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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.04.1996 - 6 U 187/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7594
OLG Hamm, 29.04.1996 - 6 U 187/95 (https://dejure.org/1996,7594)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.04.1996 - 6 U 187/95 (https://dejure.org/1996,7594)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. April 1996 - 6 U 187/95 (https://dejure.org/1996,7594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 66; ZPO § 67; ZPO § 85; ZPO § 137; ZPO § 138; ZPO § 141
    Widerspruch zwischen Sachvortrag der Partei und des Versicherers als Streithelfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 331
    Kein Versäumnisurteil bei Klageabweisungsantrag des Streithelfers

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 156
  • MDR 1996, 962
  • VersR 1997, 853
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.04.2016 - 1 Sa 247/15

    Arbeitsunfall, Personenschaden, Schadensersatz, Schmerzensgeld,

    Die Streithilfe war zwar gemäß § 66 ZPO im vorliegenden Fall zulässig (vgl. OLG Hamm vom 29.04.1996 - 6 U 187/95 - NJW-RR 1997, 157).
  • OLG Oldenburg, 08.10.2003 - 5 U 31/03

    Schadensersatz auf Grund nicht erfüllten Winterdienstes; Vorliegen eines Unfalls

    Ihr rechtliches Interesse ergibt sich aus der Bindungswirkung des Haftpflichturteils für den Deckungsprozess (OLG Hamm VersR 1997, 853, 854) [OLG Hamm 29.04.1996 - 6 U 187/95] .

    Der hiervon abweichende Sachvortrag der Nebenintervenientin ist, weil im Widerspruch zu den Erklärungen des Beklagten stehend, gemäß § 67 ZPO unbeachtlich (OLG Hamm VersR 1997, 854, 853) [OLG Hamm 29.04.1996 - 6 U 187/95] .

    Allerdings wäre nicht der Sachvortrag der Streithelferin, sondern die abweichende Darstellung des Beklagten unbeachtlich, wenn feststände, dass sie falsch ist und die übereinstimmende Sachverhaltsdarstellung der Parteien auf einen Betrug zu Lasten der Streithelferin abzielte (OLG Hamm VersR 1997, 853, 854) [OLG Hamm 29.04.1996 - 6 U 187/95] .

  • OLG Celle, 29.11.2001 - 14 U 70/01

    Schadensersatz ; Schmerzensgeld ; Gestellter Unfall; Streithelfer;

    Das rechtliche Interesse der Beklagten zu 2, dem Beklagten zu 1 auch als Streithelferin beizutreten, ergibt sich dabei aus der Bindungswirkung des Haftpflichturteils für den Deckungsprozess (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1997, 156, 157).

    Sie sind unbeachtlich, wenn sich aus dem Gesamtverhalten der unterstützten Partei ergibt, dass sie Erklärungen oder Prozesshandlungen nicht gegen sich gelten lassen will (BGH NJW 1994, 1557; OLG Hamm NJW-RR 1997, 156, 157).

  • OLG Hamm, 19.08.2019 - 8 W 6/19

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung von Nebeninterventionen

    Dass der Nebenintervenient auch eine vertragliche Prozessführungsbefugnis für den unterstützten Beklagten besitzt, steht dem grundsätzlich nicht entgegen (OLG Hamm, Urt. v. 29.04.1996, 6 U 187/95, NJW-RR 1997, S. 156 ff., OLG Frankfurt VersR 2016, 1010 Rn. 16; Zöller-Althammer, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 66 Rn. 8).
  • LG Dortmund, 03.01.2012 - 3 O 263/11

