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   BGH, 25.06.2019 - X ZR 166/18   

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https://dejure.org/2019,17132
BGH, 25.06.2019 - X ZR 166/18 (https://dejure.org/2019,17132)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2019 - X ZR 166/18 (https://dejure.org/2019,17132)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2019 - X ZR 166/18 (https://dejure.org/2019,17132)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    § 293 ZPO, § ... 651d Abs. 1, § 651f Abs. 1 BGB, Art. 6 Abs. 1 Rom-I-VO (VO (EG) Nr. 593/2008), Art. 229 § 42 EGBGB, § 651c Abs. 1 BGB, Verordnung (EU) Nr. 305/2011, Richtlinie 89/106/EWG, § 278 BGB, § 638 Abs. 3, Abs. 4 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Richten der Einhaltung einer Sicherheitsvorschrift für ein Hotelzimmer durch den örtlichen Leistungsträger des Reiseveranstalters nach dem am Ort der Hotelanlage geltenden Recht; Unterliegen des Rechtsverhältnisses zwischen Reisendem und Reiseveranstalter dem deutschen ...

  • rewis.io

    Reiseveranstalterhaftung bei einem Unfall eines Kindes in einem Hotelzimmer: Anwendbares Recht für die einzuhaltenden Sicherheitsvorschriften für ein Hotelzimmer im Ausland; Voraussetzungen für die amtswegige Ermittlung der relevanten ausländischen ...

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Reiseveranstalters bei Unfall eines Kindes in einem Hotelzimmer

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Sicherheitsvorschriften / Glasbruch / Hotelanlage

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 651c a.F.; BGB § 651d Abs. 1 a.F.; BGB § 651f a.F.; ZPO § 293; Rom-I-Verordnung Art. 6
    Reisevertrag: Pflicht des Gerichts zur Ermittlung ausländischer Sicherheitsvorschriften bei substantiierter Darlegung eines Verstoßes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richten der Einhaltung einer Sicherheitsvorschrift für ein Hotelzimmer durch den örtlichen Leistungsträger des Reiseveranstalters nach dem am Ort der Hotelanlage geltenden Recht; Unterliegen des Rechtsverhältnisses zwischen Reisendem und Reiseveranstalter dem deutschen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Notwendigkeit einer Beweisaufnahme über Sicherheitsvorschriften für Hotelzimmer im Reiseland

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hotelzimmer - und die Sicherheitsvorschriften im Reiseland

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unfall im Urlaub: Gerichte müssen ausländische Bauvorschriften prüfen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beweisaufnahme über Sicherheitsvorschriften für Hotelzimmer im Reiseland

  • versr.de (Kurzinformation)

    Zur Notwendigkeit einer Beweisaufnahme über Sicherheitsvorschriften für Hotelzimmer im Reiseland

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Notwendigkeit einer Beweisaufnahme über Sicherheitsvorschriften für Hotelzimmer im Reiseland

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Haftung für Unfall im Hotel mit nach Landesrecht zu wenig gesicherter Balkontür?

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    BGH hilft Unfallopfern bei Beweisführung im ausländischen Hotel

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Unfall im Hotelzimmer - Reisemangel bei Verstoß gegen örtliche Bauvorschriften

  • datev.de (Kurzinformation)

    Zur Notwendigkeit einer Beweisaufnahme über Sicherheitsvorschriften für Hotelzimmer im Reiseland

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    Zur Notwendigkeit einer Beweisaufnahme über Sicherheitsvorschriften für Hotelzimmer im Reiseland

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Darlegungslast zu Unfallverhütungsvorschriften im Reiseland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3374
  • MDR 2019, 1303
  • VersR 2019, 1441
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für eine Hotel-Wasserrutsche

    Auszug aus BGH, 25.06.2019 - X ZR 166/18
    Das folgt aus der Pflicht des Reiseveranstalters, alles zur erfolgreichen Durchführung der Reise zu unternehmen und alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um eine Schädigung der Reisenden durch von der Hotelanlage ausgehende Gefahren möglichst zu verhindern (BGH, Urteil vom 18. Juli 2006 - X ZR 142/05, NJW 2006, 3268 = RRa 2006, 206, 208 f.).

