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519, 520 Rn. 7).
  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 172/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Anforderungen an die Darstellung

    a) Rechtsfehlerfrei prüft das Landgericht zunächst, ob bei dem Angeklagten eine psychische Störung vorliegt, die ein solches Ausmaß erreicht hat, dass sie unter eines der psychopathologischen Eingangsmerkmale des § 20 StGB zu subsumieren ist (vgl. zum Erfordernis einer prinzipiell mehrstufigen Prüfung BGH, Beschlüsse vom 11. April 2018 - 4 StR 446/17 Rn. 7 (insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2018, 238) und vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16 Rn. 7; Urteile vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320 Rn. 17 und vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519, 520 Rn. 7).
  • BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21

    Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen;

    Das gilt besonders dann, wenn es um die Beurteilung kaum messbarer, objektiv schwer darstellbarer Befunde und Ergebnisse geht, wie es etwa bei einer Persönlichkeitsstörung der Fall ist (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16 - juris Rn. 7 ff.).
  • LG Stendal, 30.10.2019 - 502 KLs 4/19

    Strafverfahren wegen eines Sexualdelikts: Abgrenzung von versuchter

    Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (vgl. BGH, Beschluss vom 05. Februar 2019 - 2 StR 505/18 -, juris unter Hinweis auf: BGH, Beschlüsse vom 11. April 2018 - 4 StR 446/17 Rn. 7 und vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16; Urteile vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320 Rn. 17 und vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519, 520 Rn. 7).
  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 382/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Feststellung

    Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 StR 112/18; BGH, Beschlüsse vom 11. April 2018 - 4 StR 446/17 Rn. 7 und vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16; Urteile vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320 Rn. 17 und vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519, 520 Rn. 7).
  • BGH, 26.03.2019 - 1 StR 684/18

    Schuldunfähigkeit (zweistufige Prüfung: erforderliche Darstellung im Urteil;

    a) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (BGH, Beschluss vom 11. April 2018 - 4 StR 446/17, StV 2019, 232; Urteil vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320; Beschlüsse vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519, 520 und vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16 Rn. 7).
  • BGH, 11.04.2018 - 4 StR 446/17

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Abgrenzung);

    a) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319; Beschlüsse vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519; vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16, juris Rn. 7).
  • BGH, 28.02.2023 - 4 StR 491/22

    Urteil zum Mord im Park am Oberlandesgericht Hamm überwiegend aufgehoben

    a) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 173/21 Rn. 23; Beschluss vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16 Rn. 7; Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13 Rn. 7).
  • BGH, 24.10.2018 - 1 StR 457/18

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Darstellung im Urteil: mehrstufige Prüfung,

  • BGH, 04.03.2021 - 2 StR 431/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (nur ausnahmsweise Überantwortung in das

  • BGH, 07.04.2020 - 4 StR 48/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegungsanforderungen an

  • BGH, 08.10.2019 - 2 StR 362/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

  • BGH, 01.07.2021 - 1 StR 206/21

    Ausschluss bzw. Verminderung der Schuldfähigkeit wegen einer psychischen Störung

  • BGH, 08.09.2020 - 4 StR 295/20

    Vorsatz (bedingter Vorsatz: Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit,

  • BGH, 07.05.2020 - 4 StR 115/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 329/20

    Verminderte Schuldfähigkeit (Verminderung der Steuerungsfähigkeit: erforderliche

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Rechtsprechung
   BGH, 01.06.2017 - 2 StR 57/17   

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https://dejure.org/2017,26826
BGH, 01.06.2017 - 2 StR 57/17 (https://dejure.org/2017,26826)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2017 - 2 StR 57/17 (https://dejure.org/2017,26826)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - 2 StR 57/17 (https://dejure.org/2017,26826)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 63 StGB, § 20 StGB, § 21 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 416 Abs. 2 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Mehrstufige Prüfung des Ausschlusses oder erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Unterzubringenden zur Tatzeit; Darlegung der Auswirkung der festgestellten Störung bei Begehung der Tat auf ...

