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   BGH, 08.11.1985 - V ZR 153/84   

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https://dejure.org/1985,955
BGH, 08.11.1985 - V ZR 153/84 (https://dejure.org/1985,955)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1985 - V ZR 153/84 (https://dejure.org/1985,955)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1985 - V ZR 153/84 (https://dejure.org/1985,955)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 435 Abs. 1, § 883 Abs. 2 S. 1, § 888
    Pflicht des Grundstücksverkäufers zur lastenfreien Übertragung des Eigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1982 (Ls.)
  • NJW-RR 1986, 310
  • MDR 1986, 661
  • DNotZ 1986, 275
  • WM 1986, 203
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57

    Widerspruch gegen Vormerkung

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - V ZR 153/84
    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, daß die Bestellung von Vorkaufsrecht und Wegerechten den Beklagten gegenüber als Inhabern der auf sie übergegangenen Auflassungsvormerkung (§ 401 BGB; vgl. BGHZ 25, 16, 23) [BGH 21.06.1957 - V ZB 6/57] relativ unwirksam ist (§ 883 Abs. 2 Satz 1 BGB).
  • BGH, 19.01.1968 - V ZR 190/64

    Vormerkung und Verzug

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - V ZR 153/84
    Der unselbständige Hilfsanspruch des § 888 BGB ändert nichts an dem gesicherten Anspruch auf lastenfreie Eigentumsübertragung, zu dessen Erfüllung nach wie vor allein der Schuldner verpflichtet bleibt (BGHZ 49, 263, 266) [BGH 19.01.1968 - V ZR 190/64].
  • RG, 12.01.1916 - V 262/15

    Rechtlich unmögliche Hypothek; Öffentlicher Glaube des Grundbuchs

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - V ZR 153/84
    Die Klägerin kann die Beklagten nicht auf einen eigenen Löschungsanspruch gegenüber den Buchberechtigten (§ 888 BGB) verweisen (vgl. RG WarnRspr 1908 Nr. 200; RGZ 149, 195, 197 ff m.w.N.; RGZ 88, 21, 28).
  • RG, 08.11.1935 - V 97/35

    1. Ist die Löschungspflicht des Grundstücksverkäufers nach § 435 BGB. eine

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - V ZR 153/84
    Die Klägerin kann die Beklagten nicht auf einen eigenen Löschungsanspruch gegenüber den Buchberechtigten (§ 888 BGB) verweisen (vgl. RG WarnRspr 1908 Nr. 200; RGZ 149, 195, 197 ff m.w.N.; RGZ 88, 21, 28).
  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06

    Anforderungen an die Form der Eintragung einer Änderung im Bestand der zum

    § 435 Satz 2 BGB verpflichtet den Verkäufer, solche Scheinbelastungen zu beseitigen; er kann den Käufer nicht darauf verweisen, dass dieser in Wirklichkeit unbelastetes Eigentum erhält und selbst die Löschung des zu Unrecht eingetragenen Rechts herbeiführen kann (vgl. RGZ 149, 195, 198; Senat, Urt. v. 8. November 1985, V ZR 153/84, NJW-RR 1986, 310).
  • BGH, 05.12.2003 - V ZR 341/02

    Geltendmachung der fehlenden Vollstreckbarkeit einer Urkunde im Rahmen einer

    Der Umstand, daß die Belastung hier vormerkungswidrig ist und dem Kläger die Möglichkeit eröffnet, seinen Anspruch mit Hilfe der Zustimmungsverpflichtung des begünstigten Dritten nach § 888 Abs. 1 BGB durchzusetzen, entbindet die Verkäuferin nicht von der Verpflichtung zur lastenfreien Eigentumsübertragung (vgl. Senat, Urt. v. 8. November 1985, V ZR 153/84, WM 1986, 203).
  • BGH, 19.11.2021 - V ZR 104/20

    Verweigerungsrecht des Käufers zur Zahlung des Kaufpreises bei geringfügigem

    Denn der unselbständige Hilfsanspruch des § 888 BGB ändert nichts an dem gesicherten Anspruch des Käufers auf lastenfreie Eigentumsübertragung, zu dessen Erfüllung der Verkäufer nach wie vor verpflichtet bleibt (vgl. Senat, Urteil vom 8. November 1985 - V ZR 153/84, NJW-RR 1986, 310).
  • BGH, 07.06.1990 - IX ZR 237/89

    Verfügung unter Nichtbeachtung eines relativen Veräußerungsverbots

    Die Zustimmung des Erwerbers nach § 888 BGB ersetzt nicht die Einigung des Gläubigers mit seinem Schuldner, daß dieser jenem aufgrund des durch Vormerkung oder Veräußerungsverbot geschützten Anspruchs das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte überträgt (vgl. BGHZ 49, 263, 266; BGH, Urt. v. 8. November 1985 - V ZR 153/84, LM BGB § 435 Nr. 1; v. 24. Juni 1988 - V ZR 51/87, LM BGB § 888 Nr. 5).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2005 - 9 W 22/05

    Anspruch auf Löschungsbewilligung des Vormerkungsberechtigten nach § 888 Abs. 1

    Dieser Anspruch auf lastenfreie Eigentumsübertragung wird durch die Auflassungsvormerkung gesichert (vgl. BGH NJW-RR 1986, 310; BGHZ 105, 259 ff).
  • OLG Zweibrücken, 21.06.2001 - 4 U 94/00

    Grundstückskauf - Löschungsanspruch des Käufers gegen Verkäufer -

    Der Verkäufer kann deshalb den Käufer nicht auf einen eigenen Löschungsanspruch gegenüber dem Buchberechtigten - hier Anspruch aus §§ 888 Abs. 1, 883 Abs. 2 BGB wegen einer der Auflassungsvormerkung des Käufers im Range nachfolgenden Bauhandwerkersicherungshypothek - verweisen (im Anschluss an BGH NJW-RR 1986, 310).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der ganz herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. BGH NJW-RR 1986, 310 m. zahlr. w. N.).

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