Aktiengesetz

   Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277)   
   Sechster Teil - Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung (§§ 179 - 240)   
   Dritter Abschnitt - Maßnahmen der Kapitalherabsetzung (§§ 222 - 240)   
   Erster Unterabschnitt - Ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 - 228)   
vorherige Vorschriftnächste Vorschrift § 224
Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung

Mit der Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals ist das Grundkapital herabgesetzt.

Rechtsprechung zu § 224 AktG

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 224 AktG

Querverweise

Auf § 224 AktG verweisen folgende Vorschriften:
    AktG
      Aktiengesellschaft
        Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung
          Maßnahmen der Kapitalherabsetzung
            Vereinfachte Kapitalherabsetzung
              § 229 (Voraussetzungen)
        Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
          Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen
            Allgemeines
              § 246a (Freigabeverfahren)
    Kostenordnung (KostO)
      Gerichtskosten
        Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
          Beurkundungen und ähnliche Geschäfte
            § 41a (Geschäftswert bei Anmeldungen zum Handelsregister)

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