Weitere Entscheidungen unten: BGH, 17.09.2008 | BGH, 11.07.2008

Rechtsprechung
   BGH, 09.09.2008 - 1 StR 449/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10216
BGH, 09.09.2008 - 1 StR 449/08 (https://dejure.org/2008,10216)
BGH, Entscheidung vom 09.09.2008 - 1 StR 449/08 (https://dejure.org/2008,10216)
BGH, Entscheidung vom 09. September 2008 - 1 StR 449/08 (https://dejure.org/2008,10216)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,10216) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 66a StGB; § 66 Abs. 3 Satz 2, Abs. 2 StGB; § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Verhältnis von Sicherungsverwahrung und vorbehaltener Sicherungsverwahrung (Beurteilung der Gefährlichkeit bei verweigerter Exploration: Schluss aus dem Hang, neue Umstände nach der letzten Hangtat, Selbstbelastungsfreiheit); Stellung des Adhäsionsantrags vor den ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von der Verwendung von Erkenntnissen zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hangtäters ohne dessen Zustimmung; Feststellung eines Hangs als Kriterium der Gefährlichkeit i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 66a; ; StPO § 404 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 1
    Feststellen der Gefährlichkeit aufgrund des Hangs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 566
  • StraFo 2008, 505
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.01.2007 - 1 StR 530/06

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Gefahr für die

    Auszug aus BGH, 09.09.2008 - 1 StR 449/08
    Vielmehr ergibt sich die Gefährlichkeit i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB regelmäßig schon allein aus der hier getroffenen Feststellung eines Hangs (BGH NStZ 2007, 464; BGHSt 50, 188, 196; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 3 jew. m.w.N.).

    Dabei müssen die Umstände als solche feststehen (BGH NStZ 2007, 464; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1).

    Sind nach der letzten Hangtat Umstände eingetreten, die zwar möglicherweise die künftige Gefährlichkeit in Frage stellen können, die aber noch keine eindeutige Beurteilung der Frage zulassen, ob deshalb die Gefährlichkeit entfallen ist oder nicht, so ist Raum für eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung gemäß § 66a StGB (vgl. BGH, Urt. vom 9 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06, insoweit in NStZ 2007, 464 f. nicht abgedruckt).

  • BGH, 08.09.1987 - 1 StR 393/87

    Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus BGH, 09.09.2008 - 1 StR 449/08
    Vielmehr ergibt sich die Gefährlichkeit i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB regelmäßig schon allein aus der hier getroffenen Feststellung eines Hangs (BGH NStZ 2007, 464; BGHSt 50, 188, 196; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 3 jew. m.w.N.).

    Dabei müssen die Umstände als solche feststehen (BGH NStZ 2007, 464; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1).

  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 09.09.2008 - 1 StR 449/08
    Vielmehr ergibt sich die Gefährlichkeit i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB regelmäßig schon allein aus der hier getroffenen Feststellung eines Hangs (BGH NStZ 2007, 464; BGHSt 50, 188, 196; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 3 jew. m.w.N.).

    Für eine Anordnung vorbehaltener Sicherungsverwahrung war dagegen kein Raum (BGHSt 50, 188, 193).

  • LG Hagen, 11.02.2008 - 44 Qs 25/07

    Bestehen eines besonderen Rechtsschutzinteresses an der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 09.09.2008 - 1 StR 449/08
    a) Zwar folgt aus dem Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit ohne weiteres, dass ein Angeklagter nicht aktiv an der Schaffung von Grundlagen für seine Verurteilung mitwirken muss (vgl. speziell zur Explorierung durch einen Sachverständigen LG Hagen StraFo 2008, 157), jedoch bedarf es zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hangtäters keiner Erkenntnisse, die nur mit dessen Zustimmung gewonnen werden können.
  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 22/90

    Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Inhalt der

    Auszug aus BGH, 09.09.2008 - 1 StR 449/08
    Vielmehr ergibt sich die Gefährlichkeit i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB regelmäßig schon allein aus der hier getroffenen Feststellung eines Hangs (BGH NStZ 2007, 464; BGHSt 50, 188, 196; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 3 jew. m.w.N.).
  • BGH, 13.09.1989 - 3 StR 150/89