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Beurteilung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Mehrstufige Prüfung des Ausschlusses oder erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Unterzubringenden zur Tatzeit; Darlegung der Auswirkung der festgestellten Störung bei Begehung der Tat auf ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 20 ; StGB § 21 ; StGB § 63
    Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Mehrstufige Prüfung des Ausschlusses oder erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Unterzubringenden zur Tatzeit; Darlegung der Auswirkung der festgestellten Störung bei Begehung der Tat auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schuldunfähigkeit - und ihre mehrstufige Prüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 235
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - 2 StR 57/17
    Die Beurteilung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit kann daher - von offenkundigen Ausnahmefällen abgesehen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97, NStZ 1997, 485, 486) - nicht abstrakt, sondern nur in Bezug auf eine bestimmte Tat erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 56/15, NJW 2016, 728, 729; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 54).

    Beurteilungsgrundlage ist das konkrete Tatgeschehen, wobei neben der Art und Weise der Tatausführung auch die Vorgeschichte, der Anlass zur Tat, die Motivlage des Beschuldigten und sein Verhalten nach der Tat von Bedeutung sein können (vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03 aaO mwN; vom 4. Juni 1992 - 5 StR 122/91, BGHSt 37, 397, 402).

  • BGH, 30.03.2017 - 4 StR 463/16

    Schuldunfähigkeit (Voraussetzungen: Beurteilung nur auf konkrete Tat, kein

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - 2 StR 57/17
    a) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Unterzubringenden zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfordert prinzipiell eine mehrstufige Prüfung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16, NStZ-RR 2017, 165, 166 und Senat, Urteil vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320; vgl. auch Boetticher/Nedopil/Bosinski/Saß, NStZ 2005, 57 ff.).

    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Täters in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16, NStZ-RR 2017, 165, 166; Beschluss vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135).

  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 56/15

    Fall Mollath: Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - 2 StR 57/17
    Die Beurteilung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit kann daher - von offenkundigen Ausnahmefällen abgesehen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97, NStZ 1997, 485, 486) - nicht abstrakt, sondern nur in Bezug auf eine bestimmte Tat erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 56/15, NJW 2016, 728, 729; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 54).
  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - 2 StR 57/17
    Dieses darf nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch regelmäßig nicht offenbleiben (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341, 342; Beschluss vom 22. April 2008 - 4 StR 136/08, NStZ-RR 2009, 46 f. und Senat, Beschluss vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04, BGHSt 49, 347, 351 f.).
  • BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97

    Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten der Nebenklägerin und der

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - 2 StR 57/17
    Die Beurteilung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit kann daher - von offenkundigen Ausnahmefällen abgesehen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97, NStZ 1997, 485, 486) - nicht abstrakt, sondern nur in Bezug auf eine bestimmte Tat erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 56/15, NJW 2016, 728, 729; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 54).
  • BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - 2 StR 57/17
    Dieses darf nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch regelmäßig nicht offenbleiben (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341, 342; Beschluss vom 22. April 2008 - 4 StR 136/08, NStZ-RR 2009, 46 f. und Senat, Beschluss vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04, BGHSt 49, 347, 351 f.).
  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15

    Rechtsfehlerhafte Ausführungen zur Schuldfähigkeit (Wiedergabe der wesentlichen

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - 2 StR 57/17
    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Täters in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16, NStZ-RR 2017, 165, 166; Beschluss vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135).
  • BGH, 01.07.2015 - 2 StR 137/15

    Verminderte Schuldfähigkeit (zweistufige Prüfung des fehlenden Hemmungsvermögens)

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - 2 StR 57/17
    a) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Unterzubringenden zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfordert prinzipiell eine mehrstufige Prüfung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16, NStZ-RR 2017, 165, 166 und Senat, Urteil vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320; vgl. auch Boetticher/Nedopil/Bosinski/Saß, NStZ 2005, 57 ff.).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - 2 StR 57/17
    Beurteilungsgrundlage ist das konkrete Tatgeschehen, wobei neben der Art und Weise der Tatausführung auch die Vorgeschichte, der Anlass zur Tat, die Motivlage des Beschuldigten und sein Verhalten nach der Tat von Bedeutung sein können (vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03 aaO mwN; vom 4. Juni 1992 - 5 StR 122/91, BGHSt 37, 397, 402).
  • BGH, 22.04.2008 - 4 StR 136/08

    Ausschluss des Ausschlusses einer Aufhebung der Steuerungsfähigkeit bei der Tat

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - 2 StR 57/17
    Dieses darf nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch regelmäßig nicht offenbleiben (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341, 342; Beschluss vom 22. April 2008 - 4 StR 136/08, NStZ-RR 2009, 46 f. und Senat, Beschluss vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04, BGHSt 49, 347, 351 f.).
  • BGH, 21.11.2017 - 2 StR 375/17

    Schuldunfähigkeit (erforderliche zweistufige Prüfung in Bezug auf die konkrete

    a) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Unterzubringenden zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfordert prinzipiell eine mehrstufige Prüfung (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 1. Juni 2017 - 2 StR 57/17 mwN; vgl. auch Boetticher/Nedopil/Bosinski/Saß, NStZ 2005, 57 ff.).

