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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.04.1992 - 13 U 206/91   

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https://dejure.org/1992,5329
OLG Düsseldorf, 16.04.1992 - 13 U 206/91 (https://dejure.org/1992,5329)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.04.1992 - 13 U 206/91 (https://dejure.org/1992,5329)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. April 1992 - 13 U 206/91 (https://dejure.org/1992,5329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 675
    Vom Gebrauchtwagenhändler zugesicherte Unfallfreiheit des verkauften Kfz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276, § 433, §§ 459 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 1027
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 2 U 54/15

    Ankauf eines Gebrauchtwagens durch einen Kfz-Händler: Untersuchungsobliegenheit

    a) Das Landgericht legt die Angabe in dem Kaufvertrag, das Fahrzeug sei unfallfrei, unter Berufung auf eine in der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, VersR 1993, 1027, 1028 zur Zusicherung nach altem Recht; LG München, DAR 2004, 276, 277; AG Homburg, ZfS 2004, 411; anders OLG Brandenburg, Urteil vom 26. Juni 2008 - 12 U 236/07, juris; LG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1368) vertretene Auffassung einschränkend dahingehend aus, dass der Beklagte jedenfalls für die Zeit vor seinem Besitzerwerb erkennbar keine Beschaffenheitsgarantie, was die Unfallfreiheit des Fahrzeugs betrifft, habe übernehmen wollen.
  • OLG Köln, 05.07.1996 - 19 U 106/95

    Gebrauchtwagenhändler; Fahrzeug; Weiterveräußerung; Untersuchung auf

    Der Gebrauchtwagenhändler ist darüber hinaus verpflichtet, das zu verkaufende Fahrzeug gründlich auf Unfallschäden zu untersuchen und den Käufer über das Ergebnis dieser Untersuchung auch ungefragt zu unterrichten, wenn nicht der erlittene Unfall offensichtlich ganz unbedeutend war (BGH NJW 1977, 1055; OLG Frankfurt, VersR 1981; 388; OLG Düsseldorf, VersR 1993, 1027).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2003 - 1 U 209/02

    Zum Anspruch auf Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs wegen "Motormängeln"

    So haben sich der 13. und - für Händler mit "größerem Geschäftsbetrieb" - der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf für die vergleichsweise strengere Auffassung ausgesprochen (Urt. v. 16.04.1992, 13 U 206/91, DAR 1993, 347 = ÖLGR 1992, 277; anders bei einem Kfz-Betrieb ohne Werkstatt, vgl. Urt. vom 12.03.1992, 13 U 195/91, OLGR 1992, 220; 6. ZS, Urt. v. 12.03.1973, WM 1973, 473).
  • OLG Saarbrücken, 10.12.2002 - 4 U 178/02

    Schadensersatz wegen arglistigen Verschweigens eines Kfz-Vorschadens

    Falsche Angaben des Verkäufers "ins Blaue hinein" aber begründen nach ständiger Rechtsprechung den Arglistvorwurf im Sinne von § 463 Satz 2 BGB (BGH, NJW 1995, 955 [956]; BGH, NJW 1981, 1441 [1442]; BGH, NJW 1977, 1055; Senatsurteile vom 10.10.2000, 27.05.1997, 25.06.1996 und 14.11.1995 - Az. 4 U 149/00 - 38 -, 4 U 650/96 - 141, 4 U 767/95 - 171 und 4 U 574/94 - 126; OLG Düsseldorf, DAR 1993, 347; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Aufl., Rdnrn. 1877 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 28.02.1992 - 6 U 2923/91   

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https://dejure.org/1992,4363
OLG Nürnberg, 28.02.1992 - 6 U 2923/91 (https://dejure.org/1992,4363)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.02.1992 - 6 U 2923/91 (https://dejure.org/1992,4363)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Februar 1992 - 6 U 2923/91 (https://dejure.org/1992,4363)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch Nennung von Name, Anschrift und ärztlichem Fachgebiet in einer Broschüre; Veröffentlichung von personenbezogenen Daten; Schutz des Namens einer Person vor unbefugter Ausnutzung für fremde Geschäftsinteressen; ...

