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   BGH, 28.07.2008 - NotSt (B) 1/08   

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https://dejure.org/2008,11286
BGH, 28.07.2008 - NotSt (B) 1/08 (https://dejure.org/2008,11286)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2008 - NotSt (B) 1/08 (https://dejure.org/2008,11286)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - NotSt (B) 1/08 (https://dejure.org/2008,11286)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens und Amtsenthebung eines Notars wegen Verletzung von Amtspflichten; Voraussetzung einer vorläufigen Amtsenthebung

  • Judicialis

    BNotO § 14 Abs. 1 Satz 2; ; BNotO § 14 Abs. 2; ; BNotO § 14 Abs. 3; ; BNotO § 96; ; HDO § 83; ; StPO § 153 Abs. 1; ; BeurkG § 17; ; BeurkG § 54 a Abs. 2 Nr. 1; ; BeurkG § 54 a Abs. 2 Ziff. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 96; HDO § 83
    Voraussetzungen der vorläufigen Amtsenthebung eines Notars

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZNotP 2008, 416
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.03.2006 - NotSt (B) 4/05

    Vorläufige Amtsenthebung eines Notars bei langer Verfahrensdauer

    Auszug aus BGH, 28.07.2008 - NotSt (B) 1/08
    Danach setzt die vorläufige Amtsenthebung voraus, dass die endgültige, wenn auch nur befristete Amtsenthebung zu erwarten ist, die Maßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist und dass sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. März 2002 - NotSt (B) 1/02 -DNotZ 2003, 72, 73; vom 28. November 2005 - NotSt (B) 3/05 und vom 20. März 2006 - NotSt (B) 4/05 - NdsRpfl.
  • BGH, 18.03.2002 - NotSt (B) 1/02

    Vorläufige Amtsenthebung eines Notars

    Auszug aus BGH, 28.07.2008 - NotSt (B) 1/08
    Danach setzt die vorläufige Amtsenthebung voraus, dass die endgültige, wenn auch nur befristete Amtsenthebung zu erwarten ist, die Maßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist und dass sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. März 2002 - NotSt (B) 1/02 -DNotZ 2003, 72, 73; vom 28. November 2005 - NotSt (B) 3/05 und vom 20. März 2006 - NotSt (B) 4/05 - NdsRpfl.
  • BGH, 28.11.2005 - NotSt (B) 3/05

    Voraussetzungen einer vorläufigen Amtsenthebung

    Auszug aus BGH, 28.07.2008 - NotSt (B) 1/08
    Danach setzt die vorläufige Amtsenthebung voraus, dass die endgültige, wenn auch nur befristete Amtsenthebung zu erwarten ist, die Maßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist und dass sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. März 2002 - NotSt (B) 1/02 -DNotZ 2003, 72, 73; vom 28. November 2005 - NotSt (B) 3/05 und vom 20. März 2006 - NotSt (B) 4/05 - NdsRpfl.
  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 15/93

    Voraussetzungen für ein vorläufiges Berufsverbot für einen Notar durch die

    Auszug aus BGH, 28.07.2008 - NotSt (B) 1/08
    Erweckt ein Notar auch nur den Anschein, dass Treuegelder bei ihm gefährdet sind oder die Beachtung der Treuhandbedingungen nicht gewährleistet ist, wird das Vertrauen der Betroffenen in die Integrität des Berufsstandes der Notare und in die Funktionsfähigkeit des Grundstücksmarktes und eines Teils des Kapitalmarktes nachhaltig beeinträchtigt (Senatsbeschluss vom 25. April 1994 - NotZ 15/93 - BGHR BNotO § 96 Disziplinarverfahren 4).
  • BGH, 05.12.2019 - III ZR 112/18

    Große Differenz zwischen Ankaufspreis und Verkaufspreis eines Grundstücks bei

    Eine große Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis eines Grundstücks bei kurz aufeinanderfolgenden Verträgen ist ein Anhaltspunkt für die Verfolgung unerlaubter oder unredlicher Zwecke, an welcher der Notar weder durch die Beurkundung noch durch die Abwicklung der Kaufverträge mitwirken darf (Bestätigung von Senat, Urteil vom 17. Juli 2014 - III ZR 514/13, WM 2014, 1611 Rn. 32 und BGH, Beschluss vom 28. Juli 2008 - NotSt (B) 1/08, BeckRS 2008, 17806).

