Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.02.2007

Rechtsprechung
   BGH, 28.02.2007 - 2 StR 338/06   

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https://dejure.org/2007,8340
BGH, 28.02.2007 - 2 StR 338/06 (https://dejure.org/2007,8340)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2007 - 2 StR 338/06 (https://dejure.org/2007,8340)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 2 StR 338/06 (https://dejure.org/2007,8340)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB; § 46 StGB
    Betrug (konkrete Vermögensgefährdung: Kraftfahrzeug, Eigentumsvorbehalt, Herausgabe eines Fahrzeugbriefs; Kraftfahrzeugbrief kein Traditionspapier; Stoffgleichheit); Strafzumessung (Schuldumfang; Schadenshöhe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Eintritt einer konkreten Vermögensgefährdung der Vorbehaltseigentümer durch Herausgabe von Fahrzeugbriefen; Entstehen eines Vermögenswertes des Kraftfahrzeugbriefes durch die Absicherung einer Forderung; Rechtsnatur des Kraftfahrzeugbriefes

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1
    Übergabe des Kraftfahrzeugbriefs als Vermögensschaden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 201
  • wistra 2007, 257
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.05.1978 - VIII ZR 46/77

    Rechtsnatur des Kfz-Briefs

    Auszug aus BGH, 28.02.2007 - 2 StR 338/06
    Ein Kraftfahrzeugbrief ist kein Traditionspapier (BGH NJW 1978, 1854).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2007 - 3 StR 493/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6429
BGH, 08.02.2007 - 3 StR 493/06 (https://dejure.org/2007,6429)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2007 - 3 StR 493/06 (https://dejure.org/2007,6429)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 3 StR 493/06 (https://dejure.org/2007,6429)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 354 Abs. 1a StPO
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Arbeitsverweigerung des Rechtspflegers; fehlender Revisionsübersendungsbericht); Kompensation durch das Revisionsgericht

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 197
  • wistra 2007, 257
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98

    Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - 3 StR 493/06
    Insgesamt ist diese in mehrfacher Hinsicht fehlerhafte Sachbehandlung und die Untätigkeit ab Mitte Mai 2006 so gewichtig, dass sie für den gesamten Zeitraum von Ende Februar bis Anfang Dezember 2006 einem rechtsstaatswidrigen säumigen Prozessieren gleichgesetzt werden kann (vgl. dazu BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 27).
  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 572/07

    Tateinheit beim Betrug durch ein "Organisationsdelikt" (Tatmehrheit);

    Der Senat setzt die Strafe in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst herab, um weitere Verfahrensverzögerungen zu vermeiden (vgl. BGH wistra 2007, 257; 231; 150, 153).
  • BGH, 06.03.2008 - 3 StR 376/07

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung und rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

    Über die Kompensation kann der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO selbst entscheiden (vgl. zur Berücksichtigung von Verfahrensverzögerungen nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils durch das Revisionsgericht BGHR StPO § 354 Abs. 1a Satz 2 Herabsetzung 1; Senat, Urt. vom 8. Februar 2007 - 3 StR 493/06 - Verfassungsbeschwerde verworfen durch BVerfG (Kammer) NStZ 2007, 710).
  • BGH, 09.08.2007 - 3 StR 157/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Recht auf Verfahrensbeschleunigung im

    Diese Sachbehandlung hat das Recht des Beschwerdeführers auf Behandlung seiner Sache in angemessener Frist nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK - auch unter Berücksichtigung der weiteren in diesem Zusammenhang bedeutsamen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG NStZ-RR 2005, 346) - nicht verletzt (vgl. BGH, Beschl. vom 8. Februar 2007 - 3 StR 493/06 m. w. N.).
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