Aktiengesetz
| Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
| Sechster Teil - Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung (§§ 179 - 240) |
| Dritter Abschnitt - Maßnahmen der Kapitalherabsetzung (§§ 222 - 240) |
| Erster Unterabschnitt - Ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 - 228) |
Rechtsprechung zu § 224 AktG
Rechtsprechungsübersichten:
- Entscheidung zu § 224 AktG im Volltext bei

Literatur im Internet zu § 224 AktG
Querverweise
Auf § 224 AktG verweisen folgende Vorschriften:
- AktG
- Aktiengesellschaft
- Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung
- Maßnahmen der Kapitalherabsetzung
- Vereinfachte Kapitalherabsetzung
- § 229 (Voraussetzungen)
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen
- Allgemeines
- § 246a (Freigabeverfahren)
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Beurkundungen und ähnliche Geschäfte
- § 41a (Geschäftswert bei Anmeldungen zum Handelsregister)
Rechtsberatung
- Sofortige Rechtsauskunft zu § 224 AktG bei

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