Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.11.2005 - I-3 Wx 140/05   

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https://dejure.org/2005,4895
OLG Düsseldorf, 22.11.2005 - I-3 Wx 140/05 (https://dejure.org/2005,4895)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.11.2005 - I-3 Wx 140/05 (https://dejure.org/2005,4895)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. November 2005 - I-3 Wx 140/05 (https://dejure.org/2005,4895)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    In Ausführung eines Eigentümerbeschlusses durchgeführter Aufbau eines Baugerüstes auf einer zur Sondernutzung zugewiesenen Vorgartenfläche mit Zustimmung des Sondernutzungsberechtigten; Durchführung notwendiger Instandhaltungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten am ...

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 4; ; WEG § 23 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 4 § 23 Abs. 1, Abs. 4
    Entschädigungsanspruch eines Wohnungseigentümers wegen Beschädigung von Pflanzen in einem ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Vorgarten anlässlich von Instandsetzungsarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entschädigungsanspruch des Sondernutzungsberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 104
  • ZMR 2006, 459
  • ZWE 2006, 105 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 19.05.1994 - 2Z BR 135/93

    Auslegung eines Eigentümerbeschlusses durch Tatrichter und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2005 - 3 Wx 140/05
    Das wäre nur dann der Fall, wenn der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Regelungsbefugnis schlechthin gefehlt hätte, z.B. weil kein Bezug zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder zu den sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis ergebenden Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümer bestanden habe (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 1104).

    Da es also bei diesem Anspruch darum geht, dass Ersatz für Schäden zu leisten ist, die durch eine hinzunehmende Einschränkung des Sondernutzungsrechts entstehen, ist es geboten, in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift einen Anspruch aus § 14 Nr. 4 HS 2 WEG auch dann zu bejahen, wenn allein eine vom Berechtigten zu duldende Einschränkung des Sondernutzungsrechts erfolgt und hierdurch Schäden am Eigentum des Sondernutzungsberechtigten entstehen (im Ergebnis ebenso, allerdings unter Hinweis auf eine Regelung in der dort zugrunde liegenden Gemeinschaftsordnung: BayObLG NJW-RR 1994, 1104).

    Dem steht die vom Landgericht angeführte Entscheidung des BayObLG vom 19.05.1994 (NJW-RR 1994, 1104) nicht entgegen.

  • OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 22 U 161/97

    Begriff der Verbindung mit dem Grundstück nicht nur zu einem vorübergehenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2005 - 3 Wx 140/05
    Damit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt entscheidend von dem durch Urteil des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 03.04.1998 (NJW-RR 1999, 160) entschiedenen Fall, in dem es um die Beschädigung von 30 Jahre alten Rhododendronsträuchern ging.
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2005 - 3 Wx 140/05
    Eine solche Regelung ist dem Mehrheitsprinzip von vornherein ebenso wenig zugänglich wie die Änderung einer Vereinbarung (BGH NJW 2000, 3500, 3502).
  • BGH, 22.12.1995 - V ZR 334/94

    Rechtliche Behandlung eines vor Entstehung der ehemaligen DDR auf fremdem Grund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2005 - 3 Wx 140/05
    Verbindet ein Mieter, Pächter oder in ähnlicher Weise schuldrechtlich Berechtigter Sachen mit dem Grund und Boden, so spricht nach feststehender Rechtsprechung regelmäßig eine Vermutung dafür, dass dies mangels besonderer Vereinbarungen nur in seinem Interesse für die Dauer des Vertragsverhältnisses und damit zu einem vorübergehenden Zweck geschieht (vgl. BGH NJW 1996, 916 f., m.w.N.) Der danach maßgebliche Wille der Beteiligten zu 1 war, wie diese selbst geltend machen und was auch bei objektiver Betrachtung anzunehmen ist, darauf gerichtet, die Bodendecker nur in eigenem Interesse einzupflanzen, im Rahmen des ihnen durch die Teilungserklärung zugewiesenen Rechts, die Vorgartenfläche allein zu nutzen.
  • FG Hamburg, 22.06.2004 - II 106/04

    Erlass oder Teilerlass von Säumniszuschlägen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2005 - 3 Wx 140/05
    unter Abänderung der Beschlüsse des Landgerichts Duisburg vom 18.05.2005 (Aktenzeichen 11 T 379/04) und des Amtsgerichts Oberhausen (Aktenzeichen 10 II 106/04), entsprechend dem in 1. Instanz gestellten Sachantrag zu erkennen;.
  • OLG München, 18.02.2009 - 32 Wx 120/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers

    Er bindet zwar dann die Wohnungseigentümer, ist aber nicht geeignet, Schadensersatzansprüche in ihrer Entstehung zu hindern, die sich aus einer schuldhaft ordnungswidrigen Beschlussfassung ergeben (Im Ergebnis ebenso Schmidt/Riecke ZMR 2005, 252 m.w.N.; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 459).

