Weitere Entscheidung unten: KG, 18.11.2021

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   KG, 05.05.2023 - 3 ORs 12/23 - 161 Ss 6/23   

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KG, 05.05.2023 - 3 ORs 12/23 - 161 Ss 6/23 (https://dejure.org/2023,16758)
KG, Entscheidung vom 05.05.2023 - 3 ORs 12/23 - 161 Ss 6/23 (https://dejure.org/2023,16758)
KG, Entscheidung vom 05. Mai 2023 - 3 ORs 12/23 - 161 Ss 6/23 (https://dejure.org/2023,16758)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges (2)

  • msn.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 15.06.2023)

    "Letzte Generation": Klima-Blockade Nötigung?

  • welt.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 15.06.2023)

    "Letzte Generation": Klima-Blockade Nötigung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 545 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus KG, 05.05.2023 - 3 ORs 12/23
    Die im Urteil des Amtsgerichts Tiergarten unscharf gebliebenen Fernziele des Angeklagten sind hingegen keine Aspekte, die in der Verwerflichkeitsprüfung, sondern gegebenenfalls in der Strafzumessung, Berücksichtigung finden (vgl. BVerfGE 104, 92; BGHSt 35, 270; Fischer, StGB 70. Aufl., § 240 Rn. 44ff. m.w.V.; LG Berlin, a.a.O.).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus KG, 05.05.2023 - 3 ORs 12/23
    Der Senat weist jedoch darauf hin, dass eine - im Zuge einer Straßenblockade - absichtlich herbeigeführte und gezielte Behinderung Dritter mit dem Zweck öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen, nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt ist (vgl. BVerfGE 73, 206;BGHSt 23, 46), was jedoch nicht von einer fallspezifischen Abwägung im Rahmen der Verwerflichkeitsprüfung entbindet (vgl. BVerfGE 73, 206).
  • KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09

    Strafbarkeit der Anmeldung bei eBay unter falschem Namen

    Auszug aus KG, 05.05.2023 - 3 ORs 12/23
    Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass der Nötigungserfolg bei einer Straßenblockade aufgrund der individuellen Ausprägung von Verkehrssituationen - insbesondere hinsichtlich der örtlichen und zeitlichen Begebenheiten - im Rahmen der Beweiswürdigung nicht als allgemeinkundig angesehen werden kann und dieser unter seiner konkreten Ausprägung im Einzelfall festgestellt und in der entsprechenden Beweisführung dargelegt werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2018 - 3 StR 508/17 -, juris; zur Allgemeinkundigkeit vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22. Juli 2009 - (4) 1 Ss 181/09 (130/09) -, juris [rechtskräftig] m.w.V.; LG Berlin, Urteil vom 18. Januar 2023 - (518) 237 Js 518/22 Ns (31/22) -, juris).
  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Auszug aus KG, 05.05.2023 - 3 ORs 12/23
    Der Senat weist jedoch darauf hin, dass eine - im Zuge einer Straßenblockade - absichtlich herbeigeführte und gezielte Behinderung Dritter mit dem Zweck öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen, nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt ist (vgl. BVerfGE 73, 206;BGHSt 23, 46), was jedoch nicht von einer fallspezifischen Abwägung im Rahmen der Verwerflichkeitsprüfung entbindet (vgl. BVerfGE 73, 206).
  • LG Berlin, 18.01.2023 - 518 Ns 31/22

    Strafbarkeit einer Sitzblockade von Klimaaktivisten auf einer Autobahnabfahrt

    Auszug aus KG, 05.05.2023 - 3 ORs 12/23
    Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass der Nötigungserfolg bei einer Straßenblockade aufgrund der individuellen Ausprägung von Verkehrssituationen - insbesondere hinsichtlich der örtlichen und zeitlichen Begebenheiten - im Rahmen der Beweiswürdigung nicht als allgemeinkundig angesehen werden kann und dieser unter seiner konkreten Ausprägung im Einzelfall festgestellt und in der entsprechenden Beweisführung dargelegt werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2018 - 3 StR 508/17 -, juris; zur Allgemeinkundigkeit vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22. Juli 2009 - (4) 1 Ss 181/09 (130/09) -, juris [rechtskräftig] m.w.V.; LG Berlin, Urteil vom 18. Januar 2023 - (518) 237 Js 518/22 Ns (31/22) -, juris).
  • BGH, 05.05.1988 - 1 StR 5/88

    Berücksichtigung von außertatbestandlichen Fernzielen; Nötigung durch

    Auszug aus KG, 05.05.2023 - 3 ORs 12/23
    Die im Urteil des Amtsgerichts Tiergarten unscharf gebliebenen Fernziele des Angeklagten sind hingegen keine Aspekte, die in der Verwerflichkeitsprüfung, sondern gegebenenfalls in der Strafzumessung, Berücksichtigung finden (vgl. BVerfGE 104, 92; BGHSt 35, 270; Fischer, StGB 70. Aufl., § 240 Rn. 44ff. m.w.V.; LG Berlin, a.a.O.).
  • BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19

    Bierkartell - Kartellrecht: Zweigliedrigkeit des Abgestimmten Verhaltens;

    Auszug aus KG, 05.05.2023 - 3 ORs 12/23
    Denn ungeachtet des Umstandes, dass die Urteilsgründe eine Einheit bilden (vgl. BGHSt 65, 75; Senat, Beschluss vom 29. April 2022 - (3) 161 Ss 51/22 (15/22) -, juris m.w.V.), ergibt sich auch aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe keine tragfähige Grundlage für die gebotene sachlich-rechtliche Überprüfung der Beweisführung.
  • BGH, 07.05.1998 - 4 StR 88/98