    Die Gefährlichkeit des Täters begründender Hang zu erheblichen Straftaten trotz

    Auszug aus BGH, 09.09.2008 - 1 StR 449/08
    Anderes kann - von hier nicht vorliegenden Besonderheiten hinsichtlich der drohenden Taten (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 4) abgesehen - nur dann gelten, wenn zwischen der letzten Hangtat und dem Urteilszeitpunkt neue Umstände eingetreten sind, die die Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten entfallen lassen.
  • BGH, 06.12.2005 - 1 StR 347/05

    Vorliegen einer Beschwer des Angeklagten durch den Vorbehalt der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 09.09.2008 - 1 StR 449/08
    Unter diesen Umständen ist der Angeklagte durch die nur vorbehaltene Anordnung von Sicherungsverwahrung hier nicht beschwert (vgl. BGH, Beschl. vom 6. Dezember 2005 - 1 StR 347/05).
  • BGH, 09.08.1988 - 4 StR 342/88

    Anspruch der Verletzten auf Entschädigung - Antrag auf Prozeßkostenhilfe -

    Auszug aus BGH, 09.09.2008 - 1 StR 449/08
    Ein Adhäsionsantrag ist deshalb gemäß § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO vor Beginn der Schlussvorträge zu stellen, weil (auch) der Staatsanwalt Gelegenheit haben muss, auch zu Schadensersatzansprüchen Stellung zu beziehen (BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1).
  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das

    Die Anordnung des Vorbehalts ist daher zum einen ausgeschlossen, wenn das erkennende Gericht von der Gefährlichkeit, wie sie die Anordnung der primären Sicherungsverwahrung verlangt, überzeugt ist (vgl. BGHSt 50, 188 ; BGH, Beschluss vom 9. September 2008 - 1 StR 449/08 -, NStZ 2009, S. 566 ).
  • BGH, 10.01.2013 - 1 StR 93/11

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung; Vorbehalt der

    Seine Revision hat der Senat am 9. September 2008 gemäß § 349 Abs. 2 StPO verworfen (1 StR 449/08).

    Dies schließt sie, ebenfalls rechtsfehlerfrei, aus der von ihr eingeholten sachverständigen Beratung, die auf der Grundlage sämtlicher Erkenntnisse erfolgte, die über den Angeklagten vorhanden waren, wobei dieser - wozu er berechtigt war - ebenso wie schon im Verfahren, das zur Anlassverurteilung führte, keinerlei Angaben gegenüber dem Sachverständigen machte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2008 - 1 StR 449/08).

  • LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19

    Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung,

    Die Taten zum Nachteil der Zeuginnen H... und E..., die Anlasstat und der bei dem Angeklagten festgestellte Hang zu damit vergleichbaren Handlungen entfalten jedenfalls eine Indizwirkung für die Feststellung der Gefährlichkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 09.09.2008, Az. 1 StR 449/08).

    Die Kammer verkennt allerdings nicht, dass die Indizwirkung des festgestellten Hanges widerlegbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 09.09.2008, Az. 1 StR 449/08) und dass die Begründung der Gefährlichkeit nicht allein auf die Prognosestellung durch den Sachverständigen oder statistische Erkenntnisse über Rückfallwahrscheinlichkeiten gestützt werden darf, sondern dass es einer rechtlichen Gesamtbewertung bedarf, bei der vorliegend weitere gewichtige Umstände zu berücksichtigen wären (vgl. BGH, Beschluss vom 30.03.2010, Az. 3 StR 69/10).

  • BGH, 22.10.2013 - 4 StR 368/13

    Adhäsionsverfahren (Zeitpunkt der Stellung des Adhäsionsantrags; Begründung des

    Danach ist der Adhäsionsantrag hier noch rechtzeitig angebracht worden; der Zweck der Regelung in § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO, dass der Staatsanwalt Gelegenheit haben muss, zu dem geltend gemachten vermögensrechtlichen Anspruch des Verletzten Stellung zu beziehen (BGH, Beschlüsse vom 9. August 1988 - 4 StR 342/88, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1, und 9. September 2008 - 1 StR 449/08, NStZ 2009, 566, 567), ist auch in der hier gegebenen Fallgestaltung erfüllt.
  • BGH, 22.11.2018 - 4 StR 253/18

