Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.11.2009

Rechtsprechung
   BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2961
BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09 (1) (https://dejure.org/2009,2961)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2009 - 1 StR 162/09 (1) (https://dejure.org/2009,2961)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09 (1) (https://dejure.org/2009,2961)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Gefährdung des Urteilsbestands im Rahmen einer konsistenten Nummerierung von Urteilsgründen

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrages allein aufgrund eines zeitlich verzögerten Vorbringens; Voraussetzungen des Ablehnungsgrundes der Prozessverschleppungsabsicht

  • Judicialis

    StGB § 260a; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2
    Ablehnung eines Beweisantrages allein aufgrund eines zeitlich verzögerten Vorbringens; Voraussetzungen des Ablehnungsgrundes der Prozessverschleppungsabsicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fristenlösung bei Hilfsbeweisanträgen und Nachschieben von Ablehnungsgründen

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 161
  • NStZ-RR 2010, 133
  • StV 2010, 116
  • StraFo 2010, 69
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09
    Zwar kann der Vorsitzende nach Abschluss der vom Gericht nach Maßstab der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) für geboten gehaltenen Beweiserhebungen die übrigen Verfahrensbeteiligten unter Fristsetzung auffordern, etwaige Beweisanträge zu stellen (vgl. BGHSt 51, 333, 344; BVerfG - Kammer - Beschl. vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08).

    Besteht nach der Überzeugung des Gerichts aufgrund fehlender oder nicht ausreichender Substantiierung kein nachvollziehbarer Anlass für die Überschreitung der gesetzten Frist, so darf es - falls nicht die Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO zur Beweiserhebung drängt - grundsätzlich davon ausgehen, dass mit dem Antrag nur die Verzögerung des Verfahrens bezweckt wird (BGHSt 51, 333, 344).

  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 2580/08

    Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren; Ablehnung vom

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09
    Zwar kann der Vorsitzende nach Abschluss der vom Gericht nach Maßstab der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) für geboten gehaltenen Beweiserhebungen die übrigen Verfahrensbeteiligten unter Fristsetzung auffordern, etwaige Beweisanträge zu stellen (vgl. BGHSt 51, 333, 344; BVerfG - Kammer - Beschl. vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08).
  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09
    Die in der Revisionsbegründungsschrift mit der Ordnungsnummer I.14 bezeichnete Rüge ist zudem schon unzulässig im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, weil sich der Hilfsbeweisantrag auf eine polizeiliche Vernehmung des Mitangeklagten A. bezieht, ohne dass deren Inhalt von der Revision mitgeteilt wird (vgl. BGHSt 40, 3, 5).
  • BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07

    Zurückweisung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel; absolute

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09
    Selbst eine rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages im Urteil führt dann nicht zur Urteilsaufhebung, wenn der Antrag vom Tatgericht mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt werden konnte und die zutreffenden Ablehnungsgründe vom Revisionsgericht - aufgrund des Urteilsinhalts - nachgebracht oder ergänzt werden können (BGH NStZ 1998, 98; 2008, 116).
  • BGH, 11.02.2003 - 3 StR 391/02

    Täterschaft und Teilnahme beim Sichverschaffen von Falschgeld (Mitgewahrsam;

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09
    Es kann den Bestand eines Urteils insgesamt gefährden, wenn - wie hier - die Urteilsgründe wegen einer inkonsistenten Nummerierung aus sich heraus nicht mehr ohne weiteres verständlich sind und die Ermittlung der für die Einzeltaten verhängten Strafen kaum ohne eine vollständige Rekonstruktion und tabellarische Exzerpierung des Urteilsinhalts möglich ist (vgl. BGH wistra 2006, 467, 468; BGH, Beschl. vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02 m.w.N.).
  • BGH, 21.10.1997 - 1 StR 578/97

    Hilfsbeweisantrag zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachten -

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09
    Selbst eine rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages im Urteil führt dann nicht zur Urteilsaufhebung, wenn der Antrag vom Tatgericht mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt werden konnte und die zutreffenden Ablehnungsgründe vom Revisionsgericht - aufgrund des Urteilsinhalts - nachgebracht oder ergänzt werden können (BGH NStZ 1998, 98; 2008, 116).
  • BGH, 12.07.2006 - 5 StR 165/06

    Verschlechterungsverbot bei der Strafzumessung (Steuerhinterziehung);