    Es kann deshalb hier dahingestellt bleiben, ob die Eigentümergemeinschaft überhaupt eine Kompetenz zur Anspruchsvernichtung durch Mehrheitsbeschluss hat (ablehnend Schmidt/Riecke ZMR 2005, 252/267 m.w.N.; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 459).

  • LG Frankfurt/Main, 16.07.2014 - 13 S 177/12

    Mietwohnung wegen Dachsanierung unbewohnbar: WEG muss Ersatz leisten!

    Die Frage der Erstattungsfähigkeit des bei der Instandhaltung und Instandsetzung entstehenden Schadens ist weder durch das Gesetz noch durch eine Vereinbarung dem Mehrheitsprinzip unterworfen, eine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer fehlt daher (vgl. ebenso Niedenführ/Kümmel § 14 Rn 60; Jennißen/Hogenschurz § 14 Rn 27; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 459).
  • OLG München, 28.11.2008 - 34 Wx 24/07

    Ordnungsgemäße Verwaltung von Wohnungseigentum: Schadenersatzanspruch eines

    (2) Es ist zweifelhaft, ob die Eigentümergemeinschaft eine Kompetenz zur Anspruchsvernichtung durch Mehrheitsbeschluss hat (ausführlich und ablehnend Schmidt/Riecke ZMR 2005, 252 m.w.N.; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 459).
  • AG Krefeld, 15.12.2017 - 13 C 22/17

    Wie werden Treppenhausreinigung und Müllbehälterbereitstellung geregelt?

    Die Kompetenz zur Fassung von Negativbeschlüssen folgt vielmehr aus der Autonomie der Eigentümer, sich in einer Angelegenheit nicht zu binden (BGH, Urt. v. 15.01.2010, V ZR 114/09; BGH, Urt. v. 19.09.2002, V ZB 30/02; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.11.2005, 3 Wx 140/05; Elzer, ZMR 2005, 892, 893; Schultzky in: Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 23, Rdn. 95-97).
  • LG Frankfurt/Main, 11.04.2018 - 9 S 48/15
    So gibt es zwar Rechtsprechung und Literatur, die einen solchen Ersatzanspruch auch dann bejaht, wenn dem Eigentümer durch das Betreten oder die Benutzung eines Sondernutzungsbereiches ein Schaden entsteht (so OLG Düsseldorf, BeckRS 2005, 30365532; Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, 2017, § 14, Rdnr.54, ablehnend hingegen Münchener Kommentar, BGB, 7. Auflage, 2017, § 14 WEG, Rdnr. 42; BayObLG ZWE 2003, 187), doch fehlt es hierzu bisher an höchstrichterlicher Rechtsprechung.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.11.2005 - 20 W 378/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2092
OLG Frankfurt, 02.11.2005 - 20 W 378/03 (https://dejure.org/2005,2092)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.11.2005 - 20 W 378/03 (https://dejure.org/2005,2092)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. November 2005 - 20 W 378/03 (https://dejure.org/2005,2092)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 15 I
    In der Teilungserklärung als "Kellerraum" ausgewiesener Raum darf auch für Sauna genutzt werden (jedenfalls sofern ohne Dusche)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kellerraum in der Teilungserklärung kann auch als Sauna genutzt werden

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; WEG § 14; ; WEG § 15

  • rechtsportal.de

    BGB § 1004; WEG § 14 § 15 Abs. 1, Abs. 3
    Wohnungseigentumsrecht - Nutzung eines in Teilungserklärung ausgewiesenen Kellerraums als Trockensauna zulässig?

  • ibr-online

    Sauna im Kellerraum?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinbarung über die Nutzung eines Raumes als "Kellerraum" in der Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Nutzung des so bezeichneten "Kellerraums" als Trockensauna; Bezeichnung "Kellerraum" als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter; Störung durch ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Trockensauna im Kellerraum beeinträchtigt die Miteigentümer nicht

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Sauna im Keller?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    WEG: Gebrauch einer Trockensauna im Kellerraum kann zulässig sein

Verfahrensgang

  • LG Limburg - 7 T 181/02
  • OLG Frankfurt, 02.11.2005 - 20 W 378/03

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1445
  • NZM 2006, 747
  • ZWE 2006, 105 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 83/00

    Voraussetzungen der Unterlassung der zweckbestimmungswidrigen Nutzung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2005 - 20 W 378/03
    Damit dürfen die Räume grundsätzlich nur als Kellerräume genutzt werden; zulässig ist aber auch eine andere Nutzung, sofern sie nicht mehr stört oder beeinträchtigt als eine Nutzung als Keller (vgl. etwa BayObLG WuM 1992, 490; WE 1998, 398; NZM 2000, 1237; ZWE 2000, 122; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 907; OLG Saarbrücken NZM 1999, 265).

