Rechtsprechung zu § 782 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 3 Entscheidungen zu § 782 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 2 Urteilsbesprechungen zu § 782 BGB bei ibr-online
- BGH, telefonische Schuldübernahme über 180.000 DM, 8.12.92 (BGHZ 121, 1)
§ 781 BGB, Schuldbeitritt zu einem konstitutiven (abstrakten) Schuldanerkenntnis bedarf nicht der Schriftform, Formvorschrift des § 781 BGB bezweckt nicht Übereilungsschutz, sondern Beweisbarkeit (Anm.: im Hinblick auf § 781 S. 2 BGB i.d.F. der Änderung zum 1.8.01 nun möglicherweise anders), zur Ratio von § 782 BGB und § 350 HGB
Literatur im Internet zu § 782 BGB
Rechtsberatung
- Rechtsberatung Online zu § 782 BGB und Ihren weiteren Fragen bei
, der virtuellen Anwaltskanzlei mit kostenloser Gebührenanfrage.


Sie betreiben juristische Seiten im Internet?