    Aufhebung des Urteils und der Feststellungen (Teilaufhebung: Teilrechtskraft von

    (1) Zwar ist für die Anordnung eines Vorbehalts der Sicherungsverwahrung nach § 66a Abs. 1 StGB kein Raum mehr, wenn die Voraussetzungen für eine Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2008 - 1 StR 449/08, NStZ 2009, 566, 567; Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 193 (zu § 66a StGB jeweils in der Fassung vom 21. August 2002); Fischer, StGB, 65. Aufl., § 66a Rn. 4).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen, denen Revisionen des Angeklagten zugrunde lagen, vorbehaltene Anordnungen von Sicherungsverwahrung als nicht beschwerend bestätigt, obgleich die Voraussetzungen für eine vorbehaltlose Anordnung von Sicherungsverwahrung rechtsfehlerfrei festgestellt waren; eine vorbehaltlose Anordnung von Sicherungsverwahrung aber aufgrund des Schlechterstellungsverbots nicht mehr erfolgen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2008 - 1 StR 449/08, NStZ 2009, 566, 567; Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 StR 347/05; siehe auch Beschluss vom 19. Februar 2013 - 5 StR 620/12, NStZ-RR 2013, 204; offen gelassen in BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 394/10, NStZ 2011, 513, 514).

  • BGH, 09.08.2012 - 1 StR 323/12

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Änderung des zugrunde liegenden Sachverhalts;

    (b) Außerdem könnte der Angeklagte nicht die fehlende Stellungnahme der Staatsanwältin zu diesem Punkt, sondern allenfalls die fehlende Möglichkeit hierzu rügen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2008 - 1 StR 449/08).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 194/15

    Verspätung der mündlichen Stellung des Adhäsionsantrags nach dem Schlussvortrag

    Ein Adhäsionsantrag ist deshalb vor Beginn der Schlussvorträge zu stellen, weil (auch) der Vertreter der Staatsanwaltschaft Gelegenheit haben muss, zu Schadensersatzansprüchen Stellung zu nehmen (BGH NStZ 2009, 566 f.; NStZ-RR 2014, 90).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 17.09.2008 - 1 StR 496/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14556
BGH, 17.09.2008 - 1 StR 496/08 (https://dejure.org/2008,14556)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2008 - 1 StR 496/08 (https://dejure.org/2008,14556)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2008 - 1 StR 496/08 (https://dejure.org/2008,14556)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,14556) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger nach Entpflichtung des bisherigen Pflichtverteidigers allein aufgrund der Übernahme des Mandats durch den Wahlverteidiger

  • Judicialis

    StPO § 140; ; StPO § 143

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 141
    Pflichtverteidigerbestellung bei mehreren früheren Wahlverteidigern

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 101
  • StraFo 2008, 505
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 27.12.2023 - 5 StR 499/23

    Ablehnung des Antrags auf Pflichtverteidigerbestellung

    Wird die Bestellung eines Pflichtverteidigers allein deshalb gemäß § 143a Abs. 1 Satz 1 StPO aufgehoben, weil sich ein Wahlverteidiger gemeldet hat, ist im Falle der Beendigung seines Mandats zur Vermeidung einer Umgehung der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Verteidigerwechsel regelmäßig der frühere Pflichtverteidiger wieder zu bestellen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2008 - 1 StR 496/08, BGHR StPO § 143 Rücknahme 4; KK-StPO/Willnow, 9. Aufl., § 143a Rn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 143a Rn. 6).
  • KG, 28.10.2021 - 3 Ws 276/21

    Beiordnung als Wahlverteigers nach erschlichener Entbindung als

    Vielmehr wird regelmäßig der frühere Pflichtverteidiger wieder zu bestellen sein (Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. September 2008 - 1 StR 496/08 StraFo 2008, 505 und OLG Bamberg, Beschluss vom 8. April 2021 - 1 Ws 195/21, juris).(Rn.9).

    Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung am 13. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2128) war anerkannt, dass ein Rechtsanwalt seine Bestellung als Pflichtverteidiger nicht dadurch erreichen kann, dass er zunächst durch die Übernahme eines Wahlmandats die Entpflichtung des bisherigen Pflichtverteidigers bewirkt und hiernach auf seine eigene Anordnung als Pflichtverteidiger anträgt (vgl. BGH StraFo 2008, 505; KG NStZ 2017, 64; OLG Köln, Beschlüsse vom 24. September 2012 - III-2 Ws 678/12 - und vom 7. Oktober 2005 - 2 Ws 469/05 -).

    Vielmehr wird regelmäßig der frühere Pflichtverteidiger wieder zu bestellen sein (vgl. BGH StraFo 2008, 505; OLG Bamberg, Beschluss vom 8. April 2021 - 1 Ws 195/21 - [juris]).

  • OLG Celle, 19.08.2010 - 1 Ws 419/10

    Zuständigkeit des Gerichts für die Beiordnung eines Verteidigers; Entpflichtung

    Auf einen solchen Wechsel des Pflichtverteidigers hat der Angeklagte schon wegen der dadurch bedingten finanziellen Mehrbelastung der Staatskasse und möglicher Störungen und Verzögerungen des Verfahrens keinen Anspruch (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2009, 1 Ws 532/09; BGH StraFo 2008, 505; KG NStZ 1993, 201; OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 207; OLG Düsseldorf StV 1997, 576; OLG Köln NJW 2006, 389; Meyer-Goßner, § 143 StPO Rdn. 2).
  • OLG Stuttgart, 24.06.2015 - 4 Ws 222/15

    Strafverteidigung: Beiordnung eines bisherigen Wahlverteidigers für die

    a) Zwar ist auch der Senat der Ansicht, dass regelmäßig der frühere Pflichtverteidiger wieder zu bestellen sein wird, wenn dieser zunächst als bestellter Verteidiger allein deshalb gemäß § 143 StPO entpflichtet worden war, weil ein anderer Rechtsanwalt sich als Wahlverteidiger gemeldet hatte (vgl. BGH, BGHR StPO § 143 Rücknahme 4).
  • OLG Bamberg, 08.04.2021 - 1 Ws 195/21

    Pflichtverteidigerbestellung durch unzuständigen Spruchkörper - Entscheidung des

    a) Es ist höchstrichterlich anerkannt, dass ein Rechtsanwalt seine Bestellung als Pflichtverteidiger nicht dadurch erreichen kann, dass er zunächst durch die Übernahme eines Wahlmandats die Entpflichtung des bisherigen Pflichtverteidigers gemäß § 143a Abs. 1 Satz 1 StPO bewirkt und dann - verbunden mit dem Antrag, ihn selbst als Pflichtverteidiger zu bestellen - sein Wahlmandat niedergelegt (BGH, Beschluss vom 17.09.2008 - 1 StR 496/08 = StraFo 2008, 505 = BGHR StPO § 143 Rücknahme 4; OLG Köln Beschluss vom 24.09.2012 - III-2 Ws 678/12 bei juris; KG Beschluss vom 10.02.2016 - 4 Ws 10/16 = NStZ 2017, 64; Meyer-Goßner/Schmitt § 143a Rn. 6 jew. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 11.07.2008 - 5 StR 202/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9901
BGH, 11.07.2008 - 5 StR 202/08 (https://dejure.org/2008,9901)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2008 - 5 StR 202/08 (https://dejure.org/2008,9901)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2008 - 5 StR 202/08 (https://dejure.org/2008,9901)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,9901) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 643
  • StraFo 2008, 505
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 11.07.2008 - 5 StR 202/08
    Ergänzend bemerkt der Senat: Ob das von der Revision beanstandete Vorgehen der Vernehmungsbeamten - die Vernehmung des Beschuldigten fortzuführen, obwohl Rechtsanwalt B. telefonisch die Übernahme der Verteidigung erklärt und sein Erscheinen in 30 Minuten angekündigt hatte - nach entsprechendem Widerspruch in der Hauptverhandlung zu einem Verwertungsverbot geführt hat (vgl. BGHSt 42, 15, 19; BGHR StPO § 136 Abs. 1 Verteidigerbefragung 8), was naheliegt, und ob das zulässig gerügt ist, kann letztlich offen bleiben.
  • BGH, 11.08.2005 - 5 StR 200/05