    Diese darf nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch regelmäßig nicht offenbleiben (vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 1. Juni 2017 - 2 StR 57/17 und vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04, BGHSt 49, 347, 351 f.).

  • BGH, 22.05.2019 - 1 StR 651/18

    Verminderte Schuldunfähigkeit (fakultative Strafmilderung: Ermessen des

    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16 Rn. 10 und vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16 Rn. 11; Beschlüsse vom 27. Juni 2018 - 2 StR 112/18 Rn. 9; vom 30. Mai 2018 - 1 StR 36/18 Rn. 20 und vom 1. Juni 2017 - 2 StR 57/17 Rn. 4; jeweils mwN).
  • BGH, 27.06.2018 - 2 StR 112/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung;

    a) Die richterliche Entscheidung, ob die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert ist, erfordert prinzipiell eine mehrstufige Prüfung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 6. Juli 2017 - 4 StR 65/17, NStZ-RR 2017, 269 und vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16, NStZ-RR 2017, 170; Senat, Beschluss vom 1. Juni 2017 - 2 StR 57/17 mwN; Urteil vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320).
  • BGH, 16.09.2020 - 2 StR 159/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; eigenständige

    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 StR 112/18, BeckRS 2018, 18141; Beschluss vom 1. Juni 2017 - 2 StR 57/17; Beschluss vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71; Beschluss vom 17. Dezember 2019 - 2 StR 419/19, NStZ-RR 2020, 233).
  • BGH, 25.08.2020 - 2 StR 263/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Darlegung der Auswirkungen einer

    Beurteilungsgrundlage ist das konkrete Tatgeschehen, wobei neben der Art und Weise der Tatausführung auch die Vorgeschichte, der Anlass der Tat, die Motivlage des Angeklagten und sein Verhalten nach der Tat von Bedeutung sein können (BGHSt 37, 397, 402; Senat, Beschluss vom 1. Juni 2017 - 2 StR 57/17).
  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 114/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Prüfungsmaßstab; spezifisch

    a) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Unterzubringenden zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfordert prinzipiell eine mehrstufige Prüfung (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 1. Juni 2017 - 2 StR 57/17, StV 2019, 235 f.; BGH, Urteil vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16, NStZ-RR 2017, 165, 166 jew. mwN; vgl. auch Boetticher/Nedopil/Bosinski/Saß, NStZ 2005, 57 ff.).
  • BGH, 04.03.2021 - 2 StR 431/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (nur ausnahmsweise Überantwortung in das

    Beurteilungsgrundlage ist das konkrete Tatgeschehen, wobei neben der Art und Weise der Tatausführung auch die Vorgeschichte, der Anlass zur Tat, die Motivlage des Beschuldigten und sein Verhalten nach der Tat von Bedeutung sein können (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juni 2017 - 2 StR 57/17, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 4 StR 48/20, aaO; Urteil vom 4. Juni 1992 - 5 StR 122/91, BGHSt 37, 397, 402).
  • BGH, 07.04.2020 - 4 StR 48/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegungsanforderungen an

    Beurteilungsgrundlage ist das konkrete Tatgeschehen, wobei neben der Art und Weise der Tatausführung auch die Vorgeschichte, der Anlass zur Tat, die Motivlage des Beschuldigten und sein Verhalten nach der Tat von Bedeutung sein können (BGH, Urteile vom 4. Juni 1992 - 5 StR 122/91, BGHSt 37, 397, 402 und vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03; Beschluss vom 1. Juni 2017 - 2 StR 57/17).
  • BGH, 20.07.2023 - 2 StR 58/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Annahme einer