    Anspruch auf Ersatz der bei der Ausführung von Rückverankerungsarbeiten an einem

    Soweit die Streithelferin mit Schriftsatz vom 30.11.2011 (dort S. 4 f. = Bl. 81 f. d.A.) vorgetragen hat, dass eine spätere Unterkellerung des Gebäudekomplexes C-straße 14-16a angesichts der dort vorhandenen Gebäudesubstanz ohnedies eine lediglich theoretische Möglichkeit sei, die praktisch ausscheide, und dass selbst wenn später einmal - was überhaupt nicht absehbar sei - eine Unterkellerung erfolgen sollte, die Anker dann ohne jeden nennenswerten Mehraufwand entsorgt werden könnten, war dieser Vortrag gemäß § 67 ZPO unbeachtlich, da er im Widerspruch zum Vortrag der von der Streithelferin unterstützten Partei - hier der Klägerin - steht (vgl. BGH, Beschl. v. 27.09.2007 - VII ZB 85/06 - NJW-RR 2008, 261; OLG Hamm, Urt. v. 29.04.1996 - 6 U 187/95 - r+s 1997, 55 f.; Urt. v. 10.11.1997 - 6 U 1/97 - NJW-RR 1998, 679, 680; Urt. v. 07.01.1998 - 2 U 85/96 - r+s 1998, 191; Urt. v. 17.06.2009 - 11 U 112/08 - BeckRS 2010, 02015; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 67 Rn. 9).
  • OLG Köln, 12.01.1999 - 3 U 28/98

    Prozeßhandlung des Versicherers als Streithelfer des Schädigers

    Soweit das Oberlandesgericht Hamm (MDR 1996, 962 f. (963)) die Auffassung vertritt, der Sachverhalt sei durch die Angaben des anwaltlich nicht vertretenen Versicherungsnehmers, der den Haftungstatbestand bei seiner Parteianhörung eingeräumt hat, in der mündlichen Verhandlung unstreitig geworden (§ 138 Abs. 3 ZPO) und die Haftpflichtversicherung dürfe sich nicht in Widerspruch zu diesem Sachvortrag setzen, ergibt sich für den vorliegenden Fall nichts Gegenteiliges.
  • LG Hanau, 01.08.2008 - 9 O 620/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Indizien für einen gestellten Unfall

    Werden in einem Haftpflichtprozess aufgrund eines Straßenverkehrsunfalls der Schädiger und Versicherungsnehmer und dessen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer als Gesamtschuldner in Anspruch genommen, so kann der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer seinem Versicherungsnehmer als Streithelfer beitreten (OLG Frankfurt, VersR 1996, 212 ff.; OLG Hamm, VersR 1997, 853 ff.).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1997 - IV ZB 14/96   

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https://dejure.org/1997,4281
BGH, 19.03.1997 - IV ZB 14/96 (https://dejure.org/1997,4281)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1997 - IV ZB 14/96 (https://dejure.org/1997,4281)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1997 - IV ZB 14/96 (https://dejure.org/1997,4281)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Berufungsfrist durch Einlegen der Berufung per Telefax bei einem falschen Gericht - Einlegen der Berufung bei einem falschen Gericht wegen Entnahme der Telefaxnummer aus dem "Ortsverzeichnis der Gerichte und Finanzbehörden des Deutschen Anwaltverlages ...

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 85 Abs. 2
    Vertrauen des Anwalts auf Telefaxnummer im privaten Verzeichnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 85 Abs. 2
    Verschulden des Rechtsanwalts bei Ermittlung der Rufnummer eines Telefax-Anschlusses

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 952
  • VersR 1997, 853
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.05.1994 - III ZB 35/93

    Sofortig Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 19.03.1997 - IV ZB 14/96
    Der Bundesgerichtshof hat im Beschluß vom 26. Mai 1994 (III ZB 35/93 - NJW 1994, 2300) lediglich die Verwendung eines gebräuchlichen Verzeichnisses verlangt, das auch in der Kanzlei selbst zusammengestellt und geführt werden kann, um die Gefahr von Irrtümern bei einer telefonischen Auskunft der Telekom zu vermeiden.
  • BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98

