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   BGH, 17.02.2023 - V ZR 212/21   

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https://dejure.org/2023,7643
BGH, 17.02.2023 - V ZR 212/21 (https://dejure.org/2023,7643)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2023 - V ZR 212/21 (https://dejure.org/2023,7643)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2023 - V ZR 212/21 (https://dejure.org/2023,7643)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 767 Abs. 2 ZPO, § 322 Abs. 1 ZPO, § 256 Abs. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, § 797 Abs. 4 ZPO, § 545 Abs. 1 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 797 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Rechtskräftige Verurteilung zur Zahlung restlichen Kaufpreises in einem Vorprozess; Feststellung einer nicht in Rechtskraft erwachsenden Vorfrage

  • rewis.io
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kaufvertrag mit Bindungswirkung, Feststellung einer Vorfrage, Vorprozess, Folgeprozess, Vertragsstrafe

  • Betriebs-Berater

    Zur Bindungswirkung einer rechtskräftigen Kaufpreis-Zahlungs-Verurteilung im Vorprozess für Folgeprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 322 Abs. 1
    Rechtskräftige Verurteilung zur Zahlung restlichen Kaufpreises in einem Vorprozess; Feststellung einer nicht in Rechtskraft erwachsenden Vorfrage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Im Vorprozess zur Kaufpreiszahlung verurteilt: Bestehen des Kaufvertrags steht nicht fest!

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Bindungswirkung einer rechtskräftigen Verurteilung zur Zahlung restlichen Kaufpreises in einem Vorprozess für das Bestehen des Kaufvertrags in einem Folgeprozess

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die rechtskräftige Verurteilung zur Kaufpreiszahlung - und der spätere Streit um den Kaufvertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Im Vorprozess zur Kaufpreiszahlung verurteilt: Bestehen des Kaufvertrags steht nicht fest! (IMR 2023, 299)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2281
  • MDR 2023, 654
  • MDR 2023, 962
  • WM 2023, 1339
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 29/98

    Rechtsgrund eines vereinbarungsgemäß bestellten dinglichen Wohnungsrechts;

    Auszug aus BGH, 17.02.2023 - V ZR 212/21
    Dagegen erwächst die Feststellung der Vorfragen aus dem Vorprozess nicht in Rechtskraft (vgl. Senat, Urteil vom 13. November 1998 - V ZR 29/98, NJW-RR 1999, 376, 377).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erwächst in Rechtskraft die in dem Urteil ausgesprochene Rechtsfolge, d.h. nur der vom Gericht aus dem vorgetragenen Sachverhalt gezogene Schluss auf das Bestehen oder Nichtbestehen der beanspruchten Rechtsfolge, nicht aber die Feststellung der zugrundeliegenden präjudiziellen Rechtsverhältnisse oder sonstigen Vorfragen, aus denen der Richter seinen Schluss gezogen hat (vgl. Senat, Urteil vom 13. November 1998 - V ZR 29/98, NJW-RR 1999, 376, 377; BGH, Urteil vom 21. November 2012 - VIII ZR 50/12, WuM 2013, 165 Rn. 17; Urteil vom 10. April 2019 - VIII ZR 12/18, NJW 2019, 2308 Rn. 30, jeweils mwN).

    (2) Dementsprechend stellt ein Urteil auf Leistung von Miet- oder Darlehenszinsen nicht das Bestehen des vertraglichen Grundverhältnisses rechtskräftig fest (Senat, Urteil vom 13. November 1998 - V ZR 29/98, NJW-RR 1999, 376, 377).

  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 178/93

    Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus BGH, 17.02.2023 - V ZR 212/21
    aa) Im Ausgangspunkt besteht eine der Wirkungen der Rechtskraft gemäß § 322 Abs. 1 ZPO in der Bindung des Gerichts an die Vorentscheidung, wenn die im ersten Prozess rechtskräftig entschiedene Rechtsfolge im nachfolgenden Rechtsstreit eine Vorfrage darstellt (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 1995 - V ZR 178/93, NJW 1995, 1757; BGH, Urteil vom 6. Dezember 2022 - II ZR 187/21, WM 2023, 248 Rn. 19).

