Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.08.1999 - 20 W 12/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,941
OLG Hamm, 02.08.1999 - 20 W 12/99 (https://dejure.org/1999,941)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.08.1999 - 20 W 12/99 (https://dejure.org/1999,941)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. August 1999 - 20 W 12/99 (https://dejure.org/1999,941)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,941) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen des Vorliegens von Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers einer KFZ-Haftpflichtversicherung; Voraussetzungen der zivilprozessualen Durchsetzbarkeit der Leistungsfreiheit und eines Regresses einer KFZ-Haftpflichtversicherung gegen einen ...

  • RA Kotz

    Regreß des Kfz-Haftpflichtversicherers: Höchstbeträge bei Obliegenheitsverletzung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 2 b; AKB § 7
    Regress über 10 000 DM bei mehreren Obliegenheitsverletzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB §§ 2b 7
    Regreß des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls; Relative Fahrunsicherheit bei Glatteisunfall; Leistungsfreiheit des Versicherers bei Fahrerflucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 172
  • NZV 2000, 125
  • NZV 2000, 42 (Ls.)
  • VersR 1999, 843
  • VersR 2000, 843
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 61/71

    Kausalität der Entfernung des wartepflichtigen Versicherungsnehmers vom Unfallort

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.1999 - 20 W 12/99
    Geringes Verschulden ist bei einem Fehlverhalten gegeben, das auch einem ordentlichen VN in der entstandenen Lage leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (BGH LM Nr. 37 zu § 6 VVG = VersR 72, 341/342).
  • OLG Köln, 24.11.1998 - 9 U 97/98

    Versicherungsrechtliche Qualifizierung einer begangenen Unfallflucht als

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.1999 - 20 W 12/99
    Trotz der in jüngerer Zeit veröffentlichten Entscheidungen des OLG Saarbrücken (NVersZ 1999, 172 sowie U.v. 10.3.1999, 5 U 767/98) hält der Senat an der nahezu einhelligen Rechtsprechung (Nachweise bei OLG Köln NVersZ 1999, 170) fest, wonach das schuldhafte Verwirklichen des Tatbestandes des § 142 StGB auch in Fällen eindeutiger Haftungslage eine Aufklärungsobliegenheitsverletzung i.S.v. § 7 I Abs. 2 S. 3 AKB darstellt.
  • OLG Saarbrücken, 09.07.1997 - 5 U 91/97

    Unfallflucht durch Miteigentümer ohne Drittbeteiligung am Unfall

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.1999 - 20 W 12/99
    Trotz der in jüngerer Zeit veröffentlichten Entscheidungen des OLG Saarbrücken (NVersZ 1999, 172 sowie U.v. 10.3.1999, 5 U 767/98) hält der Senat an der nahezu einhelligen Rechtsprechung (Nachweise bei OLG Köln NVersZ 1999, 170) fest, wonach das schuldhafte Verwirklichen des Tatbestandes des § 142 StGB auch in Fällen eindeutiger Haftungslage eine Aufklärungsobliegenheitsverletzung i.S.v. § 7 I Abs. 2 S. 3 AKB darstellt.
  • OLG Saarbrücken, 10.03.1999 - 5 U 767/98
    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.1999 - 20 W 12/99
    Trotz der in jüngerer Zeit veröffentlichten Entscheidungen des OLG Saarbrücken (NVersZ 1999, 172 sowie U.v. 10.3.1999, 5 U 767/98) hält der Senat an der nahezu einhelligen Rechtsprechung (Nachweise bei OLG Köln NVersZ 1999, 170) fest, wonach das schuldhafte Verwirklichen des Tatbestandes des § 142 StGB auch in Fällen eindeutiger Haftungslage eine Aufklärungsobliegenheitsverletzung i.S.v. § 7 I Abs. 2 S. 3 AKB darstellt.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.1998 - 4 U 231/97
    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.1999 - 20 W 12/99
    Zum anderen muß im Sinne der Relevanzrechtsprechung nicht nur feststehen, daß dies generell geeignet war, die berechtigten Interessen der Klägerin ernsthaft zu gefährden, sondern auch, daß das Entfernen nicht nur als ein leichtes Verschulden erscheint (BGH r+s 1999, 142 m.w.N.).
  • BGH, 08.11.2000 - IV ZR 298/99

    Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung

    Während von einigen die Beweislastverteilung, von der auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, für zutreffend gehalten wird, weil kein Grund ersichtlich sei, dem Mieter über den stillschweigenden Haftungsverzicht hinaus auch noch Beweislastvorteile einzuräumen (Ihne, aaO; so im Ergebnis wohl auch Schwarzer, r+s 1996, 86), wenden andere die Regelung des § 61 VVG an (so OLG Hamm VersR 1999, 843).
  • OLG Saarbrücken, 16.12.2003 - 3 U 144/03

    Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Alleinverschulden eines

    Die Höhe des Abzugs hat der Senat in der Regel mit 10 % angenommen (Senatsurteile vom 31.03.1995 [A. 3 U 695/94 - 103 -], vom 02.11.1999 [Az. 4 U 374/98 - 104(99) = OLGR 2000, 306] und vom 06.03.2001 [Az. 4 U 54/00 - 14 -]; vgl. auch OLG Düsseldorf VersR 1996, 987; OLG Hamm, r+s 1998, 106; OLG Hamm, DAR 2001, 79 = MDR 2000, 1246 = VersR 2001 207; OLG Hamm, OLGR 2001, 39 [41 re.
  • BGH, 14.09.2005 - IV ZR 216/04

    Umfang der Leistungsfreiheit des Versicherers bei mehreren

    a) Nach zutreffender Ansicht, der sich das Berufungsgericht angeschlossen hat, sind die Regressbeträge zu addieren, wenn - wie hier - die eine Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalles und die andere im Anschluss daran begangen worden ist (OLG Köln ZfS 2003, 23; SchlHOLG VersR 2003, 637; OLG Saarbrücken ZfS 2003, 501; OLG Bamberg RuS 2002, 2; OLG Hamm VersR 2000, 843; Knappmann, NVersZ 2000, 558; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung 17. Aufl. § 2b AKB Rdn. 139 und § 5 KfzPflVV Rdn. 19; Langheid in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 5 KfzPflVV Rdn. 11; Römer in Anwalts-Handbuch, Verkehrsrecht [2003] Rdn. 243; Bauer, Die Kraftfahrtversicherung 5. Aufl. Rdn. 667).
  • BGH, 09.11.2005 - IV ZR 146/04

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei mehreren Versicherungsfällen mit

    b) Es geht im vorliegenden Fall deshalb nicht um die in der Rechtsprechung bereits umfangreich erörterte Frage, ob die Höchstbeträge für die Leistungsfreiheit des Versicherers aus § 5 Abs. 3 und § 6 KfzPflVV zu Lasten des Versicherungsnehmers zu addieren sind, wenn der Versicherungsnehmer sowohl vor als auch nach einem Versicherungsfall Obliegenheiten verletzt hat, etwa durch eine zu einem Unfall führende Trunkenheitsfahrt mit anschließender Unfallflucht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14. September 2005 - IV ZR 216/04; OLG Düsseldorf VersR 2004, 1129; OLG Saarbrücken ZfS 2003, 501; Schleswig-Holsteinisches OLG VersR 2003, 637 f.; OLG Köln NJW-RR 2003, 249 f.; OLG Hamm VersR 2000, 843 f.).
  • OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 12 U 21/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Aufklärungsobliegenheitsverletzung bei unerlaubtem