    Offensichtlicher Schreibfehler - Maßgebende Sitzungsniederschrift - Kenntnis der

    Auszug aus KG, 05.05.2023 - 3 ORs 12/23
    Die Darlegung der Beweiswürdigung ist unzulänglich und auf die Sachrüge zu beachten (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 1998 - 4 StR 88/98 -, juris m.w.N.).
  • BGH, 06.07.2022 - 2 StR 53/22

    Verfahrensbindung durch Vereinbarung der Gerichte (sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus KG, 05.05.2023 - 3 ORs 12/23
    Die Beschränkung der Beweiswürdigung - wie im vorliegenden Fall - auf den bloßen Hinweis, dass der Angeklagte geständig gewesen und der Bundezentralregisterauszug verlesen worden sei, ermöglicht nicht die Überprüfung des Geständnisses auf seine Richtigkeit und stellt sich auch vor dem Hintergrund der Verpflichtung der Strafgerichte, von Amts wegen den wahren Sachverhalt zu erforschen, als unzureichend dar (vgl. BGH NStZ 2023, 57; KG Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2015 - (4) 161 Ss 240/14 (280/14) -, juris), zumal die tatsächlichen Feststellungen auch Angaben zu einem Rückstau "zahlreicher Fahrzeuge" enthalten.
  • BGH, 17.05.2018 - 3 StR 508/17

    Allgemeinkundigkeit bzw. Gerichtskundigkeit der Feststellungen zum IS als

    Auszug aus KG, 05.05.2023 - 3 ORs 12/23
    Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass der Nötigungserfolg bei einer Straßenblockade aufgrund der individuellen Ausprägung von Verkehrssituationen - insbesondere hinsichtlich der örtlichen und zeitlichen Begebenheiten - im Rahmen der Beweiswürdigung nicht als allgemeinkundig angesehen werden kann und dieser unter seiner konkreten Ausprägung im Einzelfall festgestellt und in der entsprechenden Beweisführung dargelegt werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2018 - 3 StR 508/17 -, juris; zur Allgemeinkundigkeit vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22. Juli 2009 - (4) 1 Ss 181/09 (130/09) -, juris [rechtskräftig] m.w.V.; LG Berlin, Urteil vom 18. Januar 2023 - (518) 237 Js 518/22 Ns (31/22) -, juris).
  • KG, 16.01.2015 - 161 Ss 240/14

    Anforderungen an die Urteilsgründe und Überprüfung eines Geständnisses nach einer

  • OLG Karlsruhe, 20.02.2024 - 2 ORs 35 Ss 120/23

    Zur Beurteilung der Verwerflichkeit von Straßenblockaden

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei einer Straßenblockade das Ausmaß der dadurch herbeigeführten Beeinträchtigung von der jeweiligen durch die örtlichen und zeitlichen Verhältnisse bestimmten Verkehrssituation im Einzelfall abhängt, weshalb auch dazu Feststellungen geboten sind (KG, Beschluss vom 5.5.2023 - 3 ORs 12/23, juris).
  • KG, 31.01.2024 - 3 ORs 69/23

    Verwerflichkeitsprüfung nach § 240 Abs. 2 StPO bei Blockadeaktionen

    Diese Abwägung hat naturgemäß im Einzelfall zu erfolgen, so dass die in der Vergangenheit durch die Rechtsprechung verschiedentlich erfolgte Zusammenstellung einzelner Abwägungskriterien (BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2001, a.a.O: "wichtige Abwägungselemente"; Senat, Beschluss vom 5. Mai 2023 - 3 ORs 12/23 -: "erörterungsbedürftige Aspekte" und Beschluss vom 16. August 2023 - 3 ORs 46/23 -: "zu beachtende Gesichtspunkte") als Orientierung und Leitlinie zu verstehen ist und keine in jeder Konstellation zwingende oder abschließende Aufzählung darstellen kann.
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Rechtsprechung
   KG, 18.11.2021 - 2 Ss 27/21 - 121 Ss 134/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,55609
KG, 18.11.2021 - 2 Ss 27/21 - 121 Ss 134/21 (https://dejure.org/2021,55609)
KG, Entscheidung vom 18.11.2021 - 2 Ss 27/21 - 121 Ss 134/21 (https://dejure.org/2021,55609)
KG, Entscheidung vom 18. November 2021 - 2 Ss 27/21 - 121 Ss 134/21 (https://dejure.org/2021,55609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GewSchG § 1 ; GewSchG § 4
    Eine Verurteilung nach § 4 Satz 1 GewSchG setzt voraus, dass das Strafgericht die materielle Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG überprüft und deren tatbestandliche Voraussetzungen eigenständig feststellt; an die Entscheidung des Familiengerichts ist es dabei nicht ...

  • rechtsportal.de

    GewSchG § 1 ; GewSchG § 4
    Materielle Prüfungspflicht bei Verurteilung nach Gewaltschutzgesetz ; Keine Bindung des Strafgerichts an Familiengericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 545
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.11.2013 - 3 StR 40/13

    Straftat nach dem Gewaltschutzgesetz (Akzessorietät; Blankettnorm; Pflicht des

    Auszug aus KG, 18.11.2021 - 2 Ss 27/21
    Eine Verurteilung nach § 4 Satz 1 GewSchG wegen einer Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG setzt voraus, dass das Strafgericht die materielle Anordnung überprüft und dabei deren tatbestandliche Voraussetzungen eigenständig feststellt, wobei es an die Entscheidung des Familiengerichts insoweit nicht gebunden ist (vgl. BGH NJW 2014, 1749-1752).
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