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   BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02   

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https://dejure.org/2003,558
BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02 (https://dejure.org/2003,558)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2003 - XI ZR 226/02 (https://dejure.org/2003,558)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - XI ZR 226/02 (https://dejure.org/2003,558)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 490 Abs. 2 n. F., 607 a. F., 138, 242
    Vorfälligkeitsentschädigung eines

  • Prof. Dr. Lorenz

    Keine allgemeine Angemessenheitsprüfung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Umschuldung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorfälligkeitsentgelt; Vorzeitige Kreditabwicklung; Vorzeitige Tilgung; Messbarer Vermögensschaden; Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit ; Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung ; Vorwerfbare Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorfälligkeitsentschädigung frei vereinbar

  • Judicialis

    BGB § 138 (Ba); ; BGB § 242 (Ba); ; BGB § 607

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 138 242 607
    Wirksamkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehens mit fester Laufzeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kreditrecht - Angemessenheitskontrolle eines Vorfälligkeitsentgelts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch des Darlehensnehmers auf vorzeitige Darlehensablösung gegen Vorfälligkeitsentschädigung nur bei berechtigten Interessen des Darlehensnehmers: Kein Anspruch bei Verpfändung von Festgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Finanzierung - Umschuldung - Wie hoch darf die Bank abkassieren?

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 490 Abs. 2 n. F., 607 a. F., 138, 242
    Vorfälligkeitsentschädigung außerhalb eines Aufhebungsanspruchs/Kündigungsrechts des Darlehensnehmers

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB a. F. §§ 138, 242, 607
    Keine Angemessenheitskontrolle des Vorfälligkeitsentgelts bei einer zwecks Umschuldung vereinbarten Darlehensablösung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentgelt bei Kreditkündigung rechtswirksam

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentgelt bei Kreditkündigung rechtswirksam -

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2230
  • ZIP 2002, 1680
  • ZIP 2003, 1189
  • MDR 2003, 1062
  • DNotZ 2004, 120
  • WM 2003, 1261
  • BB 2003, 1462
  • DB 2003, 1897
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02
    a) In seinem grundlegenden Urteil vom 1. Juli 1997 (BGHZ 136, 161) hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß bei einem Festzinskredit mit vertraglich vereinbarter Laufzeit das Bedürfnis des Darlehensnehmers nach einer anderweitigen Verwertung des beliehenen Objekts eine Verpflichtung des Darlehensgebers begründen kann, in eine vorzeitige Darlehensablösung gegen angemessene Vorfälligkeitsentschädigung einzuwilligen, und daß dies insbesondere dann gilt, wenn für eine beabsichtigte Grundstücksveräußerung eine Ablösung des Kredits sowie der damit zusammenhängenden grundpfandrechtlichen Belastung erforderlich ist.

    In diesem Fall kann es dem Kreditgeber auch verwehrt sein, sich zur Rechtfertigung einer dieses Maß übersteigenden Vorfälligkeitsentschädigung auf eine vertragliche Vereinbarung mit dem Kreditnehmer über deren Höhe zu berufen (vgl. dazu BGHZ 136, 161, 168).

  • BGH, 11.01.1995 - VIII ZR 82/94

    Sittenwidrigkeit von Finanzierungsleasingverträgen

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02
    Beide Tatbestände erfordern nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sowohl ein objektiv auffälliges Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung als auch das Hinzutreten subjektiver Umstände wie die vorwerfbare Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche des Benachteiligten im Falle des § 138 Abs. 2 BGB oder das Zutagetreten einer verwerflichen Gesinnung des Begünstigten im Falle des § 138 Abs. 1 BGB (BGHZ 128, 255, 257 f.; 141, 257, 263; 146, 298, 301 f.; jeweils m.w.Nachw.).

    Umgekehrt begründet die Vollkaufmann-Eigenschaft des Benachteiligten in aller Regel die widerlegliche Vermutung, daß der Begünstigte nicht in verwerflicher Weise eine persönliche oder geschäftliche Unterlegenheit des Benachteiligten ausgenutzt hat (BGH, Urteile vom 2. Dezember 1982 - III ZR 90/81, WM 1983, 115, 117 und vom 11. Januar 1995 - VIII ZR 82/94, WM 1995, 490, 494; BGH, Beschluß vom 13. Juli 1989 - III ZR 201/88, WM 1989, 1461).