    Anfechtung eines streitigen, als Versäumnisurteil bezeichneten Urteils

    Wenn ihr schon nicht, wie es von der Rechtsprechung für erforderlich gehalten wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 1994 - III ZB 35/93 - NJW 1994, 2300 und vom 19. März 1997 - IV ZB 14/96 - VersR 1997, 853), die Telefaxnummer des Oberlandesgerichts zuverlässig bekannt war, so wäre ihr jedenfalls, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, eine Überprüfung mit Hilfe des Telefonbuches der Deutschen Telekom unschwer möglich gewesen.
  • BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 525/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    So hat der Bundesgerichtshof die im "Ortsverzeichnis der Gerichte und Finanzbehörden des Deutschen Anwaltsverlages" enthaltenen Telefaxnummern als zuverlässig angesehen (vgl. BGH 19. März 1997 - IV ZB 14/96 - VersR 1997, 853).
  • BGH, 26.09.2006 - VIII ZB 101/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts war der Prozessbevollmächtigte des Klägers im vorliegenden Fall auch weder verpflichtet, das Büropersonal zu einer Abgleichung der Empfängernummer anhand "amtlicher" Verzeichnisse anzuhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 1997 - IV ZB 14/96, NJW-RR 1997, 952; Beschluss vom 24. Juni 2004 - VII ZB 35/03, NJW 2004, 2830; Beschluss vom 10. Mai 2006, aaO), noch bedurfte es zur Überprüfung des Sendevorgangs einer Anweisung dahin, dass der Empfänger des Schriftsatzes hätte namentlich feststellbar sein und anderenfalls eine fernmündliche Rückfrage bei dem Berufungsgericht hätte erfolgen müssen.
  • BGH, 11.03.2014 - VIII ZB 52/13

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen eines Organisationsversvhuldens des

    Denn der Rechtsanwalt muss durch geeignete Anordnungen sicherstellen, dass die richtige Nummer des Empfangsgerichts - vorzugsweise anhand des letzten in der Handakte befindlichen Schreibens dieses Gerichts oder eines gebräuchlichen Verzeichnisses - ermittelt und nicht etwa aus dem Gedächtnis abgerufen wird (BGH, Beschlüsse vom 17. August 2011 - VIII ZB 39/10; NJW-RR 2011, 1557 Rn. 11; vom 19. März 1997 - IV ZB 14/96, NJW-RR 1997, 952; vom 6. Juni 2005 - II ZB 9/04, NJW-RR 2005, 1373 unter II 1 b).
  • LAG Hamburg, 29.04.2004 - 1 Sa 47/03

    Anwaltsverschulden bei Verwendung falscher Faxnummer aus veralteter

    Es ist heute anerkannt, dass auch Verzeichnisse anderer Privatunternehmen benutzt werden können, soweit es sich um gebräuchliche Verzeichnisse handelt (vergl. BGH, 19. März 1997 in NJW-RR 97, 952; BGH, 26. Mai 1994 in NJW 94, 2300).
  • BayObLG, 13.08.2004 - Verg 17/04

    Voraussetzungen und Folgen der Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Die Telefaxnummern sind grundsätzlich gebräuchlichen Verzeichnissen zu entnehmen (vgl. BGH NJW-RR 1997, 952), die auch in der Kanzlei gefertigt werden können (vgl. BayObLG VergabeR 2003, 207); sie können aber auch erfragt werden.
  • OLG Koblenz, 05.12.2005 - 1 Verg 5/05

    Vergabeverfahren: Keine Wiedereinsetzung gegen Beschwerdefristversäumung bei

    Es verstößt auch nicht gegen die anwaltliche Sorgfaltspflicht, die Ermittlung der Anschlussnummer an Hand des Ortsverzeichnisses der Gerichte und Finanzbehörden des Deutschen Anwaltsverlags vornehmen zu lassen (BGH NJW-RR 1997, 952).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1996 - VIII ZB 38/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2875
BGH, 27.11.1996 - VIII ZB 38/96 (https://dejure.org/1996,2875)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1996 - VIII ZB 38/96 (https://dejure.org/1996,2875)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1996 - VIII ZB 38/96 (https://dejure.org/1996,2875)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Wahrung der Berufungsbegründungsfrist durch ein teilweise unleserliches Telefax - Anforderungen an eine Berufungsbegründung - Erkennbarkeit der tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2
    Unvollständige Begründung wegen Fehlers bei Telefaxübermittlung

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2
    Unvollständige Übermittlung der Berufungsbegründung per Telefax

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 853
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.10.1983 - VIII ZR 224/82