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823; BGB § 1004
    Veröffentlichung von Fachinformationen über Ärzte ist zulässig L

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 § 1004; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
    Aufnahme eines Arztes mit Anschrift, Fachgebiet und richtigem Hinweis auf besondere Behandlungsmethoden in ein Verzeichnis und allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 796
  • MDR 1993, 188
  • GRUR 1992, 886
  • VersR 1993, 1027
  • afp 1992, 406
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.06.1981 - I ZR 73/79

    Carrera

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.02.1992 - 6 U 2923/91
    Dazu gehört auch die Befugnis, grundsätzlich selber über Art und Umfang des Gebrauchs des Namens durch andere zu bestimmen (BGHZ 81, 75; 30, 7).

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings den Namen einer Person vor unbefugter Ausnutzung für fremde Geschäftsinteressen selbst dann noch als schützenswert angesehen, wenn mit dem Namensgebrauch durch einen Dritten eine Minderung von Ruf und Ansehen des Namensträgers nicht verbunden ist (BGHZ 81, 75).

  • BGH, 13.11.1990 - VI ZR 104/90

    Veröffentlichung der Einteilung eines Kassenarztes zum Notfalldienst; Verletzung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.02.1992 - 6 U 2923/91
    Es ist deshalb in jedem Einzelfall durch eine Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen der anderen Seite, hier mit dem nach Art. 5 I 2 GG ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht auf Pressefreiheit des Verfügungsbeklagten zu bestimmen, ob durch die Preisgabe von Daten eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der betreffenden Person gegeben ist oder ob der Betroffene eine Einschränkung seines Recht auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen muß, weil und soweit hinreichende Gründe des Gemeinwohls dies gerechtfertigt erscheinen lassen (BGH NJW 91, 1532).

    Der Bundesgerichtshof hat eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes so auch für den Fall verneint, daß eine Zeitung entgegen der in der Notfalldienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung vorgesehenen Regelung den Namen eines Kassenarztes und seine Einteilung zum Notfalldienst veröffentlicht hat, was mit dem vorliegenden Fall durchaus vergleichbar ist (BGH NJW 1991, 1532 ).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.02.1992 - 6 U 2923/91
    Dieses, vor unzulässigen Eingriffen Dritter durch §§ 823, 1004 BGB geschützte allgemeine Persönlichkeitsrechts umfaßt die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Daten offenbart werden (BVerfG NJW 1984, 419 ).
  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.02.1992 - 6 U 2923/91
    Dazu gehört auch die Befugnis, grundsätzlich selber über Art und Umfang des Gebrauchs des Namens durch andere zu bestimmen (BGHZ 81, 75; 30, 7).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.02.1992 - 6 U 2923/91
    Dieses Verbot, welches allgemeines Gesetz und verfassungsrechtlich und auch nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft unbedenklich ist (BVerfG NJW 1986, 1533 ; EGMR EuGRZ 1985, 170), ist hier jedoch nicht verletzt.
  • EGMR, 25.03.1985 - 8734/79

    Barthold ./. Deutschland

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.02.1992 - 6 U 2923/91
    Dieses Verbot, welches allgemeines Gesetz und verfassungsrechtlich und auch nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft unbedenklich ist (BVerfG NJW 1986, 1533 ; EGMR EuGRZ 1985, 170), ist hier jedoch nicht verletzt.
  • BGH, 03.04.1981 - I ZR 41/80

    Klagebefugnis eines Vereins als Interessenverband - chiropraktische Behandlungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.02.1992 - 6 U 2923/91
    Weder stellen die allenfalls in Betracht zu ziehenden §§ 21 Abs. 1 und 26 Abs. 4 der Ärztlichen Berufsordnung Schutzgesetze zugunsten des Arztes gegenüber Dritten dar (vgl. BGH NJW 81, 2008), noch sind sie hier verletzt (vgl. 2 b) der Entscheidungsgründe).
  • EGH Hessen, 28.02.1991 - 1 EGH 2/90
    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.02.1992 - 6 U 2923/91
    Ein verbotenes, weil gezieltes Werben um Praxis kann in der Veröffentlichung der genannten Daten nicht gesehen werden, weil damit weder der Verfügungsbeklagte noch der Verfügungskläger von sich aus Kontakte mit potentiellen Patienten des Verfügungsklägers anknüpfen, sondern das Interesse an der Broschüre des Verfügungsbeklagten von derartigen Patienten selbst kommt (s.a. EGH Hessen NJW 1991, 1618 mit Anmerkung Feuerich in NJW 1991, 1591).
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