    Das die Leistungsklage abweisende Sachurteil stellt grundsätzlich fest, dass die begehrte Rechtsfolge aus dem Lebenssachverhalt unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt hergeleitet werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 1995 - V ZR 178/93, NJW 1995, 1757, 1758), enthält aber keine präjudiziellen Feststellungen über die Wirksamkeit des Kaufvertrags und des von der Klägerin erklärten Teilrücktritts.

  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 161/14

    Ansprüche des Mieters wegen Legionellen im Trinkwasser

    Auszug aus BGH, 17.02.2023 - V ZR 212/21
    Bei der - hier vorliegenden - Verletzung verfahrensrechtlicher Bestimmungen genügt bereits die Möglichkeit, dass das Berufungsgericht ohne den Verfahrensfehler zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre (BGH, Urteil vom 6. Mai 2015 - VIII ZR 161/14, NJW 2015, 2111 Rn. 19).
  • BGH, 22.09.2016 - V ZR 4/16

    Umfang der aus der Rechtskraft abgeleiteten Tatsachenpräklusion: Abweisung einer

    Auszug aus BGH, 17.02.2023 - V ZR 212/21
    Zu deren abschließender Klärung steht den Parteien die nicht an ein besonderes Feststellungsinteresse anknüpfende Zwischenfeststellungsklage (§ 256 Abs. 2 ZPO) und im Übrigen die Feststellungsklage (§ 256 Abs. 1 ZPO) offen (Senat, Beschluss vom 22. September 2016 - V ZR 4/16, NJW 2017, 893 Rn. 14).
  • BGH, 10.04.2019 - VIII ZR 12/18

    Außerordentliche Wohnraumkündigung nach Wegfall eines

    Auszug aus BGH, 17.02.2023 - V ZR 212/21
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erwächst in Rechtskraft die in dem Urteil ausgesprochene Rechtsfolge, d.h. nur der vom Gericht aus dem vorgetragenen Sachverhalt gezogene Schluss auf das Bestehen oder Nichtbestehen der beanspruchten Rechtsfolge, nicht aber die Feststellung der zugrundeliegenden präjudiziellen Rechtsverhältnisse oder sonstigen Vorfragen, aus denen der Richter seinen Schluss gezogen hat (vgl. Senat, Urteil vom 13. November 1998 - V ZR 29/98, NJW-RR 1999, 376, 377; BGH, Urteil vom 21. November 2012 - VIII ZR 50/12, WuM 2013, 165 Rn. 17; Urteil vom 10. April 2019 - VIII ZR 12/18, NJW 2019, 2308 Rn. 30, jeweils mwN).
  • BGH, 03.04.2001 - XI ZR 120/00

    Beweislast für Hingabe eines Darlehens

    Auszug aus BGH, 17.02.2023 - V ZR 212/21
    Daher ist die der Urkunde zugrunde liegende Forderung im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage in vollem Umfang und ohne Veränderung der Beweislast zu überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2001 - XI ZR 120/00, BGHZ 147, 203, 208 ff.).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 17.02.2023 - V ZR 212/21
    Inhaltlich beruht das Urteil jedoch nicht auf der Säumnis der Beklagten, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 82 ff.).
  • BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Grenzen der Auslegung von

    Auszug aus BGH, 17.02.2023 - V ZR 212/21
    Das hält der insoweit uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2014 - V ZR 53/14, NJW-RR 2015, 583 Rn. 8) nicht stand.
  • BGH, 01.12.1993 - VIII ZR 41/93

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers; Überlassung des

    Auszug aus BGH, 17.02.2023 - V ZR 212/21
    Gleiches gilt für das die positive Feststellungsklage (hier: Annahmeverzug und Ersatzpflicht für weitere Schäden) abweisende Urteil, welches nur das Nichtbestehen der Rechtsfolge dem Grunde nach feststellt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1993 - VIII ZR 41/93, NJW 1994, 657, 659).
  • BGH, 06.12.2022 - II ZR 187/21