    Ein unerlaubter oder unredlicher Zweck in diesem Sinne kann etwa vorliegen, wenn eine Immobilie zu einem sittenwidrig überhöhten Preis verkauft werden soll oder der Verdacht besteht, dass die Tätigkeit des Notars der Begehung einer Straftat dient (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2017 - NotSt(Brfg) 2/17, WM 2018, 482 Rn. 25 und vom 23. November 2015 - NotSt(Brfg) 4/15, DNotZ 2016, 227 Rn. 17), etwa weil der beurkundete Kaufpreis zur Täuschung einer kreditgebenden Bank oder eines späteren Erwerbers zu hoch oder zu niedrig angesetzt wird (BGH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2009 - NotSt(B) 2/09, DNotZ 2011, 71 Rn. 2 und 10 ff; vom 17. November 2008 - NotZ 13/08, DNotZ 2009, 290 Rn. 2 und 7 ff und vom 28. Juli 2008 - NotSt(B) 1/08, BeckRS 2008, 17806 Rn. 24 ff).

  • OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 1 Not 2/17

    Disziplinarklage gegen einen Notar: Verwertung von zur Erfüllung der

    Erweckt ein Notar auch nur den Anschein, dass Treuegelder bei ihm gefährdet sind oder die Beachtung der Treuhandbedingungen nicht gewährleistet ist, wird das Vertrauen der Betroffenen in die Integrität des Berufsstandes der Notare und in die Funktionsfähigkeit des Grundstücksmarktes nachhaltig beeinträchtigt (BGH vom 28.7.2008 - NotSt (B) 1/08 -, Rn. 25, juris; vom 25.4.1994 - NotZ 15/93 -, Rn. 25).
  • BGH, 08.11.2013 - NotSt (B) 1/13

    Notaramt: Vorläufige Amtsenthebung wegen gestalterischer Vorkehrungen für

    Die vorläufige Amtsenthebung setzt weiterhin voraus, dass die Maßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist und dass sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BGH, Senat für Notarsachen, Beschluss vom 28. Juli 2008 - NotSt(B) 1/08, ZNotP 2008, 416, juris Rn. 22 zu § 83 HDO mwN).
  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 13/08

    Pflichten des Notars bei Abwicklung eines unerlaubten Treuhandgeschäfts

    2006, 206 ff und vom 28. Juli 2008 - NotSt (B) 1/08 - ZNotP 2008, 416, 417 Rn. 7).
  • KG, 01.11.2013 - 9 U 315/12

    Notarhaftung: Vorrang der Verschwiegenheitspflicht eines Notars gegenüber dem

    Bei derartigen Differenzen zwischen Ankaufs- und Verkaufspreisen ist es nicht vorstellbar, dass ein Notar geglaubt haben könnte, bei den von ihm beurkundeten Verträgen gehe alles mit rechten Dingen zu (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2008 - NotSt (B) 1/08 -, juris Tz.
  • BGH, 14.12.2009 - NotSt (B) 2/09

    Vorläufige Amtsenthebung eines Notars nach Einleitung des förmlichen

    Danach setzt die vorläufige Amtsenthebung voraus, dass die endgültige, wenn auch möglicherweise nur befristete Amtsenthebung zu erwarten ist, die Maßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist und dass sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. z.B.: Senatsbeschlüsse vom 20. April 2009 - NotSt(B) 1/09 - juris Rn. 9; vom 28. Juli 2008 - NotSt(B) 1/08 - ZNotP 2008, 416, 418 Rn. 25 und vom 20. März 2006 - NotSt(B) 4/05 - NdsRpfl.
  • KG, 25.02.2020 - 9 U 18/18

    Schadenersatz wegen notarieller Amtspflichtverletzung

    Bei solchen Differenzen zwischen Ankaufs- und Verkaufspreisen ist es nicht vorstellbar, dass ein Notar geglaubt haben könnte, bei den Verträgen gehe alles mit rechten Dingen zu (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2008 - NotSt (B) 1/08 -, Rn. 24, jur.is).
  • BGH, 20.04.2009 - NotSt (B) 1/09

    Aufhebung der vorläufigen Amtsenthebung eines Notars, da nicht zu erwarten ist,

    2006, 206, 207 und vom 28. Juli 2008 - NotSt(B) 1/08 - ZNotP 2008, 416, 418 Rn. 25).
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