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02
    Beide Tatbestände erfordern nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sowohl ein objektiv auffälliges Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung als auch das Hinzutreten subjektiver Umstände wie die vorwerfbare Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche des Benachteiligten im Falle des § 138 Abs. 2 BGB oder das Zutagetreten einer verwerflichen Gesinnung des Begünstigten im Falle des § 138 Abs. 1 BGB (BGHZ 128, 255, 257 f.; 141, 257, 263; 146, 298, 301 f.; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.12.1982 - III ZR 90/81

    Nichtigkeit eines Darlehensvertrages - Umfang der Bereicherung bei Nichtigkeit

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02
    Umgekehrt begründet die Vollkaufmann-Eigenschaft des Benachteiligten in aller Regel die widerlegliche Vermutung, daß der Begünstigte nicht in verwerflicher Weise eine persönliche oder geschäftliche Unterlegenheit des Benachteiligten ausgenutzt hat (BGH, Urteile vom 2. Dezember 1982 - III ZR 90/81, WM 1983, 115, 117 und vom 11. Januar 1995 - VIII ZR 82/94, WM 1995, 490, 494; BGH, Beschluß vom 13. Juli 1989 - III ZR 201/88, WM 1989, 1461).
  • BGH, 28.04.1999 - XII ZR 150/97

    Bewertung einer Gaststättenpacht

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02
    Beide Tatbestände erfordern nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sowohl ein objektiv auffälliges Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung als auch das Hinzutreten subjektiver Umstände wie die vorwerfbare Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche des Benachteiligten im Falle des § 138 Abs. 2 BGB oder das Zutagetreten einer verwerflichen Gesinnung des Begünstigten im Falle des § 138 Abs. 1 BGB (BGHZ 128, 255, 257 f.; 141, 257, 263; 146, 298, 301 f.; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 201/88

    Sittenwidrigkeit - Ratenkredit - Gewerblicher Kredit - Rechtsprechungsgrundsätze

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02
    Umgekehrt begründet die Vollkaufmann-Eigenschaft des Benachteiligten in aller Regel die widerlegliche Vermutung, daß der Begünstigte nicht in verwerflicher Weise eine persönliche oder geschäftliche Unterlegenheit des Benachteiligten ausgenutzt hat (BGH, Urteile vom 2. Dezember 1982 - III ZR 90/81, WM 1983, 115, 117 und vom 11. Januar 1995 - VIII ZR 82/94, WM 1995, 490, 494; BGH, Beschluß vom 13. Juli 1989 - III ZR 201/88, WM 1989, 1461).
  • OLG Zweibrücken, 27.05.2002 - 7 U 231/01

    Bereicherungsanspruch eines Kreditnehmers gegen die kreditgebende Bank:

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02
    Das Berufungsgericht hat die Beklagte zur Zahlung von 582.189,98 ? nebst 16, 5% Zinsen aus 435.906,98 ? seit dem 16. April 2001 verurteilt und die Berufung der Klägerin im übrigen abgewiesen (veröffentlicht in ZIP 2002, 1680 und BKR 2002, 1052).
  • BGH, 19.01.2016 - XI ZR 388/14

    Zur Unwirksamkeit einer Formularklausel über die Nichtberücksichtigung

    Denn beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages wird das Vorfälligkeitsentgelt zwischen den Parteien vereinbart und lediglich an § 138 BGB gemessen (Senatsurteile vom 11. November 1997 - XI ZR 13/97, WM 1998, 70, 71 und vom 6. Mai 2003 - XI ZR 226/02, NJW 2003, 2230).
  • BGH, 18.12.2008 - VII ZR 201/06

    Spekulativ überhöhter Einheitspreis im Bauvertrag

    Dabei sind die subjektiven Umstände des Tatbestandes des § 138 Abs. 1 BGB häufig einem direkten Nachweis nicht zugänglich und können oft nur aus den objektiven Umständen erschlossen werden, wobei in manchen Fallgestaltungen Art und Ausmaß der objektiven Umstände eine Vermutung für das Vorliegen auch der subjektiven Tatbestandsmerkmale begründen (BGH, Urteil vom 6. Mai 2003 - XI ZR 226/02, NJW 2003, 2230).
  • BGH, 30.11.2004 - XI ZR 285/03

    Zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung anhand des PEX-Index

    aa) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats unterliegt die Festsetzung der Vorfälligkeitsentschädigung durch die kreditgebende Bank einer gerichtlichen Nachprüfung daraufhin, ob die Entschädigung die mit der vorzeitigen Kreditablösung verbundenen finanziellen Nachteile der Bank übersteigt, sofern ihrem Vertragspartner nach dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Anspruch auf vorzeitige Ablösung des Darlehens gegen eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung zustand (Senat BGHZ 136, 161, 166 ff.; Senatsurteile vom 1. Juli 1997 - XI ZR 197/96, WM 1997, 1799, 1800, vom 6. Mai 2003 - XI ZR 226/02, WM 2003, 1261, 1262 und vom 3. Februar 2004 - XI ZR 398/02, WM 2004, 780, 781).
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