    Die Rechtsprechung hat demgemäß unter den oben genannten einschränkenden Voraussetzungen etwa die Nutzung von Kellerräumen zu Hobbyzwecken (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 907) oder gar als Musikzimmer (vgl. BayObLG NZM 2000, 1237) für zulässig erachtet (vgl. im Einzelnen auch Köhler/Bassenge/Kümmel, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 11 Rz. 295).

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die vom Tatrichter getroffenen Feststellungen und seine Beweiswürdigung nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler nachprüfen (vgl. dazu BayObLG NZM 2000, 1237).

  • OLG Düsseldorf, 24.03.1997 - 3 Wx 426/95

    Kellernutzung als Hobbyraum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2005 - 20 W 378/03
    Damit dürfen die Räume grundsätzlich nur als Kellerräume genutzt werden; zulässig ist aber auch eine andere Nutzung, sofern sie nicht mehr stört oder beeinträchtigt als eine Nutzung als Keller (vgl. etwa BayObLG WuM 1992, 490; WE 1998, 398; NZM 2000, 1237; ZWE 2000, 122; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 907; OLG Saarbrücken NZM 1999, 265).

    Die Rechtsprechung hat demgemäß unter den oben genannten einschränkenden Voraussetzungen etwa die Nutzung von Kellerräumen zu Hobbyzwecken (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 907) oder gar als Musikzimmer (vgl. BayObLG NZM 2000, 1237) für zulässig erachtet (vgl. im Einzelnen auch Köhler/Bassenge/Kümmel, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 11 Rz. 295).

  • BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 94/99

    Teilungserklärung mit Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2005 - 20 W 378/03
    Damit dürfen die Räume grundsätzlich nur als Kellerräume genutzt werden; zulässig ist aber auch eine andere Nutzung, sofern sie nicht mehr stört oder beeinträchtigt als eine Nutzung als Keller (vgl. etwa BayObLG WuM 1992, 490; WE 1998, 398; NZM 2000, 1237; ZWE 2000, 122; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 907; OLG Saarbrücken NZM 1999, 265).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine ggf. zweckbestimmungswidrige Nutzung mehr stört oder beeinträchtigt, als eine zweckbestimmungsgemäße Nutzung, ist eine typisierende, d. h. verallgemeinernde Betrachtungsweise geboten (vgl. hierzu Senat OLGR 2005, 58; BayObLG ZWE 2000, 122).

  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2005 - 20 W 378/03
    Allerdings darf das Gericht bei einem Leistungsantrag dem Antragsteller nicht mehr oder etwas anderes zusprechen als er begehrt (vgl. BGH NJW 2003, 3476; BayObLG WuM 1990, 178; OLG Zweibrücken WE 1994, 146; Kammergericht WuM 1994, 294; Niedenführ/Schulze, a.a.O., Vor §§ 43 ff Rz. 34).
  • BayObLG, 28.12.1995 - 2Z BR 95/95

    Nutzung eines nicht zu Wohnzwecken dienenden Raumes als Gästezimmer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2005 - 20 W 378/03
    Sie wäre gegeben, wenn Räume zum Mittelpunkt der Lebensführung einer Person oder einer Familie gemacht würden; dies würde wiederum die entsprechende bauliche Ausstattung der Räume voraussetzen (vgl. BayObLG FGPrax 1996, 57).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2004 - 20 W 516/01

    Wohnungseigentum: Antragsbefugnis eines Wohnungseigentümers für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2005 - 20 W 378/03
    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine ggf. zweckbestimmungswidrige Nutzung mehr stört oder beeinträchtigt, als eine zweckbestimmungsgemäße Nutzung, ist eine typisierende, d. h. verallgemeinernde Betrachtungsweise geboten (vgl. hierzu Senat OLGR 2005, 58; BayObLG ZWE 2000, 122).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2004 - 20 W 219/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Bestimmtheit und Auslegungsfähigkeit von Anträgen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2005 - 20 W 378/03
    Dabei hat es grundsätzlich den Willen des Antragstellers zu erforschen und ohne Bindung an den Wortlaut des gestellten Antrags die nach pflichtgemäßem Ermessen gebotene Entscheidung zu treffen (vgl. im Einzelnen Senat OLGR 2005, 510 unter Hinweis auf Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., Vor §§ 43 ff Rz. 42; Senat OLGZ 1980, 76; …
  • BayObLG, 09.10.2003 - 2Z BR 131/03