    Wie der Senat schon entschieden hat, muss der Veranstalter jedenfalls bei seinem Leistungsträger nachfragen, ob die baulichen Anlagen von der zuständigen Behörde genehmigt und abgenommen worden sind (RRa 2006, 206, 209; siehe auch Urteil vom 14. Dezember 1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188 = RRa 2000, 85, 89).

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03

    Entschädigungsanspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bei Verteitelung

    Auszug aus BGH, 25.06.2019 - X ZR 166/18
    Soweit vertragliche Ansprüche auf Schadensersatz, angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit und Schmerzensgeld ein Verschulden voraussetzen, wird dieses gesetzlich vermutet (§ 651f Abs. 1 BGB aF, vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - X ZR 118/03, BGHZ 161, 389, 392 = RRa 2005, 57, 58).

    Der Reiseveranstalter muss sich zudem das (ebenfalls zu vermutende) Verschulden seines örtlichen Leistungsträgers gemäß § 278 BGB zurechnen lassen (BGHZ 161, 389, 392; Urteil vom 19. Juni 2007 - X ZR 61/06, NJW-RR 2007, 1501 = RRa 2007, 221 Rn. 23).

  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

    Auszug aus BGH, 25.06.2019 - X ZR 166/18
    Beeinträchtigungen aufgrund von Sicherheitsdefiziten in seinem Verantwortungsbereich, mit denen der Reisende nicht zu rechnen braucht und die er deshalb nicht willentlich in Kauf nimmt, stellen daher ungeachtet ihrer Ursache einen Reisemangel dar (BGH, Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06, NJW 2007, 2549 = RRa 2007, 215 Rn. 20 mwN).

    Diese Beurteilung ist revisionsrechtlich nur darauf zu überprüfen, ob das Tatgericht den Streitstoff umfassend, widerspruchsfrei und ohne Verstoß gegen Denk- und Erfahrungssätze gewürdigt hat (BGH, RRa 2007, 215 Rn. 21 mwN).

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97

    Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten

    Auszug aus BGH, 25.06.2019 - X ZR 166/18
    Wie der Senat schon entschieden hat, muss der Veranstalter jedenfalls bei seinem Leistungsträger nachfragen, ob die baulichen Anlagen von der zuständigen Behörde genehmigt und abgenommen worden sind (RRa 2006, 206, 209; siehe auch Urteil vom 14. Dezember 1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188 = RRa 2000, 85, 89).
  • BGH, 14.05.2013 - X ZR 15/11

    Zur Minderung des Reisepreises bei einer Kreuzfahrt und zur erheblichen

    Auszug aus BGH, 25.06.2019 - X ZR 166/18
    Für die geforderte Rückzahlung des Reisepreises kommt es auf ein Verschulden des Reiseveranstalters ohnehin nicht an (§ 651d Abs. 1 i.V.m. § 638 Abs. 3 und Abs. 4 BGB aF; siehe auch BGH, Urteil vom 14. Mai 2013 - X ZR 15/11, NJW 2013, 3170 = RRa 2013, 218 Rn. 17).
  • BGH, 19.06.2007 - X ZR 61/06

    Haftung des Reiseveranstalters für einen Zusatzausflug

    Auszug aus BGH, 25.06.2019 - X ZR 166/18
    Der Reiseveranstalter muss sich zudem das (ebenfalls zu vermutende) Verschulden seines örtlichen Leistungsträgers gemäß § 278 BGB zurechnen lassen (BGHZ 161, 389, 392; Urteil vom 19. Juni 2007 - X ZR 61/06, NJW-RR 2007, 1501 = RRa 2007, 221 Rn. 23).
  • BGH, 06.12.2016 - X ZR 117/15