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09
    Es kann den Bestand eines Urteils insgesamt gefährden, wenn - wie hier - die Urteilsgründe wegen einer inkonsistenten Nummerierung aus sich heraus nicht mehr ohne weiteres verständlich sind und die Ermittlung der für die Einzeltaten verhängten Strafen kaum ohne eine vollständige Rekonstruktion und tabellarische Exzerpierung des Urteilsinhalts möglich ist (vgl. BGH wistra 2006, 467, 468; BGH, Beschl. vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02 m.w.N.).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 581/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

    Auf dieser Grundlage ist dem Senat eine revisionsgerichtliche Überprüfung, in welchen der vom Landgericht festgestellten Versendungen die Grenzwerte zur nicht geringen Menge überschritten gewesen sind, nicht mehr möglich (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09 mwN).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 579/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

    Auf dieser Grundlage ist dem Senat eine revisionsgerichtliche Überprüfung, in welchen der vom Landgericht festgestellten Versendungen die Grenzwerte zur nicht geringen Menge überschritten gewesen sind, nicht mehr möglich (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09 mwN).
  • BGH, 20.07.2011 - 3 StR 44/11

    Frist zur Stellung von Beweisanträgen; Verschleppungsabsicht; Rügeobliegenheit

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in verschiedenen Entscheidungen die Möglichkeit aufgezeigt, unter bestimmten Voraussetzungen eine Frist zu setzen, in der Beweisanträge zu stellen sind, und eine verspätete Antragstellung als Indiz für eine Verschleppungsabsicht im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 Var. 6 StPO zu werten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2007 - 1 StR 32/07, BGHSt 51, 333, 344 f.; vom 19. Juni 2007 - 3 StR 149/07, NStZ 2007, 716; vom 23. September 2008 - 1 StR 484/08, BGHSt 52, 355, 361 ff.; vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09, NStZ 2010, 161 f.; s. auch BVerfG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08, NJW 2010, 592 ff.; vom 24. März 2010 - 2 BvR 2092/09 (u.a.), NJW 2010, 2036 f.).

    Doch enthebt dies das Gericht auch bei Anträgen, die nach Ablauf der Frist gestellt sind, nicht von der Pflicht, über diese in der gesetzlich vorgesehenen Weise zu entscheiden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09, aaO).

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 683/18

    Bandendiebstahl (Begriff der Bandenabrede: Verabredung zu einer unbestimmten

    aa) Wird ein im Urteil zu bescheidender Hilfsbeweisantrag mit rechtsfehlerhafter Begründung abgelehnt oder sogar übergangen, ist dies unschädlich, wenn er mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt werden konnte und die Ablehnungsgründe vom Revisionsgericht aufgrund des Urteilsinhalts nachgebracht oder ergänzt werden können; denn beim Hilfsbeweisantrag verzichtet der Antragsteller auf weiteres rechtliches Gehör (BGH, Urteile vom 6. Juni 1973 - 1 StR 82/72 Rn. 103, 105; vom 28. August 1996 - 3 StR 180/96 Rn. 11; vom 26. Oktober 1999 - 1 StR 109/99 Rn. 10; vom 27. Februar 2004 - 2 StR 146/03 Rn. 44; Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09 Rn. 7; vom 21. Oktober 1997 - 1 StR 578/97 Rn. 3 und vom 19. September 2006 - 4 StR 303/06).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 359/10

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages wegen

    Gebietet daher die Pflicht zur Erforschung der Wahrheit, einem Beweisantrag in der Sache nachzugehen, darf er nicht wegen Prozessverschleppung abgelehnt werden (BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08, NJW 2010, 592, 593 (Rn. 18), 594 (Rn. 26); BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09, NStZ 2010, 161 f.).
  • OLG Nürnberg, 22.05.2014 - 1 Ws 153/14

    Untersuchungshaft: Beschleunigungsgrundsatz in lang dauernden Großverfahren

    Nach Durchführung komprimierter Hauptverhandlungssequenzen kann ein Zeitraum erforderlich werden, um im Rück- und Ausblick den Fortgang des Verfahrens zu überprüfen und die weitere Gestaltung zu planen, etwa auch um Fristen für weitere Beweisanträge zu setzen (vgl. BGHSt 51, 333, 344 f.; BGH NStZ 2007, 716; BGHSt 52, 355, 361; BGH NStZ 2010, 161 f.; s. auch BVerfG NJW 2010, 592 ff., 2036 f.).
  • OLG Nürnberg, 12.05.2015 - 1 Ws 141/15