    GmbH: Schadensersatzverlangen des geschädigten Gesellschafters bei

    Auszug aus BGH, 17.02.2023 - V ZR 212/21
    aa) Im Ausgangspunkt besteht eine der Wirkungen der Rechtskraft gemäß § 322 Abs. 1 ZPO in der Bindung des Gerichts an die Vorentscheidung, wenn die im ersten Prozess rechtskräftig entschiedene Rechtsfolge im nachfolgenden Rechtsstreit eine Vorfrage darstellt (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 1995 - V ZR 178/93, NJW 1995, 1757; BGH, Urteil vom 6. Dezember 2022 - II ZR 187/21, WM 2023, 248 Rn. 19).
  • BGH, 21.11.2012 - VIII ZR 50/12

    Wohnraummiete: Abgrenzung zwischen Vertragsänderung und Novation; Darlegungslast

  • BGH, 08.02.1965 - VIII ZR 121/63

    Materielle Rechtskraft bei Abweisung der Räumungsklage

  • BGH, 29.11.2023 - VIII ZR 164/21

    Im Rückgewährschuldverhältnis bestehen Rücksichtnahmepflichten!

    Insbesondere liegt kein Fall der sogenannten Präjudizialität vor, weil die im Vorprozess rechtskräftig entschiedene Rechtsfolge in dem vorliegenden Rechtsstreit keine Vorfrage ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 21. Oktober 2020 - VIII ZR 261/18, BGHZ 227, 198 Rn. 32 ff.; vom 17. Februar 2023 - V ZR 212/21, NJW 2023, 2281 Rn. 11 ff.).
  • BGH, 20.12.2023 - XII ZB 117/23

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Frage zur Klärung des Begriffs

    Eine materiell-rechtliche Rechtsbeeinträchtigung der Ehefrau folgt allerdings nicht bereits daraus, dass das Beschwerdegericht die Ehe der Beteiligten nach russischem (und nicht wie von der Ehefrau gewünscht nach deutschem) Recht geschieden hat (vgl. BGH Urteil vom 17. Februar 2023 - V ZR 212/21 - NJW 2023, 2281 Rn. 12 mwN; Staudinger/Mankowski BGB [2010] Art. 17 EGBGB Rn. 256).
  • BGH, 23.06.2023 - V ZR 158/22

    Verurteilung zu einer Entschädigung nach § 510b ZPO ; Materiell-rechtliche

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erwächst in Rechtskraft die in dem Urteil ausgesprochene Rechtsfolge, d.h. nur der vom Gericht aus dem vorgetragenen Sachverhalt gezogene Schluss auf das Bestehen oder Nichtbestehen der beanspruchten Rechtsfolge, nicht aber die Feststellung der zugrundeliegenden präjudiziellen Rechtsverhältnisse oder sonstigen Vorfragen, aus denen der Richter seinen Schluss gezogen hat (Senat, Urteil vom 17. Februar 2023 - V ZR 212/21, juris Rn. 12 mwN).
  • OLG Braunschweig, 13.09.2023 - 9 U 14/23

    Aktivlegitimation; Insolvenzverwalter; Schuldner; Insolvenzschuldner; Bankrott;

    Einzelne Urteilselemente, Feststellungen in tatsächlicher Hinsicht und rechtliche Folgerungen über präjudizielle Verhältnisse, auf denen die (Vor-)Entscheidung lediglich aufbaut, werden von der Rechtskraft dagegen nicht erfasst ( BGH, Urteil vom 17.02.1983 - III ZR 184/81 , Rn. 14 m.w.N. sowie Versäumnisurteil vom 17.02.2023 - V ZR 212/21 , Rn. 13 m.w.N., jeweils juris).
  • AG Stade, 11.01.2024 - 61 C 413/23

    Materielle Rechtskraft; Feststellungsklage; Verkehrsunfall; Rückzahlung;

    Zwar ist höchstrichterlich bspw. entschieden, dass die rechtskräftige Verurteilung zur Zahlung eines restlichen Kaufpreises im Vorprozess nicht das Bestehen des Kaufvertrags mit Bindungswirkung für einen Folgeprozess feststellt; es handelt sich insoweit nur um die Feststellung einer Vorfrage, die nicht in Rechtskraft erwächst ( BGH, Versäumnisurteil vom 17. Februar 2023 - V ZR 212/21 -, Rn. 15, juris).
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