    Prüfung des Grunds des Anspruchs durch das Berufungsgericht - Begründung der

    Auszug aus BGH, 27.11.1996 - VIII ZB 38/96
    Zweck dieser gesetzlichen Regelung ist es, formale und nicht auf den konkreten Streitfall bezogene Berufungsbegründungen auszuschließen, um dadurch auf die Zusammenfassung und Beschleunigung des Verfahrens im zweiten Rechtszug hinzuwirken; allein schon aus der Berufungsbegründung sollen Gericht und Gegner erkennen können, welche Gesichtspunkte der Berufungskläger seiner Rechtsverfolgung oder -Verteidigung zugrunde legte, insbesondere welche tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen des erstinstanzlichen Urteils er bekämpfen und auf welche Gründe er sich hierfür stützen will (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 1983 - VIII ZR 224/82 = NJW 1984, 177 unter I 2 a m.w.Nachw.).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Dementsprechend ist die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax in allen Gerichtszweigen uneingeschränkt zulässig, ein Verfahren, das sich von der Übermittlung im Telefaxdienst der Bundespost nicht wesentlich unterscheidet (vgl. BverfG - 2. Kammer des Ersten Senats -, NJW 1996, 2857; BGH, Beschlüsse vom 20. September 1993 - II ZB 10/93, NJW 1993, 3141, vom 27. November 1996 - VIII ZB 38/96, VersR 1997, 853 und vom 8. Oktober 1997 - XII ZB 124/97, NJW 1998, 762; BAG, Urteil vom 27. März 1996 - 5 AZR 576/94, NJW 1996, 3164 f.; Hoppmann, VersR 1992, 1068 m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 05.03.2020 - 13 U 326/18

    "Dieselskandal"; Nutzungsentschädigung; Reparaturkosten; Erweiterung des

    Könnte die Klägerin unter diesen Umständen ihren Berufungsantrag wegen der Nebenforderungen nach Belieben erweitern, wäre dies nicht mehr mit dem Zweck der Berufungsbegründung (hierzu BGH, Urteile vom 27. November 2003 - IX ZR 250/00, Rn. 6; vom 5. Oktober 1983 - VIII ZR 224/82, juris Rn. 7; Beschluss vom 27. November 1996 - VIII ZB 38/96, juris Rn. 6) vereinbar, das Verfahren im zweiten Rechtszug zusammenzufassen und zu beschleunigen und Gericht sowie Gegner schnell und sicher erfahren zu lassen, welche Gesichtspunkte der Berufungskläger seiner Rechtsverfolgung zugrunde legt, damit sie sich auf die Angriffe erschöpfend vorbereiten können.
  • BGH, 04.10.1999 - II ZR 361/98

    Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung

    Das der Konzentration des Streitstoffs in der Berufungsinstanz dienende Erfordernis einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung (vgl. BGH, Beschlüsse v. 27. November 1996 - VIII ZB 38/96, VersR 1997, 853; v. 6. März 1997 - VII ZB 26/96, NJW 1997, 1787) entfällt, soweit die Berufung auf neue Tatsachen oder Erkenntnisse gestützt wird (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Juni 1967 - VII ZB 8/67, MDR 1967, 755; Urt. v. 5. Dezember 1996 - VII ZR 108/95, NJW 1997, 859 zu II 1).

    Ob die Ausführungen des Klägers schlüssig, hinreichend substantiiert oder rechtlich haltbar sind, ist für die Zulässigkeit der Berufung ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 27. November 1990 - XI ZR 115/89, NJW 1991, 1106 zu II 2 b; Beschl. v. 27. November 1996 - VIII ZB 38/96, VersR 1997, 853 zu 3.; Zöller/Gummer, ZPO 21. Aufl. § 519 Rdn. 34).

  • LAG Niedersachsen, 27.06.2003 - 16 Sa 1755/02

    Unvollständige Übermittlung einer Rechtsmittelschrift durch ein Telefax;

    Entscheidend ist, dass der übermittelte Text noch hinreichend deutlich erkennen läßt, mit welchen Gründen das Ersturteil angefochten werden soll (so Beschluss des BGH vom 27.11.1996, AZ: VIII ZB 38/96 in Versicherungsrecht 1997, 853).
  • LSG Saarland, 25.05.2011 - L 2 KR 8/09

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung im Betrieb der Mutter - rechtswidriger

    Die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax ist in allen Gerichtszweigen uneingeschränkt zulässig (BVerfG NJW 1996, 2857; BGH, Beschluss vom 27.11.1996, VIII ZB 38/96; BAG, Urteil vom 27.3.1996, 5 AZR 576/94).
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