    Auch in diesem Fall besteht ein schutzwürdiges Aufklärungsinteresse des Versicherers, da es in der Kaskoversicherung dem Versicherer darum geht zu prüfen, ob er nach § 61 VVG von der Verpflichtung zur Leistung frei geworden ist, weil der Versicherungsnehmer den Unfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, etwa wenn alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit für den Unfall ursächlich war (vgl. BGH NJW-RR 2000, 553, 554 entgegen der Auffassung des OLG Saarbrücken NVersZ 1999, 382; ebenso OLG Köln NVersZ 1999, 170, OLG Hamm r+s 1999, 493; Knappmann in Prölss/Martin, a.a.O., § 7 AKB, Rn. 17, 24; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 142 StGB, Rn. 76 jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 12.03.2008 - 4 U 58/07

    Regressanspruch einer Haftpflichtversicherung: Doppelversicherung bei einer

    Auch bei vierjährigen Kindern ist in aller Regel noch eine unmittelbare Beaufsichtigung an Ort und Stelle erforderlich, wenn sie sich außerhalb der Wohnung oder eines eingefriedeten Grundstücks bewegen (OLG Hamm NZV 1995, 112: Überqueren eines Fußgängerüberwegs; LG Lüneburg NJW-RR 1998, 97 [98]: Spielen außerhalb des Grundstücks; OLG Oldenburg VersR 1976, 199: Zurücklassen in einem PKW; LG Mannheim VersR 1999, 103: Aufenthalt in einem Freizeitbad), ansonsten ist aber innerhalb der Wohnung oder auf einem eingezäunten Grundstück eine ständige Überwachung auf Schritt und Tritt nicht mehr erforderlich (OLG Düsseldorf VersR 1996, 710 [711] mit Nachweisen zur Kasuistik; OLG Hamm VersR 2000, 457 [458]; OLG Hamm VersR 1999, 843 [844]; Belling/Eberl-Borges in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2002, § 832 Rn. 61).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 8 U 13/06

    Gebäudefeuerversicherung: Berufung eines Untermieters im Regressprozess des

    Der Senat teilt nicht die Auffassung, dass für den Fall, dass der schädigende Dritte Untermieters des Mieters ist, die besondere Regelung des § 540 Abs. 2 BGB n.F. durch den versicherungsrechtlichen Lösungsansatz des BGH nicht ausgeschlossen sein soll ( so LG Waldshut-Tiengen r + s 2006, 115 und OLG Hamm VersR 99, 843 für die vergleichbare Haftungsvermutung des § 832 BGB i. V. mit § 549 Abs. 3 BGB a.F. = § 540 Abs. 2 BGB n.F.).

    Unabhängig von der richtigen Feststellung des OLG Hamm (VersR 99, 843), dass die Tatsache, dass ein Verschulden vermutet werde, nicht besage, dass der Verschuldensgrad der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes erreicht werde, muss nach Rechtsüberzeugung des Senats aus den Wertungen des BGH der Schluss gezogen werden, dass im Rahmen der hier streitigen Fragestellung eine Regressmöglichkeit des Versicherers gegenüber dem Mieter des Versicherungsnehmers in Fällen des § 540 Abs. 2 BGB nur in Frage kommt, wenn der Untermieter zumindest grob fahrlässig gehandelt hat.

  • OLG Schleswig, 30.10.2002 - 9 U 150/01

    Rückgriff eines Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers wegen

    Wegen des Leistungsfreiheitsbetrages für die Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall entfällt der Leistungsfreiheitsbetrag für die Obliegenheitsverletzung nach dem Versicherungsfall nicht (so auch: OLG Hamm, VersR 2000, 843, 844; OLG Bamberg, Schaden-Praxis 2001, 212 und r + s 2002, 2; LG Gießen, Blutalkohol 38, 472 mit zust. Anm. von Littbarski, a.a.O., 473; LG Aachen, r + s 1998, 226; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Aufl., § 2b AKB Rn. 139 und § 5 KfzPflVV Rn. 19; Prölss/Knappmann, VVG, 26. Aufl., § 6 KfzPflVV § 5 Rn. 11; Römer/Landheid, VVG, § 5 KfzPflVV Rn. 11; Stamm, VersR 1995, 261, 266; Knappmann, VersR 1996, 401, 405 f.; and.
  • LG Bielefeld, 09.10.2009 - 21 S 27/09