    Reiseveranstalter muss nach unverschuldetem Unfall beim Hoteltransfer Reisepreis

    Auszug aus BGH, 25.06.2019 - X ZR 166/18
    Der Reiseveranstalter hat unabhängig von einem Verschulden für den Erfolg und die Fehlerfreiheit der Gesamtheit der Reiseleistungen einzustehen (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2016 - X ZR 117/15, NJW 2017, 958 = RRa 2017, 65 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 21.02.1978 - VI ZR 202/76

    Objektive Verkehrssicherheit einer Kleiderrutsche - Beschaffenheit von Anlagen in

    Auszug aus BGH, 25.06.2019 - X ZR 166/18
    bb) Umstände im Vorbringen des Klägers, aus denen sich ergeben könnte, dass die Beklagte darüber hinausgehende Sicherheitsvorkehrungen hinsichtlich der Beschaffenheit des Glases treffen musste, etwa unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Zugänglichkeit (vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. April 1967 - III ZR 2/65, VersR 1967, 714 für öffentliche Schulen; Urteil vom 21. Februar 1978 - VI ZR 202/76, VersR 1978, 561 für öffentliche Schwimmbäder) oder einer Bewerbung der Anlage als kindgerecht (BGH, Urteil vom 18. Juli 2006 - X ZR 44/04, NJW 2006, 2918 = RRa 2006, 210 Rn. 6), werden von der Revision nicht aufgezeigt.
  • BGH, 09.06.2009 - Xa ZR 99/06

    Sozialversicherungsträger müssen Ausschlussfrist des Reisevertragsrechts wahren.

    Auszug aus BGH, 25.06.2019 - X ZR 166/18
    Er schuldet nur solche Vorkehrungen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der jeweiligen Berufsgruppe für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schaden zu bewahren, und die ihm (bzw. dem örtlichen Leistungsträger) den Umständen nach zuzumuten sind (BGH, Urteil vom 9. Juni 2009 - Xa ZR 99/06, NJW 2009, 2811 = RRa 2009, 252 Rn. 25).
  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 170/18

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs aufgrund

    Auszug aus BGH, 25.06.2019 - X ZR 166/18
    Für diese gelten die allgemeinen Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - VI ZR 234/17, NJW 2019, 607 Rn. 8; Beschluss vom 25. April 2019 - I ZR 170/18 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

  • BGH, 18.07.2006 - X ZR 44/04

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters; Verwendung von

  • BGH, 06.10.2016 - I ZB 13/15

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Begriff der

  • BGH, 09.02.2017 - V ZB 166/15

    Grundbuchverfahren auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung: Grundbuchfähigkeit

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 4/17

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-,

  • BGH, 13.04.1967 - III ZR 2/65

    Schadensersatz wegen unzureichender Sicherung des Toilettenraums einer Schule -

  • BGH, 25.09.2018 - VI ZR 234/17

    Vorliegen eines Gehörsverstoßes wegen überspannter Anforderungen an die

  • BGH, 14.01.2020 - X ZR 110/18

    Zu Verkehrssicherungspflichten im Hoteleingangsbereich

    Der Reiseveranstalter hat unabhängig von einem Verschulden für den Erfolg und die Fehlerfreiheit der Gesamtheit der Reiseleistungen einzustehen (BGH, Urteil vom 25. Juni 2019 - X ZR 166/18, NJW 2019, 3374 = RRa 2019, 262 Rn. 10; Urteil vom 6. Dezember 2016 - X ZR 117/15, NJW 2017, 958 = RRa 2017, 65 Rn. 6).

    Beeinträchtigungen aufgrund von Sicherheitsdefiziten in seinem Verantwortungsbereich, mit denen der Reisende nicht zu rechnen braucht und die er deshalb nicht willentlich in Kauf nimmt, stellen daher ungeachtet ihrer Ursache einen Reisemangel dar (BGH, NJW 2019, 3374 Rn. 10; Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06, NJW 2007, 2549 = RRa 2007, 215 Rn. 20).