    Haftbeschwerde gegen die Fortdauer von Untersuchungshaft: Anforderungen an die

    Nach Durchführung komprimierter Hauptverhandlungssequenzen kann ein Zeitraum erforderlich werden, um im Rück- und Ausblick den Fortgang des Verfahrens zu überprüfen und die weitere Gestaltung zu planen, etwa auch um Fristen für weitere Beweisanträge zu setzen (vgl. BGHSt 51, 333, 344 f.; BGH, NStZ 2007, 716; BGHSt 52, 355, 361; BGH, NStZ 2010, 161 f.; s. auch BVerfG, NJW 2010, 592 ff., 2036 f.).
  • BGH, 24.01.2013 - 3 StR 477/12

    Teileinstellung; Nachholen der Festsetzung von Einzelstrafen

    Ergänzend bemerkt der Senat, dass es bei Tatserien ratsam ist, bereits im Rahmen der Sachverhaltsdarstellung einheitliche Ordnungsnummern für die einzelnen Taten zu vergeben, um die Nachvollziehbarkeit des Urteils - auch für das Tatgericht selbst - zu gewährleisten (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09, wistra 2010, 67 f. mwN).
  • BGH, 27.11.2019 - 5 StR 557/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Hilfsbeweisantrag

    Soweit die Revision rügt, ein Hilfsbeweisantrag auf Einholung eines aussagepsychologischen Glaubwürdigkeitsgutachtens sei in den Urteilsgründen nicht beschieden worden, schließt der Senat ein Beruhen des Urteils auf dem Rechtsfehler aus (vgl. zum Maßstab BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09, NStZ 2010, 161, 162 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7214
BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09 (https://dejure.org/2009,7214)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; Art. 6 EMRK; § 244 Abs. 2, Abs. 3 StPO; § 337 StPO; § 211 StGB
    Hochgradiger Affekt als Beeinträchtigung im Sinne des § 20 StGB; Beweisantrag auf Vernehmung eines Verteidigers zu Befundtatsachen für eine mögliche verminderte oder ausgeschlossene Schuldfähigkeit (Zulässigkeit; Aufklärungspflicht; Beruhen; Recht auf konkrete und wirksame ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit und Grenzen der Zeugeneigenschaft eines Verteidigers; Schweigepflicht des Verteidigers; Ausnutzungsbewusstsein i.R.e. Heimtückemordes

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Möglichkeit und Grenzen der Zeugeneigenschaft eines Verteidigers; Schweigepflicht des Verteidigers; Ausnutzungsbewusstsein i.R.e. Heimtückemordes

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2010, 287
  • StraFo 2010, 69
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.06.2007 - 4 StR 100/07

    Begriff des Beweisantrages (Abgrenzung vom Beweisermittlungsantrag: bestimmte

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Unabhängig davon ist der Antrag auch im Blick auf eine schlagwortartige Verkürzung des Beweisthemas ausreichend; unter diesem Blickwinkel hat der Bundesgerichtshof etwa die Behauptung einer "Anstiftung" des Angeklagten durch einen Dritten (BGHSt 1, 137, 138), die Behauptung, Zeugen hätten bei der Polizei "nicht die Wahrheit gesagt" (BGHSt 39, 141, 143 f.), oder die Behauptung, ein Zeuge leide unter einer "krankheitsbedingten Alkoholabhängigkeit mit Persönlichkeitsdeformation" (NStZ 2008, 52, 53) als für Beweisanträge hinreichende Tatsachenbehauptungen anerkannt.

    Im Übrigen hat die Strafkammer allerdings im Ansatz mit der Erwägung, auch bei einem zulässigen Beweisantrag sei es kein Gebot der Aufklärungspflicht, diesem nachzugehen, verschiedene Gesichtspunkte vermengt: Allerdings kann auch ein unzulässiger Beweisantrag nach Maßgabe der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) zur Notwendigkeit weiterer Beweiserhebungen führen (vgl. BGH NStZ 2008, 52); liegt jedoch ein in jeder Hinsicht zulässiger Beweisantrag vor, richtet sich seine Verbescheidung nicht nach der Aufklärungspflicht, sondern er kann nur nach Maßgabe von § 244 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 oder Abs. 5 StPO abgelehnt werden.