    Schätzung des Mietwagennormaltarifs durch Schwacke-Liste und Fraunhofer-Studie

    Die Höhe wird von der Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OLG Hamm (DAR 2001, 79) in ständiger Rechtsprechung auf 10 % geschätzt, § 287 ZPO.
  • OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 12 U 2/04

    Umfang des Regresses des Kfz-Versicherers bei mehreren Obliegenheitsverletzungen

    Es entspricht der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, dass eine mehrfache Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers bei mehrfacher Obliegenheitsverletzung sowohl vor als auch nach Eintritt des Versicherungsfalles zulässig ist (OLG Köln v. 29.10.2002 - 9 U 93/00, NJW-RR 2003, 249; OLG Schleswig NZV 2003, 184 [OLG Schleswig 30.10.2002 - 9 U 150/01]; OLG Hamm v. 2.8.1999 - 20 W 12/99, OLGReport Hamm 2000, 216 = VersR 2000, 843 [OLG Oldenburg 14.07.1999 - 2 U 97/99] [844] jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 132/03

    Addition der Leistungsfreibeträge beim Zusammentreffen der

  • OLG Oldenburg, 30.04.2003 - 3 U 2/03

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort als gleichzeitige Verletzung der

  • OLG Koblenz, 02.08.2004 - 12 U 587/00

    Voraussetzungen der Beschränkung der Haftung des Wohnungsmieters im Brandfall;

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2003 - 4 U 71/03

    Zur Frage der Leistungsfreiheit im Falle eines Unfalles im Zustand der

  • LG Berlin, 26.08.2004 - 17 S 10/04

    Wenn Obliegenheitsverletzungen vor und nach dem Eintritt des Versicherungsfalls

  • OLG München, 18.02.2009 - 20 U 4595/08

    Ausgleich zwischen Gebäude- und Haftpflichtversicherer: Mietwohnungsbrand bei

  • OLG Köln, 29.10.2002 - 9 U 93/00

    Leistungsfreiheit des Versicherers und Regreßhöchstbeträge bei

  • LG Kempten, 05.11.2015 - 53 S 1209/15

    Pflicht des auf die Autobahn Einfahrenden zum Einfügen in den Verkehrsfluss auf

  • OLG Saarbrücken, 09.07.2003 - 5 U 96/03

    Regress des Haftpflichtversicherers bei Verursachung eines Verkehrsunfalls im

  • OLG Hamm, 09.03.2000 - 18 U 167/99

    Haftung des Gaststättenpächters aus positiver Vertragsverletzung bei Brandschaden

  • LG Gießen, 28.02.2001 - 1 S 479/00

    Kfz-Haftpflichtversicherung - Obliegenheitsverletzung vor und nach dem Unfall:

  • OLG Köln, 05.08.2003 - 9 U 29/03

    Berücksichtigung von Treu und Glauben bei einer Berufung auf Leistungsfreiheit

  • LG Bielefeld, 02.01.2008 - 22 S 228/07
  • LG Kaiserslautern, 01.03.2005 - 3 O 621/04

    Verletzt der Versicherungsnehmer in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung mehrere

  • LG Köln, 25.03.2004 - 8 O 354/03

    Voraussetzungen des Vorliegens der hinreichenden Bestimmtheit eines Klageantrags

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6714
OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94 (https://dejure.org/1997,6714)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.1997 - 24 U 102/94 (https://dejure.org/1997,6714)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 1997 - 24 U 102/94 (https://dejure.org/1997,6714)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,6714) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erstrecken des Versicherungsschutzes der Feuerversicherung des Vermieters auf den Mieter; Bestehen eines Regressanspruchs der Feuerversicherung des Vermieters gegen den Mieter als Brandverursacher; Zurechnung der Brandverursachung durch den Geschäftsführer; ...

  • unalex.eu

    Art. 4 EVÜ
    Verträge über dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1159
  • NZM 1998, 728
  • VersR 1999, 843
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 41/95

    Annahme einer Haftungsbegrenzung des Wohnungsmieters bei anteiliger Zahlung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94
    Die Gebäudefeuerversicherung deckt als reine Sachversicherung regelmäßig nur das Interesse des Eigentümers an der Erhaltung der Sache, hingegen nicht das in dem Haftpflichtrisiko bestehende Sachersatzinteresse des Mieters, weil sie sonst in eine Haftpflichtversicherung umfunktioniert wurde (BGH ZIP 1996, 381, 382 mwN).

    Für einen solchen Fall hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 13. Dezember 1995 die bis dahin offengelassene Frage zugunsten der Mieterseite beantwortet und eine stillschweigende Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angenommen (BGH ZIP 1996, 381 ff), und dies auch für den Fall, daß der Mieter nur anteilige Kosten der Gebäudefeuerversicherung zu zahlen hat.

    Daß dem Mieter zusätzliche Kosten trotz Übernahme der Feuerversicherungsprämie der Vermieterin entstehen, ist nicht einzusehen (vgl. BGH ZIP 1996, 381, 383 unter II c aa a.E.).

    Diese Rechtsfolge leitet der Bundesgerichtshof aus dem Rechtsgedanken des § 61 VVG her, der für die vertragliche Haftungsfreistellung in der gewerblichen Kraftfahrzeugvermietung Vorbildcharakter hat (vgl. jüngst auch BGH ZIP 1996, 381, 383 unter Bezugnahme auf BGH NJW 1956, 1915 bei Schäden im Wohnraummietrecht, wenn der Mieter mit den Nebenkosten die Feuerversicherungsprämie mitbezahlt).

  • BGH, 18.05.1994 - XII ZR 188/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Beschädigungen vermieteter Räume

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94
    Deshalb muß im Grundsatz die Beklagte beweisen, daß die eingetretene Veränderung nicht von ihr zu vertreten ist (vgl. BGH NJW 1994, 2019; BGHZ 66, 349).

    Eine Beweiserleichterung kommt aber regelmäßig dann den Geschädigten zugute, wenn - wie hier - bewiesen ist, daß die Schadensursache im Gefahrenkreis des Schädigers ihren Ursprung hat (vgl. BGH NJW 1994, 2019, 2020 f).

  • BGH, 01.10.1975 - VIII ZR 130/74

    Haftungsfreistellung und Beweislastumkehr bei Kfz.-Miete

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94
    Das hat der Bundesgerichtshof (NJW 1976, 44, 45) unter Aufgabe seiner früher abweichenden Auffassung (NJW 1974, 1236) für den Fall entschieden, in dem der Vermieter den Mieter des Kraftfahrzeugs (gegen besonderes Entgelt) von der Haftung freistellt, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Mieter aber die Beweislast dafür aufbürdet, daß er den Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich verursacht hatte.

    Würde es dem Mieter nach den allgemeinen Beweislastregeln (§ 548, 282 BGB) obliegen, den Beweis zu führen, daß er den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, würde das die Haftungsfreistellung praktisch aushöhlen und entwerten (BGH NJW 1976, 44, 45).

  • BGH, 13.01.1975 - VII ZR 56/72

    Ausbruch eines Feuers in einer Siloanlage - Freistellung von der Haftung für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94
    Bereits in der Entscheidung vom 13. Januar 1975 (NJW 1975, 686 f) hat der Bundesgerichtshof befunden, für den Fall, daß eine Partei von der Haftung für eine bei ihr lagernde Sache insoweit befreit sein soll, als das Risiko üblicherweise von einem Versicherer übernommen wird, sei bei der Frage der Beweislast zu berücksichtigen, daß der Versicherer nur dann von der Verpflichtung zur Leistung frei werde, wenn er Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers beweise.

    Mangels einer besonderen Vereinbarung könne er deshalb auch nicht beanspruchen, daß der Versicherungsnehmer ihn von seiner Beweislast befreie, die er diesem gegenüber zu tragen hätte (BGH NJW 1975, 686, 687).

  • BGH, 07.11.1985 - VII ZR 270/83

    Konkurrenz von werkvertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94
    Vorrangige vertragliche Regelungen dürfen durch einen Anspruch aus unerlaubter Handlung wegen desselben Sachverhalts nicht ausgehöhlt werden (vgl. BGHZ 96, 221; Palandt/Thomas, aaO, Einführung vor § 823 Rn. 4), und auch eine gesetzliche Beschränkung der vertraglichen Haftung auf bestimmte Schuldformen schließt eine strengere Haftung aus unerlaubter Handlung aus (Palandt, aaO Rn. 9 mwN).
  • BGH, 14.04.1976 - VIII ZR 288/74

    Beweislast bei Mietzinsklage nach Zerstörung der Mietsache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94
    Deshalb muß im Grundsatz die Beklagte beweisen, daß die eingetretene Veränderung nicht von ihr zu vertreten ist (vgl. BGH NJW 1994, 2019; BGHZ 66, 349).
  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 64/56

    Haftung des Mieters und des Fahrers für die Beschädigung eines Mietwagens bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94
    Diese Rechtsfolge leitet der Bundesgerichtshof aus dem Rechtsgedanken des § 61 VVG her, der für die vertragliche Haftungsfreistellung in der gewerblichen Kraftfahrzeugvermietung Vorbildcharakter hat (vgl. jüngst auch BGH ZIP 1996, 381, 383 unter Bezugnahme auf BGH NJW 1956, 1915 bei Schäden im Wohnraummietrecht, wenn der Mieter mit den Nebenkosten die Feuerversicherungsprämie mitbezahlt).
  • BGH, 04.12.1985 - IVa ZR 130/84

    Brennenlassen einer Kerze - Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94
    Bei einem solchen Sachverhalt mag in der überwiegenden Zahl von Fällen der vorliegenden Art der Schluß geboten sein, daß das äußere Geschehen die Überzeugung von seiner Herbeiführung in einer nicht mehr entschuldbaren Weise begründen kann (vgl. BGH NJW-RR 1986, 705, 706).
  • BGH, 10.05.1996 - V ZR 154/95

    Vertragswirksamkeit trotz unwirksamer AGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94
    Schuldverträge, die ein Recht zur Nutzung eines Grundstücks (z. B. Miete) zum Gegenstand haben, unterliegen bei Fehlen einer Rechtswahl - wie hier - nach der Vermutung des Artikels 28 Abs. 3 EGBGB kraft engster Verbindung dem Recht am Lageort des Grundstücks (vgl. BGH NJW-RR 1996, 1034), sofern sich nicht aus der Gesamtheit der Umstände ergibt, daß der Vertrag engere Verbindungen mit einem anderen Staat aufweist (vgl. Palandt/Heldrich, BGB, 56. Aufl., Art. 28 EGBGB Rn. 5 mwN).
  • BGH, 13.05.1974 - VIII ZR 32/73

    Schadensersatzpflicht aus einem Kfz-Mietvertrag bzw. aus unerlaubter Handlung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94
    Das hat der Bundesgerichtshof (NJW 1976, 44, 45) unter Aufgabe seiner früher abweichenden Auffassung (NJW 1974, 1236) für den Fall entschieden, in dem der Vermieter den Mieter des Kraftfahrzeugs (gegen besonderes Entgelt) von der Haftung freistellt, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Mieter aber die Beweislast dafür aufbürdet, daß er den Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich verursacht hatte.
  • OLG Celle, 22.01.2009 - 13 W 135/08

    Zur Unverzüglichkeit einer Gegendarstellung

    Dem gegenüber schließt sich der erkennende Senat der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an, wonach die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Arrest oder Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 569 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 78 Abs. 5 ZPO nicht dem Anwaltszwang unterliegt (OLG Celle Nds. Rpfl. 1996, 124. KG, GRUR 1991, 944, 945. OLG Köln, NJW-RR 1988, 254, 255. OLG Karlsruhe, GRUR 1993, 697 und OLGR 1998, 130. OLG München, BauR 1995, 875. OLGR Hamm (21. ZS) 1996, 44. MünchKommZPO/Drescher 3. Aufl. § 922 Rdn. 15. Musielak/Huber, ZPO 6. Aufl. § 922 Rdn. 10. Thomas/Putzo/Reichold, ZPO 29. Aufl. § 922 Rdn. 7. Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 22. Aufl. § 922 Rdn. 8. Zöller/Vollkommer, ZPO 27. Aufl., § 922 Rdn. 13. Wieczorek/Schütze/Thümmel, ZPO 3. Aufl. § 920 Rdn. 10. Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz 4. Aufl. § 922, Rdn. 31. Ahrens, 5. Aufl. Wettbewerbsprozess Kap 51 Rdn. 60. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche 9. Aufl. Kap. 54 Rdn. 13).
  • OLG Hamm, 28.10.2005 - 30 U 106/05

    Kein Regressanspruch des privathaftpflichtversicherten Gewerberaummieters gegen

    Diese auf einen Lösungsansatz des Reichsgerichts [RGZ 122, 292, 294] gegründete, früher vor allem vom VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs [BGHZ 131, 288 = VersR 1996, 320 = NJW 1996, 715] für den Mieterregress des Sachversicherers vertretene, mietvertragliche oder haftungsrechtliche Lösung, der seinerzeit die Obergerichte weitgehend gefolgt sind [OLG Saarbrücken OLGR 1997, 77; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1159 = NZM 1998, 728; OLG Hamm VersR 1999, 843 = NZM 1998, 728 und OLG Celle NJW-RR 1998, 728 = NZM 1998, 731; a.A. LG Köln VersR 1999, 183; VersR 1999, 184], ist vornehmlich im Schrifttum auf unterschiedliche Kritik gestoßen [Nachw. in BGHZ 145, 393, 396 f.].
  • OLG Dresden, 24.04.2003 - 4 U 193/03

    Leistungsfreiheit wegen grobfahrlässiger Schadensherbeiführung: Wohnungsbrand

    Dagegen liegt nur einfache Fahrlässigkeit vor, wenn von mehreren brennenden Kerzen eine versehentlich nicht gelöscht (vgl. BGH VersR 1986, 254) bzw. nach Niederbrennen oder Löschen ohne eingehende Prüfung unbeaufsichtigt zurückgelassen wird (OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1159, 1160).
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2022 - 6 W 39/21