    Verpflichtungsantrag nach vorangegangenem Ablehnungsbeschluss -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2005 - 20 W 378/03
    Unabhängig von der Frage, ob zum damaligen Zeitpunkt eine Anfechtung dieses Beschlusses möglich gewesen wäre und ob der Antragsgegner nunmehr darauf verwiesen werden könnte (vgl. hierzu BayObLG FGPrax 2004, 60), hat das Landgericht zu Recht darauf hingewiesen, dass es in jener Versammlung jedenfalls um die Installation einer Sauna mit Dusche im Kellerraum ging.
  • OLG Saarbrücken, 26.08.1998 - 5 W 173/98

    Änderung einer in einer Teilungserklärung enthaltenen Zweckbestimmung durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2005 - 20 W 378/03
    Damit dürfen die Räume grundsätzlich nur als Kellerräume genutzt werden; zulässig ist aber auch eine andere Nutzung, sofern sie nicht mehr stört oder beeinträchtigt als eine Nutzung als Keller (vgl. etwa BayObLG WuM 1992, 490; WE 1998, 398; NZM 2000, 1237; ZWE 2000, 122; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 907; OLG Saarbrücken NZM 1999, 265).
  • BayObLG, 30.08.1989 - BReg. 2 Z 40/89

    Anspruch auf Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung (pVV) eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2005 - 20 W 378/03
    Allerdings darf das Gericht bei einem Leistungsantrag dem Antragsteller nicht mehr oder etwas anderes zusprechen als er begehrt (vgl. BGH NJW 2003, 3476; BayObLG WuM 1990, 178; OLG Zweibrücken WE 1994, 146; Kammergericht WuM 1994, 294; Niedenführ/Schulze, a.a.O., Vor §§ 43 ff Rz. 34).
  • OLG Frankfurt, 10.09.1979 - 20 W 381/79

    Pflicht des Gerichts zum Hinwirken auf eine sachgerechte Antragstellung; Folgen

  • LG Frankfurt/Main, 04.05.2022 - 9 S 11/20

    Anspruch auf Kellerausbau eines Wohnungseigentümers

    Unter einem "Kellerraum" sind Räume zu verstehen, die insbesondere zum Lagern von Gegenständen und zur Aufbewahrung von Vorrat genutzt werden, wobei auch die Nutzung zu Hobbyzwecken ("Hobbykeller") und in diesem Zusammenhang auch als "Musikzimmer" zweckmäßig noch erfasst werden können (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.11.2005, Az.: 20 W 378/03; OLG Schleswig, Beschluss vom 17.05.2006, Az.: 2 W 198/05; Kümmel/Niedenführ, 12. Aufl. 2017, § 15 Rn. 13 - Stichwort "Kellerraum").
  • OLG Frankfurt, 03.11.2008 - 20 W 259/07

    Wohnungseigentümerversammlung: Mehrheitsbeschluss über die Aufstellung eines

    Auch wenn es sich bei der Bezeichnung als "Waschraum" um eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter handeln würde, wäre ein von dieser Zweckbestimmung abweichender Gebrauch nur dann unzulässig, wenn er bei der gebotenen typisierender Betrachtungsweise, die auf die typischen Nutzungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Störungen abstellt, die generell erwartet werden können (BayObLG ZWE 2001, 27, 28; MDR 2007, 513; Senatsbeschluss vom 02.11.2005 -20 W 378/03- NJW-RR 2006, 1445; Palandt/Bassenge: WEG, 68. Aufl., § 15, Rdnr. 14 ), stärker stören kann.
  • OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 55/06

    Beteiligte des Rechtsbeschwerdeverfahrens - kein wechselseitiger Anspruch der

    Damit hält sich der Ausspruch der Beschwerdekammer nicht mehr innerhalb des dem Richter in Wohnungseigentumssachen zustehenden Ermessens (vgl. OLG Frankfurt NZM 2006, 747) bei der Auslegung der Verfahrensanträge.
  • AG Frankfurt/Main, 19.02.2020 - 33 C 1451/19
    Die Regelung in der Teilungserklärung, wonach die Räume im Untergeschoss als Kellerraum dienen, ist als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter zu werten (OLG Frankfurt NZM 2006, 747).

    Die zweckbestimmungswidrige Nutzung eines Kellers zu Wohnzwecken stört wegen der intensiveren Nutzung mehr als eine der Zweckbestimmung entsprechende Nutzung (OLG Frankfurt NZM 2006, 747).

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.12.2005 - 3 W 196/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3111
OLG Zweibrücken, 14.12.2005 - 3 W 196/05 (https://dejure.org/2005,3111)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.12.2005 - 3 W 196/05 (https://dejure.org/2005,3111)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 3 W 196/05 (https://dejure.org/2005,3111)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 57

    WEG § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 und Abs. 3; BGB § 1004 Abs. 1
    Keine Nutzung von Teileigentum mit Zweckbestimmung "Keller" als Wohnung

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 15 Abs. 1
    Wohnungseigentümer kann Unterlassung der nach der Teilunserklärung unzulässigen Nutzung von Kellerräumen zu Wohnzwecken durch anderen Wohnungseigentümer verlangen

  • Wolters Kluwer

    Unterlassung der Nutzung von Teileigentum zu Wohnzwecken; Anwendbarkeit des § 133 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf Prozesserklärungen; Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter durch die Bezeichnung von Teileigentumsräumen in der Teilungserklärung als "Keller"; ...

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 15 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Unzulässige Nutzung von Kellerräumen zu Wohnzwecken im Wohnungseigentumsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 744
  • FGPrax 2006, 114
  • ZMR 2006, 316
  • ZWE 2006, 105 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 30.11.1999 - 2Z BR 143/99

    Zweckbestimmung für Teileigentum in Teilungserklärung und Grundbuch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.12.2005 - 3 W 196/05
    Die in Rede stehenden Teileigentumsräume dürfen grundsätzlich nur als Kellerräume genutzt werden; eine andere Nutzung ist nur zulässig, wenn sie nicht mehr stört oder beeinträchtigt als eine Nutzung als Keller (vgl. zum Ganzen BayObLG ZMR 2000, 234; BayObLG ZfIR 2000, 47, 48; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 907, jeweils m.w.N.).

    e) Dem wegen der zweckbestimmungswidrigen Nutzung durch die Antragsgegner in der Vergangenheit sonach gegebenen Anspruch der Antragsteller auf künftige Unterlassung dieser Nutzung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 15 Abs. 3 WEG (BayObLG ZMR 2000, 234 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 3 W 150/05 -), steht auch nicht der Einwand der Verwirkung (§ 242 BGB) entgegen.

  • BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 94/99

    Teilungserklärung mit Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.12.2005 - 3 W 196/05
    Die in Rede stehenden Teileigentumsräume dürfen grundsätzlich nur als Kellerräume genutzt werden; eine andere Nutzung ist nur zulässig, wenn sie nicht mehr stört oder beeinträchtigt als eine Nutzung als Keller (vgl. zum Ganzen BayObLG ZMR 2000, 234; BayObLG ZfIR 2000, 47, 48; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 907, jeweils m.w.N.).

    Vielmehr reicht es für die Annahme einer störenden Nutzung aus, dass nach dem "gewöhnlichen Gang der Dinge" mit entsprechenden Beeinträchtigungen zu rechnen ist (BayObLG ZfIR 2000, 47, 48).

  • OLG Zweibrücken, 21.01.2005 - 3 W 198/04

    Wohnungseigentum: Bindungswirkung einer schuldrechtlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.12.2005 - 3 W 196/05
    Denn die von den Antragsgegnern damit behauptete schuldrechtliche Sondernutzungsvereinbarung hätte gegen die daran unstreitig nicht beteiligten Antragsteller nach § 10 Abs. 2 WEG nur gewirkt, wenn sie - wie tatsächlich nicht - im Grundbuch eingetragen und damit "verdinglicht" worden wäre (vgl. hierzu z.B. Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 281 und BayObLG DNotZ 2005, 789).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.1997 - 3 Wx 426/95

    Kellernutzung als Hobbyraum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.12.2005 - 3 W 196/05
    Die in Rede stehenden Teileigentumsräume dürfen grundsätzlich nur als Kellerräume genutzt werden; eine andere Nutzung ist nur zulässig, wenn sie nicht mehr stört oder beeinträchtigt als eine Nutzung als Keller (vgl. zum Ganzen BayObLG ZMR 2000, 234; BayObLG ZfIR 2000, 47, 48; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 907, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 06.12.2005 - 3 W 150/05

    Beschränkung der Nutzung von Teileigentum durch die Bezeichnung als "Laden" im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.12.2005 - 3 W 196/05
    e) Dem wegen der zweckbestimmungswidrigen Nutzung durch die Antragsgegner in der Vergangenheit sonach gegebenen Anspruch der Antragsteller auf künftige Unterlassung dieser Nutzung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 15 Abs. 3 WEG (BayObLG ZMR 2000, 234 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 3 W 150/05 -), steht auch nicht der Einwand der Verwirkung (§ 242 BGB) entgegen.
  • BayObLG, 02.02.2005 - 2Z BR 222/04

    Rechtsschutzinteresse bei Anfechtung eines Negativbeschlusses - Eintritt des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.12.2005 - 3 W 196/05
    Denn die von den Antragsgegnern damit behauptete schuldrechtliche Sondernutzungsvereinbarung hätte gegen die daran unstreitig nicht beteiligten Antragsteller nach § 10 Abs. 2 WEG nur gewirkt, wenn sie - wie tatsächlich nicht - im Grundbuch eingetragen und damit "verdinglicht" worden wäre (vgl. hierzu z.B. Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 281 und BayObLG DNotZ 2005, 789).
  • BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13

    Grundbucheintragung eines Amtswiderspruchs: Unzulässigkeit eine ohne Mitwirkung

    cc) Hieraus ergibt sich eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter für die Räume im Untergeschoss, die diese zu Nebenräumen und ihre Nutzung zu nicht nur vorübergehenden Wohnzwecken unzulässig macht (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juni 2011 - V ZA 1/11, ZfIR 2011, 757 Rn. 6 [Teileigentum und Hobbyraum]; Urteil vom 11. Mai 2012- V ZR 189/11, NJW-RR 2012, 1036 Rn. 9; Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 7 [Spitzboden]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 114 f. [Keller]; Schultzky in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 15 Rn. 47).
  • LG München I, 01.06.2015 - 1 S 13261/14

    Sondernutzungsrecht darf nicht alle Zugänge zu fremder Eigentumswohnung erfassen!

    Der Schutz des Zugangs zu einer im Sondereigentum stehenden Wohnung kann nicht auf die durch die Gemeinschaftsverhaftung dem Sondernutzungsrecht vermittelten Schranken reduziert werden (Abgrenzung zu OLG Zweibrücken, ZWE 2006, 105).

    Etwas anderes folgt - entgegen der Ansicht der Beklagten - auch nicht aus den immanenten Schranken des Gemeinschaftseigentums und des Sondernutzungsrechts, nach denen der Sondernutzungsberechtigte den Zugang gewähren muss, wenn anderweitig ein Zutritt nicht möglich ist (vgl. BayObLG ZMR 1996, 509 Rn. 11 (nach juris); OLG Frankfurt, ZWE 2006, 105, juris Rn. 16; OLG Zweibrücken, ZWE 2011, 179).

    Die generelle Sozialbindung des Eigentums nach Art. 14 Abs. 2 GG wird zwar innerhalb des in besonderer Weise von gegenseitigen Rücksichtnahme- und Treuepflichten geprägten Gemeinschaftsverhältnisses der Wohnungseigentümergemeinschaft noch verstärkt (BayObLG DWE 1995, 28; OLG Frankfurt, ZWE 2006, 105 Rn. 16).

  • LG München I, 27.04.2015 - 1 S 13261/14

    Vereinbarung über die Neuordnung von Sondereigentumsanteilen

    Der Schutz des Zugangs zu einer im Sondereigentum stehenden Wohnung kann nicht auf die durch die Gemeinschaftsverhaftung dem Sondernutzungsrecht vermittelten Schranken reduziert werden (Abgrenzung zu OLG Zweibrücken, ZWE 2006, 105 Ls. = BeckRS 2005, 30366520).

    Etwas anderes folgt - entgegen der Ansicht der Beklagten - auch nicht aus den immanenten Schranken des Gemeinschaftseigentums und des Sondernutzungsrechts, nach denen der Sondernutzungsberechtigte den Zugang gewähren muss, wenn anderweitig ein Zutritt nicht möglich ist (vgl. BayObLG ZMR 1996, 509 Rn. 11 (nach juris); OLG Frankfurt, ZWE 2006, 105, juris Rn. 16; OLG Zweibrücken, ZWE 2011, 179).

    Die generelle Sozialbindung des Eigentums nach Art. 14 Abs. 2 GG wird zwar innerhalb des in besonderer Weise von gegenseitigen Rücksichtnahme- und Treuepflichten geprägten Gemeinschaftsverhältnisses der Wohnungseigentümergemeinschaft noch verstärkt (BayObLG DWE 1995, 28; OLG Frankfurt, ZWE 2006, 105 Rn. 16).

  • AG Frankfurt/Main, 19.02.2020 - 33 C 1451/19
    Vielmehr reicht es für die Annahme einer störenden Nutzung aus, dass nach dem gewöhnlichen Gang der Dinge mit entsprechenden Beeinträchtigungen zu rechnen ist (OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 114).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3917
OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05 (https://dejure.org/2005,3917)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.11.2005 - 20 W 343/05 (https://dejure.org/2005,3917)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. November 2005 - 20 W 343/05 (https://dejure.org/2005,3917)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 43 Abs 1 WoEigG
    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung einer Regelung in der Gemeinschaftsordnung zur Protokollierung von Beschlüssen und Unterzeichnung des Protokolls durch zwei Wohnungseigentümer

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 24 VI, 23
    Verlangt die Gemeinschaftsordnung die Unterzeichnung des Beschlussprotokolls durch zwei von der Wohnungseigentümerversammlung bestimmte Wohnungseigentümer, so sind die Beschlüsse formunwirksam, ...

  • Judicialis

    WEG § 23; ; WEG § 24

  • rechtsportal.de

    WEG § 23 § 24
    Zur Unwirksamkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung wegen Verstoßes gegen Protokollierungsregelung in Teilungserklärung

  • ibr-online

    Gemeinschaftsordnung: wann soll Beschluss gültig sein?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Paritätische Verwalteraufteilung bei Wohnungseigentümergemeinschaft; Vereinbarung über Erfordernis der Protokollierung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung ; Unwirksamkeit von Beschlüssen wegen Unterschrift durch Unberechtigte; Einberufungsmangel bei ...

Verfahrensgang

  • LG Gießen - 7 T 353/04
  • OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05

Papierfundstellen

  • ZWE 2006, 105 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 136, 187 = NJW 1997, 2956; vgl. auch OLG Hamm ZWE 2002, 234; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rz. 51, 183; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 24 WEG Rz. 21; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 24 Rz. 18; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 809; Köhler/Bassenge, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 5 Rz. 258), der der Senat folgt, verfolgt die Bestimmung den Zweck, nicht jeden beliebigen zur Unterschriftsleistung bereiten Eigentümer zur Gegenzeichnung zuzulassen, sondern nur solche Personen, die an der Versammlung teilgenommen haben und das Vertrauen der Versammlungsmehrheit genießen, eine richtige Protokollierung zu gewährleisten.

    Die Klausel trägt auch aus dem Grunde zur Rechtssicherheit bei, weil sie zwar nicht die Gültigkeit ordnungsgemäß protokollierter Beschlüsse gewährleistet, wohl aber die sich bei nicht ordnungsgemäß protokollierten Beschlüssen aus dem Wegfall der Beweiserleichterungen des Protokolls ergebenden Beweisprobleme bei der Feststellung, ob und mit welchem Inhalt ein Beschluss wirksam zustande gekommen ist, einer formalisierten Lösung zuführt (vgl. dazu insgesamt BGHZ 136, 187, dort auch zur Auseinandersetzung mit der mit Schriftsatz vom 01.06.2004 vorgelegten Entscheidung des Kammergerichts).

    Rechtsfolge dieses Verstoßes ist mithin, dass die angefochtenen Wohnungseigentümerbeschlüsse für ungültig zu erklären sind (vgl. hierzu auch BGHZ 136, 187).

  • OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03

    Wohnungseigentumssache: Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05
    Er hätte dann nämlich keine Erstbeschwerde gegen den den Wohnungseigentumsbeschluss für ungültig erklärenden amtsgerichtlichen Beschluss eingelegt; damit wäre für ihn die Entscheidung des Amtsgerichts rechtskräftig geworden (vgl. Senat OLGR 2005, 423; BayObLG FGPrax 2003, 67; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rz. 43; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rz. 78).
  • OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01

    Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund; Unterschrift des Verwalters unter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 136, 187 = NJW 1997, 2956; vgl. auch OLG Hamm ZWE 2002, 234; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rz. 51, 183; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 24 WEG Rz. 21; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 24 Rz. 18; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 809; Köhler/Bassenge, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 5 Rz. 258), der der Senat folgt, verfolgt die Bestimmung den Zweck, nicht jeden beliebigen zur Unterschriftsleistung bereiten Eigentümer zur Gegenzeichnung zuzulassen, sondern nur solche Personen, die an der Versammlung teilgenommen haben und das Vertrauen der Versammlungsmehrheit genießen, eine richtige Protokollierung zu gewährleisten.
  • BGH, 11.12.1989 - II ZR 117/89

    Müssen alle Wohnungseigentümer in der Klageschrift namentlich aufgeführt werden?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05
    Lediglich am Rande bemerkt der Senat, dass für den Fall, dass - wie die Erstbeschwerde meint - zwei Personen, die nicht einmal eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden, zum Verwalter bestellt worden wären, dieser Bestellungsbeschluss zumindest nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits als nichtig anzusehen gewesen wäre (vgl. BGH WuM 1990, 128; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 26 Rz. 4; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 10).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2005 - 20 W 153/03

    Wohnungseigentum: Nichtiger Eigentümerbeschluss über Zusatzvergütung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05
    Beim Streit über die Gültigkeit von Bestellungsbeschlüssen bestimmt sich der Geschäftswert in der Regel nach der Höhe der Verwaltervergütung, die der Verwalter zu beanspruchen hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 15.03.2005, 20 W 153/03, unter Hinweis auf Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 54; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 48 Rz. 21, 44).
  • OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 20 W 401/03

    Wohnungseigentum: Zahlungsansprüche eines Sondereigentümers gegen die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05
    Zwar kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht die als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung nur eingeschränkt, nämlich auf ihre Rechtsmäßigkeit hin überprüfen, §§ 43 Abs. 1 WEG, 27 FGG (vgl. Senat, Beschluss vom 11.10.2005, 20 W 401/03; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 23; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 93/02

    Rechtsbeschwerde gegen Zurückweisung der sofortigen Beschwerde im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05
    Er hätte dann nämlich keine Erstbeschwerde gegen den den Wohnungseigentumsbeschluss für ungültig erklärenden amtsgerichtlichen Beschluss eingelegt; damit wäre für ihn die Entscheidung des Amtsgerichts rechtskräftig geworden (vgl. Senat OLGR 2005, 423; BayObLG FGPrax 2003, 67; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rz. 43; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rz. 78).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 20 W 13/07

    Wohnungseigentumsverwaltung: Auslegung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 136, 187), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. OLGR Frankfurt 2006, 421), ist die Wahrung dieser Form - anders als die Wahrung der gesetzlichen Form - ebenfalls Gültigkeitsvoraussetzung für die gefassten Beschlüsse.
  • LG Frankfurt/Oder, 15.12.2009 - 6a S 41/09

    Wohnungseigentumssache: Wahrung der Anfechtungsfrist bei verzögerter Zustellung

    Den von den Klägern zur Begründung ihrer Rechtsauffassung zitierten Gerichtsentscheidungen, insbesondere des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 24. März 2006, 2 W 230/03, NZM 2007, 132), liegen ebenso wie der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 3. Juli 1997, V ZB 2/97, BGZ 136, 187 = NJW 1997, 2956; vgl. auch OLG Hamm NZM 2008, 808; ZWE 2002, 234; OLG München, NZM 2007, 772 = ZWE 2008, 31; OLG Köln NZM 2007, 133: Protokollbuch; ZMR 2007, 388; OLG Hamburg ZMR 2005, 397; OLG Frankfurt OLGR 2006, 421; AG Köln ZMR 2002, 793) Fallgestaltungen hinsichtlich der Formulierung einer qualifizierten Protokollierungsklausel zugrunde, die sich im Wesentlichen von der in § 5 Buchstabe i der Teilungserklärung niedergelegten Regelung unterscheiden.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.09.2005 - 15 W 277/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8017
OLG Hamm, 08.09.2005 - 15 W 277/05 (https://dejure.org/2005,8017)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.09.2005 - 15 W 277/05 (https://dejure.org/2005,8017)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. September 2005 - 15 W 277/05 (https://dejure.org/2005,8017)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8017) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Herabsetzung eines Geschäftswertes in einem Beschlussanfechtungsverfahren einer Wohneigentümergemeinschaft; Bewertung des Geschäftswertes einer Wohnungseigentümergesellschaft nach dem Interesse der Beteiligten; Voraussetzungen für eine Reduzierung eines ...

  • Judicialis

    WEG § 48 Abs. 3 S. 2

  • rechtsportal.de

    WEG § 48 Abs. 3 Satz 1, 2
    Begrenzung der Festsetzung des Geschäftswertes im WEG -Verfahren

  • ibr-online

    Beschlussanfechtung: Herabsetzung des Geschäftswerts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 151
  • ZWE 2006, 105 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2005 - 15 W 277/05
    Diese durch das KostRÄndG vom 24.6.1994 (BGBl 1, 1325) eingeführte Vorschrift geht auf die Entscheidung des BVerfG vom 12.2.1992 (BVerfGE 85, 337 = NJW 1992, 1673) zurück, die es als mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar angesehen hat, den Geschäftswert bei der Beschlussanfechtung in großen Wohnungseigentumsanlagen abweichend von dem erheblich niedrigeren persönlichen Interesse des einzelnen Antragstellers ausschließlich nach dem Gesamtinteresse aller Miteigentümer zu bemessen.
  • OLG Hamm, 19.05.2000 - 15 W 118/00

    Gegenstandswert für einen Beschlußanfechtungsantrag; Begrenzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2005 - 15 W 277/05
    Dies hat der Senat bereits für den Fall ausgesprochen, dass der Verfahrensausgang zu einem für die Antragsteller günstigen Ausspruch über die Anordnung der Erstattung der ihnen entstandenen außergerichtlichen Kosten geführt hat (FGPrax 2000, 185 = NZM 2001, 549, 551).
  • OLG Hamm, 30.11.2004 - 15 W 449/04

    Erstbeschwerde gegen Wertfestsetzung des Landgerichts

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2005 - 15 W 277/05
    Es handelt sich insbesondere nicht um eine zulassungsbedürftige weitere Beschwerde im Sinne der §§ 31 Abs. 3 S. 5,14 Abs. 5 S. 1 KostO (vgl. Senat FGPrax 2005, 87).
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