  • BGH, 12.09.2007 - 5 StR 257/07

    Behinderung der Verteidigung (Anträge auf Vernehmung des Pflichtverteidigers;

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    b) Die Strafkammer hält den Beweisantrag unter Berufung auf BGH, Beschl. vom 12. September 2007 - 5 StR 257/07 (NStZ 2008, 115 = StV 2008, 284 mit im Kern kritischer Anmerkung Beulke/Ruhmannseder aaO, 285) für unzulässig.

    Unabhängig davon erscheint auch fraglich, ob hier eigene Erläuterungen des Angeklagten zum Zusammenwirken seines psychischen Zustands und seiner Äußerungen gegenüber dem Verteidiger und eine Verteidigererklärung ein ausreichender Ersatz wären (zu Bedenken gegen diese in BGH StV 2008, 284, 285 erwogene Möglichkeit vgl. auch Beulke/Ruhmannseder aaO, 287).

  • BGH, 10.08.2005 - 1 StR 140/05

    Verwertungsverbot für Selbstgespräch im Krankenzimmer

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Der Senat hat bereits ausgesprochen, dass es sogar im Falle einer Beweisgewinnung unter Verletzung von Schutzrechten des Angeklagten - abgehörtes Selbstgespräch in einem Krankenzimmer - "schwerlich vorstellbar" erscheine, "dem Angeklagten ‚zum Schutze seiner Menschenwürde' zu verbieten, diese Information zum Inbegriff der Hauptverhandlung zu machen" (BGHSt 50, 206, 215; vgl. hierzu auch Roxin/Schäfer/Widmaier StV 2006, 655, 656; vgl. auch Nack StraFo 1998, 366 ff.).
  • BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98

    "Lügendetektor" völlig ungeeignet - BGH schließt polygraphische

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Zur Möglichkeit eines Angeklagten, sich zu seiner Entlastung der - aus anderen Gründen freilich ungeeigneten - Kontrolle durch einen "Lügendetektor" zu unterwerfen, hat der Senat ausgeführt, dass ihm dies bei differenzierender, auf sein Einverständnis abstellender Sichtweise nicht mit dem Hinweis auf gebotenen Schutz seiner Persönlichkeitsrechte versagt werden kann (BGHSt 44, 308, 317 m.w.N.).
  • BGH, 07.11.2002 - 3 StR 216/02

    Ablehnung von Beweisanträgen (mehrere Ablehnungsgründe; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Der Grundsatz, dass die Ablehnung eines Beweisantrags nicht auf mehrere, insbesondere sich gegenseitig ausschließende Gründe gestützt werden kann (BGH NStZ 2004, 51 ; Fischer in KK 6. Aufl. § 244 Rdn. 120), ist hier nicht einschlägig.
  • BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Erkennen des Angriffs; Einsichtsfähigkeit);

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Bei erhaltener Einsichtsfähigkeit - anderes ist hier nicht ersichtlich - ist die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, regelmäßig nicht beeinträchtigt (BGH, Urt. vom 27. Februar 2008 - 2 StR 603/07; aus forensisch-psychiatrischer Sicht ebenso Dannhorn NStZ 2007, 297, 299).
  • BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02

    Heimtücke (verminderte Schuldfähigkeit während eines Teils der Tathandlung; Arg-

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Selbst die Annahme einer affektbedingt erheblich verminderten Schuldfähigkeit könnte für sich genommen die Verneinung des Ausnutzungsbewusstseins nicht tragen (BGH aaO; NStZ 2003, 535; vgl. auch BGH NStZ-RR 2000, 166).
  • BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Unter welchen - jedenfalls besonderen - konkreten Umständen des Einzelfalles die Möglichkeit affektbedingt fehlenden Ausnutzungsbewusstseins bei voll erhaltener Schuldfähigkeit (vgl. BGHSt 6, 329, 332) in Betracht kommen kann, kann hier offen bleiben.
  • BGH, 28.09.2004 - 1 StR 317/04

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Affekt und gegenindizierende

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Die alsbaldige Übernahme von Verantwortung für eine Tat ist offenbar keine Grundlage für die Annahme, der Täter habe bei der Tat nicht voll verantwortlich gehandelt, wie dies etwa bei einer spontan und abrupt begangenen Tat ohne Schutz vor Entdeckung der Fall sein kann (sog. "fehlende Sicherheitstendenz", vgl. hierzu BGH NStZ 2005, 149 f. m.w.N.).
  • BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99