    Dazu kann die Einhaltung von Bau- oder Sicherheitsvorschriften bzw. deren Überprüfung gehören (BGH, NJW 2019, 3374 Rn. 11).

    Denn auch ohne gesonderte Vereinbarung darf der Reisende erwarten, dass die am Ort der Hotelanlage geltenden Sicherheitsvorschriften als Mindeststandard eingehalten werden (BGH, NJW 2019, 3374 Rn. 18).

    Es genügt, wenn er die Kriterien benennt, denen die Anlage nach seiner Auffassung entsprechen muss (BGH, NJW 2019, 3374 Rn. 21 ff.).

    Ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, die dem Schutz vor Verletzungen dienen, kann nach der Rechtsprechung des Senats nicht ohne weiteres durch Warnschilder kompensiert werden (BGH, NJW 2019, 3374 Rn. 36; vgl. auch Staudinger/Fricke, jurisPR-IWR 3/2019, Anm. 2).

    b) Danach gehört es zur Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters, sich bei seinem örtlichen Leistungsträger zu erkundigen, ob bei einer Hotelanlage, in der die Reiseleistung erbracht werden soll, alle maßgeblichen baulichen Sicherheitsvorschriften eingehalten worden sind (BGH, NJW 2019, 3374 Rn. 39 f.).

  • OLG Celle, 20.02.2020 - 11 U 169/19

    Teilweise Rückzahlung eines Reisepreises und Entschädigung wegen vertanen

    Dazu kann - gewissermaßen als eine Fallgruppe der Verkehrssicherungspflichten - die Einhaltung von Bau- oder Sicherheitsvorschriften bzw. deren Überprüfung gehören (vgl. zusammenfassend BGH, Urteil vom 25. Juni 2019 - X ZR 166/18, juris Rn. 10 f. m.w.N.).

    Da ein Reiseveranstalter nach der jüngst nochmals bestätigten (Urteil vom 25. Juni 2019 a.a.O.) höchstrichterlichen Rechtsprechung reisevertraglich unabhängig von einem Verschulden für den Erfolg und die Fehlerfreiheit der Gesamtheit der Reiseleistungen einzustehen hat und Beeinträchtigungen aufgrund von Sicherheitsdefiziten in seinem Verantwortungsbereich, mit denen der Reisende nicht zu rechnen braucht und die er deshalb nicht willentlich in Kauf nimmt, ungeachtet ihrer Ursache einen Reisemangel darstellen, gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, die eigene Überprüfungspflicht des Reiseveranstalters nicht auch - und gerade - aus dem jeweiligen Reisevertrag abzuleiten.

    Dieser "deutsche" Maßstab ergibt sich aus § 651c Abs. 1 BGB (a. F.) und der Auslegung des - jedenfalls in der Regel - deutschem Recht unterliegenden Reisevertrags (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2019, a.a.O. Rn. 9) gemäß §§ 157, 242 BGB.

    ff) Wenn auch nicht ausdrücklich ausgesprochen, ist auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 25. Juni 2019 (a.a.O., Rn. 12 ff.) so vorgegangen.

    Gerade diese Differenzierung hat auch der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 25. Juni 2019 (a.a.O., Rn. 10, Hervorhebung durch den Senat) betont: "Beeinträchtigungen aufgrund von Sicherheitsdefiziten in seinem Verantwortungsbereich , mit denen der Reisende nicht zu rechnen braucht und die er deshalb nicht willentlich in Kauf nimmt, stellen daher ungeachtet ihrer Ursache einen Reisemangel dar.".

  • BFH, 25.06.2021 - II R 13/19

    Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters

    Für diese gelten die allgemeinen Anforderungen an die Darlegungs- und Feststellungslast (vgl. BGH-Urteil vom 25.06.2019 - X ZR 166/18, MDR 2019, 1303, Rz 25, m.w.N.).
  • BGH, 30.03.2021 - XI ZB 3/18

    Richtigkeit eines Verkausprospekts zur Darstellung der mit der Fremdfinanzierung

    Die gerichtliche Ermittlungspflicht bezieht sich auch im Anwendungsbereich des § 293 ZPO nur auf Rechtsfragen und nicht auf entscheidungserhebliche Tatsachen (BGH, Urteil vom 25. Juni 2019 - X ZR 166/18, NJW 2019, 3374 Rn. 25).
  • BFH, 25.06.2021 - II R 31/19

    Erwerb durch Zwischenberechtigte eines anglo-amerikanischen Trusts

    Für diese gelten die allgemeinen Anforderungen an die Darlegungs- und Feststellungslast (vgl. BGH-Urteil vom 25.06.2019 - X ZR 166/18, MDR 2019, 1303, Rz 25, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2020 - 4 U 33/18

    (Anzuwendendes Recht bei einem Verkehrsunfall im Ausland zwischen Personen mit

    Denn für Unionsrecht gilt grundsätzlich, dass die Gerichte der Mitgliedstaaten zu dessen Anwendung in gleicher Weise aufgerufen sind wie zur Anwendung innerstaatlichen Rechts (BGH, Urteil vom 25.06.2019, X ZR 166/18 - juris; MünchKomm/Prütting, ZPO, § 293 Rn. 9; Zöller/Greger, ZPO, § 293 Rn. 1).
  • OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23

    Reisevertrag; Motorradreise; Obhuts- und Fürsorgepflicht; Reisemangel;

    Beeinträchtigungen infolge von Sicherheitsdefiziten im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters, das heißt infolge einer Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht, für deren Einhaltung er einzustehen hat, fallen unter den Mangelbegriff (BGH, Urteil vom 25.06.2019 - X ZR 166/18, Rz. 10 [Balkonglasscheibe]; Urteil vom 12.06.2007 - X ZR 87/06 - Rz. 20 [Schuhwurf]).

    Er schuldet grundsätzlich nur solche Vorkehrungen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der jeweiligen Berufsgruppe für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schaden zu bewahren, und die ihm bzw. dem örtlichen Leistungsträger den Umständen nach zuzumuten sind (BGH, Urteil vom 25.06.2019 - X ZR 166/18, Rz. 10 [Balkonglasscheibe]).

  • OLG Celle, 15.10.2020 - 11 U 175/19

    Minderung des Reisepreises wegen Fluglärms; Umfang der Pflicht des

    Der Reiseveranstalter hat unabhängig von einem Verschulden für den Erfolg und die Fehlerfreiheit der Gesamtheit der Reiseleistungen einzustehen (z. B. BGH, Urteil vom 25. Juni 2019 - X ZR 166/18, juris Rn. 10).
  • BFH, 25.06.2021 - II R 40/18

    Schenkungsteuerrechtlicher Erwerb bei Auflösung eines anglo-amerikanischen Trusts

    Für diese gelten die allgemeinen Anforderungen an die Darlegungs- und Feststellungslast (vgl. BGH-Urteil vom 25.06.2019 - X ZR 166/18, MDR 2019, 1303, Rz 25, m.w.N.).
  • BAG, 17.06.2020 - 10 AZR 464/18

    Bürgenhaftung nach dem AEntG für Beitragspflichten zu dem Urlaubskassensystem der

    Die Amtsermittlungspflicht gilt auch für die Vorschriften des anwendbaren ausländischen Rechts, die für die Entscheidung des Falls erheblich sind (BGH 25. Juni 2019 - X ZR 166/18 - Rn. 23) .
  • BFH, 25.06.2021 - II R 32/19

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.06.2021 - II R 31/19 - Erwerb

  • OLG Celle, 24.10.2019 - 11 U 132/19

    Haftung Reiseveranstalter: Minderung Reisepreis & Schadensersatz

  • LG Düsseldorf, 18.01.2021 - 22 S 124/20
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