    Verteidigerbeistand und Konsultationsrecht (keine Hilfspflicht nach Unterstützung

    Auszug aus BGH, 11.07.2008 - 5 StR 202/08
    Ergänzend bemerkt der Senat: Ob das von der Revision beanstandete Vorgehen der Vernehmungsbeamten - die Vernehmung des Beschuldigten fortzuführen, obwohl Rechtsanwalt B. telefonisch die Übernahme der Verteidigung erklärt und sein Erscheinen in 30 Minuten angekündigt hatte - nach entsprechendem Widerspruch in der Hauptverhandlung zu einem Verwertungsverbot geführt hat (vgl. BGHSt 42, 15, 19; BGHR StPO § 136 Abs. 1 Verteidigerbefragung 8), was naheliegt, und ob das zulässig gerügt ist, kann letztlich offen bleiben.
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 230/16

    Wiederaufnahme der Klage auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel (Nova;

    aa) Bei dieser Prüfung hat ein mögliches Beweisverwertungsverbot nicht schon deswegen außer Betracht zu bleiben, weil - so Formulierungen in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile vom 28. Oktober 1986 - 1 StR 507/86, NStZ 1987, 132, 133; vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 22; vom 19. März 1996 - 1 StR 497/95, NJW 1996, 2239, 2241 [insoweit in BGHSt 42, 86 nicht abgedruckt]; ähnlich Beschluss vom 11. Juli 2008 - 5 StR 202/08, NStZ 2008, 643; s. andererseits - "Rügepräklusion" infolge Nichtausübung eines "prozessualen Gestaltungsrechts" - Beschlüsse vom 9. November 2005 - 1 StR 447/05, NJW 2006, 707; vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 43 f.; vom 27. September 2016 - 4 StR 263/16, juris) - bereits dessen Entstehung von einem hierauf bezogenen rechtzeitigen Widerspruch des Angeklagten in der Hauptverhandlung abhängig wäre.

    Es kann nicht zweifelhaft sein, dass Verwertungsverbote bereits durch den jeweiligen Gesetzesverstoß, nicht erst durch ein Untätigbleiben in der Hauptverhandlung begründet werden und bei der Eröffnungsentscheidung unabhängig von einer Beanstandung durch den Angeschuldigten von Amts wegen zu beachten sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99, NJW 2004, 999, 1007; BGH, Beschlüsse vom 4. April 1990 - StB 5/90, BGHSt 36, 396; vom 15. Mai 2008 - StB 4 und 5/08, NStZ 2008, 643; Becker, Referat zum 67. DJT, 2008, S. L 45, 55 f. mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 203 Rn. 2).

  • OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 2 (6) SsBs 628/13

    Unbefugte Weitergabe von Schriftstücken durch einen Verteidiger an seinen

    Das Verteidigerprivileg des § 148 Abs. 1 StPO ist deshalb auf solchen Verkehr beschränkt, der unmittelbar der Vorbereitung oder Durchführung der Verteidigung dient, und umfasst daher nur Schriftstücke, die unmittelbar das Strafverfahren betreffen (BVerfG NJW 2010, 1740; BGHSt 26, 304; OLG Dresden NStZ 1998, 535; LG Tübingen NStZ 2008, 643; Gürtler in Göhler, OWiG, 16. Aufl., 2012, § 115 Rn. 21; Rogall in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl. 2006, § 115 Rn. 33; Rebmann/Roth/Hermann, OWiG, 3. Aufl., § 115 Rn. 24; krit. Wieder StV 2010, 146).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2009 - 1 Ss 126/08

    Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil im Strafverfahren: Formgerechte

    Das Amtsgericht hätte den Akteneinsichtsantrag des Angeklagten jedoch bescheiden und, soweit dies zu dessen angemessener Verteidigung erforderlich war, diesem entweder durch Erteilen von Auskünften und/oder Abschriften aus den Akten oder durch Gewährung von Akteneinsicht bzw. Ermöglichung der Fertigung von Ablichtungen auf der Geschäftstelle (LG Düsseldorf StraFo 2008, 505) genügen müssen (Meyer-Goßner, a.a.O., § 147 Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht