Rechtsprechung
BGH, 30.01.2001 - VI ZR 353/99 |
Aufklärungspflicht über Gefahr einer Impotenz
§ 823 Abs. 1 BGB, Zurechnungsfragen bei Aufklärungsversäumnissen
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
BGB § 823 Dd
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arzthaftung - Verwirklichung mehrerer Risiken - Aufklärung über die Risken
- Judicialis
BGB § 823 Dd
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
Haftungsfolgen bei fehlender Aufklärung über sämtliche verwirklichten Risiken eines Eingriffs. Mit Anmerkung: Dr. Markus Gehrlein - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie, Verwirklichung mehrerer Risiken
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Fehlerhafte Aufklärung: Kläger war sich des Risikos einer Impotenz nicht bewusst
Besprechungen u.ä.
- beck.de (Entscheidungsanmerkung)
Neue Verwirrung in der Frage des Zurechnungszusammenhangs bei der Arzthaftung wegen Aufklärungsfehlern
Verfahrensgang
- LG Münster, 13.08.1998 - 11 O 452/96
- OLG Hamm, 18.10.1999 - 3 U 206/98
- BGH, 30.01.2001 - VI ZR 353/99
Papierfundstellen
- NJW 2001, 2798
- MDR 2001, 568
- VersR 2001, 592
- VersR 2001, 593
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99
Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern
Auszug aus BGH, 30.01.2001 - VI ZR 353/99
Dann jedoch kämen die Grundsätze aus dem Senatsurteil vom 15. Februar 2000 - VI ZR 48/99 - BGHZ 144, 1 zur Anwendung, das dem Berufungsgericht bei Erlaß des angefochtenen Urteils freilich noch nicht bekannt sein konnte. - BGH, 14.11.1995 - VI ZR 359/94
Aufklärungspflicht des Arztes vor Durchführung einer Myelographie
Auszug aus BGH, 30.01.2001 - VI ZR 353/99
Der Senat hat diesen Begriff bisher zur Begründung der Haftung aus einem Aufklärungsfehler nur für eine ganz besondere Fallgruppe herangezogen, wenn es, wie etwa im Urteil vom 14. November 1995 - VI ZR 359/94 - VersR 1996, 195 um ein äußerst seltenes, nicht aufklärungspflichtiges Risiko ging, das sich dann aber doch bei dem Eingriff verwirklicht hat.
- BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05
Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten …
Hätte die gebotene Aufklärung zur Versagung der Einwilligung und infolgedessen zur Vermeidung der Operation geführt, hat der Beklagte grundsätzlich für deren sämtliche Folgen einzustehen (vgl. Senatsurteil vom 30. Januar 2001 - VI ZR 353/99 - VersR 2001, 592). - BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04
Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation
Hat der Patient bei seiner Einwilligung das später eingetretene Risiko in Kauf genommen, so kann er bei wertender Betrachtungsweise nach dem Schutzzweck der Aufklärungspflicht aus der Verwirklichung dieses Risikos keine Haftung herleiten (Senatsurteile BGHZ 144, 1, 7 f.; vom 12. März 1991 - VI ZR 232/90 - VersR 1991, 777, 779 und vom 30. Januar 2001 - VI ZR 353/99 - VersR 2001, 592;… Frahm/Nixdorf, aaO, Rn. 205;… Geiß/Greiner, aaO, Rn. 157;… MünchKommBGB/Wagner, aaO, § 823, Rn. 725;… Steffen/Dressler, aaO, Rn. 450a). - BGH, 28.05.2019 - VI ZR 27/17
Erforderlichkeit einer ärztlichen Grundaufklärung
Haben sich bei einem mangels ordnungsgemäßer Aufklärung rechtswidrigen ärztlichen Eingriff nur Risiken verwirklicht, über die nicht aufzuklären war, kommt ein Wegfall der Haftung des Arztes für Aufklärungsversäumnisse lediglich dann in Betracht, wenn der Patient wenigstens eine Grundaufklärung über die Art und den Schweregrad des Eingriffs erhalten hat; das gilt auch dann, wenn das realisierte - nicht aufklärungspflichtige - Risiko mit den nicht realisierten - aufklärungspflichtigen - Risiken nach Bedeutung und Auswirkung für den Patienten nicht vergleichbar ist (Festhaltung Senatsurteile vom 14. Februar 1989 - VI ZR 65/88, BGHZ 106, 391; vom 12. März 1991 - VI ZR 232/90, VersR 1991, 777; vom 14. November 1995 - VI ZR 359/94 und vom 30. Januar 2001 - VI ZR 353/99, VersR 2001, 592).Hat sich nur ein Risiko verwirklicht, über das aufgeklärt werden musste und tatsächlich auch aufgeklärt worden ist, so kann aus dem Eingriff regelmäßig keine Haftung abgeleitet werden; dies gilt auch dann, wenn der Patient über andere aufklärungspflichtige Risiken nicht aufgeklärt worden ist, die sich aber nicht verwirklicht haben (…vgl. Senatsurteile vom 13. Juni 2006 - VI ZR 323/04, BGHZ 168, 103 Rn. 18;… vom 15. Februar 2000 - VI ZR 48/99, BGHZ 144, 1, 7, juris Rn. 20; vom 30. Januar 2001 - VI ZR 353/99, VersR 2001, 592, juris Rn. 9).
Denn in einem solchen Fall hat der Patient das verwirklichte Risiko bei seiner Einwilligung in Kauf genommen, so dass er bei einer wertenden Betrachtungsweise nach dem Schutzzweck der Aufklärungspflicht aus der Verwirklichung dieses Risikos keine Haftung herleiten kann (vgl. Senatsurteil vom 30. Januar 2001 - VI ZR 353/99, VersR 2001, 592, juris Rn. 9;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., Rn. C 156, S. 343).
Dazu gehört in aller Regel auch ein Hinweis auf das schwerste in Betracht kommende Risiko, das dem Eingriff spezifisch anhaftet (…vgl. Senatsurteile vom 12. März 1991 - VI ZR 232/90, VersR 1991, 777, 778 f., juris Rn. 19;… vom 14. November 1995 - VI ZR 359/94, VersR 1996, 195, 196 f., juris Rn. 18; vom 30. Januar 2001 - VI ZR 353/99, VersR 2001, 592, juris Rn. 10).
- BGH, 22.05.2007 - VI ZR 35/06
Umfang der Aufklärungspflicht und Sorgfaltsmaßstab bei Anwendung einer ärztlichen …
Anders als in dem der Entscheidung des Senats vom 13. Juni 2006 (- VI ZR 323/04 - BGHZ 168, 103 ff.) zugrunde liegenden Sachverhalt hätte die Klägerin daher diese Behandlung insgesamt abgelehnt (zum haftungsrechtlichen Zurechnungszusammenhang vgl. Senat, Urteil vom 30. Januar 2001 - VI ZR 353/99 - VersR 2001, 592). - OLG Hamm, 21.02.2008 - 22 U 145/07
Arglistige Täuschung wegen verschwiegener fehlender Baugenehmigung - Angaben "ins …
Dagegen kann ein Käufer Aufklärung über solche Mängel, die einer Besichtigung zugänglich oder ohne weiteres erkennbar sind, nicht erwarten, weil er solche Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH-Report 2001, S. 326;… BGH, NJW-RR 1994, S. 907;… Senat, MDR 2005, S. 621). - OLG Nürnberg, 30.04.2015 - 5 U 2282/13
Arzt- und Krankenhaushaftung: Notwendige Risikoaufklärung über mögliche …
Zwar ist der Hinweis entgegen der Auffassung der Klägerin hinreichend bestimmt im Bezug auf die Art der möglichen Schädigung und die Schwere der Auswirkung einer solchen Komplikation; es ist nicht erforderlich, die Nerven, die bei einem bestimmten Eingriff typischerweise gefährdet sind, anatomisch exakt zu bezeichnen und die Auswirkungen einer etwaigen Nervschädigung in allen Einzelheiten darzulegen; vielmehr kommt es darauf an, dem Patienten einen zutreffenden Eindruck von der Schwere des Eingriffs und von der Art der Belastungen zu vermitteln, die für seine körperliche Integrität und Lebensführung auf ihn zukommen können (BGH VersR 2001, 592). - OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 12 U 239/06
Arzthaftung: Aufklärungsfehler bei Aufklärung durch eine Arzthelferin
Fehlt es an einer Grundaufklärung wie hier, haftet der Arzt auch dann, wenn sich ein nicht aufklärungspflichtiges Risiko verwirklicht (BGH NJW 2001, 2798). - OLG Karlsruhe, 20.04.2016 - 7 U 241/14
Arzthaftung: Aufklärungspflicht über Risiken bei Brustimplantaten; Beschränkung …
Es kann daher offen bleiben, ob der Beklagte zu 1 im Falle unzureichender (Grund-)Aufklärung für den Produktfehler des P.-Implantats haften würde, obwohl es sich dabei nicht um ein aufklärungspflichtiges Risiko handelt und sich auch sonst nach dem Ergebnis der Histologie vom 21.12.2012 ("kein Nachweis eines ausgetretenen Silikons") ein aufklärungspflichtiges Risiko nicht verwirklicht hat (…vgl. zum Zurechnungszusammenhang bei Verwirklichung nicht aufklärungspflichtiger Risiken und seiner Grenze im Schutzbereich der Norm BGH, Urteile vom 14. Februar 1989 - VI ZR 65/88, BGHZ 106, 391, juris Rn. 23;… vom 14. November 1995 - VI ZR 359/94, juris Rn. 19; vom 30. Januar 2001 - VI ZR 353/99, juris Rn. 10). - OLG Saarbrücken, 29.03.2023 - 1 U 81/21
Arzt- und Krankenhaushaftung: Schadensersatz bei unterlassener Aufklärung des …
bb) Hat sich demgegenüber allein ein Risiko verwirklicht, über das aufgeklärt werden musste und über das der Patient tatsächlich auch aufgeklärt war, so kann aus dem Eingriff regelmäßig keine Haftung abgeleitet werden; dies gilt auch dann, wenn der Patient über andere, grundsätzlich aufklärungspflichtige Risiken nicht aufgeklärt worden ist, die sich aber nicht verwirklicht haben (vgl. BGH…, Urteil vom 28.5.2019 - VI ZR 27/17, bei Juris Rn. 12;… Urteil vom 13.6.2006 - VI ZR 323/04, bei Juris Rn. 18;… Urteil vom 15.2.2000 - VI ZR 48/99, bei Juris Rn. 20; Urteil vom 30.1.2001 - VI ZR 353/99, bei Juris Rn. 9).Dazu gehört in aller Regel auch ein Hinweis auf das schwerste in Betracht kommende Risiko, das dem Eingriff spezifisch anhaftet (vgl. BGH…, Urteil vom 28.5.2019 - VI ZR 27/17, bei Juris Rn. 14;… Urteil vom 12.3.1991 - VI ZR 232/90, bei Juris Rn. 19;… Urteil vom 14.11.1995 - VI ZR 359/94, bei Juris Rn. 18; Urteil vom 30.1.2001 - VI ZR 353/99, bei Juris Rn. 10).
- OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03
Zur ärztliche Aufklärung vor dem Einsetzen einer Hüftkopfendoprothese und zum …
Wichtig ist vor allem, dem Patienten einen zutreffenden Eindruck von der Schwere des Eingriffs und von der Art der Belastungen zu vermitteln, die für seine körperliche Integrität und Lebensführung auf ihn zukommen können (BGH VersR 2001, 592; NJW 1996, 777). - LG Koblenz, 24.01.2006 - 10 O 176/04
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Ausführung beim Setzen eines …
- OLG Koblenz, 15.12.2005 - 5 U 676/05
Betreiber eines Krankenhauses zum Schadensersatz wegen nicht rechtzeitiger …
- OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12
Arzthaftung: Reichweite und Grenzen der ärztlichen Risikoaufklärung im Falle …
- OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00
Umfang der Aufklärungspflicht vor einem dreistufigen diagnostischen Eingriff; …
- OLG Bamberg, 20.07.2015 - 4 U 16/14
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Pflicht zur Aufklärung über das …
- OLG Dresden, 13.09.2007 - 4 U 601/06
Arzthaftung; TEP-Operation; Risikoaufklärung; Robodoc
- OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03
Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines Teilurteils bei mehreren einfachen …
- BGH, 16.11.2004 - VI ZR 28/04
Umfang der Aufklärung vor einem ärztlichen Heileingriff
- OLG Köln, 05.07.2018 - 15 U 119/17
Ansprüche nach Kündigung eines Leasingvertrages; Mangel der Lesaingsache; …
- OLG Koblenz, 09.10.2013 - 5 U 746/13
Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei einem ärztlichen Heileingriff …
- OLG Dresden, 16.10.2017 - 4 U 1081/17
Teilbarkeit des Streitgegenstandes im Arzthaftungsprozess; Haftungsbegründende …
- OLG Koblenz, 08.01.2014 - 5 U 1011/13
- KG, 24.11.2003 - 20 U 146/02
Schwerer Verfahrensfehler im Arzthaftungsprozess: Unvollständige …
- OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01
Arzthaftung wegen unzureichender Operationsaufklärung: Wirksamkeit der …
- OLG Bamberg, 25.08.2008 - 4 U 33/08
Arzthaftung: Grober Behandlungsfehlers durch Nichterhebung von Befunden
- OLG Celle, 09.12.2002 - 1 U 35/02
Anforderungen an die Grundaufklärung eines Patienten; Haftungswegfall bei …
- OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 8 U 104/16
Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei einer Darmspiegelung
- AG Essen, 16.04.2009 - 21 C 486/08
Schadensersatzanspruch aus einem Behandlungsvertrag aufgrund Nichtaufklärung der …
- KG, 09.12.2013 - 20 U 107/12
Arzthaftung: Umfang der erforderlichen Aufklärung über die Erfolgsaussichten für …
- LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2008 - 4 O 13193/04
Arzt- und Krankenhaushaftung: Aufklärungspflichtverletzung bei computergestützter …
- KG, 15.03.2004 - 20 U 146/02
Arzthaftung: Unterlassen der Beiziehung der Krankenunterlagen durch das Gericht …
- LG Amberg, 20.11.2019 - 22 O 187/17
Behandlungsfehler, Schmerzensgeld, Schadensersatz, Fehlbehandlung, Schmerzen, …
- KG, 02.12.2013 - 20 U 292/12
Arzthaftungsprozess: Vernehmung des behandelnden Arztes; Anforderungen an die …
- OLG München, 19.10.2007 - 10 U 1662/06
Verkehrsunfall - Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Eigenleistungen an …
- OLG Hamm, 11.10.2004 - 3 U 141/04
Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der Operation von Weisheitszähnen und einer …
- OLG Nürnberg, 07.10.2011 - 5 U 410/11
Aufklärungspflicht vor Implantation einer Hüfttotalendoprothese
- LG Trier, 10.07.2013 - 4 O 165/11
- OLG Nürnberg, 30.03.2012 - 5 U 1610/11
Aufklärungspflicht über alternative Behandlungsmethoden bei einer Hüftoperation
Rechtsprechung
OLG Hamm, 06.12.1999 - 3 U 86/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassen; Lagekontrolle; Schweres ärztliches Versäumnis; Beweiserleichterung; Grober Behandlungsfehler; Schadensersatz; Schmerzensgeld
- Judicialis
ZPO § 709; ; ZPO § 711; ; ZPO § 720 a Abs. 3; ; ZPO § 538 Abs. 1 Ziff. 3; ; ZPO § 540; ; BGB § 847; ; BGB § 823; ; BGB § 831; ; BGB § 30; ; BGB § 31
- VersR (via Owlit)
BGB § 823; BGB § 847; BGB § 831; BGB § 30; BGB § 31
Kausalität der Fehlposition eines Nabelvenenkatheters für eine Pfortaderthrombose - rechtsportal.de
Ursachenzusammenhang zwischen der Fehlposition eines Nabelvenenkatheters und einer Pfortaderthrombose
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 18.02.1999 - 3 O 418/96
- OLG Hamm, 06.12.1999 - 3 U 86/99
Papierfundstellen
- VersR 2001, 593
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96
Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung
Auszug aus OLG Hamm, 06.12.1999 - 3 U 86/99
Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und eben Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senaturteil vom 24.03.1999 - 3 U 44/98 -). - BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96
Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Hamm, 06.12.1999 - 3 U 86/99
Beweiserleichterungen bis zur Umkehr der Beweislast sind erst dann ausgeschlossen, wenn ein jeglicher Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist (BGH NJW 1997, 796 = VersR 1997, 362). - OLG Hamm, 27.01.1999 - 3 U 26/98
Ärztliche Sorgfaltspflicht bei Sterilisation; Verzicht auf Adrenalininjektion im …
Auszug aus OLG Hamm, 06.12.1999 - 3 U 86/99
Es könnte deshalb bei dem Grundsatz verbleiben, daß gem. § 847 BGB allein ein Kapitalbetrag als Schmerzensgeld zuzusprechen ist (vgl. Urteil des Senats vom 27.01.1999 - 3 U 26/98 = NJW 2000, 1801, 1802 m.w.N.). - OLG Hamm, 24.03.1999 - 3 U 44/98
Auszug aus OLG Hamm, 06.12.1999 - 3 U 86/99
Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und eben Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senaturteil vom 24.03.1999 - 3 U 44/98 -).
- OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00
Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Befundträgern.
Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begannen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1, 6 = NJW 1998, 1780, 1781 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 06.12.1999 - 3 U 86/99 - VersR 2001, 593, 594). - OLG Hamm, 06.05.2002 - 3 U 31/01
Thromboseprophylaxe bei einer offenen Unterschenkelfraktur mit Weichteilschaden
Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen die bewährte ärztliche Behandlungsregel oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1,6 = NJW 1998, 1780, 1781 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 06.12.1999 -3 U 86/99 -, VersR 2001, 593, 594). - OLG Hamm, 25.11.2002 - 3 U 100/02
Anspruch auf Schadensersatz der Erben einer Verstorbenen wegen eines ärztlichen …
Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1, 6 = NJW 1998, 1780, 1781 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 06.12.1999 3 U 86/99 , VersR 2001, 593, 594).
- OLG Hamm, 06.05.2002 - 3 U 21/01
Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Behandlung; Hypoxischer Hirnschaden …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 14.01.2002 - 3 U 76/01
Verletzung von Sorgfaltspflichten des Behandlungsvertrages wegen fehlenden …
Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt auch eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1, 6 = NJW 1998, 1780, 1781 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 06.12.1999 - 3 U 86/99 -, VersR 2001, 593, 594). - OLG Hamm, 04.04.2001 - 3 U 155/00 Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 24.03.1999 3 U 44/98 ; Urteil vom 06.12.1999 3 U 86/99 ).