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die im Aufhebungsverfahren

    Dies gilt dann, wenn der Aufhebungsantrag in erster Instanz (zuletzt) allein gegen die Kostenentscheidung des Anordnungsverfahrens gerichtet war (OLG Köln, GRUR 1985, 458, 459; OLG Hamm, WRP 1993, 254, 255; OLG Schleswig, NJW-RR 1995, 896; OLG Saarbrücken, OLGR 2009, 708 [juris Rn. 18]; dahin neigend auch Gloy/Loschelder/Erdmann, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 4. Aufl., § 108 Rn. 15; aA OLG Hamburg, GRUR 1979, 190; OLGR 1998, 130 [juris Rn. 9]; KG, Urteil vom 16. August 1988 - 5 U 3231/88, juris Rn. 46; MünchKommUWG/Schlingloff, 2. Aufl., § 12 Rn. 543; Thümmel in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl., § 927. Rn. 18; Voß in Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 2. Aufl., ZPO, § 927 Rn. 22; wohl auch Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl. § 12 Rn. 2.59), und ebenso, wenn im Verfahren nach § 927 ZPO sowohl über die Aufhebung der Sachentscheidung als auch über die Änderung der Kostenentscheidung des Anordnungsverfahrens entschieden wurde, gleich ob hinsichtlich der Sachentscheidung durch Teilanerkenntnisurteil, also nur hinsichtlich der Kosten des Anordnungsverfahrens streitig (vgl. OLG Stuttgart, JurBüro 2015, 308 [juris Rn. 4 ff]) oder insgesamt streitig (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1990, 1214; OLG Schleswig, SchlHA 2016, 355 [juris Rn. 7]; insoweit aA OLG Köln, GRUR 1985, 458, 459; KG, NJW-RR 1987, 381).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.02.1998 - 30 U 167/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7130
OLG Hamm, 11.02.1998 - 30 U 167/97 (https://dejure.org/1998,7130)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.02.1998 - 30 U 167/97 (https://dejure.org/1998,7130)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Februar 1998 - 30 U 167/97 (https://dejure.org/1998,7130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,7130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Darlegungslast; Beweislast; Versicherung; Brandversicherung; Brandschaden; Gebäudeversicherung; Regreß; Rückgriff; Haftungsbeschränkung

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 61; VVG § 67; BGB § 549 Abs. 3; BGB § 832
    Regreß des Versicherers gegen den Mieter wegen Brandstiftung durch dessen Kind

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Eingeschränkte Mieterhaftung bei Umlage der Gebäudeversicherung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Beschränkung der Mieterhaftung für die Verursachung von Brandschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 682
  • VersR 1999, 843
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 10 U 88/09

    Kommt fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Gebäudeversicherung

    Da den Versicherer die Darlegungs- und Beweislast trifft (vgl. Senat, Urt. v. 8.5.2008, GuT 2009, 42 - I-10 U 24/08; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.5.1999, VersR 2001, 365 - 24 U 77/98; OLG Hamm VersR 1999, 843 = r+s 1998, 514; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. 1998, § 6, Anm. 14; § 61, Anm. 6; Armbrüster r+s 1998, 221), geht dies zu Lasten der Klägerin.
  • LG Bonn, 25.06.2003 - 1 O 6/03

    Ausgestaltung der Leistungspflicht einer Feuerversicherung gegenüber einem

    Demgegenüber hat das OLG Hamm (Urteil v. 11.02.1998, Az.: 30 U 167/97 in VersR 1999, S. 843; vgl. auch BGH, Beschluss v. 12.12.2001, Az.: XII ZR 153/99 in r + s 2002, S. 205) die Beweislast gänzlich der klagenden Versicherung auferlegt.
  • OLG Hamm, 17.12.1999 - 9 U 150/99

    Beschränkte Mieterhaftung bei Belastung mit den Kosten der Gebäudeversicherung

    Dies gilt auch, soweit die Klägerin als Gebäudeversicherer aufgrund der bestehenden Haftungsbeschränkung grobe Fahrlässigkeit der Beklagten nachweisen muß (vgl. auch OLG Hamm, 30 U 167/97, Urteil vom 11.02.1998, VersR 1999, 843; OLG Düsseldorf, OLGR 1997, 222).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.06.1998 - 19 W 33/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15167
OLG Karlsruhe, 23.06.1998 - 19 W 33/98 (https://dejure.org/1998,15167)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.06.1998 - 19 W 33/98 (https://dejure.org/1998,15167)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Juni 1998 - 19 W 33/98 (https://dejure.org/1998,15167)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,15167) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe für eine Klage auf Deckungsschutz aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag

  • VersR (via Owlit)

    WaffG § 53 Abs. 1 Nr. 4; BBR Nr. 1
    Haftungsausschluß wegen Herstellens und Mitführens eines Molotowcocktails durch 17jährigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 843
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht