Betriebsverfassungsgesetz
| Zweiter Teil - Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (§§ 7 - 59a) |
| Vierter Abschnitt - Betriebsversammlung (§§ 42 - 46) |
(1) Die Betriebsversammlung besteht aus den Arbeitnehmern des Betriebs; sie wird von dem Vorsitzenden des Betriebsrats geleitet. Sie ist nicht öffentlich. Kann wegen der Eigenart des Betriebs eine Versammlung aller Arbeitnehmer zum gleichen Zeitpunkt nicht stattfinden, so sind Teilversammlungen durchzuführen.
(2) Arbeitnehmer organisatorisch oder räumlich abgegrenzter Betriebsteile sind vom Betriebsrat zu Abteilungsversammlungen zusammenzufassen, wenn dies für die Erörterung der besonderen Belange der Arbeitnehmer erforderlich ist. Die Abteilungsversammlung wird von einem Mitglied des Betriebsrats geleitet, das möglichst einem beteiligten Betriebsteil als Arbeitnehmer angehört. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
Rechtsprechung zu § 42 BetrVG
40 Entscheidungen zu § 42 BetrVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.04.2011 - 9 TaBV 2765/10
Betriebsversammlung in Dienstleistungsunternehmen auf mehreren Flughäfen; ...
- LAG München, 07.07.2010 - 5 TaBV 18/09
Teilbetriebsversammlung - Territorialitätsprinzip - Ausstrahlungswirkung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.10.2008 - 2 TaBV 2/08
Zur Verpflichtung des Betriebsrats eine bis zu achtstündige Betriebsversammlung ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren
- BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09
- BAG, 17.02.1993 - 7 ABR 19/92
Betriebsrat - Mailbox als erforderliches Sachmittel
- LAG Baden-Württemberg, 16.01.1998 - 5 TaBV 14/96
Betriebsrat: Freistellungsanspruch für Kosten einer Betriebsversammlung - ...
- LAG Köln, 01.04.2011 - 10 TaBV 105/10
Teilnahme von befristet oder vorläufig zugewiesenen Beamtinnen und Beamten an ...
- BAG, 28.11.1978 - 6 ABR 101/77
- LAG Hamm, 04.12.2009 - 10 TaBV 55/09
Teilnahme von Auszubildenden an Betriebsversammlungen der Deutschen Telekom AG; ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10
Teilnahmerecht von Auszubildenden eines reinen Ausbildungsbetriebes an ...
- BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10
- LAG Baden-Württemberg, 10.05.2002 - 14 TaBV 1/02
Teilversammlungen
- BAG, 27.05.1982 - 6 ABR 28/80
Betriebsversammlungen - Auslandsbezug
- BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 28/88
Mitarbeiterversammlung: Zulässigkeit der Information der Belegschaft durch den ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2011 - 4 A 1403/08
Arbeitszeit - Teilnahme an Betriebsversammlung
- BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 87/87
Beauftragung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat mit einem Referat für ...
- ArbG Essen, 14.04.2011 - 2 BVGa 3/11
- LAG Hessen, 04.02.2010 - 9 TaBV 199/09
Recht des Gesamtbetriebsrates auf Durchführung einer Informationsveranstaltung ...
- LAG Hamm, 17.03.2005 - 10 TaBV 51/05
Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Unterlassung eines ...
- ArbG Paderborn, 24.10.1996 - 2 BVGa 4/96
- LAG Hessen, 16.12.2010 - 9 TaBV 55/10
Betriebsratsmitglied - Betriebsratssitzung - Geheimhaltungspflicht; ...
Literatur im Internet zu § 42 BetrVG
Querverweise
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