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   BGH, 20.10.2021 - XII ZB 314/21   

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https://dejure.org/2021,49817
BGH, 20.10.2021 - XII ZB 314/21 (https://dejure.org/2021,49817)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2021 - XII ZB 314/21 (https://dejure.org/2021,49817)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2021 - XII ZB 314/21 (https://dejure.org/2021,49817)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 63 Abs. 1 FamFG, § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG, §§ 166 bis 195 ZPO, § 15 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 189 ZPO, § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 62 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen eine Unterbringungsgenehmigung sowie ärztlicher Zwangsmaßnahme wegen fehlerhafter Zustellung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Beschwerdefrist gegen eine nicht dem erklärten Willen des Betroffenen entsprechende Unterbringungsgenehmigung wird nicht in Gang gesetzt, wenn der Beschluss dem Betroffenen lediglich durch Aufgabe zur Post bekanntgegeben wird. Eine Heilung der fehlerhaften Zustellung ...

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen eine Unterbringungsgenehmigung sowie ärztlicher Zwangsmaßnahme wegen fehlerhafter Zustellung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlerhafte Zustellung einer Unterbringungsgenehmigung - und der Beginn der Beschwerdefrist

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beschwerdefrist bei fehlerhafter Zustellung im Unterbringungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 146
  • MDR 2022, 188
  • FGPrax 2022, 30
  • FamRZ 2022, 226
  • Rpfleger 2022, 187
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.06.2021 - XII ZB 358/20

    Die Beschwerdefrist gegen eine nicht dem erklärten Willen des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 20.10.2021 - XII ZB 314/21
    Eine Heilung der fehlerhaften Zustellung durch tatsächlichen Zugang ist in diesem Fall wegen fehlenden Zustellungswillens des Gerichts nicht möglich (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. Juni 2021 - XII ZB 358/20, FamRZ 2021, 1662).

    Die Entscheidung in einer Betreuungs- oder Unterbringungssache ist dem Betroffenen dabei persönlich und unter Ausschluss der Ersatzzustellung an den Betreuer zuzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juni 2021 - XII ZB 358/20 - FamRZ 2021, 1662 Rn. 5 f. mwN).

    Am erforderlichen Zustellungswillen fehlt es indessen, wenn das Gericht von vornherein bewusst von einer förmlichen Zustellung der Entscheidung absieht und eine schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post anordnet (Senatsbeschluss vom 16. Juni 2021 - XII ZB 358/20 - FamRZ 2021, 1662 Rn. 7 f. mwN).

  • BGH, 06.03.2024 - XII ZB 408/23

    Verfrüht eingelegtes Rechtsmittel zurückgenommen: Keine Wiedereinsetzung bei

    Er ist mit Zustellungswillen des Gerichts (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2021 - XII ZB 314/21 - FamRZ 2022, 226 Rn. 6 mwN) in Form einer beglaubigten Abschrift der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers zugeleitet worden, welche den Empfang mit ihrem Empfangsbekenntnis gegenüber dem Gericht bestätigt hat (§ 113 Abs. 1 FamFG iVm § 175 ZPO).
  • BayObLG, 21.01.2022 - 202 ObOWi 2/22

    Heilung eines Zustellungsmangels durch Zugang des Bußgeldbescheids bei sonstigem

    (1) Zwar ist zur Heilung von Zustellungsmängeln nötig, dass ein Zustellungswille der Behörde vorlag (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 20.10.2021 - XII ZB 314/21 = SW FamFG § 16 = NSW FamFG § 41 = NSW FamFG § 63 = NSW ZPO § 189; OLG Celle, Beschluss vom 10.03.2021 - 2 Ss (OWi) 348/20 = VRS 140 [2021], 108; OLG Hamm, Beschluss vom 08.08.2017 - 3 RBs 106/17 DAR 2017, 642).
  • BGH, 30.03.2022 - XII ZB 197/21

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung oder Genehmigung einer

    Für das weitere Verfahren weist der Senat zudem darauf hin, dass angesichts des der Unterbringung entgegenstehenden Willens des Betroffenen im Fall einer erneuten Zurückweisung der Beschwerde gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG eine förmliche Zustellung geboten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2021 - XII ZR 314/21 - FamRZ 2022, 226 Rn. 5 ff. mwN).
  • OLG Hamm, 14.02.2023 - 4 WF 174/22

    Voraussetzungen der Änderung der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe wegen

    An dem erforderlichen Zustellungswillen fehlt es indessen, wenn das Gericht von vornherein bewusst von einer förmlichen Zustellung der Entscheidung absieht und - wie vorliegend - formlose Versendung anordnet (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 20.10.2021 - XII ZB 314/21, NJW-RR 2022, 146 Rn. 6 m.w.N.).
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