    Auswirkungen einer affektiven Erregung des Täters auf die subjektive Seite der

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Selbst die Annahme einer affektbedingt erheblich verminderten Schuldfähigkeit könnte für sich genommen die Verneinung des Ausnutzungsbewusstseins nicht tragen (BGH aaO; NStZ 2003, 535; vgl. auch BGH NStZ-RR 2000, 166).
  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 550/92

    Sperrerklärung bezüglich der Identität von Zeugen; Beweisantrag auf Vernehmung

  • BGH, 04.05.1951 - 4 StR 216/51

    Anstiftung - Begründung eines Beweisantrages - Wahrunterstellung

  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10

    Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des

    Eine in dieser Weise widersprüchliche Begründung wird aber insbesondere der Informationsfunktion des Ablehnungsbeschlusses nicht gerecht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - 1 StR 520/09, StV 2010, 287, 288).
  • BGH, 31.07.2014 - 4 StR 147/14

    Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit:

    Denn bei erhaltener Einsichtsfähigkeit ist die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, im Regelfall nicht beeinträchtigt (BGH, Urteile vom 27. Februar 2008 - 2 StR 603/07, NStZ 2008, 510, 511 f.; vom 10. Februar 2010 - 2 StR 391/09, NStZ-RR 2010, 175, 176; Beschluss vom 24. November 2009 - 1 StR 520/09, StV 2010, 287, 289 jeweils mwN).
  • BGH, 10.02.2010 - 2 StR 391/09

    Verfahren wegen Angriffs mit einer Machete im Streit um vermeintliches

    Vielmehr ist bei erhaltener Einsichtsfähigkeit auch die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, im Regelfall nicht beeinträchtigt (BGH NStZ 2008, 510, 511 f.; Beschl. v. 24. November 2009 - 1 StR 520/09).
  • BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11

    Totschlag (Tötungsvorsatz bei Stichen); Mord (Heimtücke; erforderliche

    Dies spricht regelmäßig für eine realistische Wahrnehmung des Bedeutungsgehalts der Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - 1 StR 520/09 Rn. 18 mwN), zumal hier die Bewertung eines wuchtigen Stichs in den Brustbereich keine komplizierten Überlegungen erfordert.
  • LG München I, 10.06.2021 - 2 Ks 128 Js 129099/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hang

    Bei erhaltener Einsichtsfähigkeit ist die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, im Regelfall nicht beeinträchtigt (BGH NStZ 2008, 510, 511 f.; Beschluss vom 24.11.2009 - 1 StR 520/09 und Urteil vom 31.07.2014 - 4 StR 147/14, jeweils zitiert nach juris).
  • LG Arnsberg, 30.01.2012 - 6 KLs 2/11

    Tötungsvorsatz, Messerstich, Notwehrlage, Affekt, Jugendstrafe

    Die Kammer geht aufgrund der Größe des verwendeten Messers mit einer Klingenlänge von mindestens 14 cm davon aus, dass der Angeklagte die potentielle Lebensgefährlichkeit seiner Handlungsweise erkannt hat, zumal bei erhaltener Einsichtsfähigkeit die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, regelmäßig nicht beeinträchtigt ist (BGH Urteil vom 20.09.2011, 1 StR 120/11; BGH, Beschluss vom 24.11.2009, 1 StR 520/09; BGH, Urteil vom 27. Februar 2008, 2 StR 603/07).
  • LG München I, 04.08.2020 - 1 Ks 128 Js 13064/10

    Mord aus Heimtücke - Unterbringung

    Bei erhaltener Einsichtsfähigkeit ist die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, im Regelfall nicht beeinträchtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 24.11.2009 - 1 StR 520/09; Urteile vom 31.07.2014 - 4 StR 147/14; und vom 13.11.2019 - 5 StR 466/19).
  • LG Dortmund, 31.01.2019 - 39 Ks 11/18
    Bei erhaltener Einsichtsfähigkeit aber ist die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, regelmäßig nicht beeinträchtigt (BGH, Urt. v. 27.02.2008 - 2 StR 603/07, Rn. 12 - zitiert nach juris; Urt. v. 24.11.2009 - 1 StR 520/09, Rn. 18 m. w. N. - zitiert nach juris).
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