    Beurteilungsgrundlage ist das konkrete Tatgeschehen, wobei neben der Art und Weise der Tatausführung auch die Vorgeschichte, der Anlass der Tat, die Motivlage des Angeklagten und sein Verhalten nach der Tat von Bedeutung sein können (BGHSt 37, 397, 402; Senat, Beschluss vom 1. Juni 2017 - 2 StR 57/17).
  • BGH, 21.10.2020 - 2 StR 83/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Beurteilungsgrundlage des

    Beurteilungsgrundlage ist das konkrete Tatgeschehen, wobei neben der Art und Weise der Tatausführung auch die Vorgeschichte, der Anlass der Tat, die Motivlage des Angeklagten und sein Verhalten nach der Tat von Bedeutung sein können (BGHSt 37, 397, 402; Senat, Beschluss vom 1. Juni 2017 - 2 StR 57/17).
  • BGH, 17.03.2021 - 4 StR 527/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

  • BGH, 07.12.2021 - 2 StR 243/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung einer generellen

  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 639/17

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

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Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2016 - 1 StR 221/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,31349
BGH, 14.06.2016 - 1 StR 221/16 (https://dejure.org/2016,31349)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2016 - 1 StR 221/16 (https://dejure.org/2016,31349)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 1 StR 221/16 (https://dejure.org/2016,31349)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB
    Schuldunfähigkeit (Anschluss des Gerichts an eine Beurteilung eines Sachverständigen: Darstellung im Urteil; Anwendung des Zweifelssatzes)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 261 StPO
    Schuldunfähigkeit: Anwendung des Zweifelssatzes bei schizoider Persönlichkeitsstörung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 20 StGB, § 63 StGB

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit bei der Anordnung seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rewis.io

    Schuldunfähigkeit: Anwendung des Zweifelssatzes bei schizoider Persönlichkeitsstörung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit bei der Anordnung seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de

    StGB § 20 ; StGB § 21 ; StGB § 63
    Berücksichtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit bei der Anordnung seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schuldunfähigkeit - in dubio und die Urteilsgründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 235 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderung an die Urteilsbegründung; in dubio pro

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 1 StR 221/16
    Bleiben nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht behebbare tatsächliche Zweifel bestehen, die sich auf die Art und den Grad des psychischen Ausnahmezustandes beziehen, ist zugunsten des Täters zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, NStZ-RR 2015, 71 (nur Leitsatz) mwN).

    Demgegenüber ist die Maßregelanordnung aufzuheben, weil sie zu der Schuldfähigkeitsbeurteilung in einem untrennbaren Zusammenhang steht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14).

  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 417/12

    Nachstellung (unbefugtes Nachstellen; schwerwiegende Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 1 StR 221/16
    Bei der Prüfung der Schuldfähigkeit ist stets die konkretisierende Darstellung erforderlich, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei der Begehung der Taten auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 417/12, NStZ-RR 2013, 145).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12

    Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 1 StR 221/16
    Dem steht nicht entgegen, dass auch bei einer diagnostizierten schizoiden Persönlichkeitsstörung die Voraussetzungen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB nicht ohne weiteres, sondern nur in Abhängigkeit vom Ausprägungsgrad der Störung und ihrem Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit des Betroffenen gegeben sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, BGHR StGB § 20 Seelische Abartigkeit 6 und vom 21. September 2004 - 3 StR 333/04, NStZ 2005, 326).
  • BGH, 21.09.2004 - 3 StR 333/04

    Versuchter Mord; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 1 StR 221/16
    Dem steht nicht entgegen, dass auch bei einer diagnostizierten schizoiden Persönlichkeitsstörung die Voraussetzungen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB nicht ohne weiteres, sondern nur in Abhängigkeit vom Ausprägungsgrad der Störung und ihrem Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit des Betroffenen gegeben sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, BGHR StGB § 20 Seelische Abartigkeit 6 und vom 21. September 2004 - 3 StR 333/04, NStZ 2005, 326).
  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 1 StR 221/16
    Allerdings müssen dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15 und vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 mwN).
  • BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15

    Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil:

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 1 StR 221/16
    Allerdings müssen dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15 und vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 mwN).
  • BGH, 12.05.2022 - 5 StR 99/22

    Erschießung eines nächtlichen Einbrechers in Lübeck muss neu verhandelt werden

    Die Frage, ob und gegebenenfalls welche relevante Störung beim Angeklagten vorliegt, muss in der Regel - notfalls unter Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14; vom 14. Juni 2016 - 1 StR 221/16) - in einem ersten Schritt beantwortet werden.
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