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   VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05   

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VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05 (https://dejure.org/2006,1634)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 (https://dejure.org/2006,1634)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. November 2006 - 4 S 101/05 (https://dejure.org/2006,1634)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausschluss von potenzsteigernden Medikamenten von der Beihilfefähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit von potenzsteigernden Arzneimitteln (Cialis, Viagra); Verpflichtung des Dienstherrn zur Übernahme der Kosten eines potenzsteigernden Mittels im Rahmen seiner Fürsorgepflicht; Ersatz potenzsteigernder Mittel bei Verordnung wegen einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; LBG § 98; ; LBG § 101; ; BVO § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2; ; BVO § 5 Abs. 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe, Unterstützung, Heilfürsorge, Wohnungsfürsorge: Beihilfefähigkeit, Arzneimittel, Mittel zur Potenzsteigerung, Cialis, Viagra, Erektile Dysfunktion, Fürsorgepflicht, Wesenskern, Härtefall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Beihilfe für Potenzsteigerungsmittel

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Beamter hat keinen Anspruch auf Beihilfe für Potenzmittel - Keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Beihilfe für Potenzsteigerungsmittel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beamter hat keinen Anspruch auf Beihilfe für Potenzmittel - Kostenübernahmeausschluss verstößt nicht gegen höherrangiges Recht oder Fürsorgepflicht des Dienstherrn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2007, 263
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 24.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05
    Jedoch fordert die Fürsorgepflicht nicht den Ausgleich jeglicher aus Anlass von Krankheits-, Geburts- und Todesfällen entstandenen Aufwendungen und auch nicht deren Erstattung in jeweils vollem Umfang (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.1980, a.a.O., und Beschluss vom 26.07.1984, Buchholz 238.911 Nr. 13 BhV 1972/1975 Nr. 5); ebenso wenig verlangt sie, dass das von der Beihilfe nicht gedeckte Risiko in jedem Falle in vollem Umfang versicherbar sein muss (BVerwG, Urteil vom 03.07.2003, DÖD 2004, 82; möglicherweise enger noch Entscheidung vom 25.06.1987, BVerwGE 77, 345).

    Denn dies ist nicht in dem engen Sinne zu verstehen, dass das Beihilfesystem und die private Versicherung "lückenlos" aufeinander abgestimmt sein müssten (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 03.07.2003, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.11.2003, NVwZ-RR 2004, 546).

    Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht entscheidend, ob die für Cialis aufzubringenden Mittel 1% des Jahresnettoeinkommens übersteigen können (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 03.07.2003, a.a.O.).

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05
    Unterstützung gerade in Form von Beihilfen im Sinne der Beihilfevorschriften oder gar von solchen Beihilfen in bestimmter Höhe zu gewähren (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990, BVerfGE 83, 89, m.w.N., und Beschluss vom 07.11.2002, BVerfGE 106, 225).

    Denn dies ist nicht in dem engen Sinne zu verstehen, dass das Beihilfesystem und die private Versicherung "lückenlos" aufeinander abgestimmt sein müssten (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 03.07.2003, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.11.2003, NVwZ-RR 2004, 546).

    Allenfalls unzumutbare Belastungen bzw. erhebliche Aufwendungen, die für den Beamten unausweichlich sind und denen er sich nicht entziehen kann, können den Wesenskern der Fürsorgepflicht berühren (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 13.11.1990, a.a.O., und vom 16.09.1992, NVwZ 1993, 560; BVerwG, Urteil vom 21.12.2000, BVerwGE 112, 308).

  • VG Stuttgart, 08.12.2004 - 17 K 3752/04

    Beihilfe für potenzsteigernde Mittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 08. Dezember 2004 - 17 K 3752/04 - geändert.

    Auf die hiergegen am 23.09.2004 erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht Stuttgart den Beklagten mit Urteil vom 08.12.2004 - 17 K 3752/04 - unter Aufhebung der insoweit entgegenstehenden Bescheide verpflichtet, dem Kläger auf den Antrag vom 14.04.2004 weitere Beihilfe in Höhe von 101, 09 EUR zu gewähren.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 8. Dezember 2004 - 17 K 3752/04 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05
    Dies gilt um so mehr, wenn es sich um Bereiche handelt, bei denen die Übergänge zwischen krankhaften und nicht krankhaften Zuständen maßgeblich vom subjektiven Empfinden des Einzelnen abhängen (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 10.05.2005, BSGE 94, 302).

    Dem Kläger verbleibt im Übrigen ein Aufwand, der nicht höher ist als der, welcher auch den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung zugemutet wird (vgl. BSG, Urteil vom 10.05.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.10.2003 - 2 C 26.02

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit; behandlungsbedürftige Krankheit; Beihilfe;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05
    Eine andere Bewertung gebietet nicht der Umstand, dass das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 30.10.2003 (BVerwGE 119, 168) ausgeführt hat, dass die Aufwendungen für die Beschaffung des Medikaments "Viagra" (das ebenfalls der Behandlung der erektilen Dysfunktion dient) beihilfefähig sein können.

    Der Behandlung einer solchen Krankheit dient Cialis ungeachtet des Umstands nicht, dass es sich bei der erektilen Dysfunktion, bei der es angewandt wird, um eine Krankheit im Sinne des § 6 BVO handelt, nämlich um einen regelwidrigen, von der durch das Leitbild eines gesunden Menschen geprägten Norm abweichenden Körper- oder Geisteszustand, der der ärztlichen Behandlung bedarf oder - zugleich oder ausschließlich - Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.2003, a.a.O.; Senatsurteil vom 10.03.2005 - 4 S 2222/03 -, NVwZ-RR 2005, 490).

  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86

    Beamtenrecht - Gesetzgebung - Zuschüsse - Versicherungsbeiträgen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05
    Da die Beihilfe regelmäßig nur einen bestimmten Vomhundertsatz der aus Anlass von Krankheits-, Geburts- und Todesfällen entstehenden Aufwendungen des Beamten abdeckt, setzt sie voraus, dass der Beamte aus seinen Mitteln für die Begleichung des übrigen Teils der Aufwendungen selbst Vorsorge trifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 20.10.1976, a.a.O., und vom 18.06.1980, BVerwGE 60, 212, 219 f.; Entscheidung vom 25.06.1987, BVerwGE 77, 345, 347 f.).

    Jedoch fordert die Fürsorgepflicht nicht den Ausgleich jeglicher aus Anlass von Krankheits-, Geburts- und Todesfällen entstandenen Aufwendungen und auch nicht deren Erstattung in jeweils vollem Umfang (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.1980, a.a.O., und Beschluss vom 26.07.1984, Buchholz 238.911 Nr. 13 BhV 1972/1975 Nr. 5); ebenso wenig verlangt sie, dass das von der Beihilfe nicht gedeckte Risiko in jedem Falle in vollem Umfang versicherbar sein muss (BVerwG, Urteil vom 03.07.2003, DÖD 2004, 82; möglicherweise enger noch Entscheidung vom 25.06.1987, BVerwGE 77, 345).

  • BVerwG, 20.10.1976 - VI C 187.73

    Erhebliche Einkünfte - Wirtschaftliche Selbständigkeit - Beihilfeberechtigter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05
    Die danach gewährte Beihilfe ist ihrem Wesen nach eine Hilfeleistung, die zu der zumutbaren Eigenvorsorge des Beamten in angemessenem Umfang hinzutritt, um ihm seine wirtschaftliche Lage in einer der Fürsorgepflicht entsprechenden Weise durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu erleichtern (BVerwG, Urteile vom 10.08.1971, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 35, und vom 20.10.1976, BVerwGE 51, 193, 199 f.).

    Da die Beihilfe regelmäßig nur einen bestimmten Vomhundertsatz der aus Anlass von Krankheits-, Geburts- und Todesfällen entstehenden Aufwendungen des Beamten abdeckt, setzt sie voraus, dass der Beamte aus seinen Mitteln für die Begleichung des übrigen Teils der Aufwendungen selbst Vorsorge trifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 20.10.1976, a.a.O., und vom 18.06.1980, BVerwGE 60, 212, 219 f.; Entscheidung vom 25.06.1987, BVerwGE 77, 345, 347 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.1990 - 4 S 3324/88

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Familienhilfe und Haushaltshilfe;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05
    In derartigen Einzelfällen, in denen in Folge eines die Beihilfeberechtigung hervorrufenden Tatbestandes eine unerträgliche Beeinträchtigung der Möglichkeit zur amtsangemessenen Lebensführung auftritt, kann eine Verletzung des Wesenskerns der Fürsorgepflicht gegeben sein und einen Anspruch auf weitergehende Beihilfe begründen (vgl. dazu Senatsurteil vom 17.01.1990 - 4 S 3324/88 -, Juris; Fröder/Hellstern/Beckmann/Keufer, a.a.O., § 5 Abs. 6 Anm. 60).
  • BVerfG, 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Beihilfe für Aufwendungen für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05
    Allenfalls unzumutbare Belastungen bzw. erhebliche Aufwendungen, die für den Beamten unausweichlich sind und denen er sich nicht entziehen kann, können den Wesenskern der Fürsorgepflicht berühren (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 13.11.1990, a.a.O., und vom 16.09.1992, NVwZ 1993, 560; BVerwG, Urteil vom 21.12.2000, BVerwGE 112, 308).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2006 - 4 S 2548/05

    Ausschluss der Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Arzneimittel zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05
    Aus Art. 6 Abs. 1 GG erwachsen regelmäßig keine konkreten Ansprüche auf staatliche Leistungen (BVerfG, Urteil vom 12.02.2003, BVerfGE 107, 205; Senatsbeschluss vom 12.10.2006 - 4 S 2548/05 -).
  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - 1 A 4755/00

    Abänderung und Ergänzung des Beihilferechts des Landes Nordrhein-Westfalen durch

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2002 - 2 A 11755/01

    Viagra für Beamten kostenlos (Beihilfefähig)?

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2005 - 4 S 2222/03

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein Präparat gegen Haarausfall

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1995 - 4 S 642/94

    Ablehnung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine

  • BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 63.63

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

  • BVerwG, 13.03.1980 - 6 C 1.79

    Nachrangigkeit beamtenrechtlicher Beihilfen gegenüber Leistungen der

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1994 - 4 S 2953/93

    Beihilferecht: zur Rechtsqualität und verwaltungsgerichtlichen Überprüfbarkeit

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz -

  • BVerwG, 11.06.1964 - VIII C 155.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 25.76

    Begriff des Sachleistungssurrogats - Inanspruchnahme einer Geldleistung statt

  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84

    Akademischen Räte - Oberräte - Direktoren - Wissenschaftliche Mitarbeiter -

  • VGH Bayern, 25.02.2003 - 3 B 00.3631
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

  • VG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 K 1070/12

    Begrenzung der Beihilfefähigkeit - Typisierungsbefugnis des Dienstherrn - Gebot

    Diese Ermächtigung umfasst grundsätzlich auch den Ausschluss und die Begrenzung von Beihilfe für bestimmte krankheitsbedingte Aufwendungen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 -, VBlBW 2007, 263 m.w.N.).

    Ebenso wenig verlangt sie, dass das von der Beihilfe nicht gedeckte Risiko in jedem Falle in vollem Umfang versicherbar sein muss (vgl. zum Ganzen mit Nachweisen zur höchstrichterlichen Rechtsprechung VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2006, a.a.O.).

    Der Charakter der Beihilfe als einer ergänzenden Hilfeleistung belässt dem Dienstherrn einen erheblichen Spielraum, innerhalb dessen er durch seine Beihilfevorschriften die Voraussetzungen, den Umfang und die Art und Weise dieser speziellen Fürsorge generalisierend und typisierend bestimmen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2006, a.a.O. m.w.N.).

    Allenfalls ihrer Art oder Höhe nach unzumutbare Belastungen beziehungsweise erhebliche Aufwendungen, die für den Beamten unausweichlich sind und denen er sich nicht entziehen kann, können den Wesenskern der Fürsorgepflicht berühren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2006, a.a.O. m.w.N.).

    Eine Anwendung der Härtefallregelung kommt schließlich auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung des Wesenskerns der Fürsorgepflicht im Einzelfall (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2006, a.a.O.) in Betracht.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2008 - 4 S 2725/06

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit von allen Mitteln, die der Behandlung einer

    Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 - (VBlBW 2007, 263) Folgendes ausgeführt: .

    Der Behandlung einer solchen Krankheit dienen "Caverject impuls20" und "Androskat" jedoch ungeachtet des Umstands nicht, dass es sich bei der erektilen Dysfunktion, bei der sie angewandt werden, um eine Krankheit im Sinne des § 6 BVO handelt, nämlich um einen regelwidrigen, von der durch das Leitbild eines gesunden Menschen geprägten Norm abweichenden Körper- oder Geisteszustand, der der ärztlichen Behandlung bedarf oder - zugleich oder ausschließlich - Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.2003 - 2 C 26.02 -, a.a.O.; Senatsurteil vom 17.11.2006, a.a.O).

    Hierzu hat der Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 - Folgendes ausgeführt, woran er festhält: .

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 2 S 2806/10

    Beihilfefähigkeit des behindertengerechten Umbaus eines Kraftfahrzeuges

    Die Beihilfe ergänzt somit nach der ihr zugrundeliegenden Konzeption lediglich die Alimentation des Beamten (st. Rspr. vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 - juris Rn 16 ff. mwN; Urteil vom 22.2.2010 - 13 S 1749/09 -juris).

    Auch müssen das Beihilfesystem und die private Krankenversicherung nicht "lückenlos" aufeinander abgestimmt sein (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 - juris Rn 19 und Beschluss vom 9.10.2008 - 4 S 2613/07 -).

    In derartigen Einzelfällen, in denen infolge eines die Beihilfeberechtigung hervorrufenden Tatbestands eine unerträgliche Beeinträchtigung der Möglichkeit zur amtsangemessenen Lebensführung auftritt, kann eine Verletzung des Wesenskerns der Fürsorgepflicht gegeben sein und einen Anspruch auf weitergehende Beihilfe begründen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 - juris Rn 27 und Beschluss vom 9.10.2008 - 4 S 2613/07 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2010 - 13 S 1749/09

    Beihilfefähigkeit des Pflegebettes

    Die Beihilfe ergänzt somit nach der ihr zugrundeliegenden Konzeption lediglich die Alimentation des Beamten (st. Rspr. vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 - juris Rn 16 ff. mwN).

    Auch müssen das Beihilfesystem und die private Krankenversicherung nicht "lückenlos" aufeinander abgestimmt sein (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 - juris Rn 19 und Beschluss vom 9.10.2008 - 4 S 2613/07 -).

    In derartigen Einzelfällen, in denen infolge eines die Beihilfeberechtigung hervorrufenden Tatbestands eine unerträgliche Beeinträchtigung der Möglichkeit zur amtsangemessenen Lebensführung auftritt, kann eine Verletzung des Wesenskerns der Fürsorgepflicht gegeben sein und einen Anspruch auf weitergehende Beihilfe begründen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 - juris Rn 27 und Beschluss vom 9.10.2008 - 4 S 2613/07 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2007 - 1 A 995/06

    Minderung beihilfefähiger Aufwendungen um die sogenannte Praxisgebühr unter dem

    Lässt sich nach Maßstäben materiellen Rechts nicht mehr hinreichend bestimmen, ob die Einschnitte "einen solchen Umfang erreichen, dass der amtsangemessene Lebensunterhalt nicht mehr gewährleistet ist", so BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.9.2001, a. a. O., S. 115 (zu 2 b), oder der "Wesenskern der Fürsorgepflicht" verletzt ist, so VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 -, VBlBW 2007, 263 (= juris Rn. 22), müssen im Gesamtgefüge erheblicher Einschnitte andere Wege beschritten werden, um das verfassungsrechtlich gesicherte Ziel angemessener Fürsorgegewährleistungen zu erreichen, zumal dem Dienstherrn als Fürsorgegeber ein "weiter Gestaltungsspielraum" zugestanden wird.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.2007 - 10 A 11598/06

    Beihilfe für Viagra

    Soweit demgegenüber der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seinem Urteil vom 17. November 2006 - 4 S 101/05 - davon ausgeht, dass es für die Zuordnung potenzsteigernder Mittel zum Privatbereich des Beamten auch in Krankheitsfällen sachbezogene Gründe gebe, da dadurch die in Einzelfällen problematische Offenlegung des jeweiligen Krankheitsbildes nur noch erforderlich sei, wenn das Mittel zu einem anderen Zweck (wie etwa dem der Diagnose) verordnet worden sei, bzw. weil die Übergänge zwischen krankhaften und nicht krankhaften Zuständen ohnehin maßgeblich von subjektiven Empfindungen des Einzelnen abhingen oder insoweit auch natürliche Alterungsprozesse zum Tragen kämen, vermag dem der Senat nicht zu folgen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2011 - 1 A 527/08

    Erteilung einer Kostenzusage für eine Beihilfe zu der beabsichtigten beidseitigen

    vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 16. September 1992 - 2 BvR 1161/89 u.a. -, NVwZ 1993, 560 = juris Rn. 2, und vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88 -, BVerfGE 83, 89 = juris Rn. 39 f.; BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2000 - 2 C 39.99 -, BVerwGE 112, 308 = juris Rn. 14, 17; VGH BW, Urteil vom 17. November 2006 - 4 S 101/05 -, VBlBW 2007, 263 = juris Rn. 22 f.
  • VG Freiburg, 02.05.2013 - 6 K 1483/12

    Arzneimittel- bzw. Hilfsmittelbegriff; Penisschwellkörperprothese;

    Diese Dysfunktion stellt eine Erkrankung dar (vgl. BVerwG, U. v. 30.10.2003 - 2 C 26/02 - , NJW 2004, 1339 = juris Rdnr. 13 und VGH Bad.-Württ, U. v. 17.11.2006 - 4 S 101/05 -, VBlBW 2007, 263 = juris Rdnr. 23), zu deren Behandlung die Implantation einer Schwellkörperprothese nach operativer Entfernung des defekten Schwellkörpers (medizinisch) "notwendig" im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 1 BVO war (zur medizinischen Indikation der Implantation einer Penisprothese bei Erektionsstörungen, die - wie im vorliegenden Fall - durch einen Diabetes und einen Leakage-Faktor verursacht werden, siehe OLG Koblenz, U. v. 1.12.1993 - 7 U 12249/89 -, VersR 1995, 342 = juris).

    Da im vorliegenden Fall bereits der Begriff des "Mittels" nicht erfüllt wird, kann dahinstehen, ob ein Beihilfeausschluss nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 BVO hier außerdem auch schon daran scheitern würde, dass - wofür hier Einiges spricht - die zur Behandlung der organisch bedingten erektilen Dysfunktion eingepflanzten Penisschwellkörperprothese womöglich schon gar nicht der " Potenz steigerung " dient, weil es dabei nicht um die Stärkung oder Unterstützung einer grundsätzlich noch vorhandenen Grundpotenz geht, sondern um den prothetischen Ausgleich eines organischen Defekts des Schwellkörpers (zum Begriff der Potenzsteigerung siehe VGH Bad.-Württ., U. v. 17.11.2006 - 4 S 101/05 -, VBlBW 2007, 263 = juris, Rdnr. 12; zum Begriff der "Potenzsteigerung" im hier vertretenen Sinne etwa auch BSG, U. v. 30.9.1999 - B 8 KN 9/98 KR R -, NJW 2000, 2764 = juris, Rdnr. 18 und 34).

  • VG Karlsruhe, 31.10.2013 - 9 K 2747/11

    Beihilfe für Krankengymnastik, manuelle Therapie, Gerätetraining und

    Härten und Nachteile, die sich hieraus im Einzelfall ergeben, müssen von den Beihilfeberechtigten grundsätzlich hingenommen werden (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 -, VBlBW 2007, 263 m.w.N.).

    Allenfalls ihrer Art oder Höhe nach unzumutbare Belastungen beziehungsweise erhebliche Aufwendungen, die für den Beamten unausweichlich sind und denen er sich nicht entziehen kann, können den Wesenskern der Fürsorgepflicht berühren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2006, a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2007 - 6 A 5173/05

    Krankheitsfall im beihilferechtlichen Sinne bei Vorliegen einer axillären

    BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1982 - VI C 8.77 -, BVerwGE 65, 87, mit Nachweisen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 2006 - 4 S 101/05 -, VBlBW 2007, 263; OVG Saarland, Urteil vom 23. November 2005 - 1 R 22/05 - (Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2023 - 2 S 984/23

    Beihilfefähigkeit des Galileo S 25 Trainingsgeräts; Bewertung durch den

  • VG Freiburg, 22.05.2017 - 6 K 823/15

    Beihilfefähigkeit von Zahnersatzleistungen; Zahnfarbbestimmung; Foto- und

  • VG Karlsruhe, 28.11.2013 - 9 K 2843/12

    Beihilfe für Physiotherapie in Form von Krankengymnastik am Gerät; Erfordernis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2009 - 1 A 2092/07

    Anspruch eines im Ruhestand befindlichen Beamten zur Gewährung von Beihilfe zu

  • VG Karlsruhe, 22.04.2010 - 9 K 1088/09

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei Behandlung durch Angehörige

  • VG Stuttgart, 21.11.2007 - 17 K 4313/07

    Arzneimittel gegen erektile Dysfunktion im Rahmen der Heilfürsorge

  • VG Aachen, 25.01.2008 - 7 K 656/07
  • LG Meiningen, 05.07.2007 - 4 S 50/07
  • AG Hildburghausen, 09.01.2007 - 22 C 388/06
  • LG Meiningen, 20.12.2006 - 4 S 170/06
  • AG Eisenach, 19.07.2007 - 54 C 901/06
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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.02.2007 - 2 B 65.06   

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https://dejure.org/2007,3398
BVerwG, 13.02.2007 - 2 B 65.06 (https://dejure.org/2007,3398)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.2007 - 2 B 65.06 (https://dejure.org/2007,3398)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 2 B 65.06 (https://dejure.org/2007,3398)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BBesG § 40 Abs. 2 Satz 1; EStG § 31 Satz 2; FGO § 110 Abs. 1
    Kinderbezogener Anteil des Familienzuschlages; Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile der Finanzgerichte über den Kindergeldanspruch; Vorgreiflichkeit.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBesG § 40 Abs. 2 Satz 1
    Akzessorietät; Berechtigung; Besoldungsanteil; Bindungswirkung; Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile der Finanzgerichte über den Kindergeldanspruch; Familienzuschlag; Kinderbezogen; Kinderbezogener Anteil des Familienzuschlages; Kindergeld; Rechtskraft; ...

  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile der Finanzgerichte über den Kindergeldanspruch für Behörden und Gerichte bei Entscheidungen über den kinderbezogenen Anteil des Familienzuschlages; Koppelung des kinderbezogenen Teils des Familienzuschlages für einen Beamten an die ...

  • Judicialis

    BBesG § 40 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 31 Satz 2; ; FGO § 110 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Kinderbezogener Anteil des Familienzuschlages; Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile der Finanzgerichte über den Kindergeldanspruch; Vorgreiflichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 844
  • DVBl 2007, 781 (Ls.)
  • ZBR 2007, 321
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 16.92

    Besoldung - Kindergeld - Ortszuschlag - Kinderbezogener Teil

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2007 - 2 B 65.06
    Der in der Beschwerdebegründung aufgeworfenen Frage kommt keine grundsätzliche Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, weil aufgrund der Urteile des Senats vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 16.92 - (BVerwGE 94, 98 ) und vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 39.99 - (BVerwGE 112, 308 ) kein Klärungsbedarf mehr besteht.

    Beide Leistungen dienen dem einheitlichen sozialpolitischen Zweck des Familienlastenausgleichs (Urteil vom 26. August 1993 a.a.O.).

    So hat der Senat in dem Urteil vom 26. August 1993 (a.a.O. S. 100) ausgeführt, die für die Besoldung zuständige Stelle sei bei der Entscheidung über den kinderbezogenen Teil des damaligen Ortszuschlages an ein rechtskräftiges sozialgerichtliches Urteil gebunden, das die Ablehnung von Kindergeld bestätigt hatte.

  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2007 - 2 B 65.06
    Der in der Beschwerdebegründung aufgeworfenen Frage kommt keine grundsätzliche Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, weil aufgrund der Urteile des Senats vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 16.92 - (BVerwGE 94, 98 ) und vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 39.99 - (BVerwGE 112, 308 ) kein Klärungsbedarf mehr besteht.

    Im Anschluss daran heißt es in dem Urteil vom 21. Dezember 2000 (a.a.O.), nach dem rechtskräftigen Urteil des Sozialgerichts stehe für das verwaltungsgerichtliche Verfahren verbindlich fest, dass die Vorenthaltung des Kindergeldes rechtswidrig gewesen sei.

  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2007 - 2 B 65.06
    Behörden und Gerichte, die über das Bestehen eines solchen anderen Anspruchs entscheiden, müssen die vorgreifliche rechtskräftige Feststellung ihrer Entscheidung ohne nochmalige Prüfung zugrunde legen (Urteile vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24 und vom 24. November 1998 - BVerwG 9 C 53.97 - BVerwGE 108, 30 ).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97

    Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2007 - 2 B 65.06
    Behörden und Gerichte, die über das Bestehen eines solchen anderen Anspruchs entscheiden, müssen die vorgreifliche rechtskräftige Feststellung ihrer Entscheidung ohne nochmalige Prüfung zugrunde legen (Urteile vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24 und vom 24. November 1998 - BVerwG 9 C 53.97 - BVerwGE 108, 30 ).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2007 - 2 B 65.06
    Für eine solche Änderung hat kein Anlass bestanden, weil das Kindergeld nach der gesetzlichen Zweckbestimmung gemäß § 31 Satz 2 EStG weiterhin dem sozialen Zweck der Familienförderung dient, soweit es nicht zu der verfassungsrechtlich gebotenen steuerlichen Freistellung des Einkommens erforderlich ist (BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 2 BvL 5/00 - BVerfGE 110, 412 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2007 - 2 B 65.06
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • BVerwG, 18.06.2013 - 2 B 12.13

    Soldatenversorgung; Kindergeldberechtigung; kinderbezogener Teil des

    Der Bedeutungsgehalt des § 40 Abs. 2 Satz 1 BBesG ist in der Senatsrechtsprechung geklärt (Urteile vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 16.92 - BVerwGE 94, 98 = Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 27 S. 41 f. und vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 = Buchholz 237.95 § 95 SHLBG Nr. 3 S. 4 f.; Beschluss vom 13. Februar 2007 - BVerwG 2 B 65.06 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 40 Rn. 6 f.).
  • OVG Hamburg, 14.05.2009 - 4 Bf 185/07

    Rechtskraft eines Urteils; erfolglose Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakt;

    Dies ist der Fall, wenn die rechtskräftige Aberkennung eines prozessualen Anspruchs für einen anderen prozessualen Anspruch, der zwischen denselben Beteiligten streitig ist, vorgreiflich ist (BVerwG, Beschl. v. 13.2.2007, 2 B 65/06, NVwZ 2007, 844, 845; Urt. v. 10.5.1994, BVerwGE 96, 24, 26).
  • VG Saarlouis, 17.03.2009 - 3 K 729/08

    Rückforderung einer kindsbezogenen Familienzuschlagsleistung wegen Überschreitung

    In seinem Beschluss vom 13.02.2007 - 2 B 65.06 - habe das Bundesverwaltungsgericht unter Hinweis auf sein Urteil vom 26.08.1993 - 2 C 16.92 - nochmals bestätigt, dass rechtskräftige Urteile der Finanzgerichte über den Kindergeldanspruch Behörden und Gerichte bei den Entscheidungen über den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag binden.

    Diese Rechtsauffassung hat das BVerwG (im Beschluss vom 13.02.1997 - 2 B 65.06 - NVwZ 2007, 844) auch für die durch das Jahressteuergesetz 1996 eingetretene Änderung der Rechtslage (Zuständigkeit der Finanzgerichte anstelle der Sozialgerichte) bestätigt.

  • VG Ansbach, 25.10.2011 - AN 1 K 11.00896

    Die bestandskräftige Entscheidung der Familienkasse über das (Nicht-)Vorliegen

    Die Bevollmächtigten des Klägers wurden mit gerichtlichem Schreiben vom 9. August 2011 darauf hingewiesen, dass die Koppelung der Berechtigung zum Bezug des Familienzuschlags der Stufe 2 an die vorherige positive Entscheidung der Familienkasse über die Kindergeldberechtigung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 13.2.2007 - 2 B 65/06, NVwZ 2007, 844) rechtlich nicht zu beanstanden sei.

    Aus der gesetzlichen Akzessorietät des kinderbezogenen Teils des Familienzuschlags folgt, dass die bestandskräftige Entscheidung der Familienkasse über das (Nicht-)Vorliegen der Kindergeldberechtigung für den Vollzug des § 40 Abs. 2 BBesG bindend ist (BVerwG, Urteil vom 26.8.1993 - 2 C 16/92, BVerwGE 94, 98; Beschluss vom 13.2.2007 - 2 B 65/06, NVwZ 2007, 844; VG Saarland, Urteil vom 19.8.2008 - 3 K 105/08).

  • BVerwG, 08.06.2011 - 2 B 76.11

    Anspruch des im öffentlichen Dienst stehenden Vaters auf Familienzuschlag bei

    Beide Leistungen dienen dem einheitlichen sozialpolitischen Zweck des Familienlastenausgleichs (stRspr; vgl. zuletzt Beschluss vom 13. Februar 2007 - BVerwG 2 B 65.06 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 40 Rn. 6).
  • BVerwG, 15.02.2007 - 2 B 66.06

    Beihilfeanspruch für durch die ärztliche Behandlung und Medikation eines

    Insoweit kann auf die Gründe des Beschlusses vom 13. Februar 2007 in dem Parallelverfahren BVerwG 2 B 65.06 verwiesen werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2020 - 4 S 2573/19

    Gewährung des kinderbezogen Teil des Familienzuschlags für ein Stiefkind als

    Der kinderbezogene Familienzuschlag dient wie auch das Kindergeld dem einheitlichen sozialpolitischen Zweck des Familienlastenausgleichs; durch Zahlung des kinderbezogenen Familienzuschlags an einen Beamten oder Richter soll dessen erhöhter Alimentationsbedarf zur Bestreitung des Kindesunterhalts gedeckt werden (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 08.06.2011 - 2 B 76.11 -, Juris Rn. 6, und vom 13.02.2007 - 2 B 65.06 -, Juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2012 - 1 A 739/11

    Anspruch eines Besoldungsempfängers und Versorgungsempfängers auf

    Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 B 65.06 -, NVwZ 2007, 844 = juris, Rn. 6 ff., aufgegriffen und für die geltende Rechtslage bestätigt, dass die seinerzeit den Urteilen der Sozialgerichte zugesprochene Bindungswirkung nunmehr den Urteilen der jetzt zuständigen Finanzgerichte zukomme.
  • BVerwG, 15.02.2007 - 2 B 67.06

    Aufwerfen einer konkreten klärungsbedürftigen Frage des revisiblen Rechts als

    Insoweit kann auf die Gründe des Beschlusses vom 13. Februar 2007 in dem Parallelverfahren BVerwG 2 B 65.06 verwiesen werden.
  • VG Aachen, 30.11.2017 - 1 K 2216/15

    Rückforderung; kinderbezogener Familienzuschlag

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 B 65/06 -, juris, Rn. 6, m.w.N.
  • VGH Bayern, 01.10.2014 - 3 ZB 12.461

    Besoldungsrecht

  • VG Köln, 21.02.2011 - 27 K 3130/09

    Rechtmäßigkeit einer Rückforderung zuviel gezahlten Familienzuschlags nach § 49

  • VG München, 16.07.2020 - M 21a K 18.3288

    Erfolgloser PKH-Antrag - Kein kinderbezogener Teil des Familienzuschlags neben

  • VG Saarlouis, 19.08.2008 - 3 K 105/08

    Bindungswirkung einer Kindergeldentscheidung für die Besoldungsstelle

  • VG München, 24.03.2021 - M 21a K 18.3288

    Kein kinderbezogener Teil des Familienzuschlags neben Waisengeld

  • VG München, 10.04.2014 - M 12 K 13.4161

    Familienzuschlag; Bindungswirkung der "Kindergeldentscheidung" für die

  • VG München, 24.03.2021 - M 21a K 18.3373

    Kinderbezogener Teil des Familienzuschlags neben Waisengeld

  • VG Bayreuth, 13.11.2018 - B 5 K 17.297

    Abgewiesene Klage im Streit um kindbezogenen Anteil im Familienzuschlag für nicht

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.10.2006 - 4 S 2548/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6511
VGH Baden-Württemberg, 12.10.2006 - 4 S 2548/05 (https://dejure.org/2006,6511)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.10.2006 - 4 S 2548/05 (https://dejure.org/2006,6511)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - 4 S 2548/05 (https://dejure.org/2006,6511)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausschluss der Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Arzneimittel zur Behandlung der erektilen Dysfunktion durch Satzung der Postbeamtenkrankenkasse.

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Arzneimittel zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion; Herleitung von Leistungsansprüchen aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Grundrechtsbindung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts; ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Postbeamtenkrankenkasse: Arzneimittel, Erstattungsfähigkeit, erektile Dysfunktion, Grundrechtsbindung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2007, 148
  • DÖV 2007, 666
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2006 - 4 S 2548/05
    Im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist nämlich anerkannt, dass aus dem durch Art. 2 Abs. 1 GG im Rahmen der allgemeinen Handlungsfreiheit gewährleisteten Selbstbestimmungsrecht des Versicherten - dasselbe gilt für das auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gestützte Recht auf körperliche Unversehrtheit - jedenfalls kein grundrechtlicher Anspruch des Patienten gegen seine Krankenkasse auf Bereitstellung oder Finanzierung bestimmter Gesundheitsleistungen folgen kann (vgl. BSG, Urteil vom 10.05.2005, BSGE 94, 302).

    Die Beklagte verletzt ihren Gestaltungsspielraum auch nicht im Hinblick auf das Sozialstaatsprinzip , wenn sie angesichts ihrer - durch niedrige Beiträge bedingten - beschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit Leistungen aus ihrem Leistungskatalog herausnimmt, die - wie hier - in erster Linie einer Steigerung der Lebensqualität jenseits lebensbedrohlicher Zustände dienen (vgl. BSG, Urteil vom 10.05.2005, a.a.O.).

    Das folgt insbesondere aus der Erwägung, dass es sich im vorliegenden Zusammenhang um einen Bereich handelt, bei welchem die Übergänge zwischen krankhaften und nicht krankhaften Zuständen maßgeblich vom subjektiven Empfinden des einzelnen Betroffenen abhängen und eine schwerwiegende Krankheit nicht vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 10.05.2005, a.a.O.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2006 - 4 S 2548/05
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004, BVerfGE 110, 77, 83).

    Soweit er die Schwierigkeit des Falles darin erblickt, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet hat, hat er diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darzustellen und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel zu machen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23.06.2000, a.a.O. und vom 08.03.2001, NVwZ 2001, 552).

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2006 - 4 S 2548/05
    Zwar hat der Staat die Pflicht, die Ehe vor Beeinträchtigungen zu bewahren und durch geeignete Maßnahmen zu fördern (vgl. BVerfG, Urteil vom 17.07.2002, BVerfGE 105, 313, 346 = NJW 2002, 2543).
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2006 - 4 S 2548/05
    Da dieser Zulassungsgrund ebenso wie der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall gewährleisten soll (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2004, DVBl 2004, 838, vom 15.12.2003, NVwZ 2004, 744, vom 12.11.2002 - 7 AV 4.02 -, Juris, vom 11.11.2002, DVBl 2003, 401, und vom 14.06.2002, DVBl 2002, 1556), muss zugleich deutlich gemacht werden, dass wegen der in Anspruch genommenen besonderen Schwierigkeiten der Ausgang des Berufungsverfahrens jedenfalls ergebnisoffen ist (Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.11.2003, BayVBl 2004, 248).
  • VG Stuttgart, 14.11.2005 - 15 K 1648/05

    Keine Beihilfe der Postbeamtenkrankenkasse für Viagra.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2006 - 4 S 2548/05
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. November 2005 - 15 K 1648/05 - wird abgelehnt.
  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2006 - 4 S 2548/05
    Deshalb erwachsen aus Art. 6 Abs. 1 GG regelmäßig keine konkreten Ansprüche auf staatliche Leistungen (vgl. BVerfG, Urteil vom 12.02.2003, NJW 2003, 1381).
  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2006 - 4 S 2548/05
    Da dieser Zulassungsgrund ebenso wie der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall gewährleisten soll (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2004, DVBl 2004, 838, vom 15.12.2003, NVwZ 2004, 744, vom 12.11.2002 - 7 AV 4.02 -, Juris, vom 11.11.2002, DVBl 2003, 401, und vom 14.06.2002, DVBl 2002, 1556), muss zugleich deutlich gemacht werden, dass wegen der in Anspruch genommenen besonderen Schwierigkeiten der Ausgang des Berufungsverfahrens jedenfalls ergebnisoffen ist (Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.11.2003, BayVBl 2004, 248).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1996 - 4 S 2188/95

    Postbeamtenkrankenkasse: Begrenzung der Kassenleistungen für Heilkuren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2006 - 4 S 2548/05
    Ferner ist in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärt und bedarf deshalb keiner weiteren Erörterung, dass die Beklagte, weil ihre Leistungen allein eine freiwillige Krankenversicherung darstellen, mangels einer entsprechenden rechtlichen Grundlage gegenüber ihren Mitgliedern keine Fürsorgepflicht i.S.d. Art. 33 Abs. 5 GG trifft (vgl. Urteil des Senats vom 19.03.1996 - 4 S 2188/95 -, IÖD 1996, 199).
  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2006 - 4 S 2548/05
    Da dieser Zulassungsgrund ebenso wie der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall gewährleisten soll (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2004, DVBl 2004, 838, vom 15.12.2003, NVwZ 2004, 744, vom 12.11.2002 - 7 AV 4.02 -, Juris, vom 11.11.2002, DVBl 2003, 401, und vom 14.06.2002, DVBl 2002, 1556), muss zugleich deutlich gemacht werden, dass wegen der in Anspruch genommenen besonderen Schwierigkeiten der Ausgang des Berufungsverfahrens jedenfalls ergebnisoffen ist (Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.11.2003, BayVBl 2004, 248).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2006 - 4 S 2548/05
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind nach der Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn neben den für die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatsachenfragen bewirken, bzw. wenn der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Eröffnung angestrebt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Beschluss des Senats vom 25.02.1997 - 4 S 496/97 -, VBlBW 1997, 263).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

  • BVerwG, 12.11.2002 - 7 AV 4.02

    Berücksichtigung von nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05

    Ausschluss von potenzsteigernden Medikamenten von der Beihilfefähigkeit

    Aus Art. 6 Abs. 1 GG erwachsen regelmäßig keine konkreten Ansprüche auf staatliche Leistungen (BVerfG, Urteil vom 12.02.2003, BVerfGE 107, 205; Senatsbeschluss vom 12.10.2006 - 4 S 2548/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2008 - 4 S 2725/06

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit von allen Mitteln, die der Behandlung einer

    Aus Art. 6 Abs. 1 GG erwachsen regelmäßig keine konkreten Ansprüche auf staatliche Leistungen (BVerfG, Urteil vom 12.02.2003, BVerfGE 107, 205; Senatsbeschluss vom 12.10.2006 - 4 S 2548/05 -).
  • BVerwG, 13.09.2022 - 5 B 1.22

    Erstrecken der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht auch auf die betrieblichen

    Zur Begründung wird in den vom Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich in Bezug genommenen Entscheidungen ausgeführt, die Kassenleistungen der Beklagten, die als Sozialeinrichtung der früheren Deutschen Bundespost eine freiwillige Krankenversicherung anbiete, stellten zusätzliche Leistungen dar (VGH Mannheim, Urteil vom 19. März 1996 - 4 S 2188/95 - juris Rn. 23 und Beschluss vom 12. Oktober 2006 - 4 S 2548/05 - juris Rn. 3).

    Für die Annahme einer eigenen, der Beklagten gegenüber ihren Mitgliedern aus dem Mitgliederverhältnis erwachsenden Fürsorgepflicht fehle es an einer entsprechenden rechtlichen Grundlage (VGH Mannheim, Urteil vom 19. März 1996 - 4 S 2188/95 - juris Rn. 23 und Beschluss vom 12. Oktober 2006 - 4 S 2548/05 - juris Rn. 3) bzw. bestehe vor diesem Hintergrund grundsätzlich kein Anlass (VGH Mannheim, Urteil vom 11. März 2010 - 10 S 3090/08 - juris Rn. 33).

  • VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 7 K 08.1517

    Anwendbarkeit der Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) trotz deren Nichtigkeit

    Zwar hat der Staat die Pflicht, die Ehe vor Beeinträchtigungen zu bewahren und durch geeignete Maßnahmen zu fördern; er kann aber im Rahmen seiner gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit selbst bestimmten, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen besonderen Schutz verwirklichen will (VGH Baden-Württemberg vom 12.10.2006 - Az. 4 S 2548/05).

    Abgesehen davon, dass dem Kläger die medikamentöse Behandlung dieses Leidens auf seine Kosten nicht verwehrt wird, hat er jedenfalls keinen unmittelbaren Leistungsanspruch auf finanzielle Erstattung der damit verbundenen Aufwendungen, da es sich im vorliegenden Zusammenhang um einen Bereich handelt, bei welchem die Übergänge zwischen krankhaften und nicht krankhaften Zuständen maßgeblich vom subjektiven Empfinden des einzelnen Betroffenen abhängen (VGH Baden-Württemberg vom 12.10.2006 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2021 - 2 S 483/20

    Ausschluss eines Mitglieds aus der Postbeamtenkrankenkasse wegen Nichtzahlung von

    Die Beklagte als bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (vgl. § 26 Abs. 2 BAPostG) und Trägerin einer freiwilligen Krankenversicherung zur ergänzenden Selbstvorsorge unterliegt gegenüber ihren Mitgliedern - mangels Rechtsgrundlage - keiner Fürsorgepflicht (stRspr des Senats, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.04.2020 - 2 S 3377/19 - n.v., Urteil vom 11.03.2010 - 10 S 3090/08 - juris Rn. 33, Beschluss vom 12.06.2006 - 4 S 2548/05 - juris Rn. 3 ff., Urteil vom 19.03.1996 - 4 S 2188/95 - juris Rn. 25).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - 1 M 22/07   

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https://dejure.org/2007,21782
OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - 1 M 22/07 (https://dejure.org/2007,21782)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.02.2007 - 1 M 22/07 (https://dejure.org/2007,21782)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 1 M 22/07 (https://dejure.org/2007,21782)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; LSA-BG § 36 Abs. 1; ; LSA-BG § 39

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Berücksichtung eines Staatssekretärs a. D. bei einem beschränkten ("Bewerber aus der Landesverwaltung") Stellenbesetzungsverfahren

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Beförderung für Beamte oder Richter; Einschränkung des Kreises der zu berücksichtigenden Bewerber i.R.d. Organisationsfreiheit des Dienstherrn; Berücksichtigung von Ruhestandsbeamten im auszurichtenden Auswahlverfahren; Einstufung eines in den - ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Berücksichtung eines Staatssekretärs a. D. bei einem beschränkten ("Bewerber aus der Landesverwaltung") Stellenbesetzungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 2007, 321
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 32.85

    Wehrrecht - Berufssoldat - Dienstpflicht - Disziplinarverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - 1 M 22/07
    Indes hat weder ein Beamter noch ein Richter einen Anspruch darauf, befördert oder in ähnlicher Weise beruflich gefördert zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1987 - Az: 6 C 32/85 -, Buchholz 236.1 § 31 SG Nr. 21 [m. w. N.]).
  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99

    Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz unzulässige, aber auch unbegründete

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - 1 M 22/07
    Die öffentliche Verwaltung ist im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit nicht gehindert, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt auf Grund sachlicher Erwägungen einzuengen (siehe: BVerfG, Beschluss vom 11. November 1999 - Az.: 2 BvR 1992/99 -, ZBR 2000, 377).
  • OVG Hamburg, 29.12.2005 - 1 Bs 260/05

    Beamtenrecht: Im Rahmen des Organisationsermessens darf die Ausschreibung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - 1 M 22/07
    Es unterfällt - wie bereits ausgeführt - dem organisatorischen Ermessen des Dienstherrn, Beförderungen etwa aus Gründen der Zweckmäßigkeit des Personaleinsatzes auf einen bestimmten Bewerberkreis zu beschränken (vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - Az.: 6 B 1663/06 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. Mai 2006 - Az.: 5 ME 31/06 -, jeweils zitiert nach juris.web; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - Az.: 1 Bs 260/05 - , ZBR 2006, 256).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - 1 M 22/07
    Die Ausübung dieses Rechts steht im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn (so in ständiger Rechtsprechung, BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - Az.: 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237 [m. w. N.]).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2006 - 5 ME 31/06

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage betreffend die Übertragung der Stelle des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - 1 M 22/07
    Es unterfällt - wie bereits ausgeführt - dem organisatorischen Ermessen des Dienstherrn, Beförderungen etwa aus Gründen der Zweckmäßigkeit des Personaleinsatzes auf einen bestimmten Bewerberkreis zu beschränken (vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - Az.: 6 B 1663/06 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. Mai 2006 - Az.: 5 ME 31/06 -, jeweils zitiert nach juris.web; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - Az.: 1 Bs 260/05 - , ZBR 2006, 256).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2006 - 6 B 1663/06

    Streit über die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses von einem Auswahlverfahren zur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - 1 M 22/07
    Es unterfällt - wie bereits ausgeführt - dem organisatorischen Ermessen des Dienstherrn, Beförderungen etwa aus Gründen der Zweckmäßigkeit des Personaleinsatzes auf einen bestimmten Bewerberkreis zu beschränken (vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - Az.: 6 B 1663/06 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. Mai 2006 - Az.: 5 ME 31/06 -, jeweils zitiert nach juris.web; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - Az.: 1 Bs 260/05 - , ZBR 2006, 256).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.02.2016 - 1 M 204/15

    Parteizustellung einer einstweiligen Anordnung; ermessensfehlerfreies Wahlrecht

    Die Ausübung dieses Rechts steht im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ( so in ständiger Rechtsprechung, BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237 [m. w. N.; OVG LSA, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 22/07 -, juris ).
  • OVG Thüringen, 16.12.2008 - 2 EO 228/08

    Beförderungen; Konkurrentenstreitverfahren: Zulässigkeit ressortbeschränkter

    Die Ausübung dieses Rechts steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. zu allem BVerwG, Urteile vom 25. November 2004 - 2 C 17.03 - BVerwGE 122, 237, vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 - BVerwGE 122, 147, vom 20. August 2003 - 1 WB 23.03 - RiA 2004, 35 und vom 23. Oktober 1980 - 2 C 22.79 - ZBR 1981, 228; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 1 Bs 260/05 - ZBR 2006, 256; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 9. Mai 2006 - 5 ME 31/06 - NVwZ-RR 2007, 398 und vom 17. August 2005 - 5 ME 100/05 - OVG MüLü 50, 367; OVG NW, Beschlüsse vom 15. März 2003 - 1 B 2230/02 - RiA 2004, 152 und vom 28. Januar 2002 - 6 B 1275/01 - RiA 2003, 155; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. September 2007 - 2 B 10807/07 - IÖD 2008, 51; Sächsisches OVG, Beschluss vom 13. November 2007 - 3 BS 19/07 - BDVR-Rundschreiben 2008, 39; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 22/07 - ZBR 2007, 321).
  • LAG Hamm, 27.09.2018 - 17 Sa 484/18

    Anspruch einer Arbeitnehmerin im Jobcenter auf Teilnahme an

    Wie das Arbeitsgericht Dortmund in seiner Entscheidung vom 06.10.2016 zutreffend ausgeführt hat, ist der öffentliche Dienstherr im Rahmen seiner Personal- und Organisationshoheit befugt, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt aufgrund von sachlichen Erwägungen einzuengen (OVG Hamburg 29.12.2005 - 1 Bs 260/05 - Rdnr. 32, IÖD 2006, 115; OVG Magdeburg 13.02.2007 - 1 M 22/07 - Rdnr. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2017 - 1 M 106/17

    Organisationsermessen des Dienstherrn bei der Zuordnung von Ämter/Planstellen zu

    Die Ausübung dieses Rechts steht im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ( so in ständiger Rechtsprechung, BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 22/07 -, juris ).
  • OVG Thüringen, 16.12.2008 - 2 EO 239/08

    Recht der Landesbeamten; Konkurrentenstreitverfahren:

    Die Ausübung dieses Rechts steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. zu allem BVerwG, Urteile vom 25. November 2004 - 2 C 17.03 - BVerwGE 122, 237, vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 - BVerwGE 122, 147, vom 20. August 2003 - 1 WB 23.03 - RiA 2004, 35 und vom 23. Oktober 1980 - 2 C 22.79 - ZBR 1981, 228; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 1 Bs 260/05 - ZBR 2006, 256; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 9. Mai 2006 - 5 ME 31/06 - NVwZ-RR 2007, 398 und vom 17. August 2005 - 5 ME 100/05 - OVG MüLü 50, 367; OVG NW, Beschlüsse vom 15. März 2003 - 1 B 2230/02 - RiA 2004, 152 und vom 28. Januar 2002 - 6 B 1275/01 - RiA 2003, 155; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. September 2007 - 2 B 10807/07 - IÖD 2008, 51; Sächsisches OVG, Beschluss vom 13. November 2007 - 3 BS 19/07 - BDVR-Rundschreiben 2008, 39; OVG SachsenAnhalt, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 22/07 - ZBR 2007, 321).
  • OVG Niedersachsen, 05.07.2023 - 5 ME 44/23

    Zustimmungserfordernis; Ausschluss aus dem Bewerberkreis; Bewerbungsverfahren;

    Entsprechend hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 13. Februar 2007 (-1 M 22/07 -, juris Rn. 4 f.) festgestellt, dass sich aus dem Zusatz "Nur für Bewerber/-innen aus der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt" ein Ausschluss einer Staatssekretärin im einstweiligen Ruhestand ergebe.
  • VG Hannover, 03.05.2023 - 2 B 2381/23

    Auswahlentscheidung; Bewerbungsverfahrensanspruch; einstweiliger Ruhestand;

    Ob eine solche Beschränkung zulässig ist (vgl. hierzu OVG LSA, Beschl. v. 13.2.2007 - 1 M 22/07 -, juris Rn. 7 f.), muss die Kammer nicht entscheiden.
  • VG Schleswig, 21.02.2018 - 12 B 44/17

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Beförderungsrechtsstreit;

    So bestehen etwa keine Bedenken dagegen, dass ein Träger öffentlicher Verwaltung lediglich Bedienstete seines Bereichs (z. B. Landes) in den Bewerberkreis aufnehmen will (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.02.2007 - 1 M 22/07 - zitiert nach juris Rn. 3f; VG Magdeburg, Urteil vom 23.10.2009 - 5 A 44/09 - zitiert nach juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 13.11.2007 - 3 BS 19/07

    Konkurrentenstreitverfahren; beschränkte Ausschreibung; Leistungsgrundsatz;

    Die Bedenken gegen das Verständnis der Beschränkung der Ausschreibung auf Arbeitsrichter als eine im organisatorischen Ermessen des Antragsgegners stehende Maßnahme entfallen auch nicht deshalb, weil die Maßnahme sie ihrer Art nach mit der Beschränkung auf (aktive) Landesbedienstete vergleichbar sein könnte, die ein Teil der Obergerichte als eine aus Gründen des sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln sachlich gerechtfertigte Organisationsentscheidung ansieht (vgl. OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 13.2.2007 - 1 M 22/07 - zitiert nach JURIS; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.12.2005, ZBR 2006, 256; vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 9.5.2006, NVwZ-RR 2007, 398).
  • VG Bayreuth, 26.04.2023 - B 5 E 23.190

    Beförderungspraxis der Bundespolizei, Beförderung nach behördeninternen

    So bestehen etwa keine Bedenken dagegen, dass ein Träger öffentlicher Verwaltung lediglich Bedienstete seines Bereichs (z. B. Landes) in den Bewerberkreis aufnehmen will (OVG SH, B.v. 13.2.2007 - 1 M 22/07 - juris Rn. 3f.).
  • VG Magdeburg, 17.03.2016 - 5 B 613/15

    Vorläufiger Rechtsschutz - beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.05.2006 - 14 BV 02.2643   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21083
VGH Bayern, 30.05.2006 - 14 BV 02.2643 (https://dejure.org/2006,21083)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.05.2006 - 14 BV 02.2643 (https://dejure.org/2006,21083)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - 14 BV 02.2643 (https://dejure.org/2006,21083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kostenerstattung - Die Abrechnung von dentinadhäsiven Aufbaufüllungen: Was ist zu beachten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 2007, 321
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 10.92

    Zulässigkeit einer ärztlichen Gebühr für die Durchführung einer ambulanten

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2006 - 14 BV 02.2643
    Der Kläger kann sich demgegenüber nicht auf die vom Verwaltungsgericht herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 17.2.1994 BVerwGE 95, 117) berufen, wonach Aufwendungen für ärztliche Leistungen, deren Berechnung auf einer zweifelhaften Auslegung der einschlägigen Gebührenordnung beruht, beihilferechtlich schon dann als angemessen anzusehen sind, wenn der vom Arzt bzw. Zahnarzt in Rechnung gestellte Betrag einer zumindest vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entspricht und der beihilfepflichtige Dienstherr nicht rechtzeitig für Klarheit über seine Auslegung gesorgt hat.
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2006 - 14 BV 02.2643
    Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich entschieden, dass die Beihilfevorschriften nicht den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts genügen und nur noch für eine Übergangszeit anzuwenden sind (BVerwG vom 17.6.2004 BVerwGE 121, 103).
  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 161/02

    Analoge Abrechenbarkeit zahnärztlicher konservierender Leistungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2006 - 14 BV 02.2643
    Bei der dentinadhäsiven oder auch multiadhäsiven Kompositrestauration, zu der die dentinadhäsiven Kunststofffüllungen gehören, handelt es sich um eine in diesem Sinn neue, selbständige zahnärztliche Leistung (vgl. hierzu BGH vom 23.1.2003 NJW-RR 2003, 636).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 10.95

    Beamtenrecht: Volle Überprüfbarkeit der ärztlichen Gebührenansätze im Rahmen der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2006 - 14 BV 02.2643
    Es ist ihm daher zuzumuten, bei der Anwendung neuartiger Behandlungstechniken sich vorher bei der Beihilfestelle über deren Beihilfefähigkeit zu erkundigen (BVerwG vom 30.5.1996 DVBl 1996, 1150).
  • OLG Hamm, 07.11.2003 - 20 U 56/03

    Versicherung, Krankenkostenversicherung, Abrechnung, neu entwickelten Therapien

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2006 - 14 BV 02.2643
    Dies ist bei einer analogen Anwendung der Positionen der Gebührenordnung jedoch nicht gewährleistet, weil es sich dabei um Näherungswerte handelt, die nicht alle relevanten Kriterien wie Aufwand, Kosten, Materialien und auch Anwendungstechnik gleichermaßen berücksichtigen können (so auch BGH a.a.O.; OLG Hamm vom 7.11.2003 NJW-RR 2004, 1353).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 4 S 2090/05

    Keine Begründungspflicht für den 2,3fachen Gebührensatz bei dentin-adhäsiven

    Die Abrechnung von dentin-adhäsiven Kompositfüllungen analog den Gebührenpositionen 216 und 217 GOZ ist bis zum Schwellenwert (2,3-facher Gebührensatz) auch ohne besondere Begründung zulässig (entgegen Bayer. VGH, Urteil vom 30.05.2006 - 14 BV 02.2643 -).

    Dies entspricht der neueren, auch obergerichtlichen Rechtsprechung (Bayer. VGH, Urteil vom 30.05.2006 - 14 BV 02.2643 -, Juris; OVG Münster, Beschluss vom 08.03.2006 - 6 A 2970/04 -, Juris; VG Darmstadt, Urteil vom 27.10.2006 - 5 E 787/05 -, IÖD 2007, 15).

    Der Senat folgt insoweit nicht der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der davon ausgeht, dass der sog. Schwellenwert gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 GOZ im Falle einer analogen Berechnung nicht anzuwenden sei (Urteil vom 30.05.2006, a.a.O.).

    Daher sei nicht gewährleistet, dass das mit dem Gebührenverzeichnis angestrebte Ziel, Gebührenpositionen so festzulegen, dass in der überwiegenden Zahl der individuellen zahnärztlichen Leistungen eine 2, 3-fache Steigerung angemessen erscheint, eingehalten werde (Bayer. VGH, Urteil vom 30.05.2006, a.a.O.).

    Eine den Bestimmungen der Gebührenordnung nicht mehr entsprechende Liquidationspraxis rechtfertigt es jedoch nicht, generell von der Bestimmung des § 10 Abs. 3 Satz 1 GOZ abzuweichen und im Falle einer analogen Berechnung stets eine besondere Begründung zu verlangen (so aber Bayer. VGH, Urteil vom 30.05.2006, a.a.O.).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verweist insoweit auf das auch vom Senat beigezogene Gutachten des Prof. Dr. H. vom 21.08.2004, wonach der Steigerungsfaktor bei dentin-adhäsiven Restaurationen im Vergleich mit Inlays je nach Aufwand unter dem 2, 3-fachen liegen könne (Bayer. VGH, Urteil vom 30.05.2006, a.a.O).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 10 S 2582/08

    Zur Beihilfefähigkeit von dentin-adhäsiven Kompositfüllungen - keine

    Eine besondere Begründung des Zahnarztes für den gewählten Steigerungsfaktor ist dabei regelmäßig nicht erforderlich (wie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.2007 - 4 S 2090/05 - entgegen Bay.VGH, Urt. v. 30.05.2006 - 14 BV 02.2643 -).

    Zur Begründung der am 09.09.2008 eingelegten Berufung macht der Beklagte geltend, nach dem zutreffenden Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.05.2006 (Az. 14 BV 02.2643) bestehe bei der analogen Berechnung von zahnärztlichen Leistungen gemäß den Gebührenpositionen 215 bis 217 für dentin-adhäsive Füllungen eine Begründungspflicht des Zahnarztes bzw. Beihilfeberechtigten, wenn der 2, 3-fache Steigerungssatz nach der GOZ abgerechnet werde.

    Dies entspricht der insoweit einhelligen neueren Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.2007 - 4 S 2090/05 - juris; BayVGH, Urt. v. 30.05.2006 - 14 BV 02.2643 - RiA 2007, 190; Sächs. OVG, Urt. v. 01.04.2009 - 2 A 86/08 - juris).

    Der Senat folgt insoweit nicht der vom Beklagten herangezogenen Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der davon ausgeht, dass der Schwellenwert von 2, 3 im Falle der Analogberechnung keine bzw. nur eingeschränkte Anwendung findet (vgl. Bay.VGH, Urt. v. 30.05.2006, a.a.O.).

    Im Übrigen rechtfertigt selbst eine den Bestimmungen der Gebührenordnung nicht mehr entsprechende Liquidationspraxis es nicht, im Falle der analogen Berechnung einen von § 5 Abs. 2 Satz 4 GOZ abweichenden Regelhöchstsatz festzusetzen bzw. auf einen solchen zu verzichten (so aber Bay.VGH, Urt. v. 30.05.2006, a.a.O.).

    Gegenteiliges kann insbesondere nicht dem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Verfahren Az. 14 BV 02.2643 zugrunde gelegten Sachverständigengutachten von Prof. Dr. H. vom 21.08.2004 entnommen werden.

  • OVG Sachsen, 01.04.2009 - 2 A 86/08

    Beihilfe; Gebührenordnung für Zahnärzte; Dentin-Adhäsiv-Kompositfüllung; Inlay;

    Dies entspricht der insoweit einhelligen neueren, auch obergerichtlichen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 8.3.2006 - 6 A 2970/04 - BayVGH, Urt. v. 30.5.2006 - 14 BV 02.2643 - VGH BW, Urt. v. 27.6.2007 - 4 S 2090/05 - VG Frankfurt, Urt. v. 21.11.2008 - 9 K 1938/08.F - sämtlich juris), der sich der Senat anschließt.

    Der Senat folgt insoweit nicht der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der davon ausgeht, dass der sogenannte Schwellenwert von 2, 3 im Falle der Analogberechnung nicht bzw. nur eingeschränkt Anwendung finde (BayVGH, Urt. v. 30.5.2006 a. a. O.).

    Im Übrigen rechtfertigt selbst eine den Bestimmungen der Gebührenordnung nicht mehr entsprechende Liquidationspraxis es nicht, im Falle der analogen Berechnung einen von § 5 Abs. 2 Satz 4 GOZ abweichenden Regelhöchstsatz festzusetzen bzw. auf einen solchen zu verzichten (so aber BayVGH, Urt. v. 30.5.2006 a. a. O.).

  • VG München, 05.02.2009 - M 17 K 08.3426

    Beihilfefähigkeit von dentin-adhäsiven Kunststofffüllungen

    Auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Mai 2006 (Az.: 14 BV 02.2643) wurde hingewiesen.

    Dies entspricht der neueren, auch obergerichtlichen Rechtsprechung (BayVGH vom 30.5.2006, Az.: 14 BV 02.2643 - JURIS; OVG Münster vom 8.3.2006, Az.: 6 A 2970/04 - JURIS; VGH Baden-Württemberg vom 27.6.2007, Az.: 4 S 2090/05 - JURIS).

    Das Gericht folgt hier nicht der Rechtsprechung des BayVGH (Urteil v. 30.5.2006, a.a.O.), der davon ausgeht, dass im Fall einer analogen Abrechnung eine Begründungspflicht auch dann besteht, wenn der Schwellenwert des 2, 3-fachen Satzes nicht überschritten wird.

    Die Berufung war zuzulassen, da das Urteil von der Entscheidung des BayVGH vom 30. Mai 2006 (Az. 14 BV 02.2643) abweicht (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).

  • VG Ansbach, 13.02.2008 - AN 15 K 07.00972

    Dentin-adhäsive Mehrschichtrekonstruktion; Beihilfefähigkeit bis zur Höhe des

    Dass bei einer dentin-adhäsiven Mehrschichtrekonstruktion eine analoge Bewertung gemäß § 6 Abs. 2 GOZ möglich und zulässig ist, ist in der Rechtsprechung zwischenzeitlich geklärt (vgl. BayVGH, Urteil vom 30.05.2006 - 14 BV 02.2643) und wird auch vom Beklagten nicht in Abrede gestellt.

    Das Gericht folgt hier nicht der Rechtsprechung des BayVGH (Urteil vom 30.05.2006 - Az. 14 BV 02.2643), nach der im Falle einer analogen Abrechnung eine Begründungspflicht auch besteht, wenn der Schwellenwert nicht überschritten wird.

    So führt der Gutachter Professor ..., dessen Gutachten Grundlage des oben genannten Urteils des BayVGH (Urteil vom 30.05.2006 - 14 BV 02.2643) ist, auf Seite 17 Folgendes aus: "Die Vergleichbarkeit von Aufwand, Kosten, Materialien und auch Technik legt die analoge Abrechnung nach GOZ 215-217 oder GOZ 214 nahe.

    Die Berufung war zuzulassen, da das Urteil von der Entscheidung des BayVGH vom 30. Mai 2006 - Az. 14 BV 02.2643 abweicht (§ 124 Abs. 2 Nummer 4 VwGO).

  • VG Bayreuth, 21.11.2008 - B 5 K 08.700

    Beihilfefähigkeit zahnärztlicher Leistungen - Kompositfüllungen in

    Die Angemessenheit dieses Steigerungsfaktors von nur 1, 5 für dentinadhäsive Rekonstruktionen habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen vom 30. Mai 2006 (Az.: 14 BV 02.3276 und 14 BV 02.2643) bestätigt.

    Zwischen den Beteiligten ist allein die Vergütungshöhe für die erbrachten zahnärztlichen Leistungen und damit deren Angemessenheit streitig, weil die beihilferechtlichen Hinweise zum Gebührenrecht als Anhang 1 der VV-BayBhV in Nr. 2.2 Satz 5 und 6 unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Mai 2006 (Az.: 14 BV 02.3276 und 14 BV 02.2643) bei Zugrundelegung der GOZ-Nrn. 215 ff. nur einen Steigerungsfaktor von höchstens 1, 5 für angemessen erklären.

    So hat der Verwaltungsgerichtshof die seinerzeitige Beschränkung auf einen Steigerungssatz von maximal 1, 5 maßgeblich darauf gestützt, dass der Dienstherr die Beihilfe nach pflichtgemäßem Ermessen festlegen könne, sofern er nicht durch Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften oder eine ständig geübte Praxis gebunden sei (vgl. BayVGH, Urteil vom 30. Mai 2006, Az.: 14 BV 02.2643, RdNr. 19 der juris-Ausgabe).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2009 - 4 N 109.07

    Beihilfe: Steigerungsfaktor bei Aufwendungen für dentin-adhäsive

    Für diesen vom Beklagten ohne Begründung bezweifelten Standpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung gibt es jedenfalls zahlreiche Belege (vgl. aus der neueren verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung OVG Münster, Beschluss vom 8. März 2006 - 6 A 2970/04 -, juris Rn. 10 ff.; VGH München, Urteil vom 30. Mai 2006 - 14 BV 02.2643 -, juris Rn. 17; VGH Mannheim, Urteil vom 27. Juni 2007 - 4 S 2090/05 -, juris Rn. 20 ff.; OVG Bautzen, Urteil vom 1. April 2009 - 2 A 86/08 -, juris Rn. 21 f.; VG Minden, Urteil vom 2. Mai 2007 - 4 K 787/06 -, juris Rn. 18 ff.; VG Hannover, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 A 1857/06 -, juris Rn. 24; VG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. November 2008 - 9 K 1938/08.F -, juris Rn. 15).

    Mit dem Hinweis auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Mai 2006 (a.a.O. Rn. 18 ff.) dringt der Beklagte gleichfalls nicht durch.

    Auch das im Einzelfall abweichende Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Mai 2006 (a.a.O. Rn. 18 ff.) begründet keine Klärungsbedürftigkeit, weil sich dieser Entscheidung nach dem Prüfungsstoff des Senats (vgl. 1.) keine verallgemeinerungsfähige Gegenposition entnehmen lässt.

  • VGH Bayern, 06.07.2010 - 14 BV 09.992

    Beihilfe; Dentin-Adhäsiv-Technik; analoge Anwendung von Positionen des

    Dem hält die Beklagte mit ihrer vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung entgegen, das Verwaltungsgericht weiche zu Unrecht von der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Mai 2006 (Az. 14 BV 02.2643) ab.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 30. Mai 2006 (a.a.O.) entschieden, dass bei der analogen Anwendung der Nrn. 214 bis 217 des Gebührenverzeichnisses nicht ohne nähere Begründung ein 2, 3-facher Steigerungssatz zugrunde gelegt werden kann und - im damals entschiedenen Fall - ein höherer Steigerungsfaktor als 1, 5 mangels besonderer Begründung nicht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 GOZ nach billigem Ermessen bestimmt erscheint.

  • VGH Bayern, 26.04.2010 - 14 BV 09.237

    Beihilfe; Dentin-Adhäsiv-Technik; analoge Anwendung von Positionen des

    Das Sachverständigengutachten, das der Verwaltungsgerichtshof bereits seiner Entscheidung vom 30. Mai 2006, Az. 14 BV 02.2643, zugrunde gelegt hat, wurde auch zum Gegenstand des hiesigen Verfahrens gemacht.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 30. Mai 2006 (a.a.O.) entschieden, dass bei der analogen Anwendung der Nrn. 214 bis 217 des Gebührenverzeichnisses nicht ohne nähere Begründung ein 2, 3-facher Steigerungssatz zugrunde gelegt werden kann und - im damals entschiedenen Fall - ein höherer Steigerungsfaktor als 1, 5 mangels besonderer Begründung nicht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 GOZ nach billigem Ermessen bestimmt erscheint.

  • VG München, 05.02.2009 - M 17 K 08.3610

    Beihilfefähigkeit von dentin-adhäsiven Kunststofffüllungen

    Das Gericht folgt hier nicht der Rechtsprechung des BayVGH (Urteil v. 30.5.2006 Az. 14 BV 02.2643), der davon ausgeht, dass im Fall einer analogen Abrechnung eine Begründungspflicht auch dann besteht, wenn der Schwellenwert des 2, 3-fachen Satzes nicht überschritten wird.

    Die Berufung war zuzulassen, da das Urteil von der Entscheidung des BayVGH vom 30. Mai 2006 (Az. 14 BV 02.2643) abweicht (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).

  • VG Köln, 24.02.2010 - 24 K 7772/08

    Beihilfe für Aufwendungen für eine zahnärztliche dentinadhäsive

  • VG Ansbach, 15.07.2009 - AN 15 K 09.00436

    Beihilfe zu Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen; Dentinadhäsive

  • VG München, 05.03.2009 - M 17 K 08.3483

    Beihilfeberechnung bei dentin-adhäsiven Kunststofffüllungen

  • VG Würzburg, 04.03.2008 - W 1 K 07.1363

    Dentin-adhäsive-Füllung; analoge Anwendung der GOZ; Begründungspflicht

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2012 - 2 S 1001/12

    Beihilfe für dentin-adhäsive Rekonstruktion

  • VG Hannover, 03.05.2007 - 2 A 1857/06

    Analogberechnung; Behandlung; Beihilfe; Gebührensatz; Gerät; Gerätepreis;

  • VG Frankfurt/Main, 21.11.2008 - 9 K 1938/08

    Beihilfe: Abrechnung einer zahnärztlichen Behandlung im Wege der Analogberechnung

  • VG Saarlouis, 05.10.2010 - 3 K 640/10

    Beihilfefähigkeit von Einlagefüllungen nach der Dentin-Adhäsiv-Technik;

  • VG Augsburg, 08.06.2011 - Au 2 K 10.1908

    Beihilfe zu Aufwendungen für eine Zahnfüllung in "Dentinadhäsivtechnik"; analoge

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.03.2006 - 14 BV 02.3276   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,38998
VGH Bayern, 30.03.2006 - 14 BV 02.3276 (https://dejure.org/2006,38998)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.03.2006 - 14 BV 02.3276 (https://dejure.org/2006,38998)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. März 2006 - 14 BV 02.3276 (https://dejure.org/2006,38998)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Regensburg - RN 3 K 01.2269
  • VGH Bayern, 30.03.2006 - 14 BV 02.3276

Papierfundstellen

  • ZBR 2007, 321
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2006 - 14 BV 02.3276
    Der für die Krankenversicherung zur Verfügung stehende Teil der Alimentation muss damit grundsätzlich so bemessen sein, dass aus ihm die Prämien einer im Wesentlichen der Beihilfe angepassten - "beihilfekonformen" - Krankenversicherung beglichen werden können (vgl. BVerfG vom 13.11.1990, BVerfGE 83, 89 [BVerfG 13.11.1990 - 2 BvF 3/88] ).

    Das bedeutet allerdings nicht, dass er verpflichtet wäre, die Beihilfebestimmungen den Krankenversicherungsmöglichkeiten lückenlos anzupassen und einen Ausgleich jeglicher aus Anlass von Krankheitsfällen entstandenen Aufwendungen in vollem Umfang sicherzustellen (BVerfG vom 13.11.1990 a.a.O. und vom 25.9.2001 a.a.O.).

    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn die (un-)gleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (BVerfG vom 13.11.1990 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84

    Akademischen Räte - Oberräte - Direktoren - Wissenschaftliche Mitarbeiter -

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2006 - 14 BV 02.3276
    Dass generell auf Höchstbelastungen abzustellen sei, ergibt sich auch nicht aus dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (vom 12.6.1985 BVerwGE 71, 342 [BVerwG 12.06.1985 - 6 C 24.84] ).
  • VG Bayreuth, 21.11.2008 - B 5 K 08.700

    Beihilfefähigkeit zahnärztlicher Leistungen - Kompositfüllungen in

    Die Angemessenheit dieses Steigerungsfaktors von nur 1, 5 für dentinadhäsive Rekonstruktionen habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen vom 30. Mai 2006 (Az.: 14 BV 02.3276 und 14 BV 02.2643) bestätigt.

    Zwischen den Beteiligten ist allein die Vergütungshöhe für die erbrachten zahnärztlichen Leistungen und damit deren Angemessenheit streitig, weil die beihilferechtlichen Hinweise zum Gebührenrecht als Anhang 1 der VV-BayBhV in Nr. 2.2 Satz 5 und 6 unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Mai 2006 (Az.: 14 BV 02.3276 und 14 BV 02.2643) bei Zugrundelegung der GOZ-Nrn. 215 ff. nur einen Steigerungsfaktor von höchstens 1, 5 für angemessen erklären.

  • VG Frankfurt/Main, 28.02.2008 - 9 E 1579/07

    Keine zwingende Einschränkung von Beihilfeansprüchen ohne Hinweise des BMI

    Die Entscheidung des BayVGH München vom 30.03.2006 - 14 BV 02.3276, auf die sich die Beklagte zur Begründung ihrer Auffassung berufen hat, betrifft einen anderen Fall, so dass die in ihr dargelegten Grundsätze für die hier zu treffende Entscheidung nicht von maßgebender